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Robert-Martin Montag

FDP 10.06.2022 Sitzungen 7/84

Einsetzung einer unabhängigen Expertenkommission zur Überprüfung des Thüringer Abgeordnetenrechts auf möglichen Reformbedarf

Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir beraten über einen Antrag zur Einsetzung einer Kommission, die Vorschläge zur Reform des Thüringer Abgeordnetenrechts erarbeiten soll. Themenschwerpunkt und Dreh- und Angelpunkt ist der Artikel 54 Abs. 1 Thüringer Verfassung, nämlich: „Die Abgeordneten haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung. Auf den Anspruch kann nicht verzichtet werden.“ Was das ist und in welcher Höhe, darüber gibt es sicherlich sehr unterschiedliche Positionen, ebenso zu der Frage, was Transparenz bedeutet und inwieweit man dem gerecht werden muss. Wichtig und zentral ist: Um sich unabhängig und nur seiner Meinung entsprechend engagieren zu können, ist es wichtig, dass man nicht finanziell von anderen abhängig ist, sondern dafür ist eben die Alimentierung vorgesehen. Das ist die sogenannte Abgeordnetendiät und da gleichen Abgeordnete Richtern, und das nicht unbegründet. Deswegen ist auch die Grundentschädigung der Abgeordneten der der Richter ähnlich. Beispielsweise liegt sie in Sachsen sogar noch auf Höhe des Grundgehalts der Richterstufe 1. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Aber Nordrhein-Westfalen … für uns wichtig!) Im Grunde freuen wir uns, dass wir darüber diskutieren und dass wir das auch in einem Rahmen tun, der grundsätzlich angemessen ist. Der Prüfauftrag geht aber sehr viel weiter als nur zu dieser einen Frage. Da sind die Fragen der Gleichstellung der Abgeordneten mit der übrigen Bevölkerung in steuerrechtlicher, sozialrechtlicher bzw. sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht, der Altersvorsorge, der Abgeordnetenentschädigung und -aufwendungen und auch Vorschläge zur Regelung von Karenzzeiten für Abgeordnete. Ein bisschen kritisch sehen wir die geplante Zusammensetzung der Kommission, da sie paritätisch erfolgen soll. No Front, alles gut, aber es sollen Organisationen und Einzelpersonen aus zivilgesellschaftlichen und fachlichen Bereichen direkt Mitglieder dieser Kommission sein: aus den Bereichen Sozialpolitik, Arbeitnehmerpolitik, Wirtschafts- und Steuerpolitik und lobbykritische Arbeit, aus den Bereichen Rechtswissenschaft, Politikwissenschaft, Sozialwissenschaft, Wirtschaftswissenschaft usw. Wir sind der Überzeugung, dass das zunächst mal eine Aufgabe der Abgeordneten selbst ist. Natürlich sind wir auch der Auffassung, dass ein Diskurs allein unter Abgeordneten nicht ausreicht, sondern man sich Expertenwissen dazuholen soll. Aber es bleibt ein Dazuholen und nicht eine grundsätzliche Mitgliedschaft in dieser Expertenkommission, denn es ist eine innerparlamentarische Angelegenheit. Wir selbst geben uns die Grundlagen, nach denen am Ende gehandelt wird. Insofern begrüßen wir, dass das Thema in geordneten Bahnen ist, dass wir strukturiert darüber beraten können. Wie gesagt, kritisch sehen wir, dass in dieser Expertenkommission im Grunde nicht die Abgeordneten selbst darüber zu entscheiden haben und man sich klassischerweise, wie das in der normalen parlamentarischen Arbeit ist, die Experten zu den Fragestellungen dazuholt, sondern hier eine Expertenkommission avisiert, die aus unserer Sicht deutlich zu groß ist. Punktuelle Expertenmeinung ist richtig, aber einen Stuhlkreis dazu – jetzt sage ich es ein bisschen provokativ – mit einer solchen geplanten Vielzahl an Expertinnen und Experten halten wir doch für kritisch zu hinterfragen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)

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