Robert-Martin Montag
b) Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Aussetzung des Anpassungsverfahrens der Abgeordnetenbezüge gemäß § 26 des Thüringer Abgeordnetengesetzes
Kein Problem, die Aufmerksamkeit verschaffe ich mir schon.
(Beifall Gruppe der FDP)
Frau Rothe-Beinlich, vielleicht nur noch einen kleinen Hinweis, weil Sie das eben gesagt haben, dass hier auch Kolleginnen und Kollegen in medizinischen Berufen respektive als Praxisinhaber arbeiten.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Es plagt Sie Ihr Gewissen, Herr Montag!) Es gibt auch Berufsrecht. Das heißt, sie müssen weiterhin niedergelassen tätig sein, damit sie ihren Praxissitz nicht gänzlich aufgeben müssen.
(Beifall AfD)
Der zweite Punkt ist – das unterstelle ich Ihnen gar nicht, ich will es aber trotzdem an dem Punkt noch mal sagen –: Es sind auch Nebentätigkeiten anzugeben – wie das dann richtigerweise heißt –, wenn man beispielsweise Unternehmer ist. Aber das ist natürlich ein biografisches Ergebnis meistens vieler Jahre Arbeit und ist, glaube ich, niemandem zuzumuten, dass das nicht mehr möglich ist, dass er ein von ihm oder von ihr aufgebautes Unternehmen nicht über die Zeit fortführen darf.
(Beifall AfD, Gruppe der FDP)
Insofern glaube ich nicht, dass Sie das so gemeint haben. Aber ich glaube, das gehört auch zum respektvollen Miteinander dazu, dass sich die Vielfalt unserer Gesellschaft hier im Parlament auch wiederfinden kann. Und das ist unser gemeinsames Anliegen. Vielen Dank.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Sie können Frau Herold ja noch mal über den Kopf streicheln!) Was soll das denn? Was ist denn das für eine Unverschämtheit?
