Torben Braga
b) Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes – Aussetzung des Anpassungsverfahrens der Abgeordnetenbezüge gemäß § 26 des Thüringer Abgeordnetengesetzes
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuschauer am Stream und auf der Tribüne, herzlich willkommen hier im Landtag! Ein interessanter Morgen für die Frage der Abgeordnetenrechte hier im Landtag. Wir hatten vorhin die Aussprache über den Antrag der Fraktionen von Rot-Rot-Grün über die Einsetzung einer Reformkommission und nun geht es heute in zweiter Lesung um zwei Initiativen meiner Fraktion, die bereits in der 79. Sitzung des Landtags am vergangenen 5. Mai in erster Beratung gelesen wurden. Kern dieser zwei Gesetze ist eine Aussetzung des Anpassungsverfahrens der Abgeordnetenbezüge gemäß § 26 des Thüringer Abgeordnetengesetzes. Diese ist aber auch in der Verfassung des Freistaats Thüringen, dort im Artikel 54 Abs. 2, festgeschrieben, sodass sich einerseits eine Änderung des Abgeordnetengesetzes, andererseits aber auch eine Änderung der Verfassung notwendig macht. – Dies für Sie, für die Zuschauer auch als Erklärung dafür, warum es hier gleichzeitig um zwei verschiedene Vorlagen, zwei verschiedene Gesetze geht. Die grundsätzliche Ablehnung der sogenannten Indexregelung – der automatischen Anpassung der Abgeordnetenentschädigung – seitens meiner Fraktion ist meines Erachtens – ich denke mal – kaum anzuzweifeln und bekannt und dokumentiert. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode, in der 6. Legislaturperiode dieses Landtags, brachte die damalige AfD-Fraktion entsprechende Gesetzentwürfe ein. Im vergangenen Jahr taten wir dies erneut und auch für diese 7. Legislaturperiode. Wir haben bereits damals, also in der vergangenen Legislaturperiode, aber auch vor wenigen Monaten, als ein entsprechender Antrag seitens meiner Fraktion gestellt wurde, und jetzt auch, nicht zuletzt aus Anlass des Antrags zur Einsetzung der Reformkommission, der vorhin besprochen wurde, durchaus wohlwollend zur Kenntnis genommen, dass es trotz der politischen Differenzen, die es hier im Hause zweifelsohne gibt, zumindest die Bereitschaft zur Aussprache über die Sinnhaftigkeit und die Richtigkeit dieser automatischen Anpassungsregelung gibt. Das wird sicherlich auch Gegenstand der Kommission sein, über die wir heute früh gesprochen haben und die jetzt im Justizausschuss beraten wird. Bei den hier zur Sprache stehenden zwei Gesetzentwürfen handelt es sich aber nur am Rande um eine grundsätzliche Kritik am automatischen Anpassungsverfahren der Abgeordnetenentschädigung. Es geht vielmehr, wie bereits eingangs ausgeführt, um den Vorschlag einer sogenannten Nullrunde, eine Aussetzung also einer nach dem bestehenden Modell vorgesehenen Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung für das laufende Jahr, die jetzt in wenigen Wochen anstehen dürfte. Die Gründe, die aus Sicht der AfD-Fraktion hierfür sprechen, haben meine Kollegen Kießling und Höcke bereits in der ersten Beratung dieses Gesetzes ausgeführt. Den Bürgern in Thüringen wurde und wird teilweise immer noch durch die zum Teil völlig überzogenen und teils schwerlich zu begründenden Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronapandemie auch in finanzieller Weise sehr viel abverlangt. Seit Ende des vergangenen Jahres kommt eine regelrecht historische Entwicklung der Verbraucherpreisindizes hinzu, die aber noch zu keiner entsprechenden Anpassung der Löhne geführt hat. Kurzum: Die Preise steigen binnen weniger Wochen und Monate nahezu ungebremst – es ist allerhand und allerseits festzustellen –, die Löhne steigen aber nicht, geschweige denn in gleichem Maße. Aber gerade wir, die im Einkommensgefüge in diesem Land zweifelsohne zu den Besserverdienenden gehören – also die Abgeordneten hier im Thüringer Landtag –, sollen davon ausgenommen sein und von automatischen Anpassungen profitieren. Das finden wir falsch – die AfD-Fraktion findet das falsch – und diesen Umstand wollen wir beseitigen.
(Beifall AfD)
Nun kann man sicherlich den Vorwurf machen – das wurde in der ersten Lesung des Gesetzes auch getan –, dass Politik die Verfassung nicht vermeintlich leichtfertig und zur Regelung eines derart besonderen – also einmaligen – Sachverhalts berühren sollte. Für diese Sichtweise habe ich auch durchaus eine gewisse Sympathie, das gebe ich gern zu und ich werde darauf zurückkommen. Nur: Wer so argumentiert, will natürlich ausblenden, dass eine Nullrunde nur mit Änderung der Verfassung möglich ist, darum beantragen wir das. Auch die automatische Anpassung ist nun mal im Verfassungstext festgeschrieben und das muss entsprechend geändert werden. Die Kritik – das muss auch festgestellt werden – wirkt auch hohl, um nicht zu sagen verlogen, wenn sie von denjenigen geäußert wird, die seit Beginn dieser Legislaturperiode allerhand Vorschläge zur Änderung der Verfassung gemacht haben – und jetzt komme ich zu meiner Sympathie für dieses Argument zurück –, denn es sind die Kritiker unseres Gesetzes, die gleichzeitig Vorschläge zur Änderung der Verfassung eingebracht haben, die von diversen Anzuhörenden im eigens dazu eingerichteten Ausschuss samt und sonders als überflüssig und als rein symbolpolitischen Charakters bezeichnet wurden. Meine Damen und Herren, Frau Präsidentin, liebe Zuschauer, es ist aus Sicht meiner Fraktion nicht nur angemessen, sondern auch vernünftig, dem Landtag für das laufende Jahr eine sogenannte Nullrunde vorzuschlagen. Es wäre auch das richtige Zeichen an all diejenigen, die bezweifeln, dass Politik auch in Thüringen Verzicht üben kann, denn diverse Landesparlamente haben es uns vorgemacht und in den vergangenen Monaten und Jahren solche Nullrunden beschlossen – mit teils sehr bunten Mehrheiten aus allen hier im Landtag vertretenen Parteien und Fraktionen. Die Faustregel lautet: Dort, wo über Anpassungen regelmäßig abgestimmt werden muss, wo also Erhöhungen anstehen, wie auch in Thüringen, die also von den Landtagen gesondert beschlossen werden müssen und nicht in der Verfassung mit einem Indexverfahren festgelegt sind, hat man aus Verantwortung – man könnte auch schlicht sagen: aus Scham vielleicht – in den letzten Monaten und Jahren keine Anhebung durchgeführt. Es ist eben bequem, sich auf den vermeintlichen Anspruch auf eine Gehaltserhöhung – auf eine Anpassung der Abgeordnetenbezüge –, den wir hier als Abgeordnete angeblich hätten, zurückzuziehen, wie es einige Kollegen hier immer wieder tun. Übrigens: Einer Kollegin war es auch in der ersten Debatte – in der ersten Lesung – zu diesem Gesetz ein wichtiges Anliegen, deutlich zu machen, dass die Aussetzung nur eine vermeintlich lächerliche Summe im niedrigen sechsstelligen Bereich einsparen würde. Dies ist nicht nur sachlich falsch, die Einsparungen wären etwa zehnmal so hoch, wie von ihr behauptet. Aber noch wichtiger: Es macht einmal mehr deutlich, welches Verhältnis manche Fraktionen, manche Personen auch, manche Abgeordnete hier im Hause zu Steuergeldern haben, die von Arbeitern und Angestellten – den Nettosteuerzahlern, von denen es in Deutschland immer weniger gibt –, erst erwirtschaftet werden müssen.
(Beifall AfD)
Es ist ebenfalls bequem, die immer gleichen Vorwürfe zu äußern, meiner Fraktion gehe es bei diesem Vorschlag nur um Populismus. Meine Damen und Herren, es war zur ersten Lesung des Gesetzes – so ist es auch heute – und wir werden es auch heute sicherlich noch erleben, wir werden viele Vorwürfe, viele Angriffe, viele Unterstellungen gegenüber meiner Fraktion hören, aber kaum ein sachliches Argument, warum dieser Vorschlag falsch sei. Und warum? Weil es den Gegnern dieses Vorschlags darum geht, etwas zu rechtfertigen, was aus unserer Sicht nicht zu rechtfertigen ist. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
