Christina Tasch
Viertes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Vereinfachung des Hochbaurechts
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, in der ersten Lesung des Gesetzes haben wir gelernt, dass die Landesregierung keine Änderung der Bauordnung beabsichtigt, um Bautechnikern und Handwerksmeistern für bestimmte Baumaßnahmen eine Bauvorlageberechtigung zu verschaffen. Sie teilt auch nicht die Auffassung, dass die Einführung der Kleinen Bauvorlageberechtigung für Bautechniker und Handwerksmeister geeignet ist, Bauvorhaben zu beschleunigen und Baukosten zu senken. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der FDP wurde dann auch die Ausschussüberweisung des Gesetzentwurfs der AfD zur Änderung der Thüringer Bauordnung abgelehnt. Wir bedauern das, denn uns erschien eine Ausschussberatung angezeigt. Wir hätten gern das Für und Wider für eine solche Regelung im zuständigen Infrastrukturausschuss diskutiert und auch Experten dazu angehört, um uns abschließend eine Meinung zu bilden. Das war nicht gewollt, Sie haben dem nicht zugestimmt. Deswegen werden wir uns heute auch enthalten, weil der Ausschuss nicht beteiligt worden ist, wo man in einer Anhörung Für und Wider abgewogen hätte, Experten angehört hätte. Dann hätten wir uns auch eine Meinung bilden können. Das ist in diesem Fall nicht der Fall, das bedauern wir sehr. Danke schön.
(Beifall CDU)
