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Babette Pfefferlein

GRÜNE 10.06.2022 Sitzungen 7/84

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen und zur Änderung des Thüringer Maßregelvollzugsgesetzes (Gesetz zur notwendigen Ausgestaltung des Richtervorbehalts)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste, die FDP-Gruppe hat hier einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Änderungen im Thüringer Maßregelvollzugsgesetz und im Thüringer Gesetz zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen vorschlägt. Es geht vor allem darum, die Anordnung von Fixierung auf die aktuelle und verfassungskonforme Rechtgrundlage zu stellen. Das ist geboten. Für die Fixierung von Patienten gilt, sie stellt einen Eingriff in deren Grundrecht auf Freiheit der Person dar. Aus dem Freiheitsgrundrecht sowie dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ergeben sich strenge Anforderungen an die Rechtfertigung eines solchen Eingriffs. Im Juli 2018 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass für Fixierungen, die nicht nur kurzfristig sind, also dann, wenn die Maßnahme voraussichtlich länger als 30 Minuten dauert, strenge Anforderungen gelten müssen. Sowohl bei einer Fünf-Punkt- als auch bei einer Sieben-Punkt-Fixierung von nicht nur kurzfristiger Dauer handelt es sich um eine Freiheitsentziehung im Sinne des Artikel 104 Abs. 2 Grundgesetz, so entschied das Gericht und entschied, dass diese Maßnahmen einen Richtervorbehalt auslösen. Deshalb muss die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage hinreichend bestimmt sein und damit ist der FDP-Gruppen-Entwurf erst mal berechtigt. Eine geänderte gesetzliche Regelung muss den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprechen. Sie schafft im besten Falle mehr Rechtsicherheit für die Beschäftigten, aber auch für die betroffenen Personen. Sowohl im Maßregelvollzugsgesetz als auch im Thüringer Gesetz zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen sind Gesetzesnovellierungen notwendig, um den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Fixierung gerecht zu werden. Unser Ziel muss es aber sein, dass die Anforderungen der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung erfüllt, praxisnah sind und den Schutz der Patientinnen und Patienten erfüllen. Das stärkt die Rechte von Menschen im Maßregelvollzug und von denen, die in psychiatrischen Kliniken untergebracht sind. In diesem Sinne ist zu prüfen, ob nicht beide Gesetze im Sinne einer einheitlichen Gesetzgebung angepasst werden sollten. Ich bin sicher, dass der vorliegende Entwurf dahin gehend noch kritisch zu überarbeiten ist. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sind die vorgeschlagenen Maßnahmen im Alltag umsetzbar, sind ärztliche Einweisungen des therapeutischen und medizinischen Personals zu gewährleisten oder sollte es doch auch spezielle Schulungen für das Personal geben? Ich könnte jetzt noch einiges mehr aufzählen, aber ich möchte das doch lieber von den Expertinnen und Experten aus der Justiz, der Medizin und den Interessenvertretungen von Menschen mit psychischen Erkrankungen hören, die praktische Erfahrungen haben. Deshalb empfehle ich, diesen Entwurf an den Ausschuss zu überweisen. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN, Gruppe der FDP)

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