Robert Sesselmann
Viertes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Vereinfachung des Hochbaurechts
Herr Kollege Bergner, ganz kurz: Wir hätten einen Änderungsantrag gebracht. Allerdings wollten wir gern die Regelung in Sachsen abwarten. Da ist nämlich die Regelung mit der Sechs-Jahres-Frist.
