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Bergner

10.06.2022 Sitzungen 7/84

b) Für eine familienfreundliche Reform der Grunderwerbsteuer

Meine Damen und Herren! Fakt ist, ich bleibe jetzt beim Bund. Sie hatten das zu Recht angesprochen: Die Bundesregierung, die Koalitionspartner im Bund haben sich im Koalitionsvertrag dazu verständigt, dass es eine Flexibilisierung, also eine Öffnungsklausel bei der Grunderwerbsteuer für die Bundesländer geben soll. Sie haben diese Sache – das haben Sie freundlicherweise weggelassen – daran geknüpft, dass die sogenannten Share Deals gesetzlich so verändert werden – Share Deal heißt, ich kaufe von einer GmbH Anteile und muss da keine Grunderwerbsteuer bezahlen und dieser Betrag ist um die 90 Prozent … (Zwischenruf aus dem Hause) Wir haben das schon mal gesenkt und trotz allem gibt es nicht mehr Grunderwerbsteuer an der Stelle, natürlich nicht … (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Ampel-Koalitionsvertrag in Berlin!) (Zwischenruf Abg. Mitteldorf, DIE LINKE: Dann hör doch mal zu, Mensch!) Ich rede immer noch von Berlin, Herr Kemmerich. Herr Kemmerich, auch die FDP hat sich verpflichtet – und damit der Bundesfinanzminister Lindner –, zunächst erst einmal die Finanzierung zu klären, wenn man die Grunderwerbsteuer flexibilisieren würde. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Momentan gibt es bisher keine verfassungsgerechte Vorlage des Bundesfinanzministeriums, um diese Flexibilisierung zu finanzieren. Und wenn wir jetzt auf diesen Entwurf der beiden Partner zurückkommen, sagen Sie, wir sollen eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel auf den Weg bringen, die Einführung von Freibeträgen für den Ersterwerb von selbst genutztem Wohneigentum im Gesetz zu verankern. Das bedeutet, wir laufen als Bundesländer freiwillig zum Bundesfinanzminister und sagen: Wissen Sie, Herr Lindner, es ist gar nicht so schlimm, Sie brauchen das auch gar nicht zu finanzieren – denn das ist das Ergebnis dieser Diskussion –, wir machen das lieber selbst. Es kommt uns gar nicht darauf an, dass Sie die Flexibilisierung der Grunderwerbsteuer für die Bundesländer regeln, sondern wir machen das selbst. Wir haben so viele Steuereinnahmen, wir kriegen das selbst hin. Das ist das Ergebnis einer Diskussion, die man führen müsste, wenn man solch eine Bundesratsinitiative einbrächte. Das ist so, Herr Tischner. Es nutzt alles nichts. Man muss der Wahrheit ganz fest ins Auge schauen. Das bedeutet natürlich auch – dieses Thema mit den 500.000 Euro –, dass wir sehr viele Dinge in so einem flexibilisierten Grunderwerbsteuergesetz in Thüringen regeln müssten. Das ist genauso wie bei der Erbschaftsteuer. Wie lange muss der Ersterwerber dieses Haus halten? Sind das 10 Jahre, 15 Jahre, 20 Jahre, 100 Jahre, um diese Steuerermäßigung nicht zurückzahlen zu müssen? Oder kann er nach zwei Jahren schon verkaufen? Was ist, wenn er ein Mehrfamilienhaus kauft, das er dann untervermietet? Ist das dann im Kaufpreis herauszurechnen? All solche Themen müssten wir im Grunderwerbsteuergesetz regeln. Das tun wir, obwohl wir die Grunderwerbsteuer in Thüringen auf null fahren würden, wenn wir das tun würden. Wir hätten dann zwar noch das Gesetz, aber die Grunderwerbsteuer würde bei null sein. Warum ist das so? Frau Merz hat angesprochen – wir hatten das auch im Ausschuss ausgeführt –, dass wir 2022 ca. 250 Millionen Euro Einnahmen hätten. Die sogenannte Bemessungsgrundlage – also der Verkaufspreis – liegt in Thüringen ja nicht bei 200.000 Euro oder 300.000 Euro, sondern durchschnittlich bei sage und schreibe 134.000 Euro. 134.000 Euro! Das heißt, dass nahezu sämtliche Eigentumsübergänge durch Grunderwerb nicht besteuert würden. (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Ersterwerb!) Ja, das ist überwiegend Ersterwerb, Herr Kemmerich. (Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der FDP: Nur beim Ersterwerb von Wohneigentum 500.000 Euro!) Es ist überwiegend Ersterwerb. Ja, Herr Kemmerich, das ist so. Die anderen versuchen ja ohnehin, die Steuer zu umgehen. Insofern ist es immer ... (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Wir reden hier immer noch von Wohnimmobilien. Das ist Ihnen klar?) Wir reden von Wohnimmobilien, ja. (Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Und nicht von der Garage, die Sie jetzt gerade genannt haben!) Wir reden immer von Wohnimmobilien. Ich glaube, Herr …

Protokoll ↗