Janine Merz
b) Für eine familienfreundliche Reform der Grunderwerbsteuer
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Gäste, ich muss eingangs tatsächlich, glaube ich, noch mal eine kleine Nachhilfe in Sachen Steuerrecht geben – wenn ich immer höre, warum wir Steuern senken wollen, was wir den Bürgern da draußen damit Gutes tun wollen, warum das jetzt in der Debatte gerechtfertigt wäre. Gemäß der Abgabenordnung sind Steuern Geldleistungen, die kein Entgelt für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen erhoben werden. Wichtigstes Ziel ist die Erzeugung von Einnahmen, die zur Deckung des Staatshaushalts genutzt werden; sie sollen so beispielsweise Schaffung, Verbesserung und Ausrichtung der Infrastruktur finanzieren.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das kann man ganz einfach feststellen. Der Häuslebauer möchte auch eine ordentliche Straße. In Thüringen haben wir vor ein paar Jahren die Straßenausbaubeiträge abgeschafft. Das kostet das Land Geld.
(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: In den
Kommunen zahlt man Grundsteuern dafür!) Von daher müssen, wollen wir das auch finanzieren. Von daher ist diese Debatte nicht ganz richtig. Ich will auch gleich noch mal mit der Mär aufräumen, dass die Grunderwerbsteuer das Zünglein an der Waage ist, dass sich die junge Familie ein Haus nicht kaufen oder nicht leisten kann. Das ist, gelinde gesagt, grober Unfug. Wer sich in einer Hausfinanzierung 8.000 Euro Grunderwerbsteuer nicht leisten kann oder vielleicht nicht sogar als Eigenkapital hat, der braucht etwas ganz anderes. Der braucht nämlich gute Arbeit, unbefristete Arbeitsplätze, gute Löhne und Arbeitsplatzsicherheit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Dann ist ihm auch die Finanzierung, eine Bankzusage sicher. Da bin ich mir ziemlich sicher. Aber das sind solche Grundsatzdebatten, die wir hier in dieser Runde immer wieder führen. Alles in allem kann ich zu diesem Tagesordnungspunkt sagen: Das ist ein richtig schöner Kessel Buntes. Einmal ordentlich durchgerührt, leider sehr versalzen bis hin zu ungenießbar. Wir haben zum einen einen Gesetzentwurf, der eine pauschale Senkung der Grunderwerbsteuer vorsieht, ohne auch nur ein Wort zur drängenden Gegenfinanzierung der rund 115 Millionen Euro Einnahmenverluste zu verlieren. In meinen Augen alles andere als solide Haushaltspolitik. Dieser Entwurf hat in der ersten Lesung die Überweisung an den Ausschuss nicht umsonst verfehlt. Da haben wir zum anderen einen Entschließungsantrag unter anderem mit der Intention, dass das Thüringer Wohnungsbauvermögen genutzt wird, um die Steuer teilweise zu erlassen. Schade nur, dass dieses Vermögen irgendwann aufgebraucht wäre und wieder befüllt werden müsste. Ebenfalls alles andere als nachhaltig, deshalb in der ersten Lesung bereits beiseitegelegt. Wir haben einen Entschließungsantrag, mit dem man einen Freibetrag für Wohneigentum einziehen und den Bund die Einnahmeausfälle dieser reinen Landessteuer zahlen lassen möchte. Höchst unrealistisch, dass der Bundesgesetzgeber dem zustimmt, weshalb auch dieser Antrag zu Recht keine Zustimmung im Haushaltsausschuss fand. Dazwischen gab es im Ausschussverfahren noch einen Änderungsantrag zum Entschließungsantrag, der eine willkürliche Freibetragsgrenze von 750.000 Euro für alle Immobilien einschließlich Unternehmensinvestitionen vorsah. Ich will hier kurz vorrechnen, was das bedeutet hätte. Es wäre zu einer Steuerfreiheit bei einem Grundstückskauf in einem Wert von bis zu 21,4 Millionen Euro gekommen, de facto also keinerlei Einnahmen mehr für das Land Thüringen, wenn wir von einem Freibetrag – und so wurde es beantragt – von 57.000 Euro sprechen. Daher ebenfalls aus guten Gründen im Ausschuss abgelehnt. Am Ende fasste der HuFA eine ablehnende Beschlussempfehlung, über die wir heute reden. Aber diese kann scheinbar wieder mal nicht akzeptiert werden – wie derzeit bei manchen Fraktionen hier üblich. Stattdessen fanden sich zwei zusammen, um die schlechtesten Rezeptideen in einer Änderung zur Beschlussempfehlung zusammenzurühren und nochmals aufzuwärmen.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der
