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Dr. Thadäus Rudolf König

31.01.2025 Sitzungen 8/8

Fragestunde

Die Bewerbungslage ist ja nicht so wie man das ursprünglich bei normalen Beamtenverhältnissen sieht, sondern es ist ja hier keine Ausschreibung erforderlich im Verfahren nach § 3 Laufbahngesetz. Deswegen haben sich auch die Bewerber nicht beworben um die Teilnahme am Ausschuss, sondern es gab eine Einladung der zuständigen Staatskanzlei, dem Personalreferat, sich diesem Ausschussverfahren zu unterziehen, weil sie dort auch entsprechend die Laufbahnbefähigung nachweisen mussten. Zu Ihrer Nachfrage – ja, die beiden haben dann auch die Prüfung bestanden.

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