Dorothea Marx
Achtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landeswahlgesetzes
Da kann ich jetzt auch nichts anderes machen, als die Worte von Herrn Walk noch mal zusammenzufassen, denn so ein vernünftiges, wirklich eineindeutig vernünftiges Regelungswerk wie das jetzt hier vorliegende haben wir vielleicht selten. Da ist nichts von Ideologie zu erblicken oder sonst was, was da sonst immer an Verdächtigungen auf uns niederprasselt, sondern einfach nur eine vernünftige Zahlenarithmetik. Denn – Herr Walk hat das wie vieles andere auch schon gesagt – es gibt überhaupt keinen vernünftigen Grund, warum man schon 30 Monate nach einer vergangenen Wahl anfangen soll, Vertreter für die Aufstellung der nächsten Kandidierenden zu wählen – zumal diese dann auch erst neun Monate später selbst aufgestellt werden können. Das Wichtigste, das Herzstück des Ganzen ist, dass wir den Bericht, den die Landesregierung immer vorlegen muss – gestützt auf die Einwohnerdaten, auf die Einwohnerentwicklung des Statistischen Landesamtes, die uns dann zeigen, wo in den Wahlkreisen Abweichungen nach unten und oben bei der Bevölkerungszahl sind, die das Prinzip der Gleichheit der Wahl verletzen, wenn sie zu groß werden, wo dann von Gesetzes wegen Wahlkreisneueinteilungen vorzunehmen sind –, dass wir diesen Bericht nach 27 Monaten bekommen, spätestens in der neu laufenden Legislaturperiode. Dann ist es wichtig, dass man ausreichend Zeit hat, eine vernünftige Lösung zu finden, wie die Wahlkreise rechtssicher neu einzuteilen sind – und vielleicht auch so, dass es nicht nur bis zur nächsten Wahl reicht, sondern vielleicht auch ein bisschen längerfristig vernünftig ist. Dafür ein Zeitfenster von zwölf Monaten zu haben statt bisher drei, ist super vernünftig und auch für eine sachgerechte Entscheidung erforderlich. Es gibt keinen vernünftigen Grund – wie gesagt –, dass man die Vertreterversammlung schon so früh wählen können müsste wie bisher. Deswegen kann ich Ihnen auch nur aus ganzem Herzen und mit bestem Verstand die Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf empfehlen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
