Stefan Schard
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Zusammensetzung des Verfassungsgerichtshofs
Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen, sehr geehrte Herren, Kollegen Abgeordnete, ich habe mir die Änderungsvorschläge ganz genau angeschaut. Neben einigen sachlichen Punkten, zu denen ich dann noch kurz komme, muss ich aber auch auf die hier niedergeschriebene Einleitung und den letzten Satz unter „Kosten“ kurz Bezug nehmen. Sie schreiben, dass die Ordnung des Verfassungsgerichtshofs und Aufgabenwahrnehmung durch den Vizepräsidenten oder die Vizepräsidentin bisher durch das Verfassungsgericht innerorganisatorisch geregelt wird. Wir haben diese Institution noch nicht. Insofern ist dieser Einleitungstext aus meiner Sicht nicht richtig, aber das soll nicht der Kern sein. Und bei den Kosten schreiben Sie, dass mit der Einführung des Amtes keine Mehrkosten zu erwarten sind. Ich erinnere an den Gesetzesvorschlag, der im Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz liegt. Da ist aber im Moment eine Erhöhung der Entschädigung ausgewiesen. Insofern käme nach dem jetzigen Plan tatsächlich eine Erhöhung auf die Kassen zu. Aber das soll nur eine Randnotiz sein. Am Ende geht es darum, welche Stellung der Vizepräsident oder die Vizepräsidentin haben soll. Soll sie eine Stellung haben, die der des Präsidenten ähnlich ist, oder soll es eine Abwesenheitsvertretung sein? Ich muss ganz ehrlich sein: Ich habe große Skepsis, dass tatsächlich eine Verfassungsänderung notwendig ist. Wie gesagt, das hängt auch davon ab, wie die Position ausgestaltet sein soll. Wir haben hier als Grund aufgeführt, dass die Anpassung der Verfassung geboten sei. Jetzt kann man sich lange Gedanken darüber machen, was geboten heißt. Heißt geboten „zwingend erforderlich“ oder wird es empfohlen und es ist nicht erforderlich? Insofern ist das noch nicht ganz klar. Und um das zu eruieren, wäre ich durchaus dafür, diesen Antrag, wie von Frau Dr. Martin-Gehl gerade hier kundgetan, an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zu überweisen. Allerdings würde ich auch sagen und vorschlagen, dass wir den ebenso an den Verfassungsausschuss überweisen, denn dafür haben wir den.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Da
liegt noch was ganz anderes vor uns im Verfassungsausschuss!) Herr Schubert, herzlichen Dank für den Einwand, aber wollen Sie die Verfassung ändern mit Ihrem Antrag oder nicht?
(Beifall Gruppe der FDP)
Und wenn Sie die Verfassung ändern wollen, dann weiß ich nicht, wofür wir den Verfassungsausschuss haben. Was soll denn der Verfassungsausschuss sonst machen, als sich mit Fragen zu beschäftigen, wenn es um eine Verfassungsänderung geht?
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Sie können das gern ablehnen. Ich bin einverstanden damit, dass wir das im Justizausschuss haben – sehr gern –, aber der Verfassungsausschuss sollte am Ende schon federführend darüber entscheiden. Insofern noch mal: Ich denke, nach meinem Dafürhalten, ist eine Verfassungsänderung nicht notwendig, nicht erforderlich, um das Amt einzuführen. Aber darüber und über die Einzelheiten können wir ja gern in den Ausschüssen diskutieren und am Ende auch streiten und dann irgendwann auch entscheiden. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
