Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie herzlich willkommen zu einer weiteren Sitzung des Thüringer Landtags am heutigen Tag, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher, die gerade hereinkommen, auf der Tribüne, seien Sie willkommen, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Schriftführerinnen zu Beginn der heutigen Sitzung sind Frau Abgeordnete Güngör und Frau Abgeordnete Baum. Für diese Sitzung haben sich entschuldigt: Frau Abgeordnete Kniese, Herr Abgeordneter Liebscher, Herr Abgeordneter Worm, Herr Minister Prof. Dr. Hoff und Frau Ministerin Werner. Einige Hinweise zur Tagesordnung: Wir sind in der gestrigen Sitzung übereingekommen, die Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 14, 18, 19 – bezogen auf die jeweilige Nummer 2 des Wahlvorschlags der Fraktion der AfD –, 20 und 21 heute nach der Mittagspause erneut aufzurufen. Während der Auszählung der Stimmen wird die Fragestunde fortgesetzt. Die Beratung zum Tagesordnungspunkt 25 wurde in das Juli-Plenum verschoben. Wir der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise widersprochen? Herr Abgeordneter Blechschmidt, bitte.
Danke, Frau Präsidentin. Einen recht schönen guten Morgen. Alle Abgeordneten dürften das „Fünfte Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Zusammensetzung des Verfassungsgerichtshofs“ auf dem Tisch liegen haben. Wir haben in der letzten Plenarsitzung die Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofgesetzes mit Blick auf den Vizepräsidenten überwiesen. Nach ersten Beratungen und Verständigungen haben wir feststellen können/müssen, dass wir hier auch eine Verfassungsänderung vornehmen müssen. Deshalb bitten wir ausdrücklich, die Drucksache 7/5670 auf die Tagesordnung zu setzen und in erster Beratung zu behandeln. Danke.
War das bereits die Begründung zur Dringlichkeit? Dann nehme ich das so beim Wort. Ich frage: Wird das Wort gewünscht, um gegen die Dringlichkeit zu sprechen? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Allerdings wurde der Gesetzentwurf nicht in der Frist von sieben Tagen elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt, so ist über eine Fristverkürzung gemäß § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung zu beschließen. Diese Frist kann mit einfacher Mehrheit verkürzt werden, es sei denn, es wird widersprochen. Wird widersprochen? Ja, es wird widersprochen. Das heißt also, wir werden die Fristverkürzung mit einer Zweidrittelmehrheit beschließen müssen. Wer der Fristverkürzung hier gemäß § 66 Abs. 2 der Geschäftsordnung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, der Fraktion der CDU und von zwei fraktionslosen Abgeordneten. Wer spricht sich gegen die Fristverkürzung aus? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD und die Gruppe der FDP. Gibt es Stimmenthaltungen? Das kann ich nicht sehen. Nach Adam Riese ist die Zweidrittelmehrheit hiermit erreicht und damit die Fristverkürzung beschlossen.
(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Sehen Sie
doch mal die Reihen der CDU! Die sind doch fast leer!) Es ist Zählen gewünscht, dann zählen wir. Bitte. Wir beginnen also mit der Zustimmung für die Fristverkürzung. 48 Dafürstimmen. Die Gegenstimmen? 19 Gegenstimmen. Nach Stimmenthaltungen frage ich noch mal. Damit sind zwei Drittel von den Anwesenden erreicht und wir haben das noch mal für das Protokoll festgeschrieben. Die Fristverkürzung ist damit beschlossen. Aufgrund der Fristverkürzung kann der Gesetzentwurf in der heutigen Sitzung beraten werden. Die Frage ist die Platzierung. Ist Platzierung gewünscht, Herr Blechschmidt?
Abarbeitung in der heutigen Sitzung, so ist es beschlossen. Gibt es weitere Bemerkungen zur Tagesordnung? Das kann ich nicht erkennen. Damit können wir entsprechend der Tagesordnung verfahren. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12 Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/3730 - Neufassung Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Herr Abgeordneter Blechschmidt, bitte schön.
Einsetzung einer unabhängigen Expertenkommission zur Überprüfung des Thüringer Abgeordnetenrechts auf möglichen Reformbedarf
Danke, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, Kern des Antrags soll die Gleichstellung der Abgeordneten mit anderen Bürgerinnen und Bürgern in Thüringen sein – mit Blick auf Steuerrecht, aber auch mit Blick auf soziale Absicherung, vor allem die Altersvorsorge. Kurz gesagt: Überlegung, Diskussion, gegebenenfalls Veränderung der – in Anführungszeichen – Vollalimentierung aus der Staatskasse. Die inhaltlichen Eckpunkte der Reform finden sich in Punkt II. des Antrags wieder. Im Sommer 2021 hatten die rot-rot-grünen Fraktionen schon einen entsprechenden Reformantrag in den Landtag eingebracht, der nun der vorliegenden Neufassung inhaltlich weitgehend entspricht. Meine Damen und Herren, nun hat eine Reihe von Bundesländern schon solche Reformschritte vollzogen, wie sie jetzt angedacht sind, wie im Antrag verlangt, in unterschiedlichsten Varianten vorgenommen und – wie gesagt – verabschiedet. Es lohnt sich mit Sicherheit, dass Thüringen diese Erfahrungen, Überlegungen der Reformdiskussionen anderer Länder mit einbezieht, die Erfahrungen aus anderen Ländern wie zum Beispiel Nordrhein-Westfalen, das erste – so möchte ich es bezeichnen – Reformland in dieser Hinsicht, Brandenburg oder Schleswig Holstein, entsprechende Vorarbeiten, die ‑ zeitlich schon eine Weile her sind, aber dennoch immer noch aktuell. Hier kann und muss man aber auch in Wahlperioden denken. Und es ist sinnvoll, die Thematik von Fachleuten aufarbeiten zu lassen. Darauf geht der Punkt III. des Antrags ein, um aus diesem Material dann einen guten und glaubwürdigen Gesetzentwurf zu entwickeln. Hier verweise ich auf Schleswig Holstein, das diesen Weg gegangen ‑ ist. Aber die bisherige Reformdiskussion zeigt auch, dass Bürgerinnen und Bürger sowie gesellschaftspolitische Akteure in diesen Reformdiskussionsprozess einbezogen bzw. mitgenommen werden müssen, am besten mit guten Diskussionsangeboten. Das ist in Punkt V. des Antrags zu finden. In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern: Die Reform in Schleswig ‑ Holstein hat am Anfang leider einen herben Dämpfer erlitten, weil in der Öffentlichkeit wegen schlechter öffentlicher Kommunikation Missverständnisse oder negative Eindrücke zum Reformvorhaben entstanden waren. Das sollten wir zwingend vermeiden. Vor diesem Hintergrund überrascht es sicherlich nicht, dass der vorliegende Antrag zur Reform des Abgeordnetenrechts mit der Arbeit einer Expertenkommission in die Reformarbeit am Thüringer Abgeordnetenrecht starten will. Ebenso wenig überrascht es dann, dass die Kommission die Reformerfahrungen der anderen Bundesländer berücksichtigen will, so wie ich es angesprochen habe. Einen engen Informationsaustausch der Kommission mit dem Landtag stellt der Punkt IV. des Antrags fest und sichert der Kommission auch Eigenständigkeit für die Organisation ihrer Arbeitsabläufe im Erarbeitungsprozess. Am Anfang einer neuen Wahlperiode sollten dann die Arbeitsergebnisse der Kommission dem neuen Landtag mit einem weiteren gesetzgeberischen Reformprozess zur Verfügung stehen. Das Expertengremium soll laut Antrag ehrenamtlich bzw. nur gegen Ausgleich von Aufwendungen wie zum Beispiel Reisekosten arbeiten. Ein Fall der explodierenden Honorarkosten für Reformkommissionen wie es in Baden-Württemberg gang und gäbe war, wird es in Thüringen nicht geben. Auch in Baden-Württemberg war die Gefahr schnell erkannt worden und der Landtag steuerte um. Meine Damen und Herren, ich lege Ihnen diesen Gesetzentwurf zur Diskussion vor. Danke.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Einsetzung einer unabhängigen Expertenkommission zur Überprüfung des Thüringer Abgeordnetenrechts auf möglichen Reformbedarf
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der Kollege Blechschmidt hat es gerade in der Einbringung schon ausgeführt: Wir sind als Abgeordnete hier in diesem Parlament in besonderer Weise verpflichtet, transparent und nachvollziehbar damit zu agieren, was zum Beispiel unsere Abgeordnetenentschädigungen, aber auch andere Vergütungen angeht. Berechtigterweise wird dieses Thema auch immer wieder hier im Haus thematisiert, zum Beispiel wie wir mit dem Diätenautomatismus umgehen, aber auch mit der Frage, ob Abgeordnete auch Teil der Sozialversicherung sein sollen, und wie wir mit unseren Pauschalen verfahren. Wir als Koalitionsfraktionen sagen, dass es dazu ein grundsätzliches Herangehen braucht, dass wir dieses Thema systematisch besprechen müssen und auch unabhängige Expertise einbeziehen sollen, weil es auch um unsere eigenen Rechte geht, die wir hier als Abgeordnete haben, und schlagen deswegen vor, eine Expertinnenkommission einzusetzen, die sich aus den Bereichen der Sozial- und Arbeitsmarktpolitik, aber auch aus dem Bereich der Wissenschaft zusammensetzt – zum Beispiel der Politikwissenschaft und Rechtswissenschaft – und auch aus Expertinnen und Experten, die in der Vergangenheit im Bund und in den Ländern genau solche Prozesse begleitet haben, und die bis Ende des kommenden Jahres einen entsprechenden Bericht vorlegt, der uns dann ermöglicht, das Abgeordnetenrecht entsprechend anzupassen. Auf diesen Weg wollen wir uns gern begeben und bitten deswegen um Zustimmung zu diesem Antrag. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Einsetzung einer unabhängigen Expertenkommission zur Überprüfung des Thüringer Abgeordnetenrechts auf möglichen Reformbedarf
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir beraten über einen Antrag zur Einsetzung einer Kommission, die Vorschläge zur Reform des Thüringer Abgeordnetenrechts erarbeiten soll. Themenschwerpunkt und Dreh- und Angelpunkt ist der Artikel 54 Abs. 1 Thüringer Verfassung, nämlich: „Die Abgeordneten haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung. Auf den Anspruch kann nicht verzichtet werden.“ Was das ist und in welcher Höhe, darüber gibt es sicherlich sehr unterschiedliche Positionen, ebenso zu der Frage, was Transparenz bedeutet und inwieweit man dem gerecht werden muss. Wichtig und zentral ist: Um sich unabhängig und nur seiner Meinung entsprechend engagieren zu können, ist es wichtig, dass man nicht finanziell von anderen abhängig ist, sondern dafür ist eben die Alimentierung vorgesehen. Das ist die sogenannte Abgeordnetendiät und da gleichen Abgeordnete Richtern, und das nicht unbegründet. Deswegen ist auch die Grundentschädigung der Abgeordneten der der Richter ähnlich. Beispielsweise liegt sie in Sachsen sogar noch auf Höhe des Grundgehalts der Richterstufe 1.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE:
Aber Nordrhein-Westfalen … für uns wichtig!) Im Grunde freuen wir uns, dass wir darüber diskutieren und dass wir das auch in einem Rahmen tun, der grundsätzlich angemessen ist. Der Prüfauftrag geht aber sehr viel weiter als nur zu dieser einen Frage. Da sind die Fragen der Gleichstellung der Abgeordneten mit der übrigen Bevölkerung in steuerrechtlicher, sozialrechtlicher bzw. sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht, der Altersvorsorge, der Abgeordnetenentschädigung und -aufwendungen und auch Vorschläge zur Regelung von Karenzzeiten für Abgeordnete. Ein bisschen kritisch sehen wir die geplante Zusammensetzung der Kommission, da sie paritätisch erfolgen soll. No Front, alles gut, aber es sollen Organisationen und Einzelpersonen aus zivilgesellschaftlichen und fachlichen Bereichen direkt Mitglieder dieser Kommission sein: aus den Bereichen Sozialpolitik, Arbeitnehmerpolitik, Wirtschafts- und Steuerpolitik und lobbykritische Arbeit, aus den Bereichen Rechtswissenschaft, Politikwissenschaft, Sozialwissenschaft, Wirtschaftswissenschaft usw. Wir sind der Überzeugung, dass das zunächst mal eine Aufgabe der Abgeordneten selbst ist. Natürlich sind wir auch der Auffassung, dass ein Diskurs allein unter Abgeordneten nicht ausreicht, sondern man sich Expertenwissen dazuholen soll. Aber es bleibt ein Dazuholen und nicht eine grundsätzliche Mitgliedschaft in dieser Expertenkommission, denn es ist eine innerparlamentarische Angelegenheit. Wir selbst geben uns die Grundlagen, nach denen am Ende gehandelt wird. Insofern begrüßen wir, dass das Thema in geordneten Bahnen ist, dass wir strukturiert darüber beraten können. Wie gesagt, kritisch sehen wir, dass in dieser Expertenkommission im Grunde nicht die Abgeordneten selbst darüber zu entscheiden haben und man sich klassischerweise, wie das in der normalen parlamentarischen Arbeit ist, die Experten zu den Fragestellungen dazuholt, sondern hier eine Expertenkommission avisiert, die aus unserer Sicht deutlich zu groß ist. Punktuelle Expertenmeinung ist richtig, aber einen Stuhlkreis dazu – jetzt sage ich es ein bisschen provokativ – mit einer solchen geplanten Vielzahl an Expertinnen und Experten halten wir doch für kritisch zu hinterfragen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
Einsetzung einer unabhängigen Expertenkommission zur Überprüfung des Thüringer Abgeordnetenrechts auf möglichen Reformbedarf
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin, ich will vielleicht vorweg in Reaktion auf Herrn Montag sagen, dass ich es immer schwierig finde, wenn wir hier Expertinnen und Experten hinzuziehen, was wir zum Beispiel auch in der Enquetekommission machen, von einem Stuhlkreis zu sprechen. Ich finde das sehr despektierlich gegenüber demokratischen Prozessen
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) und der Sache, die uns als Parlament und uns als Abgeordnete betrifft, die aber auch eine gesellschaftsrelevante und eine demokratierelevante Frage ist, nämlich wie wir auch innerhalb der Bevölkerung die Akzeptanz für dieses Parlament erhöhen und wie wir die Menschen bei der Entscheidung mitnehmen, wie dieses Parlament aufgestellt ist. Das finde ich, ehrlich gesagt, ein bisschen schwierig. Ich glaube, es geht vor allen Dingen darum, dass wir nicht einfach nur als Abgeordnete darüber entscheiden und uns hinterher wieder den Vorwurf machen müssen – vielleicht sogar berechtigterweise –, dass wir allein über die Ausrichtung oder die Höhe unserer Diäten entscheiden, die Frage, wie wir arbeiten, und die Frage, wie dieses Parlament finanziell ausgestattet wird. Diesen Vorwurf bekommen wir auch immer wieder und den sollten wir damit entkräften, dass wir Menschen dazuholen, die ihre Expertise genau in diese Frage einbringen. Der letzte Aspekt ist aus meiner Perspektive, dass, wenn wir eine tatsächliche Reform des Abgeordnetenrechts vornehmen, wir das dann auch auf wirklich breite Füße stellen und das nicht in fünf Jahren schon wieder überrollen müssen. Das ist auch Ziel des Ganzen, deswegen dieser breite Ansatz. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben jetzt nach nunmehr sieben Monaten endlich diesen Antrag vorliegen. Das war eigentlich auch genug Zeit für alle, sich mit diesem Antrag in Gänze zu beschäftigen. Ich habe jetzt noch keine tatsächlich ernsthaften Vorschläge gehört, was man in diesem Antrag anders machen könnte. Es geht uns dabei – das habe ich gerade schon betont – um eine echte Reform des Thüringer Abgeordnetengesetzes, um dieses auch tatsächlich stabil auf den Weg zu bringen. Unser Antrag sieht deswegen vor – wie gerade schon erwähnt –, dass die Landtagspräsidentin beauftragt wird, eine unabhängige und ehrenamtlich tätige Expertinnenkommission einzusetzen, die sich mit der Sinnhaftigkeit und Möglichkeiten einer Reform des Thüringer Abgeordnetengesetzes befassen soll. Vorschläge sind hier unter anderem die Gleichstellung der Abgeordneten mit der übrigen Bevölkerung – beispielsweise im Steuerrecht, in sozialrechtlicher bzw. in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht –, eine angemessene und transparente Altersvorsorge – wie kann die Altersvorsorge gestaltet werden, damit sie dem individuellen Mandat, zugleich den gesellschaftlichen Forderungen nach Gleichstellung mit der übrigen Bevölkerung und Transparenz gerecht werden kann. Wie regeln wir die gesetzliche Altersvorsorge? Die Einrichtung bzw. der Beitritt in ein bestehendes Versorgungswerk wie beispielsweise in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg oder Baden-Württemberg steht hier im Raum. Es geht um die Höhe der Abgeordnetenentschädigung und der finanziellen Pauschalen für mandatsbedingte Aufwendungen. Die bisherige Regelung bezüglich der Kopplung der Diäten an die Entwicklung des Preisindexes, die wir hier auch schon immer wieder ausführlich und lange diskutiert haben, soll auch diskutiert werden. Es soll Regelungen bezüglich der Karenzzeiten von Abgeordneten geben. Hier geht es uns vor allen Dingen darum – angedockt an die Diskussion um die Karenzzeiten für Ministerinnen und Minister –, ob auch für Abgeordnete beispielsweise eine sogenannte Abkühlphase von zwei Jahren zwischen Amtsaustritt und Beginn einer neuen Erwerbstätigkeit eingeführt werden soll, um Lobbytätigkeiten zu reduzieren.
(Beifall DIE LINKE)
Das sind Diskussionsvorschläge, die wir hier unterbreiten. Deswegen ist diese Expertinnenkommission auch so wichtig, damit wir sie breit aufstellen können und die unterschiedlichen Aspekte des Ganzen beleuchten. Wir wollen eine paritätische Besetzung; das hat der Abgeordnete Montag auch schon erwähnt. Die Kommission soll sich zusammensetzen aus Einzelpersonen, aus Organisationen, aus der Zivilgesellschaft sowie aus verschiedenen Fachbereichen wie Steuerpolitik, Sozialpolitik, Arbeitnehmerinnenpolitik, Rechts- und Politikwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften und lobbykritischen Verbänden. Die beratenden Mitglieder – und deswegen sind wir dort eingebunden – sind parlamentarische Geschäftsführerinnen oder jeweils von ihnen beauftragte Personen. Wir sind also auch als Fraktionen und als Abgeordnete unmittelbar an den Prozess angebunden. Es soll eine transparente Arbeitsweise geben. Das heißt, es ist kein Stuhlkreis im Hinterzimmer, wie das gerade so ein bisschen dargestellt wurde, sondern es soll ein transparentes Verfahren sein, anhand dessen auch alle nachvollziehen können, wie bestimmte Diskussionen gelaufen sind und was deren Ergebnis ist. Die Arbeitsergebnisse sollen auch mit der außerparlamentarischen Öffentlichkeit diskutiert werden, zum Beispiel über Anhörungen und Dialogveranstaltungen. Sie haben jetzt noch mal eine Neufassung vorliegen. Wir haben hier eine Nachbesserung vorgenommen – einfach deshalb, weil das jetzt sieben Monate lag – und haben den Abschlussbericht in den Dezember 2023 geschoben. Ich möchte auch wirklich betonen: Wenn wir so was machen und es wirklich umsetzen wollen, finde ich, dass wir es mindestens ein Dreivierteljahr vor der anstehenden Landtagswahl machen müssen. Das ist aus unserer Sicht wirklich der letztmögliche Zeitpunkt, um noch ernsthaft damit arbeiten zu können. Denn was die Expertinnenkommission macht, müssen wir hier tatsächlich noch in Gesetzesform gießen und dann zu einem Ergebnis kommen. Deswegen stimmt es auch nicht, was Sie gesagt haben, Herr Montag: Am Ende entscheidet natürlich dieses Haus darüber, wie es sein soll. Aber die Erarbeitung und die Vorschläge wollen wir tatsächlich breiter aufstellen. Wir wollen an dieser Stelle eine echte Reform und keine Schaufensterpolitik wie zum Beispiel der Gesetzentwurf von der AfD, der heute auch schon wieder auf der Tagesordnung steht und bei dem es nur darum geht, das Hohe Haus, das Parlament und die parlamentarische Demokratie zu diskreditieren und jedes Mal hier Abgeordnete sozusagen in den Senkel zu stellen. Wir wollen, dass Abgeordnete für ihre Arbeit eine angemessene, unabhängige und sichere Entschädigung erhalten, trotzdem aber Transparenz herrscht und alle es nachvollziehen können. Deswegen bitten wir um Zustimmung zu diesem Antrag. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Einsetzung einer unabhängigen Expertenkommission zur Überprüfung des Thüringer Abgeordnetenrechts auf möglichen Reformbedarf
Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir haben uns mit dem vorliegenden Antrag beschäftigt und sehen auch als CDU-Fraktion, dass eine Kommission eine gute Möglichkeit sein kann, sich von neutraler Stelle beraten zu lassen, denn es kommt oft auch der Vorwurf, dass die Abgeordneten über sich selbst, über ihre Gehälter bestimmen, was dann auch zu Diskrepanzen führen kann. Das will ich vorwegschieben, dass wir die grundsätzliche Möglichkeit einer solchen Kommission positiv sehen. Allerdings, wenn man sich den Antrag anschaut, der vorliegt, dann hat er doch an vielen Stellen Punkte, wo wir sagen: Das ist uns zu tendenziös und zu festlegend für das, was diese Kommission tatsächlich tun soll. Ich will das auch an ein paar Punkten deutlich machen. Wenn man sich die inhaltlichen Punkte anschaut, hat man hier eine ganze Reihe von Aufzählungen. Ich finde übrigens das Wort „übrige […] Bevölkerung“ sehr seltsam, denn das impliziert irgendwie, wir sind hier so eine Kaste, die über allem steht, und der Rest ist untendrunter.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
So sehe ich uns aber nicht, sondern wir sind Teil der Bevölkerung. Von daher ist das eine Implizierung, die ich grundsätzlich ablehnen würde. Von daher müssen wir uns auch darüber verständigen: Wie kann das Haus, wie können die Abgeordneten mit den Menschen im Land besser in Verbindung kommen? Vor allen Dingen impliziert „übrige […] Bevölkerung“ ja auch, dass die Bevölkerung homogen sei. Die Bevölkerung ist aber nicht homogen, sondern sehr vielschichtig. Von daher müssen wir das Abgeordnetenmandat auch so attraktiv machen, dass es auch die Vielschichtigkeit der Bevölkerung abbildet und auch Menschen vielschichtig anspricht, dieses Mandat zu übernehmen. Das ist auch eine Aufgabe, die diese Kommission zum Schluss mit wahrnehmen muss. Das bedeutet natürlich auch, wenn man einen Vergleich macht – und das würden wir auch anregen, das fehlt uns in diesem Antrag –, dass man zwischen den Ländern vergleicht, wie das Abgeordnetenrecht in anderen Ländern ausgelegt wird. Wenn man sich das selbst mal anschaut, dann sieht man, dass Thüringen in vielen Dingen eher ganz hinten steht in der Attraktivität des Abgeordnetenmandats. Das muss man sich dann auch anschauen, wenn man will, dass sich aus der Breite der Bevölkerung Menschen für Mandate interessieren. Wir haben das an dieser Stelle schon häufig diskutiert, dass das Mandat in der aktuellen Situation – in der Situation, in der die politische Lage sehr aufgeheizt ist – natürlich auch mit vielen Einschnitten einhergeht. Dem müssen wir uns als Abgeordnete natürlich auch immer wieder stellen, auch der Öffentlichkeit, auch harten Diskussionen. Wenn man möchte, dass das für breite Teile der Bevölkerung weiter attraktiv bleibt, dass man sich für ein solches Mandat bewirbt, dann hat das auch mit einer entsprechenden Attraktivität einherzugehen.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Wir sehen auch Bedarfe, sich natürlich darüber zu unterhalten, wie die Pensionsregelung für die Zukunft aussehen könnte. Dort gibt es – das wurde schon angesprochen – verschiedenste Regelungen aus verschiedensten Ländern; auch das sollte in einem Vergleich bewertet werden. Grundsätzlich würden wir dieser Kommission also nicht eine ganze Reihe von relativ starken Vorfestlegungen mitgeben wollen, sondern würden die Kommission relativ offen arbeiten lassen wollen. Vor allen Dingen auch in der Festlegung, wer in dieser Kommission sitzt, finden wir das, was Sie aufgeschrieben haben, sehr schwammig. Wir können uns da noch nicht so wirklich vorstellen, wie die Besetzung dann wirklich aussehen soll. Ich mache das auch wieder an einem Beispiel fest. Sie haben hier reingeschrieben: Personen „aus parlamentarischen Arbeitszusammenhängen in Bund und Ländern, die schon in der Vergangenheit Erfahrungen gesammelt haben“. Das können so ziemlich alle sein, die mal Fraktionsmitarbeiter waren, die irgendwie in der Bundestags-/Landtagsverwaltung gearbeitet haben. Das ist uns irgendwie zu schwammig, da kann man sich noch nicht so richtig vorstellen, in welche Richtung das gehen soll, was die Expertise betrifft. Deswegen sollte es hier auch eine engere Eingrenzung geben, wer zum Schluss in dieser Expertenkommission mitarbeitet. Der Punkt „Karenz“, den Sie aufgeworfen haben, da stellt sich natürlich die Frage: Was macht denn der Abgeordnete in den zwei Jahren, die er dann nicht arbeiten darf? Wird er dann weiterbezahlt? Wie soll das ablaufen? Das ist für uns auch etwas, das wir als sehr schwammig empfinden. Ich glaube, dass wir dort solche Vorfestlegungen nicht brauchen. Kurz und gut: Insgesamt ist eine solche Kommission eine Idee, der wir uns durchaus anschließen können. In der Ausgestaltung ist durchaus noch einiges zu tun. Deswegen würden wir vorschlagen, dass wir diesen Antrag im Justizausschuss weiterberaten. Sie haben die Zeitlinie aufgezeigt. Ende 2023 gibt uns durchaus noch ein bisschen Zeit, die Arbeit zu organisieren. Von daher mein Antrag, dies in den Justizausschuss zu überweisen. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Einsetzung einer unabhängigen Expertenkommission zur Überprüfung des Thüringer Abgeordnetenrechts auf möglichen Reformbedarf
Danke, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, ich möchte gleich auf den Kollegen Bühl eingehen, damit ich es am Ende nicht womöglich vergesse. Drei Gedanken habe ich bei Ihnen rausgehört, auf die ich gern reagieren würde. Das eigene Verständnis, wie wir uns beim Stichwort „Kaste“, das Sie gewählt haben, wie wir uns selbst als Abgeordnete sehen, als Vertreter von Bürgerinnen und Bürgern. Ja, das ist ein richtiger Ansatz: Wie sehen wir uns, welche Aufgaben haben wir, was sagt uns die Verfassung? Aber ein wichtiger Moment bei der Frage von Eigenverantwortung, die wir mit Blick auf unsere eigene Arbeit und die damit verbundenen Fragen haben, ist natürlich, dass wir den Blickwinkel der Bürgerinnen und Bürger zur Kenntnis nehmen: Wie sehen sie uns, wie nehmen sie uns wahr? Da bin ich schon bei Punkt 2, der Vielschichtigkeit von Fragestellungen, die aufgemacht worden sind. Ich will mit Blick auf die Eigenbehandlung dieses Vorgangs eindeutig sagen: Wir haben immer hier im Hohen Haus dafür plädiert, dass wir – auch was die finanziellen Fragen anbetrifft – die Unabhängigkeit der Abgeordneten und derjenigen, die Abgeordnete werden wollen, gewährleisten wollen. Das ist richtig, ja. Aber ich glaube, dass wir an einigen Stellen Privilegierungen geschaffen haben und diese Privilegierungen sollten wir mit Blick auf den Normalbürger zumindest mal diskutieren.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Dies sollten wir nicht im eigenen Saft diskutieren, dies sollten wir – jetzt fange ich ganz bewusst dort an – mit Bürgerinnen und Bürgern und mit Fachleuten diskutieren. Schwammigkeit: Ja, man kann gegebenenfalls den Eindruck gewinnen – das will ich Ihnen gar nicht absprechen –, dass der Antrag sehr offen gestaltet ist.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Nicht offen, tendenziös!) Der Begriff „tendenziös“ war gefallen und der Begriff „Schwammigkeit“ war gefallen. Ich beziehe mich jetzt auf den Begriff „Schwammigkeit“, Kollege, mit der weißen Paste. Das wollen wir jetzt mal […]
(Zwischenrufe aus dem Hause)
Ist ja alles gut. Also Schwammigkeit, meinetwegen auch tendenziös. Ich finde, die beiden Worte würden sich mit Blick auf das, was wir vorgeschlagen haben, eigentlich widersprechen. Auf „Schwammigkeit“ will ich eingehen, weil wir es bewusst offen gestaltet haben, bewusst gesagt haben: Wir wollen hier nicht priorisiert festlegen, der muss es sein, der muss es sein. Dann hätten wir wahrscheinlich den Vorwurf bekommen: Ihr wollt genau eure Leute dort reinhaben. Nein, wir wollen es offen, wir haben also Gesellschaftsbereiche benannt, wo wir sagen, da wollen wir sozusagen Rückkopplung, wollen wir Reflektion von Fachleuten haben, gegebenenfalls von Bürgerinnen und Bürgern, die der Meinung sind, sie können in diesen Prozess mit einsteigen. Das jetzt noch mal als direkte Reaktion. Ich will gerade als Linker überhaupt nicht meine Freude verbergen, dass wir uns jetzt mit dieser Problematik des Abgeordnetenrechts noch mal befassen, weil ich den ersten Anlauf schon mitgemacht habe.
(Beifall DIE LINKE)
2006, also vor über 15 Jahren, haben wir schon mal versucht, eine Reform des Abgeordnetenrechts hier im Landtag durchzuführen. Das ist leider nicht gelungen, die Mehrheitsverhältnisse waren anders, das ist nun mal so. Die inhaltlichen Schwerpunkte waren im Jahr 2005/2006 schon die gleichen, die wir jetzt gesetzt haben. Das zeigt: Manchmal muss man zwar einen langen Atem haben, aber es lohnt sich immer, für ein richtig erkanntes Thema und Inhalt am Ball zu bleiben.
(Beifall DIE LINKE)
Meine Damen und Herren, Menschen in abhängiger Beschäftigung oder Selbstständige oder Freiberufler müssen ihre berufsbedingten bzw. geschäftlicher Tätigkeit geschuldeten Aufwendungen als Werbekosten oder Betriebskosten mittels genauer Abrechnung gegenüber dem Finanzamt geltend machen. Es gibt für Beschäftigte zwar auch eine Werbekostenpauschale zur Vereinfachung der Steuererklärung, das ändert aber nichts an dem gesamten Grundmodell. Abgeordnete erhalten nach dem Thüringer Abgeordnetenrecht steuerfreie Aufwandspauschalen für eine ganze Reihe von möglichen mandatsbedingten Aufgaben, ohne dass sie wirklich einen Nachweis führen müssen, ob sie und für was sie verwendet worden sind. Stichwort wäre hier die Fahrtkostenpauschale oder die Bürokostenpauschale. Hier sollte nach Auffassung des Antrags mehr Transparenz und Vergleichbarkeit mit anderen Steuerbürgern hergestellt werden. Auch die Abgeordneten sollen zukünftig ihre mandatsbedingten Aufwendungen beim Finanzamt als Werbekosten gegen Nachweis geltend machen. Wir glauben, das führt zu einer höheren Akzeptanz bei Bürgerinnen und Bürgern – auch mit Blick auf die gegenwärtig grundlegende Alimentierung von Abgeordneten; ich habe es bei der Einbringung schon gesagt. Meine Damen und Herren, man könnte nun fragen – und Kollege Bühl hat es indirekt gefragt –: Wozu noch diese Expertenkommission? Warum machen wir das nicht intern? Da bin ich mir als Linker der Erfahrungen aus dem Jahr 2006 durchaus bewusst. Die Fachleute sollen uns Wege aufzeigen, auch indem sie sich mit den Lösungen anderer Bundesländer beschäftigen – das könnten wir auch –, und gegebenenfalls Lösungswege aufzeigen, die bis jetzt noch gar nicht im Blickfeld von Reformdiskussionen anderer Bundesländer gewesen sind. Deshalb würden wir gern einen – wie sagt man in Neudeutsch – Input von außen bekommen. Gleiches gilt für die Abkehr von den rein steuerfinanzierten Altersversorgungen im Landeshaushalt. Klar ist: Die Abgeordneten sollen zukünftig einen entsprechenden Eigenbeitrag für soziale Absicherung vor allem im Alter leisten. Allerdings erweist sich der pauschale Verweis auf eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung als zu einfach und – ich gebe zu – zu oberflächlich. Bei Abgeordneten, die schon mit Rentenzeiten und einer erfüllten Wartezeit von fünf Jahren in den Landtag kommen, ist alles ganz einfach. Sie zahlen weiter ihre Beiträge. Aber was machen wir mit Leuten, die aus Versorgungssystemen kommen oder bisher keine Rentenzeiten angesammelt haben? Darüber müssen wir diskutieren und darüber sollten wir mit Fachleuten diskutieren. Noch mal das Stichwort „Kommission“. Wir sollten die Kommission so besetzen – darauf bin ich schon eingegangen –, dass wir die entsprechenden Erfahrungen und Erfahrungswelten von Bürgerinnen und Bürgern und allgemeine Vorgänge in der Gesellschaft reflektieren können. Das ist ein wichtiges Moment, das wir als Linke in diesem Zusammenhang sehen. Die in dem vorliegenden Antrag vorgeschlagene Expertenkommission soll auch nach verantwortungsvollen Konzepten zu den finanziellen Aspekten der Reform diskutieren. Hier zeigen Reformerfahrungen aus anderen Bundesländern – ich habe es schon angesprochen – wichtige, vernünftige, aber auch glaubwürdige Ansätze. Ein letztes Wort zur Zeitschiene: Der Eindruck könnte entstehen, dass mit dem jetzigen Antrag, der Mitte der Legislaturperiode gestellt wird, überhaupt kein Ergebnis zustande kommen könnte. Es soll schon noch ein Ergebnis zustande kommen. Die Zeitschiene für die Arbeit der Gremien ist auf etwa ein bis anderthalb Jahre festgelegt. Das dürfte ein realistisches Modell sein, um einen aussagekräftigen Prüfbericht von solchen Handlungsempfehlungen zu bekommen, damit der nächste Landtag – das hat Kollegin Henfling angesprochen – die entsprechende gesetzliche Veränderung vornehmen kann, wahrscheinlich nicht dieser. Deshalb, meine Damen und Herren, bitte ich um die Zustimmung zum Antrag. Eine Überweisung werden wir in diesem Fall nicht zwingend verhindern, aber wir sehen eigentlich mit Blick auf die Abarbeitung und die vorgeschlagenen Momente eine Möglichkeit in der sofortigen Abstimmung. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Einsetzung einer unabhängigen Expertenkommission zur Überprüfung des Thüringer Abgeordnetenrechts auf möglichen Reformbedarf
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, die Akzeptanz des Parlaments hängt nicht von den Diäten ab. Da muss ich der Kollegin Henfling deutlich widersprechen. Sondern sie hängt davon ab, wie glaubwürdig Politik ist, was wir im Wahlkampf versprechen und dass wir das umsetzen und dafür einstehen.
(Beifall CDU)
Die Akzeptanz eines Parlaments hängt von seiner Dialogfähigkeit ab. Ich denke, da hat dieses Haus enorme Defizite. Die Akzeptanz eines Parlaments hängt von der Transparenz und der Nachvollziehbarkeit der Gesetze und der Entscheidungen ab und auch von der sachlichen Diskussion, die in dem Parlament geführt wird, entgegen persönlichen Angriffen, was in der Bevölkerung nicht gut ankommt.
(Beifall Abg. Gröning, fraktionslos)
Zu dem Gesetzentwurf der Linken muss ich sagen: Da habe ich auch die Befürchtung wie Herr Bühl. Drei Dinge: Einmal ist mir nicht klar, wie der Prozess läuft, wie er demokratisch läuft zur Festsetzung der Expertenkommission. Es werden – und das beobachte ich in letzter Zeit immer mehr – Expertenkommissionen im Sinne des Berufenden einberufen und Kontrameinungen werden dort nicht geduldet.
(Beifall CDU)
Und deswegen denke ich, ist es ganz wichtig, einen Prozess festzulegen, damit die verschiedenen Seiten und Sichten in dieser Expertenkommission vertreten sind, damit wir einen wirklichen Diskurs darin haben.
(Beifall Abg. Gröning, fraktionslos)
Ich nehme da dieses eine Beispiel: Sozialverbände, Arbeitnehmerverbände, Wirtschaft.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Aber was sind denn andere Ansichten?) Da haben wir schon zwei zu eins.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE:
Was heißt denn zwei zu eins?)
(Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Was heißt
denn zwei zu eins?) Steuerpolitik geht sicherlich alle an. Wenn ich nur kritische Arbeitsverbände reinnehme, dann möchte ich aber auch von den Lobbyvertretern jemanden drin haben, damit die Auseinandersetzung wirklich stattfinden kann.
(Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE:
Was für eine Lobby?)
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Welche Lobby?) Dass alles so unkonkret und schwammig gefasst ist, Herr Blechschmidt, da möchte ich an der Stelle an die Globale Minderausgabe im Haushalt erinnern.
Einsetzung einer unabhängigen Expertenkommission zur Überprüfung des Thüringer Abgeordnetenrechts auf möglichen Reformbedarf
Wenn wir es zu pauschal machen und das pauschal in einen gesetzlichen Rahmen packen, schieben wir ein wirkliches Problem nur vor uns her. Deswegen bin ich hier für sehr konkrete Formulierungen.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Aber wo sind Ihre Vorschläge?) Zu den Inhalten, was zu klären ist, also grundsätzlich …
(Unruhe im Hause)
Einsetzung einer unabhängigen Expertenkommission zur Überprüfung des Thüringer Abgeordnetenrechts auf möglichen Reformbedarf
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Sie wissen, Zwischenrufe sind erlaubt, aber wenn es unruhig wird, dass man auch die Zwischenrufe gar nicht mehr erkennen kann, bitte ich um Aufmerksamkeit für Frau Abgeordnete Bergner. Bitte schön.
Einsetzung einer unabhängigen Expertenkommission zur Überprüfung des Thüringer Abgeordnetenrechts auf möglichen Reformbedarf
Grundsätzlich denke ich, dass es keine schlechte Idee ist, mit einer externen Kommission viele Fragestellungen zu beleuchten. Aber dieser Gesetzentwurf ist aus meiner Sicht dafür nicht geeignet. Danke.
(Beifall Abg. Gröning, fraktionslos)
Einsetzung einer unabhängigen Expertenkommission zur Überprüfung des Thüringer Abgeordnetenrechts auf möglichen Reformbedarf
Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht erkennen. Dann schließe ich die Aussprache. Die Frage ist: Wünscht jemand Ausschussüberweisung? Herr Bühl, bitte.
Einsetzung einer unabhängigen Expertenkommission zur Überprüfung des Thüringer Abgeordnetenrechts auf möglichen Reformbedarf
Ausschussüberweisung ist beantragt an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Gruppe der FDP, der Fraktion der CDU, der Fraktion der AfD und zwei fraktionslose Abgeordnete. Wer ist gegen eine Überweisung? Keiner, gut. Und die Enthaltungen? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und SPD. Damit ist Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz beschlossen. Kein weiterer, dann brauchen wir auch keine Federführung zu besprechen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 13 Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4262 - Neufassung Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Ja, Frau Abgeordnete Hoffmann. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Kosten für die Klimaziele der EU nicht auf die Thüringer Bürger und Unternehmen abwälzen, Bevormundung durch die EU entgegentreten
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauer hier auf der Tribüne und am Livestream, gestern haben wir bei TOP 8 bereits zu EU-Vorhaben auf Grundlage des Green Deals debattiert. Dabei wurden schon EU-Frühwarndokumente diskutiert, die große Auswirkungen auf den Freistaat Thüringen haben – generell auf alle Unternehmen und Verbraucher, insbesondere aber auf den Wohnungsbau, die Industrie und die Landwirtschaft. Ich möchte unseren Antrag deshalb mit einem anderen Beispiel begründen. Im Zuge der sogenannten Klimapolitik der EU, der alten und neuen Bundesregierung und der Thüringer Landesregierung soll der Fokus auf E-Mobilität gelegt werden. Der Verbrennungsmotor soll, geht es nach der EU, ein baldiges Aus erfahren. Die Autohersteller und die Zulieferer wiederum werden schon seit einigen Jahren mit immer neuen Regeln gegängelt. Die mit dem Aus des Verbrenners wegfallenden Arbeitsplätze gerade in Deutschland scheint die EU indessen in Kauf nehmen zu wollen. Angeblich würden sie durch neue Arbeitsplätze aufgefangen werden. Nun ist es aber so, dass der herkömmliche Verbrennungsmotor wesentlich mehr Produktionsschritte durchläuft und damit mehr Arbeitsplätze generiert, als das beim E-Auto der Fall ist. Und nicht nur das. Dass der Abbau der Batterieelemente unter anderem in Südamerika alles andere als umweltfreundlich ist, ist bekannt, sollte aber am Langen Tag der Natur noch mal deutlich gesagt werden.
(Beifall AfD)
Auch dass die Batteriehersteller ihrerseits Energie verbrauchen, ist bekannt. Ein Batteriehersteller für E-Autos, der sich am Erfurter Kreuz angesiedelt hat, verbraucht jede Menge Energie. Und ich nenne dieses Beispiel, weil durch die Presse Jubelmeldungen ergingen, dass das Unternehmen seinen Energiebedarf auch durch eine eigene Photovoltaikanlage bedienen kann. Wie das konkret aussieht, habe ich deshalb bei der Landesregierung erfragt. Wie aus der Antwort auf meine Anfrage in Drucksache 7/5546 hervorgeht, braucht der Batteriehersteller schätzungsweise 348 Gigawattstunden pro Jahr. Wie aus selbiger Drucksache zu entnehmen ist, kann der Konzern durch diese lobgepreiste PVAnlage aber gerade einmal 2 Prozent bei guter Sonnenlage selbst erzeugen, das sind 6 Gigawattstunden pro Jahr. Das Unternehmen selbst rundet dies auf 5 Prozent auf. Da stellt sich die Frage, wie viele PV-Felder man bräuchte, damit der Hersteller, der durch seine Produktion den Verbrenner ablösen soll, seinen Energiebedarf zu 100 Prozent aus Erneuerbaren befriedigen kann, denn das ist ja das erklärte Ziel. Oder wie viele Windkraftanlagen im ländlichen Raum dafür Zappelstrom produzieren müssten, damit Unternehmen ihren Bedarf zu 100 Prozent aus Erneuerbaren decken.
(Beifall AfD)
Dazu ist auch zu fragen, wie viel Fläche in Chile für den Raubbau von Lithium für die Batterien verbraucht wird, damit man in der EU ohne Verbrenner mobil unterwegs sein kann.
(Beifall AfD)
Zur Rechnung gehört auch, wie viele Arbeitsplätze wegklimatisiert werden und wie tief der Steuerzahler für diesen Wahnsinn namens Energiewende ohne Speicher in die Tasche greifen muss. Alle in großen Teilen toll formulierten EU-Klimapläne bewirken in der Realität das, was ich am Beispiel genannt habe: Bürokratie, Gängelung, Verteuerung, Arbeitsplatzabbau und Raubbau an der Natur – hier und in anderen Erdteilen.
(Beifall AfD)
Dazu kommt eine Entmachtung der Staaten und Landesparlamente durch EU-Regularien. Man zerschlägt im Namen einer vermeintlichen Klimapolitik bestehende Wirtschaftsbereiche und subventioniert dann mit Steuergeld ein auf Wind und Sonne gebautes Utopia. Von allen Mitgliedstaaten der EU muss Deutschland den Musterschüler spielen, der freiwillig seinen Wohlstand aufgibt, um die Langzeitstatistik des Wetters zu retten.
(Beifall AfD)
Diesem Irrsinn muss endlich Einhalt geboten werden. Daher haben wir den Antrag „Kosten für die Klimaziele der EU nicht auf die Thüringer Bürger und Unternehmen abwälzen, Bevormundung durch die EU entgegentreten“ eingereicht. Weiteres in der Debatte.
(Beifall AfD)
Kosten für die Klimaziele der EU nicht auf die Thüringer Bürger und Unternehmen abwälzen, Bevormundung durch die EU entgegentreten
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin und liebe Zuschauer/-innen da oben! Ich habe Ihrer Rede jetzt aufmerksam zugehört und bin – ehrlich gesagt – ein bisschen verwundert, ob Sie wissen, welchen Antrag Sie eingereicht haben oder zu welchem TOP wir gerade sprechen. Denn das, was Sie gerade dargestellt haben, stand mitnichten in Ihrem Antrag. Es ging mitnichten um E-Mobilität und es ging auch nicht um die Energiewende. Das war ein pauschaler Antrag, der grundsätzlich über alle Vorhaben in diesem Maßnahmenpaket, dem „Fit for 55“, gesprochen hat. Ich will es noch mal konkretisieren: 2021 hat die Europäische Kommission das „Fit for 55“-Maßnahmenpaket vorgelegt. Warum ist das so spannend? Dieses Maßnahmenpaket sollte erstens endlich zur Umsetzung des Green Deals führen, was eine gute Sache ist. Zweitens war mit dem Maßnahmenpaket aber eine Hoffnung verbunden, dass nämlich damit zu mehr Klimagerechtigkeit beigetragen werden soll. Das heißt, dass die gebeutelten Staaten der Klimakrise, aber auch die Teile der Bevölkerung, die die steigenden Preise und die zunehmenden Folgen der Klimakrise am meisten belasten, endlich entlastet werden. Das ist erst mal ein ehrenvoller Plan. Aber alle, die an die Politik der EU denken oder sie vielleicht auch sogar verfolgen, werden jetzt vermutlich skeptisch schauen – ich habe das auch getan –, denn die EU hat tatsächlich in den letzten Jahren nicht besonders viel getan, um für Gerechtigkeit besonders auch in der Klimafrage zu sorgen. Das stimmt. Natürlich lohnt es sich deshalb auch aus Thüringer Perspektive, sich dieses Maßnahmenpaket mal genauer anzuschauen. Und die AfD hat – man könnte jetzt sagen – zumindest versucht, über dieses Thema zu sprechen. Deswegen haben Sie einen Antrag eingereicht. Das ist jetzt dieser Tagesordnungspunkt. Ich möchte mal vorwegnehmen – und ich werde das später auch begründen –, dass ich beim Lesen dieses Antrags der AfD tatsächlich an den Tankrabatt der FDP dachte. Das ist erst einmal eine Idee, die ganz gut klingt. Es gibt bestimmt auch Familien, die gerade kurzfristig davon profitiert haben. Aber ich glaube, das ist uns jetzt wirklich auch allen klar. Dieses Programm ist eigentlich nur ein SponsoringProgramm für große Unternehmen und damit genau das Gegenteil von einem sozialen Programm, weil es eben genauso, wie Sie das einleitend gesagt haben, generell alle unterstützen will. Genau das schreiben Sie auch in Ihrem Antrag. Generell alle sollen entlastet werden. Aber gehen wir mal einen Schritt nach dem anderen.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der
FDP: Was das mit dem Tankrabatt zu tun hat, müssen Sie mir mal in Ruhe erklären!) Ich erkläre Ihnen gleich noch mal, was das genau mit diesem Tankrabatt zu tun hat. Das können wir gern machen. Wenn ich ausreichend Zeit nachher habe, gebe ich Ihnen einen kleinen Nachhilfeunterricht zu den gesellschaftlichen Zusammenhängen, die wir hier haben. Ich hoffe, ich habe es.
(Unruhe Gruppe der FDP)
Aber erst einmal gehen wir noch mal auf diesen Antrag ein, Herr Kemmerich. Nun haben Sie vermutlich gestern – oder vorgestern war das sogar – in der Presse verfolgt, dass Grüne, Sozialdemokraten und auch die extrem Rechte im EU-Parlament gegen den erweiterten Emissionshandel gestimmt haben. Das war ein Teil des Maßnahmenpakets, mit dem wir uns hier befassen. Jetzt könnte man dem Irrglauben verfallen, es würde irgendwelche inhaltlichen Gemeinsamkeiten zwischen den Fraktionen im EU-Parlament geben. Aber es stellt sich ganz anders dar. Ich erwähne das an dieser Stelle, weil das auch für das Thüringer Parlament wichtig ist. Grüne und Sozialdemokraten haben nämlich dagegen gestimmt, weil sie fanden, dass unter anderem große Industriezweige zu wenig bei der Überwindung der Klimakrise leisten. Es geht also ganz klar um die Verantwortungsfrage.
(Zwischenruf aus der Gruppe der FDP)
Ganz anders sieht es bei der extrem Rechten aus – und auch bei Ihnen, wenn Sie dazwischenrufen, fühlen Sie sich offensichtlich auch angesprochen –,
(Beifall DIE LINKE)
denn sie wollen eben nicht, dass die zur Verantwortung gezogen werden, die die größten Klimaschäden verursachen.
