Prof. Dr. Speitkamp
Fragestunde
Ich setze mich gern noch mal, wenn Sie das ausdiskutieren. Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Aus dem genannten Untertitel der Haushaltsstelle in Kapitel 02 29 Titel 684 71 werden in Zuständigkeit des TMASGFF, Referat Psychiatrische Versorgung, Maßnahmen der psychosozialen Versorgung von Flüchtlingen gefördert. Die Förderprojekte beinhalten Maßnahmen der niederschwelligen psychologischen und psychosozialen Beratung für psychisch belastete Menschen mit Migrations- und Fluchterfahrung. Eine weitere Differenzierung der genannten Personengruppe nach Geschlecht, Alter oder Herkunft erfolgt in den aktuellen Förderprojekten nicht. Zu Frage 2: Im Hinblick auf die andauernden kriegerischen Auseinandersetzungen in der Ukraine ist mit weiteren Zugängen von Geflüchteten aus der Ukraine zu rechnen. Durch das für Migration zuständige TMMJV wird mitgeteilt, dass je nach Anstieg der Aufzunehmenden in Thüringen weitergehende finanzielle Mittel für die Gesundheitsversorgung im Zeitraum der Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz benötigt werden. Der Bedarf ist zudem stark von der Behandlungsbedürftigkeit der Geflüchteten abhängig. Die Höhe weitergehender finanzieller Mittel ist daher derzeit nicht abschätzbar. Vorerst sind jedoch keine über die in der Frage genannten Ausgaben hinausgehenden Bedarfe ersichtlich. Zu Frage 3: Hierzu können keine Angaben gemacht werden, Daten über die Behandlung von Patientinnen oder Patienten nach Nationalität werden nicht erhoben. Zu Frage 4: Da die AKST nicht nach Quartalen abgerechnet werden, sind hier nur jahresweise Angaben möglich. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Rechnungen teilweise erst mehrere Monate nach Leistungserbringung vorgelegt werden. Dabei stehen die Zahl der im jeweiligen Jahr behandelten Patienten und Fälle und die abgerechneten Kosten nicht in einem unmittelbaren Verhältnis. Folgende Zahlen können gemeldet werden – ich lese jetzt tabellarische Zahlen vor, und zwar nach Jahresscheiben 2017, 2018, 2019, 2020, 2021. Erstens die ambulanten Fälle: 76 – 2017, dann 125, 149, 174 und 191 für das Jahr 2021; die ambulanten Kosten: 10.890,07 Euro, 30.835,79 Euro, 50.451,98 Euro, 94.088,90 Euro und 77.304,01 Euro; stationäre Fälle, wieder 2017 beginnend bis 2021: 0, 7, 21, 29, 26; stationäre Kosten: 0,0 natürlich im ersten Fall, dann 14.934,36 Euro, 63.826,36 Euro, 60.182,92 Euro und 54.146,26 Euro; durchschnittliche Kosten pro Fall ab 2018, 2017 war ja null: 2018 – 2.133,48 Euro, 3.039,35 Euro, 2.075,27 Euro und 2.082,55 Euro. Die Kosten für Medikamente können nicht fallbezogen angegeben werden, da diese in den Fällen, in denen eine Behandlung und eine Medikamentenverordnung stattgefunden haben, nicht gesondert aufgeführt werden. Die Gesamtsumme der Medikamentenkosten betrug im Jahr 2019 4.229 Euro, im Jahr 2020 6.448 Euro und im Jahr 2021 16.289 Euro. In den Jahren davor wurde dies noch nicht separat erfasst. Die Kosten der Sprachmittlung beliefen sich auf folgende Summen: 2017 – 720,70 Euro, dann 2018 – 801,40 Euro, 2019 – 245,00 Euro, 2020 – 910,09 Euro und 2021 – 1.214 Euro. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
