Bergner
b) Für eine familienfreundliche Reform der Grunderwerbsteuer
Frau Ministerin, entschuldigen Sie bitte. Meine Damen und Herren, es ist parlamentarische Praxis, dass wir abwechselnd an diesem Pult reden und hier nicht in einen Dialog im Saal treten.
(Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Aber al-
les müssen wir uns auch nicht gefallen lassen!) Ja, Sie dürfen Zwischenrufe machen, das ist völlig okay. Das DIW hat einmal festgestellt …
(Unruhe im Hause)
Das DIW hat einmal festgestellt, dass das sogenannte Baukindergeld zum Bauträgergeld wird. Das ist das, was hier im Raum auch schon besprochen wurde: Es gibt natürlich Mitnahmeeffekte. Ich unterstelle gar nicht, dass Ihnen das nicht bekannt ist, und ich unterstelle auch nicht, dass Sie das wollen, dass Sie den Verkäufer oder den Makler oder jemand anderen bevorteilen wollen. Aber der Fakt ist einfach: Es gibt Mitnahmeeffekte. Wir haben einen begrenzten Markt – auch in Thüringen mittlerweile. Die Menschen wollen sich lieber ein neues Haus bauen oder kaufen. Ein altes Haus ist nicht ganz so einfach. Das kaufen sich Menschen, die ein nicht so hohes Einkommen haben, die dann sagen, durch Eigeninitiative kann ich das Haus verbessern, und kaufen vielleicht auch etwas im ländlichen Raum. Aber das, was Sie wollen, erreichen Sie damit nicht. Natürlich wissen alle Verkäuferinnen und Verkäufer: Wenn der Erwerber die Grunderwerbsteuer nicht mehr bezahlen muss, dann ist es richtig gut, wenn man sagt, es ist 5.000 Euro oder 10.000 Euro teurer. Das bedeutet, dass die Maßnahmen, die die Zahlungsfähigkeit der Nachfrager stärkt – Sie wollen ja die Zahlungsfähigkeit der Nachfrager stärken –, dass Sie dann steigende Kaufpreise haben. Ich glaube, es ist unbestritten, dass das DIW das jetzt nicht einfach dahingesagt hat, sondern dass das wissenschaftlich begründet wurde. Insofern kann ich nur davon abraten, so eine Bundesratsinitiative zu starten. Wie gesagt, es ginge auf eigene Kosten. Ich will jetzt gar nicht so hochgehen, bleiben wir bei der Hälfte der bisherigen Einnahmen, das wären immerhin fast 130 Millionen Euro, die wir dann ab Gesetzeskraft hier in Thüringen einsparen müssten, und dann kann ich natürlich auch viele Beispiele nennen, die jedem Abgeordneten hier wehtun. Ich will das gar nicht machen, weil es nichts bringt. Aber die letzten Tage, die wir hier verbracht haben, die letzten zwei Tage zeigen natürlich sehr deutlich: Dem einen ist die Bildung näher, dem anderen ist die Kultur näher, dem Dritten ist eher der kommunale Straßenbau näher oder der Sport – ganz unterschiedlich. Im Übrigen, der Zwischenruf mit dem kommunalen Straßenbau ist natürlich völlig falsch, ist völlig falsch, Herr Kießling.
(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Jetzt haben
wir es gerade geändert!) Wenn das so wäre, wie Sie das sagen, dann wäre es nicht nötig, Fördermittel für den kommunalen Straßenbau auszureichen. Und das ist nun gerade nicht der Fall.
(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Für den
kompletten Neubau, ja!) Ich bitte Sie einfach: Nehmen Sie Abstand von diesem Antrag. Er führt dazu, dass wir in Thüringen die Dinge, die uns gemeinsam wichtig sind – auch da will ich gar nicht auf einzelne Punkte sehen, weil wir da viele Gemeinsamkeiten haben –, dass wir die eingrenzen müssen, dass wir die reduzieren müssen. Und der Personalabbau würde ja vom Landtag auch nicht vorgeschrieben werden, dass man sagt: zwei hier, zwei da, zwei da. Es würde große Verwerfungen geben, wenn jetzt zum Beispiel der Landtag sagte, er möchte die Stellen zum Beispiel bei Bildung sparen – können Sie sich vorstellen, das passiert nicht. Ich fände es unredlich, wenn man das der Landesregierung einfach so pauschal aufgibt und nicht ganz genau sagt, wie man diese Steuermindereinnahme, die man hiermit produziert, mit den notwendigen Einsparungen hinterlegt, denn da ist das Leben auch einfach: Wer bestellt, der muss auch bezahlen. Danke.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