(Unruhe Gruppe der FDP)
Die extrem Rechte und – ja – auch die FDP sind nämlich überall in der EU und auch hier Partner der Profiteure und nicht der Verlierer der Klimakrise.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Genau das hat die AfD mit diesem Antrag vorgelegt.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Wir leben doch auf einem Planeten! Deshalb sind wir doch alle Verlierer, wenn wir die Probleme nicht lösen!) Es sind eben nicht alle Verlierer. Es gibt einen wesentlichen Unterschied, den erkläre ich Ihnen. Grundsätzlich spricht die AfD – und das machen auch Sie sehr gern – pauschal von „der Wirtschaft“ und „den Bürgern“, die entlastet werden sollen, alle gleichsam, und verkennt damit mal wieder komplett, dass wir in einer Gesellschaft leben, in der es mitnichten eine homogene Wirtschaftsstruktur gibt und mitnichten eine Bevölkerung mit nur einer Lebensrealität. Die Wirtschaft besteht aus großen Profiteuren, also klimaschädlichen Akteuren, die wir Linken sehr wohl zur Kasse bitten wollen, genauso wie die SPD und auch die Grünen. Und gleichzeitig beherbergt die Wirtschaft kleine Betriebe, Soloselbstständige, mittelständische Unternehmen, die in dieser Krise tatsächlich Unterstützung brauchen. Und diese Unterschiede vertuscht die AfD. Da können Sie noch so schöne Reden halten. Im Antrag ist genau davon nichts zu lesen. Ähnlich machen Sie es auch mit den Bürgern und Bürgerinnen. Auch hier gibt es eine kleine Bevölkerungsgruppe, denen die Krise wie Ihnen den Buckel runterrutscht, aber auch die vermögenden Menschen, denen der veränderte Spritpreis überhaupt nicht auffällt und die mit ihrem Lebensstil sehr wohl zu dieser Klimakrise beitragen. Und dann gibt es eine viel größere Gruppe, die sich jetzt schon Sorgen macht, wie sie im nächsten Winter heizen soll. Wenn man um diesen Umstand weiß, dann kann man tatsächlich ziemlich leicht den Klimasozialfonds kritisieren, den Sie sogar in Ihrem Antrag erwähnen. Es steht nämlich im Maßnahmenpaket der EU, dass explizit vulnerable Haushalte, Kleinstunternehmen und Verkehrsnutzer unterstützt werden sollen. So weit, so gut, das klingt erst mal unterstützenswert. Aber was ist das Problem? Unklar ist im Klimasozialfonds geblieben, was denn jetzt überhaupt diese vulnerable Gruppe sein soll. Eine einheitliche Definition gibt es nämlich weder in der EU noch in einzelnen Mitgliedstaaten und auch nicht in Deutschland. Und genau da wäre es notwendig gewesen, darauf zu schauen. Im Übrigen hat es das Bundesumweltamt getan. Es hat nämlich genau dieses Problem herausgestrichen und im Mai dieses Jahres eine Studie dazu herausgegeben. Da versucht es, eine Antwort darauf zu finden, wie wir in der Zukunft vulnerable Gruppen definieren müssen. Ich empfehle Ihnen wirklich sehr, diese Studie anzuschauen, dann können Sie Ihre Anträge auch entsprechend verbessern. Denn hier geht es konkret darum, welche Menschen betroffen sind, und Sie können auch gute Rückschlüsse auf Thüringen ziehen. Tatsächlich betroffen ist nämlich – Spoiler – nicht die ganze Bevölkerung und auch nicht die ganze Wirtschaft, wie hier immer gerufen wird, wie Sie das so gern in Ihrer Klimakritik auch grundsätzlich machen. Ich will Ihnen mal einen Teil der Conclusio vorwegnehmen: Die Wissenschaftler/-innen in der Studie nutzen die Energiearmutsindikatoren des Energy Poverty Observatory, um vulnerable Gruppen zu definieren. Das Gute an dieser Definition ist, dass nicht nur die Belastungen der tatsächlich getätigten Ausgaben zum Beispiel für Sprit und Heizung einberechnet werden, sondern auch die potenziellen Bedarfe der Menschen berücksichtigt werden – zum Beispiel jede Fahrt, die sie nicht gefahren sind, weil sie sich das nicht leisten konnten, jeden Grad, den sie in ihrer Wohnung nicht höher geheizt haben, obwohl ihnen kalt war. Wir wissen nämlich, dass arme Menschen bereits sehr sparsam leben, weniger heizen, weniger warmes Wasser nutzen, weniger mit dem Auto fahren. Und deswegen ist es bei einer Kritik an einem Sozialfonds auch so wichtig, darauf hinzuweisen, dass man armen Menschen ihre tatsächlichen Bedarfe nicht wegrechnen darf, nur weil sie bereits weniger von ihrem Recht auf Mobilität und Wärme Gebrauch machen. Wenn wir das im Hinterkopf haben, wird deutlich, wen man – und jetzt sollten Sie mitschreiben – durch einen Klimasozialfonds tatsächlich unterstützen müsste. Die Studie sagt: Es sind nicht alle Menschen, es sind Alleinerziehende, es sind Rentner/-innen, es sind Nichterwerbstätige, Studierende und auch Soloselbstständige. Und wenn Sie jetzt wieder laut werden und hier anfangen zu murren und erzählen, Sie wären die Retter der Bevölkerung und hätten in Ihrem Antrag genau darauf hingewiesen – ich habe es schon einmal gesagt –: Genau davon steht in Ihrem Antrag nichts drin. Dabei wäre es in Ihrem Antrag so leicht gewesen, genau auf diese Menschen hinzuweisen, die bei der Bewältigung der Klimakrise besondere Unterstützung brauchen. Das wäre mal eine konkrete Kritik an dem Maßnahmenplan gewesen. Stattdessen haben Sie – so habe ich es gesagt – einen Tankrabatt 2.0 vorgelegt, bei dem alle profitieren sollen. Am Ende sind es beim Tankrabatt die Ölkonzerne, profitieren sollen hätten aber die Pendler/ ‑ innen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Ihr Antrag ist nicht geeignet, um den Menschen in der Klimakrise zu helfen. Ihr Antrag vertuscht die tatsächliche Lebensrealität der Menschen und auch der Wirtschaft in Thüringen und überall. Wir lehnen ihn deshalb entschieden ab.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Kosten für die Klimaziele der EU nicht auf die Thüringer Bürger und Unternehmen abwälzen, Bevormundung durch die EU entgegentreten
Vielen Dank. Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen und liebe Zuschauer, zunächst einmal möchte ich festhalten, dass wir nicht mit dem Tankrabatt in Verbindung gebracht werden wollen. Wir stehen für dauerhafte Steuersenkungen.
(Beifall AfD)
Die Europäische Union hat sich auf die umfassende Transformation der Gesellschaft und ihrer Mitgliedstaaten eingeschworen. Wirtschaft, Soziales, Gesundheit, Verkehr und Umwelt sollen radikal umgewandelt werden. Dem Verbrenner droht das Aus im Namen einer schon religiös anmutenden Klimapolitik.
(Beifall AfD)
Dabei hat sich die EU insbesondere zum Ziel gesetzt, ein weitreichendes und mit exorbitanten Kosten – Steuergeld – verbundenes Legislativpaket mit dem Titel „Fit for 55“ umzusetzen. Dieses Projekt wird eine erhebliche Verteuerung der Lebenshaltungskosten auch für die Thüringer Bürger und steigende Kosten für die Thüringer Wirtschaft erzeugen, indem es eine merkliche Kostenerhöhung vor allem für Energie hervorruft. Es ist zu befürchten, dass die Realisierung des Programms „Fit for 55“ eine Deindustrialisierung und soziale Verwerfungen erzeugen wird.
(Beifall AfD)
Das beschlossene Aus für Neuwagen mit Verbrennern wird außerdem Hunderttausende Arbeitsplätze kosten. Zudem hat die Umsetzung der EU-Pläne zur Folge, dass die demokratische Selbstbestimmung der Länder erheblich eingeschränkt wird. Der Landtag befasst sich infolge der EU-Pläne mit immer neuen Frühwarndokumenten, die auf den angeblich grünen Deal zurückzuführen sind, jüngst zum Beispiel in Form des Vorschlags zu Industrieemissionen, der massive Eingriffe in die Landwirtschaft zur Folge hat, oder zuvor mit Vorschlägen der Kommission zur Gebäudeeffizienz, die von den großen und namhaften Wirtschaftsverbänden scharf kritisiert wurden, weil sie weder in der vorgegebenen Zeit noch in dem geforderten Ausmaß sinnvoll umgesetzt werden können. Zudem ist in vielen Fällen eine konkrete Kostenveranschlagung nicht erfolgt und eine Verbesserung der Umwelt nicht bewiesen. Letztendlich bleiben die unpraktikablen Utopien an den Steuerzahlern kleben.
(Beifall AfD)
Es gibt eine Reihe von weiteren EU-Papieren mit großer Tragweite. Während andere Landesparlamente wie Bayern und andere Nationalparlamente wie Finnland Bedenken äußern, werden hier im Parlament des Freistaats Thüringen jede Beeinflussung der Landesgesetzgebung, jede Auswirkung auf die heimische Wirtschaft und Landwirtschaft und jede Verschlechterung der Lebensverhältnisse für die Bürger durch die regierungstragenden Fraktionen und die Landesregierung eifrig ignoriert.
(Beifall AfD)
Über die demokratische Legitimation der EU-Kommission lässt sich dabei nicht nur streiten. Es wird höchste Zeit, dass die Landesparlamente, die – wenn überhaupt – für ihre Mitglieder, aber nicht für Europa sprechen, dieser EU klar und deutlich signalisieren, dass Brüssel den Staaten bzw. den Bürgern zu dienen hat und nicht umgekehrt.
(Beifall AfD)
Um der Sorge um bisherige und weitere Eingriffe, um klimaaktivistische Pläne mit katastrophalen Folgen für die Bürger, Unternehmen, den ländlichen Raum und die Natur gerecht zu werden, haben wir diesen Antrag eingebracht. Denn es ist festzustellen, dass die Europäische Union mit ihrem Legislativpaket zur Klimapolitik unverhältnismäßig in die Belange der Mitgliedstaaten eingreift, indem darin Maßnahmen vorgeschrieben werden, die die politischen Gestaltungsspielräume der Mitgliedstaaten erheblich einschränken, dass die mit dem Green Deal begründeten Pläne die heimischen Unternehmen und insbesondere den Mittelstand in ihrer Existenz gefährden, dass die in jüngster Zeit bereits unverhältnismäßig gestiegenen Kosten für Energie und damit das Risiko der Energiearmut durch die EU-Klimapläne weiter steigen werden und dass soziale Unruhen entstehen. Mit unserem Antrag fordern wir die Landesregierung daher auf, zeitnah eine Folgenabschätzung zu erstellen, aus der hervorgeht, mit welchen wirtschaftlichen, umweltpolitischen und sozialen Folgen durch die Umsetzung des EU-Pakets zu rechnen ist, und in dieser Folgenabschätzung die konkreten Auswirkungen auf den Bestand und die Entwicklung der heimischen Wirtschaft und Landwirtschaft zu dokumentieren. Wir fordern die Landesregierung ebenfalls auf, sich auf Bundes- und EUEbene dafür einzusetzen, dass die EU keine Politik verfolgt, die unter Berufung auf den Green Deal und das Programm „Fit for 55“ zu erheblichen finanziellen Belastungen für alle Bürger, die Wirtschaft und öffentliche Haushalte führen wird und die die Wirtschaft und Landwirtschaft der Mitgliedstaaten in ihrer Existenz gefährdet, dass die EU die Verfolgung nicht realisierbarer, umweltschädlicher und kostspieliger Klimaziele aufgibt und Umweltschutzvorhaben primär in die Verantwortung der Mitgliedstaaten legt, dass jeder weiteren Ausweitung der staatlichen wie auch der kommunalen Bürokratie infolge von EU-Rechtsetzungsakten entgegengewirkt wird und zuletzt, dass die Untergrabung der demokratisch legitimierten politischen Prioritätensetzung Deutschlands und damit auch Thüringens sowie die Schwächung der kommunalen Selbstverwaltung im Freistaat Thüringen durch die demokratisch unzureichend legitimierte Klimapolitik im Rahmen des Green Deals der EU gestoppt wird.
(Beifall AfD)
Wir beantragen die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien, den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft und an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
Kosten für die Klimaziele der EU nicht auf die Thüringer Bürger und Unternehmen abwälzen, Bevormundung durch die EU entgegentreten
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Zuhörer an den Geräten und auch herzlich willkommen euch, die ihr der Debatte folgt und folgen wollt! Im weitesten Sinne – da keiner so richtig zum Antrag geredet hat, kann ich mir das auch sparen – geht es hier um die Beurteilung von Klimapolitik, gerade die von der EU angestoßene Debatte rund um das Thema „Fit für das Jahr 2055“. Sicherlich kann man das kritisch äußern, aber es generell infrage zu stellen, wie es die AfD hier wieder macht, verbunden mit der grundsätzlichen Kritik an Europa, ist zutiefst ablehnenswert.
(Beifall Gruppe der FDP)
Gerade die europäische Gemeinschaft hat doch in ihrer Verantwortung dafür Sorge zu tragen, in ihrer Koordinierungsfunktion auf diesem Kontinent für Frieden, Wohlstand, Wachstum zu sorgen. Eine bessere Idee gibt es nicht und dazu sollten wir uns endlich mal wieder alle bekennen und das hier nicht zu Tode reden.
(Beifall Gruppe der FDP)
Im Einzelnen kann man natürlich kritisieren, was die EU beschließt. Dieser Tage hat sie ein Verkaufsverbot für Verbrennermotoren ab dem Jahre 2035 beschlossen. Wir kritisieren das,
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: … Was wollt ihr denn?) insbesondere unter dem Aspekt, dass es keine Zulassung mehr von E-Fuels gibt, von den Dingen, die wir gerade neu entwickeln, weil es eine einseitige Diskriminierung von Verbrennungsmotoren ist, ohne tatsächlich auf deren Einfluss auf Klima und den CO -Ausstoß zu achten. Das ist eine einseitige 2 Bevorzugung von Elektromobilität, keine Technologieoffenheit, deshalb kritisieren wir das. Genauso kritisieren wir die hiermit aufgemachte Debatte um die Gebäudeeffizienz, die Steigerung, die hier niedergeschrieben ist. Hier werden in unseren Augen teilweise unlautere Ziele definiert, bei denen wir die Folgen wenig abschätzen können. Man hat sich auch nicht die Mühe gemacht. Wir erleben gerade eine Zeit von hoher Inflation, Baugrundstoffe sind sehr knapp, Kapazitäten der Bauwirtschaft sind sehr knapp und die hier gesetzten Fristen, bis 2027 in öffentlichen Gebäuden und bis 2030 in allen Gebäuden null Emissionen, sind wahrscheinlich ein Ziel, das unrealistisch ist oder nur mit Kosten verbunden ist, die nicht zu stemmen sind bzw. objektiv nicht leistbar sind. Deshalb auch die Kritik nicht nur von uns, sondern von vielen Unternehmen und Verbänden, der Bundesarchitektenkammer, dem Städtebund, dem Bundesverband der Wohnungsunternehmen – nur um einige zu nennen. Auch der HuFA hat die Bedenken geäußert und unterschrieben. Was wieder interessant ist, ist, dass Sie von der AfD, wenn Ihnen etwas nicht passt, grundsätzlich die Legitimation der ganzen Institution untergraben wollen. Das ist kein politischer Diskurs. Dafür sind wir da, um zu sagen: Okay, wir ringen um die beste Lösung. Springen wir mal 30 Jahre zurück: Wie wichtig es ist, Innovationen in Umwelttechnik, in die Verbesserung von Klimazielen, Ausstoßzielen zu investieren, haben wir doch in den letzten 30 Jahren erlebt.
(Beifall Gruppe der FDP)
Vor 30 Jahren konnte man kaum atmen, die Flüsse waren verseucht, die Landschaft war verschandelt. Das waren Folgen des Raubbaus der DDR an den Ressourcen unserer Welt. Deshalb ist es ganz wichtig, dass wir da weitermachen – aber natürlich technologisch und wissenschaftlich basiert und nicht ideologisch. Jetzt zu Ihnen, Frau Maurer: Die soziale Marktwirtschaft ist dazu angetreten, die Folgen von politischem Handeln, von wirtschaftlicher Einflussnahme, von Ereignissen, die auf der Welt um uns herum passieren, auszugleichen. Dafür ist es ganz wichtig, dass wir die Wirtschaft haben und dass wir auch große Akteure in der Wirtschaft haben. Wenn Sie da generell sagen, wer viel verdient, ist ein unlauterer Profiteur, ist das genau das, womit Sie das Wirtschaften unleidlich machen, ob das ein kleines Unternehmen oder ein großes Unternehmen ist, denn jeder kleine Unternehmer hat auch das Ziel, größer zu werden und an Wirtschaft und Wachstum teilzuhaben.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
BioNTech!) BioNTech ist ein gutes Beispiel: Das ist ein großer Profiteur, aber ein großer Innovateur, der uns in den letzten zwei Jahren einen Fortschritt beschert hat, von dem keiner dachte, davon zu träumen, als wir noch Mitte 2020 standen und gar nicht versuchten, daran zu glauben, dass Ende des Jahres 2020 ein Impfstoff entwickelt worden ist, der eine solch große Verbreitung gefunden hat.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Es denkt doch niemand an den Impfstoff bei dieser Diskussion!) Sie unterstellen ja – und da sieht man Ihr mangelndes Wissen rund um Marktwirtschaft oder das Funktionieren der Märkte.
(Beifall Gruppe der FDP)
Seitdem wir die Tankrabatte diskutieren, hat sich der Weltmarkt-Brent-Preis wieder um 15 Prozent erhöht. Der hat natürlich Einfluss auf das, was an der Tankstelle passiert. Das ist immer der Irrglaube. Wenn der Weltmarkt – und Öl ist nun mal ein Weltmarkt, wir produzieren keins in Deutschland, den Vorteil haben die Amerikaner – nun so reagiert, wird das an unseren Tankstellen einen Nachschlag haben. Da können wir mit Rabatten, mit Niederschlägen agieren, das funktioniert nicht. Das ist eben der Markt.
(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Soziale Marktwirtschaft gleicht es aus. Dafür sind wir da. Dann tritt auch die Bundesregierung an und hat es auch gemacht mit anderen Dingen. Jetzt fehlt die Zeit, um anderes noch zu diskutieren. Herzlichen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
Kosten für die Klimaziele der EU nicht auf die Thüringer Bürger und Unternehmen abwälzen, Bevormundung durch die EU entgegentreten
Sehr geehrte Präsidentin, werte Zuschauer und Kollegen, die Belastungen für die Thüringer Bürger und Unternehmen, das Steigen der Energiekosten und die Inflation treiben uns alle um. Die nächsten Monate und Jahre werden zeigen, welchen Sprengstoff das Thema der hohen Energiepreise entwickeln wird. Die geopolitische Situation und die Preisentwicklung bei den fossilen Brennstoffen lassen keine Besserung vermuten. Wir brauchen daher dringend politische Lösungen im Sinne unserer Bürger und Unternehmen, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken. Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag hat die Themen „Energiepreise“ und „Versorgungssicherheit“ für Bürger und Unternehmen in verschiedenen Ausschüssen thematisiert und zur Priorität gemacht. Sehr geehrte Kollegen, Sie können sich sicher sein: Wir bleiben an dem Thema dran. Energie muss bezahlbar, sicher und nachhaltig sein. Für uns ist die Energiepolitik ein klarer Schwerpunkt unserer Arbeit in den nächsten Monaten und Jahren. Aber man muss auch bedenken: Die Energiepreise treiben die Inflation weltweit. Es ist eben kein losgelöstes deutsches oder europäisches Problem. Türkei, Russland, Brasilien, Polen, Ungarn, Großbritannien, Vereinigte Staaten, Mexiko – in vielen Ländern liegt die Inflation deutlich über den Werten in Deutschland. Beim Lesen des AfD-Antrags hat man zunächst das Gefühl, hier werden Themen angesprochen, die zurzeit besonders relevant sind: Energiekosten, bürokratischer Aufwand für Land und Kommunen oder eine Folgenabschätzung der Auswirkungen für Thüringen. Auf den zweiten Blick wird aber klar, dass die wichtigen Themen in eine Rhetorik gekleidet wurden, die nur so trieft vor Europafeindlichkeit und Klimawandelleugnung.
(Beifall CDU)
So wird ganz grundsätzlich infrage gestellt, ob die Europäische Union überhaupt eine Klimaschutzpolitik betreiben sollte. Es ist die Rede von utopischen und kostspieligen Klimazielen. Letztendlich sei es ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Belange der Mitgliedstaaten, wenn Maßnahmen zum Klimaschutz festgelegt würden. Werte AfD, den Klimawandel zu leugnen, wird nicht helfen. Die Auswirkungen der Erderwärmung werden immer stärker und sie entfalten weltweit einen Handlungsdruck. Das ist seit vielen Jahren Realität und es wird stetig schlimmer. Für die CDU-Landtagsfraktion ist klar, dass weder Thüringen noch Deutschland den Klimawandel im Alleingang bekämpfen können. Weltweit werden 36 Gigatonnen energiebedingte CO -Äquivalente ausge2 stoßen. 32,5 Prozent davon stammen allein aus China, 12,6 Prozent aus den Vereinigten Staaten, 7,3 Prozent aus der Europäischen Union – wir sind also an dritter Stelle –, 6,7 Prozent aus Indien und 4,7 Prozent aus Russland. Diese größten fünf Emittenten kommen also gemeinsam auf 63,8 Prozent der Emissionen. Es ist doch klar wie Kloßbrühe, dass der Klimawandel nur ausgebremst werden kann, wenn diese Großemittenten ihre Treibhausgase reduzieren. Deswegen braucht es selbstverständlich eine europäische Lösung. Deutschland ist mittlerweile nur noch für 1,8 Prozent der weltweiten Treibhausgasemissionen verantwortlich. Wir werden allein kaum etwas ausrichten können.
(Beifall CDU)
Aber wenn wir bei uns Innovationen entwickeln und praktikable und wirtschaftliche Lösungen etablieren, die sich dann auf den weltweiten Märkten durchsetzen können, dann können wir den entscheidenden Unterschied machen. So sinnvoll es ist, einzelne Maßnahmen im „Fit for 55“-Programm auf ihre Verhältnismäßigkeit hin zu überprüfen, so unumstritten richtig ist das Grundprinzip der europäischen Lösung und des multilateralen weltweiten Vorgehens, das im Pariser Klimaschutzabkommen vereinbart wurde. Deswegen können wir mit Ihrer europafeindlichen Rhetorik nichts anfangen.
(Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Das hat jetzt
Herr Urbach gesagt!) Wir werden Ihren Antrag ablehnen. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Kosten für die Klimaziele der EU nicht auf die Thüringer Bürger und Unternehmen abwälzen, Bevormundung durch die EU entgegentreten
Ich wollte noch mal kurz auf den Gefallen eingehen, den Sie mir gemacht haben, indem Sie noch mal über Steuererleichterungen gesprochen haben. Ich mache es mal ganz einfach, um zu veranschaulichen, was wir hier eigentlich fordern und was denn Ihre Gerechtigkeitspolitik ist. Tun wir mal so, als ob der Thüringer Landtag die Gesellschaft wäre, verkleinern wir das alles mal. In Ihrem Gerechtigkeitsprogramm wollen Sie, dass Ihr Fraktionsvorsitzender, der ein dickes Auto hat, ein Haus, einen Chauffeur, ein auskömmliches Einkommen, genauso viel entlastet wird, wie die Reinigungskräfte in diesem Haus. Das ist Ihr Programm. Ich würde Ihrem Fraktionsvorsitzenden nicht zusätzlich Geld geben, sondern seinen Anteil der Reinigungskraft.
(Beifall DIE LINKE)
Zur FDP: Wer profitiert von Arbeitskraft und von den Ressourcen, die uns im Übrigen allen gehören – Wasser, Gips usw.? Den darf man sehr wohl auch zur Kasse bitten. Das finden Sie böse? Ich finde das gerecht.
(Beifall DIE LINKE)(Unruhe Gruppe der FDP)
Und zu den Impfstoffentwicklern: Wir können es gleich an diesem Beispiel machen. Sie tun immer so, als ob wir hier nur über ein Innovationsprogramm reden. Diese Menschen sind mit über 750 Millionen Euro gefördert: zu Recht, sie haben ja auch einen ordentlichen Anteil an der Überwindung der Pandemie geleistet. Aber Gesundheit ist halt ein Geschäft und die Leute werden einerseits ordentlich gefördert, verdienen andererseits damit ordentlich Geld. Innovation ist das eine, der gerechte Ausgleich das andere. Danke.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Kosten für die Klimaziele der EU nicht auf die Thüringer Bürger und Unternehmen abwälzen, Bevormundung durch die EU entgegentreten
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer! An die konstruktive Opposition, wie sie sich nennt: Ich verstehe ja, dass Sie sich von uns abgrenzen müssen. Aber, Herr Kemmerich, das war jetzt wirklich albern. Ich habe extra auf den Unterschied zwischen EU und Europa hingewiesen, die EU spricht nicht für Europa.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Oh, genau!) Es sind nicht alle Staaten Europas in dieser EU und es sind auch nicht alle EU-Staaten im Euroraum. Da haben wir genau das Legitimationsproblem. Es ist nämlich anmaßend zu sagen, die EU spreche für Europa. Ich kann mich auch nicht erinnern, dass wir Frau von der Leyen zur EU-Kommissionspräsidentin wählen konnten, wir konnten sie nicht wählen.
(Beifall AfD)(Unruhe DIE LINKE)
An die CDU gerichtet: Es ist ebenso albern. Wir haben gestern einem Antrag von Ihnen zugestimmt, in dem Sie einem EU-Frühwarndokument Verhältnismäßigkeitsbedenken attestiert haben. Die sehen wir auch. Und heute reden Sie genau andersrum.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Se-
hen Sie nicht die Realität?) Im Grunde genommen kritisieren Sie die EU genauso. Aber wenn es darum geht, in einem Landtag zur EU mal wirklich handfest irgendwas erreichen zu können über einen Antrag von uns, dann sagen Sie: Nein, das ist wieder ganz schlimm, weil es von der AfD kommt. Sie machen sich komplett unglaubwürdig. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Kosten für die Klimaziele der EU nicht auf die Thüringer Bürger und Unternehmen abwälzen, Bevormundung durch die EU entgegentreten
Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das sehe ich nicht. Die Landesregierung hat um das Wort gebeten. Herr Staatssekretär Vogel, bitte schön.
Kosten für die Klimaziele der EU nicht auf die Thüringer Bürger und Unternehmen abwälzen, Bevormundung durch die EU entgegentreten
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer hier auf der Tribüne und am Livestream! Meine Damen und Herren, ich möchte gern noch mal die Gelegenheit nutzen, hier auch für die Landesregierung zu diesem Antrag Stellung zu nehmen. Im Dezember letzten Jahres hat sich der Bundesrat mit den Klimaplänen der Europäischen Union befasst. Die EU – das ist bekannt – hat sich das Ziel gesetzt, die Nettoemissionen bis 2030 um 55 Prozent gegenüber dem Basisjahr 1990 zu reduzieren – deswegen „Fit for 55“ – und spätestens bis 2050 zum klimaneutralen Kontinent zu werden. Für uns als Landesregierung ist klar, was auch der gesamte Bundesrat beschlossen hat: Thüringen begrüßt, dass die EU-Kommission Tempo beim Green Deal macht – mit konkreten Vorschlägen für einen schlagkräftigen Emissionshandel, mit mehr erneuerbaren Energien und Energieeffizienz sowie mit einer nachhaltigen Verkehrswende. Der Ausbau der Erneuerbaren samt Speicherkapazitäten und Netzstabilität ist neben Energieeffizienz und Energieeinsparung das wichtigste Instrument des Klimaschutzes. Mit dem „Fit for 55“-Paket wird der gesamtgesellschaftliche Ansatz eines ökologischen, wettbewerbsorientierten und auch gerechten Wandels verfolgt. Um das hinzubekommen, braucht die EU-Kommission einerseits natürlich den Rückhalt des EU-Parlaments, der Mitgliedstaaten, aber auch den Rückhalt der Regionen, also auch der Bundesländer in der Bundesrepublik Deutschland. Meine Damen und Herren, spätestens seit dem verbrecherischen Überfall von Putin auf die Ukraine ist klar: Eine tragfähige und klimaneutrale energiepolitische Infrastruktur ist auch eine Frage von Sicherheit und Freiheit für Thüringen, für Deutschland und für Europa. Angesichts der hohen Abhängigkeit von Energieimporten aus Russland ist es von hohem öffentlichen Interesse, sich so schnell wie möglich von fossilen Importen unabhängig zu machen. Jede Kilowattstunde, die wir hier selbst produzieren, trägt dazu bei. Jede Kilowattstunde, die wir nicht verbrauchen, trägt ebenfalls dazu bei.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Es braucht eine klare Roadmap, wie wir die drei E ausbauen – die Erneuerbaren, die Energieeffizienz und die Einsparungen so schnell wie möglich vorantreiben. Wir müssen hier riesige Sprünge machen. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass die Bundesregierung und zehn weitere EU-Staaten angesichts der aktuellen Energiekrise eine schnellere Umsetzung des EU-Klimapakets fordern. In der Begründung heißt es: „Das ist der Schlüssel, um die EU fit für die Energieunabhängigkeit von russischen fossilen Brennstoffen zu machen, und die einzige Möglichkeit, um die Klimakrise zu bewältigen. Jede Verzögerung oder jedes Zögern wird unsere Energieabhängigkeit nur verlängern.“ Mit dem kürzlich veröffentlichten REPowerEU-Plan der Kommission skizziert die Kommission diesen Weg, um die Energieabhängigkeit von Russland zu verringern. Dazu hat sie die Ziele des „Fit for 55“-Pakets nochmals verschärft. Die EU-Kommission hat quasi den Turbo gezündet – bei der Energieeffizienz, beim Ausbau der Erneuerbaren mit ihrer Solarstrategie und bei der Diversifizierung der Energielieferungen.
(Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Und bei der
Verarmung der Leute!) Es gab – das haben Sie mitbekommen – in dieser Woche intensive Debatten im Europäischen Parlament mit widersprüchlichen Signalen. Ja, der Emissionshandel als ein Kernpaket des „Fit for 55“-Pakets wurde nochmals verschoben. Es muss also hier noch einmal nachverhandelt werden, und zwar schnell. Aber eine nachhaltige Verkehrswende ist mit dem Verbot des Verbrennungsmotors ab 2035 auf den Weg gebracht worden.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Und wir wissen auch: Wir haben beim Klimaschutz keine Zeit zu verlieren. Wir können es uns nicht leisten, die Klimaziele aufzuweichen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Die Klimakrise, aber auch der Angriffskrieg von Russland auf die Ukraine machen deutlich: Der Ausbau der Erneuerbaren duldet keinen Aufschub. Deshalb sollten wir in den weiteren Verhandlungen ein entschlossenes Vorgehen auf allen Ebenen an den Tag legen. Es ist klar: Auf europäischer Ebene und mit der neuen Regierung auf Bundesebene ist der Rahmen für mehr Klimaschutz gesetzt. Mit dem Osterpaket der Bundesregierung und dem zeitnah folgenden Sommerpaket kommt der nötige Richtungs- und auch der nötige Tempowechsel. Damit sind auch die Schwerpunkte bei den Investitionen und Fördertöpfen definiert, die wir übrigens auch hier in Thüringen erwarten dürfen. Allerdings, meine Damen und Herren, die nächsten Jahre sind entscheidend, ob es gelingt, auf das 1,5-Grad-Ziel, auf den 1,5-Grad-Klimaschutzpfad zu kommen. Schon jetzt liegen wir in Deutschland darüber. Deshalb muss das Klimaschutzpaket noch schneller und ambitionierter umgesetzt werden. Meine Damen und Herren, wer dagegen am fossilen Leben weiter festhält, zahlt einen hohen Preis, und zwar nicht nur für sich selbst. Wer jetzt nicht handelt, sorgt dafür, dass es in Zukunft für alle teurer wird, insbesondere für die nachfolgenden Generationen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Deshalb erwarten die Menschen zu Recht, dass die Politik hier ins Handeln kommt, Maßnahmen ergreift und – ja, natürlich, was denn sonst? – auch Geld in die Hand nimmt, damit es am Ende nicht doch noch viel teurer wird. In Thüringen hat Klimaschutz bereits Priorität. Seit Dezember 2018 gibt es das Klimagesetz. Thüringen war das erste unter den neuen Bundesländern, das ein Klimagesetz verabschiedet hat. Weil aber die Ziele, die im Gesetz definiert sind, allein noch keinen wirklichen Klimaschutz bringen, hat Thüringen dieses Gesetz auch mit einer Klimaschutzstrategie untersetzt. Ein klimaneutrales Thüringen ist realistisch und bezahlbar, das hat die Hochschule Nordhausen errechnet. Natürlich müssen wir Wind und PV rasch und umfassend ausbauen und die Energieeffizienz steigern. Auch wenn jetzt schon zwei Drittel unseres Stroms in Thüringen aus erneuerbaren Energien stammen, ist der Ausbau der regenerativen Energien deutlich zu beschleunigen. Wir importieren zurzeit 55 Prozent unserer Energie. Damit dürfen wir uns nicht zufriedengeben – auch im Hinblick auf die Wertschöpfung, die wir damit hier in Thüringen verlieren, weil wir nicht selbst unsere Energie erzeugen. Deshalb werden wir bei der Energiewende in Thüringen das Tempo weiter erhöhen. Dabei wissen wir in Thüringen auch viele Partner auf unserer Seite. Die Thüringer Kommunen setzen auf Klimaschutz, das hat sich mit der Ausreichung des Corona-Sondervermögens für Klimaschutz im vergangenen Jahr gezeigt: 11,5 Millionen Euro wurden an die Kommunen ausgereicht und 99,5 Prozent der Mittel konnten gebunden werden. Auch die meisten Unternehmen in Thüringen, meine Damen und Herren, wissen längst, dass man mit grünen Ideen schwarze Zahlen schreiben kann. Das hat gerade auch der Glasgipfel gezeigt, den Ministerpräsident Ramelow gestern Abend mit der Thüringer Glasindustrie und den Vertretern der Thüringer Fraktionen initiiert hat. Gerade die energieintensive Glasindustrie in Thüringen setzt an ihren regionalen Standorten in Thüringen auf Windkraft und auf Photovoltaik,
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
um in Zukunft wettbewerbsfähig zu sein und zu bleiben gegenüber Konkurrenten beispielsweise in Frankreich, die ihre Glasöfen mit Atomstrom betreiben. Auch der Thüringer Bauernverband will mehr Sonnenenergie auf ertragsschwachen landwirtschaftlichen Flächen ermöglichen. Für die riesige Herausforderung, unsere Gebäude bis 2045 klimaneutral mit Strom und Wärme zu versorgen, haben wir die Handwerkerschaft an unserer Seite. Wir haben nicht nur das Klimaschutzgesetz und die Klimaschutzstrategie in Thüringen. Wir haben als dritte Säule auch einen ganzen Strauß von Förderprogrammen zur Unterstützung des Klimaschutzes. Die Fördermöglichkeiten richten sich sowohl an die Bürgerinnen und Bürger im Land als auch an Kommunen und Unternehmen. Wir fördern beispielsweise mit Green Invest die Energieressourceneffizienz in Betrieben und mit Klima Invest Investitionen in die kommunalen Liegenschaften. Dabei ist doch völlig klar – das wurde hier angesprochen –: Klimaschutz geht nur sozial gerecht.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Das muss die EU-Kommission ebenso wie der Bund gewährleisten.
(Unruhe AfD)
Die notwendige Transformation darf nicht auf Kosten der Menschen gehen, die am wenigsten verbrauchen und am wenigsten im Geldbeutel haben.
(Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Aber genau
das passiert doch gerade!) Die neue Bundesregierung schlägt deshalb den richtigen Weg ein, wenn sie die Energiewende beschleunigt und gleichzeitig einen sozialen Ausgleich für Belastungen schafft. Das unterstützen wir auch im Bundesrat.
(Unruhe AfD)(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: 50 Cent die
Kilowattstunde sagt doch alles!) Wir brauchen Entlastungen dort, wo sie am dringendsten benötigt werden, zum Beispiel bei Familien mit Kindern mit der Erhöhung des Kindergeldes, bei allen Haushalten mit niedrigen Einkommen mit der Energiekostenpauschale, bei Pendlerinnen und Pendlern mit der gesenkten Energiesteuer auf Kraftstoffe und auch mit dem 9-Euro-Ticket für Busse und Bahnen.
(Zwischenruf Abg. Dr. Lauerwald, AfD: Das
sind doch alles Steuergelder!)
(Zwischenruf Abg. Thrum, AfD: Waren Sie
mal tanken?) Wenn wir jetzt die Weichen richtig stellen, werden wir auch in Thüringen vom Green Deal profitieren. Dafür ist aber wichtig, dass wir mit der europäischen Ebene Hand in Hand gehen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Meine Damen und Herren, von der Bundesregierung erwarte ich, dass sie das Paket der EU-Kommission aktiv unterstützt, indem sie sich dafür einsetzt, dass das „Fit for 55“-Paket ehrgeizig und sozial ausgeglichen ausverhandelt und schnell umgesetzt wird.
(Zwischenruf Abg. Thrum, AfD: Gehen Sie
doch mal raus und unterhalten Sie sich mit den Menschen dort draußen!) Wir brauchen konsequenten Klimaschutz ohne Aufschub – in der EU, im Bund und in Thüringen. Wenn wir jetzt nicht handeln, meine Damen und Herren, kommt uns das in Zukunft teuer zu stehen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
(Zwischenruf Abg. Dr. Lauerwald, AfD: Black-
out ist das Ende der Zivilisation!)
Kosten für die Klimaziele der EU nicht auf die Thüringer Bürger und Unternehmen abwälzen, Bevormundung durch die EU entgegentreten
Vielen Dank. Gibt es noch Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Herr Abgeordneter Möller, bitte schön. Wir haben noch Redezeit. 2 Minuten sind es noch.
Kosten für die Klimaziele der EU nicht auf die Thüringer Bürger und Unternehmen abwälzen, Bevormundung durch die EU entgegentreten
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Staatssekretär, ich habe selten eine derart realitätsferne Rede von diesem Pult gehört,
(Beifall AfD)
die nur so vor Floskeln triefte, die man auf den Plakaten vom BUND ablesen kann, aber die nichts mit der Realität der Menschen draußen zu tun hat.
(Beifall AfD)
Sie halten Klimaneutralität in Thüringen für realistisch und bezahlbar. Ich habe nicht eine Lösung gehört, die wirklich überzeugend ist, wie man das hinbekommen kann – nicht eine Lösung haben Sie dafür gesagt. Das 9-Euro-Ticket geht gerade fürchterlich krachen. Ich sehe das Gedränge in den Zügen und jeder bekommt ein Gefühl davon, was passiert, wenn man das fortsetzt: Der öffentliche Personennahverkehr wird für viele Menschen wahrscheinlich keine Rolle mehr spielen. Auch ansonsten habe ich von Ihnen hier keine Ideen gehört. Sie haben jetzt schon die Situation, dass es grassierende Energiearmut gibt, dass die Leute vor den Ferien einen Euro mehr pro Quadratmeter Nebenkosten zahlen müssen, nach den Ferien wahrscheinlich noch mal und dann trotzdem noch eine Nachzahlung bekommen, dass sie für ein Elektroauto das Zweifache zahlen müssen wie für ein normales Auto, aber nur die Hälfte weit kommen.
(Beifall AfD)
Das wollen Sie den Leuten als Zukunftsvision verkaufen? Meine Damen und Herren von der Landesregierung, Sie machen sich mit so was absolut lächerlich.
(Beifall AfD)
Kosten für die Klimaziele der EU nicht auf die Thüringer Bürger und Unternehmen abwälzen, Bevormundung durch die EU entgegentreten
Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Aussprache. Es sind Ausschussüberweisungen an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien, an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft und an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz beantragt. Zunächst rufe ich die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien auf. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Die Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der Gruppe der FDP und der Fraktion der CDU. Stimmenthaltungen? Das sind die Stimmen der drei fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien abgelehnt. Es gibt den Antrag auf Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer ist gegen diese Überweisung? Das sind die Stimmen aus der Koalition, aus der Gruppe der FDP und aus der CDU-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die drei fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft abgelehnt. Ich rufe auf die Abstimmung zur Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Fraktion der AfD. Die Gegenstimmen? Das ist die Koalition, das ist die Gruppe der FDP und die CDU-Fraktion. Damit ist auch diese Ausschussüberweisung abgelehnt. Und wir kommen damit zur Abstimmung über den Antrag.
Kosten für die Klimaziele der EU nicht auf die Thüringer Bürger und Unternehmen abwälzen, Bevormundung durch die EU entgegentreten
Es ist namentliche Abstimmung beantragt. Wir stimmen also über den Antrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/4262 in der Neufassung namentlich ab. Ich darf daran erinnern, dass Sie sich bitte vor dem Einwurf Ihrer Abstimmungskarte in die Abstimmungsurne vergewissern, dass Sie die richtige Karte mit dem richtigen Namen haben. Bitte schön, die Schriftführerinnen, es geht los. Dann frage ich: Hatten alle Abgeordneten die Gelegenheit, ihre Stimmkarte einzuwerfen? Kein Widerspruch, dann bitte ich um Auszählung. Sehr geehrte Damen und Herren, hier das Abstimmungsergebnis zum Antrag der AfD in der Drucksache 7/4262 in der Neufassung: anwesende Abgeordnete zu Sitzungsbeginn: 87. Es wurden abgegeben: 77 Stimmen. Mit Ja stimmten 19, mit Nein stimmten 53, Enthaltungen: 5 (namentliche Abstimmung siehe Anlage). Damit ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 24 in den Teilen Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5367 ZWEITE und DRITTE BERATUNG Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5370 ZWEITE BERATUNG Ein Hinweis: Wir waren bei der Feststellung der Tagesordnung übereingekommen, zu dem Gesetzentwurf zu Tagesordnungspunkt 24 a die zweite und dritte Beratung durchzuführen, wenn keine Ausschussüberweisung beschlossen wurde. Eine Abstimmung über den Gesetzentwurf zu Tagesordnungspunkt 24 b kann nur dann erfolgen, wenn der Gesetzentwurf zu Tagesordnungspunkt 24 a in der Schlussabstimmung angenommen wurde. Wir beginnen mit den zweiten Beratungen zu beiden Gesetzentwürfen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Herr Abgeordneter Braga für die Fraktion der AfD.
b) Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Aussetzung des Anpassungsverfahrens der Abgeordnetenbezüge gemäß § 26 des Thüringer Abgeordnetengesetzes
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuschauer am Stream und auf der Tribüne, herzlich willkommen hier im Landtag! Ein interessanter Morgen für die Frage der Abgeordnetenrechte hier im Landtag. Wir hatten vorhin die Aussprache über den Antrag der Fraktionen von Rot-Rot-Grün über die Einsetzung einer Reformkommission und nun geht es heute in zweiter Lesung um zwei Initiativen meiner Fraktion, die bereits in der 79. Sitzung des Landtags am vergangenen 5. Mai in erster Beratung gelesen wurden. Kern dieser zwei Gesetze ist eine Aussetzung des Anpassungsverfahrens der Abgeordnetenbezüge gemäß § 26 des Thüringer Abgeordnetengesetzes. Diese ist aber auch in der Verfassung des Freistaats Thüringen, dort im Artikel 54 Abs. 2, festgeschrieben, sodass sich einerseits eine Änderung des Abgeordnetengesetzes, andererseits aber auch eine Änderung der Verfassung notwendig macht. – Dies für Sie, für die Zuschauer auch als Erklärung dafür, warum es hier gleichzeitig um zwei verschiedene Vorlagen, zwei verschiedene Gesetze geht. Die grundsätzliche Ablehnung der sogenannten Indexregelung – der automatischen Anpassung der Abgeordnetenentschädigung – seitens meiner Fraktion ist meines Erachtens – ich denke mal – kaum anzuzweifeln und bekannt und dokumentiert. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode, in der 6. Legislaturperiode dieses Landtags, brachte die damalige AfD-Fraktion entsprechende Gesetzentwürfe ein. Im vergangenen Jahr taten wir dies erneut und auch für diese 7. Legislaturperiode. Wir haben bereits damals, also in der vergangenen Legislaturperiode, aber auch vor wenigen Monaten, als ein entsprechender Antrag seitens meiner Fraktion gestellt wurde, und jetzt auch, nicht zuletzt aus Anlass des Antrags zur Einsetzung der Reformkommission, der vorhin besprochen wurde, durchaus wohlwollend zur Kenntnis genommen, dass es trotz der politischen Differenzen, die es hier im Hause zweifelsohne gibt, zumindest die Bereitschaft zur Aussprache über die Sinnhaftigkeit und die Richtigkeit dieser automatischen Anpassungsregelung gibt. Das wird sicherlich auch Gegenstand der Kommission sein, über die wir heute früh gesprochen haben und die jetzt im Justizausschuss beraten wird. Bei den hier zur Sprache stehenden zwei Gesetzentwürfen handelt es sich aber nur am Rande um eine grundsätzliche Kritik am automatischen Anpassungsverfahren der Abgeordnetenentschädigung. Es geht vielmehr, wie bereits eingangs ausgeführt, um den Vorschlag einer sogenannten Nullrunde, eine Aussetzung also einer nach dem bestehenden Modell vorgesehenen Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung für das laufende Jahr, die jetzt in wenigen Wochen anstehen dürfte. Die Gründe, die aus Sicht der AfD-Fraktion hierfür sprechen, haben meine Kollegen Kießling und Höcke bereits in der ersten Beratung dieses Gesetzes ausgeführt. Den Bürgern in Thüringen wurde und wird teilweise immer noch durch die zum Teil völlig überzogenen und teils schwerlich zu begründenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronapandemie auch in finanzieller Weise sehr viel abverlangt. Seit Ende des vergangenen Jahres kommt eine regelrecht historische Entwicklung der Verbraucherpreisindizes hinzu, die aber noch zu keiner entsprechenden Anpassung der Löhne geführt hat. Kurzum: Die Preise steigen binnen weniger Wochen und Monate nahezu ungebremst – es ist allerhand und allerseits festzustellen –, die Löhne steigen aber nicht, geschweige denn in gleichem Maße. Aber gerade wir, die im Einkommensgefüge in diesem Land zweifelsohne zu den Besserverdienenden gehören – also die Abgeordneten hier im Thüringer Landtag –, sollen davon ausgenommen sein und von automatischen Anpassungen profitieren. Das finden wir falsch – die AfD-Fraktion findet das falsch – und diesen Umstand wollen wir beseitigen.
(Beifall AfD)
Nun kann man sicherlich den Vorwurf machen – das wurde in der ersten Lesung des Gesetzes auch getan –, dass Politik die Verfassung nicht vermeintlich leichtfertig und zur Regelung eines derart besonderen – also einmaligen – Sachverhalts berühren sollte. Für diese Sichtweise habe ich auch durchaus eine gewisse Sympathie, das gebe ich gern zu und ich werde darauf zurückkommen. Nur: Wer so argumentiert, will natürlich ausblenden, dass eine Nullrunde nur mit Änderung der Verfassung möglich ist, darum beantragen wir das. Auch die automatische Anpassung ist nun mal im Verfassungstext festgeschrieben und das muss entsprechend geändert werden. Die Kritik – das muss auch festgestellt werden – wirkt auch hohl, um nicht zu sagen verlogen, wenn sie von denjenigen geäußert wird, die seit Beginn dieser Legislaturperiode allerhand Vorschläge zur Änderung der Verfassung gemacht haben – und jetzt komme ich zu meiner Sympathie für dieses Argument zurück –, denn es sind die Kritiker unseres Gesetzes, die gleichzeitig Vorschläge zur Änderung der Verfassung eingebracht haben, die von diversen Anzuhörenden im eigens dazu eingerichteten Ausschuss samt und sonders als überflüssig und als rein symbolpolitischen Charakters bezeichnet wurden. Meine Damen und Herren, Frau Präsidentin, liebe Zuschauer, es ist aus Sicht meiner Fraktion nicht nur angemessen, sondern auch vernünftig, dem Landtag für das laufende Jahr eine sogenannte Nullrunde vorzuschlagen. Es wäre auch das richtige Zeichen an all diejenigen, die bezweifeln, dass Politik auch in Thüringen Verzicht üben kann, denn diverse Landesparlamente haben es uns vorgemacht und in den vergangenen Monaten und Jahren solche Nullrunden beschlossen – mit teils sehr bunten Mehrheiten aus allen hier im Landtag vertretenen Parteien und Fraktionen. Die Faustregel lautet: Dort, wo über Anpassungen regelmäßig abgestimmt werden muss, wo also Erhöhungen anstehen, wie auch in Thüringen, die also von den Landtagen gesondert beschlossen werden müssen und nicht in der Verfassung mit einem Indexverfahren festgelegt sind, hat man aus Verantwortung – man könnte auch schlicht sagen: aus Scham vielleicht – in den letzten Monaten und Jahren keine Anhebung durchgeführt. Es ist eben bequem, sich auf den vermeintlichen Anspruch auf eine Gehaltserhöhung – auf eine Anpassung der Abgeordnetenbezüge –, den wir hier als Abgeordnete angeblich hätten, zurückzuziehen, wie es einige Kollegen hier immer wieder tun. Übrigens: Einer Kollegin war es auch in der ersten Debatte – in der ersten Lesung – zu diesem Gesetz ein wichtiges Anliegen, deutlich zu machen, dass die Aussetzung nur eine vermeintlich lächerliche Summe im niedrigen sechsstelligen Bereich einsparen würde. Dies ist nicht nur sachlich falsch, die Einsparungen wären etwa zehnmal so hoch, wie von ihr behauptet. Aber noch wichtiger: Es macht einmal mehr deutlich, welches Verhältnis manche Fraktionen, manche Personen auch, manche Abgeordnete hier im Hause zu Steuergeldern haben, die von Arbeitern und Angestellten – den Nettosteuerzahlern, von denen es in Deutschland immer weniger gibt –, erst erwirtschaftet werden müssen.
(Beifall AfD)
Es ist ebenfalls bequem, die immer gleichen Vorwürfe zu äußern, meiner Fraktion gehe es bei diesem Vorschlag nur um Populismus. Meine Damen und Herren, es war zur ersten Lesung des Gesetzes – so ist es auch heute – und wir werden es auch heute sicherlich noch erleben, wir werden viele Vorwürfe, viele Angriffe, viele Unterstellungen gegenüber meiner Fraktion hören, aber kaum ein sachliches Argument, warum dieser Vorschlag falsch sei. Und warum? Weil es den Gegnern dieses Vorschlags darum geht, etwas zu rechtfertigen, was aus unserer Sicht nicht zu rechtfertigen ist. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
b) Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Aussetzung des Anpassungsverfahrens der Abgeordnetenbezüge gemäß § 26 des Thüringer Abgeordnetengesetzes
Für die CDU-Fraktion erhält Herr Abgeordneter Bühl das Wort.
b) Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Aussetzung des Anpassungsverfahrens der Abgeordnetenbezüge gemäß § 26 des Thüringer Abgeordnetengesetzes
Sehr verehrte Damen und Herren, vielleicht für die Schülerinnen und Schüler oben auf der Besuchertribüne: Wir sind jetzt hier schon in der nächsten Runde der Beratung. Im Grunde sind die Argumente schon einmal ausgetauscht worden. Schon in der letzten Plenarsitzung haben wir diesen Punkt, denke ich, sehr ausführlich diskutiert. Vielleicht fällt deswegen der eine oder andere Wortbeitrag jetzt hier ein Stück kürzer aus, weil im Grunde alles schon mal im Protokoll steht und man sich nur noch wiederholt. Ich habe in der letzten Sitzung hier auch schon gesagt: Wir halten diesen Automatismus weiter für angemessen, weil dann der Landtag nicht mehr selbst darüber abstimmt, welches Gehalt er sich als Erhöhung zubilligt, weil das immer – und das habe ich in der Beratung schon gesagt – natürlich in eine Konfliktsituation führt, sich selbst als sozusagen Arbeitgeber das Gehalt zu erhöhen. Das finden wir nicht gut. Deswegen ist diese Regelung, die in der Verfassung steht, auch eine, die nachvollziehbar ist. Und wir haben mit dem Landesamt für Statistik auch eine neutrale Behörde in Thüringen, die Kostensteigerungen ermittelt und damit dann auch einen neutralen Wert gibt, um die Diäten steigern zu können. Das ist ein sehr offenes, transparentes Verfahren. Das jetzt abzuschaffen, halte ich für nicht gerechtfertigt, weil es dann zukünftig wieder Probleme mit sich bringen würde, dann Steigerungen zu machen. Wir können in andere Länder schauen: Dort gibt es regelmäßig große Diskussionen, wenn auf einmal Abgeordnete für sich selbst beschließen, Gehälter zu erhöhen. Das wollen wir für uns gerade nicht. Das jetzt einmalig abzuschaffen und dafür die Verfassung zu ändern, halte ich auch nicht für verhältnismäßig. Wir sollten lieber darüber nachdenken – und da haben Sie durchaus einen Punkt –, was Menschen in diesem Land gerade mit Kostensteigerungen wiederfährt und was aus Thüringen heraus dafür getan werden kann, hier einzugrenzen und zu helfen. Das vermisse ich bei Ihnen. Sie versuchen das hier plakativ daran deutlich zu machen, hier was wegzustreichen. Das hilft aber den Thüringerinnen und Thüringern überhaupt nicht, weil sie dadurch noch überhaupt keinen Mehrwert haben. Sondern wir sollten uns lieber darüber unterhalten, was wir tun können, um die Situation hier im Land zu verbessern. Das fängt damit an, dass wir schauen, wo kann Thüringen – wir können sicherlich nur bedingt mit Einfluss nehmen, weil wir dafür auch nur bedingt zuständig sind –, aber wo können wir zum Beispiel Förderung optimieren. Wie kann zum Beispiel das Programm Solar Invest länger als drei Tage laufen, damit es sich Menschen bei steigenden Baupreisen trotzdem leisten können, bei der Energiewende einen Beitrag zu leisten? Das könnte man jetzt mit verschiedenen anderen Punkten fortführen. Das könnten wir an unserem Kinder-Bauland-Bonus festmachen, für den wir uns als Fraktion als Mehrwert eingesetzt haben, bei steigenden Baupreisen dann auch einen kleinen Beitrag zu bekommen, der sicherlich nur ein kleiner Beitrag ist. Aber auch das – muss man in Richtung Rot-Rot-Grün sagen – ist ja dann so nicht gewollt worden. Gerade auch für Familien, die Grunderwerb für sich in Anspruch nehmen und dort bauen wollen, hat man das rausgestrichen. Das sind Punkte, zu denen wir uns sachlich hier im Parlament austauschen können, wo wir auch Dinge verbessern können, wo wir für die Thüringer eine Verbesserung erzeugen können. Das sehe ich bei Ihnen überhaupt nicht. Sondern Ihnen geht es hier um einen plakativen Punkt zu sagen: Den Abgeordneten geht es sowieso viel zu gut, denen muss man jetzt mal was wegnehmen, weil es den Thüringern so schlecht geht.
