Schenk
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes – Sicherung der Krankenhausversorgung in Thüringen
Am Ende der Rede. Es ist mir unklar, warum man sich über die schiere Anzahl von Patienten freuen soll. Wir wollen doch, dass die Qualität – also die Menge der Eingriffe, die eine Qualität erzeugt – vom richtigen Fachpersonal an der richtigen Stelle umgesetzt werden kann. Natürlich ist dort die Frage des ländlichen Raums relevant. Natürlich möchte niemand – und das ist purer Populismus, das zu unterstellen –, dass jemand einen ewigen Fahrtweg hat. Aber wir wollen erreichen – das ist eben eine ehrliche Antwort –, dass wir einen Transformationsprozess so gestalten können, dass wir nicht mit Geld irgendwo Pflaster hinlegen, und diesen Willen erkenne ich ganz klar im vorgelegten Antrag der Regierungskoalition. Ich freue mich sehr auf die Debatte. Denn – und diese Frage wurde zu Recht von der Abgeordneten Güngör aufgeworfen – natürlich wollen wir keinen Gesundheitsgipfel, bei dem wir alle mal feststellen, dass wir etwas zu besprechen haben. Sondern es geht darum, konkret zu unterfüttern, wie die Punkte, die im Regierungsvertrag vereinbart wurden, mit den Akteuren umgesetzt werden können. Da kann man sich jetzt mit jedem einzelnen treffen, da braucht man viel Zeit, Zeit haben wir nicht. Deswegen treffen wir uns in einem Gipfelformat. Es gibt bereits etablierte Formate wie die Landesgesundheitskonferenz. Es ist aus meiner Sicht vollkommen nachvollziehbar und vernünftig, das in den ersten 100 Tagen anzugehen, und zwar, bevor ein Haushalt hier im Hohen Haus beschlossen wird, wo man dann insgesamt – und da hoffe ich sehr auf Sie alle – unterstreichen kann, dass einen die dargestellte Analyse jetzt hier befähigt, auch eine Lösung finanzieller Natur umzusetzen. Jetzt haben Sie Gelegenheit für Ihre Zwischenfrage.
(Beifall CDU, BSW)
