Christoph Zippel
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen und zur Änderung des Thüringer Maßregelvollzugsgesetzes (Gesetz zur notwendigen Ausgestaltung des Richtervorbehalts)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben es schon gehört: Im Jahr 2018 hat das Bundesverfassungsgericht zur Zulässigkeit von Fixierungen bei untergebrachten Personen geurteilt. Bei einer Fixierung von nicht nur kurzfristiger Dauer handelt es sich um eine Freiheitsentziehung. Dies sei von einer richterlichen Unterbringungsanordnung nicht gedeckt – so das Gericht. Als zeitliche Orientierung für eine Fixierung von nicht nur kurzfristiger Dauer wird eine halbe Stunde genannt. Das Gericht sieht damit den Artikel 104 des Grundgesetzes berührt – Stichwort „Richtervorbehalt bei Freiheitsentziehungen“. Daraus folge ein Regelungsauftrag an den Gesetzgeber – und das entscheidende Wort lautet hier „Gesetzgeber“. Dieser sei verpflichtet, den Richtervorbehalt verfahrensrechtlich auszugestalten. Insbesondere bedürfe es eines täglichen richterlichen Bereitschaftsdienstes. Konkret – und das haben wir schon gehört – betrifft dies das Thüringer Gesetz zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen sowie für strafrechtlich auffällig gewordene psychisch erkrankte Menschen das Thüringer Maßregelvollzugsgesetz. Die Landesregierung hat – so sagt sie – wenige Tage nach dem Urteil die Kliniken per Erlass angewiesen, das Urteil umzusetzen. Eine gesetzliche Regelung, wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert, gibt es aber bis heute nicht – fast vier Jahre nach dem Urteil. Insofern hat die FDP durchaus einen Punkt. Es ist erstaunlich, dass es für diese Initiative den Anstoß der Opposition braucht, erstaunlich, vielleicht sogar ein ganz klein wenig peinlich für die Landesregierung. Die CDU jedenfalls wird der Überweisung an den Ausschuss zustimmen und wir sehen diesen Antrag nicht nur im Sozialausschuss, sondern aufgrund der Umsetzung eines Bundesgerichtshofurteils mitberatend auch im Justizausschuss – federführend bitte im Sozialausschuss. Vielen Dank.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
