Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich darf Sie herzlich zur heutigen Sitzung begrüßen. Ich begrüße die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, ich begrüße die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Für diese Plenarsitzung hat hinter mir Herr Abgeordneter Aust Platz genommen. Die Redeliste führt Frau Abgeordnete Maurer. Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Herr Abgeordneter Kowalleck, Herr Minister Maier und Frau Ministerin Siegesmund. Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund der Eilbedürftigkeit habe ich Herrn Hans Förster, Redakteur beim Wartburg-Radio Eisenach, für die heutige Sitzung eine Genehmigung für Bild- und Tonaufnahmen gemäß der Regelung für dringende Fälle gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 unserer Geschäftsordnung erteilt. Gestatten Sie mir zur Einführung die Hinweise zur Tagesordnung. Wir sind bei der Feststellung der Tagesordnung übereingekommen, den Tagesordnungspunkt 7 und den neuen Tagesordnungspunkt 7a gemeinsam aufzurufen. Diese beiden Tagesordnungspunkte werden heute als erste aufgerufen. Weiterhin sind wir übereingekommen, den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts „ThüringenForst“, in der Drucksache 7/868 gemeinsam mit Tagesordnungspunkt 16 aufzurufen. Zu dem Gesetzentwurf wurde ein Entschließungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/1013 verteilt. Übereingekommen sind wir auch, den Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, Weitere Stärkung und Entwicklung der pädagogischen Arbeit an den Thüringer Regel-, Gemeinschafts- und Gesamtschulen, in der Drucksache 7/938 sowie den Tagesordnungspunkt 23 heute auf jeden Fall und den Antrag der Fraktion der CDU, Kommunalen Finanzausgleich in Thüringen anpassen, um Selbstverwaltung zu stärken, in der Drucksache 7/1012 am morgigen Freitag auf jeden Fall aufzurufen. Der Tagesordnungspunkt 14 wird von der Tagesordnung abgesetzt, weil die Fraktion der FDP ihren Antrag zurückgezogen hat. Zu Tagesordnungspunkt 22 wurde ein Alternativantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/1014 verteilt. Mir liegen keine weiteren Hinweise vor. Gibt es von Ihrer Seite Bemerkungen? Das kann ich nicht feststellen. Dann gilt die Tagesordnung für heute als festgestellt. Sehr geehrte Damen und Herren, damit rufe ich gemeinsam den Tagesordnungspunkt 7 und den neuen Tagesordnungspunkt 7a auf Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/858 ERSTE BERATUNG Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/936 ERSTE BERATUNG Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung zu ihrem Gesetzentwurf? Das kann ich nicht erkennen. Wünscht jemand aus den Fraktionen Die Linke, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen das Wort zur Begründung zu ihrem Gesetzentwurf? Ja, das ist der Fall. Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich, bitte schön, Sie haben das Wort.
a) Gesetz zur Überprüfung der Abgeordneten des Thüringer Landtags auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit oder dem Amt für Nationale Sicherheit
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, gestern war der 17. Juni und wir hatten hier eine durchaus sachliche, gute und wichtige Debatte und ich glaube, für alle ist deutlich geworden, dass Aufarbeitung keinen Schlussstrich kennen kann und darf. Zur Aufarbeitung unserer Geschichte gehört auch die Überprüfung – nicht nur von denjenigen, die beispielsweise im öffentlichen Dienst tätig sind, sondern auch von uns selbst, den Abgeordneten, die hier im Thüringer Landtag Verantwortung tragen. Das letzte Abgeordnetenüberprüfungsgesetz ist zum Ende der letzten Legislatur ausgelaufen und wir haben lange auf die Bundesregelung gewartet, an die ein Stück weit auch immer die Frage der Herausgabe der Akten geknüpft war und ist. Wir halten es dennoch auch in dieser Legislatur für überfällig – für uns als Koalition ganz selbstverständlich –, wieder ein Abgeordnetenüberprüfungsgesetz auf den Weg zu bringen. Wir haben jetzt zwei Vorschläge und ich glaube, das ist auch gut so. Das ist gut so, weil es darum gehen muss, einen Konsens in dieser so wichtigen Frage der Aufarbeitung unserer eigenen Geschichte zu finden, aber auch mit Blick auf Glaubwürdigkeit von uns allen. Warum haben wir das Abgeordnetenüberprüfungsgesetz im Prinzip in der Form vorgelegt, wie es bislang Geltung fand – mit kleinen Ausnahmen, die will ich gleich kurz erklären? Wir meinen, dass sich das bisherige Abgeordnetenüberprüfungsgesetz vom Grundsatz her tatsächlich als gut und richtig erwiesen hat. Darin war zum Beispiel eine Altersgrenze festgelegt, vom Jahrgang 1970 als erste Gruppe, die berücksichtigt wird, über die man ganz sicher diskutieren kann. Das werden wir dann bestimmt in der Debatte noch tun. Wir haben sie einfach übernommen, weil es im bisherigen Gesetz auch so geregelt war. Ganz sicher werden wir in jeder Hinsicht den Jugendschutz beachten und maximal beim Alter mit 18 Jahren beginnen, weil wir alle wissen, wie Kinder und Jugendliche gerade von der Staatssicherheit und dem SED-Regime – man muss das ganz klar sagen – auch missbraucht und in ihrer Persönlichkeit beschnitten wurden und dafür wollen wir sie nicht noch einmal bestrafen. Ganz klar ist aber auch, dass dieses Gesetz grundsätzlich nicht den Gedanken der Bestrafung trägt, sondern den Gedanken der Aufarbeitung, auch des sich Erklärens. Das halten wir für immanent und wichtig. Deswegen, muss ich offen sagen, finde ich auch wichtig, dass wir die Debatte über das Ergebnis der Überprüfung, die wie bisher auch ein Gremium übernehmen soll, hier im Landtag führen. Denn es kann nicht sein, dass wir nur ein Ergebnis feststellen und es dann im Raum stehen lassen, ohne dem Plenum die Möglichkeit zu geben, darüber zu debattieren und ohne auch dem- oder derjenigen, der oder die betroffen ist, die Möglichkeit zu geben, sich zu erklären. Ich glaube, das sind die Abgeordneten sich selbst und auch der Öffentlichkeit schuldig, dass diese Debatte stattfindet. Sie ist ein ganz wichtiger Teil von Aufarbeitung, von gesellschaftlicher Aufarbeitung. Wir haben das Gesetz an einem wesentlichen Punkt geändert, weil wir glauben, dass dies längst überfällig war; die Debatte haben wir auch in den letzten Legislaturen häufig geführt. Die meisten von Ihnen wissen, dass das alte Gesetz einen Passus enthielt, der längst vom Verfassungsgericht für nichtig erklärt worden ist, nämlich den Mandatsentzug derjenigen, die – in Anführungszeichen – als Mitarbeiterinnen für die Stasi oder die politische Polizei K1 überführt wurden. Das kann nicht sein, wir sind alle frei gewählte Abgeordnete. Das hat das Verfassungsgericht auch klargestellt. Für uns war damit auch immer die Debatte verbunden, ob es richtig ist, dass wir über andere Abgeordnete, über Abgeordnete aus unseren Reihen, so urteilen, dass wir sagen, sie seien des Parlaments unwürdig. Ich habe es mal eine unwürdige Unwürdigkeitsdiskussion genannt, weil wir meinen, wir sind alle gleich und frei gewählt und alle Gewählten haben das Recht, hier zu sein, weil sie von ihren Parteien aus Gründen aufgestellt würden und weil sie eben auch gewählt wurden. Was aber wichtig ist, ist, dass wir uns damit auseinandersetzen, dass wir uns der Vergangenheit stellen und dass sich auch und gerade die Betroffenen der Vergangenheit stellen. Deswegen war und ist uns wichtig, diesen Unwürdigkeitspassus aus dem Gesetz herauszunehmen. Das hat die CDU in ihrem Entwurf auch getan, allerdings etwas anders formuliert. Das werden wir sicherlich diskutieren müssen. Ich freue mich auf die Debatte und hoffe auf eine sachliche Diskussion im zuständigen Ausschuss für Europa, Kultur und Medien und gern auch im Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Vielen herzlichen Dank!
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
a) Gesetz zur Überprüfung der Abgeordneten des Thüringer Landtags auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit oder dem Amt für Nationale Sicherheit
Damit darf ich die Aussprache zu beiden Tagesordnungspunkten eröffnen. Es wurde vereinbart, gemeinsam in verlängerter, das heißt also eineinhalbfacher Redezeit zu beraten. Das Wort erhält Herr Abgeordneter Hartung für die SPD-Fraktion.
a) Gesetz zur Überprüfung der Abgeordneten des Thüringer Landtags auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit oder dem Amt für Nationale Sicherheit
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich will das gleich zu Anfang sagen: Uns ist das Gesetz, die Verlängerung der Überprüfung, ausgesprochen sympathisch, wir werden es gern im Ausschuss weiter beraten. Wir glauben auch, dass der Meinungsaustausch dazu sehr wichtig ist. Wir haben gestern dazu vieles gehört, was im Prinzip die einleitenden Worte dieser Rede sein könnten. Ich glaube, wir sind es denen, die heute noch leben und sich an die Ereignisse des 17. Juni damals erinnern, schuldig, dass wir uns selbst auferlegen, uns überprüfen zu lassen. Das vor allem vor dem Hintergrund, dass jeder, der eine Opferentschädigung beantragt, sich überprüfen lassen oder nachweisen muss, ob er mit den Behörden zusammengearbeitet hat – mit der Staatssicherheit und Ähnlichem. Und da müssen wir es uns als Abgeordnete gefallen lassen, dass wir uns selbst auch überprüfen lassen, wenn wir hier über diese Belange entscheiden. Das ist eine Frage der Redlichkeit, der Ehrlichkeit und der Moral.
(Beifall SPD)
Wir finden, dass die ausgelaufene Überprüfung schnellstmöglich wieder aufgenommen werden sollte. Sie soll jetzt nach den Anträgen, die vorliegen, dort verankert werden, wo sie hingehört, im Abgeordnetengesetz. Ich denke, das sollten wir auch zügig über die Bühne bringen, daran müssen wir uns nicht ewig aufhalten. Denn ich glaube, es ist uns allen klar: Je schneller wir uns in diesem Bereich ehrlich machen, umso besser ist das für alle Beteiligten und alle, die uns dabei auf die Finger schauen. Das eine oder andere am CDU-Antrag möchte ich allerdings im Ausschuss auch noch mal hinterfragen. Mir ist nicht ganz klar, was Sie mit politischen Entscheidungsträgern meinen, die den Organen der Staatssicherheit und der K1 weisungsberechtigt sind; das ist mir ein wenig unbestimmt. Darüber hätte ich gern eine Aufklärung. Vielleicht lässt sich das erklären, dann wäre ich froh, dann kann man darüber sicher reden. Diese Aufklärung, denke ich, ist wichtig. Ich glaube allerdings auch, dass wir über solche unbestimmten Begriffe wie „Belastung für das Ansehen des Landtags“ noch mal reden sollten. Wir haben das jetzt alle in mehreren Legislaturen erlebt, dass Abgeordnete ohne weitere Konsequenz als „parlamentsunwürdig“ bezeichnet wurden. Die einzige Konsequenz dieser Bezeichnung war, dass man diese Abgeordneten immer und immer wieder am Nasenring durch das Parlament gezogen hat, ohne dass es tatsächlich Konsequenzen gehabt hätte, außer dass man mit dem Finger auf sie zeigt. Ich glaube, wir sollten feststellen, wenn jemand mit den Organen der Staatssicherheit und der K1 zusammengearbeitet hat, aber die Wertung, was das bedeutet, obliegt dem Souverän.
(Beifall SPD)
Wenn der Souverän sagt, das ist mir egal, was der früher gemacht hat, dann müssen wir das als Parlamentarier genauso respektieren, wie wir respektieren müssen, wenn er andere Entscheidungen trifft, die uns nicht gefallen. Ich glaube, das ist eine Sache, die wir dann auch so respektieren sollten, wie sie abläuft. Und wir sollten die Frage, wer in diesem Parlament würdig sitzen darf oder nicht, nicht einem Hinterzimmergremium überlassen, dafür gibt es freie Wahlen. Danke dafür.
(Beifall SPD)
Frau Rothe-Beinlich hat eben schon angesprochen, dass wir bei der Altersgrenze noch mal reden müssen. Gerade der Brief des Herrn Wurschi hat mich auch da zum Nachdenken gebracht, ob das Jahr 1970 tatsächlich das geeignete Jahr ist, nach dem man so was beurteilen sollte. Ich möchte in diesem Moment vielleicht auch mal in den Raum werfen, dass wir uns darüber Gedanken machen sollten, die Laufzeit so anzupassen, dass wir möglicherweise darum herumkommen, das Gesetz noch zweioder drei- oder viermal zu verlängern, sondern dass wir die Laufzeit vielleicht so wählen, dass wir mit einer gewissen Sicherheit mit dem Auslaufen des Gesetzes tatsächlich keine Täter von damals mehr erstmalig hier im Parlament sitzen haben. Ich glaube, da sollten wir auf jeden Fall das Jahr 2030 anvisieren. Vielleicht ist das Jahr 2035 sogar geeigneter. Aber über all das, wie gesagt, können wir uns gern im Ausschuss unterhalten. Ich freue mich auf die Debatte. Vielen Dank.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
a) Gesetz zur Überprüfung der Abgeordneten des Thüringer Landtags auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit oder dem Amt für Nationale Sicherheit
Das Wort hat Herr Abgeordneter Kellner für die CDU-Fraktion.
a) Gesetz zur Überprüfung der Abgeordneten des Thüringer Landtags auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit oder dem Amt für Nationale Sicherheit
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben mit unserem Gesetzentwurf heute ein sensibles Thema aufgerufen. Ich habe von Rot-RotGrün bzw. von den Grünen und der SPD vernommen, dass es überfällig ist, dass wieder eine Gesetzesregelung Einzug hält, wonach Abgeordnete auf Zusammenarbeit mit der Staatssicherheit oder mit dem Amt für Nationale Sicherheit überprüft werden können. Wir haben dem Rechnung getragen und haben unseren Gesetzentwurf eingebracht, das Vierzehnte Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes, Vertrauen in die Mitglieder des Landtags sichern, Abgeordnetenüberprüfung im Einklang mit dem Stasi-Unterlagen-Gesetz verlängern. Grundlage hierfür war die Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes, das im Bundestag letztendlich die Verlängerung bis 2030 ermöglicht hat, und dass wir natürlich die Notwendigkeit sehen, auch hier wieder eine Abgeordnetenüberprüfung durchführen zu können. Das deckt sich letztendlich auch mit dem Landesbeauftragten des Freistaats Thüringen für die Aufarbeitung der SED-Diktatur. Er hat alle Fraktionen angeschrieben und auch außerordentlich begrüßt, dass diese Regelung jetzt gegriffen hat bzw. bis 2030 die Verlängerung erfolgen kann, und hat uns hier aufgegeben, eine Regelung zur Überprüfung der Abgeordneten des Thüringer Landtags auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit oder dem Amt für Nationale Sicherheit zu schaffen. Das haben alle Fraktionen bekommen und wir sind dem Beauftragten auch dankbar, dass er uns dieses Thema auch noch mal nahegelegt hat, dass wir hier eine entsprechende Regelung schaffen sollen, nachdem sie 2016 letztendlich ausgelaufen war. Ich habe das auch wirklich mit Wohlwollen aufgenommen, dass auch die anderen Fraktionen von Rot-Rot-Grün das genauso sehen, auch wenn wir inhaltlich unter Umständen das eine oder andere noch diskutieren müssen. Auch das, denke ich mir, gehört hier zum Geschäft, dass wir im Ausschuss dieses sensible Thema noch mal in aller Ruhe beraten und dann auch den besten Gesetzentwurf hier einbringen, der letztendlich die Überprüfung ermöglicht und auch die entsprechenden Signale nach außen sendet, dass wir es ernst meinen mit der Aufarbeitung der SED-Diktatur und der Staatssicherheit.
(Beifall CDU)
Man kann natürlich jetzt sagen, 30 Jahre ist eine lange Zeit, jetzt muss es auch mal gut sein. Das habe ich auch schon mehrfach gehört. Aber es zeigt sich tagtäglich, dass neue Erkenntnisse zutage treten, dass letztendlich die Aktenaufarbeitung und Aktensichtung noch lange nicht abgeschlossen sind. Es sind über 111 Kilometer Akten, die die Staatssicherheit zusammengetragen hat. Es sind Hunderte Säcke mit Schnipseln von Akten, die noch nicht ausgewertet bzw. analysiert wurden. Und es gibt ja noch die Rosenholz-CD, auch die hat neue Erkenntnisse gebracht bzw. ist noch nicht komplett ausgewertet. Damit ist natürlich die Möglichkeit gegeben, dass ständig neue Informationen kommen und die Aufarbeitung auch in den nächsten Jahren noch nicht abgeschlossen sein wird. Wir als Abgeordnete in diesem Hohen Haus haben eine große Verantwortung diesbezüglich. Ich meine, wir leben vom Vertrauen der Wähler. Der Wähler schickt uns ins Parlament, weil er uns vertraut. Und das Vertrauen müssen wir letztendlich auch ein Stück weit rechtfertigen und auch zurückgeben, indem wir uns auf eine eventuelle Zusammenarbeit mit der Staatssicherheit oder mit dem Amt für Nationale Sicherheit überprüfen lassen. Ich habe es bedauert, dass man diese Überprüfung nicht gleich im Anschluss weitergeführt hat, sondern dass man sie auslaufen ließ. Aber wir fangen jetzt wieder neu an und ich finde es auch gut so, dass alle Fraktionen – auch Rot-Rot-Grün und auch die CDU-Fraktion – dieses Thema wieder auf die Tagesordnung heben. Ich denke, die Opfer haben einen Anspruch darauf, dass dieses Thema auch weiter bearbeitet wird, dass wir als Abgeordnete es mit der Aufarbeitung ehrlich meinen und uns als erste einer Überprüfung unterziehen. Ich denke, nur so kann man Glaubwürdigkeit und Transparenz herstellen.
(Beifall CDU)
Aus meiner persönlichen Erfahrung, weil man immer sagt, 30 Jahre sind eine lange Zeit, da wird nichts mehr groß passieren: Vor wenigen Jahren ist ein guter Freund von mir – das habe ich gedacht – auch überführt worden bzw. als inoffizieller Mitarbeiter aufgedeckt worden, was ich nie vermutet hätte, nie. Aus Jena ist von einem Betroffenen der Hinweis gekommen, der das festgestellt hat, und er hat dann letztendlich recherchiert, wo er sich aufhält, und dann ist das rausgekommen. Ein guter Freund von mir – wie gesagt, das hat mich sehr enttäuscht und auch sehr getroffen. Das zeigt nun letztendlich – es waren 27 Jahre, vor drei Jahren war das –, dass das immer noch aktuell ist. Ich denke, jeder hat einen Anspruch darauf – auch hier in diesem Hohen Haus –, von jedem Abgeordneten zu wissen, der in diesem Hohen Haus sitzt, was seine Vergangenheit anbelangt, inwieweit er letztendlich in dieses System eingebunden und verstrickt war. Wir haben in unserem Gesetz – ich will die wesentlichen Punkte kurz ansprechen – die verpflichtende Überprüfung aller Abgeordneten ungeachtet früherer Überprüfungen festgeschrieben. Also nicht, dass sie jetzt sagen: Wir haben einmal überprüft, es ist abgeschlossen. Sondern wenn laufend neue Informationen kommen werden, werden die auch wieder aufgegriffen und erneut zur Überprüfung führen und letztendlich auch entsprechend geahndet werden. Weiterhin haben wir im Gesetz die Erweiterung der Überprüfung auf Personen, die gegenüber dem MfS oder auch dem Amt für Nationale Sicherheit rechtlich und faktisch unmittelbar weisungsbefugt waren. Das hat der Kollege Hartung angesprochen, dass er nicht so verstanden hat, was wir damit meinen. Da gab es gestern – oder war es vorgestern? – einen interessanten Film, und zwar vom MDR: „Tag des Sturms“. Das ist ein Film von 2003, er hat den 17. Juni dokumentiert und – ich sage mal – als Spielfilm nachgestellt. Da ist es ganz deutlich, wie weit – ich sage mal – SED-Entscheidungsträger die Stasi angewiesen haben zu handeln. Hier kam der Befehl von SED-Mitgliedern, von der Parteileitung, von der Parteiführung an die Staatssicherheit, gegen die Demonstranten, Putschisten – oder wie immer sie genannt wurden – vorzugehen. Hier sieht man ganz deutlich, dass die Staatssicherheit nicht von sich aus agiert hat, sondern dass sie auch angewiesen wurde und die SED-Regierung letztendlich gesagt hat, wo die Staatssicherheitseinsätze erfolgen sollen.
a) Gesetz zur Überprüfung der Abgeordneten des Thüringer Landtags auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit oder dem Amt für Nationale Sicherheit
Herr Abgeordneter Kellner, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
a) Gesetz zur Überprüfung der Abgeordneten des Thüringer Landtags auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit oder dem Amt für Nationale Sicherheit
a) Gesetz zur Überprüfung der Abgeordneten des Thüringer Landtags auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit oder dem Amt für Nationale Sicherheit
Lassen Sie mich kurz fragen: Gibt es denn eine Rechtsgrundlage, auf der Sie feststellen können, ob Parteisekretär XY aus irgendeinem Dorf nun eine Weisungsbefugnis hatte und diese wahrgenommen hat oder ob er sie theoretisch gehabt hätte und sie hätte wahrnehmen können oder wie das vom Ablauf her war? Wir brauchen ja irgendetwas, mit dem man da arbeiten kann. Haben Sie eine Vorstellung, wie so etwas aussehen könnte?
a) Gesetz zur Überprüfung der Abgeordneten des Thüringer Landtags auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit oder dem Amt für Nationale Sicherheit
Wir beziehen uns hier letztendlich auf die Akten, die ausgewertet werden. Wenn es da Verbindungen gibt, dass ein Abgeordneter eine führende Aufgabe in der SED-Regierung oder dem SED-Apparat hatte, und sich in der Aktenlage feststellen lässt, dass es hier Weisungen an die Staatssicherheit gegeben hat, dann müssen wir diesem natürlich auch nachkommen. Er muss ja deswegen nicht Mitglied der Stasi oder inoffizieller Mitarbeiter gewesen sein, da reicht es schon, dass er die Weisungsbefugnis hatte, letztendlich anzuordnen, was die Staatssicherheit zu tun hat. Das steckt dahinter und ich denke, das ist auch unserer Ansicht nach wichtig. Diese Regelung hat man übrigens auch in MecklenburgVorpommern, auch in Brandenburg im Gesetz stehen, weil man auch festgestellt hat, dass es weit darüber hinausgeht, was die Staatssicherheit anbelangt. Dann haben wir noch die Feststellung, dass das betroffene Mitglied das Ansehen des Landtags belastet. Das war der Streitpunkt, wo gesagt wurde: „Parlamentsunwürdig“ ist eine Feststellung, die man so nicht treffen kann. Wir haben dem auch ein Stück weit Rechnung getragen. Aber wir sehen trotzdem, dass es für diesen Landtag eine Belastung ist, wenn Abgeordnete hier in diesem Hohen Haus sitzen, die früher in der Staatssicherheit eine aktive Rolle gespielt haben. Ich denke, da stehen wir auch im Einklang mit anderen Bundesländern wie zum Beispiel Sachsen-Anhalt, die eine ähnliche Formulierung gewählt haben. Ich denke, wir müssen deutlich machen, dass es schon einen Unterschied gibt zwischen Abgeordneten, die sich nicht in dieses System einbinden ließen, und denen, die damals mitgemacht haben. Ansonsten haben wir weitestgehend die Regelungen zur Verfahrensüberprüfung aus dem alten Gesetz übernommen. Die Verfahrensregelungen haben wir nicht geändert. Ich denke, die haben sich auch in den letzten Jahren bewährt. Ein Wort noch zu dem Gesetz von Rot-Rot-Grün. Was wir natürlich bedauern, ist, dass man es letztendlich schon wieder auf die 8. Legislaturperiode begrenzen will.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Da sind wir völlig offen!) Es ist schön, das zu hören. Das werden wir im Ausschuss noch mal diskutieren. Ich denke, wir sollten uns an die Regelung bis 2030 halten. Das wäre unser Vorschlag. Ansonsten bedanke ich mich dafür, dass auch die anderen drei Fraktionen von RotRot-Grün dieses Thema aufgegriffen haben. Ich freue mich auf die Diskussion im Europa-, Kulturund Medienausschuss sowie im Justizausschuss und bitte um Überweisung. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
a) Gesetz zur Überprüfung der Abgeordneten des Thüringer Landtags auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit oder dem Amt für Nationale Sicherheit
Das Wort hat Herr Abgeordneter Montag für die FDP-Fraktion.
a) Gesetz zur Überprüfung der Abgeordneten des Thüringer Landtags auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit oder dem Amt für Nationale Sicherheit
Werte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht in dieser Debatte, die wir führen, nicht um eine formale Frage, also nicht darum, dass wir wieder etwas in Recht setzen, was schon mal gegolten hat. Sondern es geht darum, endlich wieder eine Lücke zu schließen, eine Lücke in historischer, politischer Verantwortlichkeit Thüringens. Es geht darum – und das ist unser aller Verantwortung –, 30 Jahre nach der Wende die Geschehnisse des Unrechtsregimes in der DDR nicht zu vergessen.
(Beifall FDP)
Es mahnen uns dabei nicht nur die 585 Toten der innerdeutschen Grenze, sondern es mahnen uns all jene, die Verfolgung und Unterdrückung ausgesetzt und in teils perfider Weise ihrer elementarsten Rechte beraubt worden sind.
(Beifall FDP)
Denn, meine sehr geehrten Damen und Herren, das MfS war kein normaler Geheimdienst. Es war Schild und Schwert der Partei der SED und diente einzig der Sicherung der Führungsrolle der SED in der sozialistischen Diktatur. Wir reden von konkreter Verantwortlichkeit von Menschen, die aktiv als Mitarbeiter, als Führungsoffiziere andere Menschen angeleitet haben, Familien und Freundschaften aus rein politischen Gründen zu zersetzen.
(Beifall FDP)
Wir reden aber auch von der Verantwortlichkeit von Menschen, die als IMs andere konkret ans Messer geliefert haben. Meine Damen und Herren, wir reden von Menschen, die konkrete Opfer waren – wie Günther Rehbein, Autor von „Gulag und Genossen“, nach Russland verschleppt und bis ans Ende der DDR durch die Staatssicherheit bespitzelt. Wir reden von Dietrich Kessler, dem Autor von „StasiKnast“, der das nicht freiwillig als Autor geschrieben hat, sondern der dort Zeugnis seiner ganz persönlichen Tortur ablegt. Wir reden auch von Rainer Schneider, der als 15-Jähriger von der Staatssicherheit inhaftiert worden ist. Letzten Endes, meine sehr verehrten Damen und Herren, geht es in dieser Debatte darum – und mit der Erlaubnis der Präsidentin darf ich hier das Urteil des Verfassungsgerichtshofs von 2009 zitieren: Es geht darum, Vertrauen der Bürger in seine Vertretung herzustellen, das dann gefährdet ist, „wenn ihr Abgeordnete angehören, die den totalitären Machtapparat der DDR in rechtsstaatswidriger Weise unterstützt haben.“
(Beifall FDP)
Meine Damen und Herren, wir als Freie Demokraten sind der tiefen Überzeugung, dass Menschen fehlbar sind, dass sie aus Fehlern lernen können, dass sie sich ändern können. Wir sind der tiefen Überzeugung, dass aus ehemaligen Tätern durch Reflexion, durch Selbstüberprüfung glühende Demokraten und Verteidiger der demokratischen Rechteordnung werden können. Es geht uns nicht darum, Menschen wegen einzelner Fehler ihr ganzes Leben zu verdammen, weil wir eben nicht so sind wie totalitäre Regime.
(Beifall FDP)
Aber es geht uns um Transparenz. Es geht uns um Wissen und es geht uns um eine Erklärung derjenigen, die sich schuldig gemacht haben. Deswegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, sind wir insbesondere der CDU sehr dankbar, dass sie diesen Gesetzentwurf hier vorgelegt hat. Warum nun ein Entwurf von R2G, quasi ein Gegenentwurf, hier danebensteht, erklärt sich mir und uns jedenfalls nicht völlig, denn es geht natürlich um die alte und oft diskutierte Frage, ob ein Gremium nach Tiefenprüfung einen Abgeordneten als „parlamentsunwürdig“ bezeichnen darf.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das steht bei der CDU auch drauf!) Obwohl Ihnen die CDU – das kann man genau nachlesen – in der Formulierung bereits einen Schritt entgegengekommen ist und es jetzt dort heißt „dem Ansehen des Landtags schadet“, verwehren Sie sich als Rot-Rot-Grün selbst dagegen, was wir persönlich als Fehler sehen.
(Beifall FDP)
Wir fühlen uns auch einig mit dem, was beispielsweise Frau Lehmann einmal bei „abgeordnetenwatch“ geschrieben hat: Ziel sei nicht, die Biografien der Menschen abzuwerten, sondern über die Geschichte derjenigen aufzuklären, die während der DDR in politischer und entscheidungstragender Position waren und sich vielleicht auch – das setze ich jetzt dazu – schuldig gemacht haben. Diese Aufklärung wird aber mit dem Entwurf von R2G aus unserer Sicht eingeschränkt, beispielsweise mit der Formulierung, dass nur auf wissentliche Zusammenarbeit überprüft wird. Da wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir vielleicht noch mal erklären, was aus Ihrer Sicht eine unwissentliche Zusammenarbeit ist.
(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Ein
Unsinn!) Ich glaube, eine Zusammenarbeit setzt immer das Wissen von beiden voraus. Ich glaube, da hilft auch ein Blick in den Duden. Frau Astrid Rothe-Beinlich hat dankenswerterweise vor zwei Tagen der Presse gesagt, dass Aufarbeitung kein Verfallsdatum kennen darf. Auch da stehen wir an ihrer Seite. Aber wieso sich dann im Entwurf eine Regelung findet, dass Tätigkeiten vor 1970 keine Berücksichtigung finden bzw. wichtige Daten nur für die letzten zehn Jahre vor der Wende bekanntgegeben werden, erschließt sich mir hier nicht. Auch wieso in dem Entwurf nur Abgeordnete überprüft werden sollen, die vor 1970 geboren worden sind, erschließt sich mir nicht,
(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
denn auch vor 1970 gab es junge Menschen, die gezwungen worden sind, mit der Staatssicherheit und mit Organen der DDR zusammenzuarbeiten. Das wissen wir, aber dies gilt eben auch bis 1989. Wir verurteilen keine Biografien, wir wollen Transparenz. Insofern freuen auch wir uns auf eine intensive Debatte. Lassen Sie mich am Ende noch etwas hinzufügen, was mich persönlich in den letzten Tagen sehr aufgewühlt hat, nämlich dass wir wieder sehen, dass in ostdeutschen Städten die FDJ marschiert unter dem Motto: „30 Jahre sind genug, Sozialismus und Revolution“. In Zwickau, auch in Erfurt sind sie gelaufen, in Jena ist es geplant. Es ist in Berlin geplant. Meine Damen und Herren, ich glaube, auch in Verantwortung gegenüber den Opfern und allen, die die Deutsche Demokratische Republik als Diktatur erlebt haben, sollten wir offen sein, hier tatsächlich ein Verbot dieser Organisation und ihrer Symbole zu prüfen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD, CDU)
a) Gesetz zur Überprüfung der Abgeordneten des Thüringer Landtags auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit oder dem Amt für Nationale Sicherheit
Das Wort hat nun Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
a) Gesetz zur Überprüfung der Abgeordneten des Thüringer Landtags auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit oder dem Amt für Nationale Sicherheit
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, lieber Dr. Peter Wurschi als Beauftragter für die Aufarbeitung der SED-Diktatur! Wir sind jetzt schon mitten in der Debatte und das ist auch gut so, auch wenn ich mir gewünscht hätte – das sage ich ganz offen –, dass das Interesse an dem Thema in diesem Rund vielleicht ein wenig größer wäre, wenn uns doch Aufarbeitung alle eint als Anliegen, was wir gemeinsam tragen wollen. Lieber Herr Montag, unser Gesetzentwurf ist kein Gegenentwurf, sondern das ist Demokratie, wenn unterschiedliche Fraktionen – Sie haben übrigens nichts vorgelegt – unterschiedliche Vorstellungen haben, wie man mit einem bestimmten Thema umgeht.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich habe es vorhin auch schon mal gesagt, aber ich erkläre gern noch einmal, wie wir auf die Daten gekommen sind, nämlich zum Beispiel auf die vor 1970 Geborenen. Das war schlichtweg die geltende Rechtslage bis zum Ende der letzten Legislatur. Die haben wir übernommen. Ich habe selbst gesagt – wenn Sie mir zugehört hätten, hätten Sie das vorhin auch wahrgenommen –, dass man über dieses Datum noch mal diskutieren muss. Aber wir haben gedacht, dass dies vielleicht am ehesten konsensfähig wäre, weil es über sechs Legislaturen in Thüringen geltendes Recht gewesen ist und wir uns über sechs Legislaturen darauf verständigt hatten, alle, die vor dem 1. Januar 1970 geboren sind, zu überprüfen. An der Stelle, wie gesagt, sind wir sehr offen, auch darüber zu sprechen, dass wir alle berücksichtigen, die 18 Jahre gewesen sind, weil – auch das habe ich vorhin in der Einbringung schon ausgeführt – der Jugendschutz für uns hier ganz entscheidend ist. Noch eine Anmerkung zu Ihnen, Herr Montag: Es gab tatsächlich die bewusste, die wissentliche Zusammenarbeit. Manche haben sich ganz bewusst dafür entschieden, weil sie der Meinung waren, damit – warum auch immer – etwas Gutes zu tun, oder weil sie sich der SED und auch der Stasi verpflichtet fühlten, für diese zu arbeiten. Es gab aber auch die unwissentliche Zusammenarbeit. Lesen Sie sich einfach mal ein Stück weit ein. Es gab nicht nur diejenigen, die gezwungen wurden. Auch das hat es gegeben, ja. Es sind viele damit unter Druck gesetzt worden, beispielsweise wenn sie studieren wollten oder wenn sie bestimmte Kontakte in den Westen hatten und dafür unter Druck gesetzt wurden und ihnen gesagt wurde, wenn du mit der Stasi zusammenarbeitest, dann geht dieses oder jenes doch. Aber es gab eben nicht nur diejenigen, die gezwungen wurden, sondern es gab auch die anderen; manche auch, weil sie tatsächlich glaubten, vielleicht auf der richtigen Seite zu stehen. Das muss jede und jeder für sich selbst beurteilen. Da geht es eben nicht um das Verurteilen, sondern da geht es um die Vielschichtigkeit von Geschichte, die auch zur DDR mit dazugehört. Und wenn wir uns über die Anzahl derjenigen, die für die Stasi aktiv waren – sei es hauptberuflich oder aber auch als inoffizielle Mitarbeiter –, immer wieder bewusst werden, dann ist allen klar, dass das ganz viele waren. Da geht es leider vielen wie Herrn Kellner, dass sie auch im eigenen sozialen Nahfeld immer wieder feststellen mussten und müssen, dass auch Menschen, mit denen sie vielleicht viel Zeit verbracht haben, sogar befreundet waren, für die Stasi gearbeitet haben. Das ging ja sogar so weit, dass Ehen arrangiert wurden. Wir alle kennen die Beispiele, wo quasi geheiratet wurde – so weit ging es –, um den Partner/die Partnerin besser überwachen zu können, wodurch diese ganz perfide Opfer einer Diktatur geworden sind, die das genau so getragen hat. Ich will aber auch sagen: Uns ist es immer wichtig, eben nicht den „Krenzsprech“ von der Wende zu verwenden – Krenz mit K wohlgemerkt –, sondern für uns ist es die friedliche Revolution vor 30 Jahren, die genau das möglich gemacht hat. Es waren die mutigen Frauen und Männer, die die Stasizentralen besetzt und die Akten vor der Vernichtung bewahrt haben. Trotzdem gibt es immer noch Hunderte von Säcken mit Papier, die aufgearbeitet werden müssen, weil die Akten geschreddert oder auch verköddelt wurden, und weil immer noch ganz vieles nicht erforscht ist. Deswegen – da bin ich bei Herrn Kellner – gibt es auch Tag für Tag noch neue Erkenntnisse. Darauf zielen wir auch in unserem Gesetz ab, weil tagtäglich neue Erkenntnisse hinzukommen können – auch über diejenigen, die vielleicht schon ein paar Mal überprüft wurden. Genau deshalb haben wir es in unserem Gesetz auch so formuliert, dass diejenigen, über die neue Erkenntnisse vorliegen, auch erneut von dem Gremium überprüft werden sollen. Wenn es allerdings zu einem Ritual verkommt – das will ich auch ganz offen sagen –, dass auf immer der gleichen Aktengrundlage immer die Gleichen wieder und wieder beurteilt werden, dann müssen auch wir sagen: Das hat mit Aufarbeitung dann irgendwann nichts mehr zu tun, sondern das kommt dann leider einer Stigmatisierung sehr nah. Das ist nichts, womit ich in einem Rechtsstaat arbeiten möchte.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Jetzt zur Problematik, wo und wie wir dieses Vorhaben regeln, Abgeordnete zu überprüfen. Wir haben uns daran orientiert, was – wie gesagt – sechs Legislaturen lang die Praxis in Thüringen gewesen ist; es gab ein eigenes Gesetz. Etliche andere Bundesländer regeln das anders, die regeln das in der Tat im Abgeordnetengesetz. Das ist jetzt quasi ein neuer Vorschlag der CDU, das auch im Thüringer Abgeordnetengesetz zu verankern. Auch da bin ich, ehrlich gesagt, mit Blick auf die Debatte völlig offen. Ich weiß allerdings, dass es Interessen gibt, noch viele andere Dinge am Abgeordnetengesetz zu ändern, und ich möchte nicht, dass wir die Abgeordnetenüberprüfung noch lange herausschieben. Aus meiner Sicht sollten wir hier schnellstmöglich zu einer Einigung kommen. Wo und wie wir das regeln, da bin ich, wie gesagt, völlig offen, weil es uns um die Sache gehen sollte. Jetzt zur Problematik, die die CDU in ihrem Gesetzentwurf aufgegriffen hat, tatsächlich alle Wohnanschriften vor dem 3. Oktober 1990 mitzuteilen. Auch das ist, glaube ich, ein Punkt, wo wir uns ganz schnell einig werden. Wie gesagt, auch da hatten wir uns schlichtweg am bisherigen Wortlaut der Gesetzgebung orientiert. Aber das ist etwas, was sicherlich völlig unproblematisch auch in Ihrem Sinne geregelt werden könnte. Was ich in der Tat schwierig finde, das ist die Problematik, die Sie aufgreifen, indem Sie sagen, Sie wollen auch noch andere mit in den Kreis der zu Überprüfenden aufnehmen. Sie wollen das Gesetz ausweiten auf die „faktisch Weisungsberechtigten“, so haben Sie es im Gesetz beschrieben. Da habe ich allerdings einige Fragen, weil das zum einen hinsichtlich des Stasi-Unterlagen-Gesetzes eine völlig neue Tätergruppe definiert, die bislang eben nicht festgelegt ist. Was heißt denn das? Wer war faktisch weisungsberechtigt? Wen wollen Sie tatsächlich in diesen Kreis mit hineinnehmen? Wenn wir zum Beispiel die Kreisleitung oder die Bezirksleitung kennen, dann wissen wir, dass es dort eine Art militärische Befehlsstruktur gab, das heißt, ein Kreis- oder Bezirkssekretär war faktisch weisungsberechtigt. Aber ob das hier tatsächlich alles mitgemeint ist? Das alles macht deutlich, dass wir Aufarbeitung breiter begreifen müssen als nur mit Blick auf die Stasiüberprüfung. Diese ist wichtig und die ist zu regeln und die wollen wir auch gesetzlich regeln, da sind wir uns, wie gesagt, völlig einig. Aber wenn wir Aufarbeitung in Gänze begreifen wollen, dann heißt das wesentlich mehr. Es waren ganz viele kleine Rädchen, die die SED-Diktatur am Laufen gehalten haben. Da war die Stasi ein ziemlich großes, das ist völlig klar. Aber wir müssen selbstverständlich auch über die Rolle der Kreisleitungen, der Bezirksleitungen, auch der Blockparteien reden. Da haben wir, glaube ich, einiges vor uns und da muss jede und jeder auch bei sich selbst anfangen, das will ich auch in dieser Deutlichkeit sagen. Nun noch zum Zeitpunkt. Wir haben uns in dem Wissen, dass diese Legislatur eine besondere ist, dafür entschieden, das Gesetz nicht nur auf eine Legislatur zu befristen. So war es ja bislang in der Regel, dass es für die nächste Legislatur eine Gesetzgebung gegeben hat, die meistens rechtzeitig vor Beginn der neuen Legislatur auf den Weg gebracht wurde. Jetzt wissen wir alle: Es gab eine Debatte dazu auf Bundesebene, die wir abwarten wollten. Auf Bundesebene ist sich jetzt auf das Jahr 2030 verständigt worden. Auch der Zeitpunkt des Auslaufens, meine ich, ist etwas, worauf wir uns wahrscheinlich unproblematisch und schnell miteinander verständigen können. Was mir ganz wichtig ist, und da bin ich ein wenig zusammengezuckt, als Thomas Hartung vorhin in seiner Zwischenfrage von den Hinterzimmern sprach, weil ich das ein bisschen anders sehe: Ich habe zwei Legislaturen in dem Gremium zur Abgeordnetenüberprüfung mitgearbeitet. Ich glaube, es ist ein ganz wichtiges Gremium, und ich kann Ihnen auch sagen, es ist eine sehr wichtige und schwierige Aufgabe, die dort erfüllt werden muss. Ich bin aber bei Ihnen, wenn es darum geht zu sagen, es kann nicht allein in diesem Gremium diskutiert werden und dann gibt es einen Schlussstrich, sondern – das hatte ich schon bei der Einführung ausgeführt – aus meiner Sicht lebt gerade die parlamentarische Demokratie auch von der öffentlichen Debatte, von der Aufarbeitung und von der Diskussion auch im Parlament. Deswegen hoffe ich, dass sich die CDU auch darauf einlassen kann zu sagen: Ja, wir wollen diese Debatte, wir wollen eben keinen Schlussstrich dank Ergebnis aus einem kleinen Gremium, was diese wichtige Aufgabe übernimmt zu überprüfen, sondern wir wollen selbstverständlich auch, dass sich der Öffentlichkeit gestellt wird und wir wollen auch die Debatte im Parlament. Ich glaube, das müssen auch alle aushalten – sowohl die Betroffenen, die selbst Täter waren, als auch diejenigen, die in der DDR Opfer geworden sind. Und vielleicht auch das noch: Der Schritt vom Opfer zum Täter war manchmal auch nur ein ganz kleiner und umgekehrt ebenso. Auch das steht für die Vielschichtigkeit unserer eigenen Geschichte. Wir stehen hier also heute 30 Jahre nach der friedlichen Revolution. Wir haben zwei Gesetzentwürfe, mit denen wir, denke ich, eine sehr gute Grundlage haben. Ich würde mir auch wünschen, dass wir dazu die Aufarbeitungsinitiativen, Verbände, auch unseren Aufarbeitungsbeauftragten noch einmal anhören und dass wir dann zu einer Einigung kommen. Federführend wäre unser Vorschlag, die Beratung im Ausschuss für Europa, Kultur und Medien durchzuführen. Gern können wir im Justizausschuss mitberaten, weil beide Gesetzentwürfe aus der Mitte des Hauses sind, und dann hoffentlich spätestens im Sommer oder nach dem Sommer zu einer Einigung kommen, damit wir in Thüringen wieder klare Regelungen haben und damit wir uns unserer Aufarbeitung stellen, was eben gleichermaßen auch für uns als Abgeordnete gilt. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
a) Gesetz zur Überprüfung der Abgeordneten des Thüringer Landtags auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit oder dem Amt für Nationale Sicherheit
Das Wort erhält Frau Abgeordnete Herold für die AfD-Fraktion.
a) Gesetz zur Überprüfung der Abgeordneten des Thüringer Landtags auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit oder dem Amt für Nationale Sicherheit
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Abgeordnete, liebe Zuschauer auf der Tribüne und im Internet, gestern haben wir hier in der Aktuellen Stunde der Opfer des 17. Juni 1953 gedacht, der Opfer eines stalinistischen, totalitären Staatswesens, in dem geschätzte 10 Prozent der Bevölkerung im Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter aka Spitzel, als Funktionsträger der SED und der Blockparteien in dieses System und dessen Stabilisierung involviert waren. Heute sind wir aufgerufen, dafür zu sorgen, dass diejenigen, die für Tausende von Opfern – und damit meine ich nicht nur Todesopfer, sondern Opfer des Systems – die politische Verantwortung oder auch die persönliche Verantwortung trugen, die Täter von damals nicht diesem Landtag angehören können/dürfen, so als wäre nichts geschehen.
