Maik Kowalleck
b) Für eine familienfreundliche Reform der Grunderwerbsteuer
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, das Thema einer familienfreundlichen Reform der Grunderwerbsteuer beschäftigt uns als CDU-Fraktion schon seit vielen Jahren. Die aktuelle Situation mit den steigenden Immobilienpreisen, den Baupreisen verschärft aktuell die Situation auf dem Wohnungsmarkt. Für viele Familien rückt der Traum vom eigenen Haus auch aufgrund der hohen Erwerbsnebenkosten in weite Ferne. Insbesondere der hohe Eigenkapitalbedarf erschwert den Zugang zum Wohneigentum. Alle Erwerbsnebenkosten wie Maklerkosten, Notarkosten, Grundbuchkosten und nicht zuletzt die Grunderwerbsteuer liegen in Deutschland auf sehr hohem Niveau. Besonders sticht dabei die Grunderwerbsteuer heraus, die nicht nur in den letzten Jahren deutlich gestiegen ist, sondern über kumulative Effekte, Besteuerung des Grundstückskaufs und Besteuerung der Immobilie den Neubau belastet. In Thüringen liegt die Grunderwerbsteuer auf einem Rekordwert von 6,5 Prozent, während in unseren Nachbarländern – zum Beispiel in Sachsen und Bayern – nur 3,5 Prozent fällig werden. Hier wollen wir mit unserer Initiative ansetzen. Die Anhörung im Haushalts- und Finanzausschuss hat gezeigt, dass es zahlreiche Hinweise und unterschiedliche Herangehensweisen zum Thema gibt. Ich verstehe an dieser Stelle auch nicht, warum gerade die SPD – an der Stelle Frau Merz – nicht ihre sozialpolitische Verantwortung wahrnimmt. Frau Merz, wenn Sie hier von einem Betrag von 8.000 Euro sprechen, dann ist das sehr viel Geld für die Leute da draußen. Ich möchte an dieser Stelle auch noch mal sagen: Gerade wenn Sie ein Haus bauen, dann haben Sie nicht mit einer Grunderwerbsteuer von 8.000 Euro zu tun, sondern – als Beispiel – bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro müssen Sie 19.500 Euro an Grunderwerbsteuer bezahlen. Das ist schon eine Stange Geld und gerade Familien können dieses Geld gut gebrauchen und anderweitig nutzen.
(Beifall CDU)
An der Stelle verstehe ich auch gar nicht, dass Sie als SPD so gegen die Grunderwerbsteuer wettern, denn Ihr damaliger SPD-Vorsitzender Wolfgang Tiefensee hatte selbst den Vorschlag eingebracht und gesagt, die Grunderwerbsteuer müsse gesenkt werden. Heute will er vielleicht davon nichts wissen, wie auch Ihre Worte bezeugen. Aber letztendlich zeigt das auch, dass es in Ihren Reihen entsprechende Überlegungen und Bedenken zu der Höhe der Grunderwerbsteuer gab. Das müssen Sie sich dann auch noch mal überlegen und fragen lassen. Gerade die sozialpolitische Komponente ist auch wichtig und die Unterstützung von Familien. Da sollten wir auch nicht die Mieter und die zukünftigen Immobilieneigentümer gegeneinander ausspielen. Sondern es ist ja gerade ein Vorteil in Deutschland, wenn sich junge Familien, Familien Wohneigentum schaffen. Wir sehen das auch insbesondere in Thüringen. Wir wollen die Menschen hier halten und da ist es ein Weg, wenn Familien sagen: Wir wollen in unserer Heimat eine Immobilie kaufen oder ein Haus bauen oder eine Eigentumswohnung kaufen. Von daher sollten Sie sich Ihre Einstellung zu den Häuslebauern und den Immobilienkäufern noch mal insbesondere überlegen. Meine Damen und Herren, wir haben den FDP-Gesetzentwurf auch schon in der ersten Beratung besprochen. Ich habe auch an dieser Stelle gesagt, uns hat da die familienpolitische Komponente gefehlt, deswegen haben wir diesen auch abgelehnt. Herr Kießling ist noch mal auf den AfD-Antrag eingegangen. Sie haben das alles hier sehr schöngeredet, aber am Ende müssen Sie zugeben, dass die fachlichen und die haushaltssystematischen Bedenken schon überwiegen. Deswegen haben wir auch gesagt: Wir können dem so nicht zustimmen. Auch gerade der Hinweis, die Finanzierung aus dem Wohnungsbauvermögen zu nehmen, das passt ja so nicht, da beißt sich die Katze wieder in den Schwanz. Von daher sollten Sie sich auch überlegen, inwieweit Sie da auf bessere Vorschläge eingehen. Wir hatten ja die Beratung im Haushalts- und Finanzausschuss. Da haben Sie unserem Änderungsantrag zugestimmt. Jetzt hörte sich das alles wieder ein wenig anders an. Aber ich sage mal, die Allianzen wechseln hier scheinbar. Wenn Sie diesen Argumenten nicht mehr zugänglich sind, dann müssen Sie das aber auch vor den Familien in Thüringen verantworten, wenn Sie sagen: Wir wollen andere Wege gehen. Wir haben unseren Vorschlag gemacht und diesen auch aufgrund der Beratung im Haushalts- und Finanzausschuss geändert. Wir haben noch mal überlegt: Wie kann man gemeinsam hier vorangehen? Wir haben uns da mit der Gruppe der FDP auf einen Änderungsantrag geeinigt. Mit diesem soll die Landesregierung aufgefordert werden, eine Bundesratsinitiative auf den Weg zu bringen mit dem Ziel, im Grunderwerbsteuergesetz für die Bundesländer eine Option zur Einführung von Freibeträgen für den Ersterwerb von selbst genutztem Wohneigentum zu verankern. Es wurde eben auch schon erwähnt: Der Freibetrag soll in diesem Fall auf 500.000 Euro erhöht werden, damit haben wir auch eine klare Summe. Ich habe vorhin noch mal darauf hingewiesen, dass gerade auch die Baupreise in Thüringen gestiegen sind. Auch auf diese Komponente müssen wir eingehen, auf die steigenden Preise. Ich denke, da ist es auch wichtig, dass wir entsprechend handeln. Im Vergleich zur Senkung des Grunderwerbsteuersatzes bietet der Freibetrag für den Ersterwerb von selbst genutztem Eigentum die größtmögliche Entlastung für Familien und hätte somit den stärksten Effekt auf die Wohneigentumsbildung.
(Beifall Gruppe der FDP)
In Kombination mit dem Baukindergeld und dem Kinder-Bauland-Bonus ist somit eine substanzielle Entlastung für die Thüringer Familien gewährleistet. Meine Damen und Herren, das eigene Haus oder die eigene Wohnung sind mehr als nur Wohnraum. Sie sind Zuhause, Zukunftsinvestition und Altersvorsorge. Deshalb müssen sich auch Familien und Menschen mit normalem Einkommen Wohneigentum leisten können. Dafür setzen wir uns ein und deswegen haben wir diesen Änderungsantrag gemeinsam mit der FDP eingebracht. Danke schön.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
