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Andreas Bühl

CDU 10.06.2022 Sitzungen 7/84

Einsetzung einer unabhängigen Expertenkommission zur Überprüfung des Thüringer Abgeordnetenrechts auf möglichen Reformbedarf

Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir haben uns mit dem vorliegenden Antrag beschäftigt und sehen auch als CDU-Fraktion, dass eine Kommission eine gute Möglichkeit sein kann, sich von neutraler Stelle beraten zu lassen, denn es kommt oft auch der Vorwurf, dass die Abgeordneten über sich selbst, über ihre Gehälter bestimmen, was dann auch zu Diskrepanzen führen kann. Das will ich vorwegschieben, dass wir die grundsätzliche Möglichkeit einer solchen Kommission positiv sehen. Allerdings, wenn man sich den Antrag anschaut, der vorliegt, dann hat er doch an vielen Stellen Punkte, wo wir sagen: Das ist uns zu tendenziös und zu festlegend für das, was diese Kommission tatsächlich tun soll. Ich will das auch an ein paar Punkten deutlich machen. Wenn man sich die inhaltlichen Punkte anschaut, hat man hier eine ganze Reihe von Aufzählungen. Ich finde übrigens das Wort „übrige […] Bevölkerung“ sehr seltsam, denn das impliziert irgendwie, wir sind hier so eine Kaste, die über allem steht, und der Rest ist untendrunter. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) So sehe ich uns aber nicht, sondern wir sind Teil der Bevölkerung. Von daher ist das eine Implizierung, die ich grundsätzlich ablehnen würde. Von daher müssen wir uns auch darüber verständigen: Wie kann das Haus, wie können die Abgeordneten mit den Menschen im Land besser in Verbindung kommen? Vor allen Dingen impliziert „übrige […] Bevölkerung“ ja auch, dass die Bevölkerung homogen sei. Die Bevölkerung ist aber nicht homogen, sondern sehr vielschichtig. Von daher müssen wir das Abgeordnetenmandat auch so attraktiv machen, dass es auch die Vielschichtigkeit der Bevölkerung abbildet und auch Menschen vielschichtig anspricht, dieses Mandat zu übernehmen. Das ist auch eine Aufgabe, die diese Kommission zum Schluss mit wahrnehmen muss. Das bedeutet natürlich auch, wenn man einen Vergleich macht – und das würden wir auch anregen, das fehlt uns in diesem Antrag –, dass man zwischen den Ländern vergleicht, wie das Abgeordnetenrecht in anderen Ländern ausgelegt wird. Wenn man sich das selbst mal anschaut, dann sieht man, dass Thüringen in vielen Dingen eher ganz hinten steht in der Attraktivität des Abgeordnetenmandats. Das muss man sich dann auch anschauen, wenn man will, dass sich aus der Breite der Bevölkerung Menschen für Mandate interessieren. Wir haben das an dieser Stelle schon häufig diskutiert, dass das Mandat in der aktuellen Situation – in der Situation, in der die politische Lage sehr aufgeheizt ist – natürlich auch mit vielen Einschnitten einhergeht. Dem müssen wir uns als Abgeordnete natürlich auch immer wieder stellen, auch der Öffentlichkeit, auch harten Diskussionen. Wenn man möchte, dass das für breite Teile der Bevölkerung weiter attraktiv bleibt, dass man sich für ein solches Mandat bewirbt, dann hat das auch mit einer entsprechenden Attraktivität einherzugehen. (Beifall CDU, Gruppe der FDP) Wir sehen auch Bedarfe, sich natürlich darüber zu unterhalten, wie die Pensionsregelung für die Zukunft aussehen könnte. Dort gibt es – das wurde schon angesprochen – verschiedenste Regelungen aus verschiedensten Ländern; auch das sollte in einem Vergleich bewertet werden. Grundsätzlich würden wir dieser Kommission also nicht eine ganze Reihe von relativ starken Vorfestlegungen mitgeben wollen, sondern würden die Kommission relativ offen arbeiten lassen wollen. Vor allen Dingen auch in der Festlegung, wer in dieser Kommission sitzt, finden wir das, was Sie aufgeschrieben haben, sehr schwammig. Wir können uns da noch nicht so wirklich vorstellen, wie die Besetzung dann wirklich aussehen soll. Ich mache das auch wieder an einem Beispiel fest. Sie haben hier reingeschrieben: Personen „aus parlamentarischen Arbeitszusammenhängen in Bund und Ländern, die schon in der Vergangenheit Erfahrungen gesammelt haben“. Das können so ziemlich alle sein, die mal Fraktionsmitarbeiter waren, die irgendwie in der Bundestags-/Landtagsverwaltung gearbeitet haben. Das ist uns irgendwie zu schwammig, da kann man sich noch nicht so richtig vorstellen, in welche Richtung das gehen soll, was die Expertise betrifft. Deswegen sollte es hier auch eine engere Eingrenzung geben, wer zum Schluss in dieser Expertenkommission mitarbeitet. Der Punkt „Karenz“, den Sie aufgeworfen haben, da stellt sich natürlich die Frage: Was macht denn der Abgeordnete in den zwei Jahren, die er dann nicht arbeiten darf? Wird er dann weiterbezahlt? Wie soll das ablaufen? Das ist für uns auch etwas, das wir als sehr schwammig empfinden. Ich glaube, dass wir dort solche Vorfestlegungen nicht brauchen. Kurz und gut: Insgesamt ist eine solche Kommission eine Idee, der wir uns durchaus anschließen können. In der Ausgestaltung ist durchaus noch einiges zu tun. Deswegen würden wir vorschlagen, dass wir diesen Antrag im Justizausschuss weiterberaten. Sie haben die Zeitlinie aufgezeigt. Ende 2023 gibt uns durchaus noch ein bisschen Zeit, die Arbeit zu organisieren. Von daher mein Antrag, dies in den Justizausschuss zu überweisen. Vielen Dank. (Beifall CDU)

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