Babette Pfefferlein
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Kollegen und Kollegin der FDP-Gruppe, auch ich muss leider sagen: Ich sehe keine Veranlassung, das Ladenöffnungsgesetz zu ändern. Meine Kollegin hat es schon erwähnt, wir haben dieses Thema, glaube ich, gefühlt in dieser Legislatur schon hoch- und runterdiskutiert. Wir hatten eine ausgiebige Anhörung, wir hatten es im Plenum, wir haben es auch geändert. Wir hatten 37 Anzuhörende, davon haben 23 eine Stellungnahme abgegeben und die überwiegende Mehrheit sprach sich gegen eine Ausweitung der Samstagsarbeitszeit aus. Auf diesen Aspekt zielen Sie mit Ihrem Gesetzentwurf ab. Im Entwurf der CDU ging es auch schon um die Aufweichung des Rechts auf arbeitsfreie Samstage. Das wurde in den meisten Stellungnahmen mit guten und begreifbaren Argumenten deutlich abgeschmettert. Jetzt kommen Sie mit Ihrem nächsten Änderungsvorschlag unter dem Deckmäntelchen einer vermeintlichen Mitbestimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, denn nun sollen diese an bis zu zwei Samstagen auf eigenes Verlangen freizustellen sein. Bei der Häufigkeit der Arbeitseinsätze an Werktagen ab 20.00 Uhr sowie der Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen soll der Arbeitgeber künftig die sozialen Belange der Beschäftigten berücksichtigen, insbesondere die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das ist doch jetzt wirklich nicht Ihr Ernst?
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Das Thüringer Ladenöffnungsgesetz
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der
FDP) – ich erkläre es Ihnen jetzt noch mal, Herr Kemmerich –
(Beifall DIE LINKE)
formuliert mit der Regelung auf monatlich zwei freie Samstage und die Festlegung zu verkaufsoffenen Sonntagen grundsätzliche Rechte für Beschäftigte. Damit schützt es die im Einzelhandel angestellten Menschen und dient der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ziehen wir ruhig in Betracht, dass viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Einzelhandel den Beruf gewählt haben, weil es diese Regelung gibt. Vonseiten der Geschäftsleute ist eine Flexibilisierung sicher zu begrüßen, aber nicht aus Sicht derer, deren Arbeitszeiten sich durch mehr Wochenendarbeit verschieben und aufblähen und so schwer mit eigenen Bedürfnissen, denen der Familie und Angehörigen übereingehen. Aus meiner Sicht brauchen wir diese Initiative einer Arbeitszeitaufweichung nicht, zumal eigentlich so ziemlich alles fehlt, was einen guten Vorschlag ausmacht.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Es fehlt diesem Text ohnehin die Formulierung eines rechtlich klaren Rahmens für das Verwaltungshandeln und es gibt auch darüber hinaus keinen zureichenden Grund, den Vorschlag weiter zu behandeln. Deshalb lehnen wir Ihren Gesetzentwurf ab.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
