Torsten Czuppon
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen – Absicherung des Härtefallfonds
Frau Präsidentin, werte Kollegen, liebe Thüringer, ich möchte ganz kurz mal auf den Redebeitrag der Kollegin der Linken eingehen. Da wurde gesagt, dieser Härtefallfonds hätte sich bewährt. Das kann man natürlich aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachten. Da waren im letzten Jahr über 100.000 Euro drin. Es sind fünf Anträge gestellt worden. Drei wurden positiv beschieden und dann wurde Geld ausgereicht in Höhe von 11.100 Euro. Klar ist, es müssen soziale Härten abgefedert werden, aber ob der Härtefallfonds des Petitionsausschusses da das richtige Mittel ist, darüber muss man sicherlich diskutieren. Deswegen möchte ich schon von vornherein grundsätzlich sagen: Wir lehnen dieses Gesetz in dieser Form ab. Einer Ausschussüberweisung stimmen wir aber zu, denn, wenn das Gesetz beschlossen werden sollte, dann bedarf es noch einer großen Überarbeitung. Wenn man sich die Dokumente hier schon mal anschaut, dann wundert sich jemand, der sich damit beschäftigt hat, dass hier von zwei unterschiedlichen Sachen gesprochen wird. Einmal heißt es Härtefonds. So steht es im Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Thüringer Landtags. Die Linke schreibt aber im Titel des Gesetzentwurfs: „Absicherung des Härtefallfonds“. Da habe ich mich gefragt, ob das nur eine sprachliche Unsauberkeit ist. Darauf könnte man kommen, denn im Gesetzentwurf schreibt die Linke sogar in einem Satz zwei unterschiedliche Schreibweisen dieses Härtefallfonds. Ich weiß nicht, wie das zustande gekommen ist. Vielleicht erklären Sie uns das, ob das nur eine sprachliche Unsauberkeit war oder ob Sie uns damit verwirren und sagen wollten, Härtefallfonds ist etwas ganz anderes als Härtefonds, denn zum Härtefonds hat das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes starke Bedenken zum Ausdruck gebracht. Es gibt gravierende rechtliche Bedenken im Zusammenhang mit dem Härtefonds, der bei Ihnen Härtefallfonds heißen soll, aber faktisch geht es um die gleiche Regelungsmaterie. In der Vergangenheit war es ein Haushaltstitel, nun soll es im Petitionsgesetz als Pflichtleistung verankert werden. Worauf stützen sich denn die Bedenken zum Härtefallfonds im Wesentlichen? Sie stützen sich auf zwei Gutachten, die hier im Landtag zur Verfügung stehen. Das ist einmal – wie schon oft erwähnt – das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Thüringer Landtags zum Härtefonds, Teil 1 und Teil 2, und zum anderen die auch schon erwähnte Stellungnahme des Finanzministeriums zum oben genannten Gutachten vom 27. Januar dieses Jahres. Jetzt kurz zum Gutachten: Teil 1 des Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes des Thüringer Landtags beschäftigte sich mit der Frage, ob der Härtefallfonds auch Darlehen an Petenten ausreichen darf. Diese Frage wurde im Petitionsausschuss in der 7. Legislaturperiode aufgeworfen. Im Tenor des Gutachtens wird gesagt, für die Leistungsgewährung eines Darlehens gibt es keine Rechtsgrundlage, ebenso wenig für eine eventuelle Rückzahlung des Darlehens an den Landtag. Im Zuge dieser Überprüfung aufgefallene Rechtsmängel führten zu einer grundlegenden Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Härtefonds in Teil 2 des Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes des Thüringer Landtags. Ein klassisches Eigentor der Linken, auf das sie jetzt mit diesem Gesetzentwurf reagieren. In diesem wird im Tenor gesagt, dass die konkrete Prüfung des Thüringer Härtefonds zu dem Ergebnis kommt, dass erhebliche Zweifel daran bestehen, dass der Petitionsausschuss des Thüringer Landtags den Anforderungen an eine rechtstaatlich unbedenkliche, willkürfreie und einer Rechnungshofkontrolle standhaltenden Bewirtschaftung des Härtefonds genügen kann. Schwieriger Satz, einfacher gesagt: Daher scheint der Härtefonds in seiner jetzigen Form verfassungswidrig zu sein, da er unter anderem – wie auch schon angesprochen – im Grundsatz der Gewaltenteilung – Legislative übernimmt Aufgaben der Exekutive – nicht genügt. Die rechtliche Bewertung ist ganz eindeutig. Jetzt noch zum dritten wichtigen Dokument dazu, der Stellungnahme des Finanzministeriums vom 27. Januar: Dazu möchte ich zwei Sätze zitieren, einleitend wird festgestellt: „Die Feststellungen des Gutachtens sind aus hiesiger Sicht grundsätzlich nachvollziehbar und begründet.“ Abschließend: „Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen empfehle ich,“ – also die Finanzministerin – „den gegenständlichen Haushaltstitel zu streichen, alternativ […] auf ‚Null‘ zu setzen.“ Diese Auffassung teilen wir. Ihr Gesetzentwurf versucht einige Kritikpunkte aus dem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes zu beheben. Da geht es um Haushaltsklarheit, Haushaltswahrheit. Aber dem Hauptproblem, dem vermeintlichen Bruch der Gewaltenteilung, widmet er sich nicht. Aus diesen Gründen ist der Härtefonds des Thüringer Landtags sicherlich auch im Vergleich zu anderen Bundesländern ein Sonderfall, wie auch schon Frau Dr. Urban gesagt hat. Bei dieser klaren Rechtslage kann man eigentlich nur für eine Ablehnung des Gesetzes plädieren, was wir hiermit auch machen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