(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Nicht weg-
nehmen, Nullrunde!) Das ist nicht verhältnismäßig. Sondern lassen Sie uns doch – und dazu können Sie doch Vorschläge machen – ins Gespräch kommen, wie wir wirklich helfen können in einer Situation, in der 8 Prozent Inflation herrschen und wozu wir heute auch gehört haben, dass die Zinsen steigen werden. Das ist ja eigentlich lange überfällig, aber das wird natürlich Folgewirkungen haben. Lassen Sie uns doch diese Diskussion führen und nicht hier wieder plakativ auf dem Rücken der Abgeordneten die Klischees pflegen, dass es denen sowieso viel zu gut geht. Wir haben vorhin hier im Rund diskutiert, wie wir das Abgeordnetenrecht fest für die Zukunft machen können, was es dort für Bedarfe gibt. Da sehe ich durchaus Gesprächsbedarf. Deswegen haben wir das an den Ausschuss überwiesen, um uns hier auch darüber zu unterhalten, wie denn zukünftig Abgeordnetenrecht aussehen kann, wie das Abgeordnetenmandat attraktiv sein und gleichzeitig auch Transparenz herrschen kann dazu, was Abgeordnete verdienen, was angemessen ist, was auch im Hinblick auf die Verfassung amtsangemessen ist. Darüber sollten wir uns unterhalten, dazu hat auch die Öffentlichkeit ein Recht, beteiligt zu werden. Aber es steht außer Frage, dass Abgeordnete für die Tätigkeit, die sie übernehmen, auch entsprechend ausgestattet werden müssen. Deswegen habe ich vorhin eingefordert, dass wir einen Vergleich zwischen den Ländern brauchen. Dazu, was Sie angesprochen haben, dass andere Länder diese Aussetzung gemacht haben: Ich lese immer regelmäßig in den Vergleichen, dass wir in Thüringen eigentlich ziemlich weit unten stehen, was unsere Bezüge betrifft. Von daher sind wir, glaube ich, schon sehr maßvoll, was das betrifft.
(Unruhe AfD)
Man kann jetzt andere Modelle anschauen – in Nordrhein-Westfalen, wo es deutlich höher ist. Man kann auch in den Bundestag schauen, wo man sich fragt: Sind denn die Diäten dort angemessen? Ich glaube, dass wir hier schon mit einem realistischen und maßvollen Blick auf die Dinge schauen und daher sehe ich weiter keine Notwendigkeit für Ihren Vorschlag. Wir werden deswegen auch bei unserem Abstimmungsverhalten diesbezüglich bleiben, freuen uns aber über Vorschläge von Ihrer Fraktion, wenn es darum geht, den Thüringern wirklich zu helfen, und sind natürlich auch für die Gespräche, für die Expertenkommission sehr offen. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
b) Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Aussetzung des Anpassungsverfahrens der Abgeordnetenbezüge gemäß § 26 des Thüringer Abgeordnetengesetzes
Vielen Dank. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit Blick auf die Redeliste und die Abstimmung würde ich jetzt vorschlagen, wir gehen in die Lüftungspause und setzen unsere Beratung um 11.15 Uhr fort. Danke. Danach wird für die Fraktion Die Linke Frau Müller das Wort erhalten.
b) Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Aussetzung des Anpassungsverfahrens der Abgeordnetenbezüge gemäß § 26 des Thüringer Abgeordnetengesetzes
Meine Damen und Herren, wir fahren mit leichter Verspätung in der Beratung fort. Wir sind immer noch beim Tagesordnungspunkt 24. Die nächste Wortmeldung liegt mir von Abgeordneter Müller für die Fraktion Die Linke vor.
b) Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Aussetzung des Anpassungsverfahrens der Abgeordnetenbezüge gemäß § 26 des Thüringer Abgeordnetengesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne oder am Livestream, aufgrund der Unterbrechung will ich noch mal kurz darlegen, worüber wir gerade diskutieren. Es wird diskutiert – die AfD hat zwei Gesetzentwürfe vorgelegt –, dass in diesem Jahr die Diätenanpassung ausgesetzt werden soll. Diese Gesetzentwürfe wurden allerdings erst im Mai eingebracht, und das ist rechtswidrig. Ich werde auch gleich noch mal erläutern, warum. Deswegen lehnen wir das auch ab. Im Jahr 1993 haben die Thüringerinnen und Thüringer über die Thüringer Verfassung entschieden und darin festgelegt, dass der Artikel 54 in der Verfassung Bestand hat, so wie er jetzt festgeschrieben ist. Damit ist eine automatische Diätenerhöhung – wie man es so nennt – festgelegt und auch, dass eine Anpassung der Diätenerhöhung immer zum 01.01. eines Jahres stattfindet. Da wird eine Berechnung vorgenommen. Damit entsteht auch schon ein Rechtsanspruch zum 01.01. eines Jahres. Deswegen ist es rechtswidrig oder verfassungsrechtlich gar nicht umsetzbar, was die AfD hier wieder als populistischen Antrag eingebracht hat. Denn im Grunde genommen geht es der AfD nur darum, im Grunde anhand der Inflation zu zeigen, die die Menschen extrem hart trifft – viele von Ihnen wissen es, wenn man einkaufen geht, auf einmal ist der Einkaufswagen halb so voll, aber doppelt so teuer –, und das nutzen Sie geschickt aus und wollen damit zeigen: Die da oben stopfen sich die Taschen voll, und ihr da unten, ihr habt davon nichts. Daran ändern aber dieser Entwurf oder diese Gesetzentwürfe gar nichts. Wir werden diesen Populismus nicht mitmachen.
(Beifall DIE LINKE)
Denn, wie gesagt, der Anspruch der Abgeordneten entsteht immer zum 01.01. eines jeden Jahres, also ist der Erhöhungsanspruch für das Jahr 2022 schon längst entstanden. Da könnte man – und das habe ich auch in der ersten Lesung schon gesagt – locker flockig sagen: Dann schaffen wir den Anspruch einfach nachträglich ab, aber das geht auch nicht. Das geht auch nicht – egal ob bei der Sozialhilfe, bei Rentenansprüchen oder aber auch bei den Abgeordnetendiäten. Ein nachträglicher Eingriff in schon entstandene Rechts- und Leistungsansprüche ist grundsätzlich nicht erlaubt. Natürlich haben wir uns dann auch die Frage gestellt: Warum bringt die AfD dann zum jetzigen Zeitpunkt diesen Antrag? Das habe ich eben aber schon erläutert: Es geht einfach nur um das Ausspielen der Menschen gegeneinander. Im Übrigen haben wir vorhin beim ersten Tagesordnungspunkt eine Expertenkommission eingesetzt, die sich nun mit der Frage der Abgeordnetenentschädigungen auseinandersetzten wird, die uns als Abgeordneten Vorschläge machen wird. Aus diesem Grund braucht es jetzt keine Worte mehr. Wir werden das in der Koalition ablehnen, für die durfte ich auch heute hier sprechen. Ich bedanke ich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
b) Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Aussetzung des Anpassungsverfahrens der Abgeordnetenbezüge gemäß § 26 des Thüringer Abgeordnetengesetzes
Vielen Dank, Frau Müller. Für die Gruppe der FDP habe ich eine Wortmeldung vom Abgeordneten Montag.
b) Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Aussetzung des Anpassungsverfahrens der Abgeordnetenbezüge gemäß § 26 des Thüringer Abgeordnetengesetzes
Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich kann es kurz machen. Die Argumente sind schon ausgetauscht, beim letzten Mal auch – das gebe ich gern zu – mit einer gewissen Polemik meinerseits. Natürlich ist es wichtig, sich immer wieder selbst zu vergewissern, wo wir stehen, was wir besser machen können, wo Transparenz ist. Aber mir geht es vor allen Dingen um eines: dass wir weder bei Fragen von Karenzzeiten von Abgeordneten – wie es im Antrag steht, der demnächst im Justizausschuss beraten werden soll zu dieser Kommission, die sich diesen Fragen widmen soll –, noch bei Ihrer Frage, nämlich der Aussetzung von einer Funktionsweise einer Diätenerhöhung, die ja die höchste Legitimität durch Volksentscheid hat, eines tun, nämlich dass wir selbst diejenigen sind, die immer wieder dafür sorgen, dass das Politikerdasein und die Wertigkeit der eigenen Tätigkeit sich selbst abwählt. Ich glaube, wir alle können doch miteinander stolz sein auf das, was wir tun: als Abgeordnete aus dem Volk gewählt das Beste zu versuchen. Da haben wir ganz unterschiedliche Positionen. Aber auch einem Herrn Schubert, auch wenn ich mit ihm inhaltlich immer sehr gern streite, unterstelle ich trotzdem, dass er das Beste möchte. Insofern: Das Problem selbst wird ja jetzt in dieser Kommission angegangen, deswegen werden wir dem natürlich auch nicht zustimmen – das haben wir beim letzten Mal schon gesagt. Und die Debattenlage ist tatsächlich der Versuch, es bestmöglich zu tun. Wir dürfen als Politiker auch ein wenig stolz auf das sein, was wir hier selbst in diesem Parlament leisten. Es ist eben in unserer Demokratie, in unserem Parlamentarismus nicht so, dass wie in anderen Staaten, die autoritär regiert werden, Abgeordnetenmandate zugeteilt werden, dass die verbunden sind mit klaren wirtschaftlichen Interessen, dass sie verkauft werden für mehrere Millionen Dollar. Wir haben Transparenz und zumindest bei den meisten Kolleginnen und Kollegen bin ich explizit sicher, dass sie ihre Tätigkeit nicht wegen der Entschädigung tun – das Wort ist ganz bewusst gewählt. Deswegen lassen Sie uns bitte bei aller Diskussion immer auch die eigene Wertigkeit dessen beachten, was wir hier tun, denn es ist richtig, dass wir diese wichtige Arbeit in einer Demokratie tun. Vielen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
b) Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Aussetzung des Anpassungsverfahrens der Abgeordnetenbezüge gemäß § 26 des Thüringer Abgeordnetengesetzes
Vielen Dank, Herr Kollege Montag. Ich habe jetzt aus den Reihen – bitte schön, Herr Kollege Braga, dann haben Sie das Wort.
b) Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Aussetzung des Anpassungsverfahrens der Abgeordnetenbezüge gemäß § 26 des Thüringer Abgeordnetengesetzes
Meine Damen und Herren, Herr Präsident, liebe Besucher auf der Tribüne, herzlich willkommen im Landtag, ich möchte auf einige Argumente eingehen, die hier vorn geäußert wurden. Sehen Sie es mir bitte nach, ich war bei der ersten Lesung des Gesetzes leider verhindert, erkrankt, ich konnte an der Sitzung nicht teilnehmen, deswegen nehme ich jetzt das Recht, auf Ihre Reden einzugehen, auf Ihre Argumente.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Es gibt ein Protokoll, wo man es nachlesen kann!) Es begann mit der Rede des Kollegen Bühl, der meines Erachtens in unzulässiger Art und Weise zwei verschiedene Sachverhalte vermengt hat: nämlich einerseits grundsätzlich die Frage der Höhe der Diäten im Vergleich auch zu anderen Bundesländern und die Frage der automatischen Aussetzung. Das sind zwei Sachen, die man unseres Erachtens getrennt voneinander betrachten muss. Ja, man kann sich über die Höhe der Abgeordnetenentschädigung unterhalten. Ich denke, das wird auch Gegenstand der einzusetzenden Kommission sein. Das werden wir sicherlich auch tun. Aber das sagt noch nichts darüber aus, dass wir uns in dieser besonderen Lage, in der wir uns befinden – und das habe ich auch in meiner ersten Rede in diesem Tagesordnungspunkt gesagt – darüber unterhalten müssen, ob eine automatische Anpassung tatsächlich wünschenswert, ob sie tatsächlich richtig ist. Der Auffassung kann man sein, wir sind anderer Auffassung. Die Rede des Kollegen Bühl war auch an einer bestimmten Stelle verräterisch, ich will ihm jetzt nicht den freudschen Versprecher unterstellen, aber trotzdem verräterisch. Er sagte: Das bestehende System, das bestehende Verfahren in Thüringen ist auch deswegen gut, weil es uns die öffentliche Debatte ein Stück weit erspart und wir diese Debatte nicht führen wollen, in der es immer darum geht, in verschiedenen Parlamenten – ich zitiere sinngemäß –, wenn diese Frage der Erhöhung der Diäten debattiert wird; das bleibt uns in Thüringen angeblich durch diesen Automatismus erspart. Das ist in der Tat der Punkt, bei dem ein Unterschied zwischen der Auffassung meiner Fraktion und vieler anderer Fraktionen hier im Haus besteht – ich glaube insbesondere auch der CDU, das kam in dieser Rede zum Ausdruck –, nämlich dass wir diese Debatte für richtig und für erforderlich halten und wir sie eben nicht verhindern wollen. Ganz im Gegenteil, wir halten es für relevant darüber zu sprechen.
(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)(Beifall AfD)
Da gehe ich auch auf die Rede des Kollegen Montag ein, der zu Recht sagt – da bin ich auch ganz bei Ihnen, Herr Montag: Wir können und müssen durchaus stolz sein auf das Geleistete hier im Landtag. Das sage ich jetzt über Parteigrenzen und alle Differenzen hinweg: Es wird wichtige Arbeit geleistet. Demokratie kostet Geld, das ist auch immer wieder ein Argument, das hier vorgebracht wird, und da bin ich auch ganz bei Ihnen, das sehe ich ganz genauso: Demokratie kostet Geld. Aber wir finden – und das ist unsere Überzeugung, von der wir getragen sind und weshalb wir das jetzt auch beantragen –, dass die Öffentlichkeit auch das Recht hat, darüber zu debattieren, wie viel Geld es denn kosten darf, wann und wofür, und ob es in einer Situation, in der wir uns gerade befinden, die sehr besonders ist und für viele Teile der Gesellschaft sehr schwierig ist, gerechtfertigt ist, ob es denn richtig und vertretbar ist, diese Anpassung durchzuführen. Letzter Punkt, Frau Kollegin Müller: Zentrales Element Ihrer Ablehnung in Ihrer Rede war, dass inzwischen schon ein Anspruch entstanden ist, weshalb dieser Vorschlag meiner Fraktion aus Ihrer Sicht rechtswidrig sei. Da muss ich Ihnen entgegnen: Da sind wir anderer Auffassung. Wir denken, dass dieser Vertrauensschutz, auf den Sie sich in dieser Argumentation berufen, auf den haben Sie öffentlichkeitswirksam verzichtet. Bereits insofern erkennen wir diesen Anspruch nicht. Wir denken, der Landtag kann sehr wohl diese Entscheidung treffen. Wenn er sich denn dazu durchringen könnte, die Verfassung in dem Punkt zu ändern und unserem Gesetz mehrheitlich zuzustimmen, dann wäre ich sehr gespannt, welcher Abgeordnete zuerst nach Weimar geht und das für rechtswidrig und verfassungswidrig erklären lassen möchte und wie das Verfassungsgericht dann entscheiden würde. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
b) Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Aussetzung des Anpassungsverfahrens der Abgeordnetenbezüge gemäß § 26 des Thüringer Abgeordnetengesetzes
Vielen Dank, Herr Braga. Jetzt habe ich noch die Wortmeldung von Frau Rothe-Beinlich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
b) Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Aussetzung des Anpassungsverfahrens der Abgeordnetenbezüge gemäß § 26 des Thüringer Abgeordnetengesetzes
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste auch auf der Tribüne, es ist wirklich schön, dass endlich wieder Gäste bei uns sein können. Noch mal ein herzliches Willkommen hier im Thüringer Landtag!
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN) Ehrlich gesagt wollte ich mich eigentlich in dieser Debatte nicht noch einmal zu Wort melden, weil wir bei der ersten Lesung vor einem Monat schon sehr umfangreich über diese Gesetzesvorhaben der AfD diskutiert haben. Allerdings scheint es mir nach dem erneuten Redebeitrag von Herrn Braga geboten, doch noch mal klarzustellen, warum wir so abstimmen werden, wie wir abstimmen, und diese populistischen Schaufensteranträge, Gesetzentwürfe der AfD auch dieses Mal ablehnen. Meine Kollegin Frau Müller aus der Linken ist schon darauf eingegangen, dass wir mitnichten mal eben willkürlich über die Höhe von Abgeordnetendiäten im Landtag entscheiden – und das ist auch gut so –, sondern dass in der Verfassung eine Regelung festgelegt ist, die sich Indexkoppelung nennt und diese Indexkoppelung ist etwas, was sehr transparent ist. Transparenter geht es eigentlich gar nicht, weil sie an die tatsächliche Preisentwicklung gekoppelt ist. Deswegen kann man auch nicht von einer automatischen Erhöhung sprechen, sondern das richtet sich nach der tatsächlichen Preisentwicklung im Land. Ich finde das auch richtig so. Nichtsdestotrotz haben wir zwei Tagesordnungspunkte früher darüber gesprochen, dass wir in einer auch öffentlichen Debatte grundsätzlich darüber reden wollen, wie die Bezahlung/Vergütung von Abgeordneten aussehen soll. Da geht es um sehr viel grundsätzlichere Fragen als darum, ob das Parlament selbst über die Höhe der Diäten entscheidet, was ich übrigens falsch finde. Ich bin sehr froh darüber, dass wir in Thüringen genau das nicht haben. Das nämlich wäre aus meiner Sicht ganz klar eine Selbstbedienungsdebatte, die wir dann hier führen müssten, und das halte ich für nicht redlich. Ich habe es schon bei der ersten Lesung ausgeführt: Selbstverständlich müssen Diäten so gestaltet sein, dass Abgeordnete unbestechlich sind und angemessen finanziert werden. Das muss sich auch immer am Durchschnittsverdienst der Thüringer Bevölkerung orientieren. Wer sich erinnert, weiß, dass ich in der ersten Lesung mal alle Diäten im bundesweiten Vergleich dargestellt habe. Da sind wir in Thüringen als Vollzeitparlament ganz weit hinten. Das hat aber sicherlich auch etwas mit der Lohnentwicklung in diesem Land zu tun, das will ich ganz ehrlich sagen und trotzdem gehört es zur Wahrheit mit dazu. Was aber viel problematischer ist – und darauf ist mein Kollege Blechschmidt auch schon in der letzten Debatte oder auch in der Debatte um die Expertenkommission eingegangen –, ist die Frage der Pauschalen beispielsweise, die Abgeordnete bekommen. Aber noch viel wichtiger finde ich die Debatte um die Frage der Altersvorsorge, der sozialen Absicherung und der Gleichstellung – ich nenne es jetzt mal so – mit allen anderen Steuerbürgerinnen in diesem Land. Wir als Bündnis 90/Die Grünen werben schon immer dafür, dass wir konsequent in die sozialen Sicherungssysteme einzahlen wollen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Weil nur, wenn auch Gutverdienerinnen – ich sage es so deutlich – in die sozialen Sicherungssysteme einzahlen, kann ein System auch funktionieren. Das sehen wir bei der Krankenversicherung, das ist auch ein Grund, warum wir uns als Grüne sehr bewusst entschieden haben, in die gesetzliche Krankenversicherung einzuzahlen. Und da zahle ich gern den Höchstsatz – das sage ich ganz offen –, weil ich glaube, dass ein solidarisches System nur so funktioniert, dass ich auch freiwillig als Abgeordnete in die gesetzliche Krankenversicherung einzahle. Und da geht das, weil ich mich da entscheiden kann, ob ich mich quasi privat oder eben gesetzlich versichere. Wo es nicht geht, das ist bei der Rentenversicherung. Natürlich würde ich viel lieber – und das fände ich auch richtig – auch als Abgeordnete regulär in die Rentenversicherung einzahlen und darüber auch ganz normal wie alle anderen Ansprüche erwerben. Und da haben wir eine Gerechtigkeitslücke. Auf die geht aber Ihr Gesetzentwurf an dieser Stelle überhaupt nicht ein.
(Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Nein, darum
geht es auch nicht!) Ja, darum geht es Ihnen nicht, aber uns geht es darum. Uns geht es um eine grundsätzliche Frage und eben nicht nur um Schaufenster.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
(Unruhe AfD)
Sie wollen nur über die Diäten sprechen. Sie schüren eine Neiddebatte – ausgerechnet Ihre Fraktion, die dieses Parlament als Teilzeitparlament begreift. Viele Ihrer Abgeordneten – das haben Sie hier auch wörtlich so gesagt – arbeiten – in Anführungszeichen – nebenbei in ihren regulären Berufen, weil ihnen nämlich die Diäten nicht ausreichen und weil sie ihr Standbein woanders sehen. Ich sage ganz offen: Die Menschen, die hier sitzen, die Abgeordneten, sind dafür gewählt, hier zu sitzen und hier ihre Arbeit zu machen und sich gemeinsam zu überlegen, wie sie bestmögliche Gesetze und Anträge für dieses Land auf den Weg bringen, und nicht, damit sie nebenbei ihre Zahnarztpraxis oder was auch immer betreiben.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Das muss hier auch einfach mal gesagt werden. Ja, da geht es mir um etwas sehr Grundsätzliches. Deswegen noch mal: Wir brauchen auch möglichst umfassende Transparenz – und Transparenz muss auch und gerade bei der Vergütung von Abgeordneten gegeben sein. Ich sage ganz offen: Wir können doch auch als Abgeordnete kein Interesse daran haben, dass immer dieser Eindruck geschürt wird von die da oben – in Anführungszeichen – und die anderen. Ich meine, und das gehört zur Wahrheit dazu, dass Abgeordnete vernünftig vergütet sein sollen, damit sie dies hier auch als ihr Hauptamt begreifen, damit sie unbestechlich sind – ganz wichtig, Herr Braga – und damit sie tatsächlich auch von diesem Gehalt selbstverständlich leben können. Das muss gegeben sein und darüber wollen wir grundsätzlich auch in dieser Expertinnenund Expertenkommission reden, und zwar mit externem Sachverstand. Dass Sie das nicht wollen, das ist uns schon klar. Also lassen Sie Ihre Schaufensterdebatten, lassen Sie Ihre Scheindebatten, die Sie hier führen, und lassen Sie vor allem diese Stimmungsmache, indem Sie die Menschen immer wieder aufbringen!
(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Lassen Sie
Ihr scheinheiliges Gerede!) Es muss uns doch daran gelegen sein, dass parlamentarische Demokratie auch als ein Wert begriffen wird. Ich begreife sie als einen Wert. Da will ich eben keine Gegensätze schüren, sondern da will ich transparent offenlegen, warum, wieso, weshalb beispielsweise auch Abgeordnete wie vergütet werden. Wir als Bündnis 90/Die Grünen sind mit dem Einzug in den Thüringen Landtag 2009 nach vorn gegangen und haben eine Rubrik „Gläserne Abgeordnete“ eingerichtet. Da können Sie auf der Homepage genau nachlesen, wer wie viel von wem bekommt und was wir mit diesen Geldern machen. Ich finde das richtig, ich hätte mir gewünscht, dass das alle so sehen, aber das muss natürlich jede Fraktion für sich entscheiden. Aber ich halte das für ganz richtig und wichtig, es machen leider nicht alle in diesem Hause. Deshalb noch mal: Lassen Sie diese Schaufenstergeschichten, lassen Sie uns ernsthaft in dem Expertengremium zusammenarbeiten! Aber Ihren Gesetzentwurf und die Verfassungsänderung braucht es dafür nicht. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
b) Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Aussetzung des Anpassungsverfahrens der Abgeordnetenbezüge gemäß § 26 des Thüringer Abgeordnetengesetzes
Vielen Dank, Frau Rothe-Beinlich. Jetzt hat sich Abgeordneter Höcke für die AfD-Fraktion noch einmal zu Wort gemeldet.
b) Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Aussetzung des Anpassungsverfahrens der Abgeordnetenbezüge gemäß § 26 des Thüringer Abgeordnetengesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Besucher auf der Tribüne und am Livestream, ich habe mich auch schon in der ersten Lesung zu Wort gemeldet und möchte auch daran anknüpfen, was ich ausgeführt habe, weil Frau Rothe-Beinlich das falsch kolportiert hat, was ich damals ausgeführt habe. Ich habe niemals von einem Teilzeitparlament gesprochen, das jetzt in der Gegenwart hier in Thüringen existiert.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Nur davon, dass Sie Teilzeit arbeiten!) Natürlich ist das hier ein Vollzeitparlament und wir sind Vollzeitparlamentarier. Und ich glaube, wir alle wissen, dass wir alle Hände voll zu tun haben. Ich gehe auch davon aus, dass jeder, der hier als Abgeordneter sitzt, seine Arbeitszeit in diesen Parlamentarismus einbringt und entsprechende Leistung bringt – gar keine Frage.
(Beifall AfD)
Ich habe in der ersten Debatte, in der ersten Lesung nur daran erinnert, dass es in den 90er-Jahren im Freistaat Thüringen eine Debatte gab – die war übrigens nicht nur auf Thüringen begrenzt –, dass man die Landesparlamente auch als Teilzeitparlamente organisieren könnte. Wir hatten damals – wenn Sie sich erinnern, sehr geehrte Kolleginnen und sehr geehrte Kollegen im Hohen Hause – eine intensive Debatte auch über die Föderalismusreform, wir haben auch eine intensive Debatte über das Zusammenlegen von Bundesländern geführt, alles vor dem Hintergrund, dass wir erkannt haben, dass der parlamentarische, der Politikbetrieb der Bundesrepublik Deutschland in seiner Ausprägung als Landespolitikbetrieb und auch in seiner Ausbringung als Landespolitikbetrieb enorme Summen kostet, sehr viel Geld kostet. Und wir haben uns vor dem Hintergrund von Sparzwängen, aber auch von Effizienzüberlegungen darüber Gedanken gemacht, wie wir dieses System des Parlamentarismus für den Steuerzahler erträglicher machen können. Damals haben wir darüber diskutiert, Landesparlamente als Teilzeitparlamente zu organisieren. Und daran habe ich erinnert und das ist der Hintergrund. Und ich finde diese Debatte weiterhin interessant und sie sollte weiterhin am Leben erhalten werden. Gut, aber da sind wir nicht. Ich möchte aber trotzdem feststellen, dass wir als AfD-Fraktion schon in der letzten Legislatur durch unsere Initiativen bezüglich der Änderung des Abgeordnetengesetzes, durch unsere Initiativen die Abgeordnetenbezüge infrage zu stellen bzw. die automatische Diätenerhöhung infrage zu stellen, eine Debatte angestoßen haben. Wir hatten schon damals eine Reformkommission, der eine oder andere, der in der letzten Legislatur dabei war, kann sich erinnern. Leider ist dieser gute Ansatz wie so vieles im Hohen Hause steckengeblieben oder versandet und das bedauere ich sehr. Aber ich begrüße sehr, dass wir jetzt eine Reformkommission einsetzen, eine Expertenkommission, die sich das Abgeordnetengesetz noch mal zu Gemüte führt und überlegt, wie wir da nachbessern können. Das erst mal als Vorbemerkung zu dem, was Sie ausgeführt haben, Frau Kollegin Rothe-Beinlich. Ich möchte aber noch auf den Kollegen Bühl eingehen: Sehr geehrter Herr Kollege Bühl, Sie haben hier eine Steilvorlage geliefert – jetzt ist er gerade nicht im Plenum, aber vielleicht hört er mich von außen; Entschuldigung, ich habe Sie übersehen, da sind Sie, Herr Bühl. Sie haben zu Recht die Frage gestellt, was wir denn für die Thüringer tun können, und haben da verschiedene Politikfelder betreten, wo wir als Thüringer Landespolitik vielleicht was Positives für den Thüringer Bürger herausholen können. Ja, das ist richtig, diese Frage müssen wir uns immer und immer wieder stellen, wie wir die Belastung für den Thüringer Bürger reduzieren, gerade in dieser Zeit. Wir haben aus der Zeitung erfahren, dass wir in Thüringen mittlerweile eine Inflationsquote von 8,1 Prozent haben – 8,1 Prozent. Das sind nur die offiziellen Zahlen. Und damit sind wir leider trauriger Spitzenreiter unter allen Bundesländern. Dass hier ein Handlungsbedarf besteht, ich glaube, das ist uns doch allen recht klar, müsste uns allen recht klar sein. 8,1 Prozent, das führt zu schweren Zerwürfnissen in vielen Familien, nicht nur bei den Geringverdienern, sondern auch im Mittelstand. Herr Bühl, ich möchte Ihnen an der Stelle noch mal sagen: Was sind denn die Ursachen für diese 8,1 Prozent? Ich habe vor Kurzem einen sehr interessanten Vortrag von Hans-Werner Sinn gehört, einem anerkannten Ökonom, einem Volkswirtschaftler, der über Jahre als Leiter des ifo Instituts eine hohe Reputation in der Bundesrepublik Deutschland genossen hat, auch für die Politik in Deutschland beratend tätig war. Er hat einen exzellenten Vortrag vor der Akademie der Wissenschaften in Österreich gehalten. Er hat ganz klar ausgeführt, quellengesättigt und belegbar, nachvollziehbar ganz klar ausgeführt: Es gibt drei große Belastungsfaktoren, die die hohe Inflation in Deutschland erklären. Der erste Belastungsfaktor ist die EZB und ihre Geldmengenausweitungspolitik, ihre Anleihekäufe, die logischerweise dazu führen, dass das Geld immer weniger wert wird, weil nicht im gleichen Zeitraum Güter, Dienstleistungen und Produkte produziert werden und neu dazu kommen, welche die Geldmengenausweitung erklären könnten und logischerweise nachvollziehen können. Das heißt, das ist vor allen Dingen die Schuld der EZB und der Euro ‑ Rettungspolitik, die wir als AfD-Fraktion als einzige politische Kraft in Thüringen und Deutschland ablehnen.
(Beifall AfD)
Dann ist das Zweite die sogenannte Energiewendepolitik und der dritte Faktor ist die Coronamaßnahmenpolitik, die von Ihnen allen unterstützt Lieferketten kurz- und kleingeschlagen hat. Das sind die drei großen Faktoren für die Preissteigerungen. Und jetzt kommt noch der Ukrainekrieg erschwerend hinzu. Aber die schlechte Politik der letzten Jahrzehnte hat dazu geführt, dass wir in dieser schlimmen Lage sind. Und da müssen wir ran, Herr Kollege Bühl. Natürlich können wir das nicht über Thüringen alleine lösen, aber wir können in Thüringen Anstöße geben und wir können unsere Landesregierung auffordern, in Berlin vorstellig zu werden, um diese Fehlentwicklung zu korrigieren.
(Beifall AfD)
Und noch mal: Es geht bei diesem Ansatz, den wir hier vorgebracht haben, doch auch um ein Zeichen der Solidarität. 8,1 Prozent Inflation in Thüringen: Bedeutet das, dass wir nächstes Jahr dann im Zuge der automatischen Diätenerhöhung 8,1 Prozent auf unsere Diäten obendrauf schlagen dürfen? 8,1 Prozent. Ich glaube nicht, dass die Arbeiter, dass die Angestellten draußen im Lande im Jahre 2023 dann 8,1 Prozent Zuschlag von ihrem Arbeitgeber kriegen mit dem Hinweis darauf, dass die Inflationsrate so hoch ist. Aber wir werden dieses Privileg genießen – 8,1 Prozent.
(Zwischenruf Abg. Baum, Gruppe der FDP:
Das stimmt doch überhaupt nicht!) Es geht um ein Zeichen der Solidarität. Es geht um ein Zeichen nach draußen an die Thüringer Bevölkerung: Wir haben verstanden, wir sehen uns in der Verantwortung und wir werden das Unsere tun, zu korrigieren, was wir korrigieren können aus Thüringen heraus. Deswegen ist dieses Zeichen richtig und wichtig, das wir als AfD-Fraktion im Thüringer Landtag gesetzt haben. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
b) Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Aussetzung des Anpassungsverfahrens der Abgeordnetenbezüge gemäß § 26 des Thüringer Abgeordnetengesetzes
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Höcke. Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich noch einmal Frau Rothe-Beinlich zu Wort gemeldet.
b) Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Aussetzung des Anpassungsverfahrens der Abgeordnetenbezüge gemäß § 26 des Thüringer Abgeordnetengesetzes
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich muss Herrn Höcke noch mal an zwei Stellen widersprechen. Zum einen sind die Diäten eben nicht an die Inflationsentwicklung gekoppelt, sondern an die Einkommensentwicklung.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN) Das sollten Sie eigentlich wissen. Peinlich, peinlich! Und weil Sie heute hier Kreide gefressen hatten oder zumindest so getan haben, möchte ich – deswegen habe ich meinen Rechner mit nach vorn gebracht – ein Zitat aus der 49. Plenarsitzung vom 4. Juni 2021 vorlesen. Da sagte Björn Höcke genau zu dem gleichen Thema, weil der gleiche Gesetzentwurf, das bringen sie nämlich jedes Jahr wieder – Zitat –: „Wir bleiben in unseren Berufen und, ja, wir als AfD-Politiker haben alle bürgerliche Berufe. Wir machen das hier im Teilzeitmodus.“ Noch Fragen?
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
(Unruhe AfD)
b) Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Aussetzung des Anpassungsverfahrens der Abgeordnetenbezüge gemäß § 26 des Thüringer Abgeordnetengesetzes
Dann habe ich jetzt noch die Wortmeldung vom Herrn Abgeordneten Montag.
(Unruhe im Hause)
Moment bitte, Herr Kollege Montag. Ich bitte doch um ein bisschen Ruhe hier im Saal.
b) Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Aussetzung des Anpassungsverfahrens der Abgeordnetenbezüge gemäß § 26 des Thüringer Abgeordnetengesetzes
Kein Problem, die Aufmerksamkeit verschaffe ich mir schon.
(Beifall Gruppe der FDP)
Frau Rothe-Beinlich, vielleicht nur noch einen kleinen Hinweis, weil Sie das eben gesagt haben, dass hier auch Kolleginnen und Kollegen in medizinischen Berufen respektive als Praxisinhaber arbeiten.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Es plagt Sie Ihr Gewissen, Herr Montag!) Es gibt auch Berufsrecht. Das heißt, sie müssen weiterhin niedergelassen tätig sein, damit sie ihren Praxissitz nicht gänzlich aufgeben müssen.
(Beifall AfD)
Der zweite Punkt ist – das unterstelle ich Ihnen gar nicht, ich will es aber trotzdem an dem Punkt noch mal sagen –: Es sind auch Nebentätigkeiten anzugeben – wie das dann richtigerweise heißt –, wenn man beispielsweise Unternehmer ist. Aber das ist natürlich ein biografisches Ergebnis meistens vieler Jahre Arbeit und ist, glaube ich, niemandem zuzumuten, dass das nicht mehr möglich ist, dass er ein von ihm oder von ihr aufgebautes Unternehmen nicht über die Zeit fortführen darf.
(Beifall AfD, Gruppe der FDP)
Insofern glaube ich nicht, dass Sie das so gemeint haben. Aber ich glaube, das gehört auch zum respektvollen Miteinander dazu, dass sich die Vielfalt unserer Gesellschaft hier im Parlament auch wiederfinden kann. Und das ist unser gemeinsames Anliegen. Vielen Dank.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Sie können Frau Herold ja noch mal über den Kopf streicheln!) Was soll das denn? Was ist denn das für eine Unverschämtheit?
b) Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Aussetzung des Anpassungsverfahrens der Abgeordnetenbezüge gemäß § 26 des Thüringer Abgeordnetengesetzes
Jetzt halten wir doch mal bitte den Ball flach und lassen die Gemüter sich wieder beruhigen. Meine Damen und Herren, ich bitte doch, die Würde des Hauses zu achten und wieder zu einer vernünftigen Debatte zu kommen.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Früher
war das auch so!) Bitte?
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Früher
war es auch so!) Das mag sein, aber jetzt habe ich gerade Sitzungsleitung. Jetzt sehe ich keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten. Ich schaue noch einmal in Richtung der Landesregierung. Da habe ich auch keine Wortmeldung vorliegen. Das bleibt dann dabei. Dann können wir jetzt in das Abstimmungsprozedere eintreten. Meine Damen und Herren, wir schließen erst einmal die gemeinsame Aussprache und kommen in der Abstimmung zu dem Gesetzentwurf in der Drucksache 7/5367. Als Erstes die Frage: Wird Ausschussüberweisung beantragt? Nein. Das ist nicht der Fall. Dann beende ich die zweite Beratung und eröffne die Aussprache zur dritten Beratung. Gibt es dazu Wortmeldungen? Vorliegen habe ich jetzt keine. Das ist auch nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung, und zwar erstens über den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/5367 in dritter Beratung. Wer ist dafür? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer ist dagegen? Das sind die Stimmen aus allen anderen Fraktionen, der Gruppe der FDP und von Frau Dr. Bergner – von zwei fraktionslosen Abgeordneten. Enthaltungen? Dann folgerichtig noch der dritte fraktionslose Abgeordnete. Damit haben wir das so weit festgestellt. Damit ist der Gesetzentwurf nicht angenommen, er hat die gemäß Artikel 83 Abs. 2 Satz 1 der Verfassung des Freistaats notwendige Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags in der Schlussabstimmung nicht erreicht und ist damit abgelehnt. Mit der Ablehnung des Gesetzentwurfs in der Schlussabstimmung unterbleibt die weitere Abstimmung über den Gesetzentwurf zu Tagesordnungspunkt 24 b, meine Damen und Herren. Damit kann ich den Tagesordnungspunkt schließen. Die Tagesordnungspunkte 25 und 26 a und b wurden von der Tagesordnung abgesetzt. Wir rufen jetzt auf den Tagesordnungspunkt 27 in den Teilen Gesetzentwurf der Fraktion der *) FDP - Drucksache 7/3683 dazu: Entschließungsantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4804 ZWEITE BERATUNG Entschließungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/4265 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/5489 dazu: Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/5573 Das Wort erhält Herr Abgeordneter Kowalleck aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zur Berichterstattung zu Tagesordnungspunkt 27 b.
b) Für eine familienfreundliche Reform der Grunderwerbsteuer
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, durch Beschluss des Landtags in seiner 75. Sitzung vom 17. März 2022 wurde der Entschließungsantrag „Für eine familienfreundliche Reform der Grunderwerbsteuer“ der Fraktion der CDU an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Entschließungsantrag in seiner 46. Sitzung am 1. April 2022 und in seiner 47. Sitzung am 19. Mai 2022 beraten und eine schriftliche Anhörung zu dem Entschließungsantrag sowie zu den von den Fraktionen und von der Parlamentarischen Gruppe der FDP eingereichten Fragestellungen durchgeführt. Die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschuss lautet: Der Antrag wird abgelehnt. Ich werde an dieser Stelle auch noch einmal auf verschiedene Wortmeldungen und Zuschriften der Anzuhörenden eingehen. Vom Deutschen Gewerkschaftsbund, dem Rechnungshof und der Steuergewerkschaft wurde gerade die Thematik der Steuerminderannahmen angemerkt, die sozusagen als Ergebnis des Antrags entsprechend zu erwarten wären. Dann gab es von den kommunalen Spitzenverbänden den Hinweis auf die Finanzausgleichsmasse, die durch die Steuereinnahmen beeinflusst ist. Die Familienunternehmer halten investitionsfreundliche Reformen der Grunderwerbsteuer für notwendig, um Erwerbsnebenkosten bei der Wohneigentumsbildung zu senken. Die Einführung eines Steuerfreibetrags würde die Zahl von Erstkäufern erhöhen – verbunden mit der Gefahr, dass sich die Preise weiter erhöhen. Daher brauche es nach Meinung der Familienunternehmer weitere Instrumente, die das Angebot erhöhen. Als Beispiel wurde genannt: mehr Bauland ausweisen und die Bauordnung entschlacken. Generell wird hier eine generelle Senkung der Grunderwerbsteuer auf 3,5 Prozent für sachgerechter gehalten als ein Freibetrag. Die Ingenieurkammer Thüringen befürwortet generell die Reformen, die dazu beitragen, dass die Wohnkostenbelastung als Anteil am verfügbaren Einkommen nicht noch weiter ansteigt. Mit angestrebten Reformen soll sichergestellt werden, dass die Käuferseite angemessen davon profitiert. Der Bund der Steuerzahler unterstützt die Aussagen im CDU-Antrag, dass die Grunderwerbsteuer verteilungspolitisch bedenklich ist. Es werden in der Zuschrift auch noch entsprechende Beispiele gebracht, welche Auswirkungen die Grunderwerbsteuer summarisch auf die Grundstückskäufer hat. Es erfolgt die Aussage, dass die Grunderwerbsteuer insbesondere Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen überproportional belastet und diesen die Bildung von Wohneigentum erschwert. Deshalb wird auch vom Bund der Steuerzahler die Forderung auf eine generelle Absenkung der Grunderwerbsteuer unterstützt. Es wird ebenso die Forderung nach einem Freibetrag unterstützt, allerdings wird hier angeregt, diesen an eine Wohnfläche von bis zu 200 Quadratmetern zu koppeln. Der Deutsche Familienverband schreibt, dass Entlastungen dringend geboten seien, damit sich gerade Eltern mit mehreren Kindern Wohneigentum leisten können, damit zugleich der Wunsch nach einem familiengerechten Wohnumfeld erfüllt werde und dann auch eine wichtige Altersvorsorge erfolgt. Die Grunderwerbsteuer sei vom Prinzip her keine soziale Steuer, die Erhebung richte sich nicht nach finanzieller Leistungsfähigkeit des Käufers, sondern allein nach dem Grundstückspreis bzw. dem Gesamtpreis der Immobilie: Je höher der Preis, desto tiefer greife die Landessteuer den Familien in die Tasche, die mit mehreren Kindern besonders viel Wohnfläche benötigen. Die Thüringer Aufbaubank schreibt, dass grundsätzlich die Absenkung zu begrüßen sei, da sich diese auf den Erwerb von Wohneigentum auswirke und den Wirtschaftsstandort attraktiver mache. Es solle zwischen Erwerb von Grund und Boden und Gebäuden differenziert werden. Von der Aufbaubank wird eine Anregung der Bautätigkeit gerade bei Familien gesehen und sie sieht den Freibetrag als sinnvolles Mittel zur Entlastung von Familien mit niedrigen bis mittleren Einkommen. Unternehmen solle der Freibetrag dahin gehend nicht zugutekommen. Die Erfahrung zeige, wo Eigentumsquoten volkswirtschaftlich zu positiven Effekten führen. So weit zu den Anzuhörenden und ich wünsche an dieser Stelle eine gute Debatte. Danke.
(Beifall CDU)
b) Für eine familienfreundliche Reform der Grunderwerbsteuer
Vielen Dank, Herr Kollege Kowalleck, für die Berichterstattung. Ich eröffne die Aussprache. Für die Gruppe der FDP hat jetzt Abgeordneter Kemmerich das Wort.
b) Für eine familienfreundliche Reform der Grunderwerbsteuer
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Gäste auf der Tribüne, liebe Zuhörer und Zuschauer an diversen Endgeräten! Vielen Dank, Herr Kowalleck, für die Berichterstattung und die umfangreiche Schilderung der Ergebnisse der Anhörung. Ich denke, sie belegen sehr gut die Anliegen, welche die entsprechenden Initiativen verfolgen. Ich will sie auch noch mal kurz aufgreifen. Das ist zunächst die Senkung der Grunderwerbsteuer von 6,5 auf 3,5 Prozent. Das entspricht dem Nivellieren auf das Niveau gerade der Nachbarländer Bayern und Sachsen. Vielleicht noch mal kurz zur Historie: Bis 1983 gab es einen Wettbewerb der Steuererhebungen, damals wurden die Grunderwerbsteuern mit 2 Prozent festgelegt. Das hat eine Entwicklung genommen bis 2006 auf 3,5 Prozent. Im Zuge der Föderalismuskommission und entsprechenden Einigungen gab es dann einen Wettbewerb der Länder, der letztlich dazu führte, dass Rot-Rot-Grün die Steuer dann auf 6,5 Prozent und damit einen der höchsten Sätze in Deutschland festgelegt hat. Das wollen wir wieder ein wenig einfangen. Vielleicht mal zur Verdeutlichung: Das Steueraufkommen in Euro hat sich von 2011 von 72,7 Millionen auf 252 Millionen fast vervierfacht, verdreieinhalbfacht. Also es ist eine schöne Einnahme für den Freistaat geworden. Darauf werde ich später noch mal eingehen, nur damit man das mal einordnen kann. Gleichzeitig haben wir gemeinsam mit der CDU einen Änderungsantrag eingebracht, der einen Freibetrag in Höhe von 500.000 Euro regeln möchte als einmalige Unterstützung für die Bildung von Wohneigentum von Privatleuten. Das entspricht auch dem Koalitionsvertrag der Ampel in Berlin – ich zitiere aus diesem Vertrag, Seite 72 –: „Wir wollen den Ländern eine flexiblere Gestaltung der Grunderwerbsteuer z. B. durch einen Freibetrag ermöglichen, um den Erwerb selbst genutzten Wohneigentums zu erleichtern. Zur Gegenfinanzierung nutzen wir das Schließen von steuerlichen Schlupflöchern beim Immobilienerwerb von Konzernen (Share Deals).“ Darum geht es. Ich möchte jetzt noch ein paar Punkte aufgreifen, die unser Vorhaben begründen und auch rechtfertigen. Die Grunderwerbsteuer ist die Umsatzsteuer auf Grundstücke. Es ist auch deshalb verboten, Umsatzsteuer auf diese Transaktionen zu legen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Natürlich verteuert die Grunderwerbsteuer erst mal den Erwerb.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das ist
doch günstiger als die normale Umsatzsteuer!) Dass der Staat in gewisser Art und Weise an der Bewegung des Grundstückswesens partizipieren will, ist nachvollziehbar. Aber es führt auch durch Verschiebungen, wie wir in den letzten Jahren gesehen haben, durch höhere Aktivitäten in den Transaktionen, durch steigende Baupreise dazu, dass die Immobilienpreise nach oben ziehen. Also hat auch der Staat Windfall-Profits, also Zufallsgewinne zu verzeichnen, für die er keine erhöhte Leistung gebracht hat, sondern die sich aus anderen Tatbeständen ergeben. Ich verweise auf Diskussionen, die wir auch hier im Hohen Haus hatten, über Gewinnsteuern und Ähnliches. Auch darüber kann man durchaus mal nachdenken: von diesen über 180 Millionen Euro gestiegenen Steuermehreinnahmen den Bürgern wieder etwas zurückzugeben, und das natürlich mit einem klaren familienpolitisch gestalterischen Ansatz. Jetzt geht es um die Begründung von Wohneigentum für Privatleute, für Menschen, die dort investieren wollen, für Menschen, die noch kein Wohneigentum haben, sondern dieses begründen wollen. Da hilft ein Blick in die Statistiken der europäischen Nachbarländer. Hier verzeichnen wir, dass die Eigentumsquote in Deutschland eine sehr niedrige ist. Gerade in den Südländern in Europa ist die Eigentumsquote deutlich höher, in Spanien liegt sie fast bei 80 Prozent, in Deutschland sind wir da sehr gering unterwegs. Ich glaube, wir haben in Thüringen kaum 40 Prozent Eigentumsquote, die wir hier nennen können. Insofern ist es ein sehr begrüßenswerter Ansatz – und der hat auch in den Anhörungen viel Zustimmung gefunden –, dass Familien ihr Eigentum begründen können. Das bindet sie auch an den Thüringer Standort, das ist eine bewusste Entscheidung für Thüringen. Wenn ich entscheiden kann, ob Sachsen oder Bayern als direkte Nachbarn, dann kann das durchaus mal dazu führen, dass man in Coburg sein Eigentum begründet oder in Chemnitz und eben nicht in Altenburg oder in Suhl.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Wegen
der Grunderwerbsteuer?) Ja, wegen der Grunderwerbsteuer. Herr Dittes, wir können ja mal eine ganz einfache Rechnung bei dem Freibetrag von 500.000 Euro machen.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Wie
hoch ist denn der Unterschied?) Ja, 500.000 Euro Freibetrag, bei 6,5 Prozent Grunderwerbsteuer sind das rund 33.000 Euro.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Wir re-
den über die Grunderwerbsteuer! Wir reden doch gar nicht über den Freibetrag!) Etwa 33.000 Euro, die wir den Familien nachlassen wollen. Wir reden auch über den Freibetrag. Worüber wir reden, bestimme immer noch ich als Redner. Jetzt sind Sie doch mal ruhig, es ist ja unerträglich, wirklich, meine Herren.
b) Für eine familienfreundliche Reform der Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer verteuert immer das Bauen, das können Sie nicht leugnen, da können Sie krakeelen, wie Sie wollen. Die Grunderwerbsteuer verteuert das Bauen und das Entstehen von Grundeigentum, denn wenn Sie ein Grundstück kaufen, das unbebaut ist, dann haben Sie auch höhere Kosten. Ich weiß ja, Sie wollen das alles nicht, Sie wollen sozialistisches Eigentum. Aber auch das wird teurer. Aber das müssen Sie ja nicht bezahlen, das nehmen Sie irgendwelchen anderen Leuten ab.
