Martin Henkel
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuschauer, nachdem wir eben wieder eine aufgeregte Rede von Frau Lehmann gehört haben, so wie wir sie kennen, möchte ich die Sache ein Stück weit nüchterner angehen und ganz realistisch betrachten. Die FDP widmet sich in ihrem Gesetzentwurf der Frage der Samstagsarbeit. Das Ladenöffnungsgesetz wurde hier im Haus in dieser Legislatur bereits heftig diskutiert. Basis war damals ein Gesetzentwurf von uns als CDU, der sich vor allem mit der Entbürokratisierung der verkaufsoffenen Sonntage befasst hat. Auch das Thema „Samstagarbeit“ wurde dabei aufgegriffen. Es kam dann zur Anpassung des Gesetzes, aber nur im Hinblick auf die Sonntage. Sehr geehrte Damen und Herren, erschreckend ist jedoch die Umsetzung durch die zuständigen Landesbehörden. Ohne darauf jetzt viel eingehen zu wollen, gestatten Sie mir den Hinweis: Dass die Exekutive nach Beschluss der Gesetzesänderung Anstalten macht, die neuen Regelungen einfach zu ignorieren, halten wir geradezu für skandalös. Aber zurück zum Thema „Samstagsarbeit“: Dass wir vor Kurzem ebenfalls einen Entwurf zur Änderung der Regel bezüglich der Samstage im Plenum vorliegen hatten, zeigt, dass auch wir Änderungsbedarf sehen und dass dieser natürlich auch besteht. Insofern stehen wir der Initiative der FDP ganz grundsätzlich offen gegenüber. Schaut man allerdings genauer hin, so ergeben sich zwischen unserem damaligen Ansatz und dem Ansatz der FDP doch sehr deutliche Unterschiede. In Thüringen gibt es derzeit an zwei Samstagen pro Monat ein Arbeitsverbot. Unser Vorschlag sah vor, dass die Beschäftigten auf eigenen Wunsch einen weiteren Samstag arbeiten dürfen. In unserem Konzept waren die zwei freien Samstage die Basisvariante und die Reduzierung auf einen Tag die Ausnahme, und das nur auf Antrag durch den Beschäftigten. In dem Entwurf der FDP ist die Logik genau umgedreht. Sie wollen formulieren: „Auf eigenes Verlangen sind Arbeitnehmer in Verkaufsstellen an bis zu zwei Samstagen pro Kalendermonat freizustellen.“ Das heißt, dass kein freier Samstag die Basisvariante ist und freie Tage die Ausnahme sind, und das nur auf Antrag. Oder kurz gesagt: Wir wollten, dass man zusätzliche Arbeitstage beantragen kann, während die FDP will, dass man die freien Tage beantragen muss. Das ist eine komplette Umkehrung. Ich denke, niemand kann bestreiten, dass unsere Ansätze sich somit grundlegend unterscheiden und die Logik, die wir haben, eigentlich damit verkehrt wird. Wir halten diese Logik auch nicht für sinnvoll. Um es klar auch in die Richtung von Rot-Rot-Grün zu sagen: Diese Einschätzung, dass es keine Ausnahmen geben darf, weil es sonst zur Ausbeutung der Mitarbeiter kommen würde, halten wir für eine völlig falsche Einschätzung. Das hat vielleicht zu Zeiten gegolten, als wir hohe Arbeitslosigkeit hatten. Aber in Zeiten des Fachkräftemangels ist die Lage eine andere. Kein Arbeitgeber wird seine Arbeitnehmer zwingen, einen Antrag auf zusätzliche Arbeit zu stellen, denn wenn er dies tut, muss er damit rechnen, dass die Mitarbeiter dann relativ schnell bei der Konkurrenz arbeiten werden. Ob die Mitarbeiter aber einen Antrag auf Arbeit oder einen Antrag auf freie Tage stellen müssen, macht schon einen gewaltigen Unterschied. Die Hemmschwelle, die potenziell zwei freien Tage aktiv in Anspruch zu nehmen, ist eine ganz andere, als wenn die Mitarbeiter diesen Tag passiv erhalten und sozusagen aktiv wieder abgeben können. Liebe Kollegen von der FDP, so leid es mir tut: Die Art, wie Sie das Problem angehen, ist so drastisch, Sie würden über Nacht das ganze System auf den Kopf stellen und erstmals für alle Arbeitnehmer die bisher garantierten Tage streichen, denn dann müssen alle, die an diesen Tagen weiterhin nicht arbeiten wollen, Anträge stellen. Das wäre ein ziemliches Chaos und für jeden der Betroffenen, der das nicht tut, sind die freien Tage erst mal weg. Es könnte durchaus passieren, dass mancher das gar nicht mitbekommt und dann gerade auf diese Tage verzichten müsste, die ihm nach jetzigem Recht zustehen. Zusammenfassend sehen wir nach wie vor Reformbedarf auch bei den Samstagen, allerdings nicht wie hier vorgeschlagen, weil das unsere Intention umkehrt. Deshalb werden wir uns heute enthalten. Danke schön.
(Beifall CDU)
