Prof. Dr. Speitkamp
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich darf hier wieder in Vertretung für den verhinderten Minister Holter sprechen. Zu dem Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP, Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Ladenöffnungszeiten, nehmen wir wie folgt Stellung: Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes wird das Anliegen verfolgt, die Samstagsfreistellungsregelung neu zu fassen. Die Bestimmung zum samstäglichen Beschäftigungsverbot von Arbeitnehmern in Verkaufsstellen nach § 12 Abs. 3 des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes soll in einen Rechtsanspruch auf Freistellung an zwei Samstagen im Monat umgewandelt werden. Bis zum Jahr 2006 galt auch in Thüringen das bundesdeutsche Ladenschlussgesetz, das jetzt nur noch in Bayern zur Anwendung kommt. Das Ladenschlussgesetz beinhaltete in § 17 Abs. 4 eine vergleichbare Regelung, nach der verlangt werden kann, in jedem Kalendermonat an einem Samstag von der Beschäftigung freigestellt zu werden. Diese Bestimmung hat in der Praxis nie eine Rolle gespielt, auch nicht nach dem Berliner Ladenöffnungsgesetz, das das Recht eines arbeitsfreien Samstags im Monat auf Verlangen vorsieht. Der Anspruch muss gegebenenfalls vom Beschäftigten eingeklagt werden. Das ist auch der Grund dafür, warum bei Überführung des Ladenschlussgesetzes in Landesrecht im Jahr 2006 in den meisten Ländern auf eine entsprechende Übernahme dieser Regelung verzichtet wurde. Es ist also nicht korrekt, dass mit dem Gesetzentwurf eine Anpassung an die bundesweit geltende Regelung erfolgen würde. Es ist vielmehr richtig, dass die Thüringer Regelung bundesweit einmalig ist, die Beschäftigung im Thüringer Einzelhandel für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer attraktiver macht und wirkungsvoll zur Entlastung der Beschäftigten beiträgt. Sie ist für die Beschäftigten im Einzelhandel ein hohes Gut und dient dem Gesundheitsschutz und der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Aus fachlicher Sicht wird der Gesetzentwurf abgelehnt, weil er zu einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen im Thüringer Einzelhandel führt. Das, was das Thüringer Ladenöffnungsgesetz ausmacht, soll hier bedenkenlos und ohne eine Interessenabwägung entfallen. Den Gesetzentwurf der FDP lehnt die Landesregierung daher ab.
(Beifall DIE LINKE)
Vor dem Hintergrund einer Zunahme der Belastungen für die Beschäftigten und des sich abzeichnenden Fachkräftemangels auch im Einzelhandel ist das der falsche Ansatz, um die Herausforderungen zu lösen, die mit der Umsetzung der geltenden Samstagsfreistellungsregelung in der Praxis verbunden sind. Eine Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes darf nicht dazu führen, dass sich Arbeitsbedingungen verschlechtern, ohne einen anderen Mehrgewinn bei den Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu erreichen. Unser Appell ist daher, sorgsam mit den Schutzvorschriften für Beschäftigte umzugehen, denn auch sie leiden enorm unter dem Wandel im Einzelhan- alle mitbekommen, merke ich gerade. Damit wündel. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. sche ich Ihnen ein schönes Wochenende und einen schönen Abend.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Ende 17.38 Uhr
