Dieter Laudenbach
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, mit dem Gesetzentwurf beabsichtigt die Parlamentarische Gruppe der FDP, eines der zahlreichen Probleme, die der stationäre Einzelhandel seit Jahren hat, wenigstens ein wenig zu entschärfen. Personalmangel, ein geändertes Einkaufsverhalten durch den Onlinehandel, hohe Steuern und Abgaben, zeitaufreibende Bürokratie und nicht zuletzt auch und vor allem die mit Corona begründeten Geschäftsschließungen und Hygieneauflagen haben Teilen der Branche in existenzbedrohender Weise zugesetzt und tun es noch immer. Nun soll es den Unternehmern ermöglicht werden, ihr Personal im Hinblick auf die Samstage flexibler einzusetzen, wobei durch den Passus der Freiwilligkeit den Angestellten das letzte Wort zugesprochen werden soll.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Das
ist keine Freiwilligkeit, das wissen Sie doch genau!) Grundsätzlich ist alles als gut zu bewerten, was dem stationären Einzelhandel Handlungsspielraum und Entlastung bringt.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Das
ist Kapitalismus!) Doch bleibt zu befürchten, dass das mit der Freiwilligkeit in der Praxis nicht funktionieren wird, weil besonders die Großen der Branche Möglichkeiten finden könnten, Druck auf ihre Angestellten auszuüben. Es gilt daher, falls die Gesetzesänderung beschlossen werden sollte, zu überprüfen, ob die Lockerung der Regelung zur Samstagsarbeit zu einer Schlechterstellung von Arbeitnehmern führt.
(Beifall AfD)
Angesichts des Fachkräftemangels scheint es jedoch unwahrscheinlich, dass dies der Fall sein wird, denn die Unternehmen konkurrieren sehr stark um die Arbeitskräfte und haben ein Eigeninteresse, gute und faire Arbeitsbedingungen zu bieten. Solange hier ein Verhältnis auf Augenhöhe besteht, kann ein Mehr an Flexibilität auch den Angestellten zugutekommen, wenn sie dadurch mehr Spielraum bei der Disponierung ihrer Arbeitszeit erhalten. Ich sehe den Gesetzentwurf aber auch vor einem größeren Hintergrund. Wenn bei dem Thema „stationärer Einzelhandel“ nichts Grundlegendes passiert, und zwar schnell, wird sich die Frage der samstäglichen Arbeitszeit für viele bald gar nicht mehr stellen, denn eines scheint klar zu sein: Das Geschäftsmodell, industriell gefertigte Massenware in gemieteten Geschäftsräumen mit angestelltem Personal an den Endverbraucher zu verkaufen, ist ein Auslaufmodell. Dem Vorteil und der Bequemlichkeit des Onlinehandels haben solche Unternehmen auf Dauer wenig entgegenzusetzen. Es handelt sich hier jedoch nicht nur um den evolutionären Niedergang einer x-beliebigen Branche, die lediglich durch eine neue ersetzt wird, es geht auch um den Niedergang eines Teils unserer Kultur. Es geht um die Frage, wie unsere Innenstädte in Zukunft aussehen werden. Das Zentrum einer Stadt ist schließlich mehr als ein geografischer Bereich.
(Zwischenruf Abg. Güngör, DIE LINKE: Aber
darum geht es nicht!) Es ist der Ort, an dem sich die Bewohner treffen, wo das kulturelle und soziale Leben stattfindet, und dazu braucht es den stationären Einzelhandel.
(Beifall AfD)
Kein Einzelhandel bedeutet keine Menschen, keine Menschen bedeuten keine Kultur. Ihr Gesetzentwurf ist vor dem Hintergrund all der Schwierigkeiten und Probleme, mit denen sich die Geschäftsinhaber und ihre Angestellten heute konfrontiert sehen, natürlich kaum mehr als ein Heftpflaster auf einer Hand eines Schwerkranken, doch geht er, wie ich finde, im Grundsatz in die richtige Richtung und kann den Startschuss für weiterführende Maßnahmen im Umgang mit diesem gravierenden Strukturwandel geben. Deswegen stimmen wir als AfD der Überweisung Ihres Entwurfs an den Ausschuss zu. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