FDP: Lesen Sie mal den Koalitionsvertrag!) Besser schmeckt es aber immer noch nicht. Sehr geehrte Damen und Herren, warum diese seltsame Mischung nicht genießbar ist, hat die Anhörung im Haushalts- und Finanzausschuss sehr deutlich zutage gefördert. Niemand kann valide beziffern, was die haushalterischen Auswirkungen eines Freibetrags für den Ersterwerb von selbst genutztem Eigentum für unseren Landeshaushalt sind. Der Thüringer Rechnungshof gibt an, dass bei einer durchschnittlichen Bemessungsgrundlage von 134.000 Euro im Jahr 2020 ein ganz erheblicher Teil der Grunderwerbsteuereinnahmen auf Transaktionen unter diese Freibetragsgrenze fallen dürfte. Die Risiken im Haushalt in der ohnehin angespannten Finanzlage des Freistaats würden sich dramatisch verschärfen. Die Einnahme aus der Grunderwerbsteuer beträgt für Thüringen derzeit etwa 252 Millionen Euro. Hier ohne genaue Kenntnisse massive Verluste in Kauf zu nehmen, ist aus unserer Sicht abzulehnen. Aus fiskalischer Sicht sind die oben geschilderten Szenarien schlicht nicht finanzierbar. Im Ergebnis würden von einer geringeren Grunderwerbsteuer nur diejenigen profitieren, die auch bereits jetzt in der Lage sind, den aktuellen Steuersatz zu tragen. Insofern würde ein reiner Mitnahmeeffekt ausgelöst. Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit dürften wir also denselben Effekt beobachten wie derzeit gerade leider beim Tankrabatt: Die entlastende Wirkung durch die Steuersenkung wird nahezu vollständig durch die Anbieter vereinnahmt, der Effekt verpufft, die Immobilienund Grundstückspreise bleiben hoch. Im Übrigen haben wir auch in den vergangenen Jahren trotz dieses hohen Steuersatzes von 6,5 Prozent keine Minderung in der Immobilienbranche oder beim Bauboom zu verzeichnen. Das hat Herr Kemmerich vorhin ganz deutlich gemacht, nämlich wie weit sich eigentlich das Volumen der Einnahmen bei der Grunderwerbsteuer auch in den letzten Jahren vervielfacht hat. Aber nicht zu vergessen bleibt für uns die soziale Komponente: Ja, auf den ersten Blick würden möglicherweise alle Haushalte davon profitieren. Allerdings wohnten 2018 in Thüringen Haushalte mit einem Nettoeinkommen unterhalb von 2.000 Euro überwiegend zur Miete, Haushalte mit einem Nettoeinkommen von mehr als 5.000 Euro dagegen nahezu vollständig im Wohneigentum.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der
FDP: Das wollen wir ja ändern!) Im Kern würde ein Freibetrag oder gar eine Steuersenkung dazu führen, dass wir Haushalte mit einem überdurchschnittlichen Einkommen wieder sehr viel stärker davon profitieren lassen. Der Einnahmeverlust wird jedoch zwangsläufig auch zulasten des sozialen Wohnungsbaus bzw. Ausgaben des Landes im Landeshaushalt für soziale Aufwendungen gehen. Sehr geehrte Damen und Herren, ich finde es sehr verwunderlich, dass diejenigen hier in der Runde, die in den letzten beiden Jahren immer wieder vom Sparen, der berühmten Globalen Minderausgabe – das darf ich hier nicht unterschlagen –, dem Schuldentilgen und der Entbürokratisierung reden, am Ende komplett gegenteilige Vorschläge unterbreiten. Wer meint, eine Freibetragsgrenze entlastet die Verwaltung und reduziert bürokratische Abläufe, sollte sich noch mal ernsthaft mit dem deutschen Steuerrecht und den zugehörigen Verwaltungsverfahren auseinandersetzen.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ganz zu schweigen von den üppigen Forderungen in den Haushaltsberatungen, die ohne Einnahmen schlicht nicht finanzierbar sind. Die Wahrheit ist: Sie wollen hier einfach eine politische Nummer drehen und Steuergeschenke verteilen – nichts anderes. Das hat aber mit solider Haushaltspolitik nichts zu tun. Ausgeglichen und sozial ist es schon gleich gar nicht. Es ist am bitteren Ende wirklich ein sehr schlechtes Rezept. Besonders schal wird es aber wieder erst im Abgang schmecken, wenn ich sehe, auf welche Stimmen FDP und CDU hier wieder schielen, um diese rein politische Suppe durchzudrücken, und das ist ganz offensichtlich. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
