Stefan Möller
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Zusammensetzung des Verfassungsgerichtshofs
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lieber Herr Schard, ich sage es mal so: Ich bin selten mit Herrn Schubert einer Meinung, aber in dem Fall muss ich ihm leider zustimmen: Das hat mit dem Verfassungsausschuss inhaltlich eigentlich nichts zu tun. Im Grunde ist das Bekannte an diesem Änderungsgesetz ja, dass es eigentlich nur ein Annex ist zu dem eigentlichen Gesetzentwurf, den wir das letzte Mal schon an den Ausschuss überwiesen haben und bei dem aufgefallen ist, dass das möglicherweise zu verfassungsrechtlichen Problemen führen könnte. Und das insgesamt zu diskutieren, das sollte man der Sache halber dann natürlich schon in einem Ausschuss tun, in dem dann auch beide Gesetze vorhanden sind. Insofern bin ich auch dafür, dass man das im Justizausschuss berät, aber nicht im Verfassungsausschuss. Wir sind sowieso der Meinung, dass es diese Änderung insgesamt nicht braucht, weil, wenn der Landtag seinen Bestimmungsrechten pflichtgemäß nachkäme, dann braucht es diese Vertretungsregel gar nicht, die man hiermit schafft. Aber auch darüber können wir im Ausschuss diskutieren, könnte man sich dann natürlich auch diese Verfassungsänderung sparen. Danke.
(Beifall AfD)