(Beifall AfD)
Wir wollen hier keine Zustände wie in MecklenburgVorpommern, wo gerade eben mithilfe einer schwachen und orientierungslosen CDU der Bock zum Gärtner gemacht worden ist und eine Linksextremistin Verfassungsrichterin werden konnte.
(Beifall AfD)
Wir begrüßen die Tatsache, dass die CDU Thüringen sich hier aufgemacht hat und einen Gesetzentwurf eingebracht hat. Das begrüßen wir uneingeschränkt. Wir begrüßen es auch, dass Sie es ermöglichen wollen, nicht nur die unmittelbaren Täter, deren Schuld geradlinig eins zu eins zuzuordnen ist, zu belangen, sondern auch die, die sich persönlich nicht die Hände besudelt haben, die sogenannten Schreibtischtäter. Die haben andere vorgeschickt und glauben vielleicht heute hier und da noch, sie können sich um die Konfrontation mit ihrer persönlichen Schuld herumdrücken. Wir müssen uns klarmachen, dass es sich bei den Opfern um zerstörte Leben handelt, zerstört an Körper, Geist und Seele, schwerst geschädigte Menschen, denen ein normales privates und berufliches Leben deswegen gewaltsam verwehrt wurde, weil sie politisch eine andere Meinung hatten oder religiös oder wie auch immer. Es haben Kleinigkeiten gereicht. Mich persönlich hat der Bericht des Herrn Sommer am vergangenen Dienstag schwer erschüttert, der für den Besitz einer Bibel und einer oder zweier harmloser Flugblätter zu sieben Jahren Zuchthaus verurteilt wurde. Diesen Opfern zuzumuten, es ertragen zu sollen, wie Täter hier im Landtag erneut über Lebensentwürfe entscheiden, das ist schwer genug,
(Beifall AfD)
dies aber auch noch ohne jede Möglichkeit auf öffentliche Hinweise auf diese Täterschaften hinnehmen zu müssen, das wollen wir auf jeden Fall verhindern. Im Deutschen Bundestag hieß es dazu einmal von einem Abgeordneten der SPD, als die SPD noch eine Volkspartei war
(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Ach hören Sie
doch auf!) – ach wau, getroffene Hunde bellen! –: „Wer das eigene Volk bespitzelt und unterdrückt hat, wer es hintergangen, verraten und betrogen hat oder wer all dies zu verantworten hatte, gehört nicht in den Bundestag“. Das ist richtig und das soll auch in Thüringen für unseren Landtag gelten.
(Beifall AfD)
Was mir persönlich nicht gefällt, ist die Regelung, dass eine mehrfache Überprüfung ins Ermessen der Landtagspräsidenten gestellt werden soll, auch für den Fall, dass neue Erkenntnisse und neue Tatsachen vorliegen. Wie man Ermessen heute ausüben kann, hat die Bundestagsvizepräsidentin Roth im Deutschen Bundestag schon zu oft bewiesen. Ebenso ist der Umstand zu diskutieren, dass nicht mehr die Landtagsunwürdigkeit festgestellt werden soll, sondern nur, dass die betroffene Person das Ansehen des Landtags belaste. Ich finde, sie belastet nicht das Ansehen des Landtags, wer auch immer das sein sollte, sondern sie belastet vor allem ihr eigenes Ansehen.
(Beifall AfD)
Es kommt hier durchaus auf die Formulierung von Nuancen an. Wir werden im Ausschuss die Verbände der Opfer des Stalinismus befragen, was diese von diesen Regelungen halten. Und wir werden darauf bestehen, dass dies in größtmöglicher Öffentlichkeit geschieht. Ich meine, die Opfer von damals haben ein Recht darauf, gehört zu werden.
(Beifall AfD)
Damit ist fürs Erste auch schon alles oder fast alles zur Drucksache 7/936 der Minderheitsfraktionen gesagt. Sie wollen eine Reinwaschung der Täter nicht nur durch die Hintertür, sondern glatt durchs Hauptportal, und es ist sehr erschütternd, hier hören zu müssen, wie sich ehemalige Bürgerrechtler/innen dafür einsetzen, mit den Tätern von damals doch auf eine irgendwie geartete Art und Weise Nachsicht zu üben. Keine Feststellung der Landtagsunwürdigkeit, keine wiederholte Prüfung bei neuen Tatsachen, Einführung einer Rechtfertigungsrunde im Plenum: Das ist mit uns nicht zu machen. Ich schlage Ihnen daher Folgendes als Alternative vor: Sie beginnen endlich einmal, verehrte Linke, mit einer echten Aufarbeitung, schonungslos in der Sache und in der Person!
(Beifall AfD)
Sie suchen einmal nach den Ursachen für weltweite Gewalt, für Mord und Totschlag im Namen des Kommunismus in hundert Jahren Ideengeschichte.
(Beifall AfD)
Und Sie bringen hier einen Gesetzentwurf ein, in dem Sie mit namhaften Beträgen ganz konkret vorschlagen, wie Sie die Opfer von damals aus dem angeblich verschwundenen Parteivermögen der SED entschädigen möchten. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
a) Gesetz zur Überprüfung der Abgeordneten des Thüringer Landtags auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit oder dem Amt für Nationale Sicherheit
Das Wort hat Frau Abgeordnete Mitteldorf für die Fraktion Die Linke.
a) Gesetz zur Überprüfung der Abgeordneten des Thüringer Landtags auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit oder dem Amt für Nationale Sicherheit
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer, sehr geehrter Herr Dr. Wurschi! Bevor ich ins eigentliche Thema einsteige, sei in Richtung Frau Herold und AfD-Fraktion nur Eines gesagt: Vielleicht sollten Sie sich mal Ihre Bundestagsfraktion und die Leute, die für sie kandidieren, genauer ansehen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Sie können hier erzählen, Menschen mit Stasivergangenheit gehören nicht in ein Parlament und schon gar nicht in den Bundestag. Dann schauen Sie bitte mal in Ihre Fraktion im Bundestag.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Und dann dürfen Sie auch so tun, als wären Sie völlig reingewaschen.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Heuchler!) Und das andere – und das ist immer wieder lustig, dass gerade die AfD-Fraktion diese Mär der verschwundenen SED-Millionen anbringt. Nur mal so als ein Beispiel: Fragen Sie sich mal, woher eigentlich ursprünglich unter anderem das Stammkapital der Thüringer Kulturstiftung kommt, überlegen Sie sich mal, wo auch andere Stiftungen in Thüringen natürlich im Stammkapital zu Recht von diesem Geld profitiert haben. Überlegen Sie sich auch mal – wir diskutieren hier öfter über PMO-Mittel, die sind nicht bei uns auf dem Konto, um es nur mal zusammenzufassen. Und dann empfehle ich Ihnen auch da: Es gibt mehrere Bundestagsdrucksachen, ich kann Ihnen das im Nachgang gern als Serviceleistung noch raussuchen,
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Nein! Kein Service!) wo genau beschrieben ist, was mit diesem Geld passiert ist. Das wäre für Sie vielleicht auch mal ein Bildungsaspekt.
(Beifall DIE LINKE)
Ja, Frau Herold, zur Opferentschädigung komme ich im Übrigen auch gleich noch. Es ist immer ein bisschen schade, wenn wir hier in diesem Rund zu dem Thema, zu dem wir eigentlich sprechen – was die Überprüfung der Abgeordneten betrifft – dann eine Fraktion haben, die aus der Reihe tanzen und sich Bahn brechen muss für ihren grundsätzlichen Hass gegenüber Menschen und das hier auskippt und sich immer noch ein Schild vorhält, dass sie das im Namen der Opfer tun würde. Das – „sehr verehrte“ hätte ich beinahe gesagt – AfD-Fraktion, ist einfach nur schändlich und da sollten Sie sich mal selbst an die Nase fassen.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Dass es eine Einigkeit darüber gibt, dass wir die Überprüfung der Abgeordneten fortsetzen, ist, glaube ich, erst mal grundsätzlich zu begrüßen. Und das muss ich auch mal in Richtung des Abgeordneten Montag von der FDP sagen, ich fand das fast ein bisschen befremdlich: Sie haben im Vorfeld verlautbaren lassen, wir mögen endlich mit dem Streit um die Frage der Abgeordnetenüberprüfung aufhören. Verzeihen Sie mir das saloppe Wort, da habe ich wirklich gedacht: Warum machen wir jetzt einen Firlefanz, wenn völlig klar ist, dass es eine grundsätzliche Einigkeit darüber gibt, diese Abgeordnetenüberprüfung im Sinne unserer Verantwortung und im Sinne der Aufarbeitung natürlich fortzuführen, und dass es aber – das ist in den Reden heute mehrfach angeklungen – durchaus unterschiedliche Ansichten gibt, was einzelne Detailfragen betrifft. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Solange – und das ist heute auch schon angeklungen – SED- und DDROpfergruppen, wenn sie Entschädigungen beantragen, sich noch immer – mal salopp gesagt – völlig nackt machen müssen und einen zum Teil natürlich auch aufgrund der emotionalen Belastung wirklich schwierigen Weg gehen müssen, um überhaupt als solche rehabilitiert zu werden bzw. auch Entschädigungsleistungen zu erhalten, und solange es nach wie vor Opfergruppen gibt, für die es keine abschließende Lösung und keine abschließende Hilfe gibt – und da nenne ich wie immer an dieser Stelle das Beispiel der Zwangsausgesiedelten –, solange dies der Fall ist, finde ich, ist es das Mindeste, in allen Parlamenten zu sagen: Wir nehmen diese Verantwortung auch insofern wahr, dass wir die Transparenz herstellen, welche Abgeordneten in diesem Landtag und in anderen Landtagen eine offizielle und/oder inoffizielle Zusammenarbeit mit dem MfS hatten. Was aus meiner Sicht aber – und auch das ist angeklungen – absolut unverständlich ist, ist nach wie vor die Debatte um die Formulierung, die im Gesetzentwurf drinsteht. Jetzt nennen wir es im Zweifel im CDU-Gesetzentwurf nicht mehr „parlamentsunwürdig“, „das Ansehen des Landtags belastet“ ist ja nur eine euphemistische Umschreibung des Worts „parlamentsunwürdig“. Ich finde, das ist eine Überhöhung von uns selbst, wenn ich das mal so sagen darf. Denn wer sind wir als moralische Instanz innerhalb eines Gremiums, das zu Recht natürlich zunächst im Geheimen tagt, das hat die Kollegin Rothe-Beinlich ausgeführt? Wieso fällen wir ein moralisches Urteil? Ich bin völlig dabei zu sagen, die einzige Personengruppe, die ein moralisches Urteil fällt bezogen auf die Tatsache, ob Abgeordnete mit einer solchen Vergangenheit oder auch nach wie vor nur dem Verdacht dieser Vergangenheit diesem Landtag angehören dürfen oder nicht, sind einzig und allein die Menschen in Thüringen, die zur Wahl gehen.
(Beifall DIE LINKE)
Alles andere ist eine absolute – wie ich finde – moralische Überhöhung von uns selbst, denn wir sind alle nur Menschen. Ich halte es tatsächlich für nicht gegeben, auch wenn das in den vergangenen Jahren natürlich immer wieder gern im politischen Miteinander benutzt worden ist, mit dem Finger und sozusagen der immerwährenden Parlamentsunwürdigkeitskeule, Kolleginnen und Kollegen zu diffamieren – übrigens selbst auch jene, die, auch bevor sie in den Landtag eingezogen sind, mit ihrer Biografie offen umgegangen sind. Auch jetzt in dieser Debatte hat es zumindest den Anklang, als würden wir immer davon reden, dass bei der Überprüfung der Abgeordneten grundsätzlich innerhalb dieses Landtags sozusagen Leute enttarnt worden sind und dass die Biografie vorher überhaupt nicht bekannt war. Das ist natürlich nachweislich Quatsch. Deswegen frage ich mich, wenn also Abgeordnete schon seit nach der friedlichen Revolution mit sich und ihrer Biografie offen umgehen, ist dann immer die Frage – aber auch das, sage ich, obliegt nicht uns als Institution Landtag, sondern wenn, dann überhaupt nur jedem selbst, wie er das einschätzt, ob man kritisch, nicht kritisch, flapsig, wie auch immer damit umgeht. Aber dann, nachdem klar war, was die Vergangenheit dieser Abgeordneten betrifft, so zu tun, als braucht es, obwohl sie gewählt worden sind – also vom Wähler und von der Wählerin das Vertrauen hatten, in diesem Landtag zu arbeiten –, dann sozusagen von uns als Kolleginnen und Kollegen die moralische Instanz, das ist eine Geschichte, mit der ich ehrlicherweise hadere. Ich bin eher dafür – und das ist ja auch Teil unseres Gesetzentwurfs – zu sagen: Natürlich braucht es die Transparenz und die kann es auch noch mal verstärkt durch das Gremium hier im Landtag geben, aber es braucht sie vor allem auch in der Möglichkeit, hier in diesem Rund darüber zu sprechen. Das ist in der Vergangenheit auch rege getan worden. Deswegen verstehe ich auch wirklich nicht, warum die CDU-Fraktion das eher so ein bisschen leise ausklingen lassen möchte. Denn ich finde, es gehört dazu, dann hier auch die Verantwortung übernehmen zu können, wenn das die betroffenen Abgeordneten möchten, und sich hier in diesem Rund und in der Öffentlichkeit, die dieses Parlament bietet, zu erklären und darüber auszutauschen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Deswegen: Ich finde, wir haben keinen Streit im Sinne von „Wer hat den besseren Gesetzentwurf?“, weil es darum nicht geht, sondern – und das ist auch schon gesagt worden – wenn wir die beiden Gesetzentwürfe, die vorliegen, in den Ausschüssen EKM und MJV besprechen – ich kann ja gleich mal ankündigen, federführend wäre sicherlich gut, das im AfEKM zu machen –, wo wir auch die besagte und schon angedeutete Anhörung durchführen können und wo wir gemeinsame Anzuhörende festlegen, um dann quasi intensiv darüber zu debattieren. Es liegt eine Sommerpause vor uns, das wissen wir auch und wir wissen alle, wie lange Anhörungsfristen und Auswertungen dauern und dann sozusagen die Rückkehr ins Parlament. Schon nur noch mal der Hinweis, dass uns – glaube ich – allen klar sein muss, wenn wir das – was ich ja sehr hoffe – natürlich nach der Sommerpause dann hier auch gemeinsam und geeint beschließen, dass es natürlich für diese Legislaturperiode schon rein faktisch – weil zeitlich – überhaupt nicht mehr möglich sein wird, wenn es dabei bleibt, dass wir im April 2021 wählen. Alle Kolleginnen und Kollegen, die auch schon länger hier im Parlament sind, wissen natürlich, dass sowohl die Überprüfung selbst als auch dann die Frage des Gremiums und die Anhörung von eventuell betroffenen Abgeordneten usw. ihre Zeit brauchen. Deswegen ist es auch richtig, dass wir grundsätzlich einen längeren Zeitraum gewählt haben als die vermutliche Legislaturperiode, die wir jetzt haben. Die Kollegin Rothe-Beinlich und auch der Kollege Dr. Hartung haben es ja angedeutet: Wir haben jetzt in den beiden Gesetzentwürfen unterschiedliche Zeitspannen. Ich glaube, das wird auch Teil der Debatte im Ausschuss sein, auf welche Zeitspanne man sich im Zweifelsfall einigt und wir hier zusammen zu einer Einigung kommen. Ich glaube, das ist auch ein wichtiges Signal, dass hier der Konsens besteht, dass wir die Abgeordnetenüberprüfung fortführen. In diesem Sinne wünsche ich uns gute Beratungen im Ausschuss und hoffe bei aller Fristwahrung und natürlich wichtigen Anhörungen und Auswertung von allen Anhörungen, dass wir hier auch schnell zu einem gemeinsamen Ergebnis kommen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
a) Gesetz zur Überprüfung der Abgeordneten des Thüringer Landtags auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit oder dem Amt für Nationale Sicherheit
Gibt es weitere Wortmeldungen, bitte? Das kann ich nicht erkennen. Dann rufe ich zunächst auf zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/858. Soweit ich mitgehört habe, sind Ausschussüberweisungen für den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien, für den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz und für den Innen- und Kommunalausschuss angemeldet worden.
(Zwischenruf aus dem Hause)
Innen- und Kommunalausschuss nicht, war auf der anderen Seite. Gut. Diese beiden Ausschussüberweisungen sind beantragt. Ich stimme zunächst ab über die Überweisung an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Vielen Dank. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Wer ist gegen die Überweisung? Keiner. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch keine. Dann ist die Überweisung bestätigt. Ich rufe auf zur Abstimmung über die Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss –
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Nein!) Entschuldigung – an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Vielen Dank. Das sind ebenfalls alle Stimmen aus den Fraktionen. Wer ist gegen die Überweisung? Das kann ich nicht sehen. Stimmenthaltungen? Das kann ich auch nicht sehen. Damit ist die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz erfolgt. Dann stimmen wir über die Federführung ab. Herr Kellner – der Antrag für die Federführung?
(Zuruf Abg. Kellner, CDU: Europa, Kultur und
Medien!) Es wird die Federführung für den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien beantragt. Wer dem so zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind ebenfalls die Stimmen aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? Ich sehe keine. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch keine. Damit erhält der Ausschuss für Europa, Kultur und Medien die Federführung. Ich rufe auf zur Abstimmung zum Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/936. Die Ausschussüberweisung ist beantragt, wenn ich richtig gehört habe, für den Innen- und Kommunalausschuss.
(Zwischenruf Abg. Kellner, CDU: Nein!)
Ich habe das tatsächlich gehört. Dann streiche ich das gern durch. Ausschussüberweisung dann an welche Ausschüsse? An beide eben genannte. Dann stimmen wir ab über die Überweisung an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Die Gegenstimmen? Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch keine. Damit ist die Ausschussüberweisung an diesen Ausschuss für Europa, Kultur und Medien bestätigt. Ich rufe auf zur Abstimmung über die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gegenstimmen? Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch keine. Dann ist darüber abgestimmt. Sehe ich das richtig, dass die Federführung für Europa Kultur und Medien beantragt wird? Dann stimmen wir hier über die Federführung ab. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Vielen Dank. Das sind die Stimmen aller Fraktionen. Gegenstimmen? Ich sehe keine. Stimmenthaltungen? Sehe ich auch keine. Dann ist die Federführung für den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien ebenfalls bestimmt. – Es wird schon gelächelt, das ist ein schöner Frühsport für mich, mich nach ganz links zu drehen und dann nach ganz rechts in dem Plenum. Aber man will ja niemanden hier übersehen. – Damit darf ich die Tagesordnungspunkte 7 und 7a an der Stelle abschließen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 1 Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, - Drucksache 7/153 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport - Drucksache 7/983 dazu: Jugendförderung weiterhin bedarfsgerecht gewährleisten, Förderinstrumente evaluieren und weiterentwickeln Entschließungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/943 ZWEITE BERATUNG Das Wort hat zunächst Frau Abgeordnete RotheBeinlich aus dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zur Berichterstattung zum Gesetzentwurf. Bitte schön.
Sechstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes – nachhaltige Stärkung der Schulsozialarbeit
Am 22. Januar 2020 haben die Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen das Sechste Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfeausführungsgesetzes – nachhaltige Stärkung der Schulsozialarbeit in den Thüringer Landtag eingebracht. Am 31. Januar 2020 erfolgte dann die erste Beratung im Plenum des Landtags, woraufhin der Gesetzentwurf federführend an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport und mitberatend an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen überwiesen wurde. Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport hat den Gesetzentwurf in seiner 2. Sitzung am 21. Februar 2020, in seiner 3. Sitzung am 4. Mai 2020 und in seiner 6. Sitzung am 5. Juni 2020 beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren zu dem Gesetzentwurf und ein ergänzendes schriftliches Anhörungsverfahren zum Änderungsantrag in Vorlage 7/325 durchgeführt. Im schriftlichen Anhörungsverfahren haben nahezu sämtliche der 22 Anzuhörenden, die eine schriftliche Stellungnahme abgegeben haben, das Vorhaben des Gesetzentwurfs grundsätzlich begrüßt, die Schulsozialarbeit gesetzlich abzusichern. Zu den Anzuhörenden gehörten insbesondere der Landesjugendhilfeausschuss, einzelne Jugendämter, der Beamtenbund, die kommunalen Spitzenverbände, der Kinderschutzbund, einzelne Projektträger, Gewerkschaften, aber auch die Liga der Freien Wohlfahrtspflege. Einige Anzuhörende, darunter der Landesjugendring, die Naturfreundejugend, der Kinderschutzbund und der Landesjugendhilfeausschuss, haben über die Schulsozialarbeit hinaus für eine gesetzliche Festschreibung der Mindestförderung für den Landesjugendförderplan geworben. Dies führte dazu, dass in die Beschlussempfehlung des Gesetzentwurfs nun auch die Mindestförderung für den Landesjugendförderplan in Höhe von 3,8 Millionen Euro aufgenommen wurde, damit zukünftig die überregionale Jugendförderung finanziell mindestabgesichert ist. Alle zwei Jahre soll zudem geprüft werden, ob der Zuschuss angepasst werden muss oder nicht. Seitens der kommunalen Spitzenverbände wurde in der Anhörung zudem vorgeschlagen, den bisherigen § 13 Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz zu streichen. Diese Regelung gehe weit über das Recht anderer Bundesländer hinaus und sei in der Praxis oftmals nicht umsetzbar. Auch dieser Anregung wurde im federführenden Ausschuss gefolgt, sodass auch diese Änderung in die Beschlussempfehlung aufgenommen wurde. Der mitberatende Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf dann schließlich in seiner 7. Sitzung am 12. Juni 2020 beraten und sich der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport angeschlossen. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
Sechstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes – nachhaltige Stärkung der Schulsozialarbeit
Wünscht jemand aus den Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen das Wort zur Begründung ihres Entschließungsantrags? Das kann ich nicht erkennen. Dann darf ich die Aussprache eröffnen mit Verweis auf die einfache Redezeit. Zunächst erhält Frau Abgeordnete Lehmann für die SPD-Fraktion das Wort.
Sechstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes – nachhaltige Stärkung der Schulsozialarbeit
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wir haben hier schon häufiger über die Schulsozialarbeit gesprochen. Jetzt ist es, wenn man sich die Änderung rein technisch ansieht, die wir hier ursprünglich eingebracht haben, eine relativ kleine Änderung, weil wir quasi nur die Änderung einer einzigen Zahl vorgenommen haben. Aber es ist eine Änderung mit einer ausgesprochen großen Wirkung, weil wir mit dieser Gesetzesänderung 22,3 Millionen Euro dauerhaft an unsere Kommunen ausreichen können, damit diese Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter an unseren Schulen einstellen können. Es ist mir wichtig, das immer noch mal zu sagen: Das machen wir als Land freiwillig, weil das eine kommunale Aufgabe ist, das vorzuhalten, aber wir sagen, es ist eine so wichtige Aufgabe – und das erleben wir mit Blick auf die aktuelle Situation noch mal umso mehr –, dass es ein wichtiger Beitrag ist, um die Schulsozialarbeit in Thüringen verlässlich weiter auszubauen.
(Beifall SPD)
Jetzt möchte man meinen, man muss über den Sinn nicht weiter diskutieren. Das ist zum Beispiel auch sehr einmütig gewesen, wenn man sich die Rückmeldungen der Anzuhörenden ansieht – das hat meine Kollegin Astrid Rothe-Beinlich gerade gesagt –, wie wichtig die Schulsozialarbeit an den Schulen ist und welchen hohen Stellenwert die Sozialarbeit insgesamt für die Kinder- und Jugendhilfe hat. Das wird auch noch mal deutlich, wenn man sich die aktuelle Situation rund um die Pandemie anschaut und welche Auswirkungen diese auf Familien, aber damit insbesondere auf Kinder und Jugendliche hat, die in diesem Zuge über viele Woche und Monate kaum Kontakte zu anderen Kindern und Jugendlichen hatten, aber auch nicht zu den Sozialbetreuungen, die sie sonst begleiten – nicht zu ihren Lehrern, nicht zu Jugendeinrichtungen. Da wird noch mal deutlich, dass dieses ganze Netz, das wir dort vorhalten, natürlich wichtig ist, und dass es auch wichtig ist, dass wir das weiter ausbauen und stärken. Es spielt auch eine große Rolle mit Blick auf den Kinder- und Jugendschutz. In der gestrigen Plenardebatte ging es ja noch mal insbesondere um die Frage, wie zum Beispiel sexueller Missbrauch an Kindern verfolgt werden muss. Da ist mir noch mal wichtig, deutlich zu machen, dass man nicht auf der einen Seite sagen kann, wir wollen zwar hier mehr vornehmen, und sagt dann aber bei diesem speziellen Teil der Schulsozialarbeit, die früh ansetzt, die präventiv ansetzt und die einen starken Bezug zu allen Kindern und Jugendlichen haben soll, dass man die nicht stärken und ausbauen möchte. Das ist dann ein absoluter Widerspruch und ist auch etwas, was man dann auf dem Rücken von Kindern und Jugendlichen austrägt, weil die Schulsozialarbeit einfach eine unglaublich wichtige Schnittstelle ist, weil sie unmittelbar an den Kindern dran ist und eben auch eine Leistung übertragen kann auf andere soziale Strukturen, die wir in diesem Land vorhalten. Wir sichern damit etwa 400 Stellen für die Schulsozialarbeit in ganz Thüringen. Das heißt, dass wir etwa die Hälfte aller Thüringer Schulen damit erreichen können. Das ist noch nicht ganz das, was man sich wünscht, wenn man sagt, wir hätten eigentlich gern an jeder Schule in Thüringen einen Schulsozialarbeiter und eine Schulsozialarbeiterin. Aber ich bin froh, dass wir das auch nicht allein machen müssen, sondern dass das natürlich auch ein Teil des kommunalen Auftrags ist und dass es viele Kommunen in Thüringen gibt, die auch über diese Leistung hinaus Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter einstellen, und zwar im Rahmen einer verlässlichen Jugendförderplanung vor Ort, um genau zu sagen, wo eigentlich der Bedarf am größten ist und wo wir die Kolleginnen und Kollegen gut gebrauchen können. Ich bin sehr froh, dass sich viele Kommunen gemeinsam mit uns als Land auch dieser Verantwortung bewusst sind. Wir regeln mit diesem Gesetz eine Sache, die bei der Einbringung nicht geplant war, aber trotzdem eine gute ist. Und zwar stellen wir dem Landesjugendförderplan dauerhaft 3,8 Millionen Euro zur Verfügung. Das ist mit Blick auf die kommenden Haushalte und mit Blick auf die Kinder- und Jugendhilfe in Thüringen, auch mit Blick auf die Jugendverbandsarbeit und die Jugendarbeit in Thüringen eine kluge Entscheidung, weil wir damit auch Sicherheit geben, dass Angebote, die Jugendverbände auf Landesebene machen, sicher und dauerhaft finanziert werden. Aber es darf eine Sache nicht außen vor gelassen werden – und das unterscheidet sich von der Schulsozialarbeit zumindest mit Blick auf die Landesebene –: Natürlich brauchen wir für den Landesjugendförderplan trotzdem weiter einen Planungsprozess, der den Bedarf festschreibt und entsprechend finanziert. Es kann dann auch passieren, dass diese 3,8 Millionen Euro irgendwann mal nicht reichen. Auch dann müssen wir uns als Haushaltsgesetzgeber eben einig sein, dass wir das dann entsprechend im Haushalt verankern, auch wenn das Gesetz weniger Geld vorsieht.
(Beifall SPD)
Alles in allem möchte ich sagen, dass es ein guter Tag für die Kinder und Jugendlichen in Thüringen ist, und bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf und dem Entschließungsantrag. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Sechstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes – nachhaltige Stärkung der Schulsozialarbeit
Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Frau Präsidentin, wir haben heute hier einen Gesetzentwurf – und einen Entschließungsantrag – vorliegen, der breit im Haus getragen ist. Das zeigt genauso auch die Anhörung, dass es hier bei diesem Punkt um eine breit anerkannte Änderung geht, die auch von vielen Landkreisen erwartet wird. Es wurde schon angesprochen, es ist zweigeteilt. Wir haben hier eine eigene Forderung aufgemacht, die auch in der Anhörung angehört worden ist. Ich will deswegen zuerst zum Punkt der Schulsozialarbeit kommen. Im Land weiß man, viele Kreise warten darauf, dass es eine Verlässlichkeit gibt, auch wenn es darum geht, Personal fest für diesen Bereich zu binden, wenn es darum geht, dass nicht nur befristete Verträge gemacht werden, um das möglichst jeder Schule in Zukunft zu ermöglichen, auch wenn das jetzt erst mal ein Anfang ist, der noch nicht komplett in die Fläche reicht. Gerade in dieser Zeit, in der wir uns jetzt befinden – die Schulen starten jetzt erst so richtig wieder aus Corona, viele Schüler waren lange zu Hause –, jetzt auch schon in dieser Notbetreuungszeit haben Schulsozialarbeiter überall im Land einen wichtigen Beitrag geleistet, weil sie eben auch Lehrer entlasten, weil sie wichtige Aufgaben rund um den Unterricht in der Schule übernehmen und dafür sorgen, dass es ein gutes Gesamtangebot gibt. Ich glaube, diese Krise sorgt eher dafür, dass wir mehr Bedarf an Schulsozialarbeit haben als weniger. Diese Festlegung, wie wir sie jetzt hier treffen, ist auch deswegen wichtig, weil wir uns natürlich in einer schwierigen Zeit befinden, was die Landeshaushalte insgesamt betrifft. Da gerade auch Volker Emde als Finanzpolitiker hier reingekommen ist, will ich auch noch mal ganz klar sagen: Man kann natürlich nicht für jeden Punkt eine solche Festlegung im Gesetz treffen, weil man damit Haushalte auch bindet. Aber an diesem Punkt ist es, glaube ich, wichtig, es zu tun, weil wir für die Zukunft eben nicht wissen, wie die Haushalte aussehen. Und wenn wir wollen, dass Schulsozialarbeit auch in der Fläche weiter vertretbar ist, dann ist eine solche Festschreibung gut. Deswegen will ich auch gleich zum zweiten Punkt kommen, nämlich dem Punkt, den wir in diesen ganzen Prozess mit eingebracht haben. Wenn wir das Gesetz schon mal anfassen, haben wir gesagt, ist es auch wichtig, einen weiteren Punkt festzuschreiben, der für ganz viele in diesem Land ebenso wichtig ist, und das ist die Frage des Landesjugendförderplans und der Jugendarbeit auf Landesebene. Ich habe die letzten fünf Jahre im Landesjugendhilfeausschuss mitarbeiten dürfen, auch bei der Erstellung des Förderplans, und habe deswegen viele gute Projekte kennenlernen dürfen, die im ganzen Land getan werden, um landesweit Jugendarbeit zu fördern. Auch dort ist natürlich in schwierigen Zeiten immer wieder die Frage: Was will man sich noch leisten, was kann man sich leisten? Wir wissen nicht, was mit den Haushalten kommt, die in den nächsten Jahren kommen werden. Deswegen gibt eine solche Festschreibung auch eine Sicherheit,
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Das ist
nicht ausreichend!) damit wir hier für die Zukunft auch eine gesicherte Finanzierung haben. Mit dieser Finanzierung, die wir hier festschreiben, können wir auch für die Fortschreibung des Landesjugendförderplans eine Aufwertung in Betracht ziehen, nämlich im Hinblick auf die Aufgaben, die in jedem Fall stehen werden, wie Digitalisierung, um Jugendarbeit von landesweiten Verbänden in der Fläche – gerade auch im ländlichen Raum – noch zu stärken. Ich glaube, das kann man mit diesem Betrag, der hier festgeschrieben werden soll, gut leisten. Die Anhörung hat auch breit gezeigt, dass dieser Punkt, den wir hier eingebracht haben, auf große Zustimmung gestoßen ist und auch vom Landesjugendhilfeausschuss, wo die Experten in der Breite mit sitzen, auch entsprechend so begrüßt wurde. Dementsprechend haben wir unsere Formulierung noch mal angepasst, weil wir auf die Inhalte der Anhörung eingehen wollen, und haben hier die Formulierung aus der Anhörung übernommen. Insgesamt kann man sagen, dass das heute ein guter Tag ist – sowohl für die Schulsozialarbeit, aber auch für die Jugendarbeit in diesem Land. Es gibt ja auch einen Entschließungsantrag, der mit vorliegt. Hier müssen wir uns fragen, wie sich die örtliche Jugendförderung in Zukunft weiter aufstellt, denn das ist auch ein wichtiger Punkt, der insgesamt betrachtet werden muss. Ich will allerdings noch einen kritischen Punkt anmerken, auf den wir im Bildungsausschuss schauen wollen. Das ist die Frage, wie die Gelder vor Ort für die Schulsozialarbeiter verwendet werden. Das scheint mir in den Kreisen sehr unterschiedlich zu sein, wie damit umgegangen wird. Ich finde, wenn wir hier eine solche Summe festschreiben, dann sollten wir auch einen kritischen Blick dafür haben, dass möglichst viel davon in den Schulen ankommt und nicht irgendwo anders, für andere Dinge, für Verwaltung und für was auch immer, mit in den Blick gezogen wird. Auch das ist ein kritischer Blick, den wir auch gemeinsam im Bildungsbereich haben sollten. Dafür will ich auch noch mal werben, dass wir das dann auch im Nachgang im Blick behalten. Ich werbe heute erst mal für Zustimmung für diesen wichtigen Gesetzentwurf und freue mich auf die weitere Diskussion. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Sechstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes – nachhaltige Stärkung der Schulsozialarbeit
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream, die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter in Thüringen leisten einen wichtigen Beitrag zum Alltag in den Schulen und sie sind aus den Teams vor Ort nicht wegzudenken. Gerade in Schulen mit sozial herausfordernden Umfeldern kann Schulsozialarbeit helfen, Konflikte in und um Schule abzubauen. Auch außerhalb der Schulen unterstützen die offene Jugendarbeit und die Akteure in der Jugendhilfe Kinder und Jugendliche dabei, mit schwierigen Startbedingungen umzugehen und diese zu überwinden. Wir Freien Demokraten wollen sicherstellen, dass diese Arbeit da ankommt, wo sie am dringendsten gebraucht wird. Uns geht es darum, Kindern und Jugendlichen eine gleichwertige und chancengerechte Teilhabe an unserer Gesellschaft zu ermöglichen. Dort, wo besondere Unterstützung gebraucht wird, wo die Startbedingungen ins Leben komplizierter sind als anderswo, muss diese auch verfügbar sein. Es geht also um Chancengerechtigkeit und um Bedarfsgerechtigkeit.
(Beifall FDP)
Deshalb ist für uns Freie Demokraten zentral, dass Steuergelder und davon finanzierte Stellen in erster Linie bedarfsgerecht verteilt werden und dass die Verwendung dieser Mittel dann auch entsprechend überprüft wird. Worüber wir aber heute hier entscheiden, ist nicht etwa, wie viel Geld wir im nächsten Jahr in die Schulsozialarbeit stecken oder in den Landesjugendförderplan.
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Doch,
das machen wir schon!) Wir entscheiden auch nicht, wie viele Schulen wir mit Schulsozialarbeit versehen und ob wir die Gelder bedarfsgerecht verteilen, sondern wir entscheiden darüber, ob zwei Summen ins Gesetz geschrieben werden, die wir sonst über die Haushaltsverhandlungen festziehen. Das sehen wir Freie Demokraten kritisch. Herr Bühl hat es schon angesprochen: Wir wissen nicht, wie die Haushalte aussehen. Und wir verwehren uns dagegen, Geld auszugeben, bevor klar ist, was man überhaupt für Einnahmen hat.
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: So wie
die AfD!) Gesunde Haushaltsführung, Herr Wolf, jetzt hier mit irgendwelchen parteipolitischen Diskussionen …
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Was ist
ungesund an Schulsozialarbeit?) Es ist überhaupt nichts ungesund an Schulsozialarbeit. – Ich mache einfach weiter, denn das führt sonst hier zu nichts. Das zentrale Argument ist an der Stelle immer – das wird Herr Wolf sicher gleich auch noch mal sagen –, dass diese Festschreibung für eine Verstetigung sorgt und Planungssicherheit schafft. Eine höhere Summe im Thüringer Kinder- und JugendhilfeAusführungsgesetz sorgt also dafür, dass es leichter wird, die Fachkräfte zu binden, und dass die Aufgabenträger ihre Verträge längerfristiger gestalten können. Das ist natürlich ein wichtiges Anliegen, denn gerade in dem Bereich ist es wichtig, dass eine vertrauensvolle Beziehung aufgebaut werden kann – mit den Schülerinnen, Schülern und Eltern, mit dem Kollegium. Und dieses Vertrauen, diese Vertrauensarbeit braucht Zeit. Aber wie diese Verträge gestaltet werden und ob die Schulsozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter befristet angestellt werden oder nicht, das können sie mit diesem Gesetz nicht beeinflussen. Sie können sich also nicht sicher sein, ob dieser Effekt eintritt oder nicht.
(Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE:
Quatsch!) Interessanterweise wurde in der Anhörung sogar noch der Zweifel laut, ob diese Mindestsumme dann nicht am Ende zu einer Gesamtsumme wird und damit die Veränderung im Bedarf überhaupt gar keine Berücksichtigung mehr findet. Normalerweise hätte ich jetzt damit gerechnet, dass Herr Wolf laut ruft, dass es sich ja um eine Mindestsumme handele. Und da sage ich: Genau, das ist eine Mindestsumme, die ist es jetzt schon.
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Kommu-
nale Aufgabe!) Da stellt sich für mich die Frage, warum wir die an der Stelle erhöhen müssen.
(Beifall FDP)
Die Skepsis mit der Mindestsumme und auch mit der Erhöhung bei der Schulsozialarbeit konnten Sie mir leider im Prozess nicht vertreiben. Allein das Geld wird die Herausforderungen im Bereich der Schulsozialarbeit nicht lösen. Es besteht nach wie vor der Bedarf nach einem grundlegenden, bedarfsorientierten Ansatz. Das wurde auch in den Anhörungen angemerkt, dass es nach wie vor an Spielraum und Flexibilität fehlt, um auf Mehrbedarfe einzugehen. Die Landkreise organisieren die Verteilung von knappen Ressourcen nach Vorgaben, die so gestaltet sind, als gäbe es genug Geld und genug Personal für eine flächendeckende Verteilung. Und da wissen wir, dass es nicht so ist. Wenn jetzt die Landkreise aber versuchen, die Verteilung so zu organisieren, dann stoßen sie mit den Handlungsempfehlungen und Richtlinien schnell an die Grenzen. Denn die Vorgaben zu einem Stellenanteil von mindestens 75 Prozent, verbunden mit der Vorgabe, eine Fachkraft dürfte nur eine Schule betreuen, reduziert hier die möglichen Einsatzszenarien unnötig. Wir wünschen uns hier mehr Freiraum für die Akteure vor Ort und realistischere Vorgaben. Die Festlegung von einer Mindestsumme hilft auch im Landesjugendförderplan nicht. Da sind wir eher dafür, den Prozess, der ein starker Beteiligungsprozess für die bedarfsorientierte Verteilung ist, zu stärken und nicht zu untergraben. Wir werden im Auge behalten, wie diese Mittel zukünftig eingesetzt werden. Insofern unterstützen wir auch diesen Entschließungsantrag und freuen uns auf den Bericht, der in dem Zusammenhang über die örtliche Jugendarbeit im Ausschuss gebracht wird. Bei dem Gesetzentwurf werden wir uns weiterhin enthalten, weil wir die Stärkung der Jugendarbeit und der Schulsozialarbeit wichtig finden, den Eingriff in die Haushaltsplanung aber weiter kritisch sehen.
(Beifall FDP)
Sechstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes – nachhaltige Stärkung der Schulsozialarbeit
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben hier schon häufiger über die Wichtigkeit von Schulsozialarbeit gestritten, weil es eine Fraktion gibt, die sie ja gänzlich infrage gestellt hat. Ich bin jetzt allerdings ehrlich ein bisschen irritiert über die Rede von Frau Baum.
(Beifall DIE LINKE)
Auf der einen Seite fordern Sie Kontinuität und Verlässlichkeit und auf der anderen Seite wehren Sie sich gegen die jetzt erfolgte Festschreibung. Das passt nicht zusammen. Mir ist von Ihnen leider auch keinerlei Änderungsantrag oder eine ähnliche Initiative bekannt. Da gab es weder irgendetwas im Ausschuss noch jetzt im Plenum. Aber Sie werden wissen, warum Sie so handeln, wie Sie jetzt handeln. Vielleicht suchen Sie mal das Gespräch mit den kommunalen Vertreterinnen und Vertretern. Ich bin ja auch eine davon. Die warten alle darauf, dass wir ihnen die Sicherheit genau darüber geben.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Und ja, wir haben lange darum gerungen, überhaupt solche Größen festzuschreiben. Gerade mit unseren Haushältern, denn die wollen das in der Regel nicht, dass schon – ich sage mal – relativ große Summen gebunden sind, weil sie sagen: Da geht uns die Flexibilität verloren. Flexibilität heißt leider meistens, dass sie zulasten genau von den „weicheren Bereichen“ geht wie eben auch der Schulsozialarbeit oder der örtlichen Jugendförderung, wo ich glaube, wir machen jetzt einen sehr guten und wichtigen Schritt genau dahin gehend zu sagen: Wir schreiben diese Mittel als Mindestfördersummen fest.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
So müssen nämlich nicht all die Jugendverbände und so weiter und so fort jedes Jahr aufs Neue bangen, ob denn die Mittel tatsächlich in der Größenordnung kommen, sondern sie haben diese Garantie, dass es eine Mindestsumme gibt, die immer zur Verfügung steht, und über alles Weitere muss dann tatsächlich verhandelt werden. Vielleicht auch noch ein Hinweis: Die fachlichen Empfehlungen, gerade auch zum Einsatz der Schulsozialarbeit, kommen ja aus dem Landesjugendhilfeausschuss, also genau aus diesem Bereich. Da frage ich mich, warum Sie von der FDP das auch noch fachlich in Zweifel ziehen wollen, wo genau die Vertreter vom Landesjugendhilfeausschuss die waren, die uns gesagt haben: Bitte belasst es nicht nur bei der Schulsozialarbeit, sondern schreibt auch die Summe fest, die wir für den Jugendförderplan zur Untersetzung brauchen. Aber vielleicht können Sie uns das ja fachlich irgendwann noch mal erläutern. Im Ausschuss haben Sie das jedenfalls nicht getan. Die Jugendsozialarbeit an Schulen – das ist ja die Schulsozialarbeit – ist eine der intensivsten Formen der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schulen. Sie soll vor allem sozial benachteiligte Schülerinnen und Schüler in ihrer Persönlichkeitsentwicklung unterstützen und fördern. Dass es da weit mehr Bedarfe gibt, als wir jetzt Stellen haben, ist – glaube ich – auch hinlänglich bekannt. Es sind fast alle Schulen, die sich wahrscheinlich auch gern an den Bildungsminister wenden und sagen: Am liebsten hätten wir mindestens einen Schulsozialarbeiter, eine Schulsozialarbeiterin je Schule, und das nicht nur für einzelne Schularten. Mit unserem Änderungsantrag, den wir heute beschließen, verbessern wir – wie gesagt – die Rahmenbedingungen für die Schulsozialarbeit ganz grundsätzlich, weil es genau darum geht, niemanden zurückzulassen, und es auch richtig und wichtig ist, diese Schulsozialarbeit zu festigen, weil sie von unseren Schulen gar nicht mehr wegzudenken ist. Ich weiß, wir werden nachher wieder von der AfD hören, dass das irgendein Ideologieprojekt sei. Ich versichere Ihnen, es ist dringend notwendig und eigentlich bräuchten wir Schulsozialarbeit tatsächlich an allen Schulen.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Ausgangspunkt für unser Gesetz war im Übrigen der Haushalt 2020, bei dem wir zu den 11,4 Millionen Euro, die im Jahr 2019 für die Schulsozialarbeit bereitstanden, noch mal 10 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung stellen konnten und die Fördermittel für die Kommunen damit ab 2020 auf 22,5 Millionen Euro erhöht haben. Damit kommen zu den etwa 225 geförderten Vollzeitstellen weitere 180 hinzu. Allerdings waren diese Stellen bisher nicht dauerhaft sicher, weil die gesetzliche Festschreibung gefehlt hat. Die kommt jetzt mit dem Gesetz. Die Kommunen, die Landkreise und die kreisfreien Städte als örtliche Träger der Jugendhilfe haben damit Planungssicherheit auch über 2020 hinaus und genau das sorgt für Verlässlichkeit, für Kontinuität und für gute Arbeitsbedingungen. In den Beratungen haben wir außerdem festgestellt, dass auch die überregionale Jugendförderung eine gesetzliche Absicherung erfahren muss. Damit sind wir sozusagen jetzt auch auf der Höhe der Anzuhörenden, indem wir sagen: Wir haben genau dies aufgegriffen. Außerdem sind wir dem Wunsch der Kommunen – wie gesagt – nach Streichung des § 13 im Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz nachgekommen; das hatte ich auch schon bei der Berichterstattung erwähnt. Ich kann nur sagen: Heute ist tatsächlich ein guter Tag für die Schulsozialarbeit, die als Verknüpfung von Jugendhilfe und Schule Kontinuität und Verlässlichkeit erhält, und ebenso erfährt die überregionale Jugendförderung mehr Absicherung. Auch das schafft Kontinuität und Verlässlichkeit. Mit genau dieser Politik wollen wir das Recht von jungen Menschen auf eine gute Zukunft stärken und ihnen auch vielfältige Perspektiven und Chancen bieten. Mit dem Gesetzentwurf kommen wir dem einen weiteren Schritt näher. In unserem Entschließungsantrag haben wir dann noch mal die Bedeutung der überregionalen Jugendförderung betont und gemeinsam darauf gesetzt, dass wir hoffentlich zukünftig auch die steigenden finanziellen Mittel bereitstellen können. Das werden wir dann in den Haushaltsverhandlungen sehen. Herr Emde als Haushaltsausschussvorsitzender hört ja auch schon ganz interessiert zu. Außerdem wollen wir uns auch der örtlichen Jugendhilfeplanung weiter widmen. Daher soll das Ministerium prüfen – und das ist auch richtig –, ob es bessere Vorgaben für die Planung der örtlichen Jugendförderung braucht, weil die Gelder schließlich auch da ankommen sollen, wofür wir sie eingeplant haben. Last but not least wollen wir die Idee der Kreis- und Stadtjugendringe wieder stärken. In den Jugendverbänden engagieren sich schließlich Kinder und Jugendliche mit ganz eigenen Wünschen, Sorgen und Interessen, unterschiedlichen Fähigkeiten und Perspektiven – und sie alle brauchen eine starke Stimme in der Gesellschaft. Wir denken, diese Stimme können auch kommunale Jugendringe sein. In diesem Sinne freuen wir uns auf Ihre Zustimmung. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN)
Sechstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes – nachhaltige Stärkung der Schulsozialarbeit
Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, werte Zuschauer am Livestream, bevor Herr Wolf weiterhin ungefragt reinruft, für welche Position wir von der AfD stehen
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das
können andere auch!) – oder auch andere –, und unsere Position vorstellen will, mache ich das doch lieber selber.
