Ringo Mühlmann
Gesetz zur Änderung des Polizeiorganisationsgesetzes – Eilkompetenz für Zollbeamte
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete und ein herzliches Willkommen allen Zuschauern auch am Livestream, ich will hier lediglich kurz unsere Enthaltung begründen. Ich habe mich neben der Anhörung, die wir vom Ausschuss her gemacht haben, auch mit Leitungsebenen einzelner betroffener Dienststellen in Thüringen unterhalten. Wenn ich das alles zusammenfasse, dann ist dort eine entsprechende Anpassung nicht zwangsläufig notwendig. Trotzdem befürworten sie natürlich alle, weil es Rechtssicherheit schafft – das ist auch nicht zu verachten – und weil sie vor allem keinem wehtut. Eine Relevanz hat sie aber in Thüringen tatsächlich nicht, deshalb hat es auch so lange keine Anpassung gegeben. Wenn wir jetzt darüber reden, ob wir im Polizeirecht Sachen umsetzen, dann ist da eigentlich kein Platz für Nice-to-have-Regelungen, um es mal salopp zu sagen. Wir stellen uns dem nicht in den Weg. Wenn Sie den Sicherheitsbehörden gern zusätzliche oder weit mehr Zugriffsbefugnisse geben wollen, dann machen Sie das. Notwendig ist es aber trotzdem nicht.
(Beifall AfD)
