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Linda Stark

Die Linke 31.01.2025 Sitzungen 8/8

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen – Absicherung des Härtefallfonds

Meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, wir haben heute einen Gesetzentwurf vorliegen, der ein wichtiges Anliegen aufgreift, nämlich die rechtliche Absicherung des Härtefallfonds des Petitionsausschusses. Bisher ist dieser Fonds lediglich als eine haushaltsrechtliche Position im Landeshaushalt verankert und dient dazu, Menschen in akuten finanziellen Notlagen zu unterstützen, wenn sie sich mit einer Petition an den Thüringer Landtag wenden. Er war in der Vergangenheit bereits eine essenzielle Hilfe für Bürgerinnen und Bürger, die unverschuldet in Not geraten sind. Das heißt, der Härtefallfonds hat sich bereits bewährt, doch ein solch wichtiges Instrument braucht auch eine stabile gesetzliche Grundlage. Deshalb schlägt unsere Fraktion heute mit diesem Gesetzentwurf eine Änderung des Thüringer Petitionsgesetzes vor. Kern der Neuregelung ist die Einführung eines neuen § 17a, der den Härtefallfonds ausdrücklich als gesetzliche Pflichtleistung festschreibt. Doch was bedeutet das konkret? Erstens: Der Fonds wird fest im Gesetz verankert und darf in keinem Haushaltsjahr gestrichen oder ausgesetzt werden. Er soll mit mindestens 100.000 Euro ausgestattet sein, denn damit wird gesetzlich sichergestellt, dass auch in schwierigen finanziellen Zeiten des Landes Hilfen für Härtefälle bereitstehen. Zweitens: Die Kriterien für die Vergabe von Mitteln werden klar geregelt. Anspruchsberechtigt sind Petentinnen, die sich nachweislich in einer akuten finanziellen oder sozialen Notlage befinden. Eine einmalige Unterstützung bis zu 10.000 Euro kann hierbei gewährt werden. Drittens: Die Vergabepraxis wird durch das Gesetz ebenfalls transparent gestaltet. Es wird detailliert festgelegt, welche Nachweise erforderlich sind und wie das Antragsverfahren abläuft. So wird sichergestellt, dass die Mittel auch wirklich nur an diejenigen gehen, die sie wirklich benötigen. Gleichzeitig wird also Missbrauch vorgebeugt. Außerdem gibt es eine Regelung für Rückforderungen. Sollte sich herausstellen, dass eine Unterstützung zu Unrecht gewährt wurde, können die Gelder zurückgefordert werden. Die gesetzliche Verankerung des Härtefallfonds hat also mehrere Vorteile: Sie schafft sowohl für die Betroffenen als auch für die Landtagsverwaltung Planbarkeit und Sicherheit. Sie macht das Verfahren nachvollziehbarer und stärkt das Vertrauen in die Arbeit des Petitionsausschusses. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf ist ein klares Bekenntnis zur sozialen Verantwortung unseres Parlaments. Er stellt sicher, dass der Thüringer Landtag auch in Zukunft Menschen in Notsituationen wirksam helfen kann. Ich lade Sie deshalb heute ein, diesen Entwurf konstruktiv zu diskutieren. Lassen Sie uns gemeinsam überlegen, wie wir das Gesetz so gestalten, dass es für die Betroffenen die bestmögliche Lösung ist. Vielen Dank. (Beifall Die Linke)

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