(Beifall AfD)
Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf soll die Mindesthilfe, die Landesförderung für die Schulsozialarbeit, verdoppelt und auf rund 22,3 Millionen Euro festgesetzt werden. Es wird dabei auf eine breite Zustimmung im Anhörungsverfahren verwiesen. Aber die breite Zustimmung im Anhörungsverfahren ist nicht wirklich verwunderlich. Was glaubt man denn, welches Resultat man erzielt, wenn man zum Beispiel die Kommunen anschreibt und mitteilt, dass sie mit der Gesetzesänderung mehr Geld bekommen sollen? Natürlich bekommt man da eine breite Zustimmung. Zudem wurden auch viele Träger der Schulsozialarbeit angeschrieben und natürlich finden die das auch super, denn sie leben schließlich davon. Es muss doch aber die Frage erlaubt sein, weswegen wir mehr Schulsozialarbeit brauchen. Eine Antwort hierfür liefert zum Beispiel der Thüringische Landkreistag in der Anhörung. Ich darf an dieser Stelle aus dem Antwortschreiben zitieren: „Die Belastung des Schulalltags durch ,schwierige Schüler‘ nimmt zu. Die Nachfrage nach Schulsozialarbeitern ist daher ansteigend.“
(Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Trotzdem wollen Sie die Mittel kürzen! Das verstehe ich nicht!) Weiter heißt es dort, ich kann zitieren: „Sie kann insbesondere die Überforderung der Schulen […] durch die Art und Weise, in der die Inklusion umgesetzt wird, nicht kompensieren.“ Auch schreibt der Landkreistag, dass die Schulsozialarbeit eine angemessene Personalsituation in den Schulen nicht ersetzen kann, die aber für die Erfüllung des Erzieherauftrags notwendig wäre. Man warnt sogar ausdrücklich davor – ich zitiere –, die Schulsozialarbeit „zum ,Ausfallbürgen‘ für die organisatorischen Probleme unseres Schulwesens zu machen.“
(Beifall AfD)
Genau hier sind wir auch schon – wie man so schön sagt – bei des Pudels Kern: Es wird versucht, die strukturellen Probleme des Schulsystems durch Schulsozialarbeit zu übertünchen.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Das ist doch absoluter Quatsch!) Schon allein durch den anhaltenden Lehrermangel ist die Personaldecke an vielen Schulen so weit ausgedünnt, dass der Regelunterricht kaum abgedeckt wird und wir massiv Stundenausfälle haben. Obendrauf kommen auch noch rot-rot-grüne Bildungsexperimente und Wunschvorstellungen, für was Schule alles da sein soll. An den Schulen sollen die Lehrer immer mehr integrieren, sie sollen immer mehr inkludieren, sie sollen versuchen, die sozialen Probleme zu lösen. Im Ergebnis wurde das Schulsystem weit über seine Belastungsgrenze hinaus überdehnt.
(Beifall AfD)
Die Lehrer haben durch die Personalsituation weder die Zeit, noch erlaubt es die Klassengröße, sich mit den schwierigen Schülern ausreichend zu beschäftigen. Viele Lehrer sind deswegen hoffnungslos überlastet. Da hilft auch keine Schulsozialarbeit, sondern die strukturellen Probleme müssen gefälligst ordentlich angegangen werden.
(Beifall AfD)
Dass Schulsozialarbeit nicht die Lösung sein kann, zeigt schon allein ein Blick auf die Stadt Eisenach: Laut dem Lebenslagenbericht der Stadt Eisenach von 2018 sind flächendeckend an allen Schulen Schulsozialarbeiter vorhanden.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Aber
jetzt Vorsicht!) Durch ein vom Europäischen Sozialfonds gefördertes Projekt wurde die Anzahl an besonderen Problemschulen noch erhöht. Trotz dieser guten Ausstattung mit Schulsozialarbeitern laufen die Probleme in Eisenach aber komplett aus dem Ruder und die Schulabbrecherquote ist mit 19 Prozent die höchste in ganz Deutschland. Das braucht einen auch nicht zu wundern, denn laut Lebenslagenbericht der Stadt Eisenach vertrauen sich trotz des flächendeckenden Einsatzes nur rund 3 Prozent der Schüler bei Problemen überhaupt einem Schulsozialarbeiter an. Das zeigt: Der weitere Ausbau ist eine Sackgasse.
(Beifall AfD)
Die Schulsozialarbeit wird nie die strukturellen Probleme im Bildungssystem lösen können und deswegen ist die sogenannte Verstetigung mit einer erhöhten Mindestförderung genau der falsche Weg. Wir sind nicht pauschal gegen Schulsozialarbeit, nur unsere Position ist folgende: Wir brauchen eine bedarfsgerechte Förderung. Und ja, derzeit gibt es einen höheren Bedarf, verursacht durch die eben aufgezählten strukturellen Probleme, an denen RotRot-Grün einen nicht unerheblichen Anteil geleistet hat.
(Beifall AfD)
Diesem höheren momentanen Bedarf kann man aber jetzt schon durch höhere Förderung gerecht werden, denn das momentane Gesetz sieht auch nur eine Mindestförderung von 11,3 Millionen Euro vor. Es ist also überhaupt nicht nötig, diese Mindestförderung anzuheben, um dem höheren Bedarf gerecht zu werden. Man sollte jährlich prüfen, von mir aus auch im Zweijahresrhythmus, um den Kommunen Planungssicherheit zu geben. Die Intention sollte damit aber nicht sein, dass Arbeitsplätze aufrechterhalten oder generiert werden, sondern dass die strukturellen Probleme gelöst werden.
(Beifall AfD)
Das Ziel, was Sie aber eigentlich verfolgen, was Sie ja auch sagen, ist, dass irgendwann jede Schule einen Schulsozialarbeiter hat. Das halte ich nicht für erforderlich. Unser Schulsystem kam jahrzehntelang auch ohne Schulsozialarbeit gut zurecht und die Probleme, die zu dem momentanen höheren Bedarf an Schulsozialarbeit geführt haben, sind nicht vom Himmel gefallen, sondern sind Resultat einer verfehlten Politik.
(Beifall AfD)
Schulsozialarbeit kann sicherlich eine wichtige Ergänzung an Problemschulen oder auch an sozialen Brennpunkten sein – ohne Frage. Aber was die übergroße Koalition hier versucht, ist eine Verteilung nach dem Gießkannenprinzip nach dem Motto „viel hilft viel“ und das ist genau der falsche Weg.
(Beifall AfD)
Das Ziel muss sein, die strukturellen Probleme zu lösen und dann kann und vor allem muss auch die Schulsozialarbeit wieder heruntergefahren werden. Vielen Dank.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Das war
peinlich!)
Sechstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes – nachhaltige Stärkung der Schulsozialarbeit
Die Arbeitsverhältnisse der Schulsozialarbeiter/-innen in Thüringen verbessert – gesellschaftliche Wirkung durch die Linke im Thüringer Landtag. Werte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Mitarbeiter/-innen der Verwaltung, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, liebe Zuschauer/-innen, unser zweites Thema heute ist ein Gesetzesvorschlag, den die Fraktionen von Rot-Rot-Grün mit dem Ziel vorlegen, das Landesprogramm Schulsozialarbeit in der Förderhöhe für die nächsten Jahre neu festzuschreiben. Aktuell wird nahezu jede Form von Schulsozialarbeit an den Thüringer Schulen durch dieses Landesprogramm gefördert. Die Summe, die wir hier festlegen werden und die in den laufenden Haushalten bereits umgesetzt werden soll, reicht aus, um die Schulsozialarbeit in Thüringen nahezu zu verdoppeln, nämlich von etwa 220 Vollzeitstellen im Jahr 2019 auf nahezu 400. Das Ganze noch mal in Geld umgerechnet stehen statt wie bisher 11,3 Millionen dann 22,3 Millionen Euro für die Schulsozialarbeit im Gesetz. Das, werte Kolleginnen und Kollegen, ist ein Grund zu jubeln.
(Beifall DIE LINKE)
Der Sinn der Schulsozialarbeit: Kinder und Jugendliche werden in ihrer Schullaufbahn, aber eben auch in ihrem alltäglichen Leben durch Schulsozialarbeit unterstützt, weil Schule und Leben eben nicht voneinander trennbar sind. Mit der Einführung der Schulsozialarbeit werden Schule und Jugendhilfe wieder oder überhaupt miteinander gekoppelt. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche darin zu unterstützen, einen Schulabschluss, damit einen Berufsabschluss zu ermöglichen oder aber ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Der angewandte Methodenkanon von Schulsozialarbeiterinnen ist groß und vielfältig, klassisch der eines Schulsozialarbeiters/einer -sozialarbeiterin von der klassischen Einzelfallberatung über die sozialpädagogische Gruppenförderung bis hin zu Elternarbeit, Prävention, Krisenintervention, Netzwerkarbeit und natürlich Gemeinwesenarbeit – all dies in Zusammenarbeit mit Schule und im besten Fall auch mit konzeptioneller Verankerung vor Ort. Potenziale werden entwickelt, Menschen zusammengeführt. Die Chance, dass Schule ein Lernort für alle Menschen wird, Schüler/-innen, egal wo sie herkommen, aus welcher Familie, egal aus welchen finanziellen Verhältnissen sie kommen, werden gefordert und gefördert. Gesellschaftliches Leben, Zusammenleben wird erleichtert, die Selektion aufgrund von sozioökonomischer Herkunft, die durch die Institution Schule in Deutschland stattfindet, wird vermindert, Spaltung wird entgegengewirkt und solidarisches Zusammenleben, ja, Perspektiven werden aufgezeigt. Das Gesagte gilt im Übrigen auch für unsere jungen Schüler/-innen. Im Bereich der Grundschule sprechen Träger von wachsenden Bedarfen in der Beziehungsarbeit mit den Kindern und in der aktivierenden Elternarbeit, wo mehr und mehr eine Arbeit der die Lehrkräfte niederschwellig unterstützenden Einflussnahme gebraucht wird. Zur Geschichte oder zur Genese der Sozialarbeit in Thüringen habe ich bereits Ausführungen in meiner Rede vom 31. Januar dieses Jahres gemacht. Das ist im Protokoll der 6. Plenarsitzung der 7. Wahlperiode, zu Drucksache 7/153 ab Seite 376 nachzulesen. Das erspare ich Ihnen diesmal. Aber: 2017 schaffte es die Festlegung einer Mindestfördersumme für die Schulsozialarbeit im Gesetz für Thüringen, erstmals zur nötigen Klarheit und örtlich überall zur unbefristeten oder teils unbefristeten Vertragsgestaltung zu kommen. Im Landeshaushalt für 2020 geht Rot-Rot-Grün einen weiteren Schritt: Der Umfang des Programms der Schulsozialarbeit wurde auf über 22 Millionen Euro angehoben und damit etwa verdoppelt. Dies bedeutet eine erhebliche Kraftanstrengung für unser Land. Die für die Förderung maßgebliche Richtlinie wurde selbstverständlich schon evaluiert. Heute nun geht es darum, diese Fördersumme für die nächsten Jahre festzuschreiben und damit für die örtlichen Träger der Jugendhilfe wiederum auf einem erhöhten Level einen festen planbaren Finanzrahmen zu schaffen. Wir als Linke wollen, dass ab dem neuen Schuljahr an viel mehr Schulen Schulsozialarbeiter/-innen mit unbefristeten Verträgen zum Einsatz kommen. Deswegen treten wir für den Einsatz und Ausbau der finanziellen Spielräume und für die gesetzliche Sicherung der Landesförderhöhe hier in Thüringen ein. Kurz zu den Verankerungen der Schulsozialarbeit in der Kommune: Der Thüringische Landkreistag betont immer wieder, dass die Schulsozialarbeit zur Schule gehöre und deswegen eine Landesaufgabe sei und also nicht zu den Aufgaben auf kommunaler Ebene gehöre. Ich kann mich darüber nur wundern: Dieser Logik folgend müsste man die Möglichkeit prüfen, ob Schulsozialarbeit als Teil von Schule in multiprofessionellen Teams in staatlicher Verantwortung zu organisieren wäre. Dies würde allerdings bedeuten, dass es keine Entscheidungsmöglichkeiten der örtlichen Jugendhilfeausschüsse und keine Beteiligung der freien Träger mehr gäbe. Der üblichen Ebene gingen wahrscheinlich bei einem solchen Weg wichtige Möglichkeiten verloren. Wichtig ist – und deswegen brauchen wir die Kommune –, dass sozialraumbezogene Kriterien herangezogen werden, um zu steuern, etwa ähnlich wie im Kyffhäuserkreis. Konzeptionell müssen diese verzahnt sein mit den Schulen und lokalen Sozialräumen, um so Sozialarbeit zu gestalten. Heute geht das alles – noch –, aber eben deswegen, weil es hier um eine Aufgabe nach dem SGB VIII geht, die vom Land zwar freiwillig vollständig finanziert wird, aber eben von den örtlichen Trägern der Jugendhilfe in Kooperation mit Schulen durchgeführt wird. Das machen wir im Übrigen nicht, weil Haushalte schwierig sind, Herr Bühl, sondern das machen wir, weil wir die Schulsozialarbeit wichtig finden.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Frau Baum, ich habe den Eindruck – ich will es Ihnen nicht unterstellen –, auch in den Fragen hier im Ausschuss, dass Sie dieses Thema noch nicht ganz durchdrungen haben; daher auch Ihre Rede hier zu diesen Verträgen in der Schulsozialarbeit.
(Zwischenruf Abg. Montag, FDP: Das muss
doch nicht sein!) Aber auch hier kann ich Ihnen als Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses in Gera berichten, dass das Vertrauen der letzten Jahre in das Land dazu geführt hat, dass wir mit den Trägern vor Ort die teilweise auf ein Jahr befristeten Arbeitsverhältnisse auf zwei Jahre machen konnten. Das war nur ein kleines Level. Jetzt werden wir in Zukunft mit den Trägern vor Ort unbefristete Verträge aushandeln können, weil die Träger und die örtlichen Träger auf das Land und auf dieses Gesetz vertrauen. Das ist ein wichtiger Schritt für die Arbeiter/-innen in unserem Land, aber auch für die Schüler/-innen in unseren Schulen. Zu solch einem Gesetzentwurf entstehen oftmals Anhörungen und nochmals Anhörungen – schriftlich und mündlich. Natürlich möchte die AfD nicht Expertinnen und Experten vor Ort befragen, sondern bezieht sich – aus meiner Sicht auch zu Recht – auf den Landkreistag. Es wurde natürlich die Möglichkeit eines Entschließungsantrags und eines Änderungsantrags in diesem Entwurf benutzt. Werte Abgeordnete, werte Präsidentin, wir haben dazu im Bildungsausschuss eine ausführliche Anhörung gehabt. In der Anhörung haben ausnahmslos alle Anzuhörenden die geplante gesetzliche Sicherung durch Schulsozialarbeit begrüßt – alle. Daneben gab es eine ganze Reihe von wichtigen Anregungen zum Thema „Jugendförderung“. Geäußert wurde zum Beispiel die Mahnung, nicht nur den Ausbau der Schulsozialarbeit zu stärken, die Stärkung der örtlichen Jugendförderung sollte nicht vergessen werden. Mehrfach kam von den Anzuhörenden die Anregung, auch den Landesjugendförderplan im Landeshaushalt mit einer Mindestsumme zu versehen. Dieser Punkt wurde von der CDUFraktion in einem Änderungsantrag aufgegriffen. Auch wurden die Verteilungsfragen innerhalb der Richtlinie und weitere Punkte angesprochen. Einige davon haben Niederschlag in einem Entschließungsantrag zur Jugendförderung gefunden, den die Koalitionsfraktionen und die CDU gemeinsam einbringen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Gesetzesvorschlag von Rot-Rot-Grün hat im Ausschuss zu einer Diskussion jugendpolitischer Themen geführt. Das Ergebnis dessen war einerseits eine zeitliche Verzögerung des Beschlusses und andererseits eine inhaltliche Erweiterung unseres ursprünglichen Antrags. Wir haben die Debatte geführt und heraus kamen eine Erweiterung des Gesetzentwurfs durch den Änderungsantrag der CDU und ein Entschließungsantrag, in dem Rot-RotGrün und die CDU gemeinsam die Stellung der Jugendpolitik in Thüringen feststellen und einige Auflagen für die kommende Zeit in den Blick nehmen. Einige Worte möchte ich zu dem Änderungsantrag der CDU sagen, der sich aus der Anhörung ergeben hat: So wie die örtlichen Träger der Jugendhilfe auf der kommunalen Ebene für die örtliche Aufgabe wird auch das Land für den Bereich der Landesaufgaben bei der Förderung der Jugendhilfe eine eigene Planung durchführen. Dies ist niedergelegt im Landesjugendförderplan. Wenn einmal im Rahmen von Planungen Mindestfördersummen festgelegt werden, so werden diese im Rahmen des Planungsprozesses durch Akteure von Politik und Verwaltung sehr oft als Obergrenzen verstanden. Dies ist aus unserer Sicht die Gefahr und dies waren und sind unsere Bedenken bei der Festlegung einer Mindestsumme für den Kinder- und Jugendförderplan des Landes. Wir haben dem Ansinnen der CDU jetzt zugestimmt, dies so zu machen. Aber ich, wir werden versprechen – und das will ich Ihnen auch als Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses in Gera oder als Sozialarbeiter sagen –: Ein solches Verständnis, dass die Summen zugleich als prinzipielle Festlegung nach oben begriffen werden und nicht mehr an den konkreten Bedarfen angesetzt werden, wird auf unseren Widerspruch, ja, auf unseren Widerstand treffen, weil das eine Prinzipienfrage ist. Wir legen im Gesetz hier nicht die Qualität fest, also wie es umgesetzt wird, sondern nur, wie Quantitäten festgelegt werden. Und wenn immer mehr Quantitäten hinzukommen, werden Qualitäten sinken. Das ist wie überall: Wenn ich eine höhere Qualität habe und möchte, muss ich eben auch mehr Geld ins System geben.
(Beifall DIE LINKE)
Außerdem ist es üblich – ich muss schneller machen –, dass es, meine sehr verehrten Damen und Herren, bei den wichtigen Gesetzesvorhaben um prinzipielle Diskussionen geht, Entschließungsanträge gefasst werden, ja, Aufgaben abgebildet werden. So ist es eben auch mit dem von den Koalitionsfraktionen und der CDU gemeinsam vorgelegten jugendpolitischen Entschließungsantrag, für den wir heute ebenfalls um Zustimmung werben. Er formuliert zunächst eine grundlegende Zustimmung zu den in Thüringen bestehenden Förderstrukturen der Jugendhilfe in den drei Säulen und spricht die politische Absicht aus, alle drei Bereiche auch weiterhin bedarfsorientiert, stabil und zuverlässig zu fördern. Uns als Linke war und ist hier die Herstellung des engen Zusammenhangs der örtlichen Jugendförderung besonders wichtig, denn für diesen Bereich hat heute die diskutierte Gesetzesänderung keine, ja, leider keine Verbesserung gebracht – vielleicht in Zukunft. Der Entschließungsantrag …
Sechstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes – nachhaltige Stärkung der Schulsozialarbeit
Ja, schade. Wir machen heute drei wichtige Themen: Wir verbessern die Schulsozialarbeit, wir legen leider Gottes die Mindestfördersumme für den Landesförderplan fest
(Heiterkeit DIE LINKE)
und wir machen die jugendpolitische Standortbetreuung für die Jugendarbeit in Thüringen, die wir auch in Zukunft weiterhin begleiten wollen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Sechstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes – nachhaltige Stärkung der Schulsozialarbeit
Sehr geehrte Damen und Herren, ich unterbreche jetzt die Sitzung und auch die Aussprache für unsere Hygienepause. Wir setzen fort um 11.10 Uhr. Vielen Dank.
Sechstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes – nachhaltige Stärkung der Schulsozialarbeit
Wir würden die Lüftungspause dann beenden und im Tagesordnungspunkt 1 fortfahren, wenn Sie dann Ihre Plätze wieder einnehmen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben die Redeliste abgearbeitet, die mir vorliegt. Gibt es zu dem Tagesordnungspunkt 1 von den Abgeordneten noch eine Wortmeldung? Das kann ich nicht erkennen. Dann erhält Minister Holter das Wort für die Landesregierung.
Sechstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes – nachhaltige Stärkung der Schulsozialarbeit
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wenn ich gefragt werden würde, was heißt es, Verantwortung für Thüringen zu übernehmen, dann würde ich auf die Fraktionen und die Abgeordneten der Linken, der Grünen, der SPD und der CDU verweisen, weil Sie heute ein Gesetz verabschieden, das tatsächlich Verantwortung bedeutet, Verantwortung für Thüringen, Verantwortung für die junge Generation, um deutlich zu machen, dass Schulsozialarbeit und auch Jugendarbeit auf finanziell stabile Füße gestellt wird und damit auch Planungssicherheit für alle Beteiligten da ist. Ich glaube, das ist heute ein wichtiger Tag für Thüringen. Eine solche Entscheidung kenne ich aus kaum oder aus gar keinem Land und damit ist Thüringen Vorreiter und zeigt, was es heißt, für die junge Generation diese Verantwortung zu übernehmen.
(Beifall DIE LINKE)
Wir haben hier in diesem Hohen Haus, meine Damen und Herren, schon sehr oft über Schulsozialarbeit gesprochen. Schule ist heute nicht mehr nur ein Lernort, sondern jenseits auch von den CoronaZeiten ein Lebensort. Darüber haben die Kolleginnen und Kollegen gesprochen. Es ist doch einfach so, Herr Jankowski: Schülerinnen und Schüler, ob klein oder groß, haben ihre Alltagsprobleme, die sind aus der Familie, aus dem Alltag, die Gesellschaft hat sich verändert. Ich glaube, das negieren Sie nicht. Sie bringen diese Probleme logischerweise mit in die Schule, die werden nicht an der Schultür abgegeben, und sie bringen sie mit ins Klassenzimmer und das hat auch Auswirkungen auf den Lernfortschritt der jeweiligen Kinder bzw. Jugendlichen. Wir wollen – die Koalition und auch die CDU beziehe ich mit ein – diese Schülerinnen und Schüler nicht mit diesen Problemen, mit ihren individuellen Problemen allein lassen, im Gegenteil, sie brauchen die Unterstützung.
(Beifall DIE LINKE)
Im Gegensatz zu Ihnen, Herr Jankowski, können wir die Lehrerinnen und Lehrer damit nicht allein lassen, auch noch diese individuellen Probleme der Schülerinnen und Schüler zu lösen. Da unterscheiden wir uns. Ja, wir unterscheiden uns. Sie wollen – Ihr Fraktionsvorsitzender Björn Höcke hat hier mehrfach zu seinem Prinzip der Schule gesprochen – eine Schule, an der Zucht und Ordnung herrscht, in der also die freie Entwicklung des Einzelnen nicht möglich ist. Wir wollen eine andere Schule, wollen eine freie Schule, eine demokratische Schule, eine Schule, in der sich die Kinder frei entwickeln und entfalten können. Das ist der Unterschied zwischen uns.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Deswegen brauchen wir auch die Schulsozialarbeit, um diese freie Entwicklung der Kinder zu ermöglichen. Doch, Herr Jankowski, das ist der wesentliche Unterschied zwischen uns. Deswegen ist Schulsozialarbeit so wichtig. Dass die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter eine unverzichtbare Aufgabe erfüllen, versteht sich von selbst, darüber ist hier gesprochen worden. Ich kenne dieses Thema spätestens seit 1998. Die Bedarfe, von denen Sie gesprochen haben, nehmen nicht ab, sondern die Bedarfe haben sich in den letzten Jahren deutlich entwickelt. Es geht darum, den Lehrerinnen und Lehrern Hilfestellung zu geben, Eltern, die Unterstützung brauchen, zu unterstützen und natürlich die Schülerinnen und Schüler. Deswegen ist Schulsozialarbeit heute unverzichtbar und sie wird auch in Zukunft unverzichtbar sein. Genau das ist der Grund, warum die Koalitionsfraktionen diesen Gesetzentwurf eingebracht haben. Es geht darum, die Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe weiter auszubauen. Unterhalten Sie sich doch mal bitte mit Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern bzw. auch mit den Trägern! Das ist auch noch ein Unterschied. Die Lehrerinnen und Lehrer und die Erzieherinnen und Erzieher in den Horten sind Landesbedienstete. Für die bin ich der Dienstherr, aber für die Schulsozialarbeiter und Schulsozialarbeiterinnen bin ich eben nicht der Dienstherr. Das ist auch wichtig, dass ich nicht der Dienstherr bin, sondern die müssen frei sein in ihrem Wirken an den Schulen.
(Beifall DIE LINKE)
Das ist ja auch noch ein wesentlicher Unterschied. Wenn man sich mit ihnen unterhält, dann wollen sie Planungssicherheit. Sie wollen natürlich auch wissen, ob sie eine Lebensplanung machen können, ob sie tatsächlich in einer unbefristeten Beschäftigung an einer Schule tätig sein können, um dann auch ihre Arbeit zu kreieren, natürlich auch ihren Lebensentwurf nicht nur zu entwickeln, sondern auch umsetzen zu können. Deswegen geht es um die nachhaltige Stärkung der Schulsozialarbeit. Es geht genau um diese Planungssicherung, und die wird mit diesem Gesetz auch geschaffen. Selbstverständlich kann man in einem Gesetz nur einen Mindestbedarf formulieren. Darüber haben die Kolleginnen und Kollegen geredet. Das heißt aber nicht, dass damit der Bedarf gedeckt ist. Ich bin der Überzeugung, der Bedarf ist weitaus höher. Die These, die Sie ja wiederholt haben, jede Schule braucht einen Sozialarbeiter bzw. eine Sozialbearbeiterin, ist auch richtig, denn die Unterstützung, von der ich und die Kolleginnen und Kollegen der vier genannten Fraktionen gesprochen haben, wird so sein und die wird in Zukunft auch notwendig sein. Deswegen ist es wichtig, dass genau dieses Gesetz so verabschiedet wird. Ja, wir haben mit dem Haushalt 2020 die 22,25 Millionen Euro eingestellt. Da stand sofort die Frage: Ja, das sind mehr Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter an den Schulen, aber da kannst du nur einen Vertrag für ein Jahr machen. Wer lässt sich darauf ein, wo es genug unbefristete Angebote auch in der Sozialarbeit gibt? Deswegen haben wir eine Verantwortung – und die Verantwortung übernimmt die Koalition mit der CDU zusammen. Wir haben euch reingeholt ins System der Schulsozialarbeit und wir geben euch Sicherheit, dass ihr auch perspektivisch auf euren Stellen weiterbeschäftigt werden könnt. Das ist eine Verstetigung der Mittel für die nächsten Jahre. Genau das wird mit diesem Gesetz auch umgesetzt. So ist es, meine Damen und Herren, in der Schulsozialarbeit. Nun, Herr Bühl, hat die CDU den Finger in die Wunde gelegt, also dort ein Problem aufgerufen: Wenn wir das schon in der Schulsozialarbeit so machen, warum machen wir das eigentlich nicht beim Landesjugendförderplan, um hier auch eine Planungssicherheit und eine Mindestgarantie/Mindestausstattung gesetzlich festzulegen? Genau das ist in diesem parlamentarischen Verfahren dann auch herausgearbeitet worden. Die Landesjugendförderplanung obliegt dem Freistaat als überörtlichem Träger der Jugendhilfe – damit meinem Ministerium, deswegen rede ich auch hier. Wir sind gefragt, ob wir tatsächlich hier auch eine Garantie und damit Planungssicherheit für alle Beteiligten ermöglichen. – Sie haben darüber gesprochen, die anderen Kollegen auch. Ja, es geht um bezahlte Fachkräfte, die tarifgerecht entlohnt werden sollen. Es geht am Ende – da sind wir uns vollkommen einig – nicht nur darum, dass da irgendwelche Menschen beschäftigt sind, die dann irgendwas tun, sondern es geht um qualitativ gute Angebote. Es geht um die Umsetzung der Jugendarbeit und der Jugendverbandsarbeit sowohl auf Landesebene als auch vor Ort. Das ist wichtig, dass wir jetzt wie bei der Schulsozialarbeit die entsprechenden Garantien geben können. Die Landesregierung unterstützt ausdrücklich diesen Weg, den die CDU vorgeschlagen hat. Der wird ja von den Koalitionsfraktionen mitgetragen – auch dafür herzlichen Dank. Es gibt den Entschließungsantrag von R2G, also von den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD und der CDU, den ich voll inhaltlich unterstütze. Ich will aber eine kleine Anmerkung machen: Die zeitliche Dimension, der Zeitrahmen, der vorgegeben ist, ist ambitioniert. Ob ich das mit meinen Kolleginnen und Kollegen einhalten kann, müssen wir uns noch mal gemeinsam anschauen. Wichtig ist aber, dass wir uns einig sind, dass die Jugendarbeit Planungssicherheit benötigt und dass wir die gesetzliche Festschreibung einer Mindestförderung für den Landesjugendförderplan jetzt auch erreichen können. Bereits im September 2017 hat der Landesjugendhilfeausschuss die Erarbeitung einer fachlichen Grundlage qualitativer Planungsprozesse in der Kinder- und Jugendhilfe in Thüringen beschlossen. Es waren die Vertreterinnen und Vertreter der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die gemeinsam mit meinem Ministerium in seiner Funktion als Landesjugendamt im Sommer 2019 zum Austausch mit einer Arbeitsgruppe des Landesjugendhilfeausschusses ein Papier erarbeitet haben, was als „Arbeitshilfe Jugendhilfeplanung“ im September 2019 vom Landesjugendhilfeausschuss beschlossen wurde. Diese Arbeitshilfe wird zur Umsetzung der im Antrag formulierten Bitte an die Landesregierung wichtige und entscheidende Grundlagen liefern, denn erstens die Jugendhilfeplanung ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe der Kinder- und Jugendhilfe in Zuständigkeit der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe; zweitens die Intention und die fachliche Zielrichtung muss daher immer sein, die örtlichen Träger nicht nur finanziell, sondern eben auch fachlich in ihren eigenen Planungsprozessen zu unterstützen und zu begleiten. Drittens als Letztes: Aus dem Prozess der Fachberatung können Bedarfe entstehen, die möglicherweise über eine landesgesetzliche Regelung abgesichert werden müssen. Das ist ja das, was wir genau mit den ersten Entscheidungen bereits getan haben. Grundlegende Voraussetzung für dieses Vorhaben ist der Dialog mit den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe auf Augenhöhe und in gemeinsamer Kooperation. Den Ansatz und die Grundhaltung unterstützt der Entschließungsantrag durch seine Formulierung und seinen Inhalt. Daher wird er von mir ausdrücklich unterstützt. Meine Damen und Herren, heute – wie mehrere gesagt haben – ist ein wichtiger Tag, ein guter Tag für Thüringen. Das sage ich – auch wenn es der dritte oder vierte Ausspruch heute ist – auch selbst noch mal. Denn wir können nicht genug tun, um junge Menschen bei ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu unterstützen und zu fördern. Wir können nicht genug tun, ihre Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe und eine eigenverantwortliche Lebensgestaltung zu verbessern, und wir können nicht genug tun, eine qualitative Arbeit in der Kinder- und Jugendarbeit zu unterstützen. Deswegen bin ich der Überzeugung, dass sowohl der Gesetzentwurf, der hoffentlich jetzt als Gesetz verabschiedet wird, und der Entschließungsantrag genau das zum Ausdruck bringen. Ein politischer Wille wird in ein Gesetz umgesetzt und unterstützt und durch den Entschließungsantrag werden uns sozusagen die Leitlinien für die zukünftige Arbeit mit vorgegeben und das ist auch gut so. Wer das alles will, meine Damen und Herren – auch der beiden Oppositionsfraktionen, die das nicht wollen; die tragen keine Verantwortung für das Land Thüringen und unterstützen nicht das Wohl der Kinder und Jugendlichen in Thüringen –, hat nur eine Chance, nämlich diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. Danke für die Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, SPD)
Sechstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetzes – nachhaltige Stärkung der Schulsozialarbeit
Vielen herzlichen Dank. Gibt es jetzt aus den Reihen der Abgeordneten noch Wortmeldungen? Das kann ich nicht erkennen. Dann würden wir in die Abstimmung eintreten. Wir stimmen zunächst ab über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport in der Drucksache 7/983. Wer für diese Beschlussempfehlung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen und die CDU-Fraktion in Teilen. Vielen Dank. Wer ist dagegen? Wer enthält sich? Bei Enthaltungen der AfDund FDP-Fraktion ist die Beschlussempfehlung damit angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/153 unter Berücksichtigung der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer für diesen Gesetzentwurf ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Und die CDU-
Fraktion!) und die CDU-Fraktion. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf? Wer enthält sich? Bei Enthaltungen der FDP-Fraktion und der AfD-Fraktion ist der Gesetzentwurf damit angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer ist für den Gesetzentwurf, der erhebt sich bitte vom Platz. Das sind die Koalitionsfraktionen und die CDU-Fraktion. Wer ist gegen den Gesetzentwurf? Wer enthält sich? Damit ist der Gesetzentwurf bei Enthaltungen der FDP-Fraktion und der AfD-Fraktion angenommen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Dann stimmen wir noch über den Entschließungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/943 ab. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die FDP-Fraktion und die CDU-Fraktion. Wer gegen diesen Entschließungsantrag stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich? Das ist die AfD-Fraktion. Damit ist der Entschließungsantrag angenommen. Vielen Dank. Dann können wir den Tagesordnungspunkt schließen. Wir treten ein in den Tagesordnungspunkt 2 Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 7/651 - Neufassung ZWEITE BERATUNG Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Herr Montag nickt. Herr Abgeordneter Bergner.
Sechstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben uns im Ausschuss für Inneres und Kommunales verständigt, dass auch unser Antrag mit in die Ausschussdebatte kommen soll und die Chance hat, auch mit in die Anhörung zu kommen. Deswegen verzichte ich heute hier an dieser Stelle auf die inhaltliche Debatte und beantrage namens meiner Fraktion die Überweisung dieses Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Inneres und Kommunales. Danke schön.
(Beifall FDP)
Sechstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream, der Thüringer Landtag berät heute ein weiteres Sechstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung, dieses Mal einen Gesetzentwurf der FDP-Fraktion. Ich will vorab ankündigen, dass wir uns dazu entschieden haben, den Gesetzentwurf nach der heutigen zweiten Beratung an den Innen- und Kommunalausschuss zu überweisen. So haben wir es in der letzten Ausschusssitzung bereits besprochen. Ich will aber auch die Gelegenheit nutzen, inhaltlich auf diesen Gesetzentwurf einzugehen, um die Position meiner Fraktion deutlich zu machen. Wir sind sehr dafür, die Thüringer Kommunalordnung zu modernisieren. Dazu gehört es auch, dass es den Gemeinderäten und Kreistagen möglich wird, digitale Sitzungen abzuhalten und auf diesem Wege Beschlüsse zu fassen. Die Corona-Krise hat in vielen Bereichen einen Digitalisierungsschub ausgelöst. Unternehmen, in denen es vorher undenkbar war, dass Mitarbeiter im Homeoffice arbeiten, aber auch Vereine, in denen viele Mitglieder erstmals an einer Videokonferenz teilgenommen haben, sind nur zwei Beispiele. Wir als SPD sind davon überzeugt, dass wir diese Möglichkeiten in bestimmten Ausnahmesituationen auch unseren Gemeinderäten und Kreistagen eröffnen müssen.
(Beifall SPD)
Denn eine digitale Ratssitzung ist besser als gar keine Ratssitzung.
(Beifall SPD)
Ich betone den Ausnahmecharakter deshalb, weil wir auch meinen, dass der direkte Austausch und die politische Debatte im Ratssaal prägende Bestandteile der demokratischen Kultur in den Gemeinden und Landkreisen sind. Digitale Sitzungen dürfen deshalb die regulären Sitzungen nicht ersetzen, sie sollen sie aber – wo möglich und notwendig – ergänzen. Wie der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion, den wir vorletzte Woche an den Ausschuss überwiesen haben, enthält auch der FDP-Entwurf eine Regelung, nach der in Ausnahmefällen der Hauptausschuss anstelle des Gemeinderats entscheiden soll. Hier ergibt sich auf Gemeindeebene das Problem, dass erst in Gemeinden ab 1.000 Einwohnern überhaupt eine Pflicht zur Bildung eines Hauptausschusses besteht. In allen anderen Gemeinden, in denen es womöglich keinen Hauptausschuss gibt, liefe diese Regelung leider ins Leere. Hinzu kommt, dass der Hauptausschuss nach der Thüringer Kommunalordnung auf den Bürgermeister und sechs weitere Mitglieder begrenzt ist. Besonders in großen Gemeinden führt dies zu dem Problem, dass das politische Spektrum und das Stärkeverhältnis des Gemeinderats nur unzureichend im Hauptausschuss abgebildet werden können. Die Thüringer Kommunalordnung trägt diesem Legitimationsmangel durch § 26 Abs. 2 Rechnung, da sie hier wesentliche Entscheidungskompetenzen dem Gemeinderat zuordnet und eine Übertragung der Beschlussfassung an einen Ausschuss, einschließlich des Hauptausschusses, verbietet. Abschließend ergibt sich für uns die Frage, ob es der Ausgestaltung des Hauptausschusses als Krisenausschuss überhaupt bedarf, wenn gleichzeitig Möglichkeiten geschaffen werden, durch Videokonferenzen zu tagen und Beschlüsse durch elektronische Verfahren zu fassen. Wir werden all diese Fragen mit in den Innen- und Kommunalausschuss nehmen und ich freue mich auf die dortige Debatte. Vielen Dank.
(Beifall SPD)
Sechstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Merz und herzlichen Glückwunsch zu Ihrer ersten Rede im Thüringer Landtag.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Als Nächster erhält Abgeordneter Walk von der CDU-Fraktion das Wort. Er möchte nicht. Dann habe ich noch Herrn Czuppon von der AfD-Fraktion.
Sechstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer, wir brauchen keine Vielzahl von Gesetzentwürfen zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung. Ihr handwerklich schlecht gemachter Gesetzentwurf ist bereits im Plenum am 13. Mai dieses Jahres mit großer Mehrheit an einer Ausschussüberweisung gescheitert. Das können Sie jetzt nicht dadurch kaschieren, indem Sie sich mit ihrem gescheiterten Gesetzentwurf einem vom letzten Plenum an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesenen Gesetzentwurf der CDU mit eigenem Änderungsantrag vom 10. Juni dieses Jahres anschließen. Denn dieser beinhaltet nach Auffassung unserer Fraktion nur eine rechtswidrige Digitalisierung der Sitzungen kommunaler Gremien unter Ausschluss der Bürger. Dies hat auch der Gemeinde- und Städtebund Thüringen so zum Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Artikel 3 des Mantelgesetzes vorgetragen.
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Ich schen-
ke Ihnen eine Schiefertafel!) Eine von Ihnen hierzu vorgetragene Stärkung des Eilentscheidungsrechts von Bürgermeistern und Landräten lehnen wir ebenfalls schlichtweg ab.
(Beifall AfD)
Denn wir wollen im Gegensatz zu Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren von der FDP und Frau Bergner von Bürger für Thüringen, Gemeindeund Stadträte sowie Kreistage stärken und nicht durch die Hintertür des Eilentscheidungsrechts entmachten.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Wie lange
machen Sie denn schon Kommunalpolitik?) Bei der Thüringer Kommunalordnung brauchen wir nur eine nachhaltig ausgewogene Änderung, die sich an den örtlichen Bedürfnissen orientiert, nämlich Haupt- und Kreisausschüsse, die endlich den Wählerwillen ohne Beschränkung der Anzahl ihrer Mitglieder ausreichend abbilden – mehr nicht. Ihr Änderungsantrag vom 10. Juni dieses Jahres ist inhaltlich nicht so schlecht, da er viele Forderungen unseres Änderungsantrags vom 13. Mai dieses Jahres zu Artikel 3 des Mantelgesetzes übernommen hat. Aber wir sind das Original. Deswegen rufen wir Sie auf, unserem Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der CDU für ein Sechstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung demnächst hier im Plenum zuzustimmen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Lassen Sie
sich mal vorlesen, wann Ihr Antrag drankam!)
Sechstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung
Gibt es noch weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht erkennen. Für die Landesregierung hat sich Staatssekretärin Schenk zu Wort gemeldet.
Sechstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich kann nicht garantieren, dass ich hier eine ähnlich emotionale Debatte zur Thüringer Kommunalordnung bieten kann, aber will mich trotzdem bemühen die wesentlichen Fakten zusammenzutragen, die, denke ich, das wichtige Anliegen durchaus verdient hat. Zu dem von der Fraktion der FDP vorgelegten Gesetzentwurf für ein Sechstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung hat Herr Minister Maier in der 12. Sitzung des Thüringer Landtags am 13. Mai 2020 bereits dargelegt, dass die beabsichtigte Flexibilisierung und auch die Erweiterung der kommunalen Handlungsmöglichkeiten in einer Ausnahmesituation, wie wir sie derzeit erlebt haben und immer noch erleben, grundsätzlich zu begrüßen sind. Dies gilt natürlich insbesondere dann, wenn längerfristig – und ich denke, davon können wir gegenwärtig sprechen – keine Plenarsitzungen in Form von Präsenzsitzungen stattfinden können und die kommunalen Gremien sich schlicht nicht treffen können. Viele von Ihnen sind wie ich selbst in Gemeinderäten oder Kreistagen aktiv und haben in der Vergangenheit erlebt, wie schwierig es ist, eine Meinungsbildung oder einen Entscheidungsfindungsprozess in der unfreiwillig sitzungsfreien Zeit zu erreichen. Die Intention des Gesetzentwurfs der FDP-Fraktion wird mit den unterschiedlichen Ansätzen, wie auch in der Plenarsitzung am 5. Juni von der CDU-Fraktion bereits eingebracht, eben diesem Problem gerecht, und es ist nachvollziehbar gewesen, dass man hierzu eine Ausschussdebatte im Innen- und Kommunalausschuss heranziehen will. Die FDPFraktion hat nun hier quasi den Änderungsantrag zur CDU-Vorlage eingebracht, was im Wesentlichen ja dem jetzt zu beratenden Gesetzentwurf der Fraktion entspricht. In der ersten Beratung dieses Gesetzentwurfs haben wir bereits dargestellt, dass es für diese beabsichtigte Flexibilisierung und Erweiterung der kommunalen Handlungsmöglichkeiten einer umfassenden verfassungsrechtlichen Prüfung bedarf und natürlich auch einer umfassenden Abwägung der Gründe des öffentlichen Wohls. Die Regelungen für die kommunalen Handlungsmöglichkeiten müssen dabei immer so formuliert sein, dass sie die verfassungsrechtlich notwendige Bestimmtheit erkennen lassen, wann sie also jeweils zur Anwendung kommen sollen. Dieser Forderung und diesem Bedürfnis wird auch die Neufassung nicht gerecht. In der Neufassung wurde zwar der Anmerkung Rechnung getragen, dass Regelungen für die Landkreisebene aufgenommen wurden, aber die verwendeten Begriffe wie „Ausnahmefall […] wie eine […] Katastrophe“ oder „Gefahr für Gesundheit oder Leben der Teilnehmer“ sind weiterhin nicht rechtssicher und es ist auch nicht klar zu erkennen, wann diese jeweilige Regelung zur Anwendung kommen soll. Daran ändert auch § 30a Abs. 3 bzw. analog für die Kreise § 108a Abs. 3 der Neufassung des Gesetzentwurfs nichts, wonach der Katastrophenfall durch die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister bzw. die Landrätin oder den Landrat im Einvernehmen mit dem zuständigen Ministerium hergestellt werden soll. Das steht in einem eklatanten Widerspruch zu einer anderen Regelung im Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz. Hier zu nennen wäre § 34. Danach werden der Eintritt und das Ende einer Katastrophe durch die Landkreise bzw. die kreisfreien Städte als untere Katastrophenschutzbehörde festgestellt. Der FDP-Gesetzentwurf sieht zudem vor, dass in einem Ausnahmefall wie einer Katastrophe – auf diesen problematischen Begriff bin ich eben eingegangen – alle Aufgaben vom jeweiligen Hauptausschuss beraten werden, also auch sämtliche nach § 26 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung allein dem Gemeinderat bzw. dem Kreistag vorbehaltene Aufgaben. Damit würde nicht der Gemeinderat bzw. der Kreistag, also das von der Verfassung vorgesehene unmittelbar demokratisch legitimierte Organ, sondern der Hauptausschuss über alle wichtigen Angelegenheiten entscheiden. Sehr geehrte Damen und Herren, vor dem Hintergrund der kommunalverfassungsrechtlichen Grundentscheidungen des Grundgesetzes, der Thüringer Verfassung und der Thüringer Kommunalordnung – auf die Paragrafen habe ich eben hingewiesen – bedürfen die Flexibilisierung und Erweiterung der kommunalen Handlungsmöglichkeiten in einer Ausnahmesituation, wie wir sie gegenwärtig erleben, für eine Alleinzuständigkeit des Gemeinderats bzw. des Kreistags einer sorgfältigen Abwägung und einer Gewichtung der Gründe des öffentlichen Wohls. Die dafür erforderliche Diskussion – das ist in den Redebeiträgen nicht nur in dieser Sitzung deutlich geworden –, insbesondere auch mit den kommunalen Spitzenverbänden, sollte angesichts dieses Umstands, dass die kommunalen Gremien auch gegenwärtig seit April wieder tagen können, im Rahmen einer umfassenden Änderung der Thüringer Kommunalordnung zur Lösung der Corona-Krise – die Stichworte „digitale Beschlüsse“ usw. sind schon gefallen – die zutage tretenden Probleme lösen. Hierfür bietet sich die schon avisierte Überweisung an. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Sechstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung
Vielen herzlichen Dank. Wenn es dann keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten gibt, kommen wir zur Abstimmung. Es wurde Ausschussüberweisung an den Innenund Kommunalausschuss beantragt. Weitere Überweisungsanträge habe ich nicht gehört. Dann würden wir darüber abstimmen. Wer der Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der CDU, der FDP und die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt gegen diese Überweisung? Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist der Gesetzentwurf an den dafür zuständigen Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Über die Federführung müssen wir dann nicht abstimmen und können den Tagesordnungspunkt 2 an dieser Stelle schließen. Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 3 Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, - Drucksache 7/678 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport - Drucksache 7/984 ZWEITE BERATUNG Das Wort hat Herr Abgeordneter Tischner aus dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zur Berichterstattung.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf aus dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport berichten. Der Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen, Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes, in der Drucksache 7/678 wurde durch Beschluss des Thüringer Landtags in seiner 12. Sitzung am 13. Mai 2020 federführend an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zur weiteren Beratung überwiesen. Als mitberatende Ausschüsse haben wir hier im Plenum den Innen- und Kommunalausschuss sowie den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz bestimmt. Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport hat den Gesetzentwurf in seiner 4. Sitzung am 14. Mai und in seiner 6. Sitzung am 5. Juni 2020 beraten und ein schriftliches Anhörungsverfahren zum Gesetzentwurf durchgeführt. Angehört wurden die kommunalen Spitzenverbände und der Landessportbund. Seitens der kommunalen Spitzenverbände wurden im Rahmen der Anhörung einige Änderungsvorschläge vorgetragen, die auf Antrag der CDU-Fraktion Eingang in die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport gefunden haben. Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport empfiehlt daher, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen. Die mitberatenden Ausschüsse haben den Gesetzentwurf ebenfalls beraten und auch die Annahme des Gesetzentwurfs mit den vorgeschlagenen Änderungen aus dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport empfohlen. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, es heißt ja: Nichts ist so gut, dass man es nicht auch noch verbessern könnte. Dieser Satz trifft nun auch auf die von Rot-Rot-Grün angeregte Novellierung des Thüringer Sportfördergesetzes zu. Am Kern des Gesetzentwurfs ändern diese Korrekturen jedoch nichts und das ist auch gut so. Ziel der Novelle ist es nach wie vor, mit einer Neuformulierung des § 15 den Landkreisen und Gemeinden die Möglichkeit wieder zu eröffnen, vertragliche Vereinbarungen über eine entgeltliche Nutzung gemeindeeigener Sportstätten für den Schulsport schließen zu dürfen. So war es eigentlich auch bis zum 01.01. dieses Jahres möglich, so sieht es das Schulfinanzierungsgesetz noch immer vor und so soll es im Interesse der Kommunen jetzt auch wieder im Sportfördergesetz möglich sein. Die Änderungen, die der Sportausschuss des Landtags in seiner Beschlussempfehlung zur weiteren Verbesserung der Novellierung verankert hat, resultieren aus der schriftlichen Anhörung des Gesetzentwurfs und nehmen die Anregungen der kommunalen Spitzenverbände mit auf, wie gerade bereits erwähnt wurde. Als eine der wichtigsten möchte ich das rückwirkende Datum des Inkrafttretens der Novelle zum 01.01.2020 nennen. Dieses rückwirkende Inkrafttreten ist notwendig, um bei bestehenden vertraglichen Vereinbarungen über eine entgeltliche Nutzung kommunaler Sportanlagen für den Schulsport nicht eine sechsmonatige Lücke ab Jahresbeginn entstehen zu lassen, sondern hier selbstverständlich für die nötige unterbrechungsfreie Kontinuität zu sorgen. Daneben enthält die Beschlussempfehlung noch weitere redaktionelle Nachbesserungen. Wichtig hierbei ist mir, dass der Ausschuss auch an dieser Stelle den Anregungen der kommunalen Spitzenverbände gefolgt ist und damit für eine noch bessere praktische Anwendbarkeit der Gesetzesbestimmungen sorgt und quasi im Nebenschluss auch noch zu einer nicht zu unterschätzenden Reduktion des Verwaltungsaufwands beiträgt. Den kommunalen Spitzenverbänden danke ich daher ausdrücklich für ihre guten und hilfreichen Hinweise, die sie uns im Rahmen der Anhörung gegeben haben. Durch die entsprechenden Änderungen wird die Novelle jetzt wirklich richtig rund und meine Fraktion wird dem Gesetzentwurf in der Beschlussfassung des Sportausschusses daher ohne Weiteres und auch gern zustimmen. Ich gehe davon aus, dass dies auch für die übrigen Fraktionen gelten kann. Vielen Dank.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Sportsfreunde, heute beraten wir bereits in zweiter Lesung …
(Unruhe und Heiterkeit DIE LINKE)
Bei uns ist der Begriff sehr positiv besetzt, das sage ich voller Stolz. Als Vereinsvorsitzender des größten Sportvereins im Landkreis Eichsfeld, denke ich, darf ich ruhig den Begriff „Sportsfreunde“ verwenden.
(Beifall DIE LINKE, CDU)(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Genau so!)
Wie gesagt, wir beraten heute bereits die zweite Korrektur des neuen Sportfördergesetzes, im Speziellen § 15, der die unentgeltliche Nutzung der öffentlichen Sport- und Spielanlagen durch anerkannte Sportorganisationen, aber auch durch Schulen und Hochschulen regelt. Allein dieser Umstand zeigt, dass die Regelungen zur unentgeltlichen Nutzung, hinter der wir stehen, in der Praxis zu erheblichen Umsetzungsproblemen führen. Das Gesetz hat somit ein Praxisproblem. Leider – das muss ich an dieser Stelle noch einmal deutlich sagen – waren die Probleme absehbar. Hätte die damalige rot-rot-grüne Landesregierung auf die CDU-Fraktion gehört, die bei der Novellierung des Sportfördergesetzes eindringlich vor der Streichung des Zusatzes „in der Regel“ hinsichtlich der unentgeltlichen Nutzung von Sportstätten gewarnt hatte, hätten wir heute viele Probleme weniger.
(Beifall CDU)
Wie damals vorausgesagt, sind gerade im Zusammenwirken der kommunalen Ebene und im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs neue rechtliche Probleme geschaffen worden. Wie die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände treffend an unsere Fraktion geschrieben hat, sei ohne Not viel Porzellan zerschlagen worden. Sehr geehrte Damen und Herren, es besteht dringender Handlungsbedarf, um rechtliche Klarheit für Landkreise und Gemeinden im Rahmen des Schulsports herzustellen, da die Regelungen des Sportfördergesetzes dem Schulfinanzierungsgesetz widersprechen; das hat meine Vorrednerin gesagt, aber das haben wir auch in der letzten Debatte schon besprochen. Wichtig ist, dass die Landkreise als Schulträger nun wieder die Möglichkeit bekommen, den Gemeinden, die Sportstätten vorhalten, die Kosten dafür zu erstatten, und dass wir den Widerspruch zwischen Schulfinanzierungsgesetz und Sportfördergesetz auflösen. Diese rechtliche Klarheit stellen wir nun heute her, weshalb wir als CDUFraktion den vorliegenden Gesetzentwurf begrüßen. Doch auch dieser Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün – und das gehört auch zur Wahrheit – ist nicht frei von handwerklichen Mängeln,
(Beifall CDU)
weshalb der Thüringische Landkreistag und der Gemeinde- und Städtebund in der Anhörung mit der Begründung, erneute Unklarheiten und Missverständnisse auszuschließen, Änderungsbedarfe angezeigt haben. Wir als CDU-Fraktion haben diese Anmerkungen in einem Änderungsantrag zusammengefasst, der einstimmig im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport angenommen wurde. An dieser Stelle möchte ich kurz auf die wichtigsten Änderungen eingehen: erstens eine Klarstellung der gesetzlichen Regelungen für den Bereich des Übungsbetriebs im Nachwuchsleistungssport, zweitens mehr Spielräume für Landkreise und Gemeinden für den Abschluss vertraglicher Vereinbarungen über die entgeltliche Nutzung von öffentlichen Spiel- und Sportanlagen, drittens die Streichung der Einwilligungsregelung durch das Ministerium, weil sie in der Sache nicht begründet ist und sowohl bei den Kommunen als auch beim Land zu unnötigem Verwaltungsmehraufwand führt. Das ist auch in den Anhörungen deutlich geworden – sowohl beim Gemeinde- und Städtebund als auch beim Landkreistag –, dass sie sehr verwundert waren, weil das eigentlich vorher abgestimmt wurde, dass diese Einwilligungsregelung mit eingeführt würde. Und viertens – darauf ist Frau Klisch schon eingegangen – die rückwirkende Inkraftsetzung des Gesetzes zum 01.01.2020, denn wenn es erst nach Verkündung in Kraft getreten wäre, dann hätte das zu einer großen Finanzierungslücke für zahlreiche Gemeinden geführt, weil Einnahmen für sechs Monate gefehlt hätten. Sehr geehrte Damen und Herren, auch wenn wir heute ein weiteres Praxisproblem des Sportfördergesetzes lösen, wird dies nicht das letzte Mal sein, dass wir uns mit diesem Gesetz beschäftigen. Auch hier möchte ich Aspekte nennen und vielleicht kurz aus der Anhörung des Landkreistags zitieren: „Abschließend appellieren wir an Sie, unsere in mehreren Stellungnahmen immer wieder vorgetragenen zentralen Forderungen und Hinweise auf die Folgen sowie die Umsetzungsprobleme, die sich an das Thüringer Sportfördergesetz über den Inhalt des vorliegenden Gesetzentwurfs hinaus knüpfen, sachgerecht zu prüfen.“ In dem Zusammenhang geht der Thüringische Landkreistag auch darauf ein, dass die Verordnung, die eigentlich schon längst hätte in Kraft sein müssen, bis heute noch nicht in Kraft getreten ist. Als weiteren Aspekt möchte ich noch nennen, dass die im Gesetz festgeschriebene Summe von 5 Millionen Euro – wir hätten uns gewünscht, dass dort mindestens 5 Millionen Euro steht – gerade vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie bei Weitem nicht ausreichen wird. Denn vor Ort werden Sportstätten mehr gereinigt werden müssen, es muss Desinfektion stattfinden, sodass in diesem Bereich auch die Kosten entstehen. Dadurch, dass die Summe im Gesetz festgeschrieben ist, werden wir uns, denke ich, auch damit in kürzester Zeit beschäftigen müssen. Und was sowohl vom Landkreistag, aber auch vom Gemeinde- und Städtebund und von Vereinen gesagt wird: Die Worte „in der Regel“ wären wirklich wünschenswert gewesen, damit man vielleicht Tätigkeiten auf freiwilliger Basis, gerade im Ehrenamt weiter ermöglicht und dort auch Rechtssicherheit schafft. Wie gesagt, das sind alles Punkte, mit denen wir uns beschäftigen werden. Das heißt, um das Sportfördergesetz wird in der nächsten Zeit keine Ruhe sein, sondern wir werden uns weiter damit beschäftigen müssen. Dieser erste Schritt ist ein guter Schritt, gerade um Rechtsklarheit herzustellen. In dem Sinne stimmen wir dem als CDU-Fraktion natürlich zu. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Kollege König ist – glaube ich – ausreichend darauf eingegangen, warum diese Korrektur des Sportfördergesetzes an dieser Stelle notwendig ist. Insofern begrüßen wir das sehr und unterstützen das auch mit. Wir hatten in der letzten Debatte dazu angemahnt, dass es aus unserer Sicht keinen Genehmigungsvorbehalt durch das Ministerium braucht. Auch das ist im Prozess dankenswerter Weise korrigiert worden, genauso wie die rückwirkende Gültigkeit des Gesetzes, was zur Klärung der Rechtslage beiträgt. Ich möchte unterstützen, was Herr König gesagt hat: dass es für die Sicherheit bei den Kommunen, auch in der Zusammenarbeit mit den Vereinen sehr hilfreich wäre, wenn diese Rechtsverordnung jetzt in einem relativ schnellen Prozess auf den Weg kommt, um auch Detailfragen in der Nutzung der Sportstätten sicher zu klären. Da freuen wir uns auf eine zügige Abarbeitung und unterstützen diesen Gesetzentwurf. Danke.
(Beifall FDP)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Redezeit meiner Vorrednerin war in jedem Fall sportlich. Ich will allerdings auch noch mal auf den Sportsfreund König eingehen. Gerade im Sport haben wir uns im Landtag eigentlich immer dadurch ausgezeichnet, dass es auch einen sportlichen Umgang miteinander gab und kein unsportliches Verhalten.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Das war
mal besser!) Herr Tischner sagt: Na ja, Sie müssen besser wissen, was bei Ihnen schiefgelaufen ist. – Mein Eindruck war das jedenfalls in den letzten Jahren.
(Zwischenruf Abg. Tischner CDU: Nein, lei-
der nicht!) Natürlich kann man sich hier vorn hinstellen und erzählen: hätte, hätte Fahrradkette. Aber wir sind uns – glaube ich – alle einig, dass es zum einen gut ist, dass wir dieses Gesetzesvorhaben mit der Änderung jetzt so schnell auf den Weg gebracht haben, und wir sind uns auch einig, dass es zumindest jenseits der AfD eine sehr große Einigkeit mit Blick auf das Ziel gab und gibt, Rechtsklarheit zu schaffen. Ja, wo gearbeitet wird, da passieren auch manchmal Fehler. Und zum sportlichen Umgang gehört es vielleicht auch dazu, dann miteinander eine gute Antwort zu finden.
(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Wir und die
Anzuhörenden haben Ihnen erklärt, dass es ein Fehler ist, und Sie haben es trotzdem gemacht!) Ja, die Anzuhörenden haben es erklärt und wir haben ja auch aus der Anhörung gelernt, wir haben die Änderung aufgegriffen. Ich habe auch nicht behauptet, dass wir die Weisheit mit Löffeln gefressen haben. Das machen vielleicht andere mitunter. Das Ziel war aber klar und das will ich auch noch mal erläutern: Zum 01.01.2020 ist eine im September 2019 verabschiedete Änderung des Sportfördergesetzes in Kraft getreten und seitdem können Sportvereine sowie Schulen und Hochschulen die Sportanlagen in öffentlicher Trägerschaft unentgeltlich nutzen. Das war ja ein Ziel, an dem wir wirklich lange gearbeitet haben. Bei der Umsetzung der Neuregelung in § 15 Thüringer Sportfördergesetz ist es nun aber mancherorts auf der kommunalen Ebene zu Unsicherheiten bezüglich der entgeltlichen und unentgeltlichen Nutzung durch den Schulsport gekommen. Um diese Unsicherheiten zu beseitigen, sollen durch die Novellierung die Landkreise als Schulträger mit den Kommunen als Eigentümer der Sportanlagen zukünftig wieder vertragliche Vereinbarungen schließen können. Mit dem rot-rot-grünen Gesetzentwurf in der Drucksache 7/678 soll eine Nutzungsvereinbarung zwischen Landkreisen und Kommunen durch folgende Änderungen ermöglicht werden. Ich lese sie noch mal kurz vor: In § 15 Abs. 2 werden die Worte „Schulen und Hochschulen“ aus Satz 1 gestrichen. Die folgenden Sätze des Absatzes 2 werden durch die neu eingefügten Absätze 3 bis 5 so umformuliert, dass die Möglichkeiten zu einer entgeltlichen Nutzungsvereinbarung eröffnet werden. Ich erinnere auch noch mal ganz kurz an den Verfahrensablauf. Die erste Lesung hatten wir im Mai 2020, alle Rednerinnen, außer der AfD, haben sich dazu bekannt, die rechtlichen Unklarheiten im Sinne der Kommunen möglichst schnell beseitigen zu wollen. Ja, Sie von der CDU wollen gern den Triumph – auch wenn Sie nach hinten schauen, das ist auch eine interessante Perspektive von hier vorn, die Hinterköpfe der CDU-Abgeordneten bestaunen zu dürfen.
(Heiterkeit CDU)
Jetzt schauen Sie wieder her, schön, die Aufmerksamkeit ist da. Sportlich, sportlich.
(Beifall DIE LINKE)(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Wir haben zu-
gehört!) Sie haben zugehört, ich merke das schon. Sie sind multitaskingfähig und Sie bleiben in Bewegung, Sie drehen sich hin und her, alles sehr sportlich. Gut, lange Rede, kurzer Sinn. Wir haben uns, wie gesagt, dann auch im Bildungsausschuss am 14. Mai damit befasst. Es gab den Beschluss zur schriftlichen Anhörung. Die Anzuhörenden haben uns mitgeteilt, wo sie die Schwierigkeiten und die Fehler sehen. Es gab am 5. Juni 2020 die Änderungswünsche vom Gemeinde- und Städtebund in Zuschrift 7/167 und vom Landkreistag in Zuschrift 7/166, die mündeten in einem Änderungsantrag der CDU – halleluja – in Vorlage 7/524. RotRot-Grün hat all diese Änderungen unterstützt. Nehmen Sie es doch einfach mal an und wahr: Wir haben Ihren Änderungsantrag selbstverständlich und gern unterstützt und aufgegriffen.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Das kön-
nen wir öfter so machen!) Was folgt daraus? Die rechtliche Klarstellung zu Spezialgymnasien. – Ja, wir sollten gönnen können, sich gegenseitig auch mal anerkennen. Ihr Änderungsantrag war richtig, wir stimmen ihm zu, es tut gar nicht weh. So kann man sachlich zueinander finden. Die Spielräume bei der Vertragsgestaltung zwischen Kommunen und Schulträgern werden erweitert und eine Zustimmung des Ministeriums zu den Vertragsvereinbarungen ist auch nicht mehr notwendig. Das Gesetz tritt rückwirkend zum 1. Januar 2020 in Kraft. Der Änderungsantrag wurde im Ausschuss sogar einstimmig beschlossen. So finden wir es auch in der Beschlussempfehlung. Jetzt freue ich mich auf ein sportliches Miteinander und eine gemeinsame Verabschiedung, auch wenn es nicht das letzte Mal sein wird, dass wir uns dem Sportfördergesetz gewidmet haben. Danke schön.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes
Vielen herzlichen Dank. Ich bin mir nach der Debatte noch nicht sicher, ob wir „Sportsfreund“ jetzt positiv oder negativ gebrauchen hier im Hohen Hause, aber wir werden das sehen.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Positiv!)
Für die AfD-Fraktion erhält Abgeordneter Thrum das Wort.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes
Sehr geehrte Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Gäste, es ist schon immer wieder erstaunlich, wie Frau Rothe-Beinlich hier mit ihren unsachlichen Äußerungen gegenüber unserer Partei spaltet.
(Beifall AfD)
Ich möchte das an der Stelle mal klarstellen. Auch wir werden im Endeffekt dieser Gesetzesänderung zustimmen. Nichtsdestotrotz diskutieren wir hier zum wiederholten Male über das Thüringer Sportfördergesetz. Die Praxis lehrt uns: Wo einmal Pfusch ist, da kommt auch immer wieder welcher dazu. Das ist in diesem Fall auch so. Wenn wir es denn mal richtig machen wollen, dann werden wir uns auch in Zukunft hier in diesem Haus noch länger über dieses Thema streiten müssen. So können wir uns noch nicht abschließend auf die Schultern klopfen, meine Damen und Herren. Natürlich ist es gut gemeint, dass die Sportanlagen öffentlicher Träger für den Vereinssport unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung stehen und nach dem Protest der Kommunen nun auch Verträge zwischen den Schulträgern und Städten und Gemeinden zur Nutzung für den Schulsport wieder geschlossen werden können. Aber mal ernsthaft: Wie kommen Sie darauf, dass pauschal 5 Millionen Euro vom Land für die Einnahmeausfälle der Kommunen ausreichend seien? Wurde das irgendwie beim Roulette ausgespielt oder ausgewürfelt? Für uns ist das unerklärlich und es fällt uns auch schwer, das nachzuvollziehen.
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Da müs-
sen Sie mal in die 6. Legislatur gucken, das ist alles diskutiert worden!) Deshalb habe ich mich in die Spur gemacht und mit Bürgermeistern und meinem Wahlkreis gesprochen, die natürlich über die Zustände in ihrer Gemeinde am besten Bescheid wissen. Alle bestätigen mir: Wenn man diese 5 Millionen Euro auf Thüringen hochrechnet, wird das auf keinen Fall ausreichen. Wir gehen von einem Vielfachen dieser 5 Millionen Euro aus. Fest steht außerdem, dass die Ausgleichszahlungen nach dem Kriterium der Einwohnerzahl der betroffenen Kommunen und Landkreise den ländlichen Raum zusätzlich benachteiligen werden. Klar wurden in den letzten Monaten über das Gesetz zur Sicherung der kommunalen Haushalte und das Mantelgesetz ein paar Trostpflaster verteilt. Aber wenn wir uns vorstellen, dass die Kommunen ihren eigenen Investitionsstau auf 1,5 Milliarden Euro beziffern, dann ist dieses Trostpflaster eben auch schnell abgerieben, vor allem dann, wenn für die freiwilligen Leistungen in einer Kommune – und dazu gehören die Sport- und Spielanlagen – die völlig aus der Luft gegriffenen 5 Millionen Euro vom Land zur Beseitigung der Einnahmeausfälle ausreichen sollen.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Wir
haben im Ausschuss darüber geredet!) Ich mache Ihnen einen Vorschlag. Wir sind gern konstruktiv.
(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Ar-
beitsverweigerer!) Lassen Sie sich von den Kommunen einen Kostenvoranschlag, eine Kostenaufstellung zu ihren Sportanlagen vorlegen, nur so können wir überhaupt einen realistischen Bedarf ermitteln. Sie werden dann feststellen: Wenn wir unsere Sportstätten landesweit – und da meine ich auch die in Hirschberg, in Tanna, in Schleiz und in Wurzbach – wieder auf Vordermann bringen wollen, dann brauchen wir ein echtes Thüringer Sportförderprogramm, bei dem sich das Land auch in angemessener Höhe beteiligen wird.
(Beifall AfD)
Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass das derzeitige System so nicht funktioniert. Ich bin selbst Mitglied im Förderverein unseres Freibads. Wir machen eine gute Jugendarbeit, organisieren die Ausbildung der jungen Rettungsschwimmer selbst. Dieses vor 82 Jahren und drei Monaten erbaute Bad, bei dem hauptsächlich in schwerer Handarbeit der Lehmboden dort ausgehoben wurde, das einzige Bad weit und breit mit einem Sportbecken von 50 Metern Länge, das ist in der Thüringer Sportstättenförderung und in der Thüringer Schwimmbadentwicklungskonzeption als nicht förderfähig dargestellt. Nur durch Spenden und den Arbeitseinsatz der Vereinsmitglieder halten wir dieses denkmalgeschützte Bad über Wasser – ein wahres Trauerspiel für unser so reiches Land, meine Damen und Herren.
(Beifall AfD)
Wir sind davon überzeugt, dass von den Millionen Euro, die hier in den großen Zentren verbaut werden, auch wieder auf dem Land etwas ankommen muss. Dazu müssen aufgeputschte Normen heruntergefahren, Bürokratie abgebaut und die Kommunen entsprechend finanziell ausgestattet werden.
(Beifall AfD)
Nur so können wir die Werte, die unsere Vorfahren in mühevoller Handarbeit errichtet haben, auch für zukünftige Generationen erhalten. Sehr geehrte Landtagspräsidentin, werte Abgeordnete, Sport verbindet Generationen, Sport spornt an, Sport fördert die Kommunikation, Solidarität und Identität. Dieses Sportfördergesetz wird dafür sorgen – wenn wir es so lassen –, dass die nötige Infrastruktur für einen ausgewogenen Breitensport zerstört wird. Nichtsdestotrotz können wir dem heutigen Gesetzentwurf im Sinne einer kleinen Verbesserung für die Kommunen so zustimmen, weisen aber darauf hin, dass wir da weitere Baustellen haben, die wir in den nächsten Wochen und Monaten auch anpacken müssen. Danke schön.
(Beifall AfD)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen und natürlich liebe Sportlerinnen und Sportler, die am Livestream schauen, und natürlich auch die Sportlerinnen und Sportler heute hier im Rund, zunächst muss ich auf einige Dinge von Herrn Thrum antworten. Herr Thrum, was Sie hier abgeleistet haben – ich sage das jetzt im sportlichen Sinn –, bei dem, was Sie jetzt hier gebracht haben, würden Sie noch nicht einmal über die Qualifikation in einer Sportart hinauskommen.
(Beifall DIE LINKE)
Sie haben sich im Wesentlichen nicht auf den Gesetzentwurf bezogen, sondern haben über Dinge geredet, die heute überhaupt nicht zur Debatte stehen, und über viele Dinge, die in Ausschusssitzungen beredet worden sind. Ich greife eines heraus: Wie kommen wir auf 5 Millionen Euro, die zur Kompensation zur Verfügung gestellt werden sollen? Hätten Sie sich mit der 6. Legislaturperiode beschäftigt, hätten Sie gewusst, dass das Landesamt für Statistik die Gelder zusammenfasst, die dafür von den Kommunen gebraucht werden. Das haben Sie nicht gemacht. Das hätten Sie auch jetzt machen können. Sie sprechen Sportstättenförderungen an, aber wissen selbst wahrscheinlich nicht, dass das Land Thüringen jedes Jahr eine Sportstättenförderung durchführt, die man beantragen muss. Ich weiß nicht, ob es aus Ihrem Kreis heraus Beantragungen gibt. Ich bin seit zehn Jahren in dieser Kommission der Sportstättenförderung und bin mir nicht bewusst, dass Ihr Schwimmbad da einmal eine Rolle gespielt hat.
(Zwischenruf Abg. Thrum, AfD: Wir stehen
drin!) Tut mir leid, das sind alles Dinge, die hier auch klargestellt werden müssen. Ich will Ihnen noch mal eines sagen: Wenn hier davon gesprochen wird, dass – und da muss ich leider auch in die Richtung der CDU-Fraktion gucken, ich sage bewusst: leider – das zum Beispiel, was wir geschafft haben, den Sportvereinen die Sportanlagen kostenfrei zur Verfügung zu stellen, was von allen geschätzt und gewürdigt wird, wieder zurückgedreht werden soll, also es tut mir ganz herzlich leid, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir haben damit etwas geschaffen für die ehrenamtlichen Sportvereine, damit sie ihren Sport durchführen können und nicht zusätzliche Kosten aufbringen müssen, die sowieso schon hoch genug sind, wenn man gerade in die Nachwuchsbereiche geht, wie die Kinder ausgestattet und gefahren werden müssen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Diese finanziellen Mittel, die früher in die andere Richtung gebracht werden mussten, können jetzt dafür genutzt werden. Ich glaube, das ist ein Erfolg. Den sollten wir nicht kleinreden. Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, mit dieser heute abschließenden Beratung bin ich mir persönlich sicher, dass wir nun mit dem Thüringer Sportfördergesetz ein Gesetz verabschieden werden, das die aktuellen Bedingungen und Möglichkeiten des Sports aufgreift, moderne Ansätze verfolgt und vor allem den Vereinen und ehrenamtlich tätigen Sportlerinnen und Sportlern beste Bedingungen zur Ausübung ihres jeweiligen Sports bietet. Ich bin mir eigentlich sicher, dass wir dieses Sportfördergesetz in dieser Legislaturperiode – und ich hoffe auch in einer weiteren Legislaturperiode – nicht noch mal anfassen müssen. Ich habe gesagt: Ich bin mir ziemlich sicher. Ich glaube, die Anregungen, die durch die CDU-Fraktion aus der schriftlichen Anhörung aufgenommen wurden – ich will das jetzt nicht wiederholen, was die Kolleginnen und Kollegen hier alles schon inhaltlich gesagt haben –, sind noch mal richtige Anregungen gewesen. Deshalb haben wir dem auch sofort zugestimmt und gesagt: Ja, wir müssen für die Kommunen klare rechtliche Regelungen schaffen, damit der Sport und vor allen Dingen der Schulsport auf einer gesicherten rechtlichen Grundlage durchgeführt werden kann, damit Verträge geschlossen werden können und das Landesverwaltungsamt dort keine Einspruchsmöglichkeiten mehr aufkommen lassen kann. Das wird jetzt alles geregelt. Wir haben die Fragen für den Nachwuchsleistungssport und auch viele andere Dinge im Sportfördergesetz geregelt. Da will ich vielleicht auch noch mal eine Nebenbemerkung machen: Wenn wir über die Novellierung des Sportfördergesetzes sprechen, reden wir immer nur über den § 15. Ich glaube, wir haben mit der Novellierung des Sportfördergesetzes als solches in der Urfassung viele andere Dinge auch angefasst, auch auf Anregung der CDU-Fraktion, das will ich hier durchaus einmal sagen, nämlich die Frage des Kinderschutzes sowie Kampf gegen Doping. Wir haben die Frage verpflichtend aufgenommen, dass Kommunen und Landkreise Pläne für die Entwicklung der Sportanlagen aufstellen müssen. Verpflichtend – das gibt es nirgendwo. Ich finde, das sind gute Voraussetzungen für die Durchführung des Sports, aber wir reden immer nur über diesen § 15 und hier im Wesentlichen darüber: stellen wir in der Regel kostenfrei zur Verfügung oder stellen wir generell kostenfrei zur Verfügung. Wir haben uns für dieses generell kostenfreie entschieden und ich glaube, das ist auch richtig.
(Beifall DIE LINKE)
Ich möchte zu der Frage der Rechtsverordnung noch etwas sagen. Ja, es ist richtig und wichtig, dass wir jetzt schnellstens die Rechtsverordnungen bekommen – ich will es mal bewusst so sagen, weil das sicherlich mehrere werden –,
(Beifall CDU)
die vor allen Dingen wieder im § 15 münden, nämlich um die Verteilung der finanziellen Mittel. Ich weiß, dass es dazu Gespräche auch mit dem Gemeinde- und Städtebund und dem Landkreistag gegeben hat. Ich bin mir aber sicher, dass das dafür zuständige Ministerium das jetzt nach Abschluss der heutigen Debatte schnell auf den Weg bringen wird. Weil ich glaube, es ist durchaus nachvollziehbar, dass man heute darauf gewartet hat, dass dieser Abschluss noch einmal kommt. Ich hoffe, dass die Rechtsversordnungen schnell auf diesen Weg gebracht werden, damit dann die endgültigen Umsetzungsmöglichkeiten auch da sind. Soweit wie mir bekannt ist, gibt es auch schon Kommunen bzw. kreisfreie Städte, die sogar hier auch schon etwas an finanziellen Mitteln angemeldet haben. Eine letzte Anmerkung sei mir noch gestattet, liebe Kolleginnen und Kollegen, etwas abweichend vom Sportfördergesetz. Ich würde mich sehr freuen, wenn es mittelfristig einen durchgehend fachlich abgesicherten Sportunterricht geben würde, in allen Schularten. Und ich würde mich vor allen Dingen auch sehr freuen, wenn es auf vertraglicher Grundlage, die wir heute schaffen, endlich auch möglich ist, dass wir in Thüringen eine dritte Schulsportstunde pro Woche haben werden. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes
Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Doch, der Herr Thrum? Sie haben noch 3 Minuten und 50 Sekunden.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes
Ja, ich möchte hier noch mal auf die Äußerungen des Kollegen Korschewsky eingehen. Ich frage mich, wer hier wem nicht zuhört. Wir hören schon gut zu, Sie müssen den Kommunen mal besser zuhören.
(Beifall AfD)
Ich habe mir natürlich auch das Sportfördergesetz zu Gemüte geführt. Genauer gesagt ist in § 15 Abs. 3 von den 5 Millionen Euro die Rede, wo dringend ausgebessert werden muss. Sie sprechen davon, dass wir was zurückdrehen wollen. Das stimmt doch so gar nicht. Wir nehmen die Interessen der Kommunen, der Landkreise ernst und gehen darauf ein,
(Beifall AfD)
dass diese 5 Millionen Euro nicht ausreichen werden.
(Zwischenruf Abg. Lukasch, DIE LINKE:
Nein, das ist falsch!) Da drehen wir nichts zurück, sondern wir machen einen Schritt nach vorn, Herr Korschewsky. Ja?
(Zwischenruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE:
Das ist Blödsinn, was Sie erzählen! Einfach dummer Blödsinn!) Sie haben davon gesprochen, es müsste beantragt werden.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes
Unser Bürgermeister beantragt diese Sportförderung jedes Jahr für unser Freibad.
(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Im
Haushalt, wovon redest du denn? Das ist Blödsinn, was du erzählst!) Wir waren auch in der Schwimmbadentwicklungskonzeption schon drin, aber auf einem schlechten Rang und haben noch nie was bekommen. Wir sind es Ihnen einfach nicht wert. Ja!
(Beifall AfD)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes
Liebe Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, in den bisherigen Beiträgen haben Sie die Neuregelungen bereits beleuchtet, was es mir erlaubt, mich hier sehr kurzzufassen. Man muss es klar benennen: Es gibt an einer Stelle in diesem Sportfördergesetz zurzeit einen Widerspruch zum Gesetz über die Finanzierung der staatlichen Schulen. Darauf haben uns der Gemeinde- und Städtebund und auch einzelne Schulsitzgemeinden vor wenigen Monaten hingewiesen, wofür ich mich hier noch einmal bedanken möchte. Wir begrüßen sehr, dass diese widersprüchliche landesrechtliche Situation nun durch eine Neuregelung von § 15 des Thüringer Sportfördergesetzes zeitnah aufgelöst wird. Deshalb freue ich mich darüber, dass wir nach der Einbringung des Gesetzentwurfs der Koalitionsfraktionen im Mai dieses Jahres nun bereits heute hier im Landtag die zweite Beratung dazu haben. Schneller geht es nicht. Wir sind auf dem besten Weg, sagen zu können: Problem erkannt, Problem gelöst! Gerade jetzt, wo wir vor wenigen Wochen beginnen konnten, die durch Corona bedingten Einschränkungen auch im Sport wieder Schritt für Schritt zurückzunehmen, schaffen wir nun also mehr Planungssicherheit. Denn wir ermöglichen nun mit der Gesetzesnovellierung den Landkreisen und Gemeinden, wieder vertragliche Vereinbarungen über eine Nutzung gemeindeeigener Sportanlagen für den Schulsport zu schließen. Das betrifft auch die Nutzung von Sportstätten durch die Thüringer Hochschulen. Auch hier können künftig Vereinbarungen mit öffentlichen Trägern geschlossen werden. Mit dieser Regelung wissen wir den Thüringischen Landkreistag und den Gemeinde- und Städtebund an unserer Seite. Meine Damen und Herren, die Gesetzesharmonisierung ist notwendig und aus Sicht meines Hauses sehr sinnvoll. Sie ergänzt die bereits mit der Novellierung des Thüringer Sportfördergesetzes im Herbst vergangenen Jahres zugesagte Kostenübernahme seitens des Landes. Genau deshalb bitte ich Sie um Unterstützung für den Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf und freue mich, dass er – wenn ich die bisherigen Beiträge richtig verstanden habe – positiv aufgenommen wird. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes
Vielen Dank. Dann würden wir jetzt zur Abstimmung kommen, zunächst über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport in der Drucksache 7/984. Wer für diese Beschlussempfehlung stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen des Hauses. Die Gegenprobe: Wer stimmt dagegen? Keiner. Enthaltungen? Auch keine. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/678 unter Berücksichtigung der Abstimmung über die Beschlussempfehlung würde ich jetzt abstimmen. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind auch alle Fraktionen des Hauses. Die Gegenprobe: Wer stimmt dagegen? Keiner. Enthaltungen? Auch niemand. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf und ich bitte diejenigen, die zustimmen möchten, sich von den Sitzen zu erheben. Auch das sind alle Fraktionen des Hauses. Die Gegenprobe: Wer stimmt dagegen? Keiner. Enthaltungen? Auch nicht. Damit ist dieser Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen. Vielen Dank. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 3 und würde die Parlamentarischen Geschäftsführer/-innen kurz nach vorne bitten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, in Absprache mit den Parlamentarischen Geschäftsführer/-innen würde ich jetzt in die Mittagspause einsteigen, eine halbe Stunde, also bis zehn vor eins, und wir würden nach der Mittagspause mit den Wahlen fortfahren und mit der Fragestunde. Dann wünsche ich Ihnen guten Appetit!
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes
Ich eröffne die Sitzung wieder. Wir kommen jetzt vereinbarungsgemäß zum gemeinsamen Aufruf der Tagesordnungspunkte 24, 25, 26 und 27 . Das sind diverse Wahlen. Vorab bestand Einigkeit, dass diese Wahlen alle geheim und als Blockwahl durchgeführt werden. Ich erläutere Ihnen zuerst die einzelnen Wahlvorgänge. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/945 Zu Tagesordnungspunkt 24 : Wie Ihnen bekannt ist, hat der Landtag bislang drei von insgesamt fünf Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gewählt. Das Wahlvorschlagsrecht für die beiden verbleibenden Mitglieder liegt bei der Fraktion der AfD. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mithin mindestens 46 Stimmen. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 7/945 vor. Vorgeschlagen sind erneut Herr Abgeordneter Ringo Mühlmann und Herr Abgeordneter Stefan Möller. Mit Blick darauf, dass auch bei Wahlen der Grundsatz der Unverrückbarkeit von Parlamentsbeschlüssen gilt und die beiden Abgeordneten zum insgesamt dritten Mal vorgeschlagen werden, war eine Verständigung im Ältestenrat notwendig. Der Ältestenrat hat in seiner 12. Sitzung am 2. Juni 2020 hierzu beraten und den unveränderten Wahlvorschlag zur Kenntnis genommen. Wird eine Aussprache zu diesem Wahlgang gewünscht?
(Zuruf Abg. Möller, AfD: Ja!)
Ja. Wer möchte dazu etwas sagen? Herr Möller, bitte.
Wahl von Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, es ist jetzt nicht unbedingt üblich, dass vor solchen Wahlen eine Aussprache beantragt und durchgeführt wird, aber aktuelle Entwicklungen, die zwei der heutigen Wahlen hier betreffen, machen es aus Sicht meiner Fraktion notwendig, hier das Wort zu ergreifen. Der eine oder andere von Ihnen wird es mitbekommen haben, dass der MDR am gestrigen Abend bzw. heute Vormittag recht umfangreich zu den Wahlen der Mitglieder der ParlKK und der G 10-Kommission berichtet hat. Ich muss leider sagen, in nicht untypischer Manier durfte dort jemand, der die AfD aufrichtig und abgrundtief hasst, nämlich Herr Steffen Dittes,
(Unruhe DIE LINKE)
ohne Belege, ohne Widerspruch und ohne auch nur die Chance zur Stellungnahme einzuräumen, über meine Person und auch über die Personen zwei meiner Abgeordnetenkollegen herziehen und Unwahrheiten verbreiten.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Lügen-
presse, na klar!) Man kann das natürlich mit Pressefreiheit unter den Tisch kehren oder vom Tisch wischen, aber es gibt einen Staatsvertrag und der sieht eigentlich eine neutrale Berichterstattung vor.
(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Eine neutrale Berichterstattung sieht eben anders aus, als wenn man einen Regierungskoalitionsvertreter sprechen und die Oppositionsfraktion schlechtmachen lässt und dieser dann nicht mal eine Gelegenheit zur Stellungnahme gibt.
(Beifall AfD)
Es wird in diesem Beitrag bei diesen Diffamierungen von Herrn Dittes auch auf meine Person eingegangen, auf uns alle wird eingegangen, kollektiv mit der Behauptung, wir brächten nicht die individuelle Eignung mit, diesen Gremien G 10-Kommission und ParlKK anzugehören. Von der Fraktion der Linken wird über Herrn Dittes sogar grundsätzlich in Zweifel gezogen, dass diese Eignung vorhanden ist. Dann wird unterstellt, dass den AfD-Kandidaten nicht zuzutrauen sei, dass die Regeln der Geheimschutzgremien eingehalten werden – auch das ohne jeden Beleg. Ich meine, wir tagen seit Jahr und Tag durchaus auch mal in Geheimschutzgremien – der Justizausschuss zum Beispiel macht das öfter, da gab es keine Durchstechereien –, aber man kann einfach mal so was ohne Beleg behaupten. Das ist ein sehr schwerwiegender Vorwurf.