(Beifall CDU, AfD)(Unruhe DIE LINKE)
Nochmals für unsere angeblichen Gerechtigkeitsfanatiker, die hier immer rumkrakeelen: Sie glauben ja, dass Grunderwerbsteuer, das Erheben von Steuern grundsätzlich einen guten Effekt erzielt. Aber gerade die Grunderwerbsteuer ist verteilungspolitisch sehr ungerecht, weil sie jeden Erwerber, ob erstmalig, ob kleines Einkommen oder auch die großen Konzerne gleichmäßig mit einer Flatrate auf einen Erwerbsvorgang belastet, der nicht unterscheidet, welche Region, welche persönlichen Verhältnisse gewählt worden sind.
(Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Die Mehrwertsteuer bei Grundnahrungsmitteln erhöht sich auch!) Da ist es in der Systematik, die wir in der Grunderwerbsteuer wiederfinden, problematisch, eine Progression einzuziehen oder andere Dinge. Wir reden letztlich über den Änderungsantrag von CDU und der Gruppe der FDP. Der Freibetrag ist das nächstliegende Instrument, das am schnellsten private Menschen in die Lage versetzt, jetzt Wohneigentum zu begründen. Wir reden von Inflation. Inflationsschutz ist Wohneigentum, Altersvorsorge. Eine gute Altersvorsorge ist die selbst genutzte, privat angeschaffte Wohnung. All das sind Dinge, die wir den jungen Familien ermöglichen wollen, die ihre Zukunft in Thüringen suchen und deshalb bewusst diesen Standort wählen können. Wenn sie merken, dass sie in Thüringen mit demselben Wohnungserwerb von über einer halben Million Euro circa 33.000 Euro weniger an den Staat, sondern in das private Eigentum, in das Heim investieren können, das die Familie in Zukunft haben wird, dann werden sie sich für Thüringen entscheiden. Das können Sie leugnen, das ist Ihre Sache, aber wir unterstützen das. Wir erfahren breite Zustimmung von den Verbänden, die gerade für die Wirtschaft arbeiten. Es ist ein Wirtschaftsfaktor, es ist ein Faktor, um auch Fachkräfte nach Thüringen zu locken. Ich appelliere an das Hohe Haus und auch an die Vertreter von SPD und Grünen, Gleiches zu tun, was im Ampelkoalitionsvertrag steht, nämlich hier ein Zeichen für kaufwillige, investitionswillige und junge Familien zu setzen, dort ihr Eigentum zu begründen. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
b) Für eine familienfreundliche Reform der Grunderwerbsteuer
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Abgeordnete, werte Zuschauer auf der Tribüne und auch an den Bildschirmen, über das Thema der Grunderwerbsteuersenkung von derzeit 6,5 Prozent in Thüringen haben wir schon mehrfach Debatten geführt. Da ist auch klar geworden, dass die CDU, die FDP und auch wir, die AfD-Fraktion, offensichtlich in dieselbe Richtung blicken. Meine Vorredner haben die vielen guten Gründe ausgeführt, warum wir diese Debatte führen, warum das notwendig ist. Doch leider ist der aus unserer Sicht geeignetste Vorschlag, der sofort hätte umgesetzt werden können und sofort zu einer Entlastung zum Beispiel junger Familien geführt hätte, nämlich unser Entschließungsantrag in der Drucksache 7/4804, durch eine nicht unterstützte Überweisung an den HuFA unbeachtet geblieben. Wir haben mit unserem in der ersten Lesung vorgestellten Antrag erreichen wollen, dass den nicht so finanzstarken Thüringern die Zahlungsverpflichtungen aus der Grunderwerbsteuer aus dem übervollen Thüringer Wohnungsbauvermögen – einem Sondervermögen des Landes – heraus finanziert werden, das extra für nicht so finanzstarke Kaufund Bauwillige geschaffen wurde, damit das Wohnraumproblem in Thüringen schrittweise gelöst werden kann. Bei den erfolgten Anhörungen war ein häufiger Kritikpunkt an der Freibetragslösung, die wir jetzt gerade auch gehört haben, in Höhe von 500.000 Euro, dass ein gewisser Mitnahmeeffekt befürchtet werden müsse, denn nicht bei jedem Bürger bedarf es einer Unterstützung bei diesen 6,5 Prozent, was unsere Finanzministerin Taubert auch oft genug ausgeführt hat, da das Einnahmen des Landes sind. Diese berechtigte Kritik hätte es mit unserem AfDVorschlag nicht gegeben, da eine Übernahme der Zahlungsverpflichtungen für den Käufer nur dann vorgesehen war, wenn die Kriterien nach dem bestehenden Gesetz und den bestehenden Richtlinien für den sozialen Wohnungsbau erfüllt worden wären. Also diesen angebrachten Mitnahmeeffekt gäbe es mit dem Vorschlag der AfD nicht, da die Zahlung aus den Mitteln des sozialen Wohnungsbaus schon vom Gesetz her für einen nachvollziehbar bedürftigen Berechtigtenkreis angedacht sind. Ich möchte Ihnen etwas zum Mietkauf sagen, der in unteren Einkommens- und Vermögensschichten meist überhaupt den einzigen gangbaren Weg darstellt, Wohneigentum zu erwerben. Bei einem Mietkauf geht das wirtschaftliche Eigentum sofort auf den Käufer über und es wird sofort für Wohnung oder Wohnraum verfügbar, auch wenn die Rate meistens so gewählt ist, dass oft Jahre vergehen, bis der vollständige Mietkaufpreis vollständig geleistet worden ist. An alles haben in solchen Fällen die Verhandlungspartner – Käufer und Verkäufer – gedacht. Aber die Raten sind eben vereinbart, die machbar sind, die manchmal nur in Höhe der bisherigen Miete sind und oft auch von der Arbeitsagentur im Falle der Arbeitslosigkeit getragen werden. Aber was die Käufer meistens nicht können, ist die Grunderwerbsteuer auf einen Schlag zu zahlen, die im Falle des Ratenkaufs sofort fällig ist. Auch ist keine Bank bereit, dafür einen Kredit auszureichen – aufgrund der Richtlinie der Bank. Die Grunderwerbsteuer ist in solchen Fällen tatsächlich das Zünglein an der Waage, ob der Erwerb des eigenen Häuschens oder der eigenen Wohnung stattfinden kann oder nicht. Wir haben auch von der Vorrednerin schon gehört, wir bräuchten hier eine höhere Eigentumsquote. Dem können wir zustimmen. Frau Taubert kann sicher auch aus dem Finanzamt Suhl berichten, wie oft die nicht gezahlte Grunderwerbsteuer zur Rückabwicklung von Kaufverträgen führt, weil die Nichtentrichtung dann eine Unbedenklichkeitsbe scheinigung verhindert, die aber Bedingung für die Eintragung im Grundbuch ist.
(Beifall AfD)
Die Landesregierung selbst und auch der Vorschlag von CDU und FDP heute bleiben hier in ihren Lösungsansätzen weit hinter ihren Möglichkeiten zurück. Sicher ist Thüringen nicht das einzige Bundesland, in dem der Regelungsansatz so aussieht, wie er jetzt von CDU und FDP mit dem vorliegenden Entwurf gemeinsam formuliert wurde. Selbiges ist aber nur mit einer Gesetzesänderung im Bund möglich. Die von uns gewählte Variante hätte diesen Umweg über den Bund nicht gebraucht, denn der Weg zur finanziellen Soforthilfe ist quasi schon bereitet, weil die Übernahme der Zahlungsverpflichtung aus der Grunderwerbsteuer eine jetzt bereits nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 des Thüringer Wohnraumfördergesetzes mögliche Form zur Förderung des erstmaligen Wohnungseigentumserwerbs ist. Sie könnte durch eine einfache Erweiterung der Förderrichtlinie sofort wirksam werden. Doch scheinbar wollen die Scheindemokraten diese Soforthilfe für unsere Thüringer Bürger nicht. Einzig die AfD steht für diese sofortige Lösung und Hilfe in diesem Haus.
(Beifall AfD)
Denn konkret sieht das Thüringer Wohnraumfördergesetz die finanzielle Unterstützung der Bildung von Wohneigentum für diejenigen Haushalte bereits vor, die ohne staatliche Unterstützung hierzu nicht in der Lage sind. Unterstützt werden nach der Systematik des § 10 sowie der §§ 13 bis 15 des Thüringer Wohnraumfördergesetzes einkommensschwache Familien und andere Haushalte mit Kindern oder gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen sowie im besonderen Maße über § 15 Abs. 2 Thüringer Wohnraumfördergesetz Menschen mit Behinderungen sowie Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften bis zum Ablauf des zehnten Kalenderjahres nach dem Jahr der Eheschließung oder der Eintragung der Lebenspartnerschaft. Was wollen Sie mehr, frage ich da nur. Auch stellt sich die Frage der Finanzierbarkeit dieser Hilfe nicht einmal ansatzweise, denn das vorhandene Sondervermögen „Thüringer Wohnungsbauvermögen“ verfügt laut einer Antwort der Landesregierung auf die Vorlage 7/2978 gegenwärtig über 57 Millionen Euro freie und ungebundene Mittel. Treuhänder des Wohnungsbauvermögens ist die Thüringer Aufbaubank. Die Fördermittelausreichung erfolgt durch das Thüringer Landesverwaltungsamt. Für die Festsetzung und Erhebung der Grunderwerbsteuer in Thüringen ist das Finanzamt in Suhl zentral zuständig. Mit einem über das Finanzamt Suhl an die Fördermittelstelle gerichteten Antrag, die Grunderwerbsteuer zu übernehmen, könnten die Berechtigten ohne Beratungsbedarf, ohne Beratungskosten und ohne Zwischenfinanzierung der Grunderwerbsteuer sofort in den Genuss der Grunderwerbsteuerverschonung kommen. Der Verwaltungsaufwand dahinter ist aber nicht weniger leistbar als der, den die Deutsche Steuergewerkschaft für die Finanzämter erkannt hat, wenn sie den einmaligen Freibetrag aus der CDU-/FDP-Initiative überwachen sollen, welcher sicherlich ähnlich dem Aufwand des bisherigen § 10 EStG oder der Eigenheimzulage ist bzw. war. Die AfD steht für eine ehrliche Politik für die Bürger, die auf Landesebene umsetzt, was der Bund teilweise versäumt. Wenn es bei zwei Wegen einen anderen blauen Weg gibt, dann sollte es für uns keine Frage sein, dass wir diesen wählen, denn er wäre auch hier entsprechend umsetzbar und so sollte es normalerweise für die Thüringer Bürger auch sein. Ja, vielleicht klingt diese Idee der AfD für den einen oder anderen der zuhörenden Bürger und der Zuschauer da oben eigentlich gar nicht mal schlecht und sie stellt sich nun natürlich in die Reihe von Initiativen, die ihnen auch gefallen würden. Leider muss man dann aber feststellen: Es war eine Idee der AfD, der nicht zugestimmt werden kann, weil dieser Vorschlag von der AfD war und da darf ja keiner zustimmen. Und selbst die CDU ist hörig, was die Bundespartei so aufträgt. Die Scheindemokraten behaupten – Zitat –: Eine gute Politik braucht die Stimmen der AfD nicht. – Das war in diesem Plenum mehrfach von Ihnen zu hören. Ich denke, der Thüringer Bürger hat längst begriffen, warum es hier eigentlich so läuft. Wir als AfD-Fraktion, liebe CDU und FDP, stimmen heute Ihrem Antrag dennoch zu, nicht, weil er so gut ist, sondern weil er besser ist als nichts. Es ist auch besser für unsere Bürger, als wenn wir gar nichts machen. Sie werden aber sehen, dass der Bund das Bundesgesetz zur Grunderwerbsteuer, das wir dazu ändern müssen, nicht zeitnah in Ihrem Sinne ändern wird. Die Bürger werden wohl zur Kenntnis nehmen, dass der AfD-Vorschlag, der sofort umsetzbar wäre, abgelehnt wird, wir auf den Bund hoffen dürfen, ob er dem zustimmen will oder nicht. Wir lassen uns überraschen. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
b) Für eine familienfreundliche Reform der Grunderwerbsteuer
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Gäste, ich muss eingangs tatsächlich, glaube ich, noch mal eine kleine Nachhilfe in Sachen Steuerrecht geben – wenn ich immer höre, warum wir Steuern senken wollen, was wir den Bürgern da draußen damit Gutes tun wollen, warum das jetzt in der Debatte gerechtfertigt wäre. Gemäß der Abgabenordnung sind Steuern Geldleistungen, die kein Entgelt für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen erhoben werden. Wichtigstes Ziel ist die Erzeugung von Einnahmen, die zur Deckung des Staatshaushalts genutzt werden; sie sollen so beispielsweise Schaffung, Verbesserung und Ausrichtung der Infrastruktur finanzieren.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das kann man ganz einfach feststellen. Der Häuslebauer möchte auch eine ordentliche Straße. In Thüringen haben wir vor ein paar Jahren die Straßenausbaubeiträge abgeschafft. Das kostet das Land Geld.
(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: In den
Kommunen zahlt man Grundsteuern dafür!) Von daher müssen, wollen wir das auch finanzieren. Von daher ist diese Debatte nicht ganz richtig. Ich will auch gleich noch mal mit der Mär aufräumen, dass die Grunderwerbsteuer das Zünglein an der Waage ist, dass sich die junge Familie ein Haus nicht kaufen oder nicht leisten kann. Das ist, gelinde gesagt, grober Unfug. Wer sich in einer Hausfinanzierung 8.000 Euro Grunderwerbsteuer nicht leisten kann oder vielleicht nicht sogar als Eigenkapital hat, der braucht etwas ganz anderes. Der braucht nämlich gute Arbeit, unbefristete Arbeitsplätze, gute Löhne und Arbeitsplatzsicherheit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Dann ist ihm auch die Finanzierung, eine Bankzusage sicher. Da bin ich mir ziemlich sicher. Aber das sind solche Grundsatzdebatten, die wir hier in dieser Runde immer wieder führen. Alles in allem kann ich zu diesem Tagesordnungspunkt sagen: Das ist ein richtig schöner Kessel Buntes. Einmal ordentlich durchgerührt, leider sehr versalzen bis hin zu ungenießbar. Wir haben zum einen einen Gesetzentwurf, der eine pauschale Senkung der Grunderwerbsteuer vorsieht, ohne auch nur ein Wort zur drängenden Gegenfinanzierung der rund 115 Millionen Euro Einnahmenverluste zu verlieren. In meinen Augen alles andere als solide Haushaltspolitik. Dieser Entwurf hat in der ersten Lesung die Überweisung an den Ausschuss nicht umsonst verfehlt. Da haben wir zum anderen einen Entschließungsantrag unter anderem mit der Intention, dass das Thüringer Wohnungsbauvermögen genutzt wird, um die Steuer teilweise zu erlassen. Schade nur, dass dieses Vermögen irgendwann aufgebraucht wäre und wieder befüllt werden müsste. Ebenfalls alles andere als nachhaltig, deshalb in der ersten Lesung bereits beiseitegelegt. Wir haben einen Entschließungsantrag, mit dem man einen Freibetrag für Wohneigentum einziehen und den Bund die Einnahmeausfälle dieser reinen Landessteuer zahlen lassen möchte. Höchst unrealistisch, dass der Bundesgesetzgeber dem zustimmt, weshalb auch dieser Antrag zu Recht keine Zustimmung im Haushaltsausschuss fand. Dazwischen gab es im Ausschussverfahren noch einen Änderungsantrag zum Entschließungsantrag, der eine willkürliche Freibetragsgrenze von 750.000 Euro für alle Immobilien einschließlich Unternehmensinvestitionen vorsah. Ich will hier kurz vorrechnen, was das bedeutet hätte. Es wäre zu einer Steuerfreiheit bei einem Grundstückskauf in einem Wert von bis zu 21,4 Millionen Euro gekommen, de facto also keinerlei Einnahmen mehr für das Land Thüringen, wenn wir von einem Freibetrag – und so wurde es beantragt – von 57.000 Euro sprechen. Daher ebenfalls aus guten Gründen im Ausschuss abgelehnt. Am Ende fasste der HuFA eine ablehnende Beschlussempfehlung, über die wir heute reden. Aber diese kann scheinbar wieder mal nicht akzeptiert werden – wie derzeit bei manchen Fraktionen hier üblich. Stattdessen fanden sich zwei zusammen, um die schlechtesten Rezeptideen in einer Änderung zur Beschlussempfehlung zusammenzurühren und nochmals aufzuwärmen.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der
FDP: Lesen Sie mal den Koalitionsvertrag!) Besser schmeckt es aber immer noch nicht. Sehr geehrte Damen und Herren, warum diese seltsame Mischung nicht genießbar ist, hat die Anhörung im Haushalts- und Finanzausschuss sehr deutlich zutage gefördert. Niemand kann valide beziffern, was die haushalterischen Auswirkungen eines Freibetrags für den Ersterwerb von selbst genutztem Eigentum für unseren Landeshaushalt sind. Der Thüringer Rechnungshof gibt an, dass bei einer durchschnittlichen Bemessungsgrundlage von 134.000 Euro im Jahr 2020 ein ganz erheblicher Teil der Grunderwerbsteuereinnahmen auf Transaktionen unter diese Freibetragsgrenze fallen dürfte. Die Risiken im Haushalt in der ohnehin angespannten Finanzlage des Freistaats würden sich dramatisch verschärfen. Die Einnahme aus der Grunderwerbsteuer beträgt für Thüringen derzeit etwa 252 Millionen Euro. Hier ohne genaue Kenntnisse massive Verluste in Kauf zu nehmen, ist aus unserer Sicht abzulehnen. Aus fiskalischer Sicht sind die oben geschilderten Szenarien schlicht nicht finanzierbar. Im Ergebnis würden von einer geringeren Grunderwerbsteuer nur diejenigen profitieren, die auch bereits jetzt in der Lage sind, den aktuellen Steuersatz zu tragen. Insofern würde ein reiner Mitnahmeeffekt ausgelöst. Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit dürften wir also denselben Effekt beobachten wie derzeit gerade leider beim Tankrabatt: Die entlastende Wirkung durch die Steuersenkung wird nahezu vollständig durch die Anbieter vereinnahmt, der Effekt verpufft, die Immobilienund Grundstückspreise bleiben hoch. Im Übrigen haben wir auch in den vergangenen Jahren trotz dieses hohen Steuersatzes von 6,5 Prozent keine Minderung in der Immobilienbranche oder beim Bauboom zu verzeichnen. Das hat Herr Kemmerich vorhin ganz deutlich gemacht, nämlich wie weit sich eigentlich das Volumen der Einnahmen bei der Grunderwerbsteuer auch in den letzten Jahren vervielfacht hat. Aber nicht zu vergessen bleibt für uns die soziale Komponente: Ja, auf den ersten Blick würden möglicherweise alle Haushalte davon profitieren. Allerdings wohnten 2018 in Thüringen Haushalte mit einem Nettoeinkommen unterhalb von 2.000 Euro überwiegend zur Miete, Haushalte mit einem Nettoeinkommen von mehr als 5.000 Euro dagegen nahezu vollständig im Wohneigentum.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der
FDP: Das wollen wir ja ändern!) Im Kern würde ein Freibetrag oder gar eine Steuersenkung dazu führen, dass wir Haushalte mit einem überdurchschnittlichen Einkommen wieder sehr viel stärker davon profitieren lassen. Der Einnahmeverlust wird jedoch zwangsläufig auch zulasten des sozialen Wohnungsbaus bzw. Ausgaben des Landes im Landeshaushalt für soziale Aufwendungen gehen. Sehr geehrte Damen und Herren, ich finde es sehr verwunderlich, dass diejenigen hier in der Runde, die in den letzten beiden Jahren immer wieder vom Sparen, der berühmten Globalen Minderausgabe – das darf ich hier nicht unterschlagen –, dem Schuldentilgen und der Entbürokratisierung reden, am Ende komplett gegenteilige Vorschläge unterbreiten. Wer meint, eine Freibetragsgrenze entlastet die Verwaltung und reduziert bürokratische Abläufe, sollte sich noch mal ernsthaft mit dem deutschen Steuerrecht und den zugehörigen Verwaltungsverfahren auseinandersetzen.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ganz zu schweigen von den üppigen Forderungen in den Haushaltsberatungen, die ohne Einnahmen schlicht nicht finanzierbar sind. Die Wahrheit ist: Sie wollen hier einfach eine politische Nummer drehen und Steuergeschenke verteilen – nichts anderes. Das hat aber mit solider Haushaltspolitik nichts zu tun. Ausgeglichen und sozial ist es schon gleich gar nicht. Es ist am bitteren Ende wirklich ein sehr schlechtes Rezept. Besonders schal wird es aber wieder erst im Abgang schmecken, wenn ich sehe, auf welche Stimmen FDP und CDU hier wieder schielen, um diese rein politische Suppe durchzudrücken, und das ist ganz offensichtlich. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
b) Für eine familienfreundliche Reform der Grunderwerbsteuer
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, das Thema einer familienfreundlichen Reform der Grunderwerbsteuer beschäftigt uns als CDU-Fraktion schon seit vielen Jahren. Die aktuelle Situation mit den steigenden Immobilienpreisen, den Baupreisen verschärft aktuell die Situation auf dem Wohnungsmarkt. Für viele Familien rückt der Traum vom eigenen Haus auch aufgrund der hohen Erwerbsnebenkosten in weite Ferne. Insbesondere der hohe Eigenkapitalbedarf erschwert den Zugang zum Wohneigentum. Alle Erwerbsnebenkosten wie Maklerkosten, Notarkosten, Grundbuchkosten und nicht zuletzt die Grunderwerbsteuer liegen in Deutschland auf sehr hohem Niveau. Besonders sticht dabei die Grunderwerbsteuer heraus, die nicht nur in den letzten Jahren deutlich gestiegen ist, sondern über kumulative Effekte, Besteuerung des Grundstückskaufs und Besteuerung der Immobilie den Neubau belastet. In Thüringen liegt die Grunderwerbsteuer auf einem Rekordwert von 6,5 Prozent, während in unseren Nachbarländern – zum Beispiel in Sachsen und Bayern – nur 3,5 Prozent fällig werden. Hier wollen wir mit unserer Initiative ansetzen. Die Anhörung im Haushalts- und Finanzausschuss hat gezeigt, dass es zahlreiche Hinweise und unterschiedliche Herangehensweisen zum Thema gibt. Ich verstehe an dieser Stelle auch nicht, warum gerade die SPD – an der Stelle Frau Merz – nicht ihre sozialpolitische Verantwortung wahrnimmt. Frau Merz, wenn Sie hier von einem Betrag von 8.000 Euro sprechen, dann ist das sehr viel Geld für die Leute da draußen. Ich möchte an dieser Stelle auch noch mal sagen: Gerade wenn Sie ein Haus bauen, dann haben Sie nicht mit einer Grunderwerbsteuer von 8.000 Euro zu tun, sondern – als Beispiel – bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro müssen Sie 19.500 Euro an Grunderwerbsteuer bezahlen. Das ist schon eine Stange Geld und gerade Familien können dieses Geld gut gebrauchen und anderweitig nutzen.
(Beifall CDU)
An der Stelle verstehe ich auch gar nicht, dass Sie als SPD so gegen die Grunderwerbsteuer wettern, denn Ihr damaliger SPD-Vorsitzender Wolfgang Tiefensee hatte selbst den Vorschlag eingebracht und gesagt, die Grunderwerbsteuer müsse gesenkt werden. Heute will er vielleicht davon nichts wissen, wie auch Ihre Worte bezeugen. Aber letztendlich zeigt das auch, dass es in Ihren Reihen entsprechende Überlegungen und Bedenken zu der Höhe der Grunderwerbsteuer gab. Das müssen Sie sich dann auch noch mal überlegen und fragen lassen. Gerade die sozialpolitische Komponente ist auch wichtig und die Unterstützung von Familien. Da sollten wir auch nicht die Mieter und die zukünftigen Immobilieneigentümer gegeneinander ausspielen. Sondern es ist ja gerade ein Vorteil in Deutschland, wenn sich junge Familien, Familien Wohneigentum schaffen. Wir sehen das auch insbesondere in Thüringen. Wir wollen die Menschen hier halten und da ist es ein Weg, wenn Familien sagen: Wir wollen in unserer Heimat eine Immobilie kaufen oder ein Haus bauen oder eine Eigentumswohnung kaufen. Von daher sollten Sie sich Ihre Einstellung zu den Häuslebauern und den Immobilienkäufern noch mal insbesondere überlegen. Meine Damen und Herren, wir haben den FDP-Gesetzentwurf auch schon in der ersten Beratung besprochen. Ich habe auch an dieser Stelle gesagt, uns hat da die familienpolitische Komponente gefehlt, deswegen haben wir diesen auch abgelehnt. Herr Kießling ist noch mal auf den AfD-Antrag eingegangen. Sie haben das alles hier sehr schöngeredet, aber am Ende müssen Sie zugeben, dass die fachlichen und die haushaltssystematischen Bedenken schon überwiegen. Deswegen haben wir auch gesagt: Wir können dem so nicht zustimmen. Auch gerade der Hinweis, die Finanzierung aus dem Wohnungsbauvermögen zu nehmen, das passt ja so nicht, da beißt sich die Katze wieder in den Schwanz. Von daher sollten Sie sich auch überlegen, inwieweit Sie da auf bessere Vorschläge eingehen. Wir hatten ja die Beratung im Haushalts- und Finanzausschuss. Da haben Sie unserem Änderungsantrag zugestimmt. Jetzt hörte sich das alles wieder ein wenig anders an. Aber ich sage mal, die Allianzen wechseln hier scheinbar. Wenn Sie diesen Argumenten nicht mehr zugänglich sind, dann müssen Sie das aber auch vor den Familien in Thüringen verantworten, wenn Sie sagen: Wir wollen andere Wege gehen. Wir haben unseren Vorschlag gemacht und diesen auch aufgrund der Beratung im Haushalts- und Finanzausschuss geändert. Wir haben noch mal überlegt: Wie kann man gemeinsam hier vorangehen? Wir haben uns da mit der Gruppe der FDP auf einen Änderungsantrag geeinigt. Mit diesem soll die Landesregierung aufgefordert werden, eine Bundesratsinitiative auf den Weg zu bringen mit dem Ziel, im Grunderwerbsteuergesetz für die Bundesländer eine Option zur Einführung von Freibeträgen für den Ersterwerb von selbst genutztem Wohneigentum zu verankern. Es wurde eben auch schon erwähnt: Der Freibetrag soll in diesem Fall auf 500.000 Euro erhöht werden, damit haben wir auch eine klare Summe. Ich habe vorhin noch mal darauf hingewiesen, dass gerade auch die Baupreise in Thüringen gestiegen sind. Auch auf diese Komponente müssen wir eingehen, auf die steigenden Preise. Ich denke, da ist es auch wichtig, dass wir entsprechend handeln. Im Vergleich zur Senkung des Grunderwerbsteuersatzes bietet der Freibetrag für den Ersterwerb von selbst genutztem Eigentum die größtmögliche Entlastung für Familien und hätte somit den stärksten Effekt auf die Wohneigentumsbildung.
(Beifall Gruppe der FDP)
In Kombination mit dem Baukindergeld und dem Kinder-Bauland-Bonus ist somit eine substanzielle Entlastung für die Thüringer Familien gewährleistet. Meine Damen und Herren, das eigene Haus oder die eigene Wohnung sind mehr als nur Wohnraum. Sie sind Zuhause, Zukunftsinvestition und Altersvorsorge. Deshalb müssen sich auch Familien und Menschen mit normalem Einkommen Wohneigentum leisten können. Dafür setzen wir uns ein und deswegen haben wir diesen Änderungsantrag gemeinsam mit der FDP eingebracht. Danke schön.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
b) Für eine familienfreundliche Reform der Grunderwerbsteuer
Sehr geehrter Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen und liebe Gäste, der Gesetzentwurf der FDP zur Absenkung der Grunderwerbsteuer stammt aus dem Juli letzten Jahres. Er wurde mitten in der Pandemie eingereicht – quasi zu einer Unzeit – und hätte damals wie auch heute nicht umgesetzt werden sollen und wird es vermutlich auch nicht. Aber löse ich mich vom Datum der Einreichung und wende mich der Begründung zum Antrag zu, habe ich meine begründeten Zweifel daran, ob die gewünschten Effekte tatsächlich auch so eintreten würden. Eine Absenkung um 3 Prozentpunkte hat beim Erwerb eines Grundstücks im ländlichen Raum nur geringe Auswirkungen – und diesen wollen Sie ja besonders unterstützen, wenn ich Ihren Antrag ernst nehme. Bei einem Grundstückspreis von durchschnittlich 80 Euro pro Quadratmeter – und das sind die groben Durchschnittswerte, manche Regionen haben deutlich niedrigere Grundstückswerte – und einem Grundstück von rund 1.000 Quadratmetern Größe beträgt die von Ihnen geplante Entlastung doch tatsächlich 2.400 Euro.
(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Sie haben
das Haus vergessen!) Das Haus kann ich mit einem Architekten getrennt bauen und darauf entfällt eben keine Grunderwerbsteuer, Herr Kießling. Das sollten Sie sich irgendwann mal hinter die Stirn schreiben.
(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Bestands-
gebäude!) Liebe Kollegen der FDP, das kann doch nicht der Ansatz zur Alterssicherung oder zum Aufbau von Immobilienvermögen sein. Dann glauben Sie, dass durch diese Absenkung …
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der
FDP: Sie können auch ein bestehendes Gebäude kaufen!) Herr Kemmerich, wenn hier einer krakeelt, dann sind Sie das.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Sie krakeelen von außen in meine Rede rein. Darüber haben Sie sich vorhin beschwert. Dann halten Sie sich an Ihre eigenen Maßstäbe und halten Sie bitte den Mund und hören Sie zu! Vielen Dank.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der
FDP: Zwischenrufe sind erlaubt, Herr Müller!) Dann glauben Sie, dass durch diese Absenkung die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Thüringen gesteigert wird. Auch diese Einschätzung teile ich nicht. Wir haben ein Fachkräfteproblem. Und wir haben ein Außenwahrnehmungsproblem und das sitzt hier rechts außen, heißt AfD und Höcke. Dort sitzen die Hemmnisse für Neuansiedlungen in Thüringen.
(Unruhe AfD)
Fremdenfeindlichkeit, gepaart mit Borniertheit, zieht weder Fachkräfte noch Investoren an.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Und auch das gleichen wir nicht mit einer Absenkung der Grunderwerbsteuer um 3 Prozentpunkte aus.
(Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Für alles eine
Erklärung!) Lassen Sie mich noch ein paar Worte zur geplanten Gegenfinanzierung verlieren: Sie ist, gelinde gesagt, haarsträubend. Ich gehe davon aus, dass Sie sich mit der Systematik des Landeshaushalts vertraut gemacht haben, wobei ich da auch meine Zweifel habe. Es ist leider alles andere als seriös, wie Sie Ihre geplante Gegenfinanzierung in einem Gesetzentwurf ausführen. Mindereinnahmen von rund 95 Millionen Euro sollen durch Stellenabbau kompensiert werden. Sehr geehrter Herr Kollege, vielleicht verraten Sie uns noch mal ein bisschen genauer, wo Sie den Stellenabbau in der Thüringer Verwaltung mit sofortiger Wirkung stattfinden lassen wollen. Es hilft nicht ansatzweise, wenn Sie uns sagen: Theoretisch wäre es möglich, bis zum Jahre 2030 eine Zahl X an Personal einzusparen und dadurch eine Summe Y zur Verfügung zu haben. Vielmehr sollten Sie endlich anfangen, klar zu benennen, an welcher Stelle in Zukunft Personal zu gehen hat, auf welche Teile der Landesverwaltung wir verzichten wollen oder so ausdünnen, dass sie beispielsweise auch nicht mehr in der Lage ist, Bauanträge zu unterstützen. Und hier möchte ich tatsächlich mehr Genauigkeit von Ihnen haben. In Ihrer Begründung wiederum gehen Sie auf die Gegenfinanzierung aus dem Personalabbau überhaupt nicht mehr ein, sondern vermuten, dass durch die Steigerung der Zahl von Grundstücksankäufen ein Teil der Mindereinnahmen wieder kompensiert werden könnte. Und ganz ehrlich, da frage ich mich, was Sie denn nun eigentlich wollen. Im Übrigen durfte ich mich auch mit den anderen Anträgen von Ihnen beschäftigen und habe da noch mal ein besonderes Fundstück mitgebracht – in dem auch hier im Plenum behandelten Antrag zum Update im öffentlichen Dienst. Da fordern Sie mehr Personal. Gut, der Antrag liegt jetzt schon ein bisschen länger zurück, vielleicht haben Sie diesen Ansatz auch revidiert, dann mag das so sein. Aber das ist weder souverän noch nachvollziehbar und auch nicht als Grundlage zu verstehen. Und nicht, dass Sie mich falsch verstehen: Diese Führungskräfteakademie kann schon eine tolle Sache sein und ich kann mir sowas sogar vorstellen. Allerdings klingt eine solche Akademie nicht sofort nach Stellenabbau, sondern eher umgekehrt nach mehr Personal. Dass das mittelfristig dann vielleicht auch durch eine bessere Aus- und Fortbildung zu weniger Personal im öffentlichen Dienst führen kann, das kann man sich vielleicht vorstellen, vielleicht auch einen Teil der Gegenfinanzierung Ihrer Ein sparoptionen. Noch ein Satz zum Antrag der AfD. Ganz ehrlich: Sie wollen die an das Land gehenden Steuereinnahmen durch die Mittel des Landes ersetzen. Das finde ich eine total spannende Finanzierungsgrundlage. Linke Tasche raus, rechte Tasche rein, alles in Ordnung, Entlastung ist da. Perfekt. Meine Kollegin hatte eben schon mal ganz kurz aufgeführt, wofür eigentlich Steuereinnahmen sind, dass sie nicht zweckgebunden sind. Ich glaube, dass diese Form von Entlastung keine wirkliche Entlastung ist, weil wir diese Mittel dann an anderer Stelle wieder rausholen müssen, um sie dem Sondervermögen zuzuführen, das ja eine gewisse Zweckbestimmung hat, nämlich Wohnungsbau – und zwar nicht privaten Wohnungsbau, sondern an dieser Stelle eine andere Form von gefördertem Wohnungsbau.
(Beifall DIE LINKE, SPD)(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Soziale
Wohnungsbaufonds sind von Ihnen abgelehnt worden!) Und, liebe CDU-Kollegen und FDP, Ihr gemeinsamer Änderungsantrag hat, glaube ich, einen systematischen Fehler. Unter 2. formulieren Sie – und da zitiere ich einmal –, „dass im Rahmen der Umsetzung der Freibetrag für den Ersterwerb von Wohneigentum in Thüringen 500.000 Euro betragen soll; dieser wird auch angerechnet, wenn der Wert der Immobilie 500.000 Euro übersteigt.“ Das hätte ich gern mal von Ihnen erklärt bekommen. Denn das, was Sie hier aufgeschrieben haben, würde bedeuten, dass diese 500.000 Euro die Steuersumme sind. Und wenn ich das umrechne, heißt das, dass ich bei rund 7 Millionen Immobilien, Grundstücken eine Steuerfreiheit bekomme. Entweder wollten Sie das nicht, dann ist dieser Antrag einfach Murks und schlecht geschrieben. Dann würde ich Ihnen empfehlen: Ziehen Sie den zurück, bringen Sie den neu ein, dann können wir vielleicht noch einmal darüber reden.
(Beifall SPD)
Aber so nicht. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
b) Für eine familienfreundliche Reform der Grunderwerbsteuer
Vielen Dank, Herr Präsident. Eingangs möchte ich noch mal erwähnen: In der Berichterstattung hat Kollege Kowalleck vergessen zu erwähnen – wenn ich es nicht überhört habe –, dass die Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss Ablehnung heißt.
(Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Habe ich
gesagt! Das kann man im Protokoll nachlesen!) Dann ziehe ich das zurück und entschuldige mich dafür. Kollegin Merz hat es ja auch noch mal gesagt.
(Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Das hät-
te ich nie verheimlicht!) Interessant ist aber dennoch, dass Sie trotz dieser Beschlussempfehlung quasi mit Ihrem Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung de facto alles inhaltsgleich noch mal nachschieben und hier noch mal einbringen wollen. Aber gut. Dazu sage ich gleich noch was. Zu dem ursprünglichen Gesetzentwurf zur Senkung der Grunderwerbsteuer wurde auch schon was gesagt, insbesondere auch zu den Folgen der Steuerausfälle, die das zur Folge hätte bzw. die damit einhergehen würden. Ich möchte aber noch mal daran erinnern, dass die damalige Anhebung der Grunderwerbsteuer auf 6,5 Prozent ja nicht aus Jux und Tollerei geschehen ist, sondern zurückzuführen ist bzw. auf einem Sondergutachten des Thüringer Rechnungshofs beruht, der seinerzeit – 2010 war das, glaube ich – mit Blick auf die finanzielle Ausstattung Thüringens ab 2020 darauf hingewiesen hat, auch die eigene Einnahmesituation zu verbessern. Das war seinerzeit der Grund, warum wir auf die 6,5 Prozent gegangen sind, und im Ländervergleich stehen wir damit auch nicht allein da. Ich würde gern – und das wurde gerade seitens der Grünen auch noch mal angesprochen – auf den im jetzt vorgelegten Änderungsantrag genannten Freibetrag zu sprechen kommen. Ich gehe mal davon aus, dass da, obwohl das mit den 500.000 Euro tatsächlich sehr missverständlich formuliert ist, der Erwerbswert gemeint ist. Das hieße dann aber de facto eine Steuerfreiheit, eine praktische Steuerfreiheit mit der Begründung Ihrerseits, Familien sollen sich das leisten können – um es mal so vereinfacht darzustellen. Aber ich frage Sie: Welche gesellschaftliche Lenkungswirkung hat das denn tatsächlich? Denn schauen Sie sich mal die Zahlen an, ich habe gerade eben noch geschaut: Der Durchschnittswert des Quadratmeterpreises für ein Einfamilienhaus in Thüringen beträgt 1.800 Euro pro Quadratmeter, grob; das teure Pflaster Erfurt, Weimar, Jena so ca. 3.200 Euro pro Quadratmeter, das wären dann in etwa bei 500.000 Euro Erwerbswert 250 Quadratmeter für ein Einfamilienhaus; das ist bundesweit der Durchschnittswert für Einfamilienhäuser. So weit so gut. Aber Thüringen ist eben nicht nur Erfurt, Weimar und Jena, sondern zum Beispiel auch das Altenburger Land, Gera, Greiz, Kyffhäuserkreis. Dort sind die Immobilienpreise für ein Einfamilienhaus ca. 1.000 Euro, stellenweise auch darunter. Dann können Sie sich für diesen Freibetrag selbst ausrechnen, was Sie sich da für ein nettes, kleines, bescheidenes Eigenheim erwerben können. Ob das gerecht ist, mit Grunderwerbsteuer zu belegen? Ja, Herr Kemmerich, das belastet jeden Erwerber, wie Sie es gesagt haben. Ja. Ich sage Ihnen: Eigentum verpflichtet.
(Beifall SPD)
Und ich sage Ihnen auch: Denken Sie daran oder vergessen Sie nicht zu bedenken, wer denn die Erwerber sind. Das sind nicht die Familien, nicht die Menschen mit geringem Einkommen. Das sind die Familien, wo die Einkommenssituation, sagen wir mal, stimmt, denn die Grunderwerbsteuer – auch wenn Sie hier versuchen, etwas anderes darzustellen – ist nun mal nicht der entscheidende Faktor beim Erwerb von Wohneigentum. Es ist praktisch eine Frage der finanziellen Möglichkeiten der Erwerber. Und das entscheidet nicht der Landtag über die Grunderwerbsteuer, sondern das entscheidet im Wesentlichen die Bank, der Bankberater, die Bankberaterin, die darüber entscheiden, ob Sie eine Finanzierung bekommen oder nicht. Sollten Sie natürlich keine Finanzierung zum Erwerb benötigen, gut, dann weiß ich nicht, ob Sie noch von entsprechenden geringen Einkommen reden können, wie Sie es hier tun. Alles in allem, wie gesagt, die gesellschaftliche Lenkungswirkung, wie Sie sie hier versuchen darzustellen, sehe ich mitnichten. Ich sehe es – und das hatten einige Vorrednerinnen und Vorredner auch schon dargestellt – als eine reine Klientelpolitik, die zu Mitnahmeeffekten führt. Nichtsdestotrotz – muss ich an der Stelle sagen – können wir natürlich auch über eine komplette Abschaffung der Grunderwerbsteuer reden.
(Beifall Gruppe der FDP)
Dann nämlich – finde ich gut, dass Sie applaudieren – würde der Grund für die Doppelbesteuerung entfallen, weshalb Immobilienkäufe nach dem Umsatzsteuergesetz von der Umsatzsteuer befreit sind. Das hieße: Wir schaffen die Grunderwerbsteuer ab und dann würden Immobilienkäufe mit dem regulären Umsatzsteuersatz besteuert werden können. Einem solchen Ansatz würden wir uns tatsächlich an der Stelle nicht verschließen. Verschließen werden wir uns aber dem vorgelegten Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung. Ich glaube, es ist hinreichend begründet, dass das für unser Bundesland nicht zielführend ist und zu reinen Mitnahmeeffekten führt, die wir an dieser Stelle nicht haben wollen. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
b) Für eine familienfreundliche Reform der Grunderwerbsteuer
Vielen Dank, Herr Kollege Hande. Jetzt habe ich aus den Reihen der Abgeordneten keine Wortmeldungen mehr. Aber Frau Ministerin Taubert hat signalisiert, für die Landesregierung zu sprechen.
(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Hier
war noch eine!) Entschuldigung. Frau Taubert, die gleiche Geschichte wie schon gestern. Bitte, Herr Bilay, Sie haben das Wort.
b) Für eine familienfreundliche Reform der Grunderwerbsteuer
Vielen Dank, Herr Präsident. Frau Taubert, Entschuldigung, das ist jetzt noch mal notwendig, das eine oder andere aus der Mitte des Hauses zu ergänzen. Ich will noch mal darauf hinweisen, auch für die Zuschauerinnen und Zuschauer, für die Öffentlichkeit: Ausgangspunkt ist ein Gesetzentwurf, der hier mit der Zielstellung vorgelegt wurde, die Grunderwerbsteuer von 6,5 wieder auf alte 3,5 Prozent abzusenken. Da wird immer postuliert, es steht sogar aufgeschrieben: Thüringen hat die höchste Grunderwerbsteuer in der gesamten Bundesrepublik, wir wären Spitzenreiter usw. usf. Ich will nur mal sagen: Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen haben einen Grunderwerbsteuersatz von 6,5 Prozent.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der
FDP: Sachsen hat weniger als 6,5 Prozent!) Wir sind also damit nicht allein, sondern viele andere Bundesländer bewegen sich auf demselben Niveau wie Thüringen auch. Und gerade noch mal ein Hinweis an die CDU: Die Grunderwerbsteuer von 6,5 Prozent in Schleswig-Holstein und in NordrheinWestfalen hat nun nicht dazu geführt, dass Ihre Ministerpräsidenten dort abgewählt wurden, sondern die sind gestärkt aus der Wahl hervorgegangen. Vielleicht ist ein solidarisches Steuersystem auch ein Beleg dafür, dass Politik am Ende Vertrauen wiedererlangt und man auch von den Menschen gewählt werden kann.
(Beifall DIE LINKE)
Wenn Sie auf 3,5 Prozent abstellen: Es gibt ein einziges Bundesland in der Republik, wo noch 3,5 Prozent gelten, das ist Bayern. Ich habe viel Sympathie für Bayern, aber ich glaube, mit Blick auch auf die Haushaltslage und auf die wirtschaftliche Situation sollten wir uns in dieser Frage nicht mit Bayern messen. Es wird immer wieder erklärt: Es geht hier um die Förderung der Familien, die im Vordergrund stehen, die man besonders hervorheben will. Wenn Sie jetzt sagen, Sie wollen Familien mit einer Senkung des Grunderwerbsteuersatzes stärken und fördern, dann müssten Sie auch eine Debatte führen, ob man vielleicht für ein Familienauto oder zumindest für den Kauf eines Kindersitzes die Mehrwertsteuer von 19 Prozent absenkt. Die Debatte führen Sie nicht. Sie müssten auch genauso gut erklären, warum für den Kauf eines Bilderbuchs für das Kind 7 Prozent Mehrwertsteuer fällig werden, und Sie müssen auch genauso gut erklären, warum beispielsweise für den Kauf von Malkreide oder für Kinderschuhe 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig werden. Sie tun immer so, als wäre die Grunderwerbsteuer eine zusätzliche Steuer. Das haben Sie ja gesagt: Doppelbesteuerung, Mehrfachbesteuerung usw. usf. Die Grunderwerbsteuer ist quasi die Mehrwertsteuer für den Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks. Die Mehrwertsteuer fällt da überhaupt nicht an. Und da müssen Sie den Familien schon mal erklären, warum für ein warmes Essen in der Schule der Mehrwertsteuersatz 19 Prozent beträgt und für den Kauf einer Immobilie 6,5 oder sogar 3,5 Prozent betragen soll.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Das ist doch keine Politik zur Förderung von Familien. Wenn Sie Familien eine Perspektive geben wollen …
(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Das können
Sie nicht vergleichen! Sie kaufen ja nicht jeden Tag eine Immobilie!) Sie wollen ja Häuser in Frauenwald für 600.000 Euro kaufen, Herr Bühl. Da müssen Sie mir mal erzählen, wo Sie das hernehmen wollen.
(Unruhe CDU)
Wenn Sie wirklich Familienpolitik betreiben wollen, wenn Sie Familien fördern und unterstützen wollen, wenn Sie Familien eine Perspektive in Thüringen geben wollen, dann setzen Sie sich für armutsfeste Löhne und Renten ein. Dann haben Familien eine Perspektive in diesem Land.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Sie haben über Preistreiberkosten gesprochen und was alles damit zusammenhängt. Preistreiber ist doch beim Kauf der Immobilie nicht die Grunderwerbsteuer. Das sind doch die Baukosten, dass Kosten für Baumaterialien gestiegen sind, dass zu Recht auch die Löhne der Beschäftigten im Baugewerbe gestiegen sind. Das gehört doch mit dazu. Aber die Grunderwerbsteuer ist doch zu vernachlässigen bei den Gesamtkosten, die beim Immobilienkauf oder beim Hausbau entstehen. Und wenn es um die Nebenkosten geht: Da sind Sie ja ehrlich, da betreiben Sie ja Klientelpolitik. Ihnen geht es doch um die Makler und um die Notare.
(Beifall DIE LINKE)
Ihnen geht es doch am Ende darum – und das haben wir im Ausschuss auch diskutiert, das haben sogar die Anzuhörenden in den Stellungnahmen noch mal als nachdenkenswert mitgeteilt –, wenn Sie die Steuern senken, haben Sie immer einen Mitnahmeeffekt. Ich sage nur: Spritpreise zur aktuellen Situation.
(Beifall DIE LINKE)
Sie glauben doch nicht ernsthaft, dass die Immobilienpreise gleichmäßig mitsinken, wenn die Grunderwerbsteuer sinken würde. Das streichen doch die Immobilienmakler und die Notare ein.
(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Das kommt
doch noch oben drauf!) Sie machen am Ende Klientelpolitik für Freiberufler.
(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Das hat kei-
ner behauptet!) Darauf komme ich wieder zurück. Sie machen Klientelpolitik für Freiberufler. Wenn Sie wirklich Familienpolitik machen wollen, dann sage ich Ihnen: Familienpolitik wird in den Kommunen gelebt. Dann reden wir darüber, weshalb die Freiberufler beispielsweise von der kommunalen Gewerbesteuer befreit sind. Wenn Sie kommunale Politik, kommunale Familienpolitik in diesem Land machen wollen, dann reden wir darüber, die Gewerbesteuerbefreiung bei den Freiberuflern aufzuheben und sie zu einem solidarischen Steuersystem mit hinzuzuziehen.
(Zwischenruf Abg. Dr. Lauerwald, AfD: Und
wenn es kein Gewerbe ist?) Dann haben am Ende auch die Familien vor Ort etwas davon. Alles andere ist mit uns nicht machbar.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
b) Für eine familienfreundliche Reform der Grunderwerbsteuer
Jetzt sehe ich keine Wortmeldungen mehr aus den Reihen der Abgeordneten. Frau Ministerin, bitte schön. Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich freue mich über die muntere Diskussion zu dem Änderungsantrag der CDUFraktion und der Parlamentarischen Gruppe der FDP zur Grunderwerbsteuer. Natürlich, Herr Bilay, haben Sie völlig recht: Hier wird natürlich Klientelpolitik gemacht, sowohl von der Gruppe der FDP hier im Land als auch im Bundestag.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Die CDU hat aufgrund vieler junger Abgeordneter mit Kindern, junger Familien, die jetzt ein Haus erwerben wollen, möglicherweise auch ein Haus bauen lassen wollen von einem Bauträger, der besonders teuer ist – Sie haben es ja angesprochen, der Bodenrichtwert in der Gemeinde liegt bei 18 Euro pro Quadratmeter. Da wissen Sie, was der Grundstückspreis ist. Und der Rest über den 500.000 Euro Erwerb, der ist natürlich eine besonders komfortable Ausstattung dieses Hauses, sicherlich ein Null-Energie-Haus.
(Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Frau
Taubert, das ist eine Frechheit!) Nein, das ist keine Frechheit, das ist eine Tatsachenfeststellung.
(Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Das ist
eine Beleidigung!)
(Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Was Sie ma-
chen, ist eine Beleidigung!) Nein, das ist keine Beleidigung, natürlich ist das so.
(Unruhe CDU)
Das tut mir leid, Herr Kowalleck, Sie brauchen sich nicht wie gestern …
b) Für eine familienfreundliche Reform der Grunderwerbsteuer
Entschuldigen Sie bitte, Frau Ministerin. Ich bitte um Mäßigung im Raum.
(Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Haben
Sie zugehört? Hören Sie mal zu!) Herr Kowalleck, schauen Sie …
(Unruhe CDU)
b) Für eine familienfreundliche Reform der Grunderwerbsteuer
Bitte, Herr Kowalleck, bremsen Sie sich! Jetzt hat Frau Ministerin Taubert das Wort. Bitte auch auf der anderen Seite des Hauses. Mein Vater würde sagen: Betroffene Hunde bellen.
(Beifall DIE LINKE)(Unruhe CDU, AfD)(Zwischenruf aus dem Hause: Frau Taubert!
Wir sind doch keine Hunde!)
b) Für eine familienfreundliche Reform der Grunderwerbsteuer
Meine Damen und Herren, wir werden doch jetzt nicht noch eine Sitzungsunterbrechung machen müssen.
(Unruhe CDU)
Nein, das wäre dann nicht die Mittagspause, die käme danach. Jetzt hat Frau Ministerin Taubert das Wort. Sehr geehrter Herr Kowalleck, ich werde Ihnen jetzt einige Fakten vortragen und ich hoffe nicht, dass Sie wie gestern der Meinung sind, dass mir diese Fakten den Schaum vor den Mund bringen. Sie haben sich gestern so sehr darüber beschwert, dass meine ruhige Art doch die Verschärfung in die Debatte bringt, das möchte ich natürlich nicht.
