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Beate Meißner

CDU 10.06.2022 Sitzungen 7/84

Fragestunde

Frau Ministerin, wer entscheidet über diese Disponibilität bzw. welchen Ermessensspielraum haben die einzelnen Ministerien oder Minister? Wie gesagt, es ist eine Frage, wie beschreibe ich die Disponibilität. Deswegen kann ich Ihre Frage so genau nicht beantworten. Ich versuche mich jetzt daran und hoffe, dass ich das in Ihren Augen auch richtig beschreibe. Wir haben vom Landtag – wie gesagt – eine Ermächtigung bekommen. Das heißt, die Abgeordneten beschließen, es soll eine neue Förderrichtlinie für XYZ geben. Dann muss das Ministerium prüfen, in welcher Form es das umsetzen kann, und es kann natürlich auch sagen: Das ist gar nicht umsetzbar. Wenn Sie so wollen, in der Sichtweise der Disponibilität könnte man in dem Zusammenhang, in dem Sie die Frage gestellt haben, sagen, das ist eine frei disponible Entscheidung. Sie ist es aber wiederum nicht, weil ja letztlich der Haushaltsgesetzgeber gesagt hat: An der Stelle möchte ich gern, dass eine Ausgabe auf die Schiene gebracht wird. Wenn ich aber eine feststehende Ausgabeposition im Gesetz habe, dann sind wir überhaupt nicht disponibel. Das ist die gesamte Bandbreite. Deswegen meine Ausführungen dazu. Letztlich ist alles disponibel, was wir als Land machen. Was wir als Bund machen, können wir ja nur ändern, wenn wir ein Bundesgesetz ändern. Das ist für uns dann überhaupt nicht disponibel.

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