(Zwischenruf aus dem Hause: Politik ist das!)
Das ist keine Politik, das ist hinterhältig.
(Beifall AfD)
Wir machen uns keine Illusionen darüber, dass es in dieser Debatte, die da stattfindet – auch über die Medien –, um unsere Kandidaten geht, dass es da um irgendwelche vermeintlichen Sachgründe ginge, denn am Ende ist es so – das haben Sie mehrfach zu erkennen gegeben, bei vielen Abstimmungen zu erkennen gegeben, über die letzte Legislatur und auch diese Legislatur: Sie werden jede Person von uns ablehnen, weil Sie nämlich …
(Unruhe im Hause)
Das ist richtig, sagt gerade der Kollege Blechschmidt, vielen Dank.
(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE:
Nein, das hat der Kollege Blechschmidt nicht gesagt!) Das hat er nicht gesagt, dann habe ich ihn falsch verstanden.
(Unruhe im Hause)(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE:
Also bitte, das ist Lügen, Lügen verbreiten!) Das ist keine Lüge, dann habe ich mich verhört.
(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE:
Dann entschuldigen Sie sich zumindest mal!) Dann habe ich mich verhört und entschuldige mich dafür. Herr Blechschmidt, Fakt ist eines: Sie werden keinen von uns wählen, egal, wen wir aufstellen, weil es nämlich nicht darum geht, wer es ist, was er für eine Eignung hat, sondern weil er von der AfD kommt. Das reicht für Sie schon. Und wenn man das mal berücksichtigt, dann sollte man mal schauen, nach welchen Kriterien eigentlich hier Kandidaten von uns abgelehnt werden, ob diese Eignung, die bei uns infrage gestellt wird, bei Ihren Kandidaten denn eigentlich vorhanden war. Das kann man durchaus mal fragen,
(Beifall AfD)
insbesondere auch in Bezug auf Herrn Dittes.
(Unruhe im Hause)
Herr Dittes, der in die ParlKK gewählt worden ist – auch mit den Stimmen der CDU –, beteiligte sich zum Beispiel als Unterstützer einer Solidaritätsbekundung für Bewohner einer von Autonomen und Linksextremisten bewohnten Immobilie in Dresden, über die die zuständige Staatsanwaltschaft einmal feststellte, dass bekannt sei, dass aus dem Gebäudekomplex heraus gewalttätige Übergriffe auf Versammlungsteilnehmer gesteuert wurden. Das ist ein Herzchen, der Herr Dittes, das muss ich sagen. Und Herr Dittes, der Superdemokrat, der in die ParlKK reingehört – nach Ihrer Meinung –, war auch Anmelder einer dann am Ende verbotenen Demonstration unter der Überschrift: „Es gibt tausend Gründe, Deutschland zu hassen.“
(Beifall AfD)
Da stehen Ihre Kollegen auch heute noch dazu. Das ist offenkundig die individuelle Eignung, die man nach Auffassung der Mehrheit dieses Hauses mitbringen muss, um Mitglied in der ParlKK zu sein. Meine Damen und Herren, fragen Sie sich das bitte noch mal!
(Beifall AfD)
Sind das die Leute, die den Verfassungsschutz kontrollieren sollen?
(Zwischenruf aus dem Hause: Ja!)
Ja? Dass Sie das sagen, ist klar. Aber sehen Sie das auch alle so? Genau dieses Votum haben Sie ausgesprochen.
(Beifall AfD)
Ich darf an dieser Stelle auch noch mal darauf hinweisen, dass es bundesweit 47 Antifa-, also linksextreme Organisationen gibt,
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Quatsch, viel mehr!) zu denen sich die linke Seite dieses Hauses bekennt,
(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE:
Was haben Sie gegen Antifaschismus?) und weitere sieben Gliederungen und Unterorganisationen der Partei Die Linke, die von Verfassungsschutzbehörden beobachtet werden. Und diese Strukturen werden vom Verfassungsschutz als offen extremistische Strukturen geführt.
(Beifall AfD)(Unruhe im Hause)
Die tiefe Verankerung und Verwurzelung einer Vielzahl von Kollegen aus der linken Seite des Hauses – sie geht weit über die Grenzen der Linksfraktion hinaus, das muss man an der Stelle auch mal sagen – ist überhaupt kein Geheimnis und man merkt es ja auch, die Betroffenen bekennen sich dazu öffentlichkeitswirksam und wiederholt. Man kann also viel über Prüffälle debattieren – das ist auch juristisch alles sehr interessant – und das natürlich auch als Grund annehmen, warum man die AfD nicht in dieses Kontrollgremium zur Kontrolle des Verfassungsschutzes hineinwählt. Man kann die größte Oppositionsfraktion, die in der Tat vom Verfassungsschutz bedrängt wird – das muss man so sagen hier in Thüringen, das ist der Fall –, von dieser Kontrolle fernhalten, das ist auch möglich.
(Unruhe im Hause)
Aber, meine Damen und Herren, dann braucht man sich nicht wundern, wenn der Eindruck entsteht – wie jetzt auch hervorgehobene Stellen in Brandenburg offensichtlich mitbekommen haben –, dass der Verfassungsschutz missbräuchlich parteipolitisch instrumentalisiert wird, um gegen die AfD zu Felde zu ziehen.
(Beifall AfD)
Diesen Eindruck können Sie verhindern, wenn Sie gerade denjenigen, die vom Verfassungsschutz in besonderem Maße betroffen sind, in besonderem Maße bedrängt sind, die ihnen zumal im Rahmen der Rechtsordnung zustehende Möglichkeit zur Mittelkontrolle einräumen würden.
(Beifall AfD)
Aber da Sie das leider nicht tun werden, auch wahrscheinlich heute nicht werden, brauchen Sie sich nicht wundern, wenn der Verfassungsschutz insgesamt und dieses Vorgehen, das Sie hier immer wieder zeigen – auch in Ihrem Abstimmungsverhalten –, als missbräuchlich wahrgenommen werden, auch als undemokratisch wahrgenommen werden und insofern auch als Kampfmittel gegen die Opposition immer weiter abstumpfen. Das führt am Ende – das sage ich Ihnen ganz offen – zu einem Glaubwürdigkeitsverlust von Ihnen allen. Das möchte ich Ihnen auch noch mitgeben.
(Beifall AfD)
Wahl von Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes
Herzlichen Dank. Nun haben wir hier einen sehr bemerkenswerten Redebeitrag gehört, der damit begonnen hat, dass ich im Prinzip einen MDR-Beitrag veröffentlicht und dort Unwahrheiten verbreitet hätte. Ich glaube, das ist doch schon mal Ausdruck, dass Sie überhaupt nicht verstehen, wie Medien in diesem Land funktionieren.
(Beifall DIE LINKE)(Zwischenruf aus dem Hause)
Doch, doch, hören Sie noch mal in die Rede Ihres Parlamentarischen Geschäftsführers hinein – oder ehemaligen Parlamentarischen Geschäftsführers: Wir würden den MDR benutzen, um über Sie herzuziehen, Unwahrheiten zu verbreiten. Sie können einfach nicht akzeptieren, dass sich Menschen mit Ihrer politischen Verortung im politischen System beschäftigen und dabei auf solche Erkenntnisse über Ihre Verstrickungen in rechtsextremistische Strukturen stoßen und darüber auch berichten.
(Beifall DIE LINKE)
Denn das, was wir heute beim MDR gefunden haben, ist ein Beitrag, der auf viele Meinungsäußerungen zurückgeht, auch auf die meiner Fraktion, durch meine Person, unsere Pressesprecherin ist erwähnt. In der gestrigen Fassung ist der Abgeordnete und Kollege Walk erwähnt, der sich ebenso positioniert hat, und auch der derzeitige Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion kam zu Wort. Aber das verschweigen Sie in diesem Zusammenhang. Und jetzt – und das sage ich nicht Ihnen, sondern das sage ich in der Öffentlichkeit: Glauben Sie denn wirklich, dass Parlamentarier – so wie ich oder die Kollegen meiner Fraktion – derartige Informationen über die politische Verortung eben dieser drei namentlich benannten Abgeordneten ohne Quelle dem MDR übersenden und der MDR ohne Prüfung dieser Quellen genau diese Informationen verbreitet? Ich glaube nicht. Und deswegen will ich Ihnen auch gleich noch mal die Quellen nennen und dann können Sie gerne dazu Stellung nehmen, das haben Sie nämlich nicht getan. Sie stellen sich einfach nur hier vorne hin und sagen: Es sind Unwahrheiten, die verbreitet werden, die aus einem tiefen politischen Hass Ihnen gegenüber resultieren. Da kann ich Ihnen sagen: Meine Gefühle für die AfD sind gleich Null, aber meine politischen Überzeugungen bringen mich dazu, mit all meinen Möglichkeiten politisch gegen das weitere Erstarken der AfD zu kämpfen.
(Beifall DIE LINKE)
Und das heißt auch, tatsächlich offenzulegen, was quellenmäßig belegbar ist und darüber zu reden. Deswegen sage ich auch: Das, was wir über Herrn Mühlmann in seiner Verantwortung für die AfD und in seiner Verantwortung als innenpolitischer Sprecher der Fraktion der AfD dargestellt haben, wo er wirklich Straftatenstatistiken verfälscht, um öffentlich ein Meinungsbild zu verändern, ist nachlesbar – und zwar beim Facebook-Eintrag der AfD Thüringen. Das ist der von ihm verantwortete FacebookEintrag, wo genau die Informationen, die wir weitergeben, herstammen. Wir haben uns im Prinzip nur zum Transmitter zwischen Ihrer Veröffentlichung und dem MDR gemacht. Sie können die Quelle leicht prüfen, denn Sie selbst sind die Quelle.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Die Disziplinarverfahren von Herrn Czuppon sind auch namentlich doch schon längst im MDR und in vielen Zeitungen veröffentlicht worden. Sie wurden doch geführt und sind doch auch tatsächlich schön öffentlich dokumentiert. Herr Czuppon hatte sogar die Gelegenheit, in dem von Ihnen zitierten MDRBeitrag einen dieser Sachverhalte zu widerlegen, ist auch zu Wort gekommen und hat gesagt, das würde nicht stimmen, dass er mit einem T-Shirt der rechtsextremen Modemarke Thor Steinar an der Gedenkstätte gewesen wäre. Dieses Bild von Ihnen in der Gedenkstätte wurde sogar auch in der Polizeizeitschrift in Thüringen veröffentlicht – darüber kann man streiten. Aber es stimmt eben auch nicht, Herr Möller, wenn Sie sagen, die AfD könne nicht mal das Wort dazu ergreifen und es richtigstellen, sondern die Gelegenheit gab es sogar im Artikel. Aber es gibt eben auch sehr viele Quellen dazu. Dann kommen wir zu dem Sachverhalt, der Ihre Person betrifft, Herr Möller, weil wir Ihnen da unterstellt haben – so wie Sie meinen; wir haben im Prinzip nur erklärt, was auch öffentlich nachlesbar ist –, dass Sie sich im Wahlkampf durch Neonazis in Erfurt haben unterstützen lassen. Das ist der Fall und das können Sie auch nachlesen. Auch dazu gibt es eine Quelle: thueringen rechtsaussen. Wir können auch die Veranstaltung nennen, wo Sie sich vom Neonazi Marko M. haben unterstützen lassen.
(Zwischenruf Abg. Braga, AfD: Eine Seite oh-
ne Impressum!) Sie haben praktisch bei der Demonstration der AfD am 1. Mai 2019, beim Familienfest am 12. Oktober 2019 genau mit diesen Neonazis gemeinsam in der Öffentlichkeit einen Wahlkampf für die AfD durchgeführt. Das müssen Sie sich vorwerfen lassen. Dazu können Sie sich politisch verhalten. Dazu können Sie sagen, es war ein Fehler. Dazu können Sie sagen, ich wollte das in dieser Form nicht. Aber widerlegen können Sie es nicht, weil es öffentlich dokumentiert ist, nachlesbar ist.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Es war ja auch bereits Gegenstand der Drucksache 6/6872 und ist sozusagen damit auch parlamentsöffentlich hier schon debattiert worden. Nun können wir das weiter fortführen und können uns dazu weiter politisch austauschen, aber ich will zu einem Sachverhalt natürlich noch etwas sagen: zur Parlamentarischen Kontrollkommission und zur G 10 und zum Wahlverfahren hier. Die AfD hat natürlich auf Grundlage der Geschäftsordnung und der gesetzlichen Grundlagen aufgrund des Wahlergebnisses ein Anrecht, in diesen Gremien vertreten zu sein. Das missachten der Thüringer Landtag und die Mehrheit des Thüringer Landtags auch überhaupt nicht, denn der Thüringer Landtag hat diese Stellen, die der AfD rechnerisch zustehen, nicht durch Abgeordnete anderer Fraktionen besetzt. Sie sind derzeit nicht besetzt. Es gibt auch keine andere Fraktion, die für diese nicht besetzten Plätze etwa einen Wahlvorschlag zum heutigen Tagesordnungspunkt eingereicht hat, sondern es ist ausschließlich Ihre Fraktion, die einen Wahlvorschlag für diese nicht besetzten Positionen eingereicht hat. Nun müssen Sie aber auch eines akzeptieren: dass jeder einzelne Abgeordnete bei der Wahl, die gleich stattfinden wird, in diese Wahlkabine gehen wird und in einer geheimen Wahl seinem Gewissen folgend seine Stimme abgibt und darüber abstimmt, ob die von Ihnen vorgeschlagenen Kandidaten namentlich in der Parlamentarischen Kontrollkommission oder in der G 10-Kommission vertreten sein sollen. Dazu gibt es die Möglichkeit mit Ja oder Nein zu stimmen oder sich zu enthalten. Was Sie akzeptieren müssen, ist, dass es keine Mehrheit in diesem Landtag gab. Dann ist es nämlich kein Problem der Linken-Fraktion, der Grünen-Fraktion oder der SPD-Fraktion, sondern Sie haben mit Ihren Vorschlägen keine Mehrheit in diesem Landtag erreicht und das ist das Ergebnis einer demokratischen, geheimen Wahl, bei der die Abgeordneten dieses Thüringer Landtags ihrem Gewissen folgen. Ob es Ihnen nun passt oder nicht: Die Vorschläge der Linken haben diese Mehrheit erhalten. Dafür möchte ich mich noch mal bedanken, ebenso für die Aufmerksamkeit. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Wahl von Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes
Ich gebe den Hinweis, dass die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt in einer ganz normal hier vereinbarten Redezeit stattfindet und deswegen die Redezeit der AfD von 8 Minuten und 40 Sekunden durch die Wortmeldung des Herrn Abgeordneten Möller schon erschöpft wurde.
(Unruhe AfD)
Doch, das ist hier vorn gestoppt worden. Sie haben 8 Minuten und 40 Sekunden gesprochen – ganz genau.
(Unruhe AfD)
Sie können das im aufgezeichneten Livestream nachschauen, es ist hier wirklich aufgezeichnet. Ich habe nachgesehen, die Kollegen haben nachgesehen, das brauchen Sie nicht anzweifeln.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Nein, das
kann doch nicht sein!) Es gibt keine Redezeit mehr für Sie. Sie können sich aber beim Tagesordnungspunkt 25 noch mal zu Wort melden. Aber zum Tagesordnungspunkt 24 gibt es keine Redezeit mehr für die AfD-Fraktion, deshalb erhält jetzt als nächste Rednerin Abgeordnete Rothe-Beinlich von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.
Wahl von Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, eine Wahl ist natürlich nur dann eine Wahl, wenn man auch die Wahl hat – eigentlich eine Binsenweisheit. Da ich aus einem Land komme, in einem Land geboren bin, in dem es keine Wahlfreiheit gab, weiß ich Wahlfreiheit heute erst recht zu schätzen. Manchmal tun Ergebnisse bei Wahlen auch weh. Mir konnte bis heute keiner sachlich erklären, warum ich beispielsweise im Thüringer Landtag als justizpolitische Sprecherin und Fraktionsvorsitzende meiner Fraktion nicht in den Richterwahlausschuss und auch nicht in den Staatsanwältewahlausschuss gewählt wurde. Ich weiß, dass ich das Ihnen von der AfD verdanke, aber das ist so. Es ist eine demokratische Wahl und das muss ich akzeptieren. Deshalb sparen Sie sich Ihre Krokodilstränen, wenn es um Sie selbst geht.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wenn es um für sie missliebige Menschen geht, die Sie nicht wollen, tun Sie alles, um die zu verhindern. Sie geben konsequent keine Stimme für Bewerberinnen und Bewerber, wenn sie aus Fraktionen kommen, die Ihnen nicht ins rechte Bild passen.
(Zwischenruf aus der AfD-Fraktion)
Das stimmt sehr wohl. Dann erklären Sie es mir. Erklären Sie es mir, Sie haben es nie getan. Aber dann hier vorn hinzugehen und noch bevor eine Wahl stattgefunden hat, schon zu jammern, dass man wieder falsch behandelt wurde, dass alle lügen, nur Sie nicht, selbst die Uhr – denken Sie mal darüber nach! Danke schön.
(Heiterkeit und Beifall DIE LINKE, SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Wahl von Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 25 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes
Wird noch weiter das Wort zur Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt gewünscht? Das sehe ich nicht. Der nächste Wahlgang, das ist der Tagesordnungspunkt 25 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/946 Der Landtag hat bislang zwei der insgesamt drei Mitglieder der G 10-Kommission gewählt. Das Wahlvorschlagsrecht für das verbleibende Mitglied liegt auch hier bei der Fraktion der AfD. Gewählt ist auch hier, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mithin werden mindestens 46 Stimmen benötigt. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 7/946 vor. Vorgeschlagen ist erneut Herr Abgeordneter Torsten Czuppon. Auch hier bedurfte es einer Verständigung im Ältestenrat, weil auch dieser Wahlvorschlag zum dritten Mal unverändert eingebracht wurde. Der Ältestenrat hat in seiner 12.Sitzung am 2. Juni 2020 hierzu beraten und den unveränderten Wahlvorschlag zur Kenntnis genommen. Auch hier ist jetzt wieder eine Aussprache möglich. Möchten Sie jetzt hier in dieser Aussprache das Wort ergreifen? Herr Abgeordneter Mühlmann von der AfD-Fraktion.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Aber zu der Wahl, nicht zu der vorherigen Wahl!)
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Ich lese einfach nur vor, was ich vorhin genau dazu geschrieben habe. Ich habe in dem Beitrag auf Facebook nachvollziehbar dargelegt, wie es zu der von mir vorgestellten Auslegung der Statistik zur politisch motivierten Kriminalität kam. Die nicht berücksichtigten Propagandadelikte, die aufgrund der objektiven Tatbestandsmerkmale die Tätergruppierung von vornherein in erheblichem Maße einschränken, ermöglichen keine statistisch saubere Darstellung politisch motivierter Kriminalität. Darauf habe ich – und das ist das Entscheidende – in dem Beitrag auch deutlich hingewiesen, was der MDR in seinem Bericht aber verschweigt oder zumindest nicht so benennt. Er sagt nämlich gar nichts dazu. Er gibt nur die Darstellung wieder, die ihm aus dem politischen Bereich gegeben wurde. Im Ausländerrecht werden Straftaten, die aufgrund der objektiven Tatbestandsmerkmale nur von einer eingeschränkten Tätergruppierung begangen werden können, für statistische Vergleiche regelmäßig nicht berücksichtigt.
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das ist
falsch, sie werden kenntlich gemacht!) Daraus eine Verharmlosung zu kreieren, ist hanebüchen. Eine Unzuverlässigkeit in Bezug auf parlamentarische Inhalte oder Geheimschutzinhalte zu unterstellen, erfüllt bei einer derart undifferenziert dargestellten Behauptung im öffentlichen Raum sogar den objektiven Tatbestand eigener Strafrechtsnormen. Ich – im Gegensatz zu Ihnen – bin sicherheitsüberprüft und habe seit 15 Jahren in einer Sicherheitsbehörde gearbeitet. Daraus zu machen, dass ich nicht zuverlässig wäre, ist mindestens eine Unterstellung, die, wie ich schon gesagt habe, eigene objektive Tatbestandsmerkmale von Strafrechtsnormen erfüllt.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Dann klagen Sie doch!)
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Ich habe Sie jetzt nicht unterbrochen, obwohl wir im nächsten Tagesordnungspunkt waren, und habe das deswegen nicht getan, weil ich das jetzt umdeute als eine persönliche Bemerkung nach § 32 Abs. 1 der Geschäftsordnung, denn da können Sie auch nach Schluss einer Aussprache, jedoch vor der Abstimmung, zu persönlichen Bemerkungen das Wort erhalten. Das war jetzt eine persönliche Bemerkung, weil er zu seiner persönlichen Stellungnahme zu den Dingen, die ihm vorgehalten wurden, eine persönliche Erklärung abgegeben hat. Deswegen habe ich das jetzt nicht unterbrochen, sondern zugelassen. Gibt es jetzt noch Wünsche zur Aussprache zum Tagesordnungspunkt G 10-Kommission? Sie möchten auch noch mal eine persönliche Erklärung vor dem Wahlgang abgeben? Dann machen wir das, bevor der Wahlgang stattfindet? Ja?
(Zuruf Abg. Möller, AfD: So wie eben!)(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das kann er nicht, da doch gar nichts zu ihm gesagt wurde!) Das kann er. Nach § 32 der Geschäftsordnung kann jemand, der persönlich angegriffen wird, eine persönliche Erklärung abgeben. Die bezieht sich ausdrücklich dann auf seine Person.
(Unruhe im Hause)
Dazu gibt die Geschäftsordnung das Recht und das können wir hier dann auch ganz relaxed gewähren. So ruhig und gelassen sollten wir das in unserer demokratischen Verfassung und unserer Geschäftsordnung auch angehen. Herr Möller, Sie möchten jetzt auch noch mal eine persönliche Erklärung zu dem eigentlich schon abgeschlossenen Tagesordnungspunkt in der Debatte zu Tagesordnungspunkt 24 abgeben? Wir haben noch nicht gewählt, dann können Sie jetzt auch eine persönliche Erklärung abgeben, die sich jetzt ausdrücklich nur auf Ihre eigene Person beziehen darf. Bitte schön.
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Frau Präsidentin, vielen Dank. Es bezieht sich auf die Vorwürfe von Herrn Dittes meiner Person gegenüber. Er hat mir vorgeworfen, dass ich mit Neonazis im Wahlkampf zusammengearbeitet hätte.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Da hat er recht!) Dazu möchte ich gern Stellung nehmen, dazu möchte ich eine persönliche Erklärung abgeben.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE:
Ach, wussten Sie das nicht?) Es ist unwahr, dass ich mit einem Neonazi zusammengearbeitet hätte. Es ist richtig, dass der Herr Metzner für mich Flyer ausgeteilt hat. Dafür bin ich ihm auch sehr dankbar.
(Unruhe DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Ich sage Ihnen auch, warum ich ihm dafür dankbar bin. Als ich das erste Mal mit diesen Vorwürfen konfrontiert worden bin – die Sie jetzt hier wieder aufwärmen und die natürlich aus einer linksextremen Quelle stammen, was Sie übrigens nicht erwähnt haben –, war ich auch geschockt. Ich habe mir diese Bilder angeschaut und habe mir gesagt: Stimmt, absolut inakzeptabel, was der Mann da gepostet hat. Ich habe auch festgestellt, dass er sich in der Vergangenheit zum Beispiel mit Thügida-Aktivisten getroffen hat. Das sage ich auch: absolut inakzeptabel. Das haben wir als AfD immer abgelehnt. Und daraufhin …
(Heiterkeit und Unruhe DIE LINKE)
Würden Sie mir vielleicht mal zuhören!
(Zwischenrufe aus dem Hause: Nein!)
Gut, dann hören Sie mir eben nicht zu. Dann erzähle ich es allen anderen. Daraufhin habe ich mich mit ihm in Verbindung gesetzt und ich habe ihn gefragt: Sag mal, was soll denn das, du willst mich unterstützen?
(Unruhe DIE LINKE)(Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE:
Der wählt jetzt links!)
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Ich bitte jetzt mal um Ruhe, er hat das Recht zur persönlichen Erklärung und ich bitte, ihn jetzt anzuhören und hier nicht zu stören!
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Du willst mir im Wahlkampf helfen und dann hast du aber solche Bilder geteilt? Das ist nicht die Position der AfD. Daraufhin hat er mir erklärt, wie es zu diesen Fotos, zu diesen Beiträgen kam. Er hat mir klargemacht, dass er sich damals 2015 auf einem Irrweg befand. Ja! Richtig.
(Heiterkeit und Unruhe DIE LINKE)
Auf einem Irrweg. Übrigens befanden sich viele Ihrer Kollegen schon auf einem Irrweg. Viele von Ihnen sind heute noch auf dem Irrweg. Ja, das muss ich mal dazu sagen.
(Beifall AfD)
Es gehört eine Menge Größe dazu, die viele von Ihnen bis heute nicht aufgebracht haben – er aber schon –, sich das einzugestehen, dass er auf einem Irrweg war. Ja, er hat es sich eingestanden, er hat daraus seine Lehren gezogen. Er hat das reflektiert. Er hat nämlich diese Beiträge nicht nur gelöscht, er hat sich in der Zwischenzeit auch in einer ganz anderen Art und Weise verhalten – auch zu den Themen, die Sie kritisch sehen. Aber solche Äußerungen, Antisemitisches, pauschal Abwertendes, ist aus seiner Ecke nie wieder gekommen. Der Kontakt zu Pegida ist nie wieder gekommen. Da frage ich auch Sie, Herr Dittes,
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Der
steht gerade nicht zur Wahl!) ich frage Sie alle: Wie lange muss ich denn einen Menschen unversöhnlich ausgrenzen, wenn er mal einen Fehler gemacht hat? Und vor allem frage ich Sie Eines: Wer bestimmt darüber? Tun Sie es oder tut es die Gesellschaft? Ich sage Ihnen mal Eines: Ihre Unversöhnlichkeit, die komischerweise immer nur eine einzige Seite kennt, …
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Herr Möller, Ihr Rederecht bezieht sich darauf, dass Sie die persönlichen Dinge, die Ihnen vorgehalten worden sind, klarstellen und dazu Stellung nehmen können, nicht jetzt die Debatte in der Sache fortzusetzen oder über andere Leute zu berichten.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Sie
werden noch zum Beauftragten für Neonazis! Das wäre ja mal etwas Neues!)
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Ganz genau. Es geht ja um meine Person insofern, als mir vorgeworfen wird: Da ich mit einem angeblichen Neonazi zusammengearbeitet habe, bin ich faktisch selbst einer. Das ist der Vorwurf, der von Herrn Dittes und seinen Kollegen permanent gegen meine Fraktion und mich vorgetragen wird. Das ist die sogenannte Kontaktschuldthese und der habe ich hiermit widersprochen. Ich habe Ihnen klargemacht, dass es sich bei dem Mann um jemanden gehandelt hat, der sich geändert hat, der das auch glaubwürdig gemacht hat und dass das keine Zusammenarbeit mit einem Neonazi war.
(Beifall AfD)
Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes
Bei dem Tagesordnungspunkt 25 hatte jetzt niemand das Wort zur Aussprache gewünscht. Deswegen erkläre ich Ihnen jetzt den nächsten Wahlgang zu Tagesordnungspunkt 26 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/748 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/759 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/986 Gemäß § 26 Abs. 1 und 2 der Verwaltungsgerichtsordnung wird bei jedem Verwaltungsgericht ein Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen bzw. Richter bestellt. Dieser besteht unter anderem aus sieben Vertrauensleuten und sieben Vertreterinnen bzw. Vertretern, die aus den Einwohnerinnen bzw. Einwohnern des Verwaltungsgerichtsbezirks vom Landtag für fünf Jahre gewählt werden. Bei der Wahl findet die Allgemeine Verfahrensvorschrift des § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung Anwendung. Die Wahlvorschläge der Fraktionen der CDU, Die Linke und der AfD liegen Ihnen in den Drucksachen 7/748, 7/759 und 7/986 vor. Wird dazu eine Aussprache gewünscht? Das sehe ich nicht. Dann haben wir noch als letzten Wahlvorgang den Tagesordnungspunkt 27 Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/966 dazu: Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/517 Hinweis: Gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 Buchst. q Doppelbuchst. pp Satz 2 des ZDF-Staatsvertrags in Verbindung mit § 53 Abs. 1 und 3 des Thüringer Landesmediengesetzes setzt sich der ZDF-Fernsehrat aus 60 Mitgliedern zusammen. 60 Vertreterinnen bzw. Vertreter entsenden Organisationen oder Vereine, die von den Ländern bestimmt werden. Thüringen bestimmt eine Organisation oder einen Verein aus dem Bereich lesbischer, schwuler, bisexueller, transsexueller, transgender, intersexueller und queerer Menschen, kurz: LSBTTIQ. Die Amtszeit der Mitglieder des Fernsehrats beträgt vier Jahre. Damit ist die Amtszeit des vom 6. Landtag in seiner 51. Sitzung am 20. Mai 2016 bestimmten Landesverbands Thüringen des Lesben- und Schwulenverbands Deutschland abgelaufen. Da das Wahlverfahren gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt ist, findet die allgemeine Verfahrungsvorschrift des § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung Anwendung. Der Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke liegt Ihnen in der Drucksache 7/966 vor. Vorgeschlagen wurde erneut der Lesben- und Schwulenverband Deutschland, Landesverband Thüringen e. V. Wird hierzu eine Aussprache gewünscht? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir jetzt zur Durchführung der einzelnen Wahlgänge. Die Wahlen finden erneut als Blockwahl statt. Das heißt, Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf zu den heute durchzuführenden vier Wahlen alle Stimmzettel gleichzeitig. Es stehen wieder zwei Wahlkabinen zur Verfügung, die aber aufgrund der Maßnahmen zum Infektionsschutz hier im Plenarsaal diesmal auf der von mir aus gesehen rechten Seite aufgestellt wurden. Ich bitte die beiden Schriftführenden, beim Namensaufruf der Abgeordneten Sorge dafür zu tragen, dass die aufgerufenen Abgeordneten den erforderlichen Mindestabstand zueinander einhalten können und keine Warteschlangen vor den Wahlkabinen entstehen. An Sie, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, habe ich die Bitte, dass Sie auf dem Weg zu den Wahlkabinen zunächst auch wieder Ihre MundNasen-Bedeckung verwenden, dann erst in die Mitte des Plenarsaals gehen und von dort aus zwischen den Bänken der Landesregierung und dem Rednerpult hier am Sitzungsvorstand vorbeilaufen – das ist also dieser Gang –, dass Sie diesen Gang benutzen, um zu den Wahlkabinen zu gelangen. Ich erinnere Sie auch noch einmal an das Schreibgerät. Benutzen Sie bitte nach Möglichkeit Ihren eigenen Stift, der blau oder schwarz schreiben sollte, und nehmen Sie diesen bitte auch wieder aus der Wahlkabine mit. Sollten sie keinen Stift haben, erhalten Sie einen von der Landtagsverwaltung, den Sie dann bitte ebenfalls mitnehmen. Ich erläutere jetzt noch einmal die Stimmzettel: Bei der Wahl im Tagesordnungspunkt 24 stehen auf dem Stimmzettel zwei Namen. Sie können auf dem Stimmzettel sowohl hinter dem einen Namen als auch hinter dem anderen Namen jeweils entweder „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ ankreuzen. Bei den Wahlen zu den Tagesordnungspunkten 25 und 27 können Sie auf jedem Stimmzettel einmal entweder „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ ankreuzen. Die Wahl zum Tagesordnungspunkt 26, das war die zu den Verwaltungsgerichtsbeisitzern, ist eine Verhältniswahl. Das heißt, dass jede Abgeordnete bzw. jeder Abgeordneter mit ihrer bzw. seiner Stimme nur für einen Wahlvorschlag votieren kann, nicht für mehrere. Sie können also entweder für den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke oder für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD oder für den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU stimmen oder sich enthalten. Stimmzettel, die mehr als einen Vorschlag angekreuzt haben oder ein nicht eindeutiges Votum enthalten, müssen als ungültig gewertet werden. Das war die Erläuterung zu den Stimmzetteln. Wenn es dazu keine Fragen mehr gibt, bitte ich nun die Wahlhelfenden Herrn Abgeordneten Beier, Herrn Abgeordneten Gottweiss und Frau Abgeordnete Dr. Klisch nach vorne – da sind sie schon –, eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführenden, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.
Bestimmung einer Vertreterin beziehungsweise eines Vertreters aus dem Bereich „LSBTTIQ (Lesbische, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle, Transgender, Intersexuelle und Queere Menschen)“ in den ZDF-Fernsehrat gemäß § 21 Abs. 1 Buchst. q Doppelbuchst. pp und Satz 2 des ZDF-Staatsvertrags in Verbindung mit § 53 des Thüringer Landesmediengesetzes
Bestimmung einer Vertreterin beziehungsweise eines Vertreters aus dem Bereich „LSBTTIQ (Lesbische, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle, Transgender, Intersexuelle und Queere Menschen)“ in den ZDF-Fernsehrat gemäß § 21 Abs. 1 Buchst. q Doppelbuchst. pp und Satz 2 des ZDF-Staatsvertrags in Verbindung mit § 53 des Thüringer Landesmediengesetzes
Laudenbach, Dieter; Dr. Lauerwald, Wolfgang; Lehmann, Diana; Liebscher, Lutz; Lukasch, Ute; Dr. Lukin, Gudrun; Maier, Georg; Malsch, Marcus; Marx, Dorothea;
Bestimmung einer Vertreterin beziehungsweise eines Vertreters aus dem Bereich „LSBTTIQ (Lesbische, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle, Transgender, Intersexuelle und Queere Menschen)“ in den ZDF-Fernsehrat gemäß § 21 Abs. 1 Buchst. q Doppelbuchst. pp und Satz 2 des ZDF-Staatsvertrags in Verbindung mit § 53 des Thüringer Landesmediengesetzes
Bestimmung einer Vertreterin beziehungsweise eines Vertreters aus dem Bereich „LSBTTIQ (Lesbische, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle, Transgender, Intersexuelle und Queere Menschen)“ in den ZDF-Fernsehrat gemäß § 21 Abs. 1 Buchst. q Doppelbuchst. pp und Satz 2 des ZDF-Staatsvertrags in Verbindung mit § 53 des Thüringer Landesmediengesetzes
Bestimmung einer Vertreterin beziehungsweise eines Vertreters aus dem Bereich „LSBTTIQ (Lesbische, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle, Transgender, Intersexuelle und Queere Menschen)“ in den ZDF-Fernsehrat gemäß § 21 Abs. 1 Buchst. q Doppelbuchst. pp und Satz 2 des ZDF-Staatsvertrags in Verbindung mit § 53 des Thüringer Landesmediengesetzes
Konnten alle Abgeordneten ihre Stimmen abgeben? Nein, noch nicht. Die Wahlkommission. Noch mal die Frage: Konnten alle Abgeordneten ihre Stimmen abgeben? Ich sehe niemanden mehr auf dem Weg oder in der Wahlkabine. Ich stelle also fest, dass alle Abgeordneten ihre Stimmen abgeben konnten. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die Wahlhelfenden um Auszählung der Stimmen. Vereinbarungsgemäß rufe ich während der Auszählung den Tagesordnungspunkt 28 auf Ich rufe die Mündlichen Anfragen auf und bitte die Abgeordneten, Ihre Fragen vorzutragen. Erster Fragesteller ist Herr Abgeordneter Mühlmann von der Fraktion der AfD mit der Drucksache 7/743. Bitte, Herr Mühlmann.
Ich habe eine Frage zu: Sachbeschädigungen durch ACAB-Schriftzug Der Schriftzug ACAB wird insbesondere von linkem und linksextremistischem Klientel zum Zwecke der Verunglimpfung und Beleidigung von Polizistinnen und Polizisten gebraucht. In vielen Orten Thüringens und vor allem in der Landeshauptstadt Erfurt wurde dieser Schriftzug an unzähligen Stellen im öffentlichen Bereich gut sichtbar aufgebracht. Es ist meines Erachtens nicht zu weit hergeholt, wenn bei nahezu allen diesen Straftaten die Absicht zur öffentlichen Verunglimpfung und Beleidigung von Polizistinnen und Polizisten der Thüringer Polizei unterstellt wird. Nach meiner Auffassung hält dieser Zustand nun seit Jahren an. Sowohl im parlamentarischen Bereich – durch die regierungstragenden Parteien – als auch durch die Landesregierung kann ich nach wie vor keine priorisierte Problembearbeitung erkennen. Ich frage daher die Landesregierung: 1. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden im Jahr 2020 bisher mit Bezügen zu Sachbeschädigungen durch ACAB-Schriftzüge aufgenommen und durch den polizeilichen Staatsschutz bearbeitet? 2. Welchen Phänomenbereichen der Politisch motivierten Kriminalität wurden diese Straftaten aus welchen Gründen zugeordnet? 3. Wie viele Tatverdächtige wurden im Zusammenhang mit derartigen Straftaten ermittelt? 4. Wie viele Anklagen wurden im Zusammenhang mit derartigen Straftaten im Jahr 2020 durch die Justiz erhoben und welche Strafmaße erhielten die verurteilten Täter?
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Mühlmann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Die ersten drei Fragen würde ich aufgrund des Sinnzusammenhangs gemeinsam beantworten. Antworten zu den Fragen eins bis drei: Vom 1. Januar bis 31. Mai 2020 wurden in Thüringen 43 Sachbeschädigungen polizeilich registriert, bei denen der von Ihnen genannte Schriftzug ACAB festgestellt wurde. Bislang wurden in diesem Zusammenhang vier Tatverdächtige ermittelt. Die Sachbearbeitung wird regelmäßig von den Beamtinnen und Beamten der Kommissariate Staatsschutz in den Schutzbereichen der Landespolizeiinspektion übernommen. Ich will auch die eben genannten Fälle kurz aufschlüsseln: Vier Fälle wurden im Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität – rechts – und 21 Fälle im Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität – links – erfasst. In 17 Fällen war keine eindeutige Zuordnung möglich, sodass sie im Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität – nicht zuzuordnen – registriert wurden. In einem Fall ist eine politische Motivation des Tatverdächtigen nicht gegeben. Die Zuordnung zu einem der beiden bzw. der vier Phänomenbereiche der Politisch motivierten Kriminalität erfolgt in Würdigung der Tatumstände wie zum Beispiel Tatörtlichkeit, aber auch Bezüge zu etwaigen gesellschaftlichen Ereignissen und darüber hinaus wird bei bereits ermittelten Tatverdächtigen die Einstellung des Tatverdächtigen berücksichtigt. Zur 4. Frage: Statistische Angaben in diesem Fall liegen nicht vor.
Ich habe nur eine Nachfrage, und zwar zur Antwort der Frage 4. Aus welchem Grund liegen dort keine statistischen Daten vor, denn es muss sich ja auch beim Justizministerium erheben lassen?
Ich habe noch eine Frage, und zwar: Wie erklärt sich die Landesregierung den signifikanten Rückgang der Straftaten, wenn man das hochrechnet auf das ganze Jahr, zu den vorherigen Jahren? Das werden Sie aus dem Stand nicht beantworten können, aber vielleicht kann man das nachreichen.
Nein, auf das zurückliegende Jahr 2019 bzw. 2018, da hatten wir insgesamt über 300 Straftaten. Wenn ich das jetzt auf dieses Jahr hochrechne, werden es ungefähr die Hälfte. Wenn das statistisch so weitergeht, ist das ja ein signifikanter Rückgang. Wie kann man das erklären?
Weitere Nachfragen sehe ich jetzt nicht mehr. Dann kommen wir zur zweiten Frage. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Kalich, Fraktion Die Linke, mit der Drucksache 7/842.
Lückenschluss auf der Landesstraße 1091 Gemarkung Hirschberg Nach Kenntnis des Fragestellers befindet sich der Abschnitt der Landesstraße 1091 zwischen der ortsansässigen Holz verarbeitenden Firma in Hirschberg Ortsteil Ullersreuth bis zur Einmündung nach Hirschberg in einem schlechten baulichen Zustand. Dieser hat nach Auffassung des Fragestellers das Niveau eines Feldwegs. Eine Sanierung dieses Abschnitts ist nach Auffassung des Fragestellers zeitnah erforderlich. Die baurechtlichen Voraussetzungen hierfür liegen nach Kenntnis des Fragestellers vor. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung den Zustand der Landesstraße 1091 zwischen der ortsansässigen Holz verarbeitenden Firma in Hirschberg Ortsteil Ullersreuth bis zur Einmündung nach Hirschberg? 2. Wie gestaltet sich nach Kenntnis der Landesregierung der Stand der Planungen für die Sanierung des entsprechenden Bauabschnitts? 3. Wann ist nach Kenntnis der Landesregierung der Beginn der entsprechenden Baumaßnahmen geplant? 4. Kosten in welchem finanziellen Umfang sind für die entsprechenden Baumaßnahmen geplant?
Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kalich beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Der rund 1,8 Kilometer lange Abschnitt der Landesstraße 1091 vom Abzweig der Kreisstraße 565 bis zum Abzweig der Gemeindestraße nach Ullersreuth im Bereich der Werkszufahrt einer ortsansässigen Holz verarbeitenden Firma ist zurzeit nicht ausgebaut und entspricht vom Charakter her einem Wirtschaftsweg. Der Straßenabschnitt ist für den öffentlichen Verkehr gesperrt. Zu Frage 2: Der oben genannte Abschnitt ist im Landesstraßenbedarfsplan 2030 zum punktuellen Um- und Ausbau bis zum Jahr 2030 vorgesehen. Das Baurecht hierfür liegt vor. Zu Frage 3: Der Landesstraßenbedarfsplan sieht für die Maßnahme einen Zeitrahmen von 2021 bis 2030 vor. Die Realisierung ist allerdings abhängig von der Ausstattung künftiger Haushalte für den Landesstraßenbau. Zu Frage 4: Die zu erwartenden Kosten für diese Maßnahme betragen nach aktueller Schätzung ca. 1,9 Millionen Euro.
Gibt es Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur Frage Nummer 3 von heute. Das ist Frau Abgeordnete Dr. Bergner von der Fraktion der FDP mit der Drucksache 7/852. Bitte schön.
Es geht mir um Präventionsmaßnahmen für Risikogruppen zur Covid-19-Erkrankung und deswegen frage ich die Landesregierung: 1. Gibt es außer Kontaktbeschränkungen Präventionsmaßnahmen gegen die Erkrankung an Covid-19 in Alters- und Pflegeheimen, wenn ja welche und wenn nein, welche Maßnahmen sind geplant und wer erarbeitet solche Konzepte? 2. Haben Sie Kenntnis von Konzepten, die zum Schutz der Risikogruppen bei erneutem Aufflammen von Covid-19-Erkrankungen zum Einsatz kommen könnten?
