Maik Kowalleck
b) Für eine familienfreundliche Reform der Grunderwerbsteuer
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, durch Beschluss des Landtags in seiner 75. Sitzung vom 17. März 2022 wurde der Entschließungsantrag „Für eine familienfreundliche Reform der Grunderwerbsteuer“ der Fraktion der CDU an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Entschließungsantrag in seiner 46. Sitzung am 1. April 2022 und in seiner 47. Sitzung am 19. Mai 2022 beraten und eine schriftliche Anhörung zu dem Entschließungsantrag sowie zu den von den Fraktionen und von der Parlamentarischen Gruppe der FDP eingereichten Fragestellungen durchgeführt. Die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschuss lautet: Der Antrag wird abgelehnt. Ich werde an dieser Stelle auch noch einmal auf verschiedene Wortmeldungen und Zuschriften der Anzuhörenden eingehen. Vom Deutschen Gewerkschaftsbund, dem Rechnungshof und der Steuergewerkschaft wurde gerade die Thematik der Steuerminderannahmen angemerkt, die sozusagen als Ergebnis des Antrags entsprechend zu erwarten wären. Dann gab es von den kommunalen Spitzenverbänden den Hinweis auf die Finanzausgleichsmasse, die durch die Steuereinnahmen beeinflusst ist. Die Familienunternehmer halten investitionsfreundliche Reformen der Grunderwerbsteuer für notwendig, um Erwerbsnebenkosten bei der Wohneigentumsbildung zu senken. Die Einführung eines Steuerfreibetrags würde die Zahl von Erstkäufern erhöhen – verbunden mit der Gefahr, dass sich die Preise weiter erhöhen. Daher brauche es nach Meinung der Familienunternehmer weitere Instrumente, die das Angebot erhöhen. Als Beispiel wurde genannt: mehr Bauland ausweisen und die Bauordnung entschlacken. Generell wird hier eine generelle Senkung der Grunderwerbsteuer auf 3,5 Prozent für sachgerechter gehalten als ein Freibetrag. Die Ingenieurkammer Thüringen befürwortet generell die Reformen, die dazu beitragen, dass die Wohnkostenbelastung als Anteil am verfügbaren Einkommen nicht noch weiter ansteigt. Mit angestrebten Reformen soll sichergestellt werden, dass die Käuferseite angemessen davon profitiert. Der Bund der Steuerzahler unterstützt die Aussagen im CDU-Antrag, dass die Grunderwerbsteuer verteilungspolitisch bedenklich ist. Es werden in der Zuschrift auch noch entsprechende Beispiele gebracht, welche Auswirkungen die Grunderwerbsteuer summarisch auf die Grundstückskäufer hat. Es erfolgt die Aussage, dass die Grunderwerbsteuer insbesondere Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen überproportional belastet und diesen die Bildung von Wohneigentum erschwert. Deshalb wird auch vom Bund der Steuerzahler die Forderung auf eine generelle Absenkung der Grunderwerbsteuer unterstützt. Es wird ebenso die Forderung nach einem Freibetrag unterstützt, allerdings wird hier angeregt, diesen an eine Wohnfläche von bis zu 200 Quadratmetern zu koppeln. Der Deutsche Familienverband schreibt, dass Entlastungen dringend geboten seien, damit sich gerade Eltern mit mehreren Kindern Wohneigentum leisten können, damit zugleich der Wunsch nach einem familiengerechten Wohnumfeld erfüllt werde und dann auch eine wichtige Altersvorsorge erfolgt. Die Grunderwerbsteuer sei vom Prinzip her keine soziale Steuer, die Erhebung richte sich nicht nach finanzieller Leistungsfähigkeit des Käufers, sondern allein nach dem Grundstückspreis bzw. dem Gesamtpreis der Immobilie: Je höher der Preis, desto tiefer greife die Landessteuer den Familien in die Tasche, die mit mehreren Kindern besonders viel Wohnfläche benötigen. Die Thüringer Aufbaubank schreibt, dass grundsätzlich die Absenkung zu begrüßen sei, da sich diese auf den Erwerb von Wohneigentum auswirke und den Wirtschaftsstandort attraktiver mache. Es solle zwischen Erwerb von Grund und Boden und Gebäuden differenziert werden. Von der Aufbaubank wird eine Anregung der Bautätigkeit gerade bei Familien gesehen und sie sieht den Freibetrag als sinnvolles Mittel zur Entlastung von Familien mit niedrigen bis mittleren Einkommen. Unternehmen solle der Freibetrag dahin gehend nicht zugutekommen. Die Erfahrung zeige, wo Eigentumsquoten volkswirtschaftlich zu positiven Effekten führen. So weit zu den Anzuhörenden und ich wünsche an dieser Stelle eine gute Debatte. Danke.
(Beifall CDU)