(Heiterkeit und Beifall DIE LINKE, SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn wir eine muntere Debatte haben wollen, dann müssen Sie auch vertragen, dass die Landesregierung etwas sagt, das sie natürlich auch in einer gebotenen Art und Weise hier vorträgt.
(Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Ich ver-
trage viel, aber nicht das.)
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Das war keine Unterstellung, das waren Fakten!)
(Unruhe CDU)(Zwischenruf Abg. Mitteldorf, DIE LINKE:
Bleibt doch mal ruhig da drüben, meine Güte!)
(Unruhe CDU)(Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Das ist
nicht angemessen!) Okay, ich entschuldige mich nicht. Ich mache das wie die Bundeskanzlerin a. D.
(Unruhe CDU)
b) Für eine familienfreundliche Reform der Grunderwerbsteuer
Meine Damen und Herren! Fakt ist, ich bleibe jetzt beim Bund. Sie hatten das zu Recht angesprochen: Die Bundesregierung, die Koalitionspartner im Bund haben sich im Koalitionsvertrag dazu verständigt, dass es eine Flexibilisierung, also eine Öffnungsklausel bei der Grunderwerbsteuer für die Bundesländer geben soll. Sie haben diese Sache – das haben Sie freundlicherweise weggelassen – daran geknüpft, dass die sogenannten Share Deals gesetzlich so verändert werden – Share Deal heißt, ich kaufe von einer GmbH Anteile und muss da keine Grunderwerbsteuer bezahlen und dieser Betrag ist um die 90 Prozent …
(Zwischenruf aus dem Hause)
Wir haben das schon mal gesenkt und trotz allem gibt es nicht mehr Grunderwerbsteuer an der Stelle, natürlich nicht …
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der
FDP: Ampel-Koalitionsvertrag in Berlin!)
(Zwischenruf Abg. Mitteldorf, DIE LINKE:
Dann hör doch mal zu, Mensch!) Ich rede immer noch von Berlin, Herr Kemmerich. Herr Kemmerich, auch die FDP hat sich verpflichtet – und damit der Bundesfinanzminister Lindner –, zunächst erst einmal die Finanzierung zu klären, wenn man die Grunderwerbsteuer flexibilisieren würde.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Momentan gibt es bisher keine verfassungsgerechte Vorlage des Bundesfinanzministeriums, um diese Flexibilisierung zu finanzieren. Und wenn wir jetzt auf diesen Entwurf der beiden Partner zurückkommen, sagen Sie, wir sollen eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel auf den Weg bringen, die Einführung von Freibeträgen für den Ersterwerb von selbst genutztem Wohneigentum im Gesetz zu verankern. Das bedeutet, wir laufen als Bundesländer freiwillig zum Bundesfinanzminister und sagen: Wissen Sie, Herr Lindner, es ist gar nicht so schlimm, Sie brauchen das auch gar nicht zu finanzieren – denn das ist das Ergebnis dieser Diskussion –, wir machen das lieber selbst. Es kommt uns gar nicht darauf an, dass Sie die Flexibilisierung der Grunderwerbsteuer für die Bundesländer regeln, sondern wir machen das selbst. Wir haben so viele Steuereinnahmen, wir kriegen das selbst hin. Das ist das Ergebnis einer Diskussion, die man führen müsste, wenn man solch eine Bundesratsinitiative einbrächte. Das ist so, Herr Tischner. Es nutzt alles nichts. Man muss der Wahrheit ganz fest ins Auge schauen. Das bedeutet natürlich auch – dieses Thema mit den 500.000 Euro –, dass wir sehr viele Dinge in so einem flexibilisierten Grunderwerbsteuergesetz in Thüringen regeln müssten. Das ist genauso wie bei der Erbschaftsteuer. Wie lange muss der Ersterwerber dieses Haus halten? Sind das 10 Jahre, 15 Jahre, 20 Jahre, 100 Jahre, um diese Steuerermäßigung nicht zurückzahlen zu müssen? Oder kann er nach zwei Jahren schon verkaufen? Was ist, wenn er ein Mehrfamilienhaus kauft, das er dann untervermietet? Ist das dann im Kaufpreis herauszurechnen? All solche Themen müssten wir im Grunderwerbsteuergesetz regeln. Das tun wir, obwohl wir die Grunderwerbsteuer in Thüringen auf null fahren würden, wenn wir das tun würden. Wir hätten dann zwar noch das Gesetz, aber die Grunderwerbsteuer würde bei null sein. Warum ist das so? Frau Merz hat angesprochen – wir hatten das auch im Ausschuss ausgeführt –, dass wir 2022 ca. 250 Millionen Euro Einnahmen hätten. Die sogenannte Bemessungsgrundlage – also der Verkaufspreis – liegt in Thüringen ja nicht bei 200.000 Euro oder 300.000 Euro, sondern durchschnittlich bei sage und schreibe 134.000 Euro. 134.000 Euro! Das heißt, dass nahezu sämtliche Eigentumsübergänge durch Grunderwerb nicht besteuert würden.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der
FDP: Ersterwerb!) Ja, das ist überwiegend Ersterwerb, Herr Kemmerich.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der
FDP: Nur beim Ersterwerb von Wohneigentum 500.000 Euro!) Es ist überwiegend Ersterwerb. Ja, Herr Kemmerich, das ist so. Die anderen versuchen ja ohnehin, die Steuer zu umgehen. Insofern ist es immer ...
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Wir
reden hier immer noch von Wohnimmobilien. Das ist Ihnen klar?) Wir reden von Wohnimmobilien, ja.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Und
nicht von der Garage, die Sie jetzt gerade genannt haben!) Wir reden immer von Wohnimmobilien. Ich glaube, Herr …
b) Für eine familienfreundliche Reform der Grunderwerbsteuer
Meine Damen und Herren, bitte jetzt nicht in einen Dialog treten. Lieber Herr Prof. Voigt, auch Sie haben eine Garage am Haus. Die großen Garagenkomplexe sind jetzt nicht mehr im Verkauf.
(Unruhe CDU)(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Und
Sie haben sie nicht in Bayern gekauft – wegen der Grunderwerbsteuer?)
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Nein,
habe ich nicht!) Das sind trotzdem Fakten, Herr Prof. Voigt.
b) Für eine familienfreundliche Reform der Grunderwerbsteuer
Frau Ministerin, entschuldigen Sie bitte. Meine Damen und Herren, es ist parlamentarische Praxis, dass wir abwechselnd an diesem Pult reden und hier nicht in einen Dialog im Saal treten.
(Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Aber al-
les müssen wir uns auch nicht gefallen lassen!) Ja, Sie dürfen Zwischenrufe machen, das ist völlig okay. Das DIW hat einmal festgestellt …
(Unruhe im Hause)
Das DIW hat einmal festgestellt, dass das sogenannte Baukindergeld zum Bauträgergeld wird. Das ist das, was hier im Raum auch schon besprochen wurde: Es gibt natürlich Mitnahmeeffekte. Ich unterstelle gar nicht, dass Ihnen das nicht bekannt ist, und ich unterstelle auch nicht, dass Sie das wollen, dass Sie den Verkäufer oder den Makler oder jemand anderen bevorteilen wollen. Aber der Fakt ist einfach: Es gibt Mitnahmeeffekte. Wir haben einen begrenzten Markt – auch in Thüringen mittlerweile. Die Menschen wollen sich lieber ein neues Haus bauen oder kaufen. Ein altes Haus ist nicht ganz so einfach. Das kaufen sich Menschen, die ein nicht so hohes Einkommen haben, die dann sagen, durch Eigeninitiative kann ich das Haus verbessern, und kaufen vielleicht auch etwas im ländlichen Raum. Aber das, was Sie wollen, erreichen Sie damit nicht. Natürlich wissen alle Verkäuferinnen und Verkäufer: Wenn der Erwerber die Grunderwerbsteuer nicht mehr bezahlen muss, dann ist es richtig gut, wenn man sagt, es ist 5.000 Euro oder 10.000 Euro teurer. Das bedeutet, dass die Maßnahmen, die die Zahlungsfähigkeit der Nachfrager stärkt – Sie wollen ja die Zahlungsfähigkeit der Nachfrager stärken –, dass Sie dann steigende Kaufpreise haben. Ich glaube, es ist unbestritten, dass das DIW das jetzt nicht einfach dahingesagt hat, sondern dass das wissenschaftlich begründet wurde. Insofern kann ich nur davon abraten, so eine Bundesratsinitiative zu starten. Wie gesagt, es ginge auf eigene Kosten. Ich will jetzt gar nicht so hochgehen, bleiben wir bei der Hälfte der bisherigen Einnahmen, das wären immerhin fast 130 Millionen Euro, die wir dann ab Gesetzeskraft hier in Thüringen einsparen müssten, und dann kann ich natürlich auch viele Beispiele nennen, die jedem Abgeordneten hier wehtun. Ich will das gar nicht machen, weil es nichts bringt. Aber die letzten Tage, die wir hier verbracht haben, die letzten zwei Tage zeigen natürlich sehr deutlich: Dem einen ist die Bildung näher, dem anderen ist die Kultur näher, dem Dritten ist eher der kommunale Straßenbau näher oder der Sport – ganz unterschiedlich. Im Übrigen, der Zwischenruf mit dem kommunalen Straßenbau ist natürlich völlig falsch, ist völlig falsch, Herr Kießling.
(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Jetzt haben
wir es gerade geändert!) Wenn das so wäre, wie Sie das sagen, dann wäre es nicht nötig, Fördermittel für den kommunalen Straßenbau auszureichen. Und das ist nun gerade nicht der Fall.
(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Für den
kompletten Neubau, ja!) Ich bitte Sie einfach: Nehmen Sie Abstand von diesem Antrag. Er führt dazu, dass wir in Thüringen die Dinge, die uns gemeinsam wichtig sind – auch da will ich gar nicht auf einzelne Punkte sehen, weil wir da viele Gemeinsamkeiten haben –, dass wir die eingrenzen müssen, dass wir die reduzieren müssen. Und der Personalabbau würde ja vom Landtag auch nicht vorgeschrieben werden, dass man sagt: zwei hier, zwei da, zwei da. Es würde große Verwerfungen geben, wenn jetzt zum Beispiel der Landtag sagte, er möchte die Stellen zum Beispiel bei Bildung sparen – können Sie sich vorstellen, das passiert nicht. Ich fände es unredlich, wenn man das der Landesregierung einfach so pauschal aufgibt und nicht ganz genau sagt, wie man diese Steuermindereinnahme, die man hiermit produziert, mit den notwendigen Einsparungen hinterlegt, denn da ist das Leben auch einfach: Wer bestellt, der muss auch bezahlen. Danke.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
b) Für eine familienfreundliche Reform der Grunderwerbsteuer
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Finanzministerin Taubert, wenn die Gemüter oft hochkochen im Saal, habe ich in unserer Zusammenarbeit immer sehr geschätzt, dass wir einen kalten Kopf behalten und Ruhe bewahren und uns an der Sache orientieren. Ich weiß nicht, ob Ihnen bewusst ist, dass Sie in Ihren Ausführungen den CDU-Abgeordneten vorgeworfen haben, dass sie eine persönliche Motivation hinsichtlich Grunderwerb bei diesem Gesetz oder dieser Antragsinitiative hätten. Frau Taubert, das ist ehrverletzend, das ist völlig unpassend, in der Sache völlig unangemessen.
(Zwischenruf Abg. Meißner, CDU: Eine
Frechheit!)
(Beifall CDU)
Es wäre einfach schön, wenn Sie sich dafür bei uns entschuldigen könnten. Ich will es noch einmal betonen: Bei allem Unterschied in der Sache, wir haben einzig und allein einen Antrag eingebracht mit dem Ziel, Familien beim Ersterwerb einer zum Wohnzweck genutzten Immobilie diesen Kauf dadurch zu erleichtern, dass man die Steuer etwas absenkt – nicht mehr und nicht weniger und dabei soll es dann bitte schön auch bleiben! Danke.
(Beifall CDU)(Unruhe DIE LINKE)
b) Für eine familienfreundliche Reform der Grunderwerbsteuer
Vielen Dank an Herrn Kollegen Emde. Jetzt habe ich keine Wortmeldungen mehr aus den Reihen der Abgeordneten und damit können wir zu den Abstimmungen kommen. Wir kommen zur Abstimmung zu dem Gesetzentwurf in der Drucksache 7/3683. Und zwar handelt es sich um den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP in der Drucksache 7/3683 in zweiter Beratung. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Gruppe der FDP und von Frau Dr. Bergner. Gegenstimmen? Fraktion Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, CDU. Und Enthaltungen? Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt. Jetzt kommen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/4804. Wer diesem zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Wer ist dagegen? Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der CDU, Frau Dr. Bergner und der Gruppe der FDP. Wer enthält sich noch der Vollständigkeit halber? Eine Enthaltung unter den fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist auch dieser Entschließungsantrag abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung zu dem Antrag in der Drucksache 7/4265. Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/5573 ab. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Gruppe der FDP, der Fraktion der CDU und der Fraktion der AfD. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD. Moment, nein, ich habe ja geschaut, ob irgendwo Sitze nicht besetzt sind. Damit ist dieser Änderungsantrag angenommen.
(Zwischenruf Abg. Merz, SPD: Nein, auszäh-
len!) Es wird angezweifelt, dann zählen wir aus, meine Damen und Herren. Da bitte ich noch mal die Jastimmen um das Handzeichen. Das sind 43 Jastimmen. Jetzt die Neinstimmen bitte noch mal. Wir waren gerade bei 39. Dann ist der Änderungsantrag angenommen, so wie auch zu Anfang eingeschätzt.
(Beifall CDU, AfD)
Da dieser Änderungsantrag angenommen wurde, unterbleibt jede weitere Abstimmung in diesem Tagesordnungspunkt, weil der Änderungsantrag eine Neufassung des Antrags enthält. Meine Damen und Herren, damit wird jetzt keine weitere Abstimmung mehr stattfinden und wir können in die Mittagspause gehen, die für 30 Minuten vorgesehen ist und demzufolge 13.35 Uhr endet.
b) Für eine familienfreundliche Reform der Grunderwerbsteuer
Ich sehe, es sind alle Fraktionen wieder in diesem Rund vertreten und deswegen setzen wir die Sitzung fort. Wir kommen zum erneuten Aufruf der Tagesordnungspunkte 14 und 18 bis 21 , noch einmal diverse Wahlen. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5626 Die Wahl wird ohne Aussprache und geheim durchgeführt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Vorgeschlagen ist seitens der Fraktion der AfD erneut Herr Abgeordneter Jörg Henke. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5628 Vorgeschlagen ist seitens der Fraktion der AfD erneut Herr Abgeordneter Torben Braga. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mithin mindestens 46 Stimmen. Wird Aussprache gewünscht? Das sehe ich nicht. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5566 In der gestrigen Plenarsitzung wurden nicht alle vorgeschlagenen Vertrauensleute und deren Vertreterinnen bzw. Vertreter gewählt. Daher hat die Fraktion der AfD die jeweilige Nummer 2 ihres Wahlvorschlags in der Drucksache 7/5566 für eine erste Wahlwiederholung vorgeschlagen. Damit ist als Vertrauensperson Herr Volker Wagenhaus und als Vertreter Herr Johannes Linke vorgeschlagen. Der Wahlvorschlag ist angenommen, wenn er die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereint. Wird die Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5629 Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Vorgeschlagen ist seitens der Fraktion der AfD erneut Herr Abgeordneter Uwe Thrum. Gibt es einen Aussprachewunsch dazu? Das ist nicht der Fall. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5630 Gewählt ist auch hier, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Vorgeschlagen ist seitens der Fraktion der AfD erneut Herr Abgeordneter René Aust. Gibt es einen Aussprachewunsch? Auch das ist hier nicht der Fall. Dann haben wir alle Wahlen aufgerufen. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf fünf Stimmzettel. Sie können auf jedem dieser Stimmzettel einmal entweder „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ ankreuzen. Als Wahlhelferinnen bzw. Wahlhelfer sind eingesetzt: Frau Abgeordnete Maurer, Herr Abgeordneter Denny Möller und Frau Abgeordnete Baum. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführenden, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.
Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, hatten alle Gelegenheit zur Stimmabgabe? Ja, Gelegenheit zur Stimmabgabe. Es gibt keine Wahlpflicht, sondern ein Wahlrecht, deswegen noch mal die Frage: Hatten alle Gelegenheit, die Stimme abzugeben? Ich höre und sehe keinen Widerspruch. Damit beende ich die Wahlhandlung und bitte die Wahlhelfenden um Auszählung der Stimmen. Vereinbarungsgemäß rufe ich währenddessen erneut Tagesordnungspunkt 22 auf. Wir haben noch sehr viele Fragen von gestern übrig, werden also die Stunde auch ausschöpfen. Erster Fragesteller ist Herr Abgeordneter Henke, in der Drucksache 7/5571.
Danke, Frau Präsidentin, ich übernehme das für Herrn Henke. Ich frage zum Panzerfriedhof Rockensußra. Nach einem Bericht der „Berliner Zeitung“ lagert auf dem Gelände des Panzerfriedhofs im Thüringischen Rockensußra, einem Ortsteil der Stadt Ebeleben, Kriegsmaterial, von dem vermutet wird, dass es an die Ukraine geliefert werden soll. Ich frage die Landesregierung: 1. Auf welcher rechtlichen Grundlage werden in Rockensußra Panzer zerlegt? 2. Lässt die Betriebsgenehmigung für die Anlage in Rockensußra die Lagerung von Panzern zu, die nicht der Verschrottung zugeführt werden? 3. Welche Informationen hat die Landesregierung über mutmaßliche Lieferungen von Kriegswaffen an die Ukraine, die sich auf dem Gebiet des Freistaats befinden? Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Henke für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Der Umgang mit unbrauchbar gemachten Kriegswaffen wird in § 13 a des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen in Verbindung mit der Verordnung über die Unbrauchbarmachung von Kriegswaffen und über den Umgang mit unbrauchbar gemachten Kriegswaffen geregelt. Die hierfür zuständige Behörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, das sogenannte BAFA, welches nicht der Aufsicht der Landesregierung unterliegt. Darüber hinaus wurde für die Errichtung und den Betrieb der Panzerzerlegung in Rockensußra 1992 eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erteilt. Die letzte Anpassung der Genehmigung erfolgte im Jahr 2013. Danach betreibt die betreffende Firma in Rockensußra gemäß Anhang 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes eine Anlage nach Nummer 8.9.2, das ist die Behandlung von Sonderfahrzeugen, und eine Anlage nach Nummer 8.12.3.1, das ist die zeitweilige Lagerung. Zu Frage 2: Ja, eine Lagerfläche für fahr- und verkehrstüchtige Militär- und Panzerfahrzeuge ist in der genannten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung ausgewiesen. Zu Frage 3: Hierzu liegen der Landesregierung mangels Zuständigkeit keine Informationen vor. Es wird aber darauf hingewiesen, dass gemäß Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes zur Kriegsführung bestimmte Waffen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert oder in Verkehr gebracht werden dürfen. Vielen Dank.
Gibt es Nachfragen? Keine Nachfragen. Auch nicht aus dem Rest des Hauses. Dann kommen wir zur zweiten Frage, Fragesteller ist Herr Abgeordneter Rudy in der Drucksache 7/5572.
Sehr geehrte Frau Parlamentspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich habe folgende Mündliche Anfrage. Es dreht sich um Kraftstoff-Diebstahl im Aufwärtstrend. Nach Angaben des Landeskriminalamts in Thüringen haben die steigenden Kraftstoffpreise die Anzahl der Kraftstoffdiebstähle in Thüringen sprunghaft ansteigen lassen. Wurden von Januar bis März 2021 noch 30 Fälle gezählt, so wurden im I. Quartal dieses Jahres bereits 72 Fälle registriert. Ich frage die Landesregierung: 1. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse organisierter Kriminalität bei Kraftstoffdiebstählen vor und wenn ja, welche? 2. Wie hoch war die Aufklärungsquote von Straftaten im genannten Bereich in den vergangenen drei Jahren? 3. Mit welchem Strafmaß wurden gefasste Täter belangt? Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Rudy beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Zu Frage 2: Die hier angefragten Daten sind mittels der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht recherchierbar. Zwar werden Diebstahlshandlungen erfasst, jedoch erfolgt keine Registrierung des gestohlenen Gutes, in diesem Fall Kraftstoff. Lediglich Fälle des Tankbetrugs sind mittels der Polizeilichen Kriminalstatistik auswertbar. Von diesen Fällen wurden im Jahr 2019 46,5 Prozent, im Jahr 2020 43,5 Prozent und im vergangenen Jahr 38,7 Prozent aufgeklärt. Zu Frage 3: Statistische Angaben im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Gibt es Nachfragen? Die sehe ich nicht. Der nächste Fragesteller wäre Kollege Walk. Es liegt mir leider keine Erklärung vor, warum er jetzt nicht hier ist. Es gibt auch niemanden sonst aus seiner Fraktion, deswegen schieben wir ihn jetzt ans Ende dieser Fragestunde, wenn er noch zurückkommen sollte. Es geht weiter mit der Frage Nummer 4. Frau Abgeordnete Baum wäre jetzt die Fragestellerin. Darf sie sich jetzt kurz von der Zählkommission entfernen und ihre Frage stellen? Ja. Frau Baum.
Vielen Dank für das Warten, Frau Präsidentin. Im Rahmen des Schulbudgets können Schulen mit externen Partnern Verträge abschließen, um unterrichtsergänzende Aktivitäten zu finanzieren. In den Handreichungen zum Schulbudget werden neben natürlichen Personen auch Institutionen, also juristische Personen, aufgeführt, die für eine solche Zusammenarbeit infrage kommen, beispielsweise Vereine oder Volkshochschulen in privater oder öffentlicher Trägerschaft, bei denen geeignete Personen tätig sind. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche konkrete rechtliche Grundlage definiert, welche Institutionen und Organisationen für eine Zusammenarbeit im Rahmen des Schulbudgets infrage kommen? 2. Welche Bedingungen müssen Organisationen erfüllen, um Leistungen im Rahmen des Schulbudgets anbieten zu dürfen? 3. Unter welchen Bedingungen ist eine Kooperation zwischen einer Schule und einer Organisation, die nicht explizit in der Handreichung erwähnt ist – zum Beispiel einer gemeinnützigen GmbH –, möglich? 4. Welche Relevanz hat nach Einschätzung der Landesregierung die Gesellschaftsform für die Qualität der angebotenen Leistungen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Baum beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vom 7. Januar 2022 „Durchführungsbestimmungen zur Umsetzung des Schulbudgets“ regelt in Nummer 3.1, dass Vereine, Musik- und Kunstschulen oder Volkshochschulen in öffentlicher und privater Trägerschaft, bei denen geeignete Personen tätig sind, Projektpartner der Schule sein können. Zu Frage 2: Es muss sich um eine der in der Antwort zu Frage 1 genannten Einrichtungen handeln. Weitere Bedingungen an die Einrichtungen werden seitens des TMBJS nicht vorgegeben. Die Schule wählt eigenständig aus, mit welchen Einzelpersonen oder welchem Projektpartner eine Maßnahme über das Schulbudget realisiert werden soll. Bei der Maßnahme kann es sich auch um außerunterrichtliche Angebote nach § 10 Abs. 4 Thüringer Schulgesetz sowie um entlastende, unterstützende, unterrichtsergänzende und gesundheitsfördernde Maßnahmen für Lehrerinnen, Lehrer, Sonderpädagogische Fachkräfte, Erzieherinnen und Erzieher handeln – Nummer 1 der Durchführungsbestimmung. Bei der Planung der Maßnahme sind die festgelegten Verfahrensgrundsätze – Nummer 3 der Durchführungsbestimmung – zu beachten. Vorgaben und Beispiele für Verwendungsmöglichkeiten sind vorhanden – Nummer 4 der Durchführungsbestimmungen. Jede Maßnahme wird im Staatlichen Schulamt Westthüringen im Hinblick auf die Durchführungsbestimmungen geprüft, bevor die Zustimmung erteilt wird. Zu Frage 3: Die Zustimmung zum Vertragsschluss wird nur für Maßnahmen erteilt, die den oben genannten Vorgaben entsprechen. In Bezug auf die zulässigen Projektpartner bedeutet das, dass zum Beispiel mit einer gemeinnützigen GmbH keine Zusammenarbeit im Rahmen des Schulbudgets möglich ist. Eine Änderung dieser Rechtslage ist vom Bedarf und den rechtlichen Voraussetzungen abhängig. Zuletzt wurde vereinzelt eine Projektpartnerschaft mit einer gemeinnützigen GmbH angefragt. Im Rahmen der nächsten Novellierung der Bestimmungen zum Schulbudget zum Jahreswechsel wird eine mögliche Erweiterung des Katalogs der Projektpartner geprüft. Wenn Projektpartnerschaften mit gemeinnützigen Unternehmen angefragt werden, erfolgt vonseiten des Staatlichen Schulamts Westthüringen eine lösungsorientierte Beratung hinsichtlich anderer Optionen, die im Rahmen der Durchführungsbestimmungen möglich sind. Zu Frage 4: Das Schulbudget ist nicht für die Beteiligung kommerzieller Anbieter konzipiert. Das Schulbudget dient der Verbesserung des außerunterrichtlichen Angebots für Schüler und dem Austausch entlastender und unterrichtsergänzender Angebote für Pädagoginnen und Pädagogen. Hierbei geht es überwiegend um Tätigkeiten, die bisher durch Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher wahrgenommen wurden. Dementsprechend steht bei der externen Vergabe dieser Tätigkeiten weiterhin der Einsatz von Einzelpersonen ergänzt durch regionale Vereine im Mittelpunkt. Die Schule hat somit die Möglichkeit, die Person im Vorfeld direkt kennenzulernen, was die Auswahlentscheidung erleichtert. Zudem ist eine direkte Rückkopplung und Abstimmung während der laufenden Maßnahme erleichtert. Auch die bestehenden Honorarvorgaben lassen die Einbindung kommerzieller Anbieter nicht zu. So weit. Danke schön.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Wenn ich Sie jetzt richtig verstanden habe, hat das Schulamt Handlungsspielraum, um im Einzelfall zu entscheiden, dass auch eine gemeinnützige GmbH für die Schule als Vertragspartner infrage kommt. Können Sie mir das noch mal bestätigen? Und sehen Sie im Zusammenhang der Änderung das als prüfenswert, die gemeinnützigen GmbHs an der Stelle mit einzubinden?
Letzteres ja, Ersteres nein. Nach den jetzigen Bestimmungen ist die Zulässigkeit der Beauftragung von gGmbHs nicht möglich, weil das eine abgeschlossene Reihe ist. Aber bei der Überprüfung der Durchführungsbestimmungen, die in der Regel zum Jahreswechsel stattfindet, können wir selbstverständlich mit einbeziehen, inwieweit diese Reihe erweitert werden kann.
Gibt es weitere Nachfragen aus der Runde? Das sehe ich nicht. Nächster Fragesteller ist Abgeordneter Prof. Dr. Voigt, wird er von Ihnen vertreten? Herr Kollege Urbach, bitte, Drucksache 7/5577.
Vielen Dank. Kinder- und Jugendbeteiligungsgremien in Thüringen Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Beteiligungsformen wie zum Beispiel Kinder- und Jugendparlament, Jugend- und Elternbefragungen, Quartiersspaziergänge werden zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Thüringen in den Landkreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden angeboten? 2. Wie bewertet die Landesregierung die Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in Thüringen? 3. Welche Erfolgsfaktoren von Kinder- und Jugendgremien kann die Landesregierung für ein nachhaltiges Bestehen der Beteiligungsform und für eine aktive Partizipation von Kindern und Jugendlichen ausmachen? 4. Welche Anstrengungen unternimmt die Landesregierung aktuell oder plant die Landesregierung, künftig zu unternehmen, um die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Thüringen zu verbessern, zu steigern und gegebenenfalls Hürden zu senken?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Voigt beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Eine Umfrage unter den Thüringer Kommunen zur Beteiligung junger Menschen in Thüringer Kommunen aus dem Jahr 2020 zeigt, dass sich die Kommunen und Landkreise vielfältiger Beteiligungsformate bedienen, um passgenau auf die Situation vor Ort und die Anforderungen der jungen Menschen reagieren zu können. Prof. Dr. Lakemann – 2020 – stellt hier auf der Grundlage der Rückmeldungen von 118 Thüringer Kommunen fest – Ihr Einverständnis vorausgesetzt, Frau Präsidentin, zitiere ich aus der Studie –, „dass mit 17 % am häufigsten gestalterische Aktionen zum Beispiel über den Einsatz von Medien bzw. Malwettbewerben stattfanden. Am zweithäufigsten wurden mit 16 % Workshops, Zukunftswerkstätten oder Open-Space-Veranstaltungen realisiert. Außerdem zeigt [sich], dass Befragungen bzw. Runde Tische/Foren/Konferenzen einen Anteil von jeweils 14 % haben. 12 % der Beteiligungsformen beziehen sich auf den Klassenrat in der Schule und jeweils 5 % auf das Kinder- oder Jugendparlament bzw. die Kinder- oder Jugendsprechstunde. Jeweils 4 % beinhalten Formen wie Kinder- oder Jugendbeauftragte, Kinder- oder Jugendbeirat bzw. Kinder- oder Jugendausschuss. Bei den 5 % der Nennungen, die sich auf ,andere‘ Beteiligungsformen beziehen, geht es zum Beispiel um einzelne Veranstaltungen im Zusammenhang mit Demokratie und Politik, um Selbstbauprojekte oder allgemeine Kinder- und Jugendaktionstage. Genannt wurden auch Arbeitseinsätze im Jugendclub, Projektarbeiten über Arbeitsgemeinschaften oder Sprechzeiten und Schülersprecherprojekte in der Schule.“ Das alles aus dem Werk von Lakemann 2020, so weit das Zitat. Ergänzt werden diese Zahlen um Rückmeldungen im Rahmen der örtlichen Jugendförderung. Hier zeigt sich, dass nur 21 von 22 Landkreisen und kreisfreien Städten Jugendmitbestimmungsgremien bekannt sind. Hiervon sind diese in 17 Landkreisen und kreisfreien Städten entsprechend § 5 Abs. 3 Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz (ThürKJHAG) im Jugendhilfeausschuss beratend vertreten. In 19 von 22 Landkreisen und kreisfreien Städten sind entsprechend § 5 Abs. 2 a ThürKJHAG auch die Kreisschülersprecherinnen und -sprecher vertreten. Fast 30 Prozent der kreisfreien Städte und Landkreise greifen auf regionale Kinder- und Jugendbefragungen zurück, um junge Menschen in Jugendhilfeplanungsprozesse einzubeziehen. Quelle ist hier die Verwendungsnachweisführung der Richtlinie „Örtliche Jugendförderung“. Ebenfalls häufig anzutreffen sind themenbezogene Projekte (2021 22,6 Prozent, 2022 24 Prozent), Workshops mit einzelnen Institutionen wie Kindertageseinrichtungen oder Schulen (2021 15,09 Prozent, 2022 fast 13 Prozent) und Jugendhearings (2021 11,3 Prozent, 2022 12,96 Prozent). Auch alternative Wege wurden im Rahmen der Beteiligung beschritten, jeweils unter Sonstiges (2021 22,64 Prozent und 2022 24,07 Prozent). Zu diesen zählen die Ansprache zentraler Themen auf Treffen des Jugendbeirats, Familien- und Mobilitätsbefragungen, Beteiligungsveranstaltungen des Jugendparlaments, Ortsbegehungen mit Jugendlichen auf Grundlage eines Leitfadeninterviews, kommunaler Jugend-Check, Schülerwerkstatt, Sozialraumkonferenzen, Kindergipfel und begleitendes Jugendgremium durch Jugendbeteiligungsbegleitstruktur. Frage 2 – Wie bewertet die Landesregierung die Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche?: Das Thema „Mitbestimmung junger Menschen“ wurde bereits 2019 mit der Erarbeitung der Landesstrategie „Mitbestimmung junger Menschen“ in den Fokus der Landesregierung gerückt und auf kommunaler Ebene mit der Einführung des § 26 a in der Thüringer Kommunalordnung im April 2021 weiter gestärkt. Eine aktive Beteiligungskultur fördert die Identifikation der jungen Generation mit ihrer Heimatregion und auf individueller Ebene das eigene Verantwortungsbewusstsein. Die Landesregierung sieht die Beteiligung junger Menschen nicht nur als Chance für die attraktive und generationengerechte Gestaltung des Landes und der Kommunen – insbesondere angesichts des demografischen Wandels –, sondern insbesondere als grundsätzliches Recht junger Menschen in Thüringen. Gerade durch die pandemiebedingten Einschränkungen sind verstärkt Austauschmöglichkeiten mit jungen Menschen in Thüringen zu schaffen und deren Ansprüche in Entscheidungsprozessen zu berücksichtigen. Die Einführung des § 26 a der Thüringer Kommunalordnung bietet hier eine wichtige Grundlage, die es nun themen- und bereichsübergreifend mit Leben zu füllen gilt. Von jungen Thüringerinnen und Thüringern angestoßene und organisierte Großveranstaltungen wie der diesjährige Jugendlandtag oder der Kinderund Jugendgremienkongress zeigen das Engagement der jungen Menschen in den Kommunen und auf Landesebene. Die diesjährige landesweite Kinder- und Jugendbefragung unterstreicht das Interesse junger Menschen, sich einzubringen. So haben mehr als zwei Drittel der jungen Menschen in Thüringen Interesse an der Politik in Deutschland. Hier zeigt sich allerdings auch, dass viele junge Thüringerinnen und Thüringer mehr Informationen zu den Mitbestimmungsmöglichkeiten in ihrer Nähe wünschen. Hier gilt es, weitere Angebote zu ermöglichen und die Informationsverbreitung zu stärken. Frage 3 – Welche Erfolgsfaktoren von Kinder- und Jugendgremien kann die Landesregierung für ein nachhaltiges Bestehen der Beteiligungsformen für eine aktive Partizipation von Kindern und Jugendlichen ausmachen?: Die Erfahrungen in Thüringen zu Erfolgsfaktoren von Kinder- und Jugendgremien decken sich mit den Ergebnissen der bundesweiten Studie von Prof. Dr. Roth und Prof. Dr. Stange, gefördert unter dem Titel „Starke Kinder- und Jugendparlamente. Kommunale Erfahrungen und Qualitätsmerkmale“ vom BMFSFJ. Als Erfolgsfaktor für Kinder- und Jugendgremien werden hier ein starkes Mandat und eine kooperative Haltung der Gremien der kommunalen Verwaltung und Kommunalpolitik, eine strukturelle Verankerung per Ratsbeschluss, die Begleitung durch – Zitat – „[b]etreuende, unterstützende, moderierende und ermöglichende Fachkräfte“ und Freiraum für eigene Wirksamkeitserfahrungen beispielsweise im Rahmen eines eigenen Budgets angeführt. In Thüringen gibt es darüber hinaus das Engagement im Dachverband der Kinder- und Jugendgremien in Thüringen. Das gibt die Möglichkeit der landesweiten Vernetzung und des Austauschs der Erfahrungen mit verschiedenen Gremien. Der Dachverband der Kinder- und Jugendgremien Thüringen vertritt seit seiner Gründung im Jahr 2018 mehr als 20 kommunale Kinderund Jugendgremien auf Landesebene und setzt sich für die Interessen jungen Menschen in Thüringen und die Stärkung der kommunalen und landesweiten Mitbestimmungsmöglichkeiten ein. Grundsätzlich gilt für die Partizipation von Kindern und Jugendlichen: Es braucht klare Qualitätskriterien und transparente Kommunikation, gesetzliche Rahmenbedingungen, fachliche Unterstützung und auch Ressourcen. Im Rahmen der Landesstrategie „Mitbestimmung junger Menschen“, Kabinettsbeschluss vom 26.03.2019, wurden hier 15 Mitbestimmungsstandards im breiten Prozess mit freien Trägern, Wissenschaft und Verwaltungen entwickelt: 1. Mitbestimmung ist gewollt und wird unterstützt – eine Mitbestimmungskultur entsteht. 2. Mitbestimmung ist für alle jungen Menschen möglich. 3. Die Ziele und Entscheidungen sind transparent – von Anfang an. 4. Es gibt Klarheit über Entscheidungsspielräume. 5. Die Informationen sind verständlich und die Kommunikation ist gleichberechtigt. 6. Junge Menschen wählen für sie relevante Themen. 7. Die Methoden sind attraktiv und adressatenorientiert. 8. Es stehen Ressourcen zur Stärkung der Selbstorganisationsfähigkeit zur Verfügung. 9. Die Ergebnisse werden zeitnah umgesetzt. 10. Es werden Netzwerke für Mitbestimmung aufgebaut. 11. Die Beteiligten verfügen über die notwendigen Kompetenzen für Mitbestimmung. 12. Stärkung junger Menschen. 13. Mitbestimmungsprozesse werden so gestaltet, dass sie persönlichen Zugewinn ermöglichen. 14. Das Engagement wird durch Ankerkennung gestärkt. 15. Mitbestimmung wird dokumentiert und evaluiert. Für die kommunale Beteiligung junger Menschen bewähren sich insbesondere niedrigschwellige Angebote in Kombination mit einer breit getragenen und fest verankerten Beteiligungsstrategie. Frage 4 – Welche Anstrengung unternimmt die Landesregierung aktuell oder plant die Landesregierung künftig zu unternehmen, um die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Thüringen zu verbessern, zu steigern und gegebenenfalls Hürden zu senken?: Auf der Grundlage der Landesstrategie „Mitbestimmung“ und der gesetzlichen Änderungen hat im Juni 2021 die Servicestelle Mitbestimmung im TMBJS die Arbeit aufgenommen. Diese arbeitet in enger Abstimmung mit der ressortübergreifenden IMAG Mitbestimmung. Seit Mitte 2021 wird hier unter anderem der Dachverband der Kinder- und Jugendgremien Thüringens organisatorisch begleitet. In den letzten Jahren wurden auf Grundlage der Landesstrategie „Mitbestimmung“ das Thüringer Schulgesetz und das Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz angepasst und die Mitbestimmungsmöglichkeiten junger Thüringerinnen und Thüringer gestärkt. Um diese gesetzlichen Maßnahmen in der Praxis zu unterstützen, werden vom TMBJS verschiedene Projekte umgesetzt und gefördert, unter anderem der Fachtag zur kommunalen Kinder- und Jugendbeteiligung, 28. März 2021, die Förderung des Kinder- und Jugendgremienkongresses, die Förderung des Thüringer Kindergipfels. Der 8. Thüringer Kindergipfel wird im September 2022 unter dem Motto „Kinder reden – Erwachsene hören zu!“ in Suhl stattfinden und Kinder und Jugendliche diskutieren. Länderfonds unter anderem für die kommunalen Beteiligungsprojekte mit dem DKHW, also dem Deutschen Kinderhilfswerk, in Höhe von 35.000 Euro gehören zu den Maßnahmen, ein Praxisprojekt zur Landesstrategie „Mitbestimmung“, die fachliche Betreuung von 37 Thüringer Kommunen auf dem Weg zur Etablierung von Beteiligungsmöglichkeiten in das kommunale Vorgehen, weiterhin Angebote der einjährigen Weiterbildung zur Prozessmoderatorin/-moderator für Kinder- und Jugendbeteiligung für Fachkräfte, der Aufbau eines Netzwerks von Prozessmoderatorinnen und -moderatoren und Beteiligungsfachkräften in Thüringen, die Kooperation mit der Akademie für Kinder- und Jugendparlamente Thüringens, ein Newsletter der Servicestelle Mitbestimmung und Fortbildungen im Rahmen des Fortbildungskatalogs des Landesjugendamts. Die Maßnahmen werden hierbei kontinuierlich an dem Bedarf und auf Grundlage der Rückmeldungen insbesondere der jungen Menschen, der Beteiligungsfachkräfte und der jugendpolitischen Interessenvertretungen angepasst. Vielen Dank.
Vielen Dank für Ihre Ausführungen. Können Sie die Kinder- und Jugendgremien nach Gemeinden, Landkreisen, Gründungsjahr und Aktivität aufschlüsseln, gern auch schriftlich, wenn Sie das jetzt nicht auf Tasche haben?
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Das wäre etwas für eine Kleine Anfrage!)
Wenn es jetzt keine weiteren Fragen gibt, würde ich gern die nächste Frage aufrufen. Gibt es noch was zu klären? Die Finanzministerin verspätet sich etwas, deswegen machen wir jetzt weiter mit der Frage 8. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Kießling.
Korrekt. Die Mündliche Anfrage lautet wie folgt: Anonyme Arztbehandlung für Flüchtlinge und Menschen ohne Krankenversicherung Medienberichten war zu entnehmen, dass die Nutzung des Anonymen Krankenscheins Thüringen (AKST) zuletzt sprunghaft angestiegen sei. Wegen der explodierenden Nachfrage seien die entsprechenden Haushaltsmittel für das Jahr 2022 von 250.000 Euro auf 350.000 Euro aufgestockt worden. Den „Handreichungen zum Anonymen Krankenschein“ ist zu entnehmen, dass zum Schutz der Anonymität allein der Vertrauensarzt und der behandelnde Arzt den Klarnamen und das Geburtsdatum des Behandelten kennen und die staatlich finanzierte Behandlung mittels eines Pseudonyms abgerechnet wird. Das anonymisierte Abrechnungspapier – der sogenannte anonyme Krankenschein – enthält laut Muster keinerlei Aussagen, welcher Nationalität der Behandelte angehört. Trotz des anonymisierten Verfahrens wussten die Medien zu berichten, dass es sich bei den bisher Behandelten um etwa gleich viele Männer und Frauen handelte, die zu je einem Drittel aus Deutschland, EU-Staaten sowie Drittländern stammten. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche weiteren Programme für welche Personengruppen, insbesondere psychosozialer Art, verbergen sich außer dem AKST hinter dem Untertitel 0800 des Titels 684 71? 2. Erfährt der Haushalt neben den in der Presse angegebenen 100.000 Euro an den AKST-Verein in Jena und den in Drucksache 7/5358 angegebenen 8,4 Millionen Euro außerplanmäßigen Ausgaben für Erstattungen an Krankenkassen für Geflüchtete aus der Ukraine weitere Aufstockungen für die Krankenversorgung von Flüchtlingen aus der Ukraine? Wenn ja, in welchen Kapiteln, Titeln und Untertiteln sind diese, bitte mit Benennung des jeweiligen Programms, abgebildet? 3. Auf welche Personengruppe (nach Nationalität) entfällt prozentual und in Summe welcher Kostenanteil am Gesamtvolumen der Behandlungskosten? 4. Wie hoch waren die durchschnittlichen Kosten für ambulante, stationäre Behandlungen, Medikamente und die separat abzurechnenden Sprachvermittler pro Fall nach Quartalen seit Einführung des AKST? Danke.
Für die Landesregierung antwortet in Vertretung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie der Staatssekretär aus dem Bildungsministerium, Herr Prof. Dr. Speitkamp.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, es tut mir leid, sehr geehrte Damen und Herren im Publikum, dass ich schon wieder hier stehe, aber ich darf trotzdem.
(Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP:
Wir halten das aus!) Gut.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Das ist besser als wenn jemand von der rechten Fraktion vorne steht!)
Ich setze mich gern noch mal, wenn Sie das ausdiskutieren. Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Aus dem genannten Untertitel der Haushaltsstelle in Kapitel 02 29 Titel 684 71 werden in Zuständigkeit des TMASGFF, Referat Psychiatrische Versorgung, Maßnahmen der psychosozialen Versorgung von Flüchtlingen gefördert. Die Förderprojekte beinhalten Maßnahmen der niederschwelligen psychologischen und psychosozialen Beratung für psychisch belastete Menschen mit Migrations- und Fluchterfahrung. Eine weitere Differenzierung der genannten Personengruppe nach Geschlecht, Alter oder Herkunft erfolgt in den aktuellen Förderprojekten nicht. Zu Frage 2: Im Hinblick auf die andauernden kriegerischen Auseinandersetzungen in der Ukraine ist mit weiteren Zugängen von Geflüchteten aus der Ukraine zu rechnen. Durch das für Migration zuständige TMMJV wird mitgeteilt, dass je nach Anstieg der Aufzunehmenden in Thüringen weitergehende finanzielle Mittel für die Gesundheitsversorgung im Zeitraum der Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz benötigt werden. Der Bedarf ist zudem stark von der Behandlungsbedürftigkeit der Geflüchteten abhängig. Die Höhe weitergehender finanzieller Mittel ist daher derzeit nicht abschätzbar. Vorerst sind jedoch keine über die in der Frage genannten Ausgaben hinausgehenden Bedarfe ersichtlich. Zu Frage 3: Hierzu können keine Angaben gemacht werden, Daten über die Behandlung von Patientinnen oder Patienten nach Nationalität werden nicht erhoben. Zu Frage 4: Da die AKST nicht nach Quartalen abgerechnet werden, sind hier nur jahresweise Angaben möglich. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Rechnungen teilweise erst mehrere Monate nach Leistungserbringung vorgelegt werden. Dabei stehen die Zahl der im jeweiligen Jahr behandelten Patienten und Fälle und die abgerechneten Kosten nicht in einem unmittelbaren Verhältnis. Folgende Zahlen können gemeldet werden – ich lese jetzt tabellarische Zahlen vor, und zwar nach Jahresscheiben 2017, 2018, 2019, 2020, 2021. Erstens die ambulanten Fälle: 76 – 2017, dann 125, 149, 174 und 191 für das Jahr 2021; die ambulanten Kosten: 10.890,07 Euro, 30.835,79 Euro, 50.451,98 Euro, 94.088,90 Euro und 77.304,01 Euro; stationäre Fälle, wieder 2017 beginnend bis 2021: 0, 7, 21, 29, 26; stationäre Kosten: 0,0 natürlich im ersten Fall, dann 14.934,36 Euro, 63.826,36 Euro, 60.182,92 Euro und 54.146,26 Euro; durchschnittliche Kosten pro Fall ab 2018, 2017 war ja null: 2018 – 2.133,48 Euro, 3.039,35 Euro, 2.075,27 Euro und 2.082,55 Euro. Die Kosten für Medikamente können nicht fallbezogen angegeben werden, da diese in den Fällen, in denen eine Behandlung und eine Medikamentenverordnung stattgefunden haben, nicht gesondert aufgeführt werden. Die Gesamtsumme der Medikamentenkosten betrug im Jahr 2019 4.229 Euro, im Jahr 2020 6.448 Euro und im Jahr 2021 16.289 Euro. In den Jahren davor wurde dies noch nicht separat erfasst. Die Kosten der Sprachmittlung beliefen sich auf folgende Summen: 2017 – 720,70 Euro, dann 2018 – 801,40 Euro, 2019 – 245,00 Euro, 2020 – 910,09 Euro und 2021 – 1.214 Euro. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank für die Antwort. Ja, ich hätte noch zwei Nachfragen: Wie und auf welcher Grundlage schätzt die Landesregierung den Bedarf ein, wie sieht das Risiko des Missbrauchs aus, zum Beispiel eines sogenannten Behandlungstourismus zulasten der Landeskasse, denn es werden natürlich auch noch mehr werden? Frage 2, wenn ich sie gleich noch stellen darf: Wie weit ist das Konzept AKST für Notfälle in den Notaufnahmen von Krankenhäusern gereift und auch bezüglich der Umsetzung, denn es ist ja angedacht, es auch in den Notaufnahmen der Krankenhäuser zu implementieren, dann mit einem Krankenschein? Also wie weit ist das Konzept und wann ist mit der Umsetzung zu rechnen?
Bitte gestatten Sie, da ich vertretungsweise hier bin, dass ich beide Fragen mitnehme, zur zweiten Frage erst recht. Zur ersten Frage kann ich nur sagen, dass die absoluten Zahlen nicht auf eine große Missbrauchszahl schließen lassen, aber ich bitte darum, dass das Ministerium dazu kompetent Auskunft gibt.
Gibt es weitere Nachfragen aus der Runde? Das sehe ich nicht. Was ich allerdings sehe, ist ein Tablett mit Süßwaren auf den Bänken der AfD. Ich bitte, das zu entfernen, weil die Mitnahme von Speisen, zumal in dieser Größenordnung, in diesem Haus nicht gestattet ist. Kann das bitte entfernt werden? Jetzt hätten wir als nächsten Fragesteller Abgeordneten Herrgott, der aber auch nicht da ist. Die Finanzministerin hat darum gebeten, sich noch ein paar Minuten zu gedulden. Sie steckt noch irgendwo im Verkehr. Dann stellen wir diese Frage jetzt noch mal etwas zurück und machen weiter mit der Frage Nummer 8. Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Lukasch mit der Drucksache 7/5582.
Vielen Dank. Bau eines Kreisverkehrs in Lumpzig/Hartha Das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr plant einen Kreisverkehr und die Umgehungsstraße auf der Landesstraße 1362. Der erste Bauabschnitt soll am 30. Mai dieses Jahres beginnen. Durch die geplante Vollsperrung sind die ortsansässigen Unternehmen mit vielen Umleitungen konfrontiert. Nach zwei Jahren Pandemie sind diese Unternehmen auf jeden Euro Umsatz angewiesen. In der momentanen Lage der gestiegenen Spritkosten werden diese noch zusätzlich belastet. Die Belastung der Gemeinden, durch welche die Umleitung gehen soll, ist ebenfalls keine optimale Lösung. Alle vorgeschlagenen Änderungen der Stadt Schmölln wurden vom Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr abgelehnt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie soll in wie vielen Bauabschnitten die Baumaßnahme umgesetzt werden? 2. Welche Straßensperrungen sind in den einzelnen Bauabschnitten – unter der wie gestalteten Einbeziehung der Stadt Schmölln bzw. der betroffenen Gemeinden bei der Gestaltung der Umleitung – notwendig? 3. Sind Entschädigungen für die ortsansässigen Unternehmen vorgesehen und, wenn ja, welche? 4. Inwieweit wurde im Planungsprozess den Betroffenen die Durchführung der Maßnahme erläutert? Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Lukasch beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die geplante Gesamtmaßnahme im Zuge der Landesstraßen L 1362 und L 1081 zwischen Hartha-Sachsenroda und Baldenhain soll nach gegenwärtigem Stand in insgesamt fünf Bauabschnitten realisiert werden. Der erste Bauabschnitt im Zuge der L 1362 ab dem Knotenpunkt mit der Landesstraße L 1081 in Richtung Hartha mit einer Länge von rund 1 Kilometer befindet sich, wie bekannt, gegenwärtig in der baulichen Umsetzung. Seit dem 7. Juni ist hier die L 1362 gesperrt. Eine Umleitung über das klassifizierte Netz der Bundes- und Landesstraßen im Bereich ist eingerichtet. Gegenwärtig ist ab kommendem Jahr die bauliche Realisierung des Kreisverkehrs im Knotenpunkt zwischen der L 1362 und der L 1081 bei Sachsenroda sowie der weitere Streckenverlauf der L 1081 in südliche Richtung bis zum Abzweig Frankenau vorgesehen. Die vorhandene Kreuzung zwischen der L 1362 und der L 1081 bleibt dabei für den Verkehr frei. Die L 1081 in südliche Richtung wird voll gesperrt. Der weitere Verlauf der L 1362 in Richtung Hartha ab dem Ende des aktuell umgesetzten Bauabschnitts bis zum Ende der geplanten Ortsumgehung Hartha soll ab dem Jahr 2024 realisiert werden. Auch hier ist eine Vollsperrung des betreffenden Streckenabschnitts mit einer Umleitung des Verkehrs erforderlich. Die weiteren Bauabschnitte sind dann die eigentliche Ortsumgehung Hartha sowie der weitere Verlauf der L 1081 zwischen dem Abzweig Frankenau und Baldenhain. Hierzu kann gegenwärtig noch keine Aussage zum Zeithorizont der Umsetzung getroffen werden. Zu Frage 2: Im Zuge der baulichen Umsetzung der genannten Bauabschnitte sind jeweils Vollsperrungen der Streckenabschnitte erforderlich. Für den Bau des Kreisverkehrs, der anderen Knotenpunkte sowie der Ortsumgehung Hartha sind Verkehrsführungen ohne Vollsperrung vorgesehen. Die Notwendigkeit der Vollsperrung ergibt sich aus dem bestandsnahen Ausbau der Streckenabschnitte. Eine halbseitige Verkehrsausführung ist dabei aus bau- und sicherheitstechnischen Gründen nicht möglich. Behelfsstraßen unmittelbar neben den Bauabschnitten sind ebenfalls nicht realisierbar und auch nicht Bestandteil der rechtskräftigen Planfeststellung. Erforderliche Streckensperrungen und zugehörige Umleitungsstrecken werden auch hier wie üblich mit den örtlichen Behörden abgestimmt und veranlasst. Zu Frage 3: Etwaige Entschädigungsansprüche von Anliegerinnen und Anliegern würden sich aus § 22 Abs. 5 des Thüringer Straßengesetzes ergeben. Im vorliegenden Fall werden jedoch die Anbindungen aller Anlieger/-innen an das Straßennetz geeignet realisiert, sodass hier die rechtlichen Voraussetzungen für Entschädigungsleistungen nicht vorliegen dürften. Zu Frage 4: Im Planfeststellungsverfahren zur Gesamtmaßnahme wurde den Betroffenen und Anwesenden die Durchführung der Maßnahme, die notwendigen Vollsperrungen der jeweiligen Straßenabschnitte und die jeweilige Umleitungsführung über das klassifizierte Bundes- und Landesstraßennetz erläutert. Die Umsetzung des aktuellen Bauabschnitts wurde frühzeitig bereits im Jahr 2021 mit den zuständigen Verkehrsbehörden abgestimmt. Vielen Dank.
Gibt es Nachfragen? Nein. Dann könnten wir jetzt zurückkommen zur Frage von Herrn Abgeordneten Herrgott. Das wird übernommen von Frau Meißner, Frage in der Drucksache 7/5581.
Disponible Leistungen im Landeshaushalt Aus jüngsten Presseberichten geht hervor, dass zumindest vereinzelten Ministerien Analysen aus dem Landeshaushalt über sogenannte freiwillige bzw. disponible Leistungen vorliegen. In einem Interview vom 24. Mai 2022 mit dem „Freien Wort“ Suhl bezifferte der Fraktionsvorsitzende der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag die freiwilligen Leistungen des Einzelplans 04 mit rund 125 Millionen Euro. Ich frage für Herrn Abgeordnetenkollegen Herrgott die Landesregierung: 1. In welchen Ministerien bzw. für welche Einzelpläne kann die Höhe der disponiblen Leistungen beziffert werden? 2. Wie hoch beziffern sich diese entsprechenden disponiblen Leistungen insgesamt auf den Landeshaushalt und aufgeteilt auf die Einzelpläne – darzustellen ist jeweils das Soll? 3. Sollte es der Landesregierung nicht möglich sein, die disponiblen Leistungen für die einzelnen Einzelpläne zu beziffern, was sind die Gründe hierfür?
Für die Landesregierung antwortet das Finanzministerium, Finanzministerin Frau Taubert, bitte. Ja, danke auch für das Verständnis. Meine Damen und Herren, ich möchte die Frage wie folgt beantworten: Zunächst sind die Ausgabenansätze im Landeshaushalt Ausgabeermächtigungen und keine Ausgabeverpflichtungen. Ausgehend von dieser Überlegung sind alle Ansätze in unterschiedlicher Weise disponibel. Voraussetzung für die Beantwortung der Anfrage wäre daher die Bestimmung des Begriffs „disponibel“. Nach § 2 Thüringer Landeshaushaltsordnung dient der Haushaltsplan der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben des Landes im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Jede im Haushaltsplan veranschlagte Ausgabe ist insofern begründet und unterliegt mindestens einer geplanten oder beabsichtigten Bindung. Die Ansätze unterliegen jedoch einem unterschiedlichen Bindungsgrad dem Grunde und/oder der Höhe nach, wobei der Grad der Rechtsbindung allein nicht zwingend die Frage der Disponibilität erschließt. Unter disponiblen Mitteln sind jedenfalls nicht Mittel zu verstehen, die im Landeshaushalt – in Anführungsstrichen – frei verfügbar sind. Der ganz überwiegende Teil der Ausgaben im Landeshaushalt ergibt sich aufgrund rechtlicher und vertraglicher Bindungen, jedoch können auch diese im Grunde als disponibel unter der Maßgabe angesehen werden, dass Gesetze oder Verträge geändert werden können. Umgekehrt können auch scheinbar freiwillige Landesleistungen indisponibel sein, wenn etwa Verpflichtungen aufgrund von Vorbindungen aus früheren Jahren bestehen. Unter Annahme dieser Sichtweisen können die Ausgaben im Landeshaushalt entweder als nahezu indisponibel oder als weitestgehend disponibel angesehen werden. Es ist daher nicht möglich, Ihnen Zahlen zur Höhe möglicher disponibler Mittel im Landeshaushalt zu benennen. Eine schlichte Abfrage führt zu keinem belastbaren Ergebnis. In der Tat haben wir in früheren Jahren die Position der disponiblen Mittel in der Argumentation verwandt. Dies erfolgte, um deutlich zu machen, in welcher Weise der Landeshaushalt in seiner vollständig freien Verfügbarkeit eingeschränkt ist. Hier ging es mehr um eine überschlägige Betrachtung unter Inkaufnahme von Ungenauigkeiten als um eine euroscharfe Abgrenzung. Aus den vorgenannten Abgrenzungsgründen haben wir uns aber von dieser Sichtweise verabschiedet. Ich möchte noch hinzufügen: Wer zum Beispiel im Stadtrat oder im Kreistag sitzt, vor allen Dingen im Kreistag, der kennt auch da die Frage der Bindung dem Grunde oder der Höhe nach und eine Auswirkung dieser Ungenauigkeit. Also ich habe im Gesetz etwas stehen, muss zum Beispiel – weil ich gerade Frau Meißner anschaue – in der Jugendhilfe nach dem Gesetz bestimmte Maßnahmen machen, aber nicht alle Maßnahmen sind mit Beträgen festgeschrieben. Deswegen muss ich diese Maßnahmen wie zum Beispiel die offene Jugendarbeit zwar nach dem Gesetz umsetzen, aber wie viel ich da finanziell investiere, das ist mir als Kreis zum Beispiel dann freigestellt. Deswegen haben wir auch in den letzten Tagen zum Beispiel darüber gestritten, ob man als Land gesetzlich bestimmte Leistungen dann doch festlegen muss, denn dann legen wir sie genau fest und dann können wir das nicht mehr so disponibel machen.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Letzten Endes soll es nach dem Bedarf gehen, nach dem Gesetz!) Frau König-Preuss, ja, das ist schon richtig, dass es gesetzlich nach dem Bedarf gehen soll.
Zwischenfragen, Zwischenreden sind bei Anfragen unüblich. Das KJHG macht es zum Beispiel auch nicht so definiert, indem der Bedarf im Gesetz nicht so genau festgeschrieben ist.
Frau Ministerin, wer entscheidet über diese Disponibilität bzw. welchen Ermessensspielraum haben die einzelnen Ministerien oder Minister? Wie gesagt, es ist eine Frage, wie beschreibe ich die Disponibilität. Deswegen kann ich Ihre Frage so genau nicht beantworten. Ich versuche mich jetzt daran und hoffe, dass ich das in Ihren Augen auch richtig beschreibe. Wir haben vom Landtag – wie gesagt – eine Ermächtigung bekommen. Das heißt, die Abgeordneten beschließen, es soll eine neue Förderrichtlinie für XYZ geben. Dann muss das Ministerium prüfen, in welcher Form es das umsetzen kann, und es kann natürlich auch sagen: Das ist gar nicht umsetzbar. Wenn Sie so wollen, in der Sichtweise der Disponibilität könnte man in dem Zusammenhang, in dem Sie die Frage gestellt haben, sagen, das ist eine frei disponible Entscheidung. Sie ist es aber wiederum nicht, weil ja letztlich der Haushaltsgesetzgeber gesagt hat: An der Stelle möchte ich gern, dass eine Ausgabe auf die Schiene gebracht wird. Wenn ich aber eine feststehende Ausgabeposition im Gesetz habe, dann sind wir überhaupt nicht disponibel. Das ist die gesamte Bandbreite. Deswegen meine Ausführungen dazu. Letztlich ist alles disponibel, was wir als Land machen. Was wir als Bund machen, können wir ja nur ändern, wenn wir ein Bundesgesetz ändern. Das ist für uns dann überhaupt nicht disponibel.
Frau Ministerin Taubert, Sie hatten gerade gesagt, dass das im Bereich der Jugendarbeit dann auch vor Ort entschieden werden kann. Stimmen Sie mir zu, dass laut SGB VIII/KJHG die Jugendarbeit eine Pflichtleistung ist und diese Jugendarbeit nach den vor Ort ermittelten Bedarfen finanziert werden muss und dass es sozusagen gesetzeswidrig wäre, wenn man nicht entsprechende Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung stellt, so wie es nach § 11 SGB VIII vorgeschrieben ist? Dass es eine Pflichtaufgabe ist, habe ich auch nicht bestritten. Es sind Pflichtaufgaben dem Grunde, aber nicht der Höhe nach. Wenn eine bestimmte Personengruppe sagt – in dem Fall zum Beispiel der Jugendhilfeausschuss oder der Kreistag oder der Stadtrat in einer kreisfreien Stadt –, das ist unser Bedarf, dann ist das unser Bedarf. Ob das der Bedarf ist, den eine andere Gruppe in dem gleichen Gremium sieht, das ist eine ganz andere Frage. Und da merken Sie schon, dass bei dieser Sache ein Feststehen nicht da ist – und darum ging es jetzt gerade in dem Beispiel. Die einen sagen, es reichen uns vier Sozialarbeiter, und die anderen sagen, wir brauchen acht, und letztendlich streiten beide darum, ob der Bedarf so ist. Das Gesetz sagt, der Bedarf ist so, aber die Frage der Feststellung des Bedarfs ist letztlich auch dem Aushandlungsprozess nach der Erhebung unterworfen. Herzlichen Dank.
Damit sind die Nachfragemöglichkeiten erschöpft und wir kommen zur neunten Frage, Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Dr. Lukin, in der Drucksache 7/5583.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin! Reisekostengesetz – Fahrradnutzung bei Dienstreisen In Anbetracht der Verkehrsverhältnisse in den Städten, aber auch aus ökologischen Gründen kommt der Fahrradbenutzung auch bei Dienstreisen am oder in der Nähe des Dienst- oder Wohnorts oder zwischen beiden eine wachsende Bedeutung zu. Der § 5 Abs. 3 Bundesreisekostengesetz ermöglicht eine Wegstreckenentschädigung für Dienstreisende, die zur Erledigung von Dienstgeschäften regelmäßig ein Fahrrad nutzen. Die Verwaltungsvorschrift dazu ermöglicht als Auslagenerstattung eine pauschale Wegstreckenentschädigung. Diese Regelung ist nach meiner Kenntnis nicht ins Thüringer Reisekostengesetz übernommen worden. Nach den Verwaltungsvorschriften zum Thüringer Reisekostengesetz ist sie nur für Elektrofahrräder mit Versicherungspflicht und Elektroscooter anwendbar. Ich frage die Landesregierung: 1. Wann hat eine Abwägung zur Aufnahme der genannten Regelung – Nutzung von Fahrrädern bei Dienstreisen – mit welchen Abwägungsgründen dafür oder dagegen stattgefunden, und wenn keine Abwägung stattgefunden hat, warum nicht? 2. Beabsichtigt die Landesregierung in Zukunft die Übernahme der Regelung gemäß der Verwaltungsvorschrift des Bundes, wenn ja, wann und welche Kosten sind dann für Thüringen bei einer Anwendung einer pauschalen Abrechnung zu erwarten, wie sie die Verwaltungsvorschrift des Bundes vorsieht, und wenn nein, warum nicht? 3. Wie möchte die Landesregierung Anreize schaffen, um Dienstreisende zu unterstützen, künftig Wege mit dem Fahrrad zurückzulegen? 4. Hält die Landesregierung die Erhöhung des Anteils von Dienstreisen mit dem Fahrrad für eine geeignete Zielstellung, um auch als Arbeitgeber für den öffentlichen Dienst die Mobilitätswende zu befördern, und wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung?
Für die Landesregierung antwortet erneut das Finanzministerium, Frau Ministerin Taubert. Sehr geehrte Damen und Herren, es gibt …
(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE:
Heute mit dem Dienstfahrrad da!) Nein, es gibt ja in der Tat …
Bitte hören Sie mit den Zwischenrufen auf. Wir haben so viele Fragen, es ist immer irgendwie lustig, aber nicht sehr nett gegenüber denen, die auch noch Fragen haben.
(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE:
Entschuldigung, Frau Präsidentin!) Zunächst mal wäre zu klären, ob man sich in der Anfrage tatsächlich auf Dienstreisen bezieht oder ob man in dem Fall nicht eher von Dienstgängen reden müsste. Ich möchte wie folgt antworten, zu Frage 1: Bis zum 31. Dezember 2005 gab es auch in Thüringen bei Nutzung eines Fahrrads eine Wegstreckenentschädigung von 5 Cent je gefahrenem Kilometer. Diese wurde mit der Neufassung des Thüringer Reisekostengesetzes durch das Haushaltsbegleitgesetz 2006 mangels praktischer Relevanz und des Missverhältnisses zwischen dem Verwaltungsaufwand bei der Abrechnung und dem zahlungsrelevanten Betrag der Reisekostenvergütung mit Wirkung vom 1. Januar 2006 abgeschafft. Seitdem wurde eine Entschädigung für die Nutzung von Fahrrädern anlässlich von Dienstreisen kaum thematisiert und daher auch die Abschaffung der Entschädigung nicht evaluiert. Zu Frage 2: Bislang bestehen keine Überlegungen, eine der Bundesvorschrift vergleichbare Bestimmung in das Thüringer Reisekostengesetz aufzunehmen und diese durch Verwaltungsvorschrift zu konkretisieren, zumal auch viele Dienststellen zwischenzeitlich Dienstfahrräder beschafft haben, die für Dienstreisen – aber mehr für Dienstgänge, weil eine Dienstreise meistens über eine weitere Strecke stattfindet – am Dienstort genutzt werden können. Hinzu kommt, dass durch die Wegstreckenentschädigung ein dienstreisebedingter Mehraufwand erstattet werden soll. Das ist der Sinn. Dieser ist anders als bei verbrauchsabhängigen Kraftfahrzeugen bei Nutzung eines Fahrrads jedoch nicht ermittelbar und daher auch nicht bezifferbar. Zur Höhe der zu erwartenden Kosten ist keine Aussage möglich, da nicht bekannt ist, wie viele Bedienstete tatsächlich ihr privates Fahrrad für Dienstreisen einsetzen und dann die pauschale Entschädigung – beim Bund sind das 5 Euro pro Monat – auch im Wege der Abrechnung geltend machen würden. Die Erstattung von Kosten bei Mietfahrrädern anlässlich von Dienstreisen ist im Übrigen über § 4 Abs. 3 Thüringer Reisekostengesetz möglich, soweit für deren Nutzung triftige Gründe vorliegen. Zu Frage 3: Anreize wurden vor allem durch die Beschaffung von Dienstfahrrädern geschaffen, welche durch die Beschäftigten für kurze Dienstreisen oder Dienstgänge genutzt werden können. Zu Frage 4: Für die meisten Dienstreisen wird die Nutzung des Fahrrads nicht möglich sein, da dienstliches Gepäck mitzunehmen oder regelmäßig weite Strecken zurückzulegen sind. Bei kurzen Strecken kann die Fahrradnutzung dagegen eine Alternative darstellen. Ob eine Beförderung der Mobilitätswende durch die Gewährung einer so geringfügigen Pauschalentschädigung, wie sie der Bund beispielsweise vorsieht, zu erwarten ist, bleibt dagegen fraglich. Herzlichen Dank.
Könnten Sie ungefähr die Zahl der Fahrräder aufführen, die angeschafft wurden? Nicht jetzt, sondern einfach deswegen, weil es tatsächlich eine sinnvolle Alternative zu sein scheint? Wir werden Abfragen in den Ministerien vornehmen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Frau Ministerin, ich habe tatsächlich noch mal eine Nachfrage, weil wir sicherlich alle gemeinsam darum bemüht sind, dass auch wir in Thüringen als fortschrittliche Regierung das ausstrahlen wollen, bei den Verwaltungsorganisationen, die wir hier im Land organisieren. Vor dem Hintergrund war mir das eine oder andere Argument nicht so eingängig. Können Sie mir zustimmen, dass es tatsächlich eine ganze Reihe von Entwicklungen gibt, die sich sicherlich auch bei den Angestellten und Beamten des Landes umschlagen, zum Beispiel wenn wir an E-Bikes denken, die einen privaten Erwerb eines Fahrrads, eines hochwertigen Fahrrads sozusagen in der Folge dann auch zu einer dauerhaften Nutzung, vielleicht auch auf einem Dienstgang zur Folge haben können, die dann eine Frage einer Entschädigung im Sinne auch einer Abnutzung oder sogar eines tatsächlichen Verbrauchs von Elektroenergie, wenn wir an ein E-Bike denken, tatsächlich vorstellbar machen und dann dieses Argument, das Sie genannt haben, dass das nicht bezifferbar oder vorstellbar wäre und dass da möglicherweise auch Mietfahrräder zur Disposition stünden, dann doch noch mal in einem anderen Licht erscheinen lassen? Kurzum die Frage: Sehen Sie auch aufgrund der aktuellen Entwicklung keinerlei Anlass, noch mal über die Möglichkeit nachzudenken, eine ähnliche Regelung wie im Bundesreisekostengesetz vorgesehen für Thüringen aufzunehmen? Zunächst muss ich sagen, dass das Thüringer Reisekostengesetz nicht nur für den Freistaat Thüringen, also für die Beschäftigten des Landes gilt, sondern natürlich auch für alle Gemeinden. Das muss man erst mal sehen, es ist etwas breiter Gestreutes. Zum Zweiten hatte ich gesagt, dass wir über § 4 Abs. 3 Reisekostengesetz bereits jetzt die Kosten für Mietfahrräder anlässlich von Dienstreisen ermöglichen. Das ist schon da, wenn ein triftiger Grund vorliegt. Ich habe Ihnen auch genannt, warum das nicht immer möglich ist, weil die meisten natürlich Gepäck mithaben. Sie sehen ja die Mitarbeiter, die manchmal mit großen Koffern kommen, das müsste ja dann gegebenenfalls mit einem Lastenfahrrad passieren. Was Sie ansprechen, ist einfach nicht im Reisekostengesetz abzubilden, sondern was Sie ansprechen, ist eher die Förderung von Anschaffungen hochwertiger Fahrräder. Das meinen Sie nicht? Na gut, dann höre ich auch auf, dazu zu reden.
Mir ging es um die Frage, ob Sie aufgrund dieser aktuellen Entwicklungen, die ich versucht habe zu skizzieren, dass sich Menschen tatsächlich bewusst auch für dieses Transportmittel Fahrrad entscheiden und das dann auch bei Dienstgängen nutzen wollen, nämlich ihr eigenes, möglicherweise ein E-Bike, dass das momentan überhaupt nicht in so einer Art Abrechnung über diese Thüringer Reisekostenregelung erfolgt. Und damit war die Frage verbunden, ob Sie nicht aufgrund der aktuellen Entwicklungen noch mal einen Anlass sehen zu überprüfen, ob diese Regelungen des Bundesreisekostengesetzes nicht auch in Thüringen zur Anwendung kommen können. Ich kann das momentan nicht erkennen aus den Gründen, die ich genannt habe, vielleicht ist das durchgerutscht. Das Thema ist tatsächlich unverhältnismäßig in der Abrechnung, deswegen haben wir es eingestellt. Und letztlich heißt das ja, ich gebe jedem – also ich kann ja nicht sagen, jeder, der in Erfurt ein Fahrrad hat und der in einem Ministerium oder einer Behörde arbeitet, bekommt im Jahr 60 Euro auf das Konto überwiesen. Sondern der Kollege, die Kollegin müssen dieses Fahrrad ja regelmäßig als Dienstfahrrad für den Dienstgang einsetzen.
Es gibt nicht noch weitere Nachfragen. Deswegen sehen wir, das ist nicht unsere vordringliche Aufgabe. Ich habe viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die jeden Tag mit dem Fahrrad auf die Arbeit kommen und die auch dieses Fahrrad für solche Dienstgänge nutzen. Es ist nicht so, dass sie deswegen entweder öffentliche Verkehrsmittel oder ein Dienstauto dazu nutzen. Das ist wirklich unerheblich. Im ländlichen Raum können Sie sicher sein, dass da der Einsatz noch geringer sein wird.
Ich habe vorhin versprochen, dass wir die zurückgestellte Frage 3 jetzt am Ende dieser Fragestunde noch mal aufrufen. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Walk in der Drucksache 7/5574. Das ist dann die letzte Frage für heute. Damit hätten wir gerade mal neun Fragen geschafft und die restlichen werden dann schriftlich beantwortet. Herr Walk.
Ich bedanke mich, Frau Präsidentin. Fälle von Kindesmissbrauch und Kinderpornografie in Thüringen Medienberichten zufolge sind im vergangenen Jahr deutlich mehr Kinder und Jugendliche Opfer von sexualisierter Gewalt geworden. Demnach waren im Jahr 2021 durchschnittlich 49 Minderjährige jeden Tag betroffen. Mehr als verdoppelt hätten sich die entdeckten Fälle von Missbrauchsdarstellungen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung mit der Opferspezifik Kinder und Jugendliche – also nach §§ 176 ff. Strafgesetzbuch – wurden in den Jahren 2019 bis 2021 in Thüringen verübt? Bitte nach Jahresscheiben gliedern. 2. Wie viele Straftaten nach den §§ 184 b und c Strafgesetzbuch wurden in den Jahren 2019 bis 2021 in Thüringen verübt? Bitte nach Straftatbestand und Jahresscheiben gliedern. 3. Wie hoch waren dabei jeweils die Aufklärungsquoten in den Jahren 2019 bis 2021? Bitte nach Straftatbeständen zu Frage 1 und 2 und Jahresscheiben gliedern. 4. Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung der Fallzahlen in den genannten Phänomenbereichen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walk beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: In der Polizeilichen Kriminalstatistik des Freistaats Thüringen für das Jahr 2019 wurden 578 Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern und 37 Fälle des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen erfasst. Die Aufklärungsquote betrug 87 bzw. 94 Prozent. In der Polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2020 wurden 441 Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern und 44 Fälle des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen erfasst. Die Aufklärungsquote betrug 89,1 bzw. 100 Prozent. In der Polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2021 wurden 455 Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern und 42 Fälle des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen erfasst. Die Aufklärungsquote betrug 90,1 bzw. 92,9 Prozent. Antwort zu Frage 2: In der Polizeilichen Kriminalstatistik wurden 296 Straftaten nach § 184 b Strafgesetzbuch für das Jahr 2019, 356 für das Jahr 2020 und 786 für das Jahr 2021 erfasst. Die Aufklärungsquote betrug 94,6 Prozent für das Jahr 2019, 95,5 Prozent für das Jahr 2020 und 94,5 Prozent für das Jahr 2021. Darüber hinaus wurden 30 Straftaten nach § 184 c Strafgesetzbuch für das Jahr 2019, 53 für das Jahr 2020 und 107 für das Jahr 2021 registriert. Die Aufklärungsquote betrug 96,7 Prozent für das Jahr 2019, 90,6 Prozent für das Jahr 2020 und 94,4 Prozent für das Jahr 2021. Antwort zu Frage 3: Hier möchte auf die Antworten zu Fragen 1 und 2 verweisen. Und zu Frage 4: Wie dargestellt haben wir in Thüringen wie übrigens auch im Bund insbesondere bei Verbreitung, Erwerb und Besitz von Inhalten, die den Missbrauch von Kindern und Jugendlichen darstellen, erhebliche Steigerungen der Fallzahlen um mehr als 100 Prozent festzustellen. Das ist besorgniserregend. Der Grund für die statistische Zunahme der Fallzahlen dürfte maßgeblich auf die verbesserte internationale Zusammenarbeit im Rahmen der Aufklärung zurückzuführen sein. Hier spielen insbesondere die Hinweise amerikanischer Nichtregierungsaktionen eine wichtige Rolle. Der statistische Anstieg der Fallzahlen ist insoweit positiv, als er mit der Verlagerung von Fällen aus dem Dunkel- ins Hellfeld einhergeht. Gleichwohl ist jeder Fall einer zu viel. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke zunächst an Herrn Staatssekretär. Herr Staatssekretär, es ist zumindest auffällig, im Jahr 2019 im Bereich von § 184b von 296 auf insgesamt dann 786 Fälle zwei Jahre später. Das ist fast eine Verdreifachung. Jetzt haben Sie erklärt, dass möglicherweise die verbesserte internationale Zusammenarbeit als eine der Ursachen infrage kommt, aber damit ist doch nicht die Steigerung von mehr als 100 Prozent zu beziffern. Können Sie das vielleicht noch mal ausführen? Sie hatten ja auch die Non-Profit-Organisation angesprochen, diese amerikanische Einrichtung.
Das ist sicher ein wesentlicher Aspekt. Daneben haben wir natürlich auch in Thüringen unsere Aufklärungsarbeit intensiviert. Was jetzt die konkrete Steigerung angeht, die Sie angesprochen haben, hätte ich die Bitte, dass ich das noch mal nachrecherchieren kann. Ich bin mir da nicht so ganz sicher, wo genau die Gründe dieser Steigerung zu verorten sind. Ich werde das recherchieren und Sie bekommen hierzu eine ergänzende schriftliche Antwort.
Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Die verbliebenen elf Mündlichen Anfragen werden gemäß § 91 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung schriftlich innerhalb von einer Woche ab dem Tag der Fragestunde durch die Landesregierung zu beantworten sein. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe erneut die Tagesordnungspunkte 14 und 18 bis 21 auf, um die Wahlergebnisse bekannt zu geben. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5626 Abgegebene Stimmen 75, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 75. Auf den Wahlvorschlag entfallen 25 Jastimmen, 47 Neinstimmen und es liegen 3 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5628 Abgegebene Stimmen 75, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 75. Auf den Wahlvorschlag entfallen 22 Jastimmen, 53 Neinstimmen und es liegen keine Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5566 Abgegebene Stimmen 75, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 75. Auf den Wahlvorschlag entfallen 26 Jastimmen, 46 Neinstimmen und es liegen 3 Enthaltungen vor. Damit ist auch hier die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5629 Abgegebene Stimmen 75, ungültige Stimmen 0, gültige Stimmen 75. Auf den Wahlvorschlag entfallen 31 Jastimmen, 42 Neinstimmen und es liegen 2 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5630 Abgegebene Stimmen 75, ungültige Stimmen 4, gültige Stimmen 71. Auf den Wahlvorschlag entfallen 26 Jastimmen, 42 Neinstimmen und es liegen 3 Enthaltungen vor. Damit ist die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Ich schließe diese Tagesordnungspunkte. Vereinbarungsgemäß geht es jetzt weiter mit dem neuen Tagesordnungspunkt 8 b Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/5670 - korrigierte Fassung ERSTE BERATUNG Das wurde Ihnen als Tischvorlage verteilt und müsste mittlerweile auch im AIS verfügbar sein. Das gesonderte Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Dann liegt mir bisher eine Redemeldung vor. Das ist Frau Abgeordnete Dr. Martin-Gehl von der Fraktion Die Linke. Mit ihr eröffne ich die Aussprache.
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Zusammensetzung des Verfassungsgerichtshofs
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, der Thüringer Landtag hat sich unlängst in erster Lesung mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofgesetzes befasst, der die Einführung des Amtes eines vom Thüringer Landtag zu wählenden Vizepräsidenten bzw. einer Vizepräsidentin beim Thüringer Verfassungsgerichtshof vorsieht. Dazu wird der bisherige § 2 Abs. 2 des Thüringer Verfassungsgerichtshofgesetzes entsprechend erweitert. Der erste Satz dieser Bestimmung soll künftig lauten: „Der Verfassungsgerichtshof besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und sieben weiteren Mitgliedern.“ In Artikel 79 Abs. 2 Satz 1 der Thüringer Verfassung heißt es indes: „Er“ – der Verfassungsgerichtshof – „besteht aus dem Präsidenten und acht weiteren Mitgliedern.“ Damit weichen die geplante Neuregelung im Verfassungsgerichtshofgesetz und die daran anknüpfenden Folgeregelungen anders als bisher nunmehr von der Vorgabe der Thüringer Verfassung zur Zusammensetzung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs ab. Das heißt, das einfache Gesetz geht insoweit über die Thüringer Verfassung hinaus. Diese Diskrepanz zu beheben, ist Anliegen des vorliegenden Gesetzentwurfs, der die Regelungen zur Zusammensetzung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs in der Thüringer Verfassung und im einfachen Gesetz wieder in Übereinstimmung bringt. Die Regelung des Vizepräsidentenamtes des Verfassungsgerichtshofs in der Thüringer Verfassung und nicht nur im einfachen Gesetz steht zudem im Einklang mit den entsprechenden Verfassungsregelungen zur Vizepräsidentschaft bei anderen Verfassungsorganen – namentlich beim Thüringer Landtag, so geregelt in Artikel 57 Abs. 1 Thüringer Verfassung und beim Landesrechnungshof gemäß Artikel 103 Abs. 2 Thüringer Verfassung. Das wiederum unterstreicht die besondere Bedeutung dieses Amtes. Ich beantrage die Überweisung des vorliegenden Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. In diesem Ausschuss liegt bereits der Gesetzentwurf, den ich erwähnt hatte – der Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofgesetzes –, sodass beide Gesetzentwürfe, die in unmittelbarem Bezug zueinander stehen, gemeinsam beraten werden können. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Zusammensetzung des Verfassungsgerichtshofs
Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen, sehr geehrte Herren, Kollegen Abgeordnete, ich habe mir die Änderungsvorschläge ganz genau angeschaut. Neben einigen sachlichen Punkten, zu denen ich dann noch kurz komme, muss ich aber auch auf die hier niedergeschriebene Einleitung und den letzten Satz unter „Kosten“ kurz Bezug nehmen. Sie schreiben, dass die Ordnung des Verfassungsgerichtshofs und Aufgabenwahrnehmung durch den Vizepräsidenten oder die Vizepräsidentin bisher durch das Verfassungsgericht innerorganisatorisch geregelt wird. Wir haben diese Institution noch nicht. Insofern ist dieser Einleitungstext aus meiner Sicht nicht richtig, aber das soll nicht der Kern sein. Und bei den Kosten schreiben Sie, dass mit der Einführung des Amtes keine Mehrkosten zu erwarten sind. Ich erinnere an den Gesetzesvorschlag, der im Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz liegt. Da ist aber im Moment eine Erhöhung der Entschädigung ausgewiesen. Insofern käme nach dem jetzigen Plan tatsächlich eine Erhöhung auf die Kassen zu. Aber das soll nur eine Randnotiz sein. Am Ende geht es darum, welche Stellung der Vizepräsident oder die Vizepräsidentin haben soll. Soll sie eine Stellung haben, die der des Präsidenten ähnlich ist, oder soll es eine Abwesenheitsvertretung sein? Ich muss ganz ehrlich sein: Ich habe große Skepsis, dass tatsächlich eine Verfassungsänderung notwendig ist. Wie gesagt, das hängt auch davon ab, wie die Position ausgestaltet sein soll. Wir haben hier als Grund aufgeführt, dass die Anpassung der Verfassung geboten sei. Jetzt kann man sich lange Gedanken darüber machen, was geboten heißt. Heißt geboten „zwingend erforderlich“ oder wird es empfohlen und es ist nicht erforderlich? Insofern ist das noch nicht ganz klar. Und um das zu eruieren, wäre ich durchaus dafür, diesen Antrag, wie von Frau Dr. Martin-Gehl gerade hier kundgetan, an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zu überweisen. Allerdings würde ich auch sagen und vorschlagen, dass wir den ebenso an den Verfassungsausschuss überweisen, denn dafür haben wir den.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Da
liegt noch was ganz anderes vor uns im Verfassungsausschuss!) Herr Schubert, herzlichen Dank für den Einwand, aber wollen Sie die Verfassung ändern mit Ihrem Antrag oder nicht?
(Beifall Gruppe der FDP)
Und wenn Sie die Verfassung ändern wollen, dann weiß ich nicht, wofür wir den Verfassungsausschuss haben. Was soll denn der Verfassungsausschuss sonst machen, als sich mit Fragen zu beschäftigen, wenn es um eine Verfassungsänderung geht?
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Sie können das gern ablehnen. Ich bin einverstanden damit, dass wir das im Justizausschuss haben – sehr gern –, aber der Verfassungsausschuss sollte am Ende schon federführend darüber entscheiden. Insofern noch mal: Ich denke, nach meinem Dafürhalten, ist eine Verfassungsänderung nicht notwendig, nicht erforderlich, um das Amt einzuführen. Aber darüber und über die Einzelheiten können wir ja gern in den Ausschüssen diskutieren und am Ende auch streiten und dann irgendwann auch entscheiden. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Zusammensetzung des Verfassungsgerichtshofs
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lieber Herr Schard, ich sage es mal so: Ich bin selten mit Herrn Schubert einer Meinung, aber in dem Fall muss ich ihm leider zustimmen: Das hat mit dem Verfassungsausschuss inhaltlich eigentlich nichts zu tun. Im Grunde ist das Bekannte an diesem Änderungsgesetz ja, dass es eigentlich nur ein Annex ist zu dem eigentlichen Gesetzentwurf, den wir das letzte Mal schon an den Ausschuss überwiesen haben und bei dem aufgefallen ist, dass das möglicherweise zu verfassungsrechtlichen Problemen führen könnte. Und das insgesamt zu diskutieren, das sollte man der Sache halber dann natürlich schon in einem Ausschuss tun, in dem dann auch beide Gesetze vorhanden sind. Insofern bin ich auch dafür, dass man das im Justizausschuss berät, aber nicht im Verfassungsausschuss. Wir sind sowieso der Meinung, dass es diese Änderung insgesamt nicht braucht, weil, wenn der Landtag seinen Bestimmungsrechten pflichtgemäß nachkäme, dann braucht es diese Vertretungsregel gar nicht, die man hiermit schafft. Aber auch darüber können wir im Ausschuss diskutieren, könnte man sich dann natürlich auch diese Verfassungsänderung sparen. Danke.
(Beifall AfD)
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Zusammensetzung des Verfassungsgerichtshofs
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, lieber Kollege Schard, wir haben zu dem Thema auch schon im letzten Ausschuss beraten. Wie Sie richtig ausgeführt haben, geht es um eine Änderung – die Einführung eines Vizepräsidenten, auch im Verfassungsgerichtshof –, die es bis jetzt so noch nicht gibt. Zugegebenermaßen sind wir nicht von selbst auf diese Änderung gekommen, jetzt noch einen Änderungsantrag zur Verfassung zu stellen, sondern die Verwaltung hat uns darauf hingewiesen. Aus der Verwaltung gab es Bedenken, weil in der Verfassung sehr genau definiert ist, welche Positionen es beispielsweise im Rechnungshof gibt und welche Positionen es auch im Verfassungsgericht gibt. Und die Position des Vizepräsidenten als solche gibt es in der Thüringer Verfassung und im Verfassungsgerichtshof noch nicht. Wir wissen alle, dass die meisten anderen Bundesländer das anders handhaben und längst einen Vizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin haben. Deswegen hatten wir Sie von CDU und FDP auch schon im letzten Ausschuss gebeten, ob wir nicht gemeinsam diese Bedenken der Verwaltung aufgreifen, hier den gemeinsamen Antrag für den Justizausschuss stellen, wo wir dieses Thema beraten, um dann gemeinsam zu überlegen und abzuwägen, ob es auch eine Änderung der Verfassung braucht, nur um auf der sicheren Seite zu sein. Denn man muss sich ja einfach nur mal vorstellen: Es klagt jemand gegen diese Regelung. Und wer muss sich dann damit befassen? Ausgerechnet das Verfassungsgericht. Es wäre schon ein Stück weit absurd, wenn sich das Verfassungsgericht selbst mit einer Regelung befassen muss, die sozusagen die innere Ordnung des Verfassungsgerichts betrifft. Deshalb war es uns wichtig, Rechtssicherheit zu schaffen. Deshalb haben wir nach Hinweisen der Verwaltung – vielen Dank dafür – heute diesen Antrag mit Blick auf die Verfassung gestellt und meinen auch, dass das dann tatsächlich in dem Zusammenhang diskutiert werden sollte, in dem es steht. Und der ist völlig klar: Der bezieht sich auf den eigentlichen Gesetzentwurf zur Einführung eines Vizepräsidenten, einer Vizepräsidentin am Verfassungsgerichtshof. Jetzt noch zu dem Punkt, weil Sie den auch angesprochen haben, nämlich der möglichen Vergütung. Ich sage Ihnen ganz offen – und das haben wir Ihnen im Ausschuss auch schon gesagt und auch im Gespräch mit Ihnen –, dass es nicht darum geht, eine zusätzliche Vergütung oder Ähnliches einzuführen. Als Koalitionsfraktionen hatten wir auch schon gesagt: Wir könnten diesen Halbsatz problemlos aus der Begründung aus dem Ursprungsgesetzesantrag streichen, weil es tatsächlich nur um eine gesetzlich verankerte Festlegung gehen soll, eine Vertretung wahrzunehmen. Das haben Sie ja gerade gefragt. Es geht darum, den Präsidenten oder die Präsidentin in Abwesenheit zu vertreten. Wir haben auch im Landtag die gute parlamentarische Praxis, wenn es einen Ausschussvorsitzenden, eine Ausschussvorsitzende gibt, dass dieser für diesen Mehraufwand auch eine Vergütung erfährt, nicht aber dessen Stellvertreterin oder Stellvertreter. Deswegen, finde ich, ist es gar keine Diskussion mehr, die wir hier führen müssen, weil wir uns längst einig waren, dass wir diese mögliche zusätzliche Vergütung streichen; die braucht es in der Tat nicht. Darum geht es auch nicht. Es geht nur darum, rechtssicher festzuhalten, dass es auch einen Vizepräsidenten/eine Vizepräsidentin im Verfassungsgericht geben kann, und wir wollten das auch juristisch sauber klären. Und da wir die Regelung dazu und zu dem Rechnungshof beispielsweise und zu einzelnen Positionen auch sehr dezidiert in der Verfassung haben, haben wir diesen Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung eingebracht, bitten um Überweisung, dann aber auch nur an den zuständigen Ausschuss. Ich schätze die Arbeit des Verfassungsausschusses zwar sehr, aber dort liegt ein Riesenberg an Änderungsvorhaben auf dem Tisch, und wenn wir das jetzt vermischen würden, dann würden wir, glaube ich, tatsächlich dem ursprünglichen Gesetzentwurf, um den es eigentlich geht, und dem Verfassungsgerichtshof einen Bärendienst erweisen. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Zusammensetzung des Verfassungsgerichtshofs
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, Ausgangspunkt ist der Wunsch, am Thüringer Verfassungsgerichtshof das Amt des Vizepräsidenten einzuführen. Ein solches Amt haben bereits nahezu alle Verfassungsgerichtshöfe Deutschlands, insoweit auch aus unserer Sicht unproblematisch. Richtig ist, dass die Thüringer Verfassung die Zusammensetzung des Verfassungsgerichtshofs ausdrücklich benennt und nur einen Präsidenten und weitere Mitglieder vorsieht. Insofern ist die Ableitung für uns richtig, dass auch die Verfassung geändert werden soll, da die bisherige Stellvertreterregelung innerorganisatorisch war und tatsächlich damit unproblematisch und jetzt der gewählte Vizepräsident natürlich keine gerichtsinterne Organisationsfrage mehr ist. Insofern richtig. Wir waren jetzt ein bisschen überrascht, dass das holterdiepolter ging. Angekündigt war es ja im Justizausschuss, aber dass es jetzt heute per Tischvorlage reinkommt, hat uns überrascht, aber nicht gestört. Denn allzu groß sind die Änderungen natürlich nicht. Insofern haben wir – und da gebe ich Kollegen Schard recht – einen Verfassungsausschuss, der ins Leben gerufen worden ist, um sich mit Verfassungsfragen zu beschäftigen. Ihn gänzlich außen vor zu lassen, hielte ich für problematisch,
(Beifall Gruppe der FDP)
gleichwohl ich natürlich den inneren Zusammenhang und die Logik sehe, bei einem Thema, das im Justizausschuss beraten wird, dort auch die Folge mitzuberaten. Aber wir haben auch in anderen Ausschüssen Punkte – ich denke nur an den Europaausschuss –, die Frage unserer Verfassungsänderung. Auch die ist im Verfassungsausschuss gelandet und nicht im Europaauschuss, sondern dort nur mitberatend. Insofern würden wir dies auf alle Fälle auch an den Verfassungsausschuss überweisen. Ansonsten wissen Sie, dass wir da sehr konstruktiv mitarbeiten und dem Vorhaben einen guten politischen Erfolg wünschen. Vielen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Zusammensetzung des Verfassungsgerichtshofs
Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das ist jetzt nicht mehr der Fall. Möchte sich die Landesregierung dazu äußern? Das ist auch nicht der Fall. Dann können wir zur Abstimmung kommen. Es sind jetzt Ausschussüberweisungen an zwei Ausschüsse beantragt, zunächst an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind Stimmen der Koalitionsfraktionen, der Gruppe der FDP, der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion und auch der fraktionslosen Abgeordneten. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? Beides nicht. Damit ist diese Ausschussüberweisung beschlossen. Des Weiteren wurde beantragt, den Antrag zur Änderung der Verfassung an den Verfassungsausschuss zu überweisen. Wer stimmt dieser Überweisung zu? Das sind die Gruppe der FDP und die CDU-Fraktion. Wer ist dagegen? Das sind die Koalitionsfraktionen und die AfD-Fraktion. Wer enthält sich? Das sind die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist diese Ausschussüberweisung abgelehnt. Damit
(Unruhe im Hause)
– ich würde gern zur Auswertung unserer Abstimmung zurückkommen – ist diese Ausschussüberweisung, die zweite, abgelehnt und damit erübrigt sich auch die Frage nach der Federführung, denn die liegt dann natürlich bei dem Ausschuss, dem einzigen, an den der Gesetzentwurf überwiesen wurde. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt und es geht weiter mit dem Tagesordnungspunkt 28 Gesetzentwurf der Fraktion der *) FDP - Drucksache 7/3726 dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 7/5602 ZWEITE BERATUNG Das Wort erhält zunächst der Abgeordnete Bergner aus dem Innen- und Kommunalausschuss zur Berichterstattung.
Gesetz zur Änderung des Polizeiorganisationsgesetzes – Eilkompetenz für Zollbeamte
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Gäste auf der Tribüne, mit Datum vom 14. Juli 2021 reichte die FDP-Fraktion einen Gesetzentwurf zur Änderung des Polizeiorganisationsgesetzes ein. Inhalt des Gesetzentwurfs ist die Normierung von Eilkompetenzen für Zollbeamte. Der Gesetzentwurf wurde vom Landtag in seiner Sitzung am 17. März 2022 nach der ersten Lesung an den Innen- und Kommunalausschuss zur weiteren Beratung verwiesen. In seiner Sitzung am 28. April 2022 beschloss der Innen- und Kommunalausschuss die Durchführung einer schriftlichen Anhörung sowie die öffentliche Diskussion im Rahmen des Online-Diskussionsforums des Thüringer Landtags. Die Anhörung sowie die Auswertung des Online-Diskussionsforums haben ergeben, dass die Eilzuständigkeit für Zollbeamte, die in allen anderen Bundesländern zu diesem Zeitpunkt bereits normiert war, durchweg als notwendig angesehen und von allen Seiten sehr begrüßt wird. Bezüglich der konkreten Formulierung im Gesetz ergaben sich weitere alternative Formulierungsmöglichkeiten, welche dem Wesensgehalt gleichgestellt sind. Mit Blick auf die Ergebnisse der Anhörung und die Hinweise auf alternative Formulierungen wurde mit Datum vom 1. Juni 2022 von der Parlamentarischen Gruppe der FDP und den Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen ein gemeinsamer Änderungsantrag eingereicht. In seiner Sitzung am 2. Juni 2022 beschloss der Innen- und Kommunalausschuss einstimmig, dass dem Landtag der Beschluss des Gesetzentwurfs der FDP mit den durch Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP eingebrachten Änderungen empfohlen wird. Ich danke Ihnen.
Gesetz zur Änderung des Polizeiorganisationsgesetzes – Eilkompetenz für Zollbeamte
Vielen Dank für die Berichterstattung. Damit eröffne ich die Aussprache. Als erstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Walk von der CDU-Fraktion das Wort.
Gesetz zur Änderung des Polizeiorganisationsgesetzes – Eilkompetenz für Zollbeamte
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher auf der Besuchertribüne, die FDP-Gruppe weist in dem vorliegenden Gesetzentwurf zu Recht darauf hin, dass Zollbeamte in Thüringen während ihres Dienstes mangels gesetzlicher Grundlage nur – besser ist vielleicht „lediglich“ – das sogenannte Jedermannsrecht anwenden können.
(Beifall Gruppe der FDP)
Das bedeutet, dass sie während des Dienstes bei festgestellten Straftaten – beispielsweise Schmuggel, Diebstahl oder auch flüchtigen Straftätern – keine besonderen Befugnisse wie Festnahme, Sicherstellung von Rauschgift oder Diebesgut haben. Deshalb haben wir bereits in der ersten Lesung am 17. März in diesem Jahr deutlich gemacht, dass der Gesetzentwurf aus unserer Sicht auch aus dem Grund begründet ist, da in allen Bundesländern bis auf Thüringen Zollbeamte für eilbedürftige Fälle mit entsprechenden Befugnissen ausgestattet wurden, jedoch immer unter der Einschränkung – das ist uns wichtig –, dass diese nur bei einer gesteigerten Gefahr und auch nur dann ergriffen werden können, wenn die Polizei nicht oder nicht rechtzeitig eingreifen kann. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, auch das inzwischen durchgeführte Anhörungsverfahren im zuständigen Innen- und Kommunalausschuss hat deutlich gemacht, dass der vorliegende Gesetzentwurf durchaus begründet ist. Derzeit – ich will es noch mal sagen – sind Zollbeamte in Thüringen bei der Feststellung einer Straftat zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr oder auch bei Antreffen eines zur Fahndung ausgeschriebenen Straftäters darauf angewiesen, die nächste Polizeidienststelle zu informieren und auf das Eintreffen der zuständigen Polizeibeamten zu warten. Lassen Sie mich aus diesem Grunde noch mal aus den Zuschriften der Anhörung zitieren. Unter anderem hat sich die Gewerkschaft der Polizei geäußert, die eine Bezirksgruppe Zoll hat und in der Zuschrift 7/1940 wie folgt Stellung genommen hat – ich zitiere –: „Während für alle Polizeivollzugsbeamten des Bundes und der Länder entsprechende Regelungen zur Eilzuständigkeit in allen Polizeigesetzen verankert sind, finden sich vergleichbare Regelungen für Zollvollzugsbeamte nur in fast allen Polizeigesetzen der Länder“, unter anderem in Thüringen nicht. „Wir begrüßen daher das Vorhaben des Landes Thüringen, eine vergleichbare Regelung zu schaffen, wie sie in anderen Bundesländern auch besteht, ausdrücklich.“ Und weiter im Zitat: „Vor dem Hintergrund aktueller sicherheitspolitischer Diskussionen und der politisch allgemein anerkannten Notwendigkeit einer besseren und vertrauensvolleren Zusammenarbeit aller in Deutschland zusammenwirkenden polizeilichen Sicherheitsbehörden – wozu der Zoll unstrittig gehört – unterstützt die Gewerkschaft der Polizei – Bezirksgruppe Zoll den Entwurf.“ Ich will vielleicht auch noch mal die Thüringer Kollegen zitieren. Die Deutsche Polizeigewerkschaft in Thüringen hat sich in der Zuschrift 7/1870 wie folgt ausgesprochen – ich zitiere –: „Gerade in der gegenwärtigen Sicherheitslage wäre es sinnvoll und angeraten, dem Zoll eine solche Eingriffsbefugnis umgehend zu übertragen.“ Und weiter in der Stellungnahme: „Mit der Gesetzesänderung würde erreicht, dass polizeiliche Kräfte für andere Aufgaben freigesetzt werden können und somit die personelle Situation in der Thüringer Polizei zumindest hier Entspannung finden könnte.“ Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, abschließend will ich noch auf das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags bereits aus dem Jahr 2014 eingehen, welches seinerzeit schon die Fragestellung aufgriff und damals schon zu dem Schluss kam, zum einen dringenden Handlungsbedarf aufzuzeigen, aber auch eine Lösungsmöglichkeit anbot – ich zitiere aus dem Gutachten –: „Eine bundesweit einheitliche Rechtslage für Zollbeamte könnte allerdings durch koordinierte Landesgesetzgebung hergestellt werden, indem auch die übrigen [damals] elf Länder in ihre Polizeiund Ordnungsgesetze entsprechende Bestimmungen über eine Eilzuständigkeit der Zollbeamten aufnehmen würden.“ Wohlgemerkt das Ganze schon aus dem Jahr 2014. Ich habe die Gründe, denke ich, hinreichend dargestellt und wir werden sowohl der Beschlussempfehlung als auch dem Gesetzentwurf hier und heute zustimmen. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
Gesetz zur Änderung des Polizeiorganisationsgesetzes – Eilkompetenz für Zollbeamte
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin, es wurde schon angesprochen: Wir werden heute eine relativ kleine Änderung im Polizeiorganisationsgesetz beschließen, die sogenannte Eilkompetenz für den Zoll. Man kann sich jetzt darüber streiten, ob diese wirklich notwendig ist. Das ist auch passiert. So hat sich zum Beispiel ein Zollbeamter im Diskussionsforum des Landtags während des Anhörungsverfahrens erstaunt über die Argumente einer Berufsvertretung geäußert, weil ihm noch nie ein Fall untergekommen sei, in dem ein Straftäter aufgrund der fehlenden Eilkompetenz laufengelassen worden wäre und die Zusammenarbeit mit der Thüringer Polizei sehr kollegial und ohne Probleme verlaufe. Die Generalzolldirektion hingegen hat zahlreiche Vorfälle auf der Autobahn aufgelistet, bei denen eine Abgabe an die Autobahnpolizei gescheitert ist. Generell erfuhr die Einführung der Eilkompetenz im Anhörungsverfahren große Zustimmung. Auch das wurde von den Kollegen hier schon gesagt. Auch der erwähnte Zollbeamte hatte keine Einwände und begrüßte, dass es so zu mehr Einheitlichkeit in Deutschland kommen würde. Denn Thüringen ist heute tatsächlich das letzte Land, das die Eilkompetenz einführt. Wir finden insbesondere, dass relativ einheitliche Bestimmungen für die Zollbeamtinnen in Deutschland gelten sollten, weshalb wir dem Gesetzentwurf mit den Änderungen durch die Beschlussempfehlung zustimmen werden. Die vorgeschlagene Regelung der FDP war allerdings aus unserer Sicht etwas problematisch, weil sie nicht bestmöglich, rechts- und anwendungssicher gestaltet war. In einem einzigen Satz innerhalb des Gesetzes wäre dann gleichermaßen eine Regelung zum Gebrauch von Schusswaffen und der Einsatz von Bediensteten ausländischer Polizeidienststellen geregelt, was in keinem einzigen Gesetz der anderen Bundesländer in dieser Form der Fall ist. In der Anhörung gab es daher kritische Stimmen, unter anderem vom Lehrstuhl für öffentliches Recht, Staatslehre und Verfassungsgeschichte der Uni Bielefeld sowie von der DB Sicherheit, weswegen wir als rot-rot-grüne Koalitionsfraktionen einen klaren Vorschlag unterbreitet haben, der trennscharf und unmissverständlich gestaltet ist und für keine Missverständnisse sorgen kann. Eines möchte ich noch hinzufügen, das hat Herr Bergner in seiner ersten Rede schon erwähnt: Wir haben uns schon Anfang 2020 zu einem Gespräch mit der Zollgewerkschaft zu diesem Thema getroffen. In der Koalition herrscht Einigkeit darüber, dass man maximale Rechtssicherheit für die Beamten des Zollvollzugs in Thüringen schaffen möchte. Deshalb galt es, in einer ausführlichen Befassung eine rechtssichere Lösung zu finden. Diese haben wir aus unserer Sicht nun hier vorliegen. Sicher hätte das auch etwas schneller gehen können, aber eigentlich hatten wir als rot-rot-grüne Koalitionsfraktionen einen größeren Wurf zum Polizeiaufgabengesetz und auch zum Polizeiorganisationsgesetz angestrebt, in dem dann genau dieser Punkt auch integriert worden wäre. Nun schaffen wir diese Regelung für den Zoll schon früher, und das ist auch gut so. Deswegen werbe ich um die Zustimmung des Hauses. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Gesetz zur Änderung des Polizeiorganisationsgesetzes – Eilkompetenz für Zollbeamte
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete und ein herzliches Willkommen allen Zuschauern auch am Livestream, ich will hier lediglich kurz unsere Enthaltung begründen. Ich habe mich neben der Anhörung, die wir vom Ausschuss her gemacht haben, auch mit Leitungsebenen einzelner betroffener Dienststellen in Thüringen unterhalten. Wenn ich das alles zusammenfasse, dann ist dort eine entsprechende Anpassung nicht zwangsläufig notwendig. Trotzdem befürworten sie natürlich alle, weil es Rechtssicherheit schafft – das ist auch nicht zu verachten – und weil sie vor allem keinem wehtut. Eine Relevanz hat sie aber in Thüringen tatsächlich nicht, deshalb hat es auch so lange keine Anpassung gegeben. Wenn wir jetzt darüber reden, ob wir im Polizeirecht Sachen umsetzen, dann ist da eigentlich kein Platz für Nice-to-have-Regelungen, um es mal salopp zu sagen. Wir stellen uns dem nicht in den Weg. Wenn Sie den Sicherheitsbehörden gern zusätzliche oder weit mehr Zugriffsbefugnisse geben wollen, dann machen Sie das. Notwendig ist es aber trotzdem nicht.