Herzlichen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Frau Dr. Bergner, im Namen der Landesregierung möchte ich Ihre Anfrage sehr gern beantworten, möchte aber voranstellen, dass Thüringen in diesen turbulenten Zeiten gut dasteht. Wir haben eine Neuinfektionsrate, die deutlich unter dem von Bund und Ländern vereinbarten Grenzwert liegt. Wir wissen, dieser Erfolg ist vor allem den frühzeitig getroffenen strikten Maßnahmen zu verdanken, mit denen wir die Ausbreitung von Covid-19 eindämmen konnten. Aber sehr richtig ist es natürlich jetzt notwendig, um diesen Erfolg dann beibehalten zu können, entsprechende Präventionsmaßnahmen auch einzuhalten und vorzuhalten. Nun möchte ich gern zu Ihren Fragen antworten. Die Fragen 1 und 2 würde ich zusammen beantworten. Zunächst ist Grundlage für die Maßnahmen gegen SARS-CoV-2-Infektionen die Thüringer Verordnung zur Neuordnung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus sowie zur Verbesserung der infektionsschutzrechtlichen Handlungsmöglichkeiten. So dienen unter anderem der Mindestabstand nach § 1 wie auch die Einhaltung der Infektionsschutzregeln nach den §§ 3 und 4, die Erstellung von Infektionsschutzkonzepten nach § 5, das Tragen der MundNasen-Bedeckung nach § 6 sowie die Regelungen nach § 9 als Maßnahmen zur Verringerung des Risikos einer Ansteckung mit dem SARS-CoV-2-Virus. Zum Zweiten sind auch explizit Konzepte für Risikogruppen erarbeitet worden, beispielsweise in der Pflege. In Thüringen gibt es dazu zahlreiche Handlungsempfehlungen, um die Ausbreitung von SARS-CoV-2-Infektionen verhindern und eindämmen zu können. Ich würde jetzt nicht alle Empfehlungen im Einzelnen aufzählen wollen, weil das zu vielfältig wäre. Man kann diese Konzepte aber den entsprechenden Papieren und auch den Rundschreiben der Heimaufsicht entnehmen. Diese sind alle im Internet zugänglich. Auf unserer Homepage können Sie unter dem Button „Schutzkonzepte“ all die verschiedenen Empfehlungen nachlesen. Ich will hier nur zwei herausgreifen, nämlich die Branchenregelungen für Thüringen, im Speziellen die Regelung für stationäre Pflegeeinrichtungen sowie besondere Wohnformen für Menschen mit Behinderung oder die Handlungsempfehlungen zum Schutz vulnerabler Gruppen in Einrichtungen der Pflege. Sollte es zu einer Verstärkung des Krankheitsgeschehens kommen, wird zunächst eine individuelle Lagebewertung durchgeführt. Dann muss vor allem die Frage geklärt werden, welche Settings – zum Beispiel Alten- und Pflegeheime, Krankenhäuser, Familien, Gemeinschaftseinrichtungen – primär betroffen sind. Die notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen werden dann zielgerichtet an die vorliegende Lage angepasst. Schwerpunkte sind dabei immer eine zügige und umfassende Kontaktpersonenermittlung sowie die Anordnung von Infektionsschutzmaßnahmen, also beispielsweise häusliche Quarantäne, die Schließung von Einrichtungen durch das zuständige Gesundheitsamt. Die Lage und die Durchführung der Maßnahmen werden durch eine eigens vom Ministerium eingerichtete Unterstabsstelle überwacht. Die veröffentlichten Handlungsempfehlungen gelten im Übrigen angepasst an die jeweilige aktuelle Situation, auch im Falle einer erneuten Infektionswelle. Und zu Ihrer Frage, wer die Konzepte erarbeitet: Das ist ganz unterschiedlich gewesen. Die Konzepte für die stationären Einrichtungen der Pflege beispielsweise wurden im Cluster ambulante und stationäre Pflege erarbeitet. Dort waren Vertreterinnen und Vertreter aus meinem Haus beteiligt, aber auch Vertreter der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege, es war die Heimaufsicht dabei, also auch Fachleute, die auch im Bereich tätig sind. In anderen Regelungen, wenn es um Branchenempfehlungen ging, waren es zum Teil auch Branchendialoge, an denen sich die Vertreter der Fachverbände der jeweiligen Bereiche oder Vertreterinnen und Vertreter der Gewerkschaften, Vertreter meines Hauses sowohl aus dem Bereich des Infektionsschutzes als auch des Arbeitsschutzes und des Landesamts für Verbraucherschutz beteiligt haben. Danke.
Gibt es Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann geht es weiter mit der vierten Frage von heute. Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Hoffmann von der Fraktion der AfD mit der Drucksache 7/862 – Neufassung. Bitte, Frau Hoffmann.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Haltungsbedingungen bei verschiedenen Tierarten in Bleicherode, Landkreis Nordhausen Auf einem Grundstück in Bleicherode sollen Tiere verschiedener Tierarten in katastrophalen Haltungsbedingungen gehalten worden sein. Der deutsche Ableger der Tierrechtsorganisation PETA berichtete aktuell im April 2020 auf seinem Presseportal darüber; auch auf dem Presseportal der „Thüringer Allgemeinen“ (aus der Region Nordhausen) befanden sich schon im November 2019 Informationen dazu. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Tiere welcher Tierarten werden aktuell auf dem Grundstück gehalten? 2. Wann wurde von wem das zuständige Veterinäramt über diese Gegebenheit informiert? 3. Welche Auflagen wurden der Züchterin bzw. Halterin auferlegt? 4. Welche Situation wurde bei entsprechenden Nachkontrollen dokumentiert (bitte Datum der Nachkontrollen)?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, im Namen der Landesregierung möchte ich die Mündliche Anfrage wie folgt beantworten. Da zunächst keine konkrete Tierhaltung genannt wurde, gehe ich davon aus, dass sich die Mündliche Anfrage auf die Tierhaltung von Frau Z. in Bleicherode bezieht. Zu Frage 1: Nach Mitteilung des für die Überwachung der Tierhaltung zuständigen Fachbereichs Veterinärwesen des Landratsamts Nordhausen werden aktuell vier Hunde der Rasse Landseer und ein Hund der Rasse Neufundländer, vier Schafe mit fünf Lämmern, 25 Legehennen und Hähne, fünf Laufenten sowie zwei adulte Kaninchen und fünf Jungtiere auf dem Grundstück gehalten. Zu Frage 2: Der Fachbereich Veterinärwesen des Landratsamts Nordhausen wurde am 16. Juli 2019 durch eine freie Journalistin im Auftrag von PETA informiert. Zu Frage 3: Bei der ersten Kontrolle am 16. Juli 2019 wurde beauflagt, den Hunden sofort ausreichend Auslauf im Freien zu gewähren sowie ausreichend Umgang mit einer Betreuungsperson sicherzustellen. Der Halterin wurde angeraten, eine Gruppenhaltung zu etablieren und zu dokumentieren. Sie hatte zeitnah die Zwinger entsprechend der Tierschutz-Hundeverordnung zu gestalten. Den Schafen musste sie sofort eine ausreichend große und trockene Liegefläche zur Verfügung stellen. Bei den Hühnern sollte für ausreichend Beleuchtung gesorgt werden. Allen Tieren hatte sie sofort ausreichend Wasser und Futter zur Verfügung zu stellen. Nach Auskunft des Fachbereichs Veterinärwesen des Landratsamts Nordhausen war eine Fortnahme der Tiere nicht notwendig, es bestand keine Gefahr im Verzug. Eine Zusammenarbeit mit der Halterin ist zu jeder Zeit möglich. Die Tiere befinden sich bei gutem Gesundheitszustand, ohne Verhaltensstörungen. Am 27. Juli 2019 erhielt die Halterin diese Auflagen in Form einer tierschutzrechtlichen Verfügung schriftlich. Sie kam allen Auflagen nach. Am 11. November 2019 folgte eine zweite tierschutzrechtliche Verfügung, welche zusätzlich ein Zustellen und Züchten von Hunden unter Androhung von Zwangsgeld verbietet. Da die Schafe zu diesem Zeitpunkt bei einem Schäfer untergebracht waren, wurde sie beauflagt, die Schafe erst nach Umbau des Stalls wiederzuholen. Bei den letzten Kontrollen wurde mit protokollarischen Auflagen und Zielvereinbarungen gearbeitet, um die mittlerweile gesetzeskonforme Haltung der Tiere weiter zu optimieren. Zu Frage 4: Bei den Nachkontrollen wurden kontinuierliche Verbesserungen protokolliert und fotografisch festgehalten. Die Gruppenhaltung der Hunde wurde von Mitarbeitern des Fachbereichs Veterinärwesen auch unangekündigt in Abwesenheit der Besitzerin kontrolliert und dokumentiert. Die Daten der Kontrollen für das Jahr 2019: 16. und 25. Juli, 22. August, 14., 18. und 25. Oktober, 01., 05., 09., 11., 14. und 22. November, 02., 05., 12., 19. und 28. Dezember. Für das Jahr 2020: der 14. und der 21. Januar, der 28. Februar, 26. und 27. März, 01., 03., 09., 14. und 28. April, 14. und 26. Mai sowie 4. und 5. Juni. Danke schön.
Weitere Nachfragen aus dem Plenum sehe ich nicht. Dann kommen wir zur nächsten Frage. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Walk von der Fraktion der CDU mit der Drucksache 7/927. Bitte, Herr Walk.
Da fällt mir gerade auf, dass heute – glaube ich – noch keiner gesagt hat: Besten Dank an die fleißigen Damen, die sich um die Reinigung der Mikrofone kümmern.
(Beifall im Hause)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Steuererhöhungen als Voraussetzung für Bedarfszuweisungen Durch die Corona-Krise sind zahlreiche Thüringer Kommunen unverschuldet in eine Haushaltsnotlage geraten und werden gezwungen sein, Bedarfszuweisungen zu beantragen. Voraussetzung für die Gewährung von Bedarfszuweisungen ist ein beschlossenes und genehmigtes Haushaltssicherungskonzept. Gemäß der Verwaltungsvorschrift VV-Bedarfszuweisungen sind im Zeitraum der Haushaltskonsolidierung grundsätzlich mindestens die dort aufgeführten Hebesätze für die Grundsteuer festzusetzen. Bei enger Auslegung der Vorschrift werden viele Kommunen gezwungen sein, Steuern zu erhöhen, um Bedarfszuweisungen genehmigt zu bekommen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung den oben beschriebenen Sachverhalt? 2. Inwieweit kann nach Ansicht der Landesregierung von „grundsätzlich“ festzulegenden Mindesthebesätzen abgewichen werden? 3. Ist gegebenenfalls eine temporäre Änderung der Verwaltungsvorschrift VV-Bedarfszuweisungen vorgesehen? 4. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu der Ansicht, dass Erhöhungen kommunaler Steuern in der jetzigen Phase kontraproduktiv für die wirtschaftliche Entwicklung vieler Kommunen wären? Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Zunächst, Herr Walk, entschuldigen Sie, dass ich Sie vorhin bei Ihrer ersten Nachfrage übersehen habe.
(Zuruf Abg. Walk, CDU: Ich habe mich auch
spät gemeldet!) Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walk beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Der Abgeordnete geht davon aus, dass durch die Corona-Krise zahlreiche Thüringer Kommunen unverschuldet in eine Haushaltsnotlage geraten und dadurch gezwungen sein werden, Bedarfszuweisungen zu beantragen. Voraussetzung für die Gewährung von Bedarfszuweisungen ist ein beschlossenes und genehmigtes Haushaltssicherungskonzept. Gemäß der erwähnten Verwaltungsvorschrift VV-Bedarfszuweisungen seien im Zeitraum der Haushaltskonsolidierung grundsätzlich mindestens die dort aufgeführten Hebesätze für die Grundsteuer festzusetzen. Bei enger Auslegung der Vorschrift würden viele Kommunen also gezwungen sein, Steuern zu erhöhen, um Bedarfszuweisungen genehmigt zu bekommen. Zunächst ist festzustellen, dass mit Stand der 24. Kalenderwoche dieses Jahres 23 Anträge auf Bedarfszuweisung mit einem Antragsvolumen von 49,5 Millionen Euro beim Thüringer Landesverwaltungsamt gestellt wurden, während im Vorjahr zum Stand der gleichen Kalenderwoche 29 Anträge mit einem Volumen von 50,8 Millionen Euro vorlagen. Derzeit spiegeln sich also die Auswirkungen der Corona-Pandemie nicht in einem erhöhten Bedarf der Kommunen auf Bedarfszuweisungen in der geschilderten Form wider. Wie Sie wissen, hat der Thüringer Landtag am 5. Juni 2020 das Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie beschlossen und damit sowohl Gewerbesteuerausfälle als auch allgemeine Stabilisierungszuweisungen im Umfang von 185 Millionen Euro sowie weitere Unterstützungsleistungen für Kommunen – exemplarisch will ich hier die 15 Millionen Euro für Kur- und Erholungsorte nennen – als auch verschiedene Gesetzesänderungen mit dem Ziel von Erleichterungen für die kommunalen Haushaltsvollzüge beschlossen. Dies dürfte dem Corona-bedingten Aufwuchs an Bedarfszuweisungen zur Haushaltskonsolidierung zumindest entgegenwirken. Sofern trotz dieser Zuweisungen und der genannten Gesetzesänderungen durch das Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie für eine Kommune dennoch die Beantragung einer Bedarfszuweisung für das Haushaltsjahr 2020 zur Haushaltskonsolidierung notwendig sein sollte, ist die Vorschrift des Buchstaben B Ziffer 2.2 der VV-Bedarfszuweisungen zur Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuern als Ausbringung des in § 54 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO niedergelegten Grundsatzes der Einnahmenbeschaffung zu verstehen. Sie soll durch die grundsätzliche Festlegung von Mindesthebesätzen sowohl eine einheitliche Handhabung gewährleisten als auch dem in Buchstabe A Ziffer 2 Satz 1 für Bedarfszuweisungen verankerten Grundsatz der Nachrangigkeit von Bedarfszuweisungen Rechnung tragen. Zu Frage 2: Die Vorschrift des Buchstaben B Ziffer 2.2 VV-Bedarfszuweisungen ist im Kontext mit der bundesrechtlichen Vorschrift des § 25 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 des Grundsteuergesetzes zu sehen. Danach ist der Beschluss über die Festsetzung oder Änderung des Hebesatzes bis zum 30. Juni eines Kalenderjahres mit Wirkung vom Beginn dieses Kalenderjahres zu fassen. Nach diesem Zeitpunkt kann der Beschluss über die Festsetzung des Hebesatzes noch gefasst werden, wenn der Hebesatz die Höhe der letzten Festsetzung nicht überschreitet. Dementsprechend ist die Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuern im Fall der Antragstellung im Jahr 2020 als Konsolidierungsmaßnahme in das HSK für das Jahr 2020 aufzunehmen, sofern die Mindesthebesätze der VVBedarfszuweisungen noch nicht erreicht sind. Sofern eine Beschlussfassung zur Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer im Kalenderjahr 2020 aufgrund der bereits fortgeschrittenen Zeit nicht mehr möglich sein sollte, würde diese die Bewilligung der Bedarfszuweisung für das Haushaltsjahr 2020 nicht ausschließen. Hier wäre also eine Erhöhung für das Folgejahr zu beschließen. Ich nehme an, in Ihrer Frage hatten Sie auch die Situation in Jena im Hinterkopf. Da wäre das maßgeblich, dass ein Beschluss bis 30. Juni nicht notwendig wäre. Zu Frage 3: Nein, eine temporäre Änderung der Verwaltungsvorschrift Bedarfszuweisungen ist derzeit nicht vorgesehen. Zu Frage 4: Kommunale Steuererhöhungen können volkswirtschaftlich gesehen auch krisenverschärfende Auswirkungen haben, da sie prozyklisch wirken. Ein wesentlicher Teil der auf Bundes- und Landesebene zur Bewältigung der Auswirkungen der Pandemie durch Corona ergriffenen Maßnahmen zielt darauf ab, die finanzielle Situation der Kommunen zu stabilisieren und Mindereinnahmen, aber auch Mehrausgaben zu kompensieren. Bei der Bewertung möglicher Auswirkungen auf die örtliche Wirtschaftstätigkeit ist aber auch zu berücksichtigen, dass die finanzielle Stabilität und Handlungsfähigkeit von Kommunen ebenso ein relevantes Standortkriterium ist wie die Höhe der örtlichen Steuersätze. In der Gesamtschau stellen sich die kompensatorischen Unterstützungsmaßnahmen des Landes und des Bundes sowie die haushaltssichernden Maßnahmen der Kommunen gegebenenfalls in Unterstützung durch Bedarfszuweisungen derzeit als ein geeignetes Instrumentarium dar, um unter Berücksichtigung der Belange der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft, der Kommunen und des Landes angemessen auf die finanziellen Herausforderungen der Corona-Krise zu reagieren. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke, Frau Staatssekretärin. Das muss ich mir nachher noch mal genauer anhören. Es war sehr komplex, aber ich habe zwei konkrete Nachfragen. Wenn ich Ihre Ausführungen zu den Fragen 1 und 2 richtig zusammenfasse, ist meine Frage: Gibt es einen Ermessensspielraum der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde Landesverwaltungsamt? Das ist jetzt meine kurze Zusammenfassung. Habe ich das richtig zusammengefasst?
Es gibt keinen Ermessensspielraum in dem Sinne, sondern es gibt quasi einen Zeitpunkt, zu dem das passieren muss, und der ist sozusagen nicht der 30.06., sondern das kann auch zu einem späteren Zeitpunkt beantragt werden, wenn sich der Bedarf darstellen sollte. Die Bedarfszuweisungen würden dann trotzdem fließen, wenn sie denn notwendig sind.
Jetzt muss ich aufpassen mit den Fragen, weil die Sollbestimmung von Ihnen angesprochen wurde. Ich habe noch eine weitere Frage: In welcher Höhe sind denn Finanzmittel im sogenannten Landesausgleichsstock eingestellt? Sie sprachen davon, dass es bisher 23 Anträge mit dem Antragsvolumen von 49,5 Millionen Euro gäbe.
Ich sage mal Herrn Walk Danke für die Thematisierung der Fragestellung. Frau Staatssekretärin, Herr Walk hat ja die klassischen Bedarfszuweisungen thematisiert, auf die Sie auch jetzt geantwortet haben. Das sind ja eigentlich Bedarfszuweisungen für strukturelle Fehlbeträge, die in den Kommunalhaushalten entstehen, woran nach der Verwaltungsvorschrift Bedarfszuweisungen bestimmte Kriterien zur Gewährung geknüpft werden, unter anderem die Hebesätze. Wäre es nicht zielführend, darauf hinzuweisen, dass es neben den klassischen Bedarfszuweisungen für strukturelle Fehlbeträge weitere Elemente der Bedarfszuweisungen gibt, zum Beispiel für außergewöhnlichen Härten, woran nämlich keine derartigen Bedingungen geknüpft werden, dass die Bedarfszuweisungen auch gewährt werden, diese auch einmalig gewährt werden können, wenn in einer bestimmten Situation wie jetzt Pandemien oder auch wenn Katastrophenfälle eintreten, die gegebenenfalls rückzahlbar sind, aber auch die Möglichkeit enthalten, dass sie für diesen Spezialfall als nicht rückzahlbare Zuweisung an die Kommunen ausgereicht werden?
Es ist sicherlich möglich, im Rahmen der Anfrage noch mal auf eine Vielzahl von anderen Instrumentarien hinweisen, aber die Nachfrage des Abgeordneten bezog sich ja – wie Sie ansprachen – exakt auf die Bedarfszuweisungen. Es ist natürlich richtig, dass es noch andere Möglichkeiten für Liquiditätsengpässe und dergleichen mehr gibt, wobei ich erwähnen möchte, dass die Landesregierung der Überzeugung ist, dass mit den 185 Millionen Euro schon wesentliche Verwerfungen bei den Kommunen ausgeglichen werden können.
Weitere Nachfragen gibt es nicht. Dann kommen wir zur sechsten Frage. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Bühl, Fraktion der CDU, mit der Drucksache 7/928.
Finanzielle Hilfen für eine Sportanlage in Suhl Die in Suhl angesiedelte Sportanlage im Schießsportbereich mit ihrem nicht nur überregionalen, sondern weltweiten Bekanntheitsgrad ist in der Thüringer Sportstättenwelt als Olympiastützpunkt ein Trainingszentrum von besonderer Bedeutung. Infolge der Corona-Pandemie ist diese Sportanlage in finanzielle Schieflage geraten, sodass nach gegenwärtigem Stand spätestens im Juli 2020 die zur Verfügung stehenden Mittel nicht mehr ausreichen werden, um die Ausgaben dieser Sportanlage weiter zu decken. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die aktuelle Situation der oben genannten Sportanlage in Suhl? 2. Welche Auswirkungen auf die Sportanlage in Suhl hätte eine mögliche Haushaltssperre beziehungsweise ein Nachtragshaushalt des Landes? 3. Welche Möglichkeiten zur Unterstützung der Sportanlage in Suhl sieht die Landesregierung zur Deckung des zusätzlichen Liquiditätsbedarfs? 4. Besteht im Rahmen des Sondervermögens „Hilfe zur Überwindung direkter und indirekter Folgen der Corona-Pandemie“ die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung für diese Sportanlage in Suhl und wenn ja, welche?
Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bühl antworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Der Thüringer Schützenbund als 74,9prozentiger Gesellschafter der Betreiber-GmbH des Schießsportzentrums Suhl prognostiziert die Umsatzausfälle für den Zeitraum März bis Dezember 2020 auf ca. 330.000 Euro; das ist noch für das ganze Jahr gerechnet. Konkrete Zahlen zur Beurteilung der tatsächlichen Einnahmeverluste und der aktuellen finanziellen Situation des Schießsportzentrums liegen uns nicht vor. Zu Frage 2: Das Land gewährt dem Thüringer Schützenbund zur Finanzierung der Betriebsführung des Schießsportzentrums Suhl eine jährliche Zuwendung in Höhe von 400.000 Euro. Im Jahr 2020 sind bisher 200.000 Euro als Abschlagszahlung bewilligt. Käme jetzt eine Haushaltssperre, würde das unter Umständen die weitere Bewilligung erschweren. Zu Frage 3: Die Landesregierung wird eine weitere Unterstützung durch die Gewährung einer weiteren Landeszuwendung prüfen, wenn uns ein konkreter Finanzierungsbedarf angezeigt wird. Eine solche weitere Landeszuwendung könnte durch eine Mittelverschiebung innerhalb unseres entsprechenden Haushalts realisiert werden. Zu Frage 4: Die Prüfung einer finanziellen Unterstützung im Rahmen des Sondervermögens ergab, dass eine solche nicht möglich ist, denn dann würde eine Doppelförderung entstehen. Das Schießsportzentrum hat bereits im Rahmen der Richtlinie des Freistaats Thüringen über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Minderung von finanziellen Notlagen infolge der Corona-Pandemie 2020 eine Soforthilfe erhalten.
Das heißt, Sie wissen noch nicht genau, ob das Potenzial ausgeschöpft ist oder nicht. Wäre jetzt noch Luft, generell noch weitere Hilfen zu bekommen? Wenn Sie jetzt gar nicht wissen, wie hoch die …
Dann gibt es keine weiteren Fragen mehr zu diesem Komplex. Dann kommen wir zu Frage 7 in der Drucksache 7/942. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Thrum von der Fraktion der AfD.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Weitere Entwicklung des Schwerlastverkehrs in Gefell im Saale-Orla-Kreis Mit dem Beschluss Nr. 045-2019 des Stadtrats Gefell vom 24. September 2019 beantragt die Stadt Gefell mit Schreiben vom 9. April 2020 bei der unteren Verkehrsbehörde im Saale-Orla-Kreis für den Teilbereich der Bundesstraße 2 zwischen der Landesgrenze zu Bayern und dem Abzweig zur Bundesstraße 90 in Gefell, Friedensstraße, eine Sperrung für den Schwerlastverkehr über 7,5 Tonnen – Anlieger frei. Die Stadt Gefell fordert einen Verbleib beziehungsweise eine Lenkung des Schwerlastverkehrs auf die Autobahnen 72 und 9. Durch die verkehrslenkenden Maßnahmen würden die dem Ministerium bereits bekannten Belastungen und Sicherheitsrisiken der Bevölkerung erheblich reduziert. Laut Auskunft des Regionalleiters Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr – Region Ost – vom 12. Mai 2020 läuft zu diesem Antrag der Stadt Gefell ein Anhörungsverfahren. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist der aktuelle Stand des Anhörungsverfahrens? 2. Wann kann nach Ansicht der Landesregierung mit einem Ergebnis gerechnet werden? 3. Wie bewertet die Landesregierung den Antrag der Stadt Gefell? 4. Wird nach Kenntnis der Landesregierung die Bürgerinitiative für eine sichere und lebenswerte Stadt Gefell im Anhörungsverfahren beteiligt?
Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren! Herr Abgeordneter Thrum, Ihre Mündliche Anfrage beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Der Antrag der Stadt Gefell auf Sperrung des Teilabschnitts der Bundesstraße B2 für den Schwerlastverkehr über 7,5 Tonnen – Anlieger frei – ging am 16. April 2020 bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde des Landratsamts SaaleOrla-Kreis ein. Mit Schreiben vom 23. April 2020 wurden durch die Straßenverkehrsbehörde die Polizeiinspektion Saale-Orla-Kreis und das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr zum Antrag der Stadt Gefell angehört. Vom Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr wurde im Rahmen der Lärmsanierung der Ortsdurchfahrt Gefell eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt. Das Ergebnis dieser Untersuchung wurde der zuständigen Straßenverkehrsbehörde am 8. Juni 2020 im Rahmen der Anhörung übergeben. Zu Frage 2: Aktuell liegt noch keine Entscheidung der Straßenverkehrsbehörde über den Antrag der Stadt Gefell vor. Auch ein Termin über die Entscheidung ist noch offen. Im Moment werden die angeforderten Stellungnahmen ausgewertet. Das Ergebnis der Prüfung erfordert möglicherweise auch die Beteiligung des Thüringer Landesverwaltungsamts als Fachaufsichtsbehörde. Zu Frage 3: Der Antrag der Stadt Gefell auf Sperrung des Teilabschnitts der Bundesstraße B2 für den Schwerlastverkehr über 7,5 Tonnen – Anlieger frei – ist unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben zu prüfen. Durch die beantragte Sperrung soll die Nutzung der Bundesstraße B2 eingeschränkt werden. Das erfordert die Prüfung und Bewertung der Wirksamkeit einer solchen Sperrung und die Folgen möglicher Verkehrsverlagerungen im Straßennetz. Zu beachten ist, dass dazu die notwendige Verkehrsbefragung aufgrund aktuell anhaltender Baumaßnahmen noch nicht stattfinden konnte. Insofern kann derzeit noch keine Bewertung des Antrags erfolgen. Zu Frage 4: Eine förmliche Beteiligung der Bürgerinitiative im Anhörungsverfahren ist der Landesregierung nicht bekannt. Nach Kenntnis der Landesregierung liegen die Argumente der Bürgerinitiative aber der zuständigen Straßenverkehrsbehörde mit dem Antrag der Stadt Gefell vom 7. April 2020 umfassend vor.
Gibt es Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur achten Frage. Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Wahl, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, mit der Drucksache 7/963.
Danke, Frau Präsidentin. Meine Frage bezieht sich auf die Verlegung der Kreisstraße 530 zwischen Eisfeld und Heid auf die Trasse der Werrabahn Ich frage die Landesregierung: Ist es zutreffend, dass bei der im Herbst 2019 vom Landkreis Hildburghausen als Vorhabenträger durchgeführten Verlegung der Kreisstraße 530 zwischen Eisfeld und Heid Fördermittel des Lands in Anspruch genommen wurden, die nach der Richtlinie zur Förderung von kommunaler Verkehrsinfrastruktur in Thüringen gewährt werden, und wenn ja, in welcher Höhe? Danke.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Frau Abgeordnete Wahl, ich beantworte die Mündliche Anfrage für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Gestatten Sie mir zu Ihrer Frage zwei Vorbemerkungen. Die rot-rot-grüne Koalition hat sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, der Reaktivierung von stillgelegten oder derzeit nicht genutzten Bahnstrecken Priorität einzuräumen. Der Werrabahn-Lückenschluss bleibt ein verkehrspolitisches Ziel der Landesregierung. Vor dem Hintergrund des zwischenzeitlich beantragten Freistellungsantrags nach § 23 AEG – also kurz gesagt zum Antrag auf Entwidmung der Bahnstrecke – werden wir Widerspruch beim verfahrensführenden Eisenbahnbundesamt einlegen. Denn unser Ziel ist und bleibt es, die eisenbahnrechtliche Widmung der betreffenden Grundstücksflächen für eine spätere Reaktivierung zu erhalten. Dass im Stadtgebiet Eisfeld die Trasse der Werrabahn durch eine Straße überbaut wurde, setzt gegenüber unserem Reaktivierungsziel ein problematisches Signal. Sowohl im schriftlichen Austausch als auch im direkten Gespräch mit Pro Bahn haben wir deutlich gemacht, dass dies jedoch kein Präjudiz darstellt. Vielmehr ist angesichts der notwendigen Planungsaufgaben für den Lückenschluss auch dieses Teilstück der künftigen Trassenführung zu berücksichtigen. Nun zu Ihrer Frage: Das nachgefragte Straßenbauvorhaben wird nach der Richtlinie zur Förderung des kommunalen Straßenbaus gefördert. Dem Landkreis Hildburghausen wurden mit Zuwendungsbescheid vom 13.08.2019 des Landesamts für Bau und Verkehr Fördermittel in Höhe von 254.100 Euro bewilligt. Davon wurden vom Landkreis Hildburghausen 2019 180.000 Euro abgerufen und durch das Landesamt für Bau und Verkehr ausgezahlt. Die Restsumme in Höhe von 74.100 Euro sollte ursprünglich 2020 abgerufen werden. Hierbei ist jedoch durch den inzwischen festgestellten Verstoß des Landeskreises Hildburghausen gegen eisenbahnrechtliche Bestimmungen – da eine Entwidmung der Grundstücksfläche nicht vorgenommen wurde – die Einbehaltung und Rückforderung von Fördermitteln zu prüfen. Diese Prüfungen finden derzeit statt. Über den Sachstand werde ich unaufgefordert berichten.
Gibt es Nachfragen? Die gibt es nicht. Dann machen wir jetzt weiter mit der Frage 9. Fragesteller ist Abgeordneter Schubert von der Fraktion Die Linke mit der Drucksache 7/970. Bitte, Herr Schubert.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Die Mündliche Anfrage lautet: Notwendigkeit einer Nachtragshaushaltssatzung in Gera Nach § 60 Abs. 2 Nr. 2 der Thüringer Kommunalordnung hat die Gemeinde unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn Ausgaben des Vermögenshaushalts für bisher nicht veranschlagte Investitionen oder Investitionsfördermaßnahmen geleistet werden sollen. Der Geraer Stadtrat hat in seiner Sitzung am 4. Juni 2020 mehrheitlich beschlossen, 7,2 Millionen Euro für lnvestitionsfördermaßnahmen zur Straßenbahnbeschaffung bereitzustellen – das ist der Beschlusspunkt 2 der Drucksache 50/2020 –, die bisher nicht im Haushaltsplan 2020 vorgesehen sind. Die Stadt Gera unterliegt der Rechtsaufsicht des Landes. Ich frage daher die Landesregierung: 1. Liegt bei einem Beschluss über lnvestitionsfördermaßnahmen in Höhe von 7,2 Millionen Euro, die bisher noch nicht im Haushaltsplan veranschlagt sind, die Notwendigkeit zur Vorlage eines Nachtragshaushalts vor und wenn nein, wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung? 2. In welchem zeitlichen Zusammenhang muss ein Nachtragshaushalt, der nach der Vorgabe des § 60 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung notwendig wird, zum Beschluss über die weiteren Ausgaben – hier lnvestitionsfördermaßnahmen – stehen? 3. Gibt es eine Erheblichkeitsgrenze, ab der die Vorgabe aus § 60 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung gilt und wenn ja, wie wird diese ermittelt? 4. Ist für die Auszahlung eines Betrags in der oben genannten Größenordnung für die in Rede stehende Investitionsfördermaßnahme, die bisher nicht im Haushalt der Stadt Gera enthalten ist, die Vorlage eines Nachtragshaushalts zwingend erforderlich und wenn nein, warum nicht?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schubert zur Notwendigkeit einer Nachtragshaushaltssatzung in der Stadt Gera beantworte ich wie folgt: Zuvor möchte ich allerdings einleitend noch eine Bemerkung machen und darauf hinweisen, dass die Stadt Gera ihre Haushaltswirtschaft nach doppischen Grundsätzen führt. Für doppisch wirtschaftende Kommunen ist hinsichtlich des Erlasses einer Nachtragshaushaltssatzung somit nicht die Regelung § 60 ThürKO, sondern die Regelung des § 9 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Doppik einschlägig, die im Wesentlichen vergleichbar ist. Zu Frage 1: Der Beschluss des Stadtrats über die Investitionsfördermaßnahme als solcher begründet noch keine unmittelbare Notwendigkeit eines Nachtragshaushalts. Allgemein wäre die Notwendigkeit des Beschlusses über eine Nachtragshaushaltssatzung gegeben, wenn bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen – das ist § 9 Abs. 2 Nr. 4 ThürKDG – und die Auszahlungen erheblich oder nicht unabweisbar sind – § 9 Abs. 3 Nr. 1 ebenda. Ob die Auszahlungen erheblich sind, kann jeweils nur im Einzelfall beurteilt werden und unterliegt grundsätzlich der Einschätzung der Kommunen im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung. Die Notwendigkeit einer Nachtragshaushaltssatzung wird deshalb im vorliegenden Fall vom Thüringer Landesverwaltungsamt als zuständiger Rechtsaufsichtsbehörde nicht gesehen. Ich werde ergänzend zu diesen Ausführungen noch mal unter Frage 3 eingehen. Zu Frage 2: Der mit einer Haushaltssatzung oder einer Nachtragshaushaltssatzung festgesetzte Haushaltsplan ist die Ermächtigungsgrundlage für die Verwaltung, Auszahlungen leisten zu dürfen. Die Satzung muss wirksam in Kraft getreten sein, bevor über die Mittel verfügt werden kann. Ausnahmen hiervon sind nur innerhalb der Regelungen zur Tätigung von Aufwendungen oder Leistung von Auszahlungen in der vorläufigen Haushaltsführung sowie bei über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen möglich. Zu Frage 3: Das ThürKDG nennt in § 9 Abs. 3 Nr. 1 keine konkreten Erheblichkeitsgrenzen. Im Rahmen ihrer Selbstverwaltung kann eine Kommune solche Grenzen jedoch beispielsweise in der Hauptsatzung selbst festlegen. Hiervon hat die Stadt Gera jedoch keinen Gebrauch gemacht, sodass das Vorliegen einer Erheblichkeit jeweils im Einzelfall nachgewiesen werden muss. Die Rechtsaufsicht darf dabei ihre eigene Beurteilung nicht an die Stelle der Kommune setzen. Die Grenze der Erheblichkeit kann danach nur dann als überschritten gelten, wenn dies offenkundig ist. Das wäre dann der Fall, wenn die bisher nicht veranschlagten Auszahlungen in einem nicht mehr geringfügigen Verhältnis zum Volumen des Gesamthaushalts stehen. In der Literatur zum kommunalen Haushaltsrecht findet sich eine weite Spreizung hinsichtlich der Beurteilung, wann Ausgaben als geringfügig eingeschätzt werden. Es werden Werte zwischen 1 und 3 Prozent des Haushaltsvolumens genannt, die unterschritten werden können. Im vorliegenden Fall beträgt das Verhältnis ca. 2,2 Prozent und wird nach den Einschätzungen des Thüringer Landesverwaltungsamts im Rahmen der Beantwortung dieser Anfrage als unter der Erheblichkeitsschwelle liegend angesehen. Zu Frage 4: Die Vorlage eines Nachtragshaushalts ist hier mangels Offenkundigkeit einer Überschreitung der Erheblichkeitsschwelle nicht zwingend erforderlich. Abweichungen vom ursprünglichen Haushaltsplan können auch mit über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen ermöglicht werden, insbesondere dann, wenn eine Deckung in gleicher Höhe von außerplanmäßigen Erträgen und Einzahlungen geleistet werden kann und der Rat einen entsprechenden Beschluss gefasst hat. Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass der Thüringer Landtag am 5. Juni 2020 das Thüringer Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie beschlossen hat. Das Gesetz sieht verschiedene befristete Gesetzesänderungen vor, unter anderem mit dem Ziel von Erleichterungen für die Kommunen im Haushaltsvollzug. Das betrifft dann auch Regelungen zur Notwendigkeit eines Nachtragshaushalts oder zu den Voraussetzungen zur Leistung von über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen. So bestimmt der nun neu in das ThüKDG eingeführte § 40 b Abs. 1 Satz 1, dass bis zum Ablauf des 31.12. dieses Jahres notwendige Aufwendungen und Auszahlungen zur Sicherstellung der Aufgabenerfüllung aus Gründen des öffentlichen Wohls auch abweichend von den §§ 9 und 11 ThüKDG geleistet werden können. Ob diese Neuregelung, auf deren Verkündung und Inkrafttreten wir derzeit alle warten, im vorliegenden Fall einschlägig wäre, kann aber dahinstehen, da bereits nach derzeit geltender Sach- und Rechtslage, wie ich eben dargestellt habe, gemäß der Beurteilung durch die Rechtsaufsichtsbehörde im Fall der Stadt Gera keine Nachtragshaushaltssatzung erforderlich ist. Danke.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Frau Staatssekretärin, schönen Dank für die Antwort. Würde die Erheblichkeitsgrenze sozusagen einer kommunalen Definition unterliegen, wenn wie im vorliegenden Fall im Vorbericht zur Haushaltssatzung – der mit der Satzung im November vergangenen Jahres für dieses Jahr beschlossen wurde – die Stadt selbst die Erheblichkeitsgrenze auf 2 Prozent beschreibt?
Wenn es, wie ich dargestellt habe, eine festgesetzte Erheblichkeitsgrenze in der Hauptsatzung gibt, dann ist das der Fall. Und den anderen Einzelfall müssten wir prüfen.
Es steht im Text des Vorberichts der Haushaltssatzung, dass die Erheblichkeitsgrenze auf 2 Prozent festgesetzt wird. Das würde mich dann schon noch mal interessieren, dazu würde ich um schriftliche Antwort bitten. Dann erscheint möglicherweise Ihre Herleitung in etwas anderem Licht, denn 2 Prozent sind nach meinem Verständnis weniger als 2,2 Prozent, was in dem konkreten Investitionsvolumen ausgerechnet wurde. Und wenn Sie das bitte noch mitnehmen, wir haben eine zweite Nachfrage, Frau Präsidentin: Dann würde natürlich sofort wieder die Frage im Raum entstehen, ob denn ein Beschluss, der am 4. Juni gefasst wurde, mit einer Veränderung der Rechtsgrundlage am 5. Juni kompatibel wäre.
Gibt es weitere Nachfragen aus dem Plenum? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir jetzt zur Frage mit der Nummer 10. Das ist auch – denke ich – dann die letzte für diese Fragestunde. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Bilay, Fraktion Die Linke, mit der Drucksache 7/965.
Vorbereitungsstand zur Einführung der Umsatzsteuerpflicht in den Kommunen – nachgefragt Der Sachverhalt war bereits Gegenstand der Kleinen Anfrage 7/14 und der Antwort der Regierung in Drucksache 7/135. In der Antwort teilte die Landesregierung mit, dass in der 984. Sitzung des Bundesrats am 20. Dezember 2019 der Bundesrat mit der Stimme Thüringens den Entschließungsantrag der Länder Nordrhein-Westfalen und Berlin angenommen hat, mit dem die Bundesregierung gebeten wird, im Rahmen einer Gesetzesinitiative die Übergangsfrist zur Einführung der Umsatzsteuerpflicht in den Kommunen auf der Grundlage der bereits abgegebenen Optionserklärungen um zwei Jahre bis zum Ende des Jahres 2022 zu verlängern. Diese Zeitspanne werde für erforderlich gehalten, um die bestehenden relevanten rechtlichen Unsicherheiten der Kommunen im Hinblick auf die Anwendung des § 2b Umsatzsteuergesetz zeitnah, einheitlich und verbindlich auf Bund-Länder-Ebene zu klären. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie gestaltet sich mit Blick auf den Umstand, dass ab 1. Januar 2021 § 2b Umsatzsteuergesetz vollständig gelten soll, die aktuelle Vorbereitung und Umsetzung dieses Gesetzes? 2. Inwieweit wurde nach Kenntnis der Landesregierung der Bitte des Bundesrates an die Bundesregierung gefolgt, die Übergangsfrist zur Einführung der Umsatzsteuerpflicht in den Kommunen auf der Grundlage der bereits abgegebenen Optionserklärungen um zwei Jahre bis zum Ende des Jahres 2022 zu verlängern? 3. Welche Informationen und Unterstützungen haben die Kommunen seitens des Landes zur Vorbereitung auf die Einführung der Umsatzsteuerpflicht erhalten? 4. In welcher Form waren in diesem Zusammenhang die kommunalen Spitzenverbände eingebunden?
Für die Landesregierung antwortet das Finanzministerium, Frau Ministerin Taubert. Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich antworte auf die Mündliche Anfrage wie folgt: § 2b Umsatzsteuergesetz ist eine grundlegende Neuregelung im Hinblick auf die Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Mit dieser Neuregelung wurden neue unbestimmte Rechtsbegriffe geschaffen, die zu einer Vielzahl von steuerlichen Auslegungs- und Abgrenzungsfragen von grundsätzlicher Bedeutung führen. Um einen geordneten Übergang zum neuen Rechtssystem zu ermöglichen, wurde eine fünfjährige Übergangsfrist geschaffen, der sogenannte Optionszeitraum, der es den betroffenen juristischen Personen des öffentlichen Rechts erlaubt, das bisherige Umsatzsteuerrecht bis zum 31.12.2020 weiter anzuwenden. Bei den Erörterungen auf Bund-Länder-Ebene zeigte sich aber, dass die drängenden Anwendungsfragen, insbesondere auch der Kommunen, in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht abschließend beantwortet werden können. Deshalb hatte der Bundesrat bereits in seiner Sitzung am 20. Dezember 2019 angeregt, den Optionszeitraum um zwei weitere Jahre bis zum 31. Dezember 2022 zu verlängern. Mit Corona wurde es nicht einfacher. Nun waren drängendere Fragen als die der Besteuerung der öffentlichen Hand zu klären. Die Verlängerung des Optionszeitraums bis zum 31.12.2022 ist deshalb Bestandteil des Corona-Steuerhilfegesetzes, dem der Bundesrat in seiner Sitzung am 5. Juni 2020 bereits zugestimmt hat. In der hierdurch gewonnenen Zeit sollen die bestehenden relevanten rechtlichen Unsicherheiten der Kommunen und der anderen betroffenen juristischen Personen des öffentlichen Rechts nun einheitlich und verbindlich auf Bund-Länder-Ebene geklärt werden. Sobald Fragen einer Klärung zugeführt wurden, erhalten die kommunalen Spitzenverbände entsprechende Informationen in der Regel durch ein mit den Ländern abgestimmtes Antwortschreiben des Bundesministeriums der Finanzen. Ich gehe davon aus, dass die Verbände ihrerseits die Informationen auch an die Kommunen weiterleiten. Damit dürfte sich die Anfrage zum Vorbereitungsstand zur Einführung der Umsatzsteuerpflicht in den Kommunen erledigen, da die noch zu klärenden Detailfragen nunmehr in den kommenden zweieinhalb Jahren abgestimmt werden. Ich will noch dazusagen, dass ich vor drei Jahren bereits die kommunalen Spitzenverbände eingeladen habe, darüber hinaus die Steuerberaterkammer, um eine Klärung herbeizuführen. Wie passiert die Aufklärung? Wie wird die Beratung vorgenommen? Wir selber, das Finanzministerium, dürfen ja keine Steuerberatung durchführen. Deswegen sind die Steuerberater diejenigen, die vor allen Dingen beraten; das sind ja alles Unternehmen, die einen Steuerberater haben müssten. Ich will dazusagen, dass das damalige Gespräch für mich sehr enttäuschend war, weil eigentlich noch gar niemand so recht auf der Schiene war: Da müssen wir jetzt etwas anderes beachten. Wir haben uns dann aber gemeinsam verständigt, dass ich zumindest in dem gelben Blättchen des Gemeinde- und Städtebunds veröffentlichen kann, dass wir darauf hinweisen, da gibt es eine Veränderung, und dass sich alle betroffenen Einrichtungen mit ihrem zuständigen Steuerberater/Steuerberaterin in Verbindung setzen müssen, um dazu auch eigene Gedanken anzustellen, was muss ich verändern – unabhängig davon, dass es jetzt solche Fragen gibt, die allgemeinverbindlich erklärt werden sollen. Ich will ein Weiteres dazusagen: Wir sind natürlich als Bundesland auch selbst betroffen, weil wir auch solche Unternehmungen haben, die von dieser Umsatzsteuerpflicht betroffen sind. Danke schön.
Eine Nachfrage: Sie hatten in der Ausgangsfrage meiner Kleinen Anfrage auch darauf hingewiesen zu der Frage, inwieweit die Umsatzsteuer dann bei kostenrechnenden Einrichtungen Auswirkungen auf die Gebührenbemessung hat, die sich gegebenenfalls bei der Ermittlung des Finanzbedarfs im Kommunalen Finanzausgleich niederschlagen würden. Nun gehe ich davon aus, die Landesregierung erarbeitet gerade den Kommunalen Finanzausgleich, erst mal das Finanzausgleichsgesetz für 2021, jenseits der bevorstehenden großen Revision. Inwieweit spielen da solche Fragestellungen tatsächlich schon in der Vorbereitung eine Rolle, sodass die Kommunen, wenn das verlängert werden sollte, auch Anhaltspunkte für die Bewertung der Umsatzsteuerpflicht von einzelnen kommunalen Leistungen haben? Oder spielt das derzeit gar keine Rolle? Das kann aufgrund der Struktur des Finanzausgleichs doch überhaupt keine Rolle spielen. Woher sollen der Freistaat oder auch die Kommunen momentan wissen, wie sich das auswirkt. Es gibt keine Erhebung von allen infrage kommenden betroffenen juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Die sagen: In Summe kommen einfach nur durch die Umsatzsteuer 100 Millionen Euro mehr auf uns zu. – Das gibt es nicht. Mir ist auch nicht klar, wie wir das erheben sollten. Wir können das nicht von allen Gemeinden und Kreisen erheben, das ist zum jetzigen Zeitpunkt meines Erachtens überhaupt nicht möglich. Deswegen spielt das im FAG keine Rolle.
