Diana Lehmann
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes
Gern am Ende.
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: In
welcher neoliberalen Welt leben Sie?) Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Ich kann die Diskussion um das Ladenöffnungsgesetz, so wie sie hier jetzt quasi quartalsweise von einigen Fraktionen aufgerufen wird, nicht mehr ertragen. Und ich muss Ihnen sagen, dass mir die Diskussion auch in weiten Teilen inzwischen unangenehm ist wegen der Äußerungen von Herrn Kemmerich, der ganz zu Beginn dieser Debatte sagt, dass wir dieses Gesetz quasi zum Ladenschluss noch aufrufen, und damit völlig ignoriert, dass es in Thüringen gar keinen Ladenschluss mehr gibt, sondern der Einzelhandel im Moment rund um die Uhr geöffnet haben kann. Das zeigt wirklich, wie wenig Ahnung Sie von dem Bestand haben, über den wir hier gerade reden.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Und so ist es so, dass wir dieses Mal – und es ist ja, wie gesagt, nicht das erste Mal in dieser Legislatur, sondern das dritte, vierte oder fünfte Mal allein in dieser Legislatur, und so lange ist die noch gar nicht – darüber sprechen, das Ladenöffnungsgesetz auf Vorschlag verschiedener Fraktionen zu deregulieren. So ist es auch heute wieder, dass die FDP vorschlägt, dass wir den Kolleginnen und Kollegen die zwei freien Samstage nehmen, die wir als einziges Bundesland – und ich würde sagen, das ist ein gutes Zeichen, dass wir als einziges Bundesland, es ist traurig, dass die anderen Bundesländer das nicht nachmachen. Ich bin sehr stolz darauf, dass wir diese Regelung in unserem Ladenöffnungsgesetz haben. Das ist eher ein Alleinstellungsmerkmal, es ist was, was für uns spricht. Auch wenn die FDP – und das ist ja deutlich geworden – was anderes sagt. Sie sagen, wir wollen es gar nicht abschaffen. Ich bin der Meinung, es ist de facto eine Abschaffung. Sie sagen, Sie wollen es nicht abschaffen, sondern Sie sagen: Wenn die Kolleginnen das wollen, dann sollen die am Samstag arbeiten dürfen, und Sie sagen, das ist eine Kleinigkeit. Ich sage, das ist keine Kleinigkeit, sondern das zeigt, wie wenig Ahnung Sie von den Arbeitsbedingungen im Einzelhandel haben. Das zeigt, wie wenig Ahnung Sie davon haben, wie groß der Druck im Einzelhandel nach wie vor ist, und dass Sie nicht wissen, dass, wenn ihr Arbeitgeber und ihr Chef sie anruft und fragt, kannst du morgen kommen?, die Kollegin nicht sagen würde, nein, ich kann nicht, weil ich keine Kinderbetreuung habe, sondern dass sie trotzdem kommt, weil sie vielleicht nicht entlassen wird, aber dann bei der nächsten Schichtplanung einen Schichtplan hat, der ihr so wenig entgegenkommt, dass sie spätestens beim nächsten Mal sagt, gut, dann sage ich zu. Das ist die Realität im Einzelhandel in Thüringen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Das wird auch dann nicht besser – und das hat Kollegin Pfefferlein schon angesprochen –, wenn Sie sagen, dass die persönlichen Belange von Familien berücksichtigt werden, insbesondere, wenn die Arbeitszeit über 20.00 Uhr hinausgeht. Einige Kollegen von Ihnen haben auch Kinder, ich weiß nicht, wann Ihr Kindergarten schließt. Die allermeisten Kindergärten in Thüringen haben spätestens 17.00 Uhr zu, das heißt, schon 20.00 Uhr ist für Eltern so eine massive Herausforderung, bis 20.00 Uhr arbeiten zu müssen, schon das setzt so eine große Koordination voraus, da sage ich Ihnen: Ich halte das für zynisch, was Sie in diesem Gesetzentwurf vorgeschlagen haben.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Ich sehe das genau wie die Kollegin Güngör, die hat das schon angesprochen: Das, was Sie mit solchen Initiativen machen, ist vor allem eines: Sie schüren Unsicherheit, Sie zeigen, dass die Kolleginnen und Kollegen keine Sicherheit verdient haben, was ihre Arbeitsbedingungen angeht, sondern dass die sich permanent Sorgen machen müssen, dass sich ihre Arbeitsbedingungen noch weiter verschlechtern. Ich will Ihnen auch sagen, was mich besonders ärgert: Sie sagen dann, wir lösen damit die Probleme des Einzelhandels in den Innenstädten. Ich sage Ihnen: Die Konkurrenz zum Onlinehandel werden wir in den Innenstädten sowieso kaum gewinnen können, erst recht nicht mit einem Thüringer Ladenöffnungsgesetz. Aber wenn ich mir die Situation in den Thüringer Innenstädten ansehe – und so viele sind es ja gar nicht mehr, in denen wir flächendeckend viel Einzelhandel haben –, dann sehe ich dort die Konkurrenz der großen Ketten, die durch einen hohen Personalbestand eine hohe Flexibilität haben, lange öffnen zu können, und dann sehe ich den kleinen inhabergeführten Einzelhandel. Das sind die Konkurrenten. Der kleine inhabergeführte Einzelhandel kann die Möglichkeiten des Ladenöffnungsgesetzes nicht ausnutzen. Der kann auch nicht bis 20.00 Uhr offen haben wie zum Beispiel der große Elektrofachmarkt, sondern das ist die Konkurrenz, bei der wir die Chance haben, die auszuhebeln, indem wir sagen, wir verkürzen die Arbeitsbedingungen. Das bedeutet nicht nur, dass wir quasi Konkurrenz nehmen, sondern das bedeutet auch, dass wir die Arbeitsbedingungen der Kolleginnen und Kollegen ganz konkret verschlechtern würden. Denn ich sage Ihnen auch eines: Der Mechanismus, zu sagen, wir haben Fachkräftemangel, also verschlechtern wir die Arbeitsbedingungen und hoffen dann, dass wir danach mehr Arbeit für Menschen haben, die sich für eine Perspektive im Einzelhandel entscheiden, wird nicht funktionieren.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Ich glaube deswegen, wenn man das machen will, dann wird eine Änderung des Ladenöffnungsgesetzes ganz anders aussehen. Dann wird man Öffnungszeiten wieder reduzieren müssen, und zwar sowohl im Sinne der Konkurrenzreduzierung als auch im Sinne der Arbeitsbedingungen. Deswegen werden wir nicht nur diesen Gesetzentwurf, sondern auch die Ausschussüberweisung ablehnen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ach so, Herr Montag hatte noch eine Zwischenfrage.
