Dr. Wolfgang Lauerwald
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes – Sicherung der Krankenhausversorgung in Thüringen
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen Abgeordnete, Zuschauer auf der Tribüne und Zuhörer am Livestream, in Thüringen haben aktuell die Kliniken in Schleiz und Neuhaus am Rennweg Insolvenz angemeldet und stellen die stationäre Patientenversorgung im ländlichen Raum ein. Wenn diese Situation anhält und auch keine Unterstützung vom Land Thüringen kommt, droht diese Entwicklung in den nächsten ein bis zwei Jahren gar einem Viertel der Thüringer Kliniken. Das ist keine Schwarzmalerei, das ist die Einschätzung von Fachleuten, die an der Basis die Lage genauestens erleben und beurteilen können. Das ist die Meinung der Thüringer Krankenhausmanager. Können und wollen wir diese Situation akzeptieren? Daseinsfürsorge ist eine Pflicht des Staats. Dafür zahlen die Bürger Steuern, dafür erwarten sie eine Politik, die ihre Interessen vertritt.
(Beifall AfD)
Der Staat hat die Gesundheitsversorgung ebenso wie die Bildung, die innere Sicherheit und die Landesverteidigung zu garantieren. Das sind Kernaufgaben. Hier muss der Staat, hier muss die Landesregierung liefern. Wenn es schon nicht bei der Bildung funktioniert, die Bürger nicht vor Gewaltkriminalität bewahrt werden und das Staatsgebiet nicht geschützt wird, dann sollte doch wenigstens eine zeitgemäße Gesundheitsversorgung in Stadt und Land garantiert werden.
(Beifall AfD)
Für das Thüringer Gesundheitsministerium ist das sicherlich keine leichte Aufgabe. Ich denke nur an die aktuelle Krankenhausreform des Bundes, das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz, wohl eher ein Krankenhaussterbegesetz. Die Anwendung auf das Land Thüringen mit seiner ländlichen Struktur erscheint kaum realisierbar. Die allermeisten Krankenhäuser wirtschaften nach wie vor effektiv und sie bieten eine hohe medizinische Qualität. Doch sie werden durch die katastrophalen, politisch verursachten Rahmenbedingungen in die Knie gezwungen. Der Dreh- und Angelpunkt des zu erwartenden Krankenhaussterbens ist eine fehlende sichere Finanzierungsgrundlage. Die Deutsche Presse-Agentur hat vorigen Monat dazu einen Bericht veröffentlicht. Ich zitiere: „Vertreter von Krankenhäusern fordern immer wieder eine Übergangsfinanzierung, bis die Klinikreform des Bundes greift. Ein Blick auf die Kostenentwicklung zeigt, warum. Die Kosten für Krankenhäuser sind in Thüringen erneut kräftig gestiegen. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes fielen im vergangenen Jahr in den Kliniken Gesamtkosten von insgesamt rund 3,6 Milliarden Euro an. Das waren 5,8 Prozent oder 201,1 Millionen Euro mehr als 2022, als die Ausgaben für Energie, Personal und Bedarfsmaterial bereits massiv zugenommen hatten. Für die Statistik erfasst wurden 48 Krankenhausstandorte. An diesen Kliniken waren 2023 knapp 28.000 Menschen beschäftigt, 3,3 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Unter ihnen sind rund 4.770 Ärzte und 11.900 Pflegekräfte. Ausgaben fürs Personal machen zwei Drittel der Klinikgesamtkosten aus. Sie erhöhten sich im Vergleich zu 2022 um 5,3 Prozent. Ein Drittel der Ausgaben entfiel auf Sachkosten, die um 8,9 Prozent auf rund 1,3 Milliarden Euro anstiegen. Zu den Sachkosten gehören neben den Ausgaben für medizinisches Verbrauchsmaterial, für Medikamente, Labor- und OP-Bedarf sowie Implantate auch jene für Wasser und Energie.“ Ein Riesenposten sind die Energiekosten. Sie „stiegen 2023 um 35,9 Prozent bzw. 26,4 Millionen Euro. Den Kliniken macht der Kostenanstieg schwer zu schaffen, wie auch Krankenhausinsolvenzen in Thüringen zeigten.“ Zitat Ende. Wir haben einen aktuellen Thüringer Landeskrankenhausplan, in dem die Notwendigkeit aller bestehenden Krankenhäuser, auch die von Schleiz und Neuhaus am Rennweg, festgeschrieben sind. Was nutzt der beste Plan, wenn er nicht umgesetzt wird?!
