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Astrid Rothe-Beinlich

GRÜNE 10.06.2022 Sitzungen 7/84

Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Zusammensetzung des Verfassungsgerichtshofs

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, lieber Kollege Schard, wir haben zu dem Thema auch schon im letzten Ausschuss beraten. Wie Sie richtig ausgeführt haben, geht es um eine Änderung – die Einführung eines Vizepräsidenten, auch im Verfassungsgerichtshof –, die es bis jetzt so noch nicht gibt. Zugegebenermaßen sind wir nicht von selbst auf diese Änderung gekommen, jetzt noch einen Änderungsantrag zur Verfassung zu stellen, sondern die Verwaltung hat uns darauf hingewiesen. Aus der Verwaltung gab es Bedenken, weil in der Verfassung sehr genau definiert ist, welche Positionen es beispielsweise im Rechnungshof gibt und welche Positionen es auch im Verfassungsgericht gibt. Und die Position des Vizepräsidenten als solche gibt es in der Thüringer Verfassung und im Verfassungsgerichtshof noch nicht. Wir wissen alle, dass die meisten anderen Bundesländer das anders handhaben und längst einen Vizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin haben. Deswegen hatten wir Sie von CDU und FDP auch schon im letzten Ausschuss gebeten, ob wir nicht gemeinsam diese Bedenken der Verwaltung aufgreifen, hier den gemeinsamen Antrag für den Justizausschuss stellen, wo wir dieses Thema beraten, um dann gemeinsam zu überlegen und abzuwägen, ob es auch eine Änderung der Verfassung braucht, nur um auf der sicheren Seite zu sein. Denn man muss sich ja einfach nur mal vorstellen: Es klagt jemand gegen diese Regelung. Und wer muss sich dann damit befassen? Ausgerechnet das Verfassungsgericht. Es wäre schon ein Stück weit absurd, wenn sich das Verfassungsgericht selbst mit einer Regelung befassen muss, die sozusagen die innere Ordnung des Verfassungsgerichts betrifft. Deshalb war es uns wichtig, Rechtssicherheit zu schaffen. Deshalb haben wir nach Hinweisen der Verwaltung – vielen Dank dafür – heute diesen Antrag mit Blick auf die Verfassung gestellt und meinen auch, dass das dann tatsächlich in dem Zusammenhang diskutiert werden sollte, in dem es steht. Und der ist völlig klar: Der bezieht sich auf den eigentlichen Gesetzentwurf zur Einführung eines Vizepräsidenten, einer Vizepräsidentin am Verfassungsgerichtshof. Jetzt noch zu dem Punkt, weil Sie den auch angesprochen haben, nämlich der möglichen Vergütung. Ich sage Ihnen ganz offen – und das haben wir Ihnen im Ausschuss auch schon gesagt und auch im Gespräch mit Ihnen –, dass es nicht darum geht, eine zusätzliche Vergütung oder Ähnliches einzuführen. Als Koalitionsfraktionen hatten wir auch schon gesagt: Wir könnten diesen Halbsatz problemlos aus der Begründung aus dem Ursprungsgesetzesantrag streichen, weil es tatsächlich nur um eine gesetzlich verankerte Festlegung gehen soll, eine Vertretung wahrzunehmen. Das haben Sie ja gerade gefragt. Es geht darum, den Präsidenten oder die Präsidentin in Abwesenheit zu vertreten. Wir haben auch im Landtag die gute parlamentarische Praxis, wenn es einen Ausschussvorsitzenden, eine Ausschussvorsitzende gibt, dass dieser für diesen Mehraufwand auch eine Vergütung erfährt, nicht aber dessen Stellvertreterin oder Stellvertreter. Deswegen, finde ich, ist es gar keine Diskussion mehr, die wir hier führen müssen, weil wir uns längst einig waren, dass wir diese mögliche zusätzliche Vergütung streichen; die braucht es in der Tat nicht. Darum geht es auch nicht. Es geht nur darum, rechtssicher festzuhalten, dass es auch einen Vizepräsidenten/eine Vizepräsidentin im Verfassungsgericht geben kann, und wir wollten das auch juristisch sauber klären. Und da wir die Regelung dazu und zu dem Rechnungshof beispielsweise und zu einzelnen Positionen auch sehr dezidiert in der Verfassung haben, haben wir diesen Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung eingebracht, bitten um Überweisung, dann aber auch nur an den zuständigen Ausschuss. Ich schätze die Arbeit des Verfassungsausschusses zwar sehr, aber dort liegt ein Riesenberg an Änderungsvorhaben auf dem Tisch, und wenn wir das jetzt vermischen würden, dann würden wir, glaube ich, tatsächlich dem ursprünglichen Gesetzentwurf, um den es eigentlich geht, und dem Verfassungsgerichtshof einen Bärendienst erweisen. Vielen herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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