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Madeleine Henfling

GRÜNE 10.06.2022 Sitzungen 7/84

Gesetz zur Änderung des Polizeiorganisationsgesetzes – Eilkompetenz für Zollbeamte

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin, es wurde schon angesprochen: Wir werden heute eine relativ kleine Änderung im Polizeiorganisationsgesetz beschließen, die sogenannte Eilkompetenz für den Zoll. Man kann sich jetzt darüber streiten, ob diese wirklich notwendig ist. Das ist auch passiert. So hat sich zum Beispiel ein Zollbeamter im Diskussionsforum des Landtags während des Anhörungsverfahrens erstaunt über die Argumente einer Berufsvertretung geäußert, weil ihm noch nie ein Fall untergekommen sei, in dem ein Straftäter aufgrund der fehlenden Eilkompetenz laufengelassen worden wäre und die Zusammenarbeit mit der Thüringer Polizei sehr kollegial und ohne Probleme verlaufe. Die Generalzolldirektion hingegen hat zahlreiche Vorfälle auf der Autobahn aufgelistet, bei denen eine Abgabe an die Autobahnpolizei gescheitert ist. Generell erfuhr die Einführung der Eilkompetenz im Anhörungsverfahren große Zustimmung. Auch das wurde von den Kollegen hier schon gesagt. Auch der erwähnte Zollbeamte hatte keine Einwände und begrüßte, dass es so zu mehr Einheitlichkeit in Deutschland kommen würde. Denn Thüringen ist heute tatsächlich das letzte Land, das die Eilkompetenz einführt. Wir finden insbesondere, dass relativ einheitliche Bestimmungen für die Zollbeamtinnen in Deutschland gelten sollten, weshalb wir dem Gesetzentwurf mit den Änderungen durch die Beschlussempfehlung zustimmen werden. Die vorgeschlagene Regelung der FDP war allerdings aus unserer Sicht etwas problematisch, weil sie nicht bestmöglich, rechts- und anwendungssicher gestaltet war. In einem einzigen Satz innerhalb des Gesetzes wäre dann gleichermaßen eine Regelung zum Gebrauch von Schusswaffen und der Einsatz von Bediensteten ausländischer Polizeidienststellen geregelt, was in keinem einzigen Gesetz der anderen Bundesländer in dieser Form der Fall ist. In der Anhörung gab es daher kritische Stimmen, unter anderem vom Lehrstuhl für öffentliches Recht, Staatslehre und Verfassungsgeschichte der Uni Bielefeld sowie von der DB Sicherheit, weswegen wir als rot-rot-grüne Koalitionsfraktionen einen klaren Vorschlag unterbreitet haben, der trennscharf und unmissverständlich gestaltet ist und für keine Missverständnisse sorgen kann. Eines möchte ich noch hinzufügen, das hat Herr Bergner in seiner ersten Rede schon erwähnt: Wir haben uns schon Anfang 2020 zu einem Gespräch mit der Zollgewerkschaft zu diesem Thema getroffen. In der Koalition herrscht Einigkeit darüber, dass man maximale Rechtssicherheit für die Beamten des Zollvollzugs in Thüringen schaffen möchte. Deshalb galt es, in einer ausführlichen Befassung eine rechtssichere Lösung zu finden. Diese haben wir aus unserer Sicht nun hier vorliegen. Sicher hätte das auch etwas schneller gehen können, aber eigentlich hatten wir als rot-rot-grüne Koalitionsfraktionen einen größeren Wurf zum Polizeiaufgabengesetz und auch zum Polizeiorganisationsgesetz angestrebt, in dem dann genau dieser Punkt auch integriert worden wäre. Nun schaffen wir diese Regelung für den Zoll schon früher, und das ist auch gut so. Deswegen werbe ich um die Zustimmung des Hauses. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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