(Beifall AfD)
Gesetz zur Änderung des Polizeiorganisationsgesetzes – Eilkompetenz für Zollbeamte
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, vor knapp einem Jahr hat die FDP den hier vorliegenden Gesetzentwurf eingereicht und damit nicht nur auf eine Forderung der Interessenvertretungen von Zollbeamten und der Polizei reagiert, sondern auch einen Weg gesucht, der bei personellen Engpässen, die wir nun öfter haben, zu pragmatischen Lösungen führen kann. An dieser Stelle möchte ich mich zunächst ganz ausdrücklich bei der Deutschen Zollund Finanzgewerkschaft – kurz: BDZ – bedanken, dass sie bei diesem Thema nicht lockergelassen hat und dass sie auch immer wieder das Gespräch zu den Abgeordneten des Hohen Hauses gesucht und nahezu unermüdlich darauf aufmerksam gemacht hat, dass diese Gesetzesänderung aus ihrer Sicht dringend notwendig ist – eine Einschätzung, die wir teilen. Nur durch das unermüdliche Engagement des BDZ, gestützt durch die Interessenvertretungen der Polizei, wurde die Eilzuständigkeit für Zollbeamte nunmehr auch in Thüringen beraten und wird heute auch hoffentlich beschlossen; es spricht alles dafür. Deswegen möchte ich mich auch ganz herzlich bei den Kollegen von Rot-Rot-Grün bedanken. In einer sachlichen Debatte wurde ein Konsens in der Formulierung gefunden und der Gesetzentwurf zurück ins Plenum gebracht. Ich möchte mich auch bei den Kollegen der CDU bedanken und natürlich ganz konkret auch bei Kollegen Walk für seinen Beitrag, den er hier geleistet hat. Machen wir es kurz: Es freut mich sehr, dass der Thüringer Landtag bei diesem Gesetzentwurf der FDP zeigt, dass es möglich ist, in der Sache Einigungen zu finden und längst überfällige Vorhaben zu beschließen. In diesem Sinne freue ich mich auf die Beschlussfassung und danke Ihnen ganz herzlich.
(Beifall Gruppe der FDP)
Gesetz zur Änderung des Polizeiorganisationsgesetzes – Eilkompetenz für Zollbeamte
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Landesregierung hat von Beginn an betont, dass sie dem verfolgten Vorhaben positiv gegenübersteht. Die Ergänzung der Eilkompetenz für Zollbeamte im Thüringer Polizeiorganisationsgesetz wird demnach ausdrücklich begrüßt. Die von einer breiten Mehrheit getragene Beschlussempfehlung des Innenausschusses hat den ursprünglichen Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP nach meiner Auffassung genau an den richtigen Stellen modelliert. Im Ergebnis passt Thüringen mit der Eröffnung polizeilicher Eilkompetenzen für ausgewählte Beamte der Zollverwaltung seine Rechtslage an den bundesweiten Standard an. Damit wird zur Erhöhung der Handlungssicherheit der Zollbeamten, zur Entlastung der Thüringer Polizei und zur Erhöhung der Sicherheit für die Bevölkerung des Freistaats Thüringen beigetragen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE)
Gesetz zur Änderung des Polizeiorganisationsgesetzes – Eilkompetenz für Zollbeamte
Vielen Dank. Dann würden wir jetzt zur Abstimmung kommen, zunächst über die Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses in der Drucksache 7/5602. Wer für diese Beschlussempfehlung stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die Gruppe der FDP, die CDU-Fraktion und die zwei anwesenden fraktionslosen Abgeordneten. Gibt es Gegenstimmen? Das kann ich nicht erkennen. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Wir stimmen nun ab über den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP in der Drucksache 7/3726 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer dafür stimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die Gruppe der FDP, die CDU-Fraktion und die zwei fraktionslosen Abgeordneten. Gibt es Gegenstimmen? Das kann ich nicht erkennen. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist dieser Gesetzentwurf angenommen. Wir kommen dann zur Schlussabstimmung über diesen Gesetzentwurf. Wer dafür stimmt, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Auch das sind die Koalitionsfraktionen, die Gruppe der FDP und die Fraktion der CDU sowie die zwei fraktionslosen Abgeordneten. Gibt es Enthaltungen? Das ist die AfD-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Gesetzentwurf verabschiedet und angenommen. Ich kann diesen Tagesordnungspunkt schließen und wir kommen zum Aufruf des TagesordnungsGesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5038 ZWEITE BERATUNG Ich eröffne die Aussprache. Zunächst erhält Abgeordneter Thrum das Wort für die Fraktion der AfD. Es ist nicht der Abgeordnete Thrum, sondern der Abgeordnete Henke – auch nicht, sondern Kollege Sesselmann.
Viertes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Vereinfachung des Hochbaurechts
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren, wir hatten vorhin schon eine interessante Diskussion zu den Tagesordnungspunkten 27 a und 27 b zur Grunderwerbsteuer. Allerdings vermögen wir – das hat der Kollege Kießling ausgeführt – hier nicht den Erfolg zu sehen, denn Sie geben das an die Landesregierung ab, die sich wiederum bei der Bundesregierung dafür einsetzt, dass hier entsprechende Freibeträge in das Grunderwerbsteuergesetz eingefügt werden. Das ist eine Möglichkeit. Wir glauben, mit der Möglichkeit, die wir hier mit dem Tagesordnungspunkt 29 schaffen, nämlich mit der Einführung der Kleinen Bauvorlageberechtigung, mehr zu können, denn die Bauordnung ist Landesrecht und da können wir mehr bewirken. Meine Damen und Herren, in der ersten Aussprache kam es dazu, dass die Kollegin der Fraktion der Linken, Frau Lukasch, gesagt hat: Wir sehen erhebliche Probleme mit dieser Gesetzesänderung. Sie wissen es, es geht um die Änderung des § 64 der Thüringer Bauordnung, hier konkret um die Erweiterung des Kreises der Entwurfsverfasser, um die Handwerker, die entsprechenden Meister des Bauhandwerks und die Techniker, um es mal kurz zu fassen. Sie sagten, es gibt im Wesentlichen Probleme beim Versicherungsschutz, das heißt, die mangelnde Qualifikation der jeweiligen Handwerker ist aus Ihrer Sicht ein Problem, und Sie führen an, dass es letzten Endes keine Kostenentlastung gebe, wenn man die Handwerker mit den Architekten und Ingenieuren vergleicht, die bislang vorlageberechtigt sind. Gut. Probleme beim Versicherungsschutz. Da muss ich Ihnen ganz klar sagen: 11 von 16 Bundesländern, aktuell auch der Freistaat Sachsen, der am 1. Juni 2022 das Vierte Gesetz zur Änderung der Sächsischen Bauordnung mit der Implementierung dieser Kleinen Bauvorlageberechtigung vollzogen hat, ist der elfte im Bunde der jeweiligen Bundesländer, die jetzt diese Kleine Bauvorlageberechtigung für die Handwerker eingeführt haben. Ich gehe mal davon aus, dass sich die Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherungen bei 11 von 16 Bundesländern entsprechend angepasst haben. Und wir haben auch noch den guten Effekt, den der Freistaat Sachsen hier letzten Endes vollzogen hat. Wir haben in der jeweiligen Regelung des § 65 der dortigen Bauordnung implementiert, dass der Versicherungsschutz in das Gesetz eingebracht worden ist. Das heißt, die Problematik des Versicherungsschutzes stellt sich damit aus unserer Sicht nicht; Sie können es gern nachlesen, das ist der § 65 Abs. 2 a Satz 6 ff. Somit wären wir beim nächsten Punkt angekommen, das wäre die Frage der mangelnden Qualifikation. Das kann man den Handwerkern hier noch nicht vorwerfen, denn es gibt noch keine Fortbildungsveranstaltungen. Dort, wo das Gesetz bereits umgesetzt worden ist, gibt es Fortbildungsveranstaltungen, Zertifikate. Das heißt, die Qualifikation kann nachgeholt werden und der Wettbewerbsnachteil, den die Handwerker letzten Endes hier in Thüringen momentan noch haben, kann durch solche Fortbildungsveranstaltungen beseitigt werden. Zur Frage der Kostenentlastung über die jeweiligen Handwerker bzw. zur Frage, ob Handwerker günstiger sind als Architekten und Ingenieure, lässt sich sagen: Ganz genau weiß ich es nicht, aber das ließe sich jedenfalls abklären. Was jedenfalls der Fall ist: Wenn Sie zu einem Architekten oder Ingenieur gehen, dann ist die HOAI anwendbar, das heißt, die Entwurfsplanung ist schon die Stufe 3, das heißt, Sie bezahlen die Stufe 1 bis 3. Ich glaube trotzdem, dass Handwerker in diesem Fall, wenn sie nach Stundenbasis abrechnen, günstiger sind. Ganz kurz: Wir müssen die Konkurrenzsituation aufbessern.
(Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP:
Sie haben keine Ahnung!) Alle an Thüringen angrenzenden Bundesländer haben bereits diese Kleine Bauvorlageberechtigung eingeführt. Thüringen ist hier wieder mal das Schlusslicht. Herr Kollege Bergner, Sie haben auf die Kapazitätsprobleme der Handwerker abgestellt, aber dabei haben Sie nicht bedacht, dass die Konjunktur gewissen Schwankungen unterliegt. Wir sind jetzt am Beginn einer Stagnation. Es ist damit zu rechnen, dass die Handwerker in der nächsten Zeit weniger zu tun haben und dementsprechend vielleicht auch ganz froh wären, wenn sie die Möglichkeit hätten, hier entsprechende Kleine Bauvorlageberechtigungen als Entwurfsverfasser einzureichen. Dann muss ich Ihnen noch sagen, Herr Kollege Bergner: Die gewagte These, der Gesetzentwurf sei untauglich, bedeutet doch letztlich nichts anderes als eine Abwertung der Arbeit aller anderen, dies in elf Landesparlamenten umzusetzen, und ist schlicht an Überheblichkeit und Ignoranz der Gruppe der FDP nicht zu überbieten.
(Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP:
Das ist Unfug! Sie wissen doch gar nicht, wovon Sie reden!) Meine Damen und Herren, ich komme fast zum Schluss und zur Stellungnahme des Herrn Prof. Dr. Hoff, der heute leider nicht anwesend ist. Er sagte im Wesentlichen: Wir reden bereits im Ministerium darüber. Aber das Reden allein hilft nicht, es wäre besser, hier in diesem Fall zu handeln. Nun, die Versicherungsbedenken hat auch Prof. Dr. Hoff in seinen Ausführungen angegeben. Das sehen wir nicht so. Wir sehen, dass es der Freistaat Sachsen hinbekommen hat und nicht durch eine Verordnung, sondern direkt in die jeweilige Bauordnung hier entsprechende Regelungen aufgenommen hat, sodass dieses Problem obsolet ist. Was wir als Fazit feststellen müssen, ist, dass wir einen erheblichen Wettbewerbs- und Handlungsdruck haben, der nimmt nämlich zu. Am 23. und 24.10. des Jahres 2020 gab es in der Handwerkskammer Ostthüringen bereits ein Treffen der jeweiligen Kammerpräsidenten der Handwerkskammern, die schon darauf hingewiesen haben, dass wir die Verfahrensabläufe im Baurecht, die Baugenehmigungsverfahren beschleunigen müssen. Und es ist der Landesregierung damals – vertreten durch den Wirtschaftsminister – ins Hausaufgabenheft geschrieben worden, dass sich die Landesregierung gerade hier zur Beschleunigung um eine entsprechende Kleine Bauvoranfrage bzw. eine entsprechende Regelung in der Bauordnung kümmern soll. Das ist jetzt fast zwei Jahre her und es ist leider nichts geschehen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
(Beifall AfD)
Das, was Prof. Dr. Hoff gesagt hat, wir sollen eine Evaluierung abwarten und die Erfahrungswerte aus Sachsen-Anhalt berücksichtigen, geht aus unserer Sicht, aus Sicht der Fraktion der AfD, fehl, denn es haben bereits 11 der 16 Bundesländer, also zwei Drittel der Bundesländer, diese Kleine Bauvorlageberechtigung eingeführt. Das heißt, wir wären als Thüringer das Schlusslicht und es wäre, denke ich, auch im Interesse aller Handwerker in Thüringen. Die Landesregierung wäre gut beraten, wenn sie die Zeichen der Zeit erkennt und die Gesetzesvorlage entsprechend umsetzen würde. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
Viertes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Vereinfachung des Hochbaurechts
Ich erinnere daran, dass sich Minister Hoff für heute entschuldigt hat, weil Bundesrat ist. Als Nächste erhält Abgeordnete Lukasch für die Fraktion Die Linke das Wort.
Viertes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Vereinfachung des Hochbaurechts
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, natürlich entstehen Kosten für die Tätigkeit bauvorlageberechtigter Personen. Worum geht es hier? Dem Text nach um die Erweiterung des Personenkreises für die Bauvorlageberechtigung. Wollen Menschen ein Haus bauen, benötigen sie eine Baugenehmigung, das ist den meisten Bauwilligen geläufig. Grundlage ist eine Genehmigungsplanung. Die AfD möchte mit ihrem Antrag den Kreis derer, die eine Baugenehmigung beantragen können, um die Meister erweitern. Ich habe nicht gesagt, dass die Versicherung ein Problem ist, sondern Ihr Antrag zielt darauf ab, Kosten zu sparen. Die Kosten, die für die Versicherung anfallen, sind in jedem Fall gleich, egal ob die jetzt ein Meister abschließt oder ein Ingenieur, weil auch ein Meister versichert sein muss. Also ist diese Zielrichtung, die Sie mit ihrem Gesetzentwurf machen oder implementieren, dass die Bürgerinnen und Bürger dadurch Geld sparen, die Bauanträge stellen wollen, aus meiner Sicht nicht gegeben. Genauso ist es bei der Qualifizierung. Ich habe gesagt, ich habe meine Hochachtung vor jedem Meister in dem Gewerk und trotzdem reicht die Ausbildung, so wie sie jetzt ist, nicht aus, und auch diese Nachqualifizierung kostet Geld. Auch das Erstellen von Bauvorlagen, also von den Unterlagen für Baugenehmigungen, macht der Meister nicht einfach so mal als Hobby in der Freizeit, sondern er benutzt seine Arbeitszeit, die er natürlich gegenüber demjenigen, der bauen will, als Kosten in Rechnung stellt. Minister Hoff hat gesagt, dass er die Erfahrungen aus Sachsen-Anhalt auch noch mal hinterfragen will, dass wir da nachsteuern müssen und noch mal diese Auswertung vornehmen. Ich ziehe meinen Hut vor jedem Architekten und Ingenieur, der plant und baut, weil sie auch die Gesamtübersicht haben und nicht bloß die einzelne Maßnahme sehen können. Meister sind sicher sehr kompetente Ansprechpartner für Bauvorhaben. Aber wie steht es um die Kenntnisse der Baunovellen usw.? Es ist notwendig, sich alles in der Nachqualifizierung zu erarbeiten. Das habe ich alles schon beim letzten Mal gesagt. Ich glaube nicht, dass das in der derzeitigen Situation eine Entlastung bringt, denn auch wir reden immer vom Fachkräftemangel, gerade in den Gewerken, die den Bau betreffen. Wenn wir die Arbeitskräfte noch zusätzlich mit den Planungen für Gebäudeklassen 1 und 2 binden, glaube ich nicht, dass das eine Entlastung für den Markt bringt und zu schnellerem Bauen führt. Wir lehnen den Gesetzentwurf ab. Danke.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Viertes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Vereinfachung des Hochbaurechts
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, in der ersten Lesung des Gesetzes haben wir gelernt, dass die Landesregierung keine Änderung der Bauordnung beabsichtigt, um Bautechnikern und Handwerksmeistern für bestimmte Baumaßnahmen eine Bauvorlageberechtigung zu verschaffen. Sie teilt auch nicht die Auffassung, dass die Einführung der Kleinen Bauvorlageberechtigung für Bautechniker und Handwerksmeister geeignet ist, Bauvorhaben zu beschleunigen und Baukosten zu senken. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der FDP wurde dann auch die Ausschussüberweisung des Gesetzentwurfs der AfD zur Änderung der Thüringer Bauordnung abgelehnt. Wir bedauern das, denn uns erschien eine Ausschussberatung angezeigt. Wir hätten gern das Für und Wider für eine solche Regelung im zuständigen Infrastrukturausschuss diskutiert und auch Experten dazu angehört, um uns abschließend eine Meinung zu bilden. Das war nicht gewollt, Sie haben dem nicht zugestimmt. Deswegen werden wir uns heute auch enthalten, weil der Ausschuss nicht beteiligt worden ist, wo man in einer Anhörung Für und Wider abgewogen hätte, Experten angehört hätte. Dann hätten wir uns auch eine Meinung bilden können. Das ist in diesem Fall nicht der Fall, das bedauern wir sehr. Danke schön.
(Beifall CDU)
Viertes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Vereinfachung des Hochbaurechts
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, nachdem wir im letzten Plenum bereits den Antrag der AfD diskutiert und aus gutem Grund für nicht durchdacht und nicht als tauglich für eine weitere Debatte im Ausschuss befunden haben, ist richtig, Frau Kollegin Tasch, haben Sie gemeinsam als Union mit der AfD für eine Überweisung plädiert; aber hier heute nun also die zweite Lesung. Ich möchte zu Beginn nochmals meine Wertschätzung für die Handwerkerschaft wiederholen. Auch wenn der Elan und die Selbsteinschätzung mancher Kollegen aus dem Handwerksbereich sicherlich grenzenlos sind, gibt es doch zahlreiche Tätigkeiten, an die ich mich umgekehrt als Bauingenieur nicht herantraue. Und dann greife ich gern einmal auf Spezialisten zurück. Liebe Handwerkerinnen und Handwerker, auf Ihrer Hände Arbeit ruht unser Land und ruht unser Wohlstand und dafür danken wir auch ausdrücklich. Aber es ist umgekehrt auch genauso, dass Ingenieure und Architekten eine Ausbildung haben, die einen breiten Ansatz hat und die auch nicht mit ein paar Weiterbildungslehrgängen nachzuholen ist. Nicht umsonst gehören das Studium des Bauingenieurwesens und auch das Studium der Architektur zu den härtesten Studien im technischen Bereich, die es überhaupt gibt – eine Ausbildung, die gänzlich nicht in diese handwerkliche Arbeit hineingeht, sondern den Überblick darüber behält, und deren Aufgabe es ist, das Gesamtbauwerk zu überblicken, und wofür man nicht umsonst heutzutage wenigstens zehn Semester an einer Fachhochschule oder Technischen Universität benötigt. Der planende Architekt, der planende Ingenieur ist in der Aufteilung – so wie wir das in Deutschland haben und aus gutem Grund halten – Interessenvertreter des Bauherrn, quasi ein Lotse am Bau. Er ist eine neutrale Zwischeninstanz zwischen den Interessen und Wünschen des Auftraggebers und den tatsächlich zu erbringenden und erbringbaren Leistungen der ausführenden Unternehmen. Das heißt, er hat eine ordentliche Planung vorzulegen und später in der Ausführung – wenn er noch mit der Bauüberwachung und zuvor der Ausführungsplanung betraut ist – hat er zur überwachen, dass im Interesse des Bauherrn auch so gebaut wird, wie es im Vertrag und in der Planung festgelegt ist und den anerkannten Regeln der Technik entspricht, und zwar fachübergreifend. Der Handwerksmeister ist in Deutschland chronische Mangelware. Das wird auch bei abflauender Konjunktur so bleiben, das zeigt ein Blick auf die Bevölkerungspyramide. Ihn und seine Zunft jetzt mit weiteren Aufgaben und den daraus folgenden Dokumentationspflichten zu belasten, ist aus unserer Sicht der falsche Weg und wird auch nicht weiterführen, hat sich doch die gegenwärtige Regelung in der Praxis bewährt. Mir geht es hier, meine Damen und Herren, um Qualität am Bau, mir geht es hier um praktikable Regelungen im Sinne der Bauwilligen und der Bauherren. Deswegen ist Ihr Gesetzentwurf nicht geeignet, dort zu einer Verbesserung der Lage beizutragen. Vielmehr muss es darum gehen, den Beruf des Handwerkers wieder attraktiv zu gestalten und umgekehrt auch den Planungsbereich auskömmlich zu belasten.
(Beifall Gruppe der FDP)
Denn eins, Herr Kollege Sesselmann, ist bei Architekten und Ingenieuren ähnlich, wie Sie das als Rechtsanwalt kennen: Die kleinen Vorhaben sind nämlich nicht so, dass sie eine Honorartabelle besonders lukrativ werden lässt. Was Sie hier mit Stundenhonoraren gezeigt haben, zeigt mir, dass Sie die Problematik dort überhaupt nicht kennen. Das würde bei zugleich abgespecktem Leistungsbild nicht billiger werden. Deswegen möchte ich auch noch auf eines aufmerksam machen: Sie haben noch nicht einmal den Makel behoben, auf den ich Sie beim letzten Mal aufmerksam gemacht habe, nämlich dass die nicht vorlageberechtigten Ingenieure wenigstens dort noch mit hineingekommen wären. Das hätte ein Änderungsantrag von Ihnen selbst zu Ihrem eigenen Antrag bringen können. Das heißt: All die, die nicht in der Ingenieurkammer sind, weil sie zum Beispiel Angestellte sind, weil sie irgendwo in einem anderen Bereich tätig sind, werden von Ihnen nicht mit einer Bauvorlageberechtigung bedacht, während Althandwerksmeister, die in der Ausbildung einen relativ eingeschränkten Bereich haben, diese Berechtigung bekommen sollen. Allein das ist schon in sich nicht logisch. Ich bleibe bei der Einschätzung – Frau Kollegin Tasch, jetzt sehe ich sie leider gerade nicht, das wäre ich auch gern bereit, im Gespräch zu erläutern –, dass dieser Gesetzentwurf die Zeit nicht wert ist, erst viele und lange Anhörungen dazu zu bringen. Danke schön.
(Beifall Gruppe der FDP)
Viertes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Vereinfachung des Hochbaurechts
Vielen Dank. Ich habe jetzt keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten mehr. Herr Abgeordneter Sesselmann, Sie haben aber nur noch 8 Sekunden Zeit.
Viertes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Vereinfachung des Hochbaurechts
Herr Kollege Bergner, ganz kurz: Wir hätten einen Änderungsantrag gebracht. Allerdings wollten wir gern die Regelung in Sachsen abwarten. Da ist nämlich die Regelung mit der Sechs-Jahres-Frist.
Viertes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Vereinfachung des Hochbaurechts
Gut. Dann habe ich jetzt keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten. Die Landesregierung nimmt auch Abstand, noch dazu zu sprechen. Dann würden wir jetzt abstimmen. Wir stimmen zunächst über den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/5038 in zweiter Beratung ab. Wer für den Gesetzentwurf stimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Fraktion der AfD. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen und die Gruppe der FDP. Gibt es Stimmenthaltungen? Das sind die CDU-Fraktion und der anwesende fraktionslose Abgeordnete. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt. Dann müssen wir auch keine Schlussabstimmung mehr machen. Wir würden jetzt in eine Lüftungspause bis 16.25 Uhr eintreten und dann mit Tagesordnungspunkt 30 fortfahren. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich würde dann in der Tagesordnung fortfahren. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 30 Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/5040 dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 7/5603 ZWEITE BERATUNG Das Wort erhält zunächst Abgeordneter Bilay aus dem Innen- und Kommunalausschuss zur Berichterstattung.
Achtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landeswahlgesetzes
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf ist dem Innen- und Kommunalausschuss zur Beratung überwiesen worden. Wir haben dazu eine schriftliche Anhörung, insbesondere mit vielen Parteien durchgeführt, die zur Wahl antreten könnten. Die Stellungnahmen haben gezeigt, dass es bis auf einen kleineren Hinweis keine größeren Bemerkungen zum vorliegenden Gesetzentwurf gibt. Deswegen empfiehlt der Ausschuss die Annahme des Gesetzes. Danke schön.
Achtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landeswahlgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die Anregung der Landesregierung aus ihrem Bericht über die Veränderung der Bevölkerungszahlen in den Landtagswahlkreisen nach § 2 Abs. 4 Thüringer Landeswahlgesetz vom Februar 2022 in der Drucksache 7/4973 zur Änderung des § 23 Abs. 3 Satz 2 des Thüringer Landeswahlgesetzes aufgegriffen. Gemäß des erwähnten § 2 Abs. 4 legt die Landesregierung dem Landtag spätestens 27 Monate nach Beginn der Wahlperiode einen schriftlichen Bericht über die Veränderungen der Bevölkerungszahlen in den Landkreisen vor und bereits drei Monate später – also 30 Monate nach Beginn der Wahlperiode – sind gemäß § 23 Thüringer Landeswahlgesetz die Wahlen der Vertreter für die Vertreterversammlung frühestens möglich. Um dieses Zeitfenster im Hinblick auf eine notwendige Wahlkreisneueinteilung aus Gründen der Rechtssicherheit zu erweitern, regt die Landesregierung – aus unserer Sicht auch nachvollziehbar – in ihrem Bericht an, den Zeitpunkt für die frühestmöglichen Wahlen der Vertreter für die Vertreterversammlung um neun Monate nach hinten zu verschieben und mit dem Zeitpunkt der frühestmöglichen Wahlen der Wahlkreisbewerber zusammenzulegen – das sind 39 Monate nach Beginn der Wahlperiode. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das Anhörungsverfahren im Innen- und Kommunalausschuss hat ergeben, dass Thüringen im Vergleich zu anderen Bundesländern das einzige Bundesland mit einem so frühen Zeitpunkt für eine mögliche Aufstellung der Vertreter für die Vertreterversammlung ist. Die Bundesländer Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt haben gesetzlich einen identischen Zeitpunkt für die beiden Aufstellungsverfahren – ich habe es gesagt – Vertreterversammlung und Wahlkreisbewerber geregelt, die auch deutlich näher an der nächsten anstehenden Wahl liegen. In Thüringen liegt der Zeitpunkt für die frühestmögliche Aufstellung der Vertreter für die Vertreterversammlung etwa in der Hälfte der Legislaturperiode und damit etwa zweieinhalb Jahre vor der nächsten Wahl. Sachliche Gründe für einen solch frühen Zeitpunkt sind nicht erkennbar, auch das hat die Anhörung ergeben. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich den Standpunkt meiner Fraktion zusammenfassen: Wir stimmen dem Anliegen des Gesetzentwurfs zu, insbesondere mit Blick auf folgende drei Punkte: 1. die Erweiterung des Zeitfensters für Wahlkreisneueinteilungen aus Gründen der Rechtssicherheit, 2. die Angleichung an die Praxis auch anderer Bundesländer und 3. die Vereinfachung der Rahmenbedingungen für die betreffenden Aufstellungsverfahren, nämlich identische Zeitpunkte zu wählen. Gesetzliche Regelungen – das wissen wir –, zu welchem genauen bzw. exakten Zeitpunkt eine Wahlkreisneueinteilung rechtssicher abgeschlossen sein muss, gibt es nicht, sodass die Rechtslage hier leider nicht eindeutig ist und auch insofern ein gewisser Interpretationsspielraum eröffnet ist. Das wollen wir jetzt klar regeln. Im letzten Innenausschuss haben wir auch darüber diskutiert, dass die Wahlkreiseinteilung aus Gründen – erstens – der Chancengleichheit der Parteien, aber auch vor allem – zweitens – aus Gründen der Rechtssicherheit vor dem frühestmöglichen Zeitpunkt der Wahlen der Vertreterversammlung der Parteien abgeschlossen sein sollte. Diese Auffassung wurde unter anderem auch vom Wissenschaftlichen Dienst des Thüringer Landtags vertreten. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, mit der beabsichtigten Änderung des Landeswahlgesetzes hat der Landtag dann vom Zeitpunkt des Berichts der Landesregierung nach § 2 Abs. 4 des Landeswahlgesetzes künftig von Gesetzes wegen nicht mehr nur drei Monate, sondern neu dann insgesamt ein Jahr lang Zeit für die durch Gesetz vorzunehmende Neueinteilung der Wahlkreise, bevor die Wahlen der Vertreter für die Vertreterversammlung frühestmöglich beginnen können. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich noch ankündigen, dass wir als CDU-Fraktion selbstverständlich bereit sind, auch bei einem möglichen Gesetzgebungsverfahren zur Wahlkreisneueinteilung konstruktiv mitzuarbeiten, damit vor der nächsten Landtagswahl Klarheit und auch die mehrfach zitierte Rechtssicherheit bei den Thüringer Landtagswahlkreisen gewährt ist. Entscheidend ist aus unserer Sicht, dass wir zum einen den Zugang zur Wahl im ländlichen Raum nicht erschweren dürfen, und dass zweitens Wahlkreise nicht nach politischen Interessen zugeschnitten werden sollen. Somit stimmen wir – und das ist mein letzter Satz und das Fazit – dem vorliegenden Gesetzentwurf und natürlich auch der Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses zu. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
Achtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landeswahlgesetzes
Da kann ich jetzt auch nichts anderes machen, als die Worte von Herrn Walk noch mal zusammenzufassen, denn so ein vernünftiges, wirklich eineindeutig vernünftiges Regelungswerk wie das jetzt hier vorliegende haben wir vielleicht selten. Da ist nichts von Ideologie zu erblicken oder sonst was, was da sonst immer an Verdächtigungen auf uns niederprasselt, sondern einfach nur eine vernünftige Zahlenarithmetik. Denn – Herr Walk hat das wie vieles andere auch schon gesagt – es gibt überhaupt keinen vernünftigen Grund, warum man schon 30 Monate nach einer vergangenen Wahl anfangen soll, Vertreter für die Aufstellung der nächsten Kandidierenden zu wählen – zumal diese dann auch erst neun Monate später selbst aufgestellt werden können. Das Wichtigste, das Herzstück des Ganzen ist, dass wir den Bericht, den die Landesregierung immer vorlegen muss – gestützt auf die Einwohnerdaten, auf die Einwohnerentwicklung des Statistischen Landesamtes, die uns dann zeigen, wo in den Wahlkreisen Abweichungen nach unten und oben bei der Bevölkerungszahl sind, die das Prinzip der Gleichheit der Wahl verletzen, wenn sie zu groß werden, wo dann von Gesetzes wegen Wahlkreisneueinteilungen vorzunehmen sind –, dass wir diesen Bericht nach 27 Monaten bekommen, spätestens in der neu laufenden Legislaturperiode. Dann ist es wichtig, dass man ausreichend Zeit hat, eine vernünftige Lösung zu finden, wie die Wahlkreise rechtssicher neu einzuteilen sind – und vielleicht auch so, dass es nicht nur bis zur nächsten Wahl reicht, sondern vielleicht auch ein bisschen längerfristig vernünftig ist. Dafür ein Zeitfenster von zwölf Monaten zu haben statt bisher drei, ist super vernünftig und auch für eine sachgerechte Entscheidung erforderlich. Es gibt keinen vernünftigen Grund – wie gesagt –, dass man die Vertreterversammlung schon so früh wählen können müsste wie bisher. Deswegen kann ich Ihnen auch nur aus ganzem Herzen und mit bestem Verstand die Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf empfehlen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Achtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landeswahlgesetzes
Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten habe ich jetzt keine weiteren Wortmeldungen vorliegen. Wünscht die Landesregierung das Wort? Auch nicht. Dann treten wir in die Abstimmung ein. Wir stimmen zunächst über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/5040 in zweiter Beratung ab. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen und Gruppen des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Haben jetzt die fraktionslosen Abgeordneten zugestimmt? War das eine Zustimmung, Frau Bergner? Ja. Dann haben auch die fraktionslosen Abgeordneten zugestimmt. Damit ist dem Gesetzentwurf so zugestimmt. Wir kommen jetzt zur Schlussabstimmung des Gesetzentwurfs. Wer dem Gesetzentwurf so zustimmen möchte, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Auch das sind alle Fraktionen, Gruppen und fraktionslosen Abgeordneten des Hauses. Ich mache noch mal die Gegenprobe. Gibt es Gegenstimmen? Das kann ich nicht erkennen. Gibt es Stimmenthaltungen? Auch das nicht. Damit ist dieser Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 31 Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/5264 ERSTE BERATUNG Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Herr Abgeordneter Montag, bitte.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen und zur Änderung des Thüringer Maßregelvollzugsgesetzes (Gesetz zur notwendigen Ausgestaltung des Richtervorbehalts)
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, worum geht es uns in unserem Gesetzentwurf? Liberale sind immer aufgefordert, wenn ihnen Regelungen gewahr werden, die nicht verfassungsgemäß sind. Das ist in Thüringen bei zwei Gesetzen der Fall. Das ist einmal das ThürPsychKG und das Thüringer Maßregelvollzugsgesetz. Warum? Weil das Urteil vom Bundesverfassungsgericht vom 24. Juli 2018 zwar bezogen auf die Ländergesetze Baden-Württembergs und Bayerns geurteilt hat, aber damit allen anderen Bundesländern auch Vorgaben gemacht hat. Was war die Kernfrage? Das ist die Frage, ob bei Personen, die durch richterliche Entscheidung in ihrer Freiheit durch eine Fixierung beschränkt sind – das ist in beiden möglich –, eine erneute richterliche Entscheidung notwendig wird. Das Bundesverfassungsgericht hat das bejaht und gleichzeitig sehr dezidierte Vorgaben gemacht, was dort zu beachten ist. Die Anforderungen sind, dass die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage hinreichend bestimmt sein muss und auch diesen Richtervorbehalt regeln muss. Fixierungen dürfen nur als letztes Mittel Anwendung finden. Das Verfassungsgericht macht auch Vorgaben zum Schutz der Rechte der untergebrachten Personen, beispielsweise vorherige richterliche Entscheidung – das wird gleich noch wichtig –, Anordnung und Überwachung der Fixiermaßnahme durch einen Arzt, dass bei Fünf- oder Sieben-Punkt-Fixierungen grundsätzlich eine Einszu-eins-Betreuung durch therapeutisches und/oder pflegerisches Personal zu gewährleisten ist und nach Beendigung der Fixierung die betroffenen Personen auf die Möglichkeit hingewiesen werden müssen, die Zulässigkeit der Maßnahme gerichtlich überprüfen zu lassen. Situation in Thüringen: Ich habe gesagt und sage das auch noch mal dazu, alle anderen Bundesländer haben ihre Gesetze schon angepasst. Ich muss jetzt nicht sagen, welches Land in dem Fall die rotrot-grüne Laterne hat. Was noch nicht umgesetzt ist, ist leider in Thüringen einmal das PsychKG. Wen betrifft das? Das sind die psychisch kranken Menschen. Es sieht den Richtervorbehalt bei Fixierung nicht hinreichend bestimmt vor. Es fehlen auch die Anforderungen an Dokumentationspflichten, die Überwachungs- und Betreuungspflichten sind nicht ausreichend definiert und der notwendige Hinweis an die Betroffenen auf sein gerichtliches Überprüfungsrecht ebenso wenig. Dann haben wir das Maßregelvollzugsgesetz. Das betrifft die straffällig gewordenen, aber auch psychisch kranken Menschen und sieht den Richtervorbehalt zumindest in der aktuellen Version nicht hinreichend bestimmt vor, was besonders schwerwiegend ist. Es sieht stattdessen verfassungswidrig die Entscheidung eines sogenannten Interventionsbeauftragten vor. Ich erinnere mich – damals war ich noch Referent in der damaligen Landtagsfraktion –, dass wir das auch im Gesundheitsausschuss hoch- und runterdiskutiert haben, genau diese Frage hoch- und runterdiskutiert haben. Die damalige Koalition aus CDU und SPD hat sich für diese Variante entschieden, damals im guten Willen darauf, Bürokratie abzubauen, Dinge schneller regeln zu können. Aber am Ende ist die Freiheit des Einzelnen nicht zu beschränken, was hier der Fall ist. Auch fehlen hier umfassende Dokumentationspflichten; Überwachungs- und Betreuungspflichten sind auch nicht hinreichend geregelt und auch hier fehlt der notwendige Hinweis an den Betroffenen auf sein eben schon erwähntes richterliches Überprüfungsrecht. Ich habe anfangs gesagt, was unsere Motivation ist: im besten Oppositionssinne das zu tun, wo es aus unserer Sicht Fehlentwicklungen und Regelungsbedarfe gibt. Aus unserer Sicht ist die Freiheit zu schützen, auch Freiheit von psychisch Erkrankten in einem besonders sensiblen Bereich, und dabei immer im Blick zu behalten, das eine zu tun, ohne das andere zu lassen, nämlich die Möglichkeit zu geben, in einer Gefahrensituation – das bleibt aber auch bestehen, das kann ich gleich sagen – einschreiten zu können, Gefahren von Leib und Leben für den Betroffenen und für andere abzuwenden, aber auch die Rechte des Betroffenen entsprechend zu wahren. Hier ist Thüringen Bummelletzter. Wir wollen Thüringen nach vorn bringen. Deswegen hoffe ich sehr, dass wir dazu in eine entsprechende Debatte eintreten können und die ganze Sache im Gesundheitsausschuss weiterdiskutieren, damit am Ende die Vorgaben des Verfassungsgerichtes gesetzlich normiert Anwendung in unserem wunderbaren Bundesland finden, das nicht ohne Grund – und hier passt es ganz wunderbar – ein Freistaat ist und auch ein Freistaat sein soll. Vielen Dank.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen und zur Änderung des Thüringer Maßregelvollzugsgesetzes (Gesetz zur notwendigen Ausgestaltung des Richtervorbehalts)
Vielen Dank. Damit eröffne ich die Aussprache. Zunächst erhält Abgeordnete Pfefferlein für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen und zur Änderung des Thüringer Maßregelvollzugsgesetzes (Gesetz zur notwendigen Ausgestaltung des Richtervorbehalts)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste, die FDP-Gruppe hat hier einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Änderungen im Thüringer Maßregelvollzugsgesetz und im Thüringer Gesetz zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen vorschlägt. Es geht vor allem darum, die Anordnung von Fixierung auf die aktuelle und verfassungskonforme Rechtgrundlage zu stellen. Das ist geboten. Für die Fixierung von Patienten gilt, sie stellt einen Eingriff in deren Grundrecht auf Freiheit der Person dar. Aus dem Freiheitsgrundrecht sowie dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ergeben sich strenge Anforderungen an die Rechtfertigung eines solchen Eingriffs. Im Juli 2018 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass für Fixierungen, die nicht nur kurzfristig sind, also dann, wenn die Maßnahme voraussichtlich länger als 30 Minuten dauert, strenge Anforderungen gelten müssen. Sowohl bei einer Fünf-Punkt- als auch bei einer Sieben-Punkt-Fixierung von nicht nur kurzfristiger Dauer handelt es sich um eine Freiheitsentziehung im Sinne des Artikel 104 Abs. 2 Grundgesetz, so entschied das Gericht und entschied, dass diese Maßnahmen einen Richtervorbehalt auslösen. Deshalb muss die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage hinreichend bestimmt sein und damit ist der FDP-Gruppen-Entwurf erst mal berechtigt. Eine geänderte gesetzliche Regelung muss den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechen. Sie schafft im besten Falle mehr Rechtsicherheit für die Beschäftigten, aber auch für die betroffenen Personen. Sowohl im Maßregelvollzugsgesetz als auch im Thüringer Gesetz zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen sind Gesetzesnovellierungen notwendig, um den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Fixierung gerecht zu werden. Unser Ziel muss es aber sein, dass die Anforderungen der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung erfüllt, praxisnah sind und den Schutz der Patientinnen und Patienten erfüllen. Das stärkt die Rechte von Menschen im Maßregelvollzug und von denen, die in psychiatrischen Kliniken untergebracht sind. In diesem Sinne ist zu prüfen, ob nicht beide Gesetze im Sinne einer einheitlichen Gesetzgebung angepasst werden sollten. Ich bin sicher, dass der vorliegende Entwurf dahin gehend noch kritisch zu überarbeiten ist.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Sind die vorgeschlagenen Maßnahmen im Alltag umsetzbar, sind ärztliche Einweisungen des therapeutischen und medizinischen Personals zu gewährleisten oder sollte es doch auch spezielle Schulungen für das Personal geben? Ich könnte jetzt noch einiges mehr aufzählen, aber ich möchte das doch lieber von den Expertinnen und Experten aus der Justiz, der Medizin und den Interessenvertretungen von Menschen mit psychischen Erkrankungen hören, die praktische Erfahrungen haben. Deshalb empfehle ich, diesen Entwurf an den Ausschuss zu überweisen. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN, Gruppe der FDP)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen und zur Änderung des Thüringer Maßregelvollzugsgesetzes (Gesetz zur notwendigen Ausgestaltung des Richtervorbehalts)
Vielen Dank. Ich würde zunächst noch um ein bisschen Ruhe im Saal bitten. Dann hat als Nächster Abgeordneter Zippel für die CDU-Fraktion das Wort.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen und zur Änderung des Thüringer Maßregelvollzugsgesetzes (Gesetz zur notwendigen Ausgestaltung des Richtervorbehalts)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben es schon gehört: Im Jahr 2018 hat das Bundesverfassungsgericht zur Zulässigkeit von Fixierungen bei untergebrachten Personen geurteilt. Bei einer Fixierung von nicht nur kurzfristiger Dauer handelt es sich um eine Freiheitsentziehung. Dies sei von einer richterlichen Unterbringungsanordnung nicht gedeckt – so das Gericht. Als zeitliche Orientierung für eine Fixierung von nicht nur kurzfristiger Dauer wird eine halbe Stunde genannt. Das Gericht sieht damit den Artikel 104 des Grundgesetzes berührt – Stichwort „Richtervorbehalt bei Freiheitsentziehungen“. Daraus folge ein Regelungsauftrag an den Gesetzgeber – und das entscheidende Wort lautet hier „Gesetzgeber“. Dieser sei verpflichtet, den Richtervorbehalt verfahrensrechtlich auszugestalten. Insbesondere bedürfe es eines täglichen richterlichen Bereitschaftsdienstes. Konkret – und das haben wir schon gehört – betrifft dies das Thüringer Gesetz zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen sowie für strafrechtlich auffällig gewordene psychisch erkrankte Menschen das Thüringer Maßregelvollzugsgesetz. Die Landesregierung hat – so sagt sie – wenige Tage nach dem Urteil die Kliniken per Erlass angewiesen, das Urteil umzusetzen. Eine gesetzliche Regelung, wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert, gibt es aber bis heute nicht – fast vier Jahre nach dem Urteil. Insofern hat die FDP durchaus einen Punkt. Es ist erstaunlich, dass es für diese Initiative den Anstoß der Opposition braucht, erstaunlich, vielleicht sogar ein ganz klein wenig peinlich für die Landesregierung. Die CDU jedenfalls wird der Überweisung an den Ausschuss zustimmen und wir sehen diesen Antrag nicht nur im Sozialausschuss, sondern aufgrund der Umsetzung eines Bundesgerichtshofurteils mitberatend auch im Justizausschuss – federführend bitte im Sozialausschuss. Vielen Dank.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen und zur Änderung des Thüringer Maßregelvollzugsgesetzes (Gesetz zur notwendigen Ausgestaltung des Richtervorbehalts)
Vielen Dank. Und jetzt erhält für die Gruppe der FDP Abgeordneter Montag das Wort.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen und zur Änderung des Thüringer Maßregelvollzugsgesetzes (Gesetz zur notwendigen Ausgestaltung des Richtervorbehalts)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Vorredner haben es schon gesagt: seit vier Jahren zwei verfassungswidrige Gesetze, und das als letztes Bundesland. Die Frage, die Christoph Zippel gerade gestellt hat, ob das nicht ein bisschen peinlich ist für unser Bundesland, müsste man eigentlich vom Pult aus mit Ja beantworten.
(Beifall Gruppe der FDP)
Denn es ist gerade ein hochsensibler Bereich für alle – und wir kennen die Zuschriften derer –, die betroffen sind und die sich manchmal zu Recht, manchmal zu Unrecht, aber immer emotional verständlich der Freiheit beraubt sehen, wenn sie in einer dieser beiden Einrichtungen sind. Per Pressediskurs – ich will das mal so formulieren – haben wir lesen dürfen, dass man das eigentlich alles schon geregelt habe, man säße schon an einer neuen Version und Regelung dieser beiden Gesetze und man habe schon per Erlass angewiesen, dass so zu handeln ist, wie von uns zuvor besprochen und hier in der Regelung vorgestellt. Man kann so was natürlich als Erlass kurzfristig für eine kurze Zeit als Sofortmaßnahme machen. Aber man kann das nicht für vier Jahre machen. Das weiß auch die Landesregierung und hier muss man sich schon fragen, ob das nicht ein wissentlicher Versuch ist, einen verfassungswidrigen Zustand zu erhalten. Wir diskutieren häufig genug über Einzelgesetze. Die Normierung, die hier durch das Verfassungsgericht vorgeschlagen ist, muss aus unserer Sicht schnellstmöglich umgesetzt werden. Was haben wir gemacht? Wir haben uns das Urteil hergenommen, wir haben auch die entsprechenden Ländergesetze der anderen Bundesländer hergenommen und haben die Regelung in einem Entwurf von uns angepasst. Was haben wir hier angepasst? Und zwar in beiden haben wir noch mal ganz konkret den von Verfassungs wegen notwendigen Richtervorbehalt beschrieben, dieser folgt aus Artikel 104 Abs. 1 und 2 des Grundgesetzes. Freiheitsentziehende Maßnahmen – dazu zählen auch die Fixierungen, das hat das Verfassungsgericht festgestellt – dürfen nur richterlich angeordnet werden. Ausnahme ist die Gefahr in Verzug, und auch das haben wir hier geregelt und berücksichtigt – mit einer nachträglichen Richtergenehmigung.
