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Olaf Kießling

AfD 10.06.2022 Sitzungen 7/84

b) Für eine familienfreundliche Reform der Grunderwerbsteuer

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Abgeordnete, werte Zuschauer auf der Tribüne und auch an den Bildschirmen, über das Thema der Grunderwerbsteuersenkung von derzeit 6,5 Prozent in Thüringen haben wir schon mehrfach Debatten geführt. Da ist auch klar geworden, dass die CDU, die FDP und auch wir, die AfD-Fraktion, offensichtlich in dieselbe Richtung blicken. Meine Vorredner haben die vielen guten Gründe ausgeführt, warum wir diese Debatte führen, warum das notwendig ist. Doch leider ist der aus unserer Sicht geeignetste Vorschlag, der sofort hätte umgesetzt werden können und sofort zu einer Entlastung zum Beispiel junger Familien geführt hätte, nämlich unser Entschließungsantrag in der Drucksache 7/4804, durch eine nicht unterstützte Überweisung an den HuFA unbeachtet geblieben. Wir haben mit unserem in der ersten Lesung vorgestellten Antrag erreichen wollen, dass den nicht so finanzstarken Thüringern die Zahlungsverpflichtungen aus der Grunderwerbsteuer aus dem übervollen Thüringer Wohnungsbauvermögen – einem Sondervermögen des Landes – heraus finanziert werden, das extra für nicht so finanzstarke Kaufund Bauwillige geschaffen wurde, damit das Wohnraumproblem in Thüringen schrittweise gelöst werden kann. Bei den erfolgten Anhörungen war ein häufiger Kritikpunkt an der Freibetragslösung, die wir jetzt gerade auch gehört haben, in Höhe von 500.000 Euro, dass ein gewisser Mitnahmeeffekt befürchtet werden müsse, denn nicht bei jedem Bürger bedarf es einer Unterstützung bei diesen 6,5 Prozent, was unsere Finanzministerin Taubert auch oft genug ausgeführt hat, da das Einnahmen des Landes sind. Diese berechtigte Kritik hätte es mit unserem AfDVorschlag nicht gegeben, da eine Übernahme der Zahlungsverpflichtungen für den Käufer nur dann vorgesehen war, wenn die Kriterien nach dem bestehenden Gesetz und den bestehenden Richtlinien für den sozialen Wohnungsbau erfüllt worden wären. Also diesen angebrachten Mitnahmeeffekt gäbe es mit dem Vorschlag der AfD nicht, da die Zahlung aus den Mitteln des sozialen Wohnungsbaus schon vom Gesetz her für einen nachvollziehbar bedürftigen Berechtigtenkreis angedacht sind. Ich möchte Ihnen etwas zum Mietkauf sagen, der in unteren Einkommens- und Vermögensschichten meist überhaupt den einzigen gangbaren Weg darstellt, Wohneigentum zu erwerben. Bei einem Mietkauf geht das wirtschaftliche Eigentum sofort auf den Käufer über und es wird sofort für Wohnung oder Wohnraum verfügbar, auch wenn die Rate meistens so gewählt ist, dass oft Jahre vergehen, bis der vollständige Mietkaufpreis vollständig geleistet worden ist. An alles haben in solchen Fällen die Verhandlungspartner – Käufer und Verkäufer – gedacht. Aber die Raten sind eben vereinbart, die machbar sind, die manchmal nur in Höhe der bisherigen Miete sind und oft auch von der Arbeitsagentur im Falle der Arbeitslosigkeit getragen werden. Aber was die Käufer meistens nicht können, ist die Grunderwerbsteuer auf einen Schlag zu zahlen, die im Falle des Ratenkaufs sofort fällig ist. Auch ist keine Bank bereit, dafür einen Kredit auszureichen – aufgrund der Richtlinie der Bank. Die Grunderwerbsteuer ist in solchen Fällen tatsächlich das Zünglein an der Waage, ob der Erwerb des eigenen Häuschens oder der eigenen Wohnung stattfinden kann oder nicht. Wir haben auch von der Vorrednerin schon gehört, wir bräuchten hier eine höhere Eigentumsquote. Dem können wir zustimmen. Frau Taubert kann sicher auch aus dem Finanzamt Suhl berichten, wie oft die nicht gezahlte Grunderwerbsteuer zur Rückabwicklung von Kaufverträgen führt, weil die Nichtentrichtung dann eine Unbedenklichkeitsbe ­ scheinigung verhindert, die aber Bedingung für die Eintragung im Grundbuch ist. (Beifall AfD) Die Landesregierung selbst und auch der Vorschlag von CDU und FDP heute bleiben hier in ihren Lösungsansätzen weit hinter ihren Möglichkeiten zurück. Sicher ist Thüringen nicht das einzige Bundesland, in dem der Regelungsansatz so aussieht, wie er jetzt von CDU und FDP mit dem vorliegenden Entwurf gemeinsam formuliert wurde. Selbiges ist aber nur mit einer Gesetzesänderung im Bund möglich. Die von uns gewählte Variante hätte diesen Umweg über den Bund nicht gebraucht, denn der Weg zur finanziellen Soforthilfe ist quasi schon bereitet, weil die Übernahme der Zahlungsverpflichtung aus der Grunderwerbsteuer eine jetzt bereits nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 des Thüringer Wohnraumfördergesetzes mögliche Form zur Förderung des erstmaligen Wohnungseigentumserwerbs ist. Sie könnte durch eine einfache Erweiterung der Förderrichtlinie sofort wirksam werden. Doch scheinbar wollen die Scheindemokraten diese Soforthilfe für unsere Thüringer Bürger nicht. Einzig die AfD steht für diese sofortige Lösung und Hilfe in diesem Haus. (Beifall AfD) Denn konkret sieht das Thüringer Wohnraumfördergesetz die finanzielle Unterstützung der Bildung von Wohneigentum für diejenigen Haushalte bereits vor, die ohne staatliche Unterstützung hierzu nicht in der Lage sind. Unterstützt werden nach der Systematik des § 10 sowie der §§ 13 bis 15 des Thüringer Wohnraumfördergesetzes einkommensschwache Familien und andere Haushalte mit Kindern oder gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen sowie im besonderen Maße über § 15 Abs. 2 Thüringer Wohnraumfördergesetz Menschen mit Behinderungen sowie Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften bis zum Ablauf des zehnten Kalenderjahres nach dem Jahr der Eheschließung oder der Eintragung der Lebenspartnerschaft. Was wollen Sie mehr, frage ich da nur. Auch stellt sich die Frage der Finanzierbarkeit dieser Hilfe nicht einmal ansatzweise, denn das vorhandene Sondervermögen „Thüringer Wohnungsbauvermögen“ verfügt laut einer Antwort der Landesregierung auf die Vorlage 7/2978 gegenwärtig über 57 Millionen Euro freie und ungebundene Mittel. Treuhänder des Wohnungsbauvermögens ist die Thüringer Aufbaubank. Die Fördermittelausreichung erfolgt durch das Thüringer Landesverwaltungsamt. Für die Festsetzung und Erhebung der Grunderwerbsteuer in Thüringen ist das Finanzamt in Suhl zentral zuständig. Mit einem über das Finanzamt Suhl an die Fördermittelstelle gerichteten Antrag, die Grunderwerbsteuer zu übernehmen, könnten die Berechtigten ohne Beratungsbedarf, ohne Beratungskosten und ohne Zwischenfinanzierung der Grunderwerbsteuer sofort in den Genuss der Grunderwerbsteuerverschonung kommen. Der Verwaltungsaufwand dahinter ist aber nicht weniger leistbar als der, den die Deutsche Steuergewerkschaft für die Finanzämter erkannt hat, wenn sie den einmaligen Freibetrag aus der CDU-/FDP-Initiative überwachen sollen, welcher sicherlich ähnlich dem Aufwand des bisherigen § 10 EStG oder der Eigenheimzulage ist bzw. war. Die AfD steht für eine ehrliche Politik für die Bürger, die auf Landesebene umsetzt, was der Bund teilweise versäumt. Wenn es bei zwei Wegen einen anderen blauen Weg gibt, dann sollte es für uns keine Frage sein, dass wir diesen wählen, denn er wäre auch hier entsprechend umsetzbar und so sollte es normalerweise für die Thüringer Bürger auch sein. Ja, vielleicht klingt diese Idee der AfD für den einen oder anderen der zuhörenden Bürger und der Zuschauer da oben eigentlich gar nicht mal schlecht und sie stellt sich nun natürlich in die Reihe von Initiativen, die ihnen auch gefallen würden. Leider muss man dann aber feststellen: Es war eine Idee der AfD, der nicht zugestimmt werden kann, weil dieser Vorschlag von der AfD war und da darf ja keiner zustimmen. Und selbst die CDU ist hörig, was die Bundespartei so aufträgt. Die Scheindemokraten behaupten – Zitat –: Eine gute Politik braucht die Stimmen der AfD nicht. – Das war in diesem Plenum mehrfach von Ihnen zu hören. Ich denke, der Thüringer Bürger hat längst begriffen, warum es hier eigentlich so läuft. Wir als AfD-Fraktion, liebe CDU und FDP, stimmen heute Ihrem Antrag dennoch zu, nicht, weil er so gut ist, sondern weil er besser ist als nichts. Es ist auch besser für unsere Bürger, als wenn wir gar nichts machen. Sie werden aber sehen, dass der Bund das Bundesgesetz zur Grunderwerbsteuer, das wir dazu ändern müssen, nicht zeitnah in Ihrem Sinne ändern wird. Die Bürger werden wohl zur Kenntnis nehmen, dass der AfD-Vorschlag, der sofort umsetzbar wäre, abgelehnt wird, wir auf den Bund hoffen dürfen, ob er dem zustimmen will oder nicht. Wir lassen uns überraschen. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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