Keller
War das bereits die Begründung zur Dringlichkeit? Dann nehme ich das so beim Wort. Ich frage: Wird das Wort gewünscht, um gegen die Dringlichkeit zu sprechen? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Allerdings wurde der Gesetzentwurf nicht in der Frist von sieben Tagen elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt, so ist über eine Fristverkürzung gemäß § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung zu beschließen. Diese Frist kann mit einfacher Mehrheit verkürzt werden, es sei denn, es wird widersprochen. Wird widersprochen? Ja, es wird widersprochen. Das heißt also, wir werden die Fristverkürzung mit einer Zweidrittelmehrheit beschließen müssen. Wer der Fristverkürzung hier gemäß § 66 Abs. 2 der Geschäftsordnung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, der Fraktion der CDU und von zwei fraktionslosen Abgeordneten. Wer spricht sich gegen die Fristverkürzung aus? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD und die Gruppe der FDP. Gibt es Stimmenthaltungen? Das kann ich nicht sehen. Nach Adam Riese ist die Zweidrittelmehrheit hiermit erreicht und damit die Fristverkürzung beschlossen.
(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Sehen Sie
doch mal die Reihen der CDU! Die sind doch fast leer!) Es ist Zählen gewünscht, dann zählen wir. Bitte. Wir beginnen also mit der Zustimmung für die Fristverkürzung. 48 Dafürstimmen. Die Gegenstimmen? 19 Gegenstimmen. Nach Stimmenthaltungen frage ich noch mal. Damit sind zwei Drittel von den Anwesenden erreicht und wir haben das noch mal für das Protokoll festgeschrieben. Die Fristverkürzung ist damit beschlossen. Aufgrund der Fristverkürzung kann der Gesetzentwurf in der heutigen Sitzung beraten werden. Die Frage ist die Platzierung. Ist Platzierung gewünscht, Herr Blechschmidt?