Gibt es weitere Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann schließe ich die Fragestunde für heute. Der technische Hinweis an die Parlamentarischen Geschäftsführer oder an alle Kolleginnen und Kollegen: Für die morgen durchzuführende Fragestunde sind dann noch sechs Fragen übrig. Ich rufe jetzt erneut die Tagungsordnungspunkte 24, 25, 26 und 27 auf und gebe die Wahlergebnisse bekannt. Tagesordnungspunkt 24 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/945 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Herr Abgeordneter Ringo Mühlmann: abgegebene Stimmen 86, gültige Stimmen 86, ungültige Stimmen 0. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Herrn Abgeordneten Mühlmann, entfielen 29 Jastimmen, 52 Neinstimmen und es liegen 5 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Herr Abgeordneter Stefan Möller: abgegebene Stimmen 86, gültige Stimmen 86, mithin ungültige Stimmen 0. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Herrn Abgeordneten Möller, entfallen 29 Jastimmen, 52 Neinstimmen und es liegen 5 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Tagesordnungspunkt 25 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/946 Abgegebene Stimmen: auch hier 86, gültige Stimmen 86, ungültige Stimmen 0. Auf den Wahlvorschlag entfallen 28 Jastimmen, 53 Neinstimmen, es liegen 5 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Herr Abgeordneter Torsten Czuppon, die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtags nicht erreicht. Tagesordnungspunkt 26 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/748 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/759 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/986 Abgegebene Stimmen 86, gültige Stimmen 82, ungültige Stimmen 4. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke entfallen 40 Stimmen, auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD entfallen 20 Stimmen und auf den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU entfallen 21 Stimmen und es lag 1 Enthaltung vor. Daraus ergibt sich ein etwas kompliziertes Ergebnis. Auf die vorschlagenden Fraktionen entfällt folgende Anzahl an Vertrauensleuten und Vertreterinnen bzw. Vertretern: Fraktion Die Linke – vier Vertrauensleute und Vertreterinnen bzw. Vertreter, Fraktion der AfD – ein Vertrauensmann/eine Vertrauensfrau und Vertreterin bzw. Vertreter, Fraktion der CDU – zwei Vertrauensleute und Vertreterinnen bzw. Vertreter. Damit wurden die von den Fraktionen Die Linke und der CDU vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten als Vertrauensleute sowie Vertreterinnen und Vertreter gewählt. Aus dem Wahlvorschlag der Fraktion der AfD sind für jedes Verwaltungsgericht nur die erstgenannten Vertrauensleute sowie Vertreterinnen und Vertreter gewählt, die zweitgenannten wurden nicht gewählt. Ausschlaggebend ist die Regelung des § 9 Abs. 2 Satz 3 der Geschäftsordnung, wonach sich bei gleichen Höchstzahlen die Zuteilung danach richtet, auf welche Wahlvorschlagsliste mehr Landesstimmen pro Landtagsmandat entfielen. Dieser Quotient liegt bei der Fraktion Die Linke höher als bei der Fraktion der AfD. Dieses Wahlergebnis hat deshalb zur Folge, dass eine Vertrauensperson und eine Vertreterin bzw. ein Vertreter für jedes Verwaltungsgericht heute nicht gewählt wurde, sodass diese Wahl in der nächsten Plenarsitzung erneut aufzurufen ist. Ich gratuliere zunächst den Gewählten und gehe davon aus, dass sie die Wahl annehmen. Ich frage die Fraktion der AfD, ob wir den Wahlgang, der jetzt noch aussteht und der nachzuholen wäre, morgen schon einschieben können. Das wäre wichtig, weil solche Gerichtsgremien, wie wir ja alle schon wissen, besetzt werden müssen. Wird von Ihnen gewünscht, dass wir den Wahlgang morgen wiederholen?
Wahl der Vertrauensleute und ihrer Vertreterinnen beziehungsweise Vertreter für die Ausschüsse zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen beziehungsweise Richter an den Verwaltungsgerichten gemäß § 26 Abs. 1 und 2 der Verwaltungsgerichtsordnung
Wahl der Vertrauensleute und ihrer Vertreterinnen beziehungsweise Vertreter für die Ausschüsse zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen beziehungsweise Richter an den Verwaltungsgerichten gemäß § 26 Abs. 1 und 2 der Verwaltungsgerichtsordnung
Gut. Dann würden wir den morgen einbauen und den noch ausstehenden Vorschlag nach der Mittagspause, genau wie heute, noch mal abstimmen lassen. Der Tagesordnungspunkt 27 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/966 Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/517 hat folgendes Ergebnis: Abgegebene Stimmen 86, gültige Stimmen 86, ungültige Stimmen 0. Auf den Wahlvorschlag entfielen 53 Jastimmen, 24 Neinstimmen, es liegen 9 Enthaltungen vor. Damit hat der Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke, der Landesverband Thüringen des Lesben- und Schwulenverbands Deutschland, die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht.
(Beifall DIE LINKE)
Ich gehe davon aus, dass der Landesverband die erneute Wahl in den ZDF-Fernsehrat annimmt. Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt der Wahlen. Wir haben jetzt wieder eine turnusgemäße Lüftungspause, bevor wir dann mit Tagesordnungspunkt 5 fortsetzen können. Die Lüftungspause dauert bis 15.25 Uhr.
Bestimmung einer Vertreterin beziehungsweise eines Vertreters aus dem Bereich „LSBTTIQ (Lesbische, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle, Transgender, Intersexuelle und Queere Menschen)" in den ZDF-Fernsehrat gemäß § 21 Abs. 1 Buchst. q Doppelbuchst. pp und Satz 2 des ZDF-Staatsvertrags in Verbindung mit § 53 des Thüringer Landesmediengesetzes
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wir beenden die Lüftungspause und fahren fort in der Tagesordnung. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5 Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/897 ERSTE BERATUNG Wünscht jemand aus den Fraktionen Die Linke, der SPD oder Bündnis 90/Die Grünen das Wort zur Begründung? Das kann ich …
(Zuruf Abg. Müller, DIE LINKE: Huhu!)
Doch, hinter mir, links. Ja, Frau Müller, bitte.
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Aufnahme von Staatszielen
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, gegen Rassismus, Antisemitismus und die Wiederbelebung faschistischer Ideologie, für die Stärkung der Kinderrechte, für eine umfassende und wirksame Umsetzung der beiden UN-Abkommen über die Rechte der Kinder und über die Rechte behinderter Menschen, für die Stärkung des Ehrenamts und die Stärkung des Umweltschutzes sowie die Verwirklichung eines umfassenden Nachhaltigkeitsprinzips – um all diese Themen geht es in dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung und zum Ausbau der Staatsziele, den die Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen nun in der Drucksache 7/897 in den Landtag einbringen. Liebe Zuschauerinnen am Livestream, wer jetzt denkt, die Verfassung, Staatsziele – das ist alles ziemlich abstrakt, dem möchten wir sagen: Es geht um Veränderungen vor Ort und im Alltagsleben. Diese Inhalte der Staatsziele müssen bei jeder konkreten Entscheidung der staatlichen Akteure vor Ort umfassend und wirksam umgesetzt werden. Sie sind rechtlich verbindliche Handlungsverpflichtungen. Die Verfassung als positive Werteordnung, so sagt das Bundesverfassungsgericht, ist dazu da, den Alltag aller Menschen in Thüringen zu gestalten. Es geht bei der inhaltlichen Ausgestaltung der Verfassung um die Beantwortung der Frage: Wie wollen und wie sollen wir als Gesellschaft zusammenleben? Das sind die aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen, die der Gesetzentwurf aufgreift. Der Schutz der unbeschadeten Entwicklung von Kindern unter optimaler Förderung ihrer individuellen Persönlichkeit ist ein Menschenrecht. Das betont auch das UN-Abkommen über die Kinderrechte. Kinder und Jugendliche müssen als eigenständige Personen mit eigenen Bedürfnissen ernst genommen werden. Sie brauchen eine eigene Stimme, also Mitsprache. Die UNO hat Deutschland schon mehrfach kritisiert für die mangelnde Umsetzung der Kinderrechtskonvention. Das gilt auch für die UN-Behindertenrechtskonvention. Mit Blick auf diese UN-Kritik wird verständlich, warum die beiden UN-Konventionen mit ihren detaillierten inhaltlichen Festlegungen in Thüringen zukünftig Verfassungsrang bekommen sollen. So fordern behinderte Menschen zum Beispiel zu Recht noch mehr Fortschritte bei der Inklusion im Alltag. Gleiche Teilhabe aller in der Gesellschaft ist ein Menschenrecht. Der Gesetzentwurf enthält eine Ergänzung des Artikels 1 um das Staatsziel des umfassenden Engagements aller staatlichen und gesellschaftlichen Akteure gegen Rassismus, Antisemitismus und die Wiederbelebung faschistischer Ideologie. Es ist kein Zufall, dass dieses Staatsziel in Artikel 1 zusammen mit der Menschenwürdegarantie verankert ist, denn die Menschenwürdegarantie im Grundgesetz und in der Thüringer Verfassung ist weitreichende Schlussfolgerung und inhaltliche Antwort auf den Nationalsozialismus und von ihm verursachtes unermessliches Leid, darunter vor allem der industriell organisierte Massenmord an über 6 Millionen Juden. Denn gerade angesichts hochproblematischer und beunruhigender aktueller Entwicklungen in der Gesellschaft muss man klar feststellen: Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen.
(Beifall DIE LINKE)
Deshalb müssen alle Erscheinungsformen des Antisemitismus, des Rassismus und der Wiederverbreitung faschistischer Ideologie im Alltag und vor Ort wirksam und umfassend bekämpft werden, damit sich die Morde des NSU und Anschläge auf Synagogen nicht wiederholen. Der Tod von George Floyd und Rayshard Brooks haben die notwendige Diskussion um Alltagsrassismus in Deutschland, auch in Thüringen wieder verstärkt. Auch bei uns haben Menschen mit nicht teutonischem Aussehen oder Namen Schwierigkeiten zum Beispiel bei der Suche von Wohnungen und Ausbildungsplätzen. Das Engagement für eine humane Gesellschaft wird vor allem auch von ehrenamtlich engagierten Menschen getragen. Nicht zuletzt die Corona-Pandemie hat deutlich gemacht, wie wichtig ehrenamtliches Engagement ist. Deshalb gehört das Staatsziel Stärkung des Ehrenamts in die Verfassung. Es muss dann durch weitere Aktivitäten mit Leben gefüllt werden. Der Gesetzentwurf nimmt mit der Erweiterung des Staatsziels Umwelt und mit dem neuen Staatsziel Nachhaltigkeit auch die gesellschaftlichen Herausforderungen des Klimawandels auf. Für die weitere Entwicklung der Gesellschaft und des Alltags jedes Menschen in Thüringen ist der Umgang mit diesem Zukunftsthema absolut entscheidend. Wir wünschen uns im Anschluss an diese Debatte heute eine intensive Diskussion und Anhörung im Verfassungsausschuss. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Aufnahme von Staatszielen
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream und auch hier vor Ort, für uns Freie Demokraten ist die Verfassung das Grundsatzwerk für alles politische, staatliche und gerichtliche Handeln in diesem Freistaat. Die Verfassung richtet sich an alle Bürgerinnen und Bürger, alle Menschen in diesem Freistaat. Sie hat den Anspruch, allumfassend und allgemeingültig zu sein. Deshalb soll sie teilweise gar nicht und in anderen Teilen nur unter erschwerten Bedingungen änderbar sein. Ich finde es mutig, dass wir trotzdem mit der Einrichtung des Verfassungsausschusses einige Änderungen in Angriff nehmen wollen. In diesem Tagesordnungspunkt besprechen wir nun einige Vorschläge, teilweise sind sie schon bekannt. Da geht es um die Änderung in Sachen Nachhaltigkeit und Ehrenamt. Beim Ehrenamt, das haben wir auch in der letzten Debatte gehört, hat sich unsere Haltung bisher nicht geändert, so sehr wir die Arbeit des Ehrenamts unterstützen und schätzen. Die Erwähnung in der Verfassung ist aus unserer Sicht nicht mehr als eine nette Geste. Besser wäre hier aus unserer Sicht die Erarbeitung einer – nennen wir sie – Thüringer Ehrenamtsstrategie, einer umfangreichen strategischen Weiterentwicklung des Ehrenamts im Freistaat mit Erleichterungen für die Beteiligten, damit ehrenamtliches Engagement leichtfällt und Spaß macht. Da gibt es sicher ausreichend zu tun für uns, für die Kommunen und auch die politischen Akteure über Thüringen hinaus. Auch Nachhaltigkeit und Umweltschutz waren bereits in der letzten Debatte Themen. Dazu hatten wir bereits auf den Artikel 31 verwiesen, der eindeutig den Schutz natürlicher Lebensgrundlagen zum Thema hat. Sie haben jetzt in dieser Vorlage weiterführend die Klimaschutzziele ergänzt. Den Eintrag in die Verfassung in der Form sehen wir kritisch und würden das sehr gerne im Verfassungsausschuss mit diskutieren. Für uns Freie Demokraten ist der Klimaschutz eine globale Herausforderung. Die Sicht darf deshalb aus unserer Sicht nicht auf lokale Maßnahmen beschränkt werden. Klimaschutz ist eine Menschheitsaufgabe und dafür braucht es innovative Ideen, sei es jetzt zum Thema „Treibstoff“, „CO -Einsparung“ oder auch „Ener2 gieversorgung“. Für uns gilt: Klimaschutz ist das Ziel, Innovation ist der Weg. Darum setzen wir auf eine starke Wirtschaft, innovative Forschung und neueste Technik.
(Beifall FDP)
Dann hat Frau Müller in unserer Debatte gestern zum Kindesmissbrauch bereits dafür geworben, den Änderungen zu den Kinderrechten zuzustimmen. Nun ist es glücklicherweise so, dass der Schutz von Kindern vor eben diesem Missbrauch bereits Teil der Verfassung ist. Das ist auch gut so. Bei der vorliegenden Änderung geht es nun darum, die UN-Kinderrechtskonvention noch mal explizit zu benennen und die Interessen von Kindern stärker im staatlichen Handeln zu berücksichtigen. Auch wir lesen, dass die UN das nach wie vor kritisch sieht, wie die Umsetzung in Deutschland erfolgt. Ich weiß nur nicht, ob wir mit dem Eintrag in die Verfassung in der Form tatsächlich einen Schritt weiterkommen. Wir Freien Demokraten haben im Wahlkampf bereits die Idee kommuniziert, ein unabhängiges Landesjugendparlament zu gründen oder ins Leben zu rufen, das auch mit eigenen Anträgen im Thüringer Landtag zum Beispiel die eigenen Interessen durchsetzen kann. Das wäre zumindest im politischen Raum eine sehr effektive Berücksichtigung der Interessen. Bei der vorliegenden Verfassungsänderung tun wir uns ein bisschen schwer, aber auch das ist eine Diskussion wert. Gleiches gilt auch für die Ergänzung im Zusammenhang mit der gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe für Menschen mit Behinderungen. Wir Freie Demokraten bekennen uns zur UN-Behindertenrechtskonvention und wollen diese auch im Freistaat Thüringen zügig umsetzen. Und wir sind da völlig einer Meinung: Da haben wir noch ein ganz schönes Brett zu bohren. Für die Teilhabe ist eine umfassende Barrierefreiheit nötig, die sich auf sämtliche Lebensbereiche erstreckt. Vor allem den digitalen Raum dürfen wir bei den Bestrebungen, Barrierefreiheit herzustellen, nicht außer Acht lassen.
(Beifall FDP)
Die Herausforderung liegt hier aber in der Breite der Behinderungen, mit denen wir konfrontiert sind, und der Frage: Wie werden wir den einen gerecht, ohne die anderen auszuschließen? Denn wir reden hier immerhin über ein sehr weitreichendes, einklagbares Grundrecht. Gibt es nicht eine Möglichkeit, das auch differenzierter darzustellen? Vielleicht eine Anekdote nur: Wenn es nach meinem Mann geht, werden in Thüringen sehr schnell sämtliche Treppen in Rampen umgewechselt, der freut sich dann schon darauf, wenn wir Läufer mit wedelnden Armen diese Rampen runterglitschen. Wir müssten die Schuhmode möglicherweise anpassen, aber es gäbe auch Menschen, die durch solche Veränderungen noch stärker eingeschränkt werden, als sie es jetzt sind. Die Frage ist also: Löst der Eintrag von Inklusion in die Verfassung auch nur ein einziges Problem der Menschen, die durch körperliche, geistige und auch psychische Behinderungen beeinträchtigt werden? Kommen wir zu Ihrem Vorschlag, die Abwehr nationalsozialistischen Gedankenguts und entsprechenden Extremismus verfassungsrechtlich zu verankern. Gleich vorab: Wir Freie Demokraten lehnen jede Form von Extremismus und jeden Angriff auf unsere Demokratie ab.
(Beifall FDP)
Ich lese Artikel 1 und auch die Präambel der Thüringer Verfassung aktuell so: Der Freistaat stellt sich gegen alle Formen von Extremismus und Radikalismus und alle Bewegungen, die den Rechtsstaat und unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährden. Durch die Ergänzung einer Aufzählung bestimmter Ausprägungen antidemokratischer und menschenfeindlicher Strömungen laufen wir aus meiner Sicht Gefahr, einen anderen Extremismus, eine andere Gefahr außen vor zu lassen oder – schlimmer noch – sie gar zu begünstigen. Es lassen sich viele Ideen pervertieren und zur Rechtfertigung von Unterdrückung und Gewalt heranziehen. Manch eine kennen wir möglicherweise noch nicht. Trauen Sie sich eine umfassende, abschließende Aufzählung all dieser Strömungen zu, die wir hier in Thüringen nicht haben wollen? Oder ändern wir bei jeder aufkommenden Gefahr wieder die Verfassung? Liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere Verfassungsväter und -mütter waren bemüht, die rechtlichen Grundlagen – ich weiß, Herr Präsident,
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Aufnahme von Staatszielen
nur den Satz zu Ende, danke – so allumfassend oder inklusiv wie möglich zu machen. Lassen Sie uns das nicht durch detaillierte Auflistungen kaputt machen, lassen Sie uns weiterhin dafür einstehen, dass alle in Thüringen lebenden Menschen sich in dieser Gesellschaft aufgehoben fühlen. Danke.
(Beifall FDP)
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Aufnahme von Staatszielen
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, der Gesetzentwurf des rot-rot-grünen Lagers hat fünf große Kernbereiche, auf die einzugehen ist, wofür dank der verkürzten Redezeit eigentlich gar keine Zeit ist. Zusammengefasst kann man sagen, dass Sie, meine Damen und Herren von Rot-Rot-Grün, Ihre Staatsziele sorgfältig mit dem Ziel ausgewählt haben, unser Land umfassend in einen unfreien und totalitären Gesinnungsstaat umzuwandeln.
(Beifall AfD)(Heiterkeit DIE LINKE)
Dass Sie das freut, kann ich mir gut vorstellen. Natürlich gibt es bei Ihnen auch Formulierungen im Gesetzentwurf, die unproblematisch sind, etwa der Schutz des ehrenamtlichen Einsatzes. Der ist dann allerdings bezeichnenderweise auch sehr ambitionslos formuliert. Jenseits dieser Pflichtübung haben die von Ihnen neu in die Diskussion eingeführten Staatsziele hingegen zum einen den Auftrag, einen verfassungsrechtlichen Zwang für Ihre höchst umstrittene Politik zu schaffen – wie es beispielsweise bei der Einführung der Inklusion als Staatsziel der Fall ist. Sie wissen natürlich, dass Sie mit dem Desaster, das Sie an den Schulen in den vergangenen fünf Jahren auf diesem Gebiet angerichtet haben, in der Diskussion keinen Blumentopf gewinnen können. Also warum nicht einfach den Zwang zur Inklusion einführen? Da spart man sich dann die Debatten, die man ohnehin nicht gewinnen kann. Man muss sich da nicht mit den desaströsen Folgen für Schüler, Lehrer und Eltern auseinandersetzen und der Tatsache, dass die individuelle Förderung in den weltweit erstklassigen Förderschulen einstmals viel besser war und besser funktioniert hat. Denn Sie können ja dann einfach sagen: Ja, die Verfassung zwingt uns dazu und basta, Ende der Diskussion. Ihre Staatsziele sind darüber hinaus vor allem auch dafür da, um individuelle Grundrechte auszuhebeln, Freiheit durch Zwang zu ersetzen und Steuergelder für Ihre Vorfeldorganisationen zu aktivieren.
(Beifall AfD)
Beispiel Kinderrechte: Es klingt toll, wenn man Kindern eine gesunde geistige, körperliche und psychische Entwicklung verspricht. Allerdings, meine Damen und Herren, wer die Verfassung liest, weiß, das tut sie bereits jetzt schon, zum Beispiel im Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Aber darum geht es Ihnen nicht, ebenso wenig wie um den Schutz von Kindern vor Kinderpornografie, ebenso wenig wie um den Schutz von Kindern vor Kinderehen, vor archaischen religiösen Zwängen – also da, wo es wirklich wichtig wäre, mal genau hinzuschauen und zu handeln. Darum geht es Ihnen nicht. Nein, die von Ihnen erwähnten Kinderräte und Jugendräte klingen nicht nur wie totalitäre linke Gesellschaftsexperimente aus dem letzten Jahrhundert, es geht Ihnen auch wie in totalitären Staaten um die Einschränkung des elterlichen Erziehungsrechts und um mehr Operationsspielraum für den von Ihnen beherrschten Staat, vor allem aber für die Vorfeldorganisationen, denen Sie den Weg in die Schulen öffnen wollen. Das kann man aus Ihrem Gesetzentwurf wunderbar herauslesen.
(Beifall AfD)
Es geht also bei Ihren sogenannten Kinderrechten um nichts anderes als einen Angriff auf das Grundrecht der Familien, insbesondere auf das Elterngrundrecht. Dieses soll zugunsten staatlicher Beeinflussung bei der Kindererziehung massiv geschwächt werden. Das ist ein ganz typisches linkes ideologisches, totalitäres Ziel.
(Beifall AfD)
Und so geht es auch weiter. So geht es weiter beispielsweise beim Staatsziel des Klimaschutzes und des Energiesparens.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN) Das ist eher ein grünes Ding, Frau Rothe-Beinlich. Jeder weiß, dass Ihr Staatsziel der Umstellung der regenerativen Energieträger zur Interessenabwägung zugunsten von Windrädern führt, auch wenn die Umwelt, etwa seltene Arten, oder der Mensch dabei das Nachsehen haben. Auch hier greifen Sie ganz gezielt durch die Einführung von neuen Staatszielen alte, bestehende Staatsziele wie den Umweltschutz und Grundrechte wie die Unversehrtheit des Körpers beim Menschen an – und das machen Sie, um Ihrer Politik den Weg zu bereiten. Sie räumen damit im Grunde Grundrechtspositionen ab, die bisher in einem höheren Maße berücksichtigt werden mussten, beispielsweise bei den Auswirkungen des Infraschalls auf den menschlichen Körper oder des Schattenwurfs auf den Menschen, auf die Psyche auch, oder wenn es in Sachen Naturschutz um das Vogelsterben geht, was die Windkraftanlagen verursachen. Ihre Staatsziele, meine Damen und Herren, machen den Weg frei für mehr Windkraft in Thüringen, da wo sie momentan nicht möglich ist, und damit machen Sie vor allem den Weg frei für Profite, Profite von Leuten, die zu Ihren Lobbyisten zählen, die Ihre Politik durch Spenden finanzieren.
(Beifall AfD)
Ich sage in dem Zusammenhang auch in Richtung CDU: Wenn das durchgeht, liebe Kollegen, dann kann man die Windkraftinitiativen, die momentan in den Ausschüssen Staub ansetzen, gleich in die Tonne klopfen, denn das ist dann Makulatur.
(Beifall AfD)
Kommen wir zum aus unserer Sicht wichtigsten Punkt, das ist das Verbot und die Unterdrückung der Manifestation von all dem, was Sie als nationalsozialistisch und menschenfeindlich einordnen – und, meine Damen und Herren, das ist viel. Das haben wir auch gerade in der Debatte im Vorfeld schon erlebt. Ihre ständigen Nazivergleiche und Faschistenvorwürfe zeigen seit Langem, dass es bei Ihnen inhaltlich schon lange nicht mehr um KZs geht, um Angriffskriege, um Eugenik oder um die Einstufung von Gruppen als Untermenschen oder die Verharmlosung der Judenverfolgung.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das ist
ja Ihr Ding!) Bei Ihnen reicht für den Nazivergleich oder für den Faschistenvorwurf schon Kritik an Ihrer Asylpolitik, es reicht die Ablehnung einer multikulturellen Gesellschaft, dann bekämpfen Sie ihn schon als Nazi.
(Beifall AfD)
Es reicht Ihnen der Hinweis auf eingewanderte Kriminalität, auf nicht integrierbare religiöse Parallelgesellschaften, die beispielsweise den Sozialstaat ausnutzen. All das ist für Sie schon ausreichend, um jemanden zum Nazi zu stempeln, um ihn dann zu verfolgen.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Nein,
mit Gerichtsurteil!) Da befinden Sie sich in einer historischen Linie mit Ihren Vorgängern aus dem Jahr 1953, denn die hatten damals auch schon den Aufstand des 17. Juni als was gebrandmarkt? Als faschistischen Putsch!
(Beifall AfD)
Schon damals haben Sie mit der Brandmarkung von Menschen mit dem Faschismusvorwurf ganz kühl Politik gemacht. Sie haben damit Morde gerechtfertigt, Justizmorde gerechtfertigt, die Verbannung in Straflager oder lebenslange Haft. Das zeigt Ihren totalitären Charakter, den Sie nie abgelegt haben, meine Damen und Herren.
(Beifall AfD)
Wie gesagt, all das wollen Sie verbieten. Sie möchten Meinungen unterdrücken, Versammlungen untersagen, Sie wollen Menschen sozial ächten, existenziell vernichten – und das alles nur, weil diese Menschen Ihrem geheuchelten Ideal einer multikulturellen Gesellschaft in irgendeiner Form zu widersprechen wagen.
(Beifall AfD)
Deswegen brauchen Sie auch diesen uferlosen Auffangtatbestand der sogenannten Menschenfeindlichkeit, der eigentlich gar nicht greifbar ist. Ich könnte jetzt dazu noch viel ausführen, ich habe kaum noch Redezeit dazu. Ich kann Ihnen nur Eines sagen: Wir wollen in solch einem Staat nicht leben. Wir wollen nicht in einem Staat leben, in dem man das Ausnutzen unseres Sozialstaats nicht mehr ansprechen kann, in dem man nicht auch ansprechen kann, dass es Kriminalität gibt, die von bestimmten ethnischen Gruppen ausgeht. Wir wollen auch nicht in einem Land leben, in dem das systematische Mobben deutscher Schüler durch Minderheiten, die dann plötzlich Mehrheiten werden, bestenfalls mit dem erhobenen Zeigefinder eines Sozialarbeiters geahndet wird, aber diese dann, wenn sie sich gegen ihre Peiniger wehren, plötzlich mit dem Strafrecht als rassistisch motiviert schwer verfolgt werden. In solch einem Gesinnungsstaat wollen wir nicht leben und deswegen lehnen wir Ihren Gesetzentwurf komplett ab.
(Beifall AfD)
Wir sind auch nicht der Meinung, dass man so ein totalitäres, stalinistisches Produkt im Ausschuss behandeln sollte.
(Beifall AfD)
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Aufnahme von Staatszielen
Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist zu Ende.
(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Die
Ideologen von der AfD! Verbieten, vorschreiben!) Als nächste Rednerin hat Abgeordnete Marx, SPDFraktion, das Wort.
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Aufnahme von Staatszielen
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, der ehemalige amerikanische Außenminister Henry Kissinger hat mal einen etwas sarkastischen Ausspruch getan, der lautete: „Das Illegale erledigen wir sofort, das Verfassungswidrige dauert etwas länger.“ Wenn man sich dieses Zitat ein bisschen genauer anhört oder mal darüber nachdenkt, was das bedeutet, dann bedeutet das eigentlich auch etwas Richtiges: Es weist darauf hin, dass die Verfassung eine besondere Garantie von Rechten darstellt, die unveräußerlich sein sollen, die allgemeingültig sein sollen, die Rechtspolitik und alle staatlichen Gewalten binden sollen und deswegen eine Schutzfunktion für jede Bürgerin, für jeden Bürger entfalten, auch unabhängig von seinem Alter, von seiner sonstigen Konstitution und all diesen Dingen. Und jetzt haben wir wieder gelernt, dass das der AfD alles überhaupt gar nicht gefällt, weil Menschenrechte für sie irgendwelche Meinungen sind, die sie sich nicht vorschreiben lassen wollen. Aber der ganze Sinn der Verfassung besteht darin, genau dies doch zu tun. Und dann fühlen Sie sich hier wieder irgendwie diffamiert und in irgendwelche Ecken gestellt. Aber wer war das denn, der von einem „Volkstod durch […] Bevölkerungsaustausch“ gesprochen hat, dem man mit einer Politik der „wohltemperierten Grausamkeit“ ein Ende bereiten müsste, und von Volksgruppen, die nicht willens und nicht in der Lage sind, den neuen Weg mitzugehen, dass man die leider zurücklassen müsste? Wer war das denn?
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Herr Hö-
cke war es!) Das war nicht mal Landolf Ladig, sondern das Original, der hier gerade nicht an seinem Platz sitzt, nämlich Herr Höcke. Ich weiß nicht, wir haben ja vorhin darüber diskutiert und Sie haben sich lange darüber beschwert, warum man Ihnen die Kontrolle des Verfassungsschutzes nicht übertragen möchte. Wenn man solche Reden hört, dann weiß man es.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Die Stärkung der Kinderrechte als einen Eingriff in die Elternrechte anzusehen: Dann haben Sie gesagt, was da in unserem Antrag stünde, das stünde schon in der Verfassung. Das ist richtig, weil nämlich die Verfassung nur ergänzt werden soll, der Verfassungstext. Das Erste ist ein Zitat und dann wird in der Tat auf die UN-Kinderrechtskonvention Bezug genommen und auf den dort vorhandenen, sehr wichtigen Grundsatz, dass nämlich das Wohl des Kindes wesentlich zu berücksichtigen ist, also wesentlich, dass es eben nicht untergepflügt werden kann gegenüber anderen Interessen, dass das Bestimmungsrecht der Eltern – und das haben wir doch auch gestern gerade diskutiert – eben nicht die Rechte von Kindern außer Kraft setzen kann.
(Beifall DIE LINKE)
Das ist eine lange Geschichte, dass man dann eben auch Hilfe von außen braucht und sich auch die Verfassung schützend vor unsere Kleinsten stellen muss. Was Ihnen überhaupt nicht gefällt – das war klar –, ist, das Staatsziel des Antifaschismus noch mal etwas genauer auszukleiden. Wir als Sozialdemokraten waren da auch nicht immer dafür. Noch im Jahr 2005 haben wir gesagt: Das brauchen wir so nicht. Aber inzwischen ist die Situation eingetreten, dass Menschenrechte und auch der Schutz vor Totalitarismus, vor Diktatur, vor Unterdrückung nicht mehr selbsterklärend sind. Denn wir haben verschiedene gesellschaftliche Ereignisse, wir haben verschiedene schlimme Verbrechen gehabt. Auf die wurde schon hingewiesen. Und wir haben eben auch Mitglieder, auch in diesem Parlament, die uns hier schon gesagt haben: Demokratie ist nur eine mögliche Staatsform. An diesen Satz erinnere ich mich noch recht genau. Es mag sich alles harmlos anhören, ist es aber nicht. Deswegen wollen wir eine Garantie unterstützen, die deutlich macht, welche Gesellschaftsform wir auf keinen Fall mehr haben wollen. Und das ist nicht Meinungsfreiheit, wenn Sie das anders sehen, sondern das ist ein Verstoß gegen elementare Grundrechte und gegen historische Lehren aus der Zeit des Nationalsozialismus.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Ich hoffe sehr, dass wir im Verfassungsausschuss hier wirklich gemeinsam daran arbeiten müssen, unseren Schutzwall gegen solche Bestrebungen zu erhöhen, Menschenrechte als Meinungen zu diskreditieren.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das zeigt,
was er denkt! Das zeigt das Verhältnis!) Ja, das war klar, dass der Kalauer jetzt von Ihnen kommt. Aber auch Sie müssen sich dereinst mal vor der Geschichte rechtfertigen für das, was Sie hier an Problemlösungen nicht beitragen wollen. Auch ich bin der Meinung, dass wir dem Naturschutz eine größere Stellung, eine wichtigere Stellung in unserer Verfassung einräumen müssen. Und natürlich kann man sagen, Frau Baum, das ist alles mehr auch global. Aber der alte Grundsatz „Global denken – lokal handeln“ gilt auch für unsere Politik. Ein letztes Wort, da meine kurze Redezeit gleich zu Ende ist, zum Ehrenamt. Frau Baum, es war ja nicht nur irgendwie so mal ein nettes Stückchen Zucker, dass wir mal irgendwie eine neue Gardine aufziehen wollten oder eine neue Geranie aufs Fensterbrett stellen wollen. Es ist eine Forderung, die der Landesfeuerwehrverband als Erster mit aufgestellt hat, das Ehrenamt in die Thüringer Verfassung zu integrieren. Und wenn die Ehrenamtler selbst, die hier Tag und Nacht für uns auf der Straße und im Land unterwegs sind, um unseren sozialen Zusammenhalt und auch vieles sonst zu sichern, sagen, wir möchten diese Anerkennung in der Verfassung haben, dann ist das für mich allein schon ein selbstverständlicher Grund, dieses Ehrenamt auch in der Verfassung zu berücksichtigen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Wir wollen unsere Demokratie, unsere menschenrechtsfundierte Demokratie zukunftsgerecht aufstellen und dazu lohnt jede Diskussion im Verfassungsausschuss. Hier lohnt jede ehrlich gemeinte Anstrengung von uns allen. Ich freue mich auch auf die Debatte im Verfassungsausschuss. Danke.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Aufnahme von Staatszielen
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Zuschauer/-innen am Livestream, eine Verfassung ist nichts Unveränderliches. Gesellschaftliche Herausforderungen und wissenschaftliche Erkenntnisse ändern sich. Deshalb haben wir als Grüne zum Beispiel auf Bundesebene gerade den Vorschlag gebracht, das Wort „Rasse“ aus dem Grundgesetz zu streichen und durch „rassistisch“ zu ersetzen,
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
weil längst klar ist: Menschliche Rassen gibt es nicht. Diese Art der Klassifizierung wurde erst durch einen rassistischen Diskurs überhaupt geschaffen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Diese Debatte kam nun leider für unseren Antrag hier zu spät, aber ich finde, dass das auch etwas ist, was wir für die Anhörung durchaus im Hinterkopf behalten sollten. Denn es gibt auch Stimmen, die zum Beispiel ethnische Zugehörigkeit, wie es in der Thüringer Verfassung steht, kritisch finden. Es ist sicherlich eine Debatte, der wir uns in diesem Kontext auch stellen sollten.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Mit diesem Antrag legen wir als Rot-Rot-Grün nun einen umfassenden Entwurf für die Aufnahme von Staatszielen in die Thüringer Verfassung vor. Staatliches Handeln soll damit an Grundsätzen ausgerichtet werden, die aus unserer Sicht selbstverständlich sein sollten – zum Beispiel das Vorgehen gegen rassistische, nazistische und menschenfeindliche Aktivitäten oder die Inklusion von Menschen mit Behinderung für eine gleichwertige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Wichtig ist mir auch gerade die umfassende Stärkung der Kinder- und Jugendrechte in Artikel 19. Da steht übrigens: „Bei staatlichen Entscheidungen, die ein Kind oder eine jugendliche Person betreffen, haben diese einen Anspruch auf wirksame Beteiligung und auf Berücksichtigung ihrer Meinung entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife.“ Wer darin weniger Demokratie sieht statt mehr Demokratie, Herr Möller, das ist schon spannend, was da für ein Demokratieverständnis hintendran steht. Denn ich kann mir damit vorstellen, dass zum Beispiel durchaus die Meinung von Kindern eingeholt wird, wenn ein Straßenbauvorhaben geplant wird, und eben nicht nur bei Kinderspielplätzen oder bei Sachen, die Kinder explizit betreffen, sondern bei allen Belangen, weil durchaus gerade so etwas wie eine Straße den Alltag von Kindern ganz massiv betrifft.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Uns Bündnisgrünen sind besonders die Änderungen in Artikel 31 und der neue Artikel 32a wichtig. Wir wollen damit zum Beispiel das Recycling und damit die Wiederverwendung kostbarer Rohstoffe stärken und den Weg zu einer regenerativen Energieerzeugung festschreiben, da nur dadurch natürlich wirksamer Klimaschutz möglich ist, und damit eben zum neuen Absatz 4 in Artikel 31. Die Forderungen der Klimabewegung und der Zivilgesellschaft nach mehr konsequentem Klimaschutz finden damit ihre Entsprechung in der Verfassung. Angesichts der großen Menschheitsherausforderung im 21. Jahrhundert finde ich es nur konsequent, in unserer Thüringer Verfassung festzuhalten, dass auch wir als Freistaat gefordert sind, einen wirksamen Beitrag zur Begrenzung der Erderwärmung zu leisten. Und klar ist gerade auch hier, dass eine Aufnahme von Klimaschutz in die Verfassung nicht ausreicht, sondern dass wir auch dies mit konkreten finanziell unterlegten Maßnahmen unterfüttern müssen. Ansonsten würde es nämlich bei einem symbolischen Bekenntnis zu Klimaschutz bleiben, und das könnten wir uns dann – ehrlich gesagt – auch sparen. Das ist auch genau der Grund, warum wir als Grüne an der einen oder anderen Stelle skeptisch gegenüber der Aufnahme vieler neuer Staatsziele bleiben und sicherlich finden, dass man die Debatte dazu ausgewogen führen muss, was wir in der Anhörung dann tun werden, weil die Frage bleibt – und das müssen wir debattieren –, ob die Staatsziele auch dann wirklich die beabsichtigte Wirkung entfalten können oder ob es da an einigen Stellen ganz andere Maßnahmen braucht. Frau Baum hat zum Beispiel schon angesprochen, dass das Ziel Ehrenamt sicherlich eine gute Sache ist, aber wir wirklich überlegen müssen: Braucht es da ein ergänzendes Ehrenamtsgesetz oder eine ergänzende Ehrenamtsstrategie mit dazu, damit Menschen in ihrem ehrenamtlichen Engagement in Thüringen auch wirklich gestärkt werden? Nicht zuletzt bin ich sehr froh, dass wir mit diesem Gesetzentwurf dann auch den Begriff der Nachhaltigkeit nachschärfen konnten. Auch das war uns ein wichtiges Anliegen als Grüne, denn der Gesetzentwurf der CDU hat hier einen sehr weiten Nachhaltigkeitsbegriff. Da stellt sich mir ernsthaft die Frage, was man da dann alles hineinlesen kann. Aus meiner Sicht arbeitet zum Beispiel ein wirtschaftliches Unternehmen durchaus ökonomisch nachhaltig, wenn es am Markt überlebt und sich einfach behauptet. Das ist jetzt aber nichts Besonderes, sondern eine der Regeln, wie unser aktuelles Wirtschaftssystem nun mal funktioniert. Genau deshalb ist eine enge Ausrichtung an ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit wichtig. Erst damit kann der Begriff überhaupt eine Lenkungswirkung entfalten und ist genau definiert. Die Wissenschaft hat sich mittlerweile ja vom sogenannten Dreieck der Nachhaltigkeit weitgehend verabschiedet, weil klar ist: Wenn wir die Bedrohung der Klimakrise ernst nehmen, dann braucht es nicht nur ein paar kleine Klimamaßnahmen, mit denen sich alle besser fühlen, sondern es braucht dann einen grundlegenden Paradigmenwechsel.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Dieser Paradigmenwechsel wird Geld kosten, weshalb ich auch persönlich den Begriff der finanziellen Nachhaltigkeit ablehne, weil mit der schwarzen Null aus meiner Sicht tatsächlich meist Einsparungen begründet werden, die dann zulasten der kommenden Generation gehen – ob das nun bei Klimaschutz oder im Bildungssystem ist. Ich finde also: Wir haben einen guten, sehr umfassenden Gesetzentwurf mit vielen Maßnahmen vorgelegt. Aber es gibt auch noch reichlich Diskussionspunkte. Ich freue mich hier auf eine ausführliche Diskussion im Ausschuss, denn die Staatsziele haben auf jeden Fall an vielen Stellen das Potenzial, unsere Verfassung an die heutige Zeit anzupassen und klarer zu machen, was wir erreichen wollen. Aber zu debattieren bleibt, wo sie wie welche Wirkung entfalten und wie wir das vor allem damit begünstigen können. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Aufnahme von Staatszielen
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Präambel unserer Landesverfassung spricht von den „leidvollen Erfahrungen mit überstandenen Diktaturen und de[m] Erfolg […] der friedlichen Veränderungen im Herbst 1989“, die zu unserer Verfassung geführt haben. Was hier anklingt, ist eine speziell ostdeutsche Erfahrung: zwei Diktaturen, die fast nahtlos aufeinander folgten, und die friedliche Revolution, die Erfahrung, dass sich Menschen ihre Freiheit aus eigener Kraft erkämpft haben. Gerade vor diesem Hintergrund sollten wir besonders sensibel mit Verfassungsänderungen umgehen, das ist der Maßstab.
(Beifall CDU)
Wir haben heute erstmals den Fall, dass wir einen Entwurf hier aus dem Plenum direkt an den Verfassungsausschuss überweisen werden. Der Verfassungsausschuss kommt also langsam ins Arbeiten. Ich betone das deswegen, weil mir auch die besondere Bedeutung dieses Ausschusses so am Herzen liegt. Wir beschäftigen uns dort und werden uns auch zukünftig damit beschäftigen, wie wir die Verfassung unseres Freistaats Thüringen verändern wollen, in Nuancen anpassen wollen, nachjustieren wollen und dort besonders sorgsam und sorgfältig arbeiten wollen. Deswegen kommt es auf besonders saubere, klare und präzise Formulierungen an. Wir müssen uns immer fragen: Macht die eine oder andere Formulierung, die eine oder andere Änderung die Verfassung tatsächlich besser? Und das, wenn wir uns diesen Antrag anschauen, den wir heute diskutieren, ist doch bei einigen Punkten fraglich. Die Positionierung der Antifaschismusklausel unter der Menschenwürde ist rechtstechnisch falsch und zudem auch in gewissem Maße anmaßend. Es entsteht dadurch der Eindruck, man versucht zu definieren, wem Würde zusteht, und das ist ein Punkt, bei dem man doch sehr vorsichtig sein sollte. Der Begriff „menschenfeindliche Aktivitäten“ ist meines Erachtens viel zu ungenau und zu beliebig, um hilfreich zu sein, und hat in diesem Zungenschlag nichts in einer Verfassung zu suchen. Ich erinnere an die Diskussion um Altersdiskriminierung und Patientenrechte im Zusammenhang mit Corona. Die Menschenwürde wird berührt, aber der Begriff der Menschenfeindlichkeit bildet das Problem unzureichend ab und das ist leider an einigen Stellen des Gesetzentwurfs der Fall: ungenaue und teils oberflächliche Formulierungen. Ein weiteres Beispiel, Zitat aus dem Gesetzentwurf: „Fruchtbare Böden, saubere Gewässer und reine Luft sind wiederherzustellen und zu schützen.“ Klingt erst einmal hübsch, aber was genau heißt „wiederherzustellen“? Auf welchem Stand? Der 80er-Jahre? 50er-Jahre? Vor der industriellen Revolution? Hat das wirklich in der Ungenauigkeit etwas in der Verfassung zu suchen? Ein anderes Beispiel: „Die Erzeugung von Energie ist auf regenerative Energieträger umzustellen.“
(Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE:
Das ist super!) In welchem Zeitraum? Sofortige Abschaltung von Gaskraftwerken in Thüringen als Konsequenz? Zudem beinhaltet Artikel 31 bereits den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und umweltschonende Energieversorgung. Was also ist der Mehrwert dieser Neuformulierung? Der Gedanke der Nachhaltigkeit ist gut und wichtig, aber nicht nur er sollte auf ökologische Nachhaltigkeit bezogen werden. Wir werden das intensiv diskutieren, die Vorrednerin hat ja auch schon einige Aspekte beleuchtet. Auch zum Thema „Kinderrechte“ will ich noch etwas sagen. Sie schreiben selbst, die Verfassung enthält bereits das Grundrecht von Kindern und Jugendlichen auf eine umfassende Persönlichkeitsentwicklung. Zudem darf die Definition des Kindeswohls nicht allein zur politischen Frage werden. Ja, es gibt auch Rechte von Eltern und die CDU wird immer dafür kämpfen, dass wir Familie als Ganzes betrachten und weder die Familie noch die Gesellschaft in einzelne Teile auseinanderdividieren lassen, sodass diese am Ende noch gegeneinander ausgespielt werden.
(Beifall CDU)
Ganz abenteuerlich wird es beim Thema „UN-Konvention“. Sie schreiben: „[I]nsbesondere haben alle staatlichen Stellen [die UN-Konvention] über die Rechte [von] Kinde[rn] [...] umfassend und“ – ich betone – „andere völkerrechtliche Verpflichtungen […] umzusetzen.“ Abgesehen von der unsauberen Formulierung, die uns hier wieder auffällt, ist auch die pauschale Erhebung völkerrechtlicher Verträge zum Verfassungsrecht, auf die wir als Landtag gar keinen Einfluss haben, ein großes Problem und das sollten wir doch tunlichst vermeiden. Das war nur ein kurzer Abriss der verschiedensten Ungenauigkeiten, die wir in Ihrem Gesetzentwurf ganz offensichtlich vorfinden. Ich ziehe daraus vor allem ein Fazit: Langweilig wird es im Verfassungsausschuss nicht werden. Ich freue mich auf eine spannende Diskussion – wir werden viele interessante Diskussionen führen – und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Aufnahme von Staatszielen
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ja, ich gebe Ihnen recht, die Diskussion im Verfassungsausschuss wird interessant werden, zumal, wenn man sich schon einige Beiträge hier anhört. Ich will mal sagen: Auf der Verfassung baut die gesamte Rechtsordnung auf. Umso wichtiger sind daher die inhaltlichen Festlegungen in dieser Verfassung, denn – ich habe es vorhin schon gesagt – die Verfassung stellt eine positive Werteordnung für uns alle dar und stellt auch die lokalen Akteure – egal ob wir es sind oder die kleinen Gemeinderäte oder Stadträte, egal wer – jeden Tag vor konkrete Entscheidungen, die richtige Entscheidung im Sinne der Verfassung, der Staatsziele zu treffen. Denn die Staatsziele, über die wir heute reden, müssen auch rechtsverbindlich umgesetzt werden. Da gehe ich ein bisschen auf das ein, was Frau Baum eben gesagt hat: Es reicht nicht, einfach nur etwas in Staatszielen zu verankern. Nein, das sind rechtsverbindliche Empfehlungen, die dann von allen umgesetzt werden müssen. So bedeutet der verstärkte Schutz von Kindern und ihren Rechten auch – gerade bei Sorgerechtsstreitigkeiten –, dass sie gehört werden, dass ihre Rechte wahrgenommen werden, dass Richterinnen und Richter, Staatsanwälte und Staatsanwältinnen auch auf sie eingehen müssen, gerade wenn es um die Frage „Wechselmodell“ geht, was wir ja häufig auch hier in Thüringen erleben, dass ihre Rechte wahrgenommen werden. Es geht keinesfalls darum, Familien auseinanderzudividieren. Wer das behauptet, hat einfach die UN-Kinderrechtskonvention noch nicht durchgelesen und auch leider nicht verstanden, dass Kinder Teil der Familie sind und wir keineswegs die Familien auseinanderdividieren.
(Beifall DIE LINKE)(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Das wissen
wir sehr wohl! Die praktische Umsetzung ist doch die Frage!) Genau, aber das hat jetzt nichts mit den Staatszielen der UN-Kinderrechtskonvention zu tun.
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Ihre Formu-
lierung ist das Problem!) Darüber können wir gern im Ausschuss diskutieren. Ich lasse mich aber da gern von Ihnen mitnehmen und werbe dennoch dafür, dass wir UN-Kinderrechte in der Verfassung verankern, weil das die stärkste Waffe der Kinder ist, das Mitspracherecht, ihnen eine Stimme zu geben, sie anhören zu müssen, nicht nur beim Straßenbau; ich habe es eben gesagt. Es geht auch gerade bei der Grundsicherung darum, wenn wir überlegen, dass Kinder immer noch keinen eigenen Regelsatz bei Hartz IV haben, dass die irgendwo mit eingerechnet werden, dass die darauf angewiesen sind, vielleicht mal beim Schulobstprogramm ein Äpfelchen zu bekommen. Leute, wo leben wir denn dann? Auch das ist das Staatsziel. Wir fordern konkrete Veränderungen darin und die müssen gesetzlich auf den Weg gebracht werden. Lassen Sie uns darüber gern diskutieren und nicht immer nur die Staatsziele als Abstraktheit wahrnehmen! Eine ähnlich weitreichende Unterstützung für behinderte Menschen in Thüringen und die Verbesserung ihrer Alltagssituation ist die Aufnahme der UNBehindertenrechtskonvention in die Verfassung. Zu oft wurden in der Vergangenheit Inklusionsmaßnahmen unter schnöde Haushaltsvorbehalte gestellt, vor allem durch entsprechend problematische Politik von früheren Zeiten. Dabei gerieten die Rechte der Menschen mit einer Beeinträchtigung immer ins Hintertreffen. Es sei nur an die sehr zähen Diskussionen um ein Landesgleichstellungsgesetz oder entsprechende Nachteilsausgleiche erinnert. In der fortschreitenden neoliberalen ökonomisierten Gesellschaft braucht man solche Instrumente wie die UN-Konvention, um sich gegen den Ökonomisierungsdruck wehren zu können – auch wenn es um konkrete Maßnahmen vor Ort geht, wie zum Beispiel den barrierefreien Behördenzugang, einen barrierefreien Internetauftritt dieser Stelle oder Förderangebote für behinderte Menschen. Das Staatsziel des Engagements gegen Rassismus, Antisemitismus und Wiederbelebung faschistischer Ideologie ist keineswegs ein Meinungsmaulkorb, das ist sicherlich schon in der Einbringung deutlich geworden. Es geht bei dem Staatsziel darum, die Relativierung der Menschenwürdegarantie und des Menschenwürdeschutzes zu beseitigen und zu verhindern, die leider von bestimmten Protagonisten in der Gesellschaft schon wieder ziemlich offen betrieben wird. Das haben wir eben auch hier im Haus gehört. Es gibt keine spezielle deutsche Würde oder etwas Ähnliches. Es gibt nur Menschenwürde für alle Menschen, egal, wer sie sind, woher sie kommen und wie sie leben. Menschenwürde ist unteilbar.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Spätestens seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Asylbewerberleistungsgesetz ist das auch verfassungsrechtlich klargestellt. Rassismus, Antisemitismus und Wiederbelebung der faschistischen Ideologie leugnen diese Unteilbarkeit der Menschenwürde und das Menschenrecht auf gleiche Teilhabe aller Menschen in der Gesellschaft. Daher sind Rassismus, Antisemitismus und die faschistischen Ideologien und ihre Wiederbelebung absolut unvereinbar mit einer Verfassungsordnung, die auf der Menschenwürdegarantie aufbaut. Daher haben wir es auch in die Pflicht genommen – rechtsverbindlich –, Rassismus, Antisemitismus und die faschistische Ideologie und ihre Wiederbelebung zu bekämpfen. Und alle Akteure in Staat und Gesellschaft haben rechtsverbindlich die Pflicht, sich für eine humane, demokratische Gesellschaft einzusetzen, in der durch praktisches Handeln im Alltag der Leute vor Ort die Menschenwürdegarantie und die Grund- und Menschenrechte ganz konkret umgesetzt werden. Schon mehrfach haben wir das versucht, als vorhergehende Fraktion Linke/PDS mehrfach probiert, dieses Staatsziel in der Verfassung in Thüringen zu verankern. Jetzt wären wir einen Schritt weiter und es würde uns freuen, dem Beispiel aus SachsenAnhalt zu folgen, wo ja unter Beteiligung der CDUFraktion eine ganz ähnliche Verfassungsregelung verabschiedet worden ist. Es ist zu hoffen, dass die Thüringer CDU – lieber Herr Zippel, da spreche ich Sie mal konkret an – diesem Beispiel aus SachsenAnhalt folgt, denn gesellschaftspolitisch notwendig ist dieser Schritt schon längst. Verbunden damit hoffen wir als Linke auf eine entsprechende Offenheit dafür, entsprechend des Staatsziels Vereine, Verbände und Projekte, die Antirassismusarbeit oder Demokratieerziehung machen, langfristig finanziell abzusichern. Ähnlich ist das mit dem Staatsziel „Ehrenamt“. Seit Jahren – das dürfte allen bekannt sein – fordern wir ein Ehrenamtsgesetz. Mit dem Staatsziel „Ehrenamt“ gehen wir einen ersten Schritt, aber wir müssen es auch diskutieren; das hatte eben Kollegin Wahl auch angesprochen. Es ist halt nur ein Staatsziel und wir müssen dafür Sorge tragen: Ehrenamt muss bezahlbar sein. Das muss man mal deutlich sagen: Es kostet Geld, es kostet Zeit und wir müssen dafür Sorge tragen, dass Vereine, Verbände aktiv sein können, egal welche Sponsoren sie vielleicht haben.
(Beifall DIE LINKE)
Die Linke in Thüringen hat in der Vergangenheit schon wiederholt öffentlich deutlich gemacht, wie wichtig ihr der sozialökologische Umbau der Gesellschaft ist, und daher ist auch dieses Staatsziel mit aufgenommen worden. Ebenso wichtig ist ein konkretisiertes Nachhaltigkeitsstaatsziel, wie es sich nun im Artikel 32a des Gesetzentwurfs findet. Wir alle freuen uns auf eine spannende Debatte in diesen Ausschüssen. Und Eines hat aber auch gerade die rechte Fraktion deutlich gemacht: Die AfD hat eigentlich kein Interesse an einer modernen Verfassung, sondern eigentlich will sie eine diktatorische Verfassung und lehnt dies hier ab.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
(Unruhe AfD)(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Eine Dikta-
tur wollen Sie doch haben!)
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Aufnahme von Staatszielen
Danke, Frau Abgeordnete. Wünscht die Landesregierung das Wort? Herr Staatssekretär? Nein. Das ist nicht der Fall. Durch die Fraktionen SPD und CDU wurde Ausschussüberweisung an den Verfassungsausschuss beantragt. Wir stimmen deshalb über die Überweisung an den Verfassungsausschuss ab. Wer ist für die Überweisung an den Verfassungsausschuss? Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen, außer der AfD. Wer ist dagegen? Das ist die Fraktion der AfD. Wer enthält sich? Es gibt keine Enthaltungen. Damit ist die Ausschussüberweisung angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wir sind bei der Festlegung der Tagesordnung übereingekommen, dass wir am heutigen Tag auf alle Fälle die Punkte 23 und 23a abarbeiten. Ich rufe deshalb auf den Tagesordnungspunkt 23 Antrag der Landesregierung - Drucksache 7/883 Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Herr Minister Tiefensee.
Entwurf der Rahmenvereinbarung V zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, sehr verehrte Zuhörer/-innen und Zuschauer/-innen, Rahmenvereinbarung V – wir schlagen ein neues Kapitel in der Finanzierung unserer Hochschulen auf. Ich erinnere daran, dass die reguläre Rahmenvereinbarung IV im Jahre 2019 ausgelaufen wäre und wir uns gemeinsam entschieden haben, die Rahmenvereinbarung IVa – wenn Sie so wollen – ein weiteres Jahr in Gang zu setzen, um so den Hochschulen Planungssicherheit und finanzielle Stabilität zu geben. Diese Rahmenvereinbarung läuft nun endgültig am Ende des Jahres 2020 aus. Vor dem Landtag steht wiederum die Frage: Soll Thüringen als eines der wenigen Bundesländer auf diese Art und Weise garantieren, dass wir unsere Hochschulen auch finanziell auf sicheren Grund stellen? Das Kabinett meint, ja. Wir haben mit den letzten Aufwüchsen ermöglicht, dass unsere Hochschulen nationalem, ja internationalem Standard standhalten. Ich darf daran erinnern, dass wir beispielsweise im Bereich Forschung mit den Gewinnen unseres Exzellenzclusters in Jena in die Top-Liga der nationalen Hochschulen aufgerückt sind. Ich darf daran erinnern, dass die Anzahl der ausländischen Studierenden und die Anzahl derjenigen, die aus anderen Bundesländern zu uns kommen, ständig steigt. So ist es jetzt an Ihnen, nach gründlicher Diskussion darüber zu befinden, ob wir diesen Weg weiter gehen wollen. Wir setzen mit der Rahmenvereinbarung V nicht nur auf die Rahmenvereinbarung IV auf, sondern auf die Leitlinie in der Hochschulentwicklung, die wir im Jahr 2018 verabschiedet haben. Wir haben Neuerungen in dieser Rahmenvereinbarung V vorgesehen. Ich weiß aus den Fraktionen, dass es durchaus noch diesen oder jenen Punkt gibt, den man zudem aufnehmen kann. Ich will einige Punkte herausgreifen, die uns besonders wichtig sind. Wir haben vom Wissenschaftsrat eine To-do-Liste bekommen in Bezug auf die Ingenieurwissenschaften. Die müssen wir abarbeiten. Wir haben uns aufgemacht – das bezieht besonders Kollegen Holter mit ein –, dass wir die Lehrer/-innenausbildung auf den neuesten Stand bringen. Wir reden des Weiteren über die Digitalisierung der Verwaltung, der Hochschulen, der Lehre. In diesem Zusammenhang Dank an die Hochschulen, die sehr schnell reagiert haben, als es darum ging, auf die Corona-Krise zu antworten und die Lehre umzustellen. Wir wollen schließlich die Kooperation zwischen den Hochschulen, zwischen unseren zehn Hochschulen, mit der Rahmenvereinbarung verbessern. Die Rahmenvereinbarung bietet das Fundament, um Ziel- und Leistungsvereinbarungen voranzubringen. Dieses ganze Konvolut an Verträgen, das wir mit den Hochschulen diskutieren und abschließen, führt dazu, dass wir auf den drei Säulen aufsetzen können, die die Hochschulen ausmachen. Das ist zum Ersten eine moderne, autonome Lehre, die sowohl Grundlagen als auch die Anwendung einbezieht. Das ist zum Zweiten die Forschung. Ich habe bereits angesprochen, dass wir exzellente Ergebnisse vorweisen können. Eine dritte Säule ist mir ganz besonders wichtig, wir haben sie im Rahmen der Novellierung des Hochschulgesetzes intensiv diskutiert: Das ist die Frage des Wissenstransfers. Wir müssen die Verbindung zwischen unseren Hochschulen, den Forschungseinrichtungen, insbesondere auch den wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen, und der Wirtschaft weiter verbessern. Dieser Transfer ermöglicht, dass sich die angewandte Forschung auszahlt in Wertschöpfung und neuen Arbeitsplätzen. Darüber hinaus geht es uns darum, dass wir die Bedingungen für die Beschäftigten verbessern – das meint diejenigen, die lehren, den Mittelbau, das meint alle Beschäftigten –, dass wir die Bedingungen für die Studierenden verbessern – hier kommt der Hochschulbau zum Zuge. Sie wissen, dass wir durch den Wegfall der Entflechtungsmittel hier vor einer extrem schwierigen Aufgabe stehen. Wir wollen nicht nur am Inselplatz, sondern auch anderswo weiter vorankommen, Forschungseinrichtungen aufbauen – zum Beispiel Einrichtungen der Fraunhofer-Gesellschaft. Aber wir brauchen auch neue Wohnheime, die Renovierung von Mensen. Alles das zusammengenommen braucht eine stabile Entwicklung der Finanzen. So freue ich mich auf die Diskussion in den Ausschüssen. Ich freue mich darauf, dann zu gegebener Zeit nach der Sommerpause die Hochschulrahmenvereinbarung V mit Ihnen gemeinsam und den Hochschulen abschließen zu können, um einen Beitrag dafür zu leisten – wir haben gestern über Konjunktur- und Strukturförderung gesprochen –, dass Thüringen stark aus dieser Krise herauskommt, dass Thüringen das Fundament legt, dass wir auch in der Zukunft zu den innovativsten Standorten Europas gehören. Ich freue mich auf gute weitere Beratung. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Entwurf der Rahmenvereinbarung V zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer/-innen am Livestream, eigentlich könnte man sagen, es wäre ein ganz normaler Prozess: Die Rahmenvereinbarung läuft aus, eine neue wird geschrieben und eine neue tritt in Kraft. Aber natürlich diskutieren wir die strategische Zielstellung der Rahmenvereinbarung auch unter den Eindrücken der letzten Wochen und Monate, denn natürlich stehen auch die Hochschulen, ihre Beschäftigten und die Studierenden im Zeichen von Corona und haben die Herausforderungen zu bewältigen. Stichwort „digitales Semester“, Stichwort „Debatte rund um das Solidarsemester“ sind nur einige Ausdrücke dessen, womit die Hochschulen gerade zu kämpfen haben. Da ist es ein gutes und wichtiges Signal, dass wir die Bestrebungen der letzten Jahre fortsetzen. Ich will es noch mal in Zahlen sagen: 2015 bis 2020 ein Mittelaufwuchs von 232 Millionen Euro. Und schauen wir uns die Rahmenvereinbarung V an: Ein kumulierter Mittelaufwuchs bis zum Jahr 2025 um noch mal 302 Millionen Euro, die obendrauf kommen. Das ist gerade jetzt in dieser finanziellen und konjunkturell schwierigen Lage ein wichtiges Zeichen, dass wir hier die Planungssicherheit gerade in der Krisenphase schaffen. Aber es gibt nicht einfach nur mehr Geld, es gibt auch neue Entwicklungsschwerpunkte. Da freut es mich, auf ein paar noch mal ganz konkret eingehen zu können, beispielsweise – der Minister hat es gerade gesagt – die Lehrerinnenbildung an den Hochschulen in Thüringen. Als Mitglied im Beirat der Erfurt School of Education ist mir wichtig, dass es hier mit der Rahmenvereinbarung auch ein klares Signal für die erste Phase der Lehrerinnenbildung in Thüringen gibt. Denn es ist einerseits dringend notwendig, beispielsweise schon die Bestrebungen an den Universitäten in Jena und Erfurt damit wertzuschätzen, was den Ausbau von Kapazitäten im Bereich der Lehramtsausbildung angeht als – in dem Sinne könnte man das verstehen – Fachkräftesicherung für die Bildungslandschaft, aber dass wir auch sagen, wir stellen wichtige Weichen und wollen zukünftig bereits von Anfang an die Lehrkräfte auch dafür noch mal stärken, damit sie beispielsweise Ausbildungsinhalte wie Digitalisierung, Inklusion, Diversität, Umgang mit Heterogenität von Anfang an mit in den Blick nehmen und mit aufnehmen. Da läuft schon viel Gutes, aber, ich glaube, mit dem strategischen Schwerpunkt in der Rahmenvereinbarung unterstützen wir diese Bestrebungen noch mal. Der zweite Punkt ist – ich habe es gerade schon gesagt – das digitale Semester: Sicherlich ist mit dem Sonderfonds, mit den 2,2 Millionen Euro schon ein wichtiger Beitrag für die Krise geleistet worden. Aber wir müssen natürlich weitermachen, denn Studierende berichten auch, das wissen wir: Wer – ich sage es mal so überspitzt – schon schlechte analoge Lehre gemacht hat, macht nicht von heute auf morgen eine gute digitale. Dennoch will ich erst mal die Wertschätzung an all die Lehrenden aussprechen, die es geschafft haben, mit sehr viel Engagement, mit sehr viel Mut in die neuen Lehrformate einzusteigen. Aber es ist eben auch so, dass für Lehrende wie Studierende mit solchen Formaten die Vor- und Nachbereitungszeit deutlich zugenommen hat und dass sich auch gezeigt hat, dass an der einen oder anderen Stelle technische Notwendigkeiten noch nachgerüstet werden müssen und didaktische Fähigkeiten zur Umsetzung von digitaler Lehre vielleicht auch noch fehlen. Insofern auch hier ein wichtiger strategischer Schwerpunkt, den die Rahmenvereinbarung V setzt. Auch noch ein Punkt, der vielleicht manchmal so ein bisschen hinten runterfällt, ist das Thema „Hochschulverwaltung“. Auch das ist ja ein Schwerpunkt mit der Frage Personalentwicklung und der weiteren Ausgestaltung der Verwaltungsstrukturen, denn das war letztes Jahr, als ich auf der Campustour an den Hochschulen unterwegs war, der Punkt, den mir Personalräte und Hochschulleitungen durchweg genannt haben, dass sie das Gefühl hatten, dass in den letzten Jahren oder Jahrzehnten der Aufwuchs der Studierenden nicht auch im selben Maße beim Aufwuchs der Verwaltungsstrukturen oder der Gestaltung und Modernisierung von Verwaltungsstrukturen mitbegleitet werden konnte. Ich denke, mit den strategischen Maßnahmen, die jetzt in der Rahmenvereinbarung V verankert sind, wird dazu ein Beitrag geleistet. Andere Punkte, die ich lobenswert herausheben will, sind die Frage der Intensivierung der Bemühungen der Gleichstellung mit dem Ziel, den Anteil an Frauen bei Neuberufungen weiter zu erhöhen oder beispielsweise auch die Rolle der Hochschulen beim Hochschulbau in den Blick zu nehmen, wenn wir über die Frage der Einsparung von CO -Emissionen reden. 2 Ebenfalls natürlich für uns als Fraktion Die Linke immer ein wichtiger Punkt ist das Thema „Gute Arbeit in der Wissenschaft“. Auch hier ist es schön zu sehen, dass es ein wichtiger Entwicklungsschwerpunkt in der Rahmenvereinbarung sein wird, denn – ich sage es mal so – zu dem Exzellenzbegriff stehen wir als Fraktion Die Linke immer so ein bisschen kritisch. Aber ich würde sagen, exzellente Wissenschaft braucht auch exzellente Beschäftigungsbedingungen, bedeutet gute Arbeit, bedeutet auch Dauerstellen für Daueraufgaben. Da ist es, glaube ich, ein guter Mix einerseits mit dem, was auch in der Rahmenvereinbarung steht, die Landeszuschüsse, aber die auch durch den Bund zukommenden Mittel des Zukunftsvertrags dafür zu nutzen, befristete Stellen abzubauen und dafür den Anteil an Dauerstellen zu erhöhen. Es ist wichtig, dass in der Rahmenvereinbarung V dieses Bekenntnis steht, die Planungssicherheit für die Beschäftigten zu schaffen und verlässliche Beschäftigungsbedingungen auszubauen. Und beispielsweise war auch schön, in der Rahmenvereinbarung zu lesen – mir auch ein wichtiges Anliegen –, dass versucht wird, bei der Personalstruktur Wege zu finden, dass insbesondere viele qualifizierte Lehrbeauftragte nach Möglichkeit auch eine Perspektive in einem regulären Beschäftigungsverhältnis bekommen sollen, dort, wo es möglich ist. Aber ich schütte auch einen Schluck Wasser in den Wein, denn was meines Erachtens noch ausbaufähig ist, ist tatsächlich eine Frage des Prozesses. Solche grundlegenden strategischen Fragen und Weichenstellungen sollten meines Erachtens – wir machen das jetzt im Ausschuss, wir machen das jetzt hier im Plenum – aber ein Stück weit breiter diskutiert werden. Ich erinnere daran: Wir haben in der letzten Legislatur mit dem Thüringer Hochschulgesetz auf dem Weg hin zu einer demokratischeren, offeneren und sozialeren Hochschule einen wichtigen Schritt bei der Demokratisierung gemacht. Aber wir haben beispielsweise auch – das war uns als Fraktion wichtig – die Landeswissenschaftskonferenz als Schnittstelle zwischen Wissenschaft, Politik, Wirtschaft und Gesellschaft eingeführt, um dort den Austausch insbesondere zu forschungs- und wissenschaftspolitischen Strategien und Fragestellungen zu pflegen. Dass die im Mai geplante Sitzung wegen Corona ausfallen musste und auch nicht in einem digitalen Format stattfinden konnte, um genau diese Fragen vielleicht noch mal zu diskutieren, das bedauere ich immer noch, weil die Landeswissenschaftskonferenz für mich der Platz ist, wo wir genau so etwas diskutieren müssen und vielleicht auch noch mal Anregungen kommen. Deswegen wünsche ich mir – um die Kritik vielleicht noch mal positiv zu formulieren –, dass wir quasi dem Ansinnen des Thüringer Hochschulgesetzes insofern Rechnung tragen, dass wir die Landeswissenschaftskonferenz in diesem Jahr intensiver in die weitere Diskussion einerseits zur strategischen Ausrichtung der Thüringer Hochschullandschaft mit einbinden; die Leitlinien 2025 sind schon erwähnt worden. Wir könnten jetzt schon quasi vorausschauend über die Zielstellung der Leitlinien 2030 gemeinsam ins Gespräch kommen oder in der Rahmenvereinbarung V ist ja auch von einer Arbeitsgruppe mit der Landespräsidentenkonferenz zur Hochschulstruktur ab dem nächsten Jahr die Rede. Ich glaube, es würde sicherlich auch helfen, wenn Überlegungen aus der Landeswissenschaftskonferenz in diese AG mit einfließen können. All diese strategischen Entwicklungen werden wir sicherlich auch noch mal weiter im Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft diskutieren können und vielleicht auch noch mal sehr intensiv – den Platz bietet die Plenardebatte jetzt vielleicht nicht – über die Überwindung der coronabedingten Herausforderungen an den Hochschulen. Denn ich will es an der Stelle auch noch mal sagen: Viele Studierende stehen gerade vor Nöten. Viele Beschäftigte sind mit einem erheblichen Arbeitsaufwand teilweise betroffen, wenn es um die Umwandlung von Lehrformaten geht. Ich glaube, wie wir hier gemeinsam die Hochschulen einerseits unterstützen, aus der Krise herausbegleiten, wird ein wichtiger Weg sein. Ich sage es an der Stelle gern noch mal: Die sogenannte Überbrückungshilfe der Bundesbildungsministerin Frau Karliczek, die meines Erachtens zu spät kam und für die Studierenden zu gering ausfällt, überbrückt leider gar nichts mehr. Und ich habe ein bisschen die Sorge, dass das an der einen oder anderen Stelle zu Studienabbrüchen führt. Als ich am Dienstag mit der Staatssekretärin Susanna Karawanskij an der TU Ilmenau war, hatte ich mit Herrn Scharff ein Gespräch, der auch gesagt hat: Es gibt Umfragen, die sagen, dass bei den international Studierenden – also Studierende, die überlegt hatten, im nächsten Semester hierherzukommen – damit gerechnet wird, dass 50 Prozent jetzt doch überlegen, ihr Studium im Herkunftsland anzutreten. Das wird natürlich auch Auswirkungen auf die Studierendenzahlen in Thüringen haben. Ich denke, auch da werden wir mit Blick auf die Umsetzung der Rahmenvereinbarung, auf die Umsetzung oder Planung der Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit den Hochschulen durchaus noch mal darüber reden müssen, wie wir so einen Effekt als Folge der Krise abwenden, damit es nicht am Ende zum Negativen reicht, was die Hochschulfinanzierung angeht. Nichtsdestotrotz ein positiver Ausblick: Wir haben die Rahmenvereinbarung V auf dem Tisch. Ich bin genauso gespannt auf die tiefere strategische Diskussion im Ausschuss. Alles in allem ist es aber ein gutes Signal, gerade jetzt in dieser Situation den Thüringer Hochschulen für die nächsten fünf Jahre Planungssicherheit zu geben. Und ich denke, das ist ein Ansinnen, was wir parteiübergreifend angehen sollten. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Entwurf der Rahmenvereinbarung V zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, wir diskutieren heute die Rahmenvereinbarung V. Wenn wir jetzt mal zurückschauen in die Historie der letzten Rahmenvereinbarung ist das, glaube ich, heute ein Schritt in eine Richtung, über die wir sehr lange gemeinschaftlich gerungen haben, nämlich einerseits: Wie sieht die Finanzierung des Standorts aus? Drei plus eins ist ja eine Regelung, die wir schon mal noch unter schwarzroter Ägide vereinbart haben, die dann in die letzte Rahmenvereinbarung Einzug gefunden hat und die wir jetzt verstetigen. Wir als CDU-Fraktion halten es für richtig, diesen Weg der strukturellen Finanzierung der Thüringer Hochschullandschaft zu gehen, weil es auch ein Beleg dafür ist, dass Innovation, dass Wissenschaft, dass die Gewinnung und der Magnetismus, der eigentlich von Hochschulen ausgeht – nämlich junge Leute hier in den Freistaat zu bringen –, erfolgversprechend sein können. Insofern glauben wir, dass das jetzt ein ganz kluger Weg ist. 580 Millionen Euro für die Thüringer Hochschullandschaft im Jahr 2025 zeigen doch eines: dass es dem Land Thüringen wichtig ist, dass Wissenschaft, Innovation und Forschung auch eine Rolle spielen. Jetzt geht es aber um eine ganz entscheidende Frage, nämlich: Wo wird dieses Geld strukturell eingesetzt? Denn die Debatte, die wir zu führen haben, ist: Ist es eine Zukunftsinvestition oder ist es einfach nur, einen Status quo auszufinanzieren? Und da finde ich – da bin ich dem Kollegen Schaft dankbar –, dass es schon klug ist, im Ausschuss noch mal die eine oder andere Schwerpunktsetzung zu hinterfragen. Ich sage mal, was wir als CDU-Fraktion begrüßen und wo wir noch Nachbesserungsbedarf sehen. Wir begrüßen, dass die Empfehlungen des Wissenschaftsrats im Bereich der Ingenieurwissenschaften Einzug in einen der Entwicklungspfade gefunden haben, ein Entwicklungsschwerpunkt des Bereichs Ingenieurwissenschaften, eine Straffung. Das ist uns ins Stammbuch geschrieben worden, das haben wir intensiv diskutiert. Da haben wir teilweise auch unterschiedliche Positionen festgestellt. Aber ich begrüße erst mal, dass ein Weg gefunden wurde, das jetzt auch zu akzentuieren und zu sagen: Wir wollen die Empfehlungen, die uns da gegeben worden sind, ernst nehmen. Ich glaube, dass wir dort auf einem guten Weg sind. Das Zweite: Ich halte es für entscheidend, dass wir auch die Konsequenzen aus der teilweise Überfragmentierung unserer Hochschul- und Bildungsgänge ziehen, also dass wir zu viele Bachelor-, zu viele Master-Angebote haben, die zu nischenhaft aufgestellt sind und worauf wir keinen konsolidierten Blick haben. Auch das begrüßen wir, dass es dort innerhalb der Rahmenvereinbarung jetzt einen Entwicklungsschwerpunkt gibt, der da lautet, dass man schauen will, wie man eigentlich diese Spezialisierung der Studiengänge auf der einen Seite in Harmonie bringen möchte mit einer stärkeren Konzentration und Fokussierung. Denn ich glaube, da ist das Geld gut eingesetzt. Es zeigt letztlich auch, dass wir verschiedene Doppelungen, die wir als CDU-Fraktion auch immer wieder angemahnt haben, die nicht ganz plausibel sind, zu einem Punkt führen, wo wir in Thüringen in einer überschaubaren Hochschullandschaft das Geld richtig einsetzen. Der dritte Aspekt, den wir begrüßen, ist, dass wir versuchen, den Entwicklungsschwerpunkt der Verbindung zwischen Außeruniversitärem und Hochschullandschaft zu knüpfen. Dort würden wir uns allerdings – und ich füge jetzt mal die Sachen ein, die wir gerne im Ausschuss weiter diskutieren würden – schon mehr wünschen, dass wir uns in Thüringen sehr viel stärker auch auf die Frage von Fachkräftegewinnung, Fachkräftebindung konzentrieren. Da könnten wir uns in der Rahmenvereinbarung durchaus noch mehr Akzentuierung vorstellen. Ich will auch erklären warum: Wenn sich 53 Prozent derjenigen, die hier in Thüringen einen Hochschulabschluss machen, dann am Ende dafür entscheiden, woanders hinzugehen und nicht in Thüringen zu bleiben, dann ist das in einem Land, was zu Recht sagt, wir wollen keine Studiengebühren erheben, trotzdem ein ziemlich hoher Aufwand an öffentlichen Mitteln, der dann nicht Thüringen zugute kommt. Jetzt können wir sagen: Wir sind ja eine Bundesrepublik und es kommt irgendwo anders zugute. Das ist auch eine hehre Sichtweise. Aber – die Finanzministerin sitzt heute mal hinter dem Wissenschaftsminister – es geht ja auch darum, wo wir das Geld sinnvoll einsetzen und vielleicht auch hier in Thüringen halten. Insofern muss es uns darum gehen, gemeinschaftlich noch mehr Anstrengungen zu unternehmen, Thüringerinnen und Thüringer, aber vielleicht auch diejenigen, die von außen kommen, hier zu halten, damit sie nach ihrer Hochschulkarriere dann vielleicht auch als Fachkräfte im Freistaat bleiben. Das führt mich zu einem weiteren Kritikpunkt, den ich mir als Entwicklungsschwerpunkt stärker akzentuiert gewünscht hätte: Das ist die Frage der Digitalisierung. Nicht erst seit Corona geht es uns darum zu erklären, warum eigentlich Digitalisierung ein Zukunftsweg in der Hochschullandschaft ist. Ich habe es in der Diskussion zum Mantelgesetz schon mal aufgeführt: Ich glaube, wir müssen uns schon die Frage stellen, wenn andere Länder substanzielles Geld in die Hand nehmen, um die Digitalisierung in der Hochschullandschaft voranzutreiben, dann geht es nicht nur um das Monetäre, dann geht es auch um ein Konzept, das dahintersteht: Studierenden ein Angebot zu machen, dort dann auch von Zuhause zu lernen, vielleicht auch mal über Ländergrenzen hinweg zu lernen, sich vielleicht auch in einem modularen System in digitale Studiengänge in den USA, in Asien, in Afrika einzukaufen und zu sagen, wir wollen die hier in Thüringen zu einem gemeinsamen Abschluss bringen. All diese Konzepte, die dahinterstehen, finden sich weder in der bisherigen Thüringer Strategie zur Digitalisierung der Hochschulen, noch jetzt in der Rahmenvereinbarung. Dort würde ich mir schon einen stärkeren Akzent wünschen. Wenn wir Innovationsstandort sein wollen, dann muss auch Digitalisierung für uns eine größere Rolle spielen. Dann gibt es einen dritten Kritikpunkt oder Punkt, wo ich mir mehr Akzentuierung gewünscht hätte. Das ist die Fragestellung von Forschungslandschaft. Wenn wir uns Forschungs- und Entwicklungsausgaben anschauen, ist es in Thüringen so, dass wir in einem bundesweiten Ranking auf Platz 10 sind – ein guter Mittelplatz vielleicht. Aber wenn wir uns dann die Fokussierung anschauen und nur die Hochschulen in den Blick nehmen, dann wird sehr schnell klar, dass wir dort sehr weit vorne liegen. Das ist eigentlich toll. Aber im Umkehrschluss bedeutet das nichts anderes, als dass wir es immer noch nicht geschafft haben, Forschungsmittel von außerhalb der Hochschulen in Verbindung zu Forschungsmitteln innerhalb der Hochschulen zu setzen. Diesen Weg noch mal gemeinschaftlich zu durchdenken und sich die Frage zu stellen, wie kriegen wir eigentlich den Thüringer Mittelstand dazu, Geld in die Hand zu nehmen, um letztlich die Mittel, die wir als Staat aufwenden, auch noch mal zu matchen, ich glaube, das ist durchaus den Schweiß der Ehren wert, dort noch mal nachzudenken, wie eigentlich der Technologietransfer aussieht, wie die Anreicherung von Forschungs- und Entwicklungskosten aussieht. Dann wird da – glaube ich – auch ein bunter Strauß und ein guter Schuh draus, wie sich Thüringen als Hochschullandschaft profilieren kann. Ich könnte noch viele Einzelthemen auflisten. Was ich nur zum Ausdruck bringen möchte, ist: Wir finden, dass die Rahmenvereinbarung eine gute Grundlage ist und auch einen guten Weg beschreibt, wie sich die Thüringer Hochschullandschaft entwickeln kann. Das ist etwas, was ich bei der Rahmenvereinbarung IV und dabei, wie sie eingebracht wurde, so jetzt ohne Weiteres nicht gesagt habe. Insofern ist das ein Fortschritt. Insofern glaube ich, dass wir in einem Diskurs im Wissenschaftsausschuss dann auch noch mal die einzelnen Schwerpunkte herausgreifen. Dann hat Thüringen da einen guten Schritt nach vorn getan und das sollte unser gemeinsames Anliegen sein: junge Menschen hier halten oder hierherbringen und durch Wissenschaft Mehrwert für die Gesellschaft, aber vielleicht auch bessere und andere Jobs zu schaffen. Wenn uns das gelingt, dann tun wir dem Freistaat einen guten Dienst und dafür bin ich bei der Einbringung der Rahmenvereinbarung V dankbar. Schönen Dank.
(Beifall CDU)
Entwurf der Rahmenvereinbarung V zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes
Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer am Livestream, mit dem vorliegenden Entwurf der Rahmenvereinbarung V zwischen der Thüringer Landesregierung und den Thüringer Hochschulen liegt ein Papier auf dem Tisch, das den Thüringer Hochschulen in den nächsten vier Jahren eine verlässliche und auskömmliche Finanzierung sicherstellt und damit den Weg des jährlichen Mittelaufwuchses der vergangenen Jahre für die Hochschulen fortschreibt. Die Rahmenvereinbarung V sieht vor, dass die staatlichen Hochschulen im Zeitraum 2021 bis 2025 jährlich im Durchschnitt rund 500 Millionen Euro erhalten, ausgehend von 496 Millionen Euro im Jahr 2021 mit einem jährlichen Aufwuchs von 4 Prozent bis hin zu 580 Millionen Euro im Jahr 2025. Das entspricht einem kumulierten Mittelaufwuchs in den nächsten vier Jahren von 302 Millionen Euro und einem Gesamtfinanzvolumen der Rahmenvereinbarung von über 2,6 Milliarden Euro. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Rahmenvereinbarung V ist zweifelsohne ein finanzieller Kraftakt. Mit Blick auf die Entwicklung Thüringens ist diese Vereinbarung aber ein sehr zentraler Baustein, denn profilierte und verlässlich finanzierte Hochschulen sind ein wichtiger Pfeiler der Zukunftsfähigkeit unseres Freistaats. Unsere Hochschulen ziehen kluge Köpfe aus Deutschland und der ganzen Welt an. Hier wird geforscht, analysiert, ausgebildet, kritisch hinterfragt. In unseren Hochschulen entstehen kreative Ansätze und innovative Ideen, die so wichtig sind für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Thüringer Wirtschaft. Nicht zuletzt deswegen sind in der Rahmenvereinbarung mit den Hochschulen Ziele und Entwicklungsschwerpunkte vereinbart, damit sich die Studienbedingungen weiter verbessern und die Forschungs- und Innovationspotenziale gestärkt werden. Ein wichtiges Feld bleibt dabei nach wie vor, die Rahmenbedingungen für den Wissenstransfer bestmöglich zu gestalten, also den engen, dauerhaften Austausch mit den außeruniversitären Forschungseinrichtungen und insbesondere der regionalen Wirtschaft sicherzustellen und immer wieder aufs Neue zu befeuern. Der Wissens- und Technologietransfer in die Wirtschaft und in die Industrie ist entscheidend, um auf Basis der Forschungen Spitzenprodukte Made in Thüringen zu entwickeln, die wiederum spitzenmäßige Arbeitsplätze im Freistaat sichern. Diese Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen und den Unternehmen kann so auch dafür sorgen, dass die Studierenden nach ihrem Abschluss Beschäftigungsangebote in Thüringer Unternehmen annehmen. Um diese Ziele zu erreichen, erhalten die Hochschulen die bereits erwähnte finanzielle Planungssicherheit. Meine sehr geehrten Damen und Herren, bereits jetzt ist unstrittig, dass die Corona-Krise die finanziellen Spielräume des Freistaats einschränkt. Aber gerade wegen dieser Situation müssen wir die Kraft aufbringen, die Hochschulen auch auskömmlich und verlässlich zu finanzieren.
(Befall SPD)
Starke Hochschulen sind ein wichtiger Baustein, um Thüringen erfolgreich aus der Corona-Krise zu führen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Entwurf der Rahmenvereinbarung V zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste am Livestream, die vorliegende Vereinbarung soll das Verhältnis zwischen Hochschulen und der Landesregierung für die nächsten fünf Jahre regeln. Was ist das für ein Verhältnis? Die Landesregierung setzt ein Budget, wobei die jährliche Steigerung von 4 Prozent pro Jahr erfahrungsgemäß die Teuerungen der wichtigsten Ausgabenposten nicht deckt. Dafür werden den Hochschulen seitenlang Vorgaben gemacht, die sich in den Ziel- und Leistungsvereinbarungen fortsetzen. Sagen wir es so: Es gibt auch positive Ansätze in der Rahmenvereinbarung. Ich bin guten Willens und möchte einige dieser Punkte lobend erwähnen. Als Entwicklungsschwerpunkte werden ausdrücklich die Ingenieurwissenschaften und die Lehrerbildung genannt, zweifellos sind das Felder, auf denen ein hoher Bedarf besteht. Leider beantwortet die Rahmenvereinbarung nicht die Frage, wie mehr der vorhandenen Abiturienten für diese Studienrichtungen gewonnen werden können. Die Rahmenvereinbarung verfolgt ausdrücklich das Ziel, Fachkräfte in Thüringen zu halten und die regionale Wirtschaft zu stärken. Das hat die Landesregierung gut aus dem Programm der AfD übernommen.
(Beifall AfD)(Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Die Vereinbarung räumt den Hochschulen ausdrücklich die Möglichkeit der Bildung von Rücklagen ein, vielleicht wird dieser Punkt die Unsicherheit beenden, die bisher in jedem einzelnen Jahr neu aufkeimte und teilweise zu panischem Finanzgebaren führte. Nun komme ich zur viel längeren Liste der misslungenen oder fragwürdigen Abschnitte. Meine Damen und Herren, für die AfD als bürgerliche Kraft sind in der Hochschulpolitik zwei Grundsätze nicht verhandelbar: erstens die Qualitätsstandards an unseren Hochschulen. Diese garantieren unseren wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Erfolg.
(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE:
Die wollen wir auch nicht mit euch verhandeln!) Zweitens die im Grundgesetz verankerte Freiheit von Forschung und Lehre, die in der akademischen Selbstverwaltung ihren Ausdruck findet. Diese garantieren die Innovationskraft unserer Wissenschaftseinrichtungen.
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Deswe-
gen sollte der Thüringen-Monitor auch verbrannt werden!) Bereits in der Präambel wird gegen den Grundsatz der Freiheit von Forschung und Lehre verstoßen, indem den Hochschulen politisch-ideologische Vorgaben ins Stammbuch geschrieben werden: gesellschaftlichen Wandel gestalten, Klimaschutz meistern usw. Ob diese Ziele sinnvoll sind, ist nicht die Frage. Wenn die Landesregierung das Grundgesetz ernst nehmen würde, dann würden sich in einer Vereinbarung mit den Hochschulen solche Vorgaben nicht finden.
(Beifall AfD)
Einer von fünf ausdrücklich genannten Entwicklungsschwerpunkten ist die Hochschulverwaltung. Jeder wissenschaftlich Beschäftigte weiß, dass die in Teilen kafkaeske Verwaltung Initiativen geradezu abwürgen kann. Insbesondere kleine Forschungsund Entwicklungsprojekte, sagen wir bis 10.000 Euro, werden nur mit spitzen Fingern angefasst. Allein um einige Hundert Euro Drittmittel zu vereinnahmen, muss in stundenlanger Arbeit ein seitenlanges Datenwerk im Umfang von 5 Megabyte ausgearbeitet werden. Exkursionen mit Studenten tun sich nur noch Masochisten unter den Lehