Lena Saniye Güngör
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes
Danke, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren, es wurde schon dargestellt, bereits im Februar dieses Jahres hat Rot-Rot-Grün zusammen mit der CDU Änderungen am Ladenöffnungsgesetz beschlossen. Und nur wenige Monate später kommt jetzt die FDP mit einem nächsten Änderungsvorschlag um die Ecke. Wir können jetzt weitere Hypothesen bilden, ob es doch noch mal um das Profilieren der Wirtschaftskammern geht, ob man darstellen will, unsere Forderungen sind weitreichender als die der CDU. So oder so, dieser Gesetzentwurf der FDP ist vor allem ein Zeichen ihrer Ideenlosigkeit, denn der Antrag ist wirklich kalter Kaffee.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Das muss man ganz klar so sagen. Da ist inhaltlich nichts Neues bei. Das mag für uns als Abgeordnete zwar hier unnötige Zeit sein, die wir erneut mit diesem Thema verbringen, die wir uns hierfür die Zeit nehmen. Das finde ich nicht so schlimm. Wir können das gern in aller Ausführlichkeit tun. Was ich schlimm daran finde, ist, dass Sie immer wieder Unsicherheiten bei den Beschäftigten im Thüringer Einzelhandel schüren. Diese Unsicherheiten sind schon lange nicht mehr nötig.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Was Sie noch dazu machen – Herr Kemmerich, Sie haben das gerade sehr schön in Ihrer Einbringung versucht darzustellen –, Sie versuchen auch, Hoffnung zu schüren, dass nur mit dieser einen Änderung im Gesetzestext mal eben die Situation des Thüringer Einzelhandels in den Innenstädten im Verhältnis zu den großen Onlineanbietern wieder besser wäre. Ich finde wirklich, es ist auch eine falsche Hoffnung, die sie gegenüber den Betreiberinnen und Betreibern von entsprechenden Geschäften in den Innenstädten provozieren soll. Konkret dargestellt, Sie wollen im § 12 Abs. 3 – den kennen wir alle, ich wiederhole noch mal die Formulierung – einfügen: „Auf eigenes Verlangen sind Arbeitnehmer in Verkaufsstellen an bis zu zwei Samstagen pro Kalendermonat freizustellen.“ Noch mal: „auf eigenes Verlangen […] freizustellen“. – Wer so eine Formulierung verwendet – und auch das haben wir in der letzten Debatte schon gehabt –, hat wirklich überhaupt keine Ahnung davon, wie es abhängig Beschäftigten in ihrem Arbeitsverhältnis geht. Auf eigenen Wunsch freizustellen, das ist wirklich eine ganz andere Realität und die hat nichts mit der Lebensrealität von abhängig Beschäftigten im Einzelhandel zu tun. Es geht letztendlich darum, die Gewinne auf Kosten der Beschäftigten auszuüben, denn das Thüringer Ladenöffnungsgesetz ist zum Schutz der Beschäftigten da und wir sind es ihnen schuldig, sie erneut vor solch platten Angriffen zu verteidigen. Denn die Beschäftigten haben nur durch dieses Gesetz die Gelegenheit, überhaupt ihre dringend benötigte Erholung am Wochenende zu verbringen, ihr Privatleben zu verbringen, Familienzeit einzuräumen. Eine erneute Änderung des Ladenöffnungsgesetzes würde den Verlust dieser wichtigen Regenerationszeit bedeuten. Es gibt aus Sicht von Rot-Rot-Grün – ich glaube, das ist uns allen im Raum sehr deutlich – keinen Grund, das Ladenöffnungsgesetz jetzt erneut anzufassen, gerade in Zeiten des Fachkräftemangels. Auch da hat die FDP eine ganz eigene Wahrnehmung, weil sie nicht versteht, dass dieses Gesetz auch einen Standortvorteil für Thüringen darstellt. Diesen Standortvorteil wollen Sie aushöhlen, denn wenn wir Beschäftigten zeigen – und das tun wir mit diesem konkreten Gesetz –, dass für uns die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und von Familie, von Care-Arbeit Leitlinie unserer Politik ist, dann verstehen Sie nicht, womit man Personen nach Thüringen und genau in diesen Arbeitsbereich lockt, nämlich nur damit, dass wir attraktive Arbeits- und Beschäftigungsverhältnisse anbieten. Deswegen werden wir den Gesetzentwurf ablehnen und – ich betone es noch mal – noch mehr als diese konkrete Formulierung lehnen wir diese billige Stimmungsmache auf dem Rücken der Thüringer Beschäftigten im Einzelhandel ab. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
