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Robert Sesselmann

AfD 10.06.2022 Sitzungen 7/84

Viertes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Vereinfachung des Hochbaurechts

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren, wir hatten vorhin schon eine interessante Diskussion zu den Tagesordnungspunkten 27 a und 27 b zur Grunderwerbsteuer. Allerdings vermögen wir – das hat der Kollege Kießling ausgeführt – hier nicht den Erfolg zu sehen, denn Sie geben das an die Landesregierung ab, die sich wiederum bei der Bundesregierung dafür einsetzt, dass hier entsprechende Freibeträge in das Grunderwerbsteuergesetz eingefügt werden. Das ist eine Möglichkeit. Wir glauben, mit der Möglichkeit, die wir hier mit dem Tagesordnungspunkt 29 schaffen, nämlich mit der Einführung der Kleinen Bauvorlageberechtigung, mehr zu können, denn die Bauordnung ist Landesrecht und da können wir mehr bewirken. Meine Damen und Herren, in der ersten Aussprache kam es dazu, dass die Kollegin der Fraktion der Linken, Frau Lukasch, gesagt hat: Wir sehen erhebliche Probleme mit dieser Gesetzesänderung. Sie wissen es, es geht um die Änderung des § 64 der Thüringer Bauordnung, hier konkret um die Erweiterung des Kreises der Entwurfsverfasser, um die Handwerker, die entsprechenden Meister des Bauhandwerks und die Techniker, um es mal kurz zu fassen. Sie sagten, es gibt im Wesentlichen Probleme beim Versicherungsschutz, das heißt, die mangelnde Qualifikation der jeweiligen Handwerker ist aus Ihrer Sicht ein Problem, und Sie führen an, dass es letzten Endes keine Kostenentlastung gebe, wenn man die Handwerker mit den Architekten und Ingenieuren vergleicht, die bislang vorlageberechtigt sind. Gut. Probleme beim Versicherungsschutz. Da muss ich Ihnen ganz klar sagen: 11 von 16 Bundesländern, aktuell auch der Freistaat Sachsen, der am 1. Juni 2022 das Vierte Gesetz zur Änderung der Sächsischen Bauordnung mit der Implementierung dieser Kleinen Bauvorlageberechtigung vollzogen hat, ist der elfte im Bunde der jeweiligen Bundesländer, die jetzt diese Kleine Bauvorlageberechtigung für die Handwerker eingeführt haben. Ich gehe mal davon aus, dass sich die Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherungen bei 11 von 16 Bundesländern entsprechend angepasst haben. Und wir haben auch noch den guten Effekt, den der Freistaat Sachsen hier letzten Endes vollzogen hat. Wir haben in der jeweiligen Regelung des § 65 der dortigen Bauordnung implementiert, dass der Versicherungsschutz in das Gesetz eingebracht worden ist. Das heißt, die Problematik des Versicherungsschutzes stellt sich damit aus unserer Sicht nicht; Sie können es gern nachlesen, das ist der § 65 Abs. 2 a Satz 6 ff. Somit wären wir beim nächsten Punkt angekommen, das wäre die Frage der mangelnden Qualifikation. Das kann man den Handwerkern hier noch nicht vorwerfen, denn es gibt noch keine Fortbildungsveranstaltungen. Dort, wo das Gesetz bereits umgesetzt worden ist, gibt es Fortbildungsveranstaltungen, Zertifikate. Das heißt, die Qualifikation kann nachgeholt werden und der Wettbewerbsnachteil, den die Handwerker letzten Endes hier in Thüringen momentan noch haben, kann durch solche Fortbildungsveranstaltungen beseitigt werden. Zur Frage der Kostenentlastung über die jeweiligen Handwerker bzw. zur Frage, ob Handwerker günstiger sind als Architekten und Ingenieure, lässt sich sagen: Ganz genau weiß ich es nicht, aber das ließe sich jedenfalls abklären. Was jedenfalls der Fall ist: Wenn Sie zu einem Architekten oder Ingenieur gehen, dann ist die HOAI anwendbar, das heißt, die Entwurfsplanung ist schon die Stufe 3, das heißt, Sie bezahlen die Stufe 1 bis 3. Ich glaube trotzdem, dass Handwerker in diesem Fall, wenn sie nach Stundenbasis abrechnen, günstiger sind. Ganz kurz: Wir müssen die Konkurrenzsituation aufbessern. (Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Sie haben keine Ahnung!) Alle an Thüringen angrenzenden Bundesländer haben bereits diese Kleine Bauvorlageberechtigung eingeführt. Thüringen ist hier wieder mal das Schlusslicht. Herr Kollege Bergner, Sie haben auf die Kapazitätsprobleme der Handwerker abgestellt, aber dabei haben Sie nicht bedacht, dass die Konjunktur gewissen Schwankungen unterliegt. Wir sind jetzt am Beginn einer Stagnation. Es ist damit zu rechnen, dass die Handwerker in der nächsten Zeit weniger zu tun haben und dementsprechend vielleicht auch ganz froh wären, wenn sie die Möglichkeit hätten, hier entsprechende Kleine Bauvorlageberechtigungen als Entwurfsverfasser einzureichen. Dann muss ich Ihnen noch sagen, Herr Kollege Bergner: Die gewagte These, der Gesetzentwurf sei untauglich, bedeutet doch letztlich nichts anderes als eine Abwertung der Arbeit aller anderen, dies in elf Landesparlamenten umzusetzen, und ist schlicht an Überheblichkeit und Ignoranz der Gruppe der FDP nicht zu überbieten. (Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Das ist Unfug! Sie wissen doch gar nicht, wovon Sie reden!) Meine Damen und Herren, ich komme fast zum Schluss und zur Stellungnahme des Herrn Prof. Dr. Hoff, der heute leider nicht anwesend ist. Er sagte im Wesentlichen: Wir reden bereits im Ministerium darüber. Aber das Reden allein hilft nicht, es wäre besser, hier in diesem Fall zu handeln. Nun, die Versicherungsbedenken hat auch Prof. Dr. Hoff in seinen Ausführungen angegeben. Das sehen wir nicht so. Wir sehen, dass es der Freistaat Sachsen hinbekommen hat und nicht durch eine Verordnung, sondern direkt in die jeweilige Bauordnung hier entsprechende Regelungen aufgenommen hat, sodass dieses Problem obsolet ist. Was wir als Fazit feststellen müssen, ist, dass wir einen erheblichen Wettbewerbs- und Handlungsdruck haben, der nimmt nämlich zu. Am 23. und 24.10. des Jahres 2020 gab es in der Handwerkskammer Ostthüringen bereits ein Treffen der jeweiligen Kammerpräsidenten der Handwerkskammern, die schon darauf hingewiesen haben, dass wir die Verfahrensabläufe im Baurecht, die Baugenehmigungsverfahren beschleunigen müssen. Und es ist der Landesregierung damals – vertreten durch den Wirtschaftsminister – ins Hausaufgabenheft geschrieben worden, dass sich die Landesregierung gerade hier zur Beschleunigung um eine entsprechende Kleine Bauvoranfrage bzw. eine entsprechende Regelung in der Bauordnung kümmern soll. Das ist jetzt fast zwei Jahre her und es ist leider nichts geschehen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall AfD) Das, was Prof. Dr. Hoff gesagt hat, wir sollen eine Evaluierung abwarten und die Erfahrungswerte aus Sachsen-Anhalt berücksichtigen, geht aus unserer Sicht, aus Sicht der Fraktion der AfD, fehl, denn es haben bereits 11 der 16 Bundesländer, also zwei Drittel der Bundesländer, diese Kleine Bauvorlageberechtigung eingeführt. Das heißt, wir wären als Thüringer das Schlusslicht und es wäre, denke ich, auch im Interesse aller Handwerker in Thüringen. Die Landesregierung wäre gut beraten, wenn sie die Zeichen der Zeit erkennt und die Gesetzesvorlage entsprechend umsetzen würde. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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