Torben Braga
b) Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Aussetzung des Anpassungsverfahrens der Abgeordnetenbezüge gemäß § 26 des Thüringer Abgeordnetengesetzes
Meine Damen und Herren, Herr Präsident, liebe Besucher auf der Tribüne, herzlich willkommen im Landtag, ich möchte auf einige Argumente eingehen, die hier vorn geäußert wurden. Sehen Sie es mir bitte nach, ich war bei der ersten Lesung des Gesetzes leider verhindert, erkrankt, ich konnte an der Sitzung nicht teilnehmen, deswegen nehme ich jetzt das Recht, auf Ihre Reden einzugehen, auf Ihre Argumente.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Es gibt ein Protokoll, wo man es nachlesen kann!) Es begann mit der Rede des Kollegen Bühl, der meines Erachtens in unzulässiger Art und Weise zwei verschiedene Sachverhalte vermengt hat: nämlich einerseits grundsätzlich die Frage der Höhe der Diäten im Vergleich auch zu anderen Bundesländern und die Frage der automatischen Aussetzung. Das sind zwei Sachen, die man unseres Erachtens getrennt voneinander betrachten muss. Ja, man kann sich über die Höhe der Abgeordnetenentschädigung unterhalten. Ich denke, das wird auch Gegenstand der einzusetzenden Kommission sein. Das werden wir sicherlich auch tun. Aber das sagt noch nichts darüber aus, dass wir uns in dieser besonderen Lage, in der wir uns befinden – und das habe ich auch in meiner ersten Rede in diesem Tagesordnungspunkt gesagt – darüber unterhalten müssen, ob eine automatische Anpassung tatsächlich wünschenswert, ob sie tatsächlich richtig ist. Der Auffassung kann man sein, wir sind anderer Auffassung. Die Rede des Kollegen Bühl war auch an einer bestimmten Stelle verräterisch, ich will ihm jetzt nicht den freudschen Versprecher unterstellen, aber trotzdem verräterisch. Er sagte: Das bestehende System, das bestehende Verfahren in Thüringen ist auch deswegen gut, weil es uns die öffentliche Debatte ein Stück weit erspart und wir diese Debatte nicht führen wollen, in der es immer darum geht, in verschiedenen Parlamenten – ich zitiere sinngemäß –, wenn diese Frage der Erhöhung der Diäten debattiert wird; das bleibt uns in Thüringen angeblich durch diesen Automatismus erspart. Das ist in der Tat der Punkt, bei dem ein Unterschied zwischen der Auffassung meiner Fraktion und vieler anderer Fraktionen hier im Haus besteht – ich glaube insbesondere auch der CDU, das kam in dieser Rede zum Ausdruck –, nämlich dass wir diese Debatte für richtig und für erforderlich halten und wir sie eben nicht verhindern wollen. Ganz im Gegenteil, wir halten es für relevant darüber zu sprechen.
(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Beifall AfD)
Da gehe ich auch auf die Rede des Kollegen Montag ein, der zu Recht sagt – da bin ich auch ganz bei Ihnen, Herr Montag: Wir können und müssen durchaus stolz sein auf das Geleistete hier im Landtag. Das sage ich jetzt über Parteigrenzen und alle Differenzen hinweg: Es wird wichtige Arbeit geleistet. Demokratie kostet Geld, das ist auch immer wieder ein Argument, das hier vorgebracht wird, und da bin ich auch ganz bei Ihnen, das sehe ich ganz genauso: Demokratie kostet Geld. Aber wir finden – und das ist unsere Überzeugung, von der wir getragen sind und weshalb wir das jetzt auch beantragen –, dass die Öffentlichkeit auch das Recht hat, darüber zu debattieren, wie viel Geld es denn kosten darf, wann und wofür, und ob es in einer Situation, in der wir uns gerade befinden, die sehr besonders ist und für viele Teile der Gesellschaft sehr schwierig ist, gerechtfertigt ist, ob es denn richtig und vertretbar ist, diese Anpassung durchzuführen. Letzter Punkt, Frau Kollegin Müller: Zentrales Element Ihrer Ablehnung in Ihrer Rede war, dass inzwischen schon ein Anspruch entstanden ist, weshalb dieser Vorschlag meiner Fraktion aus Ihrer Sicht rechtswidrig sei. Da muss ich Ihnen entgegnen: Da sind wir anderer Auffassung. Wir denken, dass dieser Vertrauensschutz, auf den Sie sich in dieser Argumentation berufen, auf den haben Sie öffentlichkeitswirksam verzichtet. Bereits insofern erkennen wir diesen Anspruch nicht. Wir denken, der Landtag kann sehr wohl diese Entscheidung treffen. Wenn er sich denn dazu durchringen könnte, die Verfassung in dem Punkt zu ändern und unserem Gesetz mehrheitlich zuzustimmen, dann wäre ich sehr gespannt, welcher Abgeordnete zuerst nach Weimar geht und das für rechtswidrig und verfassungswidrig erklären lassen möchte und wie das Verfassungsgericht dann entscheiden würde. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
