Janine Merz
Keine Gendersprache an Thüringer Schulen – Landtagsbeschluss konsequent umsetzen
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, die AfD behauptet zwar immer wieder, sie wären diejenigen, die nicht diejenigen sind, die das Thema „Gendern“ zum Thema machen und sie sind es doch. Sie sind die Einzigen, die immer wieder durch solche Anträge oder Gesetzentwürfe oder draußen in den sozialen Medien dieses Thema befeuern, die Menschen verunsichern und es nur dort zum Thema machen, sodass tatsächlich die Menschen dann glauben, dass wir uns mit nichts anderem befassen. Aber das ist Ihre Strategie, die ziehen Sie seit vielen Jahren durch und auch dieser vorliegende Antrag beschäftigt sich wieder überhaupt nicht mit bildungspolitischer Realität oder tatsächlich existierenden Problemstellungen, die es dort gibt, oder gar notwendigen Lösungsansätzen. Nein, er widmet sich lieber gefühlten Wahrheiten, dunklen Verschwörungen und pauschalen Unterstellungen. Da wird behauptet, Regierungen in Bund und Ländern sowie der öffentlich-rechtliche Rundfunk und große Medienkonzerne betrieben seit Jahren zielgerichtet – ich zitiere – „die Durchsetzung der sogenannten gendergerechten Sprache“. Ein Primärziel dieser düsteren Machenschaften sei „das staatliche Schulwesen, da dieses als wesentliche Erziehungs- und Bildungsstätte signifikanten Einfluss auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen hat.“ Deshalb dürfe die Landesregierung auch nicht zulassen, dass die Thüringer Schulen zu einem gesellschaftspolitischen Experimentierfeld werden, und müsse schleunigst entsprechende Gegenmaßnahmen ergreifen. Ja, was soll man hier abermals zu so einer Debatte sagen? Wir haben sicherlich viele Probleme im Bildungsbereich – das haben wir in diesem Plenum auch schon mehrfach diskutiert – und speziell, ja, auch an den Schulen. Ich sage hier nur mal das Thema „Lehrermangel und Stundenausfall“. Aber die von der AfD behauptete staatliche Indoktrination der Schülerinnen und Schüler mit geschlechtergerechter Sprache gehört mit Sicherheit nicht dazu. So haben sich im Übrigen auch schon Eltern und Schülervertreter sowie die Lehrergewerkschaft in der vergangenen Legislaturperiode positioniert und einen Abbruch dieser Sinnlosdebatte über einen angeblichen Gendersprachzwang an den Schulen gefordert. Es interessiert sie aber alles nicht, gefruchtet hat das überhaupt nicht. Um diese wenig sinnvolle Debatte jetzt hier abzukürzen, kommen wir doch einfach zum Kern des Ganzen. Der Rat für deutsche Rechtschreibung, der das amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung verantwortet und damit sozusagen der Gralshüter der deutschen Rechtschreibung und für sämtliche deutschsprachige Staaten und Regionen Europas ist, hat in seiner Sitzung vom 15.12.2023 – ich zitiere – „seine Auffassung bekräftigt, dass allen Menschen mit geschlechtergerechter Sprache begegnet werden soll.“ Der Rat hat sich also mitnichten gegen geschlechtergerechte Sprache gewandt, wie das von der AfD und anderen immer wieder so gern behauptet wird. Er hat am 15.12.2023 lediglich empfohlen – ich zitiere weiter –, „die Aufnahme von Asterisk ([dem] „Gender-Stern“), Unterstrich […], Doppelpunkt oder anderen Sonderzeichen im Wortinneren, [also] die die Kennzeichnung aller Geschlechtsidentitäten vermitteln sollen, in das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung [vorerst zu unterlassen].“ „Vorerst“ wohlgemerkt, denn Sprache ist nie etwas Statisches. Daher heißt es im Ratsvotum ebenfalls: „Der Rat für deutsche Rechtschreibung wird die weitere Schreibentwicklung beobachten, denn geschlechtergerechte [Recht-]Schreibung ist aufgrund des gesellschaftlichen Wandels und der Schreibentwicklung [immer] noch im Fluss.“ Genau das ist des Pudels Kern und nichts anderes. Die Kultusministerkonferenz ist diesem Ratsbeschluss im Juni 2024 einstimmig gefolgt – also natürlich auch mit der Stimme Thüringens, das damals von Rot-Rot-Grün regiert wurde. Es gab und gibt folglich zu keiner Zeit einen staatlichen Zwang zur Benutzung geschlechtergerechter Sprache an den Schulen, auch nicht hier in Thüringen. Es gilt selbstverständlich die aktuelle Fassung des Amtlichen Regelwerks für die deutsche Rechtschreibung. Schlechtere Noten wegen einer Nichtbenutzung der im Rat genannten Sonderzeichen im Wortinneren dürfen nicht erteilt werden. Das galt schon unter Rot-Rot-Grün und das gilt selbstverständlich auch für die neue Koalition. Im Koalitionsvertrag haben wir daher noch einmal bekräftigt: „Grundlage für den Sprach- und Schriftgebrauch an den Thüringer Schulen sind die Regeln des Rates der deutschen Rechtschreibung.“ Dem ist hier nichts weiter hinzufügen. Oder vielleicht doch so viel: Sollte der Rat in den nächsten Jahren beschließen, dass Sonderzeichen im Wortinneren künftig doch zulässig sind, weil sich die deutsche Sprache entsprechend weiterentwickelt hat, und die Kultusministerkonferenz dem folgen, wird Thüringen dieses Votum selbstverständlich ebenfalls mittragen. Man sollte also hier aufpassen, wenn man Beschlüsse des Rates für deutsche Rechtschreibung politisch für sich vereinnahmt, absolut setzt und ihnen einen nicht vorhandenen Ewigkeitswert zuschreibt, denn das könnte schief gehen, liebe Damen und Herren von der AfD. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