(Beifall Gruppe der FDP)
Die Anordnung von Fixierungen ausschließlich durch Ärzte – die Fixierungen dienen ja der Einschränkung oder Verhinderung von Gefahren, die von Personen ausgehen, beispielsweise von einer Person, die um sich schlägt und sich selbst oder andere zu gefährden und/oder zu verletzen droht. Fixierungen selbst bergen aber natürlich auch für den Betroffenen Gefahren, nämlich für die fixierten Personen, indem sie sich infolge des Widerstands gegen die Bewegungseinschränkung selbst verletzen oder indem sich durch die Fixierung die psychische Lage der Person verschlechtert. Die Sicherstellung einer qualifizierten medizinischen Abwägung zwischen den Gefahren ohne Fixierung und den Gefahren durch Fixierung ist notwendig. Ein Überwachungs- und Betreuungserfordernis sehen wir auch – auch nach Vorgabe des Verfassungsgerichts. Potenzielle Veränderungen des Gesundheitszustands der fixierten Person müssen unmittelbar erkannt werden. Das ist diese berühmtberüchtigte Eins-zu-eins-Betreuung durch medizinisches Personal. Und am Ende natürlich die Dokumentationspflicht. Das kennen aber die Kolleginnen und Kollegen, die in diesen Einrichtungen ärztlich tätig sind. Wir haben auch vorher mit vielen gesprochen. Sie dokumentieren es ohnehin, weil sowieso immer ganz potenziell bei der Frage ein Gang vor ein Gericht möglich ist und sie das ohnehin auch in der Leistungsabrechnung für sich dokumentieren. Das dient der Prüfung der Sicherungsmaßnahmen, dient auch der rechtlichen Absicherung der Ärzte und darum geht es. Sie arbeiten in einem Raum, der rechtsunsicher ist. Noch mal: In einem solch sensiblen Bereich ist das problematisch für die, die dort Verantwortung tragen, und nicht nur für die von Fixierung betroffenen Personen. Abschließend noch zur Hinweispflicht auf die Möglichkeit zur gerichtlichen Prüfung: Ich glaube, ich muss Ihnen da keinen Vortrag halten, das ist nun wirklich ein Punkt, der sich völlig von selbst erklärt, aber auch normiert werden muss. Wir haben Ihnen diese Regelungen vorgeschlagen, ich höre allenthalben, dass wir gemeinsam über die Umsetzung diskutieren wollen – gern natürlich auch im Justizausschuss und natürlich federführend im Sozialausschuss. Ich freue mich darauf. Hoffen wir, dass wir schnellstmöglich zu einem guten Ergebnis kommen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, CDU, Gruppe der FDP)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen und zur Änderung des Thüringer Maßregelvollzugsgesetzes (Gesetz zur notwendigen Ausgestaltung des Richtervorbehalts)
Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten habe ich jetzt keine weiteren Wortmeldungen vorliegen. Die Landesregierung, Herr Minister Holter.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen und zur Änderung des Thüringer Maßregelvollzugsgesetzes (Gesetz zur notwendigen Ausgestaltung des Richtervorbehalts)
Frau Präsidentin, wie bekannt, ist die Ministerin Heike Werner erkrankt und ich bin ihr Vertreter und trage damit den Standpunkt des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie vor. Meine Damen und Herren, das TMASGFF hat wenige Tage nach Verkündung des hier schon mehrfach erwähnten Urteils die psychiatrischen Kliniken im Freistaat durch Erlass angewiesen, exakt diese höchstrichterlichen Vorgaben umzusetzen. Rednerinnen und Redner, Herr Montag, auch Sie sind darauf eingegangen. Insoweit werden diese Vorgaben eins zu eins in der Praxis vollzogen, auch wenn diese bisher nicht im Wortlaut des Gesetzes abgebildet sind. Insoweit geht der vorliegende Gesetzentwurf grundsätzlich in die richtige Richtung – Herr Montag, das will die Regierung bestätigen –, zumal er mit Geltung für die psychiatrischen Kliniken und für den Maßregelvollzug neben dem Richtervorbehalt auch die in dem genannten Urteil notwendigen weiteren Gesichtspunkte beinhaltet. Exakt dieser Thematik stellt sich aber auch ein im TMASGFF erarbeiteter Gesetzentwurf, der jedoch weit über den Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP hinausgeht. Ich möchte hier fünf Punkte nennen, die dort unter anderem enthalten sind: 1. die Neuregelung von Schutz- und Sicherungs- und Zwangsmaßnahmen, insbesondere der Fixierung und der medizinischen Zwangsbehandlung sowohl im ThürPsychKG als auch im Thüringer Maßregelvollzugsgesetz. 2. Die Beleihung der Träger der Einrichtungen, in denen die öffentlich-rechtliche Unterbringung vollzogen wird, verbunden mit einer Regelung zur Legitimierung des Personals. Auch diese Regelungen gehen auf einen Bundesverfassungsgerichtsentscheid zurück, seinerzeit zum hessischen Maßregelvollzug. 3. Weiterhin enthält der Gesetzentwurf aus dem TMASGFF die Stärkung der sozialpsychiatrischen Dienste, verbunden mit einer detaillierten Regelung des Unterbringungsverfahrens. 4. Schließlich enthält der Gesetzentwurf Schlussfolgerungen aus der UN Behindertenrechtskonvention. Die UN-Be‑ hindertenrechtskonvention fordert für Menschen mit einer psychischen Erkrankung eine Neuausrichtung der psychiatrischen Versorgung an menschenrechtlichen Zielen und Geboten, insbesondere die Entwicklung von Alternativen in der praktischen Anwendung mit weniger bzw. ohne Zwang. 5. Auf die Träger der psychiatrischen Einrichtungen entfallen zahlreiche neue Pflichten wie etwa Dokumentations- und Mitwirkungspflichten, Unterrichtungs- und Hinweispflichten sowie Umsetzungspflichten nach den Vorgaben des Gesetzes, um hier auch im prozeduralen Sinne den von Verfassungs wegen gebotenen Grundrechtsschutz zu gewährleisten. Meine Damen und Herren, eine solche umfassende Neuregelung wie eben skizziert wird im zuständigen Gesundheitsministerium derzeit als Referentenentwurf finalisiert. Es ist davon auszugehen, dass nach abschließender Meinungsbildung das weitere Verfahren durchgeführt werden kann, meint: Dieser Gesetzentwurf wird nach der Kabinettsbefassung auch den Landtag erreichen. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, Gruppe der FDP)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen und zur Änderung des Thüringer Maßregelvollzugsgesetzes (Gesetz zur notwendigen Ausgestaltung des Richtervorbehalts)
Vielen Dank. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung. Es ist Ausschussüberweisung beantragt, einmal an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung und an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Wir stimmen zunächst über die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung ab. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen, Gruppen und Fraktionslosen des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Das kann ich nicht erkennen. Enthaltungen? Auch nicht. Damit ist dieser Überweisung zugestimmt. Dann stimmen wir darüber ab, ob es eine Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz gibt. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind auch alle Gruppen, Fraktionen und fraktionslosen Abgeordneten des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Das sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist auch dem zugestimmt. Wir stimmen noch über die Federführung ab, die Federführung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Wer der Federführung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Auch das sind alle Gruppen, Fraktionen und fraktionslosen Abgeordneten des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Das sehe ich nicht. Enthaltungen? Auch nicht. Damit liegt die Federführung beim Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Dann können wir auch diesen Tagesordnungspunkt schließen und kommen zum TagesordGesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/5361 ERSTE BERATUNG Das Wort zur Begründung erhält Abgeordneter Kemmerich für die Gruppe der FDP.
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, zu später Stunde, fast zum Ladenschluss reden wir über das Thüringer Ladenöffnungsgesetz – zum wiederholten Mal, ich weiß. Herr Möller ist schon ganz motiviert, mir das zu erklären, aber das Thema bleibt auf der Tagesordnung.
(Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Das wäre
schön!) Ich weiß, dass wir im Februar dieses Jahres dieses Gesetz auch angefasst haben, allerdings nur eine Lösung für die Frage der Sonntagsöffnungen getroffen haben und das Thema etwas anlasslos angefasst haben, in meinen Augen längst nicht befriedigend, aber darum soll es heute nicht gehen. Heute geht es um die Betreiber der Verkaufsstellen in Thüringen, die nochmals in unseren Fokus gerückt sind, weil sie durch und nach der Pandemie, durch die Folgen der Schließungen und der Lockdowns sehr große Probleme haben, den Neustart zu schaffen, unsere Innenstädte belebt zu halten, weil sie neben dem Verkaufsgeschäft das wichtige Bindeglied für unsere Gesellschaft sind, nämlich lebhafte Innenstädte. Die Coronaschließungen haben gerade dem Einzelhandel sehr zugesetzt. Es gab zwei Gruppen. Es gab den stationären kleineren Einzelhandel. Der musste teilweise unter Total-Lockdowns leiden. Teilweise gab es unsinnige 2G-Beschränkungen. Click & Collect und was alles erdacht worden ist, während in der Nachbarschaft zwei Dinge zu beobachten waren: Einerseits haben die Großmärkte ihr Angebot auf das Sortiment erweitert, was üblicherweise der stationäre Einzelhandel anbietet, haben Kunden weggezogen und haben natürlich auch in der Nachfolgezeit nicht davon abgelassen. Zweitens boomt und boomte der Onlinehandel, weil es durch den Verordnungsgeber und auch die Thüringer Landesregierung so kompliziert gemacht worden ist einzukaufen, dann hat man sich eben des Onlinehandels bedient. Gerade darum geht es jetzt: Den Einzelhändlern in Thüringen eine Zukunft zu ermöglichen. Ein großes Problem ist die Fachkräftesituation. Hier geht es nach wie vor um das Samstagsarbeitsverbot, dass man nicht an mehr als zwei Tagen im Monat samstags arbeiten darf. Deshalb dieser Antrag. Vielen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes
Danke, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren, es wurde schon dargestellt, bereits im Februar dieses Jahres hat Rot-Rot-Grün zusammen mit der CDU Änderungen am Ladenöffnungsgesetz beschlossen. Und nur wenige Monate später kommt jetzt die FDP mit einem nächsten Änderungsvorschlag um die Ecke. Wir können jetzt weitere Hypothesen bilden, ob es doch noch mal um das Profilieren der Wirtschaftskammern geht, ob man darstellen will, unsere Forderungen sind weitreichender als die der CDU. So oder so, dieser Gesetzentwurf der FDP ist vor allem ein Zeichen ihrer Ideenlosigkeit, denn der Antrag ist wirklich kalter Kaffee.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Das muss man ganz klar so sagen. Da ist inhaltlich nichts Neues bei. Das mag für uns als Abgeordnete zwar hier unnötige Zeit sein, die wir erneut mit diesem Thema verbringen, die wir uns hierfür die Zeit nehmen. Das finde ich nicht so schlimm. Wir können das gern in aller Ausführlichkeit tun. Was ich schlimm daran finde, ist, dass Sie immer wieder Unsicherheiten bei den Beschäftigten im Thüringer Einzelhandel schüren. Diese Unsicherheiten sind schon lange nicht mehr nötig.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Was Sie noch dazu machen – Herr Kemmerich, Sie haben das gerade sehr schön in Ihrer Einbringung versucht darzustellen –, Sie versuchen auch, Hoffnung zu schüren, dass nur mit dieser einen Änderung im Gesetzestext mal eben die Situation des Thüringer Einzelhandels in den Innenstädten im Verhältnis zu den großen Onlineanbietern wieder besser wäre. Ich finde wirklich, es ist auch eine falsche Hoffnung, die sie gegenüber den Betreiberinnen und Betreibern von entsprechenden Geschäften in den Innenstädten provozieren soll. Konkret dargestellt, Sie wollen im § 12 Abs. 3 – den kennen wir alle, ich wiederhole noch mal die Formulierung – einfügen: „Auf eigenes Verlangen sind Arbeitnehmer in Verkaufsstellen an bis zu zwei Samstagen pro Kalendermonat freizustellen.“ Noch mal: „auf eigenes Verlangen […] freizustellen“. – Wer so eine Formulierung verwendet – und auch das haben wir in der letzten Debatte schon gehabt –, hat wirklich überhaupt keine Ahnung davon, wie es abhängig Beschäftigten in ihrem Arbeitsverhältnis geht. Auf eigenen Wunsch freizustellen, das ist wirklich eine ganz andere Realität und die hat nichts mit der Lebensrealität von abhängig Beschäftigten im Einzelhandel zu tun. Es geht letztendlich darum, die Gewinne auf Kosten der Beschäftigten auszuüben, denn das Thüringer Ladenöffnungsgesetz ist zum Schutz der Beschäftigten da und wir sind es ihnen schuldig, sie erneut vor solch platten Angriffen zu verteidigen. Denn die Beschäftigten haben nur durch dieses Gesetz die Gelegenheit, überhaupt ihre dringend benötigte Erholung am Wochenende zu verbringen, ihr Privatleben zu verbringen, Familienzeit einzuräumen. Eine erneute Änderung des Ladenöffnungsgesetzes würde den Verlust dieser wichtigen Regenerationszeit bedeuten. Es gibt aus Sicht von Rot-Rot-Grün – ich glaube, das ist uns allen im Raum sehr deutlich – keinen Grund, das Ladenöffnungsgesetz jetzt erneut anzufassen, gerade in Zeiten des Fachkräftemangels. Auch da hat die FDP eine ganz eigene Wahrnehmung, weil sie nicht versteht, dass dieses Gesetz auch einen Standortvorteil für Thüringen darstellt. Diesen Standortvorteil wollen Sie aushöhlen, denn wenn wir Beschäftigten zeigen – und das tun wir mit diesem konkreten Gesetz –, dass für uns die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und von Familie, von Care-Arbeit Leitlinie unserer Politik ist, dann verstehen Sie nicht, womit man Personen nach Thüringen und genau in diesen Arbeitsbereich lockt, nämlich nur damit, dass wir attraktive Arbeits- und Beschäftigungsverhältnisse anbieten. Deswegen werden wir den Gesetzentwurf ablehnen und – ich betone es noch mal – noch mehr als diese konkrete Formulierung lehnen wir diese billige Stimmungsmache auf dem Rücken der Thüringer Beschäftigten im Einzelhandel ab. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, mit dem Gesetzentwurf beabsichtigt die Parlamentarische Gruppe der FDP, eines der zahlreichen Probleme, die der stationäre Einzelhandel seit Jahren hat, wenigstens ein wenig zu entschärfen. Personalmangel, ein geändertes Einkaufsverhalten durch den Onlinehandel, hohe Steuern und Abgaben, zeitaufreibende Bürokratie und nicht zuletzt auch und vor allem die mit Corona begründeten Geschäftsschließungen und Hygieneauflagen haben Teilen der Branche in existenzbedrohender Weise zugesetzt und tun es noch immer. Nun soll es den Unternehmern ermöglicht werden, ihr Personal im Hinblick auf die Samstage flexibler einzusetzen, wobei durch den Passus der Freiwilligkeit den Angestellten das letzte Wort zugesprochen werden soll.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Das
ist keine Freiwilligkeit, das wissen Sie doch genau!) Grundsätzlich ist alles als gut zu bewerten, was dem stationären Einzelhandel Handlungsspielraum und Entlastung bringt.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Das
ist Kapitalismus!) Doch bleibt zu befürchten, dass das mit der Freiwilligkeit in der Praxis nicht funktionieren wird, weil besonders die Großen der Branche Möglichkeiten finden könnten, Druck auf ihre Angestellten auszuüben. Es gilt daher, falls die Gesetzesänderung beschlossen werden sollte, zu überprüfen, ob die Lockerung der Regelung zur Samstagsarbeit zu einer Schlechterstellung von Arbeitnehmern führt.
(Beifall AfD)
Angesichts des Fachkräftemangels scheint es jedoch unwahrscheinlich, dass dies der Fall sein wird, denn die Unternehmen konkurrieren sehr stark um die Arbeitskräfte und haben ein Eigeninteresse, gute und faire Arbeitsbedingungen zu bieten. Solange hier ein Verhältnis auf Augenhöhe besteht, kann ein Mehr an Flexibilität auch den Angestellten zugutekommen, wenn sie dadurch mehr Spielraum bei der Disponierung ihrer Arbeitszeit erhalten. Ich sehe den Gesetzentwurf aber auch vor einem größeren Hintergrund. Wenn bei dem Thema „stationärer Einzelhandel“ nichts Grundlegendes passiert, und zwar schnell, wird sich die Frage der samstäglichen Arbeitszeit für viele bald gar nicht mehr stellen, denn eines scheint klar zu sein: Das Geschäftsmodell, industriell gefertigte Massenware in gemieteten Geschäftsräumen mit angestelltem Personal an den Endverbraucher zu verkaufen, ist ein Auslaufmodell. Dem Vorteil und der Bequemlichkeit des Onlinehandels haben solche Unternehmen auf Dauer wenig entgegenzusetzen. Es handelt sich hier jedoch nicht nur um den evolutionären Niedergang einer x-beliebigen Branche, die lediglich durch eine neue ersetzt wird, es geht auch um den Niedergang eines Teils unserer Kultur. Es geht um die Frage, wie unsere Innenstädte in Zukunft aussehen werden. Das Zentrum einer Stadt ist schließlich mehr als ein geografischer Bereich.
(Zwischenruf Abg. Güngör, DIE LINKE: Aber
darum geht es nicht!) Es ist der Ort, an dem sich die Bewohner treffen, wo das kulturelle und soziale Leben stattfindet, und dazu braucht es den stationären Einzelhandel.
(Beifall AfD)
Kein Einzelhandel bedeutet keine Menschen, keine Menschen bedeuten keine Kultur. Ihr Gesetzentwurf ist vor dem Hintergrund all der Schwierigkeiten und Probleme, mit denen sich die Geschäftsinhaber und ihre Angestellten heute konfrontiert sehen, natürlich kaum mehr als ein Heftpflaster auf einer Hand eines Schwerkranken, doch geht er, wie ich finde, im Grundsatz in die richtige Richtung und kann den Startschuss für weiterführende Maßnahmen im Umgang mit diesem gravierenden Strukturwandel geben. Deswegen stimmen wir als AfD der Überweisung Ihres Entwurfs an den Ausschuss zu. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Kollegen und Kollegin der FDP-Gruppe, auch ich muss leider sagen: Ich sehe keine Veranlassung, das Ladenöffnungsgesetz zu ändern. Meine Kollegin hat es schon erwähnt, wir haben dieses Thema, glaube ich, gefühlt in dieser Legislatur schon hoch- und runterdiskutiert. Wir hatten eine ausgiebige Anhörung, wir hatten es im Plenum, wir haben es auch geändert. Wir hatten 37 Anzuhörende, davon haben 23 eine Stellungnahme abgegeben und die überwiegende Mehrheit sprach sich gegen eine Ausweitung der Samstagsarbeitszeit aus. Auf diesen Aspekt zielen Sie mit Ihrem Gesetzentwurf ab. Im Entwurf der CDU ging es auch schon um die Aufweichung des Rechts auf arbeitsfreie Samstage. Das wurde in den meisten Stellungnahmen mit guten und begreifbaren Argumenten deutlich abgeschmettert. Jetzt kommen Sie mit Ihrem nächsten Änderungsvorschlag unter dem Deckmäntelchen einer vermeintlichen Mitbestimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, denn nun sollen diese an bis zu zwei Samstagen auf eigenes Verlangen freizustellen sein. Bei der Häufigkeit der Arbeitseinsätze an Werktagen ab 20.00 Uhr sowie der Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen soll der Arbeitgeber künftig die sozialen Belange der Beschäftigten berücksichtigen, insbesondere die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das ist doch jetzt wirklich nicht Ihr Ernst?
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Das Thüringer Ladenöffnungsgesetz
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der
FDP) – ich erkläre es Ihnen jetzt noch mal, Herr Kemmerich –
(Beifall DIE LINKE)
formuliert mit der Regelung auf monatlich zwei freie Samstage und die Festlegung zu verkaufsoffenen Sonntagen grundsätzliche Rechte für Beschäftigte. Damit schützt es die im Einzelhandel angestellten Menschen und dient der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ziehen wir ruhig in Betracht, dass viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Einzelhandel den Beruf gewählt haben, weil es diese Regelung gibt. Vonseiten der Geschäftsleute ist eine Flexibilisierung sicher zu begrüßen, aber nicht aus Sicht derer, deren Arbeitszeiten sich durch mehr Wochenendarbeit verschieben und aufblähen und so schwer mit eigenen Bedürfnissen, denen der Familie und Angehörigen übereingehen. Aus meiner Sicht brauchen wir diese Initiative einer Arbeitszeitaufweichung nicht, zumal eigentlich so ziemlich alles fehlt, was einen guten Vorschlag ausmacht.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Es fehlt diesem Text ohnehin die Formulierung eines rechtlich klaren Rahmens für das Verwaltungshandeln und es gibt auch darüber hinaus keinen zureichenden Grund, den Vorschlag weiter zu behandeln. Deshalb lehnen wir Ihren Gesetzentwurf ab.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren und vor allem interessierte Öffentlichkeit an den Argumentationen, die sich hier wiederholen. Frau Pfefferlein, Sie haben alles erklärt, nur nicht das, um was es geht. Situation im Einzelhandel: Sie haben hohe Einbußen durch die Coronapandemie, das habe ich schon ausgeführt. Erst Totalschließung, dann die Zugangsbeschränkungen, 2G, Click & Collect, große Probleme. Onlinehandel boomt, auch hier wird vieles weggenommen. Und Personalmangel herrscht auch, weil – wie Sie gerade zitieren – die im Einzelhandel gar nicht arbeiten können, die haben ihr Heil gesucht und sind in andere Berufe gewechselt, zum Beispiel in die Gastronomie, wo sie samstags arbeiten dürfen. Denn es gibt Studenten, die können nur samstags arbeiten, weil sie unter der Woche damit befasst sind, ihr Studium zu gestalten. Es gibt Leute, die Samstag arbeiten wollen und müssen, und das ist in anderen Berufen möglich und im Einzelhandel nicht. Das ist eher ein Wettbewerbsnachteil. Onlinehandel habe ich gesagt. Es geht um Wettbewerbsgleichheit mit Onlinehandel und anderen Anbietern und das sollte unser Ziel sein neben den lebenswerten Innenstädten, die wir auch hier einfach mal riskieren, indem wir da an Althergebrachtem festhalten, was übrigens eine Thüringer Besonderheit ist.
(Beifall Gruppe der FDP)
Diese Gesetzesregelung gibt es nur in Thüringen. Ich will noch mal ein paar Argumente bringen, warum ich diese Gesetzesgestaltung für falsch halte. Es gibt ein Recht auf Ausübung des Berufs, Artikel 12 Grundgesetz. Das wird hier missachtet, denn es gehört auch dazu, den Beruf dann auszuüben, wenn das in die eigene Lebensplanung passt und – ich wiederhole das gerne – das kann auch mal samstags sein. Es gibt eine große Gruppe von Menschen im Einzelhandel, die bedauert, samstags nicht mehr arbeiten zu können, denn das ist auch ein sehr provisionsträchtiger Tag, insbesondere im Möbeleinzelhandel – wir erinnern uns noch an die Klagen, die größere Möbeleinzelhändler geführt haben. Mein Lieblingskommunist Herr Schubert hat es ja wieder gebrüllt.
(Heiterkeit CDU)
Ich weiß nicht, was Sie für ein Menschenbild haben.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Was haben denn Sie für eins?) Wenn wir sagen, der Arbeitnehmer kann freiwillig am Samstag arbeiten, dann ist das heute auch Realität. Wir haben hohe Ausfälle, wir haben den Fachkräftemangel und jeder Arbeitgeber wird sich sehr wohl überlegen, ob man jemanden zur Arbeit zwingt – ob samstags oder zu einer anderen Wochenarbeitszeit, die ihm nicht genehm ist. Denn der Arbeitnehmer hat in diesen Tagen ganz entspannt die Möglichkeit, dann den Arbeitgeber zu wechseln. Und wenn Sie immer sagen, okay, wir denken an die großen Konzerne des Einzelhandels, ich will jetzt schleichwerbend keine Namen nennen: Dann gehen Sie doch hin und nutzen Sie Ihren gewerkschaftlichen Einfluss und machen Sie mit denen Tarifverträge, die genau das vorschreiben. Aber ich kenne auch kleinste Einzelhandelsgeschäfte in Arnstadt, in Rudolstadt, wo das eben nicht der Fall ist und wo die händeringend darauf angewiesen sind, auch mal in Vertretung der eigenen Arbeitskraft – denn es gilt ja nicht für die Inhaber dieser Verkaufsstellen, die wir gerade beschreiben –, auch unter Erhaltung der eigenen Arbeitskraft und Fähigkeit mal zu sagen: Ich lasse mich mal an den Samstagen vertreten von jemandem, der die Möglichkeit hat, samstags zu arbeiten und vielleicht nur am Samstag zu arbeiten.
(Beifall Gruppe der FDP)
Um dem Ganzen etwas die Schärfe zu nehmen, haben wir gesagt: Wir wollen nicht die totale Freiheit, sondern wir wollen das gern mal ausprobieren. Wir werden vorschlagen, dies als Versuch zu befristen und dann bis zum 31.12. des Jahres 2023 die Rückkopplung der Anzuhörenden zu erhalten. Bis wir das Ganze in Gesetzeskraft gegossen hätten, geht das vielleicht anderthalb Jahre, zweimal das Weihnachtsgeschäft, und dann hätten wir auch einen guten Erfahrungsschatz, mit dem wir dann arbeiten können. Wir schlagen auch nichts Unlauteres vor, sondern sagen: Okay, die Grundsätzlichkeit der zwei freien Samstage ist beizubehalten, auf eigenen Antrag und auf eigenes Verlangen kann der Arbeitnehmer sagen, ich möchte mehr arbeiten. Er muss sich also nicht entschuldigen, dass er nicht arbeiten will, sondern er sagt ausdrücklich: Chef, Chefin, ich bin bereit, mehr zu arbeiten. Ich sehe, es ist ein Engpass da, ich sehe, ich will selbst mehr Geld verdienen, Provision erhalten. All das sind doch keine unlauteren Motive, die dazu führen, dass jemand sagt, ich möchte den Samstag arbeiten. Insofern verstehe ich da Ihre Sorge vor der Ausbeutung nicht. Ich denke, ganz im Gegenteil, es ist ein gutes Zeichen für diejenigen, die sich auch in diesen schweren Zeiten etwas dazuverdienen wollen und nicht darauf angewiesen sind, dass wir teilweise auch sehr unsinnige Entlastungspakete beschließen mit 300 Euro rein, raus, am Ende bleibt die Hälfte übrig. Das war übrigens Herr Heil, SPDArbeitsminister. Und er hat noch ganz andere tolle Ideen mit Klimageld und solchen Geschichten.
(Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Besser als
Tankrabatt!) Ich denke, uns sind die Menschen wichtig, die aus eigener Kraft sagen, wir stemmen das, und deshalb auch Freiheit, am Samstag zu arbeiten. Herzlichen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)(Unruhe SPD)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wer kennt sie nicht, die Gastronomen, die uns zurzeit erzählen, dass ihnen die Kolleginnen und Kollegen aus dem Einzelhandel die Türen einrennen und gar nicht mehr wissen, wohin mit den ganzen Beschäftigten, die jetzt bei ihnen arbeiten wollen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Das ist genau das, was uns die DEHOGA gerade sagt. Und das, was die anderen Kolleginnen und Kollegen hier im Haus vielleicht nicht gehört haben: Auf meine Frage, wer das eigentlich ist, wer unbedingt und ausschließlich am Samstag arbeiten will, ist die Antwort vom Kollegen Montag: die Alleinerziehenden.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Und da sage ich: Genau, wer kennt sie nicht, die Alleinerziehenden, die am Samstag arbeiten wollen, wo es keine Kinderbetreuungsmöglichkeiten gibt. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, ich frage mich wirklich: In welcher Welt leben Sie eigentlich?
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes
Gern am Ende.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: In
welcher neoliberalen Welt leben Sie?) Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Ich kann die Diskussion um das Ladenöffnungsgesetz, so wie sie hier jetzt quasi quartalsweise von einigen Fraktionen aufgerufen wird, nicht mehr ertragen. Und ich muss Ihnen sagen, dass mir die Diskussion auch in weiten Teilen inzwischen unangenehm ist wegen der Äußerungen von Herrn Kemmerich, der ganz zu Beginn dieser Debatte sagt, dass wir dieses Gesetz quasi zum Ladenschluss noch aufrufen, und damit völlig ignoriert, dass es in Thüringen gar keinen Ladenschluss mehr gibt, sondern der Einzelhandel im Moment rund um die Uhr geöffnet haben kann. Das zeigt wirklich, wie wenig Ahnung Sie von dem Bestand haben, über den wir hier gerade reden.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Und so ist es so, dass wir dieses Mal – und es ist ja, wie gesagt, nicht das erste Mal in dieser Legislatur, sondern das dritte, vierte oder fünfte Mal allein in dieser Legislatur, und so lange ist die noch gar nicht – darüber sprechen, das Ladenöffnungsgesetz auf Vorschlag verschiedener Fraktionen zu deregulieren. So ist es auch heute wieder, dass die FDP vorschlägt, dass wir den Kolleginnen und Kollegen die zwei freien Samstage nehmen, die wir als einziges Bundesland – und ich würde sagen, das ist ein gutes Zeichen, dass wir als einziges Bundesland, es ist traurig, dass die anderen Bundesländer das nicht nachmachen. Ich bin sehr stolz darauf, dass wir diese Regelung in unserem Ladenöffnungsgesetz haben. Das ist eher ein Alleinstellungsmerkmal, es ist was, was für uns spricht. Auch wenn die FDP – und das ist ja deutlich geworden – was anderes sagt. Sie sagen, wir wollen es gar nicht abschaffen. Ich bin der Meinung, es ist de facto eine Abschaffung. Sie sagen, Sie wollen es nicht abschaffen, sondern Sie sagen: Wenn die Kolleginnen das wollen, dann sollen die am Samstag arbeiten dürfen, und Sie sagen, das ist eine Kleinigkeit. Ich sage, das ist keine Kleinigkeit, sondern das zeigt, wie wenig Ahnung Sie von den Arbeitsbedingungen im Einzelhandel haben. Das zeigt, wie wenig Ahnung Sie davon haben, wie groß der Druck im Einzelhandel nach wie vor ist, und dass Sie nicht wissen, dass, wenn ihr Arbeitgeber und ihr Chef sie anruft und fragt, kannst du morgen kommen?, die Kollegin nicht sagen würde, nein, ich kann nicht, weil ich keine Kinderbetreuung habe, sondern dass sie trotzdem kommt, weil sie vielleicht nicht entlassen wird, aber dann bei der nächsten Schichtplanung einen Schichtplan hat, der ihr so wenig entgegenkommt, dass sie spätestens beim nächsten Mal sagt, gut, dann sage ich zu. Das ist die Realität im Einzelhandel in Thüringen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Das wird auch dann nicht besser – und das hat Kollegin Pfefferlein schon angesprochen –, wenn Sie sagen, dass die persönlichen Belange von Familien berücksichtigt werden, insbesondere, wenn die Arbeitszeit über 20.00 Uhr hinausgeht. Einige Kollegen von Ihnen haben auch Kinder, ich weiß nicht, wann Ihr Kindergarten schließt. Die allermeisten Kindergärten in Thüringen haben spätestens 17.00 Uhr zu, das heißt, schon 20.00 Uhr ist für Eltern so eine massive Herausforderung, bis 20.00 Uhr arbeiten zu müssen, schon das setzt so eine große Koordination voraus, da sage ich Ihnen: Ich halte das für zynisch, was Sie in diesem Gesetzentwurf vorgeschlagen haben.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Ich sehe das genau wie die Kollegin Güngör, die hat das schon angesprochen: Das, was Sie mit solchen Initiativen machen, ist vor allem eines: Sie schüren Unsicherheit, Sie zeigen, dass die Kolleginnen und Kollegen keine Sicherheit verdient haben, was ihre Arbeitsbedingungen angeht, sondern dass die sich permanent Sorgen machen müssen, dass sich ihre Arbeitsbedingungen noch weiter verschlechtern. Ich will Ihnen auch sagen, was mich besonders ärgert: Sie sagen dann, wir lösen damit die Probleme des Einzelhandels in den Innenstädten. Ich sage Ihnen: Die Konkurrenz zum Onlinehandel werden wir in den Innenstädten sowieso kaum gewinnen können, erst recht nicht mit einem Thüringer Ladenöffnungsgesetz. Aber wenn ich mir die Situation in den Thüringer Innenstädten ansehe – und so viele sind es ja gar nicht mehr, in denen wir flächendeckend viel Einzelhandel haben –, dann sehe ich dort die Konkurrenz der großen Ketten, die durch einen hohen Personalbestand eine hohe Flexibilität haben, lange öffnen zu können, und dann sehe ich den kleinen inhabergeführten Einzelhandel. Das sind die Konkurrenten. Der kleine inhabergeführte Einzelhandel kann die Möglichkeiten des Ladenöffnungsgesetzes nicht ausnutzen. Der kann auch nicht bis 20.00 Uhr offen haben wie zum Beispiel der große Elektrofachmarkt, sondern das ist die Konkurrenz, bei der wir die Chance haben, die auszuhebeln, indem wir sagen, wir verkürzen die Arbeitsbedingungen. Das bedeutet nicht nur, dass wir quasi Konkurrenz nehmen, sondern das bedeutet auch, dass wir die Arbeitsbedingungen der Kolleginnen und Kollegen ganz konkret verschlechtern würden. Denn ich sage Ihnen auch eines: Der Mechanismus, zu sagen, wir haben Fachkräftemangel, also verschlechtern wir die Arbeitsbedingungen und hoffen dann, dass wir danach mehr Arbeit für Menschen haben, die sich für eine Perspektive im Einzelhandel entscheiden, wird nicht funktionieren.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Ich glaube deswegen, wenn man das machen will, dann wird eine Änderung des Ladenöffnungsgesetzes ganz anders aussehen. Dann wird man Öffnungszeiten wieder reduzieren müssen, und zwar sowohl im Sinne der Konkurrenzreduzierung als auch im Sinne der Arbeitsbedingungen. Deswegen werden wir nicht nur diesen Gesetzentwurf, sondern auch die Ausschussüberweisung ablehnen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ach so, Herr Montag hatte noch eine Zwischenfrage.
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes
Liebe Frau Lehmann, so weit weg von mir sitzen Sie gar nicht, aber vielleicht haben Sie es nicht richtig verstanden, deswegen möchte ich noch einmal nachfragen. Haben Sie meine Wortmeldung so verstanden, dass exakt in meinem Umfeld genau dieser Fall auftritt, weil eine Alleinerziehende die Möglichkeit hat und sich auch so eingerichtet hat, sich selbst so organisiert hat, am Wochenende durch Absicherung durch Großelternbetreuung genau in dem bekannten Einzelhandel im Bereich Möbel arbeiten zu wollen, und dass in meinem Umfeld genauso Studentinnen und Studenten gerade in der Woche arbeiten wollen? Würden Sie mir zugestehen, dass das zumindest ebenso zur Lebensrealität dieses Landes gehört?
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes
Ich gestehe Ihnen das als anekdotische Evidenz zu, Herr Montag. Ich möchte Ihnen aber auch zugestehen, dass Sie vielleicht mal die Stellungnahmen zur letzten Anhörung lesen. Da werden Sie merken, dass die Verbände, die ganz viele Kolleginnen und Kollegen vertreten, das schlicht und ergreifend anders sehen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuschauer, nachdem wir eben wieder eine aufgeregte Rede von Frau Lehmann gehört haben, so wie wir sie kennen, möchte ich die Sache ein Stück weit nüchterner angehen und ganz realistisch betrachten. Die FDP widmet sich in ihrem Gesetzentwurf der Frage der Samstagsarbeit. Das Ladenöffnungsgesetz wurde hier im Haus in dieser Legislatur bereits heftig diskutiert. Basis war damals ein Gesetzentwurf von uns als CDU, der sich vor allem mit der Entbürokratisierung der verkaufsoffenen Sonntage befasst hat. Auch das Thema „Samstagarbeit“ wurde dabei aufgegriffen. Es kam dann zur Anpassung des Gesetzes, aber nur im Hinblick auf die Sonntage. Sehr geehrte Damen und Herren, erschreckend ist jedoch die Umsetzung durch die zuständigen Landesbehörden. Ohne darauf jetzt viel eingehen zu wollen, gestatten Sie mir den Hinweis: Dass die Exekutive nach Beschluss der Gesetzesänderung Anstalten macht, die neuen Regelungen einfach zu ignorieren, halten wir geradezu für skandalös. Aber zurück zum Thema „Samstagsarbeit“: Dass wir vor Kurzem ebenfalls einen Entwurf zur Änderung der Regel bezüglich der Samstage im Plenum vorliegen hatten, zeigt, dass auch wir Änderungsbedarf sehen und dass dieser natürlich auch besteht. Insofern stehen wir der Initiative der FDP ganz grundsätzlich offen gegenüber. Schaut man allerdings genauer hin, so ergeben sich zwischen unserem damaligen Ansatz und dem Ansatz der FDP doch sehr deutliche Unterschiede. In Thüringen gibt es derzeit an zwei Samstagen pro Monat ein Arbeitsverbot. Unser Vorschlag sah vor, dass die Beschäftigten auf eigenen Wunsch einen weiteren Samstag arbeiten dürfen. In unserem Konzept waren die zwei freien Samstage die Basisvariante und die Reduzierung auf einen Tag die Ausnahme, und das nur auf Antrag durch den Beschäftigten. In dem Entwurf der FDP ist die Logik genau umgedreht. Sie wollen formulieren: „Auf eigenes Verlangen sind Arbeitnehmer in Verkaufsstellen an bis zu zwei Samstagen pro Kalendermonat freizustellen.“ Das heißt, dass kein freier Samstag die Basisvariante ist und freie Tage die Ausnahme sind, und das nur auf Antrag. Oder kurz gesagt: Wir wollten, dass man zusätzliche Arbeitstage beantragen kann, während die FDP will, dass man die freien Tage beantragen muss. Das ist eine komplette Umkehrung. Ich denke, niemand kann bestreiten, dass unsere Ansätze sich somit grundlegend unterscheiden und die Logik, die wir haben, eigentlich damit verkehrt wird. Wir halten diese Logik auch nicht für sinnvoll. Um es klar auch in die Richtung von Rot-Rot-Grün zu sagen: Diese Einschätzung, dass es keine Ausnahmen geben darf, weil es sonst zur Ausbeutung der Mitarbeiter kommen würde, halten wir für eine völlig falsche Einschätzung. Das hat vielleicht zu Zeiten gegolten, als wir hohe Arbeitslosigkeit hatten. Aber in Zeiten des Fachkräftemangels ist die Lage eine andere. Kein Arbeitgeber wird seine Arbeitnehmer zwingen, einen Antrag auf zusätzliche Arbeit zu stellen, denn wenn er dies tut, muss er damit rechnen, dass die Mitarbeiter dann relativ schnell bei der Konkurrenz arbeiten werden. Ob die Mitarbeiter aber einen Antrag auf Arbeit oder einen Antrag auf freie Tage stellen müssen, macht schon einen gewaltigen Unterschied. Die Hemmschwelle, die potenziell zwei freien Tage aktiv in Anspruch zu nehmen, ist eine ganz andere, als wenn die Mitarbeiter diesen Tag passiv erhalten und sozusagen aktiv wieder abgeben können. Liebe Kollegen von der FDP, so leid es mir tut: Die Art, wie Sie das Problem angehen, ist so drastisch, Sie würden über Nacht das ganze System auf den Kopf stellen und erstmals für alle Arbeitnehmer die bisher garantierten Tage streichen, denn dann müssen alle, die an diesen Tagen weiterhin nicht arbeiten wollen, Anträge stellen. Das wäre ein ziemliches Chaos und für jeden der Betroffenen, der das nicht tut, sind die freien Tage erst mal weg. Es könnte durchaus passieren, dass mancher das gar nicht mitbekommt und dann gerade auf diese Tage verzichten müsste, die ihm nach jetzigem Recht zustehen. Zusammenfassend sehen wir nach wie vor Reformbedarf auch bei den Samstagen, allerdings nicht wie hier vorgeschlagen, weil das unsere Intention umkehrt. Deshalb werden wir uns heute enthalten. Danke schön.
(Beifall CDU)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, ich bin bei 100 Prozent und würde auch die 6 Minuten dafür gern noch nutzen wollen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Mal sehen, wie weit wir noch kommen. Ich hoffe, dass uns viele Beschäftigte aus dem Thüringer Einzelhandel bei dieser Debatte verfolgen, denn wir erleben ein weiteres Landtagsplenum, in dem die Ziele der FDP klar zum Ausdruck kommen.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der
FDP: Das hoffe ich auch!) Es sollen Steuern gesenkt und Arbeitnehmerrechte geschliffen werden. Das waren Zielstellungen, Antragstellungen der FDP in dieser Plenardebatte heute und auch gestern. Und was ist das denn anderes als neoliberale Politik? Ich sage Ihnen, Herr Kemmerich, wir werden die Neoliberalisierung dieses Freistaats an dieser Stelle und auch an anderen Stellen verhindern, weil sie nicht gut ist für unser Bundesland.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Die Helden des Alltags, so haben wir all diejenigen zu Recht genannt, die in den Zeiten des Lockdowns, in den schwersten Zeiten der Pandemie, wo wir gar nicht wussten, wie es weitergeht, trotzdem das öffentliche Leben und auch die Gesundheitsversorgung aufrechterhalten haben – in Pflegeheimen, in Krankenhäusern, aber auch im Einzelhandel –, die uns weiter mit Produkten des täglichen Bedarfs versorgt haben. Und diese Helden, die diese Pandemie bewältigt haben, sollen jetzt im Nachhinein damit belohnt werden, dass ihre Arbeitsbedingungen verschlechtert werden. In welchem Land leben Sie von der FDP denn eigentlich? In welchem Land leben Sie eigentlich?
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
In demselben wie Sie!) Sie wollen in einem neoliberalen Land leben. Da sage ich Ihnen: In einem solchen Land möchte ich nicht leben. Ich möchte, dass wir hier die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schützen. Deswegen ist es überhaupt nicht verständlich, wie man einem solchen Begehren überhaupt zustimmen kann und wie man jetzt auch noch davon spricht, Herr Kemmerich, es gäbe ein Berufsverbot, wenn im Einzelhandel nur an zwei Tagen samstags gearbeitet werden würde. Das würde bedeuten, dass man, wenn man Ihrer Logik folgt, alle Feiertage abschaffen, alle Sonntage abschaffen müsste, weil dann auch Berufsverbote gälten. Das ist doch völlig abstruses, konstruiertes Denken, was Sie uns hier vortragen. Das hat mit der Realität in Thüringen nicht einen Millimeter zu tun, wenn Sie von Berufsverboten durch das Thüringer Ladenöffnungsgesetz sprechen.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der
FDP: Was ist denn in der Pflege? Arbeiten die denn nicht?) Das wollen wir nicht und das werden wir auch nicht zulassen. Ich sage es auch im Interesse derjenigen, die uns hier übrigens auch Petitionen in diesen Landtag geschickt haben. Mehr als 1.000 Beschäftigte hatten bei dieser Petition unterschrieben, die klargemacht haben, dass sie das, was Sie hier wollen, nicht mittragen.
(Beifall DIE LINKE)
Vor diesem Hintergrund ist es tatsächlich fatal, das ist verantwortungslos, wenn Sie hier regelmäßig alle halbe Jahre das Ladenöffnungsgesetz zur Debatte stellen. Lassen Sie sich gesagt sein: Sie werden es jetzt nicht schaffen und Sie werden es auch in Zukunft nicht schaffen. Wir werden jedenfalls alles dafür tun, damit das verhindert wird, dass Sie die Arbeitnehmerrechte im Ladenöffnungsgesetz schleifen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes
Vielen Dank. Ich habe jetzt keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten. Für die Landesregierung hat sich Staatssekretär Speitkamp zu Wort gemeldet.
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich darf hier wieder in Vertretung für den verhinderten Minister Holter sprechen. Zu dem Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP, Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Ladenöffnungszeiten, nehmen wir wie folgt Stellung: Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes wird das Anliegen verfolgt, die Samstagsfreistellungsregelung neu zu fassen. Die Bestimmung zum samstäglichen Beschäftigungsverbot von Arbeitnehmern in Verkaufsstellen nach § 12 Abs. 3 des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes soll in einen Rechtsanspruch auf Freistellung an zwei Samstagen im Monat umgewandelt werden. Bis zum Jahr 2006 galt auch in Thüringen das bundesdeutsche Ladenschlussgesetz, das jetzt nur noch in Bayern zur Anwendung kommt. Das Ladenschlussgesetz beinhaltete in § 17 Abs. 4 eine vergleichbare Regelung, nach der verlangt werden kann, in jedem Kalendermonat an einem Samstag von der Beschäftigung freigestellt zu werden. Diese Bestimmung hat in der Praxis nie eine Rolle gespielt, auch nicht nach dem Berliner Ladenöffnungsgesetz, das das Recht eines arbeitsfreien Samstags im Monat auf Verlangen vorsieht. Der Anspruch muss gegebenenfalls vom Beschäftigten eingeklagt werden. Das ist auch der Grund dafür, warum bei Überführung des Ladenschlussgesetzes in Landesrecht im Jahr 2006 in den meisten Ländern auf eine entsprechende Übernahme dieser Regelung verzichtet wurde. Es ist also nicht korrekt, dass mit dem Gesetzentwurf eine Anpassung an die bundesweit geltende Regelung erfolgen würde. Es ist vielmehr richtig, dass die Thüringer Regelung bundesweit einmalig ist, die Beschäftigung im Thüringer Einzelhandel für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer attraktiver macht und wirkungsvoll zur Entlastung der Beschäftigten beiträgt. Sie ist für die Beschäftigten im Einzelhandel ein hohes Gut und dient dem Gesundheitsschutz und der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Aus fachlicher Sicht wird der Gesetzentwurf abgelehnt, weil er zu einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen im Thüringer Einzelhandel führt. Das, was das Thüringer Ladenöffnungsgesetz ausmacht, soll hier bedenkenlos und ohne eine Interessenabwägung entfallen. Den Gesetzentwurf der FDP lehnt die Landesregierung daher ab.
(Beifall DIE LINKE)
Vor dem Hintergrund einer Zunahme der Belastungen für die Beschäftigten und des sich abzeichnenden Fachkräftemangels auch im Einzelhandel ist das der falsche Ansatz, um die Herausforderungen zu lösen, die mit der Umsetzung der geltenden Samstagsfreistellungsregelung in der Praxis verbunden sind. Eine Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes darf nicht dazu führen, dass sich Arbeitsbedingungen verschlechtern, ohne einen anderen Mehrgewinn bei den Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu erreichen. Unser Appell ist daher, sorgsam mit den Schutzvorschriften für Beschäftigte umzugehen, denn auch sie leiden enorm unter dem Wandel im Einzelhan- alle mitbekommen, merke ich gerade. Damit wündel. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. sche ich Ihnen ein schönes Wochenende und einen schönen Abend.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Ende 17.38 Uhr
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes
Vielen Dank. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung. Es ist Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft beantragt. Weitere Ausschussüberweisungen habe ich nicht wahrgenommen. Dann stimmen wir zunächst darüber ab. Wer der Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Gruppe der FDP, Herr Gottweiss und die Fraktion der AfD.
(Heiterkeit DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN) Entschuldigung. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist die Fraktion der CDU und auch Herr Gottweiss und der fraktionslose Abgeordnete. Gut, dann ist die Ausschussüberweisung an der Stelle abgelehnt und wir schließen den Tagesordnungspunkt, weil wir hier nur die erste Beratung gemacht haben. Dann kommen wir jetzt zum Aufruf des TagesordGesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/5374 ERSTE BERATUNG Herr Blechschmidt hat sich zur Geschäftsordnung zu Wort gemeldet.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Reisekostengesetzes
Danke, Frau Präsidentin. Namens der Einreicher Die Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen ziehen wir den Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Reisekostengesetzes in Drucksache 7/5374 zurück.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Reisekostengesetzes
Gut, vielen Dank. Dann ist dieser Antrag zurückgezogen. In Absprache mit den Fraktionen sind wir übereingekommen, dass wir nach dem Tagesordnungspunkt 33 die heutige Sitzung und damit die Plenarsitzung beenden – es haben noch nicht Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4262 – Neufassung – 1. Aust, René (AfD) ja 2. Baum, Franziska (FDP) nein 3. Beier, Patrick (DIE LINKE) 4. Bergner, Dirk (FDP) nein 5. Bergner, Dr. Ute Enthaltung
(fraktionslos)
6. Bilay, Sascha (DIE LINKE) nein 7. Blechschmidt, André
(DIE LINKE)
8. Braga, Torben (AfD) ja 9. Bühl, Andreas (CDU) nein 10. Cotta, Jens (AfD) ja 11. Czuppon, Torsten (AfD) ja 12. Dittes, Steffen (DIE LINKE) nein 13. Eger, Cordula (DIE LINKE) nein 14. Emde, Volker (CDU) nein 15. Engel, Kati (DIE LINKE) nein 16. Frosch, Karlheinz (AfD) ja 17. Gleichmann, Markus nein
(DIE LINKE)
18. Gottweiss, Thomas (CDU) nein 19. Gröger, Thomas (AfD) ja 20. Gröning, Birger Enthaltung
(fraktionslos)
21. Güngör, Lena Saniye nein
(DIE LINKE)
22. Hande, Ronald nein
(DIE LINKE)
23. Hartung, Dr. Thomas
(SPD)
24. Henfling, Madeleine nein
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) 25. Henke, Jörg (AfD) ja 26. Henkel, Martin (CDU) 27. Herold, Corinna (AfD) ja 28. Herrgott, Christian (CDU) nein 29. Hey, Matthias (SPD) nein 30. Heym, Michael (CDU) Enthaltung 31. Höcke, Björn (AfD) ja 32. Hoffmann, Nadine (AfD) ja 33. Jankowski, Denny (AfD) ja 34. Kalich, Ralf (DIE LINKE) nein 35. Keller, Birgit (DIE LINKE) nein 36. Kellner, Jörg (CDU) 37. Kemmerich, Thomas (FDP) nein 38. Kießling, Olaf (AfD) ja 39. Klisch, Dr. Cornelia (SPD) nein 40. Kniese, Tosca
(fraktionslos)
41. König, Dr. Thadäus (CDU) nein 42. König-Preuss, Katharina nein
(DIE LINKE)
43. Korschewsky, Knut
(DIE LINKE)
44. Kowalleck, Maik (CDU) Enthaltung 45. Laudenbach, Dieter (AfD) ja 46. Lauerwald, Dr. Wolfgang ja
(AfD)
47. Lehmann, Diana (SPD) nein 48. Liebscher, Lutz (SPD) 49. Lukasch, Ute (DIE LINKE) nein 50. Lukin, Dr. Gudrun nein
(DIE LINKE)
51. Malsch, Marcus (CDU) 52. Martin-Gehl, Dr. Iris nein
(DIE LINKE)
53. Marx, Dorothea (SPD) nein 54. Maurer, Katja (DIE LINKE) nein 55. Meißner, Beate (CDU) nein 56. Merz, Janine (SPD) nein 57. Mitteldorf, Katja nein
(DIE LINKE)
58. Mohring, Mike (CDU) 59. Möller, Denny (SPD) nein 60. Möller, Stefan (AfD) ja 61. Montag, Robert-Martin nein
(FDP)
62. Mühlmann, Ringo (AfD) ja 63. Müller, Anja (DIE LINKE) nein 64. Müller, Olaf (BÜNDNIS 90/ nein DIE GRÜNEN) 65. Pfefferlein, Babette nein
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) 66. Plötner, Ralf (DIE LINKE) nein 67. Ramelow, Bodo
(DIE LINKE)
68. Reinhardt, Daniel nein
(DIE LINKE)
69. Rothe-Beinlich, Astrid nein
(BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN) 70. Rudy, Thomas (AfD) ja 71. Schaft, Christian nein
(DIE LINKE)
72. Schard, Stefan (CDU) nein 73. Schubert, Andreas nein
(DIE LINKE)
74. Schütze, Lars (fraktionslos) Enthaltung 75. Sesselmann, Robert (AfD) ja 76. Stange, Karola nein
(DIE LINKE)
77. Tasch, Christina (CDU) nein 78. Thrum, Uwe (AfD) ja 79. Tiesler, Stephan (CDU) nein 80. Tischner, Christian (CDU) nein 81. Urbach, Jonas (CDU) nein 82. Vogtschmidt, Donata nein
(DIE LINKE)
83. Voigt, Prof. Dr. Mario nein
(CDU)
84. Wagler, Dr. Marit
(DIE LINKE)
85. Wahl, Laura (BÜNDNIS 90/ nein DIE GRÜNEN) 86. Walk, Raymond (CDU) nein 87. Weltzien, Philipp nein
(DIE LINKE)
88. Wolf, Torsten (DIE LINKE) nein 89. Worm, Henry (CDU) 90. Zippel, Christoph (CDU) nein