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Katharina König-Preuss

Die Linke 10.06.2022 Sitzungen 7/84

Fragestunde

Frau Ministerin Taubert, Sie hatten gerade gesagt, dass das im Bereich der Jugendarbeit dann auch vor Ort entschieden werden kann. Stimmen Sie mir zu, dass laut SGB VIII/KJHG die Jugendarbeit eine Pflichtleistung ist und diese Jugendarbeit nach den vor Ort ermittelten Bedarfen finanziert werden muss und dass es sozusagen gesetzeswidrig wäre, wenn man nicht entsprechende Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung stellt, so wie es nach § 11 SGB VIII vorgeschrieben ist? Dass es eine Pflichtaufgabe ist, habe ich auch nicht bestritten. Es sind Pflichtaufgaben dem Grunde, aber nicht der Höhe nach. Wenn eine bestimmte Personengruppe sagt – in dem Fall zum Beispiel der Jugendhilfeausschuss oder der Kreistag oder der Stadtrat in einer kreisfreien Stadt –, das ist unser Bedarf, dann ist das unser Bedarf. Ob das der Bedarf ist, den eine andere Gruppe in dem gleichen Gremium sieht, das ist eine ganz andere Frage. Und da merken Sie schon, dass bei dieser Sache ein Feststehen nicht da ist – und darum ging es jetzt gerade in dem Beispiel. Die einen sagen, es reichen uns vier Sozialarbeiter, und die anderen sagen, wir brauchen acht, und letztendlich streiten beide darum, ob der Bedarf so ist. Das Gesetz sagt, der Bedarf ist so, aber die Frage der Feststellung des Bedarfs ist letztlich auch dem Aushandlungsprozess nach der Erhebung unterworfen. Herzlichen Dank.

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