Andreas Schubert
Fragestunde
Mir ging es um die Frage, ob Sie aufgrund dieser aktuellen Entwicklungen, die ich versucht habe zu skizzieren, dass sich Menschen tatsächlich bewusst auch für dieses Transportmittel Fahrrad entscheiden und das dann auch bei Dienstgängen nutzen wollen, nämlich ihr eigenes, möglicherweise ein E-Bike, dass das momentan überhaupt nicht in so einer Art Abrechnung über diese Thüringer Reisekostenregelung erfolgt. Und damit war die Frage verbunden, ob Sie nicht aufgrund der aktuellen Entwicklungen noch mal einen Anlass sehen zu überprüfen, ob diese Regelungen des Bundesreisekostengesetzes nicht auch in Thüringen zur Anwendung kommen können. Ich kann das momentan nicht erkennen aus den Gründen, die ich genannt habe, vielleicht ist das durchgerutscht. Das Thema ist tatsächlich unverhältnismäßig in der Abrechnung, deswegen haben wir es eingestellt. Und letztlich heißt das ja, ich gebe jedem – also ich kann ja nicht sagen, jeder, der in Erfurt ein Fahrrad hat und der in einem Ministerium oder einer Behörde arbeitet, bekommt im Jahr 60 Euro auf das Konto überwiesen. Sondern der Kollege, die Kollegin müssen dieses Fahrrad ja regelmäßig als Dienstfahrrad für den Dienstgang einsetzen.
