Olaf Müller
b) Für eine familienfreundliche Reform der Grunderwerbsteuer
Sehr geehrter Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen und liebe Gäste, der Gesetzentwurf der FDP zur Absenkung der Grunderwerbsteuer stammt aus dem Juli letzten Jahres. Er wurde mitten in der Pandemie eingereicht – quasi zu einer Unzeit – und hätte damals wie auch heute nicht umgesetzt werden sollen und wird es vermutlich auch nicht. Aber löse ich mich vom Datum der Einreichung und wende mich der Begründung zum Antrag zu, habe ich meine begründeten Zweifel daran, ob die gewünschten Effekte tatsächlich auch so eintreten würden. Eine Absenkung um 3 Prozentpunkte hat beim Erwerb eines Grundstücks im ländlichen Raum nur geringe Auswirkungen – und diesen wollen Sie ja besonders unterstützen, wenn ich Ihren Antrag ernst nehme. Bei einem Grundstückspreis von durchschnittlich 80 Euro pro Quadratmeter – und das sind die groben Durchschnittswerte, manche Regionen haben deutlich niedrigere Grundstückswerte – und einem Grundstück von rund 1.000 Quadratmetern Größe beträgt die von Ihnen geplante Entlastung doch tatsächlich 2.400 Euro.
(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Sie haben
das Haus vergessen!) Das Haus kann ich mit einem Architekten getrennt bauen und darauf entfällt eben keine Grunderwerbsteuer, Herr Kießling. Das sollten Sie sich irgendwann mal hinter die Stirn schreiben.
(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Bestands-
gebäude!) Liebe Kollegen der FDP, das kann doch nicht der Ansatz zur Alterssicherung oder zum Aufbau von Immobilienvermögen sein. Dann glauben Sie, dass durch diese Absenkung …
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der
FDP: Sie können auch ein bestehendes Gebäude kaufen!) Herr Kemmerich, wenn hier einer krakeelt, dann sind Sie das.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Sie krakeelen von außen in meine Rede rein. Darüber haben Sie sich vorhin beschwert. Dann halten Sie sich an Ihre eigenen Maßstäbe und halten Sie bitte den Mund und hören Sie zu! Vielen Dank.
(Zwischenruf Abg. Kemmerich, Gruppe der
FDP: Zwischenrufe sind erlaubt, Herr Müller!) Dann glauben Sie, dass durch diese Absenkung die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Thüringen gesteigert wird. Auch diese Einschätzung teile ich nicht. Wir haben ein Fachkräfteproblem. Und wir haben ein Außenwahrnehmungsproblem und das sitzt hier rechts außen, heißt AfD und Höcke. Dort sitzen die Hemmnisse für Neuansiedlungen in Thüringen.
(Unruhe AfD)
Fremdenfeindlichkeit, gepaart mit Borniertheit, zieht weder Fachkräfte noch Investoren an.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Und auch das gleichen wir nicht mit einer Absenkung der Grunderwerbsteuer um 3 Prozentpunkte aus.
(Zwischenruf Abg. Aust, AfD: Für alles eine
Erklärung!) Lassen Sie mich noch ein paar Worte zur geplanten Gegenfinanzierung verlieren: Sie ist, gelinde gesagt, haarsträubend. Ich gehe davon aus, dass Sie sich mit der Systematik des Landeshaushalts vertraut gemacht haben, wobei ich da auch meine Zweifel habe. Es ist leider alles andere als seriös, wie Sie Ihre geplante Gegenfinanzierung in einem Gesetzentwurf ausführen. Mindereinnahmen von rund 95 Millionen Euro sollen durch Stellenabbau kompensiert werden. Sehr geehrter Herr Kollege, vielleicht verraten Sie uns noch mal ein bisschen genauer, wo Sie den Stellenabbau in der Thüringer Verwaltung mit sofortiger Wirkung stattfinden lassen wollen. Es hilft nicht ansatzweise, wenn Sie uns sagen: Theoretisch wäre es möglich, bis zum Jahre 2030 eine Zahl X an Personal einzusparen und dadurch eine Summe Y zur Verfügung zu haben. Vielmehr sollten Sie endlich anfangen, klar zu benennen, an welcher Stelle in Zukunft Personal zu gehen hat, auf welche Teile der Landesverwaltung wir verzichten wollen oder so ausdünnen, dass sie beispielsweise auch nicht mehr in der Lage ist, Bauanträge zu unterstützen. Und hier möchte ich tatsächlich mehr Genauigkeit von Ihnen haben. In Ihrer Begründung wiederum gehen Sie auf die Gegenfinanzierung aus dem Personalabbau überhaupt nicht mehr ein, sondern vermuten, dass durch die Steigerung der Zahl von Grundstücksankäufen ein Teil der Mindereinnahmen wieder kompensiert werden könnte. Und ganz ehrlich, da frage ich mich, was Sie denn nun eigentlich wollen. Im Übrigen durfte ich mich auch mit den anderen Anträgen von Ihnen beschäftigen und habe da noch mal ein besonderes Fundstück mitgebracht – in dem auch hier im Plenum behandelten Antrag zum Update im öffentlichen Dienst. Da fordern Sie mehr Personal. Gut, der Antrag liegt jetzt schon ein bisschen länger zurück, vielleicht haben Sie diesen Ansatz auch revidiert, dann mag das so sein. Aber das ist weder souverän noch nachvollziehbar und auch nicht als Grundlage zu verstehen. Und nicht, dass Sie mich falsch verstehen: Diese Führungskräfteakademie kann schon eine tolle Sache sein und ich kann mir sowas sogar vorstellen. Allerdings klingt eine solche Akademie nicht sofort nach Stellenabbau, sondern eher umgekehrt nach mehr Personal. Dass das mittelfristig dann vielleicht auch durch eine bessere Aus- und Fortbildung zu weniger Personal im öffentlichen Dienst führen kann, das kann man sich vielleicht vorstellen, vielleicht auch einen Teil der Gegenfinanzierung Ihrer Ein sparoptionen. Noch ein Satz zum Antrag der AfD. Ganz ehrlich: Sie wollen die an das Land gehenden Steuereinnahmen durch die Mittel des Landes ersetzen. Das finde ich eine total spannende Finanzierungsgrundlage. Linke Tasche raus, rechte Tasche rein, alles in Ordnung, Entlastung ist da. Perfekt. Meine Kollegin hatte eben schon mal ganz kurz aufgeführt, wofür eigentlich Steuereinnahmen sind, dass sie nicht zweckgebunden sind. Ich glaube, dass diese Form von Entlastung keine wirkliche Entlastung ist, weil wir diese Mittel dann an anderer Stelle wieder rausholen müssen, um sie dem Sondervermögen zuzuführen, das ja eine gewisse Zweckbestimmung hat, nämlich Wohnungsbau – und zwar nicht privaten Wohnungsbau, sondern an dieser Stelle eine andere Form von gefördertem Wohnungsbau.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Soziale
Wohnungsbaufonds sind von Ihnen abgelehnt worden!) Und, liebe CDU-Kollegen und FDP, Ihr gemeinsamer Änderungsantrag hat, glaube ich, einen systematischen Fehler. Unter 2. formulieren Sie – und da zitiere ich einmal –, „dass im Rahmen der Umsetzung der Freibetrag für den Ersterwerb von Wohneigentum in Thüringen 500.000 Euro betragen soll; dieser wird auch angerechnet, wenn der Wert der Immobilie 500.000 Euro übersteigt.“ Das hätte ich gern mal von Ihnen erklärt bekommen. Denn das, was Sie hier aufgeschrieben haben, würde bedeuten, dass diese 500.000 Euro die Steuersumme sind. Und wenn ich das umrechne, heißt das, dass ich bei rund 7 Millionen Immobilien, Grundstücken eine Steuerfreiheit bekomme. Entweder wollten Sie das nicht, dann ist dieser Antrag einfach Murks und schlecht geschrieben. Dann würde ich Ihnen empfehlen: Ziehen Sie den zurück, bringen Sie den neu ein, dann können wir vielleicht noch einmal darüber reden.
(Beifall SPD)
Aber so nicht. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
