Thomas L. Kemmerich
b) Für eine familienfreundliche Reform der Grunderwerbsteuer
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Gäste auf der Tribüne, liebe Zuhörer und Zuschauer an diversen Endgeräten! Vielen Dank, Herr Kowalleck, für die Berichterstattung und die umfangreiche Schilderung der Ergebnisse der Anhörung. Ich denke, sie belegen sehr gut die Anliegen, welche die entsprechenden Initiativen verfolgen. Ich will sie auch noch mal kurz aufgreifen. Das ist zunächst die Senkung der Grunderwerbsteuer von 6,5 auf 3,5 Prozent. Das entspricht dem Nivellieren auf das Niveau gerade der Nachbarländer Bayern und Sachsen. Vielleicht noch mal kurz zur Historie: Bis 1983 gab es einen Wettbewerb der Steuererhebungen, damals wurden die Grunderwerbsteuern mit 2 Prozent festgelegt. Das hat eine Entwicklung genommen bis 2006 auf 3,5 Prozent. Im Zuge der Föderalismuskommission und entsprechenden Einigungen gab es dann einen Wettbewerb der Länder, der letztlich dazu führte, dass Rot-Rot-Grün die Steuer dann auf 6,5 Prozent und damit einen der höchsten Sätze in Deutschland festgelegt hat. Das wollen wir wieder ein wenig einfangen. Vielleicht mal zur Verdeutlichung: Das Steueraufkommen in Euro hat sich von 2011 von 72,7 Millionen auf 252 Millionen fast vervierfacht, verdreieinhalbfacht. Also es ist eine schöne Einnahme für den Freistaat geworden. Darauf werde ich später noch mal eingehen, nur damit man das mal einordnen kann. Gleichzeitig haben wir gemeinsam mit der CDU einen Änderungsantrag eingebracht, der einen Freibetrag in Höhe von 500.000 Euro regeln möchte als einmalige Unterstützung für die Bildung von Wohneigentum von Privatleuten. Das entspricht auch dem Koalitionsvertrag der Ampel in Berlin – ich zitiere aus diesem Vertrag, Seite 72 –: „Wir wollen den Ländern eine flexiblere Gestaltung der Grunderwerbsteuer z. B. durch einen Freibetrag ermöglichen, um den Erwerb selbst genutzten Wohneigentums zu erleichtern. Zur Gegenfinanzierung nutzen wir das Schließen von steuerlichen Schlupflöchern beim Immobilienerwerb von Konzernen (Share Deals).“ Darum geht es. Ich möchte jetzt noch ein paar Punkte aufgreifen, die unser Vorhaben begründen und auch rechtfertigen. Die Grunderwerbsteuer ist die Umsatzsteuer auf Grundstücke. Es ist auch deshalb verboten, Umsatzsteuer auf diese Transaktionen zu legen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Natürlich verteuert die Grunderwerbsteuer erst mal den Erwerb.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das ist
doch günstiger als die normale Umsatzsteuer!) Dass der Staat in gewisser Art und Weise an der Bewegung des Grundstückswesens partizipieren will, ist nachvollziehbar. Aber es führt auch durch Verschiebungen, wie wir in den letzten Jahren gesehen haben, durch höhere Aktivitäten in den Transaktionen, durch steigende Baupreise dazu, dass die Immobilienpreise nach oben ziehen. Also hat auch der Staat Windfall-Profits, also Zufallsgewinne zu verzeichnen, für die er keine erhöhte Leistung gebracht hat, sondern die sich aus anderen Tatbeständen ergeben. Ich verweise auf Diskussionen, die wir auch hier im Hohen Haus hatten, über Gewinnsteuern und Ähnliches. Auch darüber kann man durchaus mal nachdenken: von diesen über 180 Millionen Euro gestiegenen Steuermehreinnahmen den Bürgern wieder etwas zurückzugeben, und das natürlich mit einem klaren familienpolitisch gestalterischen Ansatz. Jetzt geht es um die Begründung von Wohneigentum für Privatleute, für Menschen, die dort investieren wollen, für Menschen, die noch kein Wohneigentum haben, sondern dieses begründen wollen. Da hilft ein Blick in die Statistiken der europäischen Nachbarländer. Hier verzeichnen wir, dass die Eigentumsquote in Deutschland eine sehr niedrige ist. Gerade in den Südländern in Europa ist die Eigentumsquote deutlich höher, in Spanien liegt sie fast bei 80 Prozent, in Deutschland sind wir da sehr gering unterwegs. Ich glaube, wir haben in Thüringen kaum 40 Prozent Eigentumsquote, die wir hier nennen können. Insofern ist es ein sehr begrüßenswerter Ansatz – und der hat auch in den Anhörungen viel Zustimmung gefunden –, dass Familien ihr Eigentum begründen können. Das bindet sie auch an den Thüringer Standort, das ist eine bewusste Entscheidung für Thüringen. Wenn ich entscheiden kann, ob Sachsen oder Bayern als direkte Nachbarn, dann kann das durchaus mal dazu führen, dass man in Coburg sein Eigentum begründet oder in Chemnitz und eben nicht in Altenburg oder in Suhl.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Wegen
der Grunderwerbsteuer?) Ja, wegen der Grunderwerbsteuer. Herr Dittes, wir können ja mal eine ganz einfache Rechnung bei dem Freibetrag von 500.000 Euro machen.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Wie
hoch ist denn der Unterschied?) Ja, 500.000 Euro Freibetrag, bei 6,5 Prozent Grunderwerbsteuer sind das rund 33.000 Euro.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Wir re-
den über die Grunderwerbsteuer! Wir reden doch gar nicht über den Freibetrag!) Etwa 33.000 Euro, die wir den Familien nachlassen wollen. Wir reden auch über den Freibetrag. Worüber wir reden, bestimme immer noch ich als Redner. Jetzt sind Sie doch mal ruhig, es ist ja unerträglich, wirklich, meine Herren.