(Beifall AfD)
Das Land Thüringen hat bislang dem drohenden Krankenhaussterben an Taten nichts entgegensetzen können. Es geht um den Schutz weiterer Kliniken vor einer drohenden Insolvenz. Es geht um die Daseinsfürsorge. Es geht um die Verantwortung des Landes. Es geht um die Glaubwürdigkeit der Politik. Es geht um unsere Menschen, um unsere kranken Menschen, um unsere Patienten. Jeden von uns kann es jederzeit treffen. Lassen wir es nicht so weit kommen, verhindern wir Schlimmeres. Die strukturelle Unterfinanzierung muss schleunigst ausgeglichen werden. Der Thüringer Krankenhausstrukturfonds in Höhe von 100 Millionen Euro wird nur Mittel für Klinikstandorte bereitstellen, die sich zu einem fachärztlichen oder teilstationären Versorger wandeln. Das heißt, die Kliniken werden nicht vor der Insolvenz gerettet. Es gibt dann keine stationäre Versorgung mehr, obwohl im Thüringer Krankenhausplan etwas ganz anderes beschlossen wurde. Es braucht eine finanzielle Absicherung, eine Übergangsfinanzierung, bis die Gesetze des Bundes greifen. Insbesondere die Kommunen und kreisfreien Städte können dies finanziell wie bisher für ihre Kliniken in kommunaler Trägerschaft nicht mehr leisten. Dazu ist momentan einzig und allein das Land Thüringen in der Lage. Wir haben in unserem Gesetzentwurf eine Lösung angeboten. Wir hatten vorgeschlagen, dass im Falle einer drohenden Klinikinsolvenz, wenn kein anderer Träger die Verantwortung übernimmt, das Land Thüringen als Betreiber agiert. Im Ergebnis der Debatten in der ersten Lesung zeichnete sich ab, dass dieses Modell hier nicht unterstützungsfähig erschien. Alternativ ist es auch denkbar, dass sich das Land statt einer Betreiberübernahme nur zur finanziellen Absicherung – wie auch immer – verpflichtet. Entscheidend ist nicht die Struktur, sondern die Ergebnisqualität. In der „OTZ“ von vorgestern, dem 29.01., steht, dass die neue Gesundheitsministerin jegliche Zusammenarbeit mit der AfD ablehnt. Brandmauern scheinen ihr wichtiger als eine konstruktive Zusammenarbeit zu sein.
(Beifall AfD)
Wir schlagen Ihnen, verehrte Damen und Herren Abgeordnete, vor, gemeinsam entweder im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie oder gleich in der Endabstimmung eine zielführende Lösung zu finden. Nun ist vorgestern Nachmittag kurz vor der Not ein Alternativantrag der regierungstragenden Fraktionen verteilt worden. Eines ist zum wiederholten Male festzustellen: Die AfD wirkt.
(Beifall AfD)
Der Titel des Alternativantrags lautet: „Stationäre Versorgung in Thüringen sichern – Transformation unterstützen“. Eine Forderung lautet, das Land soll einen Transformationsfonds auflegen, aber dieser Transformationsfonds wird keinesfalls die Kliniken vor Insolvenzen schützen. Es soll nur darum gehen, pleitegegangene Kliniken irgendwie in abgestufte Versorgungsformen, in ambulante, fachärztliche oder teilstationäre Versorgungsformen zu transformieren. Wir fordern in unserem Antrag eine Übernahme von Verantwortung des Landes zur Rettung der Krankenhäuser. Das ist der wesentliche Unterschied zu Ihrem Alternativantrag. Wir wollen Insolvenzen verhindern, Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, wollen sie nur verwalten. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
