Thomas L. Kemmerich
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren und vor allem interessierte Öffentlichkeit an den Argumentationen, die sich hier wiederholen. Frau Pfefferlein, Sie haben alles erklärt, nur nicht das, um was es geht. Situation im Einzelhandel: Sie haben hohe Einbußen durch die Coronapandemie, das habe ich schon ausgeführt. Erst Totalschließung, dann die Zugangsbeschränkungen, 2G, Click & Collect, große Probleme. Onlinehandel boomt, auch hier wird vieles weggenommen. Und Personalmangel herrscht auch, weil – wie Sie gerade zitieren – die im Einzelhandel gar nicht arbeiten können, die haben ihr Heil gesucht und sind in andere Berufe gewechselt, zum Beispiel in die Gastronomie, wo sie samstags arbeiten dürfen. Denn es gibt Studenten, die können nur samstags arbeiten, weil sie unter der Woche damit befasst sind, ihr Studium zu gestalten. Es gibt Leute, die Samstag arbeiten wollen und müssen, und das ist in anderen Berufen möglich und im Einzelhandel nicht. Das ist eher ein Wettbewerbsnachteil. Onlinehandel habe ich gesagt. Es geht um Wettbewerbsgleichheit mit Onlinehandel und anderen Anbietern und das sollte unser Ziel sein neben den lebenswerten Innenstädten, die wir auch hier einfach mal riskieren, indem wir da an Althergebrachtem festhalten, was übrigens eine Thüringer Besonderheit ist.
(Beifall Gruppe der FDP)
Diese Gesetzesregelung gibt es nur in Thüringen. Ich will noch mal ein paar Argumente bringen, warum ich diese Gesetzesgestaltung für falsch halte. Es gibt ein Recht auf Ausübung des Berufs, Artikel 12 Grundgesetz. Das wird hier missachtet, denn es gehört auch dazu, den Beruf dann auszuüben, wenn das in die eigene Lebensplanung passt und – ich wiederhole das gerne – das kann auch mal samstags sein. Es gibt eine große Gruppe von Menschen im Einzelhandel, die bedauert, samstags nicht mehr arbeiten zu können, denn das ist auch ein sehr provisionsträchtiger Tag, insbesondere im Möbeleinzelhandel – wir erinnern uns noch an die Klagen, die größere Möbeleinzelhändler geführt haben. Mein Lieblingskommunist Herr Schubert hat es ja wieder gebrüllt.
(Heiterkeit CDU)
Ich weiß nicht, was Sie für ein Menschenbild haben.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Was haben denn Sie für eins?) Wenn wir sagen, der Arbeitnehmer kann freiwillig am Samstag arbeiten, dann ist das heute auch Realität. Wir haben hohe Ausfälle, wir haben den Fachkräftemangel und jeder Arbeitgeber wird sich sehr wohl überlegen, ob man jemanden zur Arbeit zwingt – ob samstags oder zu einer anderen Wochenarbeitszeit, die ihm nicht genehm ist. Denn der Arbeitnehmer hat in diesen Tagen ganz entspannt die Möglichkeit, dann den Arbeitgeber zu wechseln. Und wenn Sie immer sagen, okay, wir denken an die großen Konzerne des Einzelhandels, ich will jetzt schleichwerbend keine Namen nennen: Dann gehen Sie doch hin und nutzen Sie Ihren gewerkschaftlichen Einfluss und machen Sie mit denen Tarifverträge, die genau das vorschreiben. Aber ich kenne auch kleinste Einzelhandelsgeschäfte in Arnstadt, in Rudolstadt, wo das eben nicht der Fall ist und wo die händeringend darauf angewiesen sind, auch mal in Vertretung der eigenen Arbeitskraft – denn es gilt ja nicht für die Inhaber dieser Verkaufsstellen, die wir gerade beschreiben –, auch unter Erhaltung der eigenen Arbeitskraft und Fähigkeit mal zu sagen: Ich lasse mich mal an den Samstagen vertreten von jemandem, der die Möglichkeit hat, samstags zu arbeiten und vielleicht nur am Samstag zu arbeiten.
(Beifall Gruppe der FDP)
Um dem Ganzen etwas die Schärfe zu nehmen, haben wir gesagt: Wir wollen nicht die totale Freiheit, sondern wir wollen das gern mal ausprobieren. Wir werden vorschlagen, dies als Versuch zu befristen und dann bis zum 31.12. des Jahres 2023 die Rückkopplung der Anzuhörenden zu erhalten. Bis wir das Ganze in Gesetzeskraft gegossen hätten, geht das vielleicht anderthalb Jahre, zweimal das Weihnachtsgeschäft, und dann hätten wir auch einen guten Erfahrungsschatz, mit dem wir dann arbeiten können. Wir schlagen auch nichts Unlauteres vor, sondern sagen: Okay, die Grundsätzlichkeit der zwei freien Samstage ist beizubehalten, auf eigenen Antrag und auf eigenes Verlangen kann der Arbeitnehmer sagen, ich möchte mehr arbeiten. Er muss sich also nicht entschuldigen, dass er nicht arbeiten will, sondern er sagt ausdrücklich: Chef, Chefin, ich bin bereit, mehr zu arbeiten. Ich sehe, es ist ein Engpass da, ich sehe, ich will selbst mehr Geld verdienen, Provision erhalten. All das sind doch keine unlauteren Motive, die dazu führen, dass jemand sagt, ich möchte den Samstag arbeiten. Insofern verstehe ich da Ihre Sorge vor der Ausbeutung nicht. Ich denke, ganz im Gegenteil, es ist ein gutes Zeichen für diejenigen, die sich auch in diesen schweren Zeiten etwas dazuverdienen wollen und nicht darauf angewiesen sind, dass wir teilweise auch sehr unsinnige Entlastungspakete beschließen mit 300 Euro rein, raus, am Ende bleibt die Hälfte übrig. Das war übrigens Herr Heil, SPDArbeitsminister. Und er hat noch ganz andere tolle Ideen mit Klimageld und solchen Geschichten.
(Zwischenruf Abg. Möller, SPD: Besser als
Tankrabatt!) Ich denke, uns sind die Menschen wichtig, die aus eigener Kraft sagen, wir stemmen das, und deshalb auch Freiheit, am Samstag zu arbeiten. Herzlichen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
(Unruhe SPD)
