Raymond Walk
Gesetz zur Änderung des Polizeiorganisationsgesetzes – Eilkompetenz für Zollbeamte
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher auf der Besuchertribüne, die FDP-Gruppe weist in dem vorliegenden Gesetzentwurf zu Recht darauf hin, dass Zollbeamte in Thüringen während ihres Dienstes mangels gesetzlicher Grundlage nur – besser ist vielleicht „lediglich“ – das sogenannte Jedermannsrecht anwenden können.
(Beifall Gruppe der FDP)
Das bedeutet, dass sie während des Dienstes bei festgestellten Straftaten – beispielsweise Schmuggel, Diebstahl oder auch flüchtigen Straftätern – keine besonderen Befugnisse wie Festnahme, Sicherstellung von Rauschgift oder Diebesgut haben. Deshalb haben wir bereits in der ersten Lesung am 17. März in diesem Jahr deutlich gemacht, dass der Gesetzentwurf aus unserer Sicht auch aus dem Grund begründet ist, da in allen Bundesländern bis auf Thüringen Zollbeamte für eilbedürftige Fälle mit entsprechenden Befugnissen ausgestattet wurden, jedoch immer unter der Einschränkung – das ist uns wichtig –, dass diese nur bei einer gesteigerten Gefahr und auch nur dann ergriffen werden können, wenn die Polizei nicht oder nicht rechtzeitig eingreifen kann. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, auch das inzwischen durchgeführte Anhörungsverfahren im zuständigen Innen- und Kommunalausschuss hat deutlich gemacht, dass der vorliegende Gesetzentwurf durchaus begründet ist. Derzeit – ich will es noch mal sagen – sind Zollbeamte in Thüringen bei der Feststellung einer Straftat zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr oder auch bei Antreffen eines zur Fahndung ausgeschriebenen Straftäters darauf angewiesen, die nächste Polizeidienststelle zu informieren und auf das Eintreffen der zuständigen Polizeibeamten zu warten. Lassen Sie mich aus diesem Grunde noch mal aus den Zuschriften der Anhörung zitieren. Unter anderem hat sich die Gewerkschaft der Polizei geäußert, die eine Bezirksgruppe Zoll hat und in der Zuschrift 7/1940 wie folgt Stellung genommen hat – ich zitiere –: „Während für alle Polizeivollzugsbeamten des Bundes und der Länder entsprechende Regelungen zur Eilzuständigkeit in allen Polizeigesetzen verankert sind, finden sich vergleichbare Regelungen für Zollvollzugsbeamte nur in fast allen Polizeigesetzen der Länder“, unter anderem in Thüringen nicht. „Wir begrüßen daher das Vorhaben des Landes Thüringen, eine vergleichbare Regelung zu schaffen, wie sie in anderen Bundesländern auch besteht, ausdrücklich.“ Und weiter im Zitat: „Vor dem Hintergrund aktueller sicherheitspolitischer Diskussionen und der politisch allgemein anerkannten Notwendigkeit einer besseren und vertrauensvolleren Zusammenarbeit aller in Deutschland zusammenwirkenden polizeilichen Sicherheitsbehörden – wozu der Zoll unstrittig gehört – unterstützt die Gewerkschaft der Polizei – Bezirksgruppe Zoll den Entwurf.“ Ich will vielleicht auch noch mal die Thüringer Kollegen zitieren. Die Deutsche Polizeigewerkschaft in Thüringen hat sich in der Zuschrift 7/1870 wie folgt ausgesprochen – ich zitiere –: „Gerade in der gegenwärtigen Sicherheitslage wäre es sinnvoll und angeraten, dem Zoll eine solche Eingriffsbefugnis umgehend zu übertragen.“ Und weiter in der Stellungnahme: „Mit der Gesetzesänderung würde erreicht, dass polizeiliche Kräfte für andere Aufgaben freigesetzt werden können und somit die personelle Situation in der Thüringer Polizei zumindest hier Entspannung finden könnte.“ Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, abschließend will ich noch auf das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags bereits aus dem Jahr 2014 eingehen, welches seinerzeit schon die Fragestellung aufgriff und damals schon zu dem Schluss kam, zum einen dringenden Handlungsbedarf aufzuzeigen, aber auch eine Lösungsmöglichkeit anbot – ich zitiere aus dem Gutachten –: „Eine bundesweit einheitliche Rechtslage für Zollbeamte könnte allerdings durch koordinierte Landesgesetzgebung hergestellt werden, indem auch die übrigen [damals] elf Länder in ihre Polizeiund Ordnungsgesetze entsprechende Bestimmungen über eine Eilzuständigkeit der Zollbeamten aufnehmen würden.“ Wohlgemerkt das Ganze schon aus dem Jahr 2014. Ich habe die Gründe, denke ich, hinreichend dargestellt und wir werden sowohl der Beschlussempfehlung als auch dem Gesetzentwurf hier und heute zustimmen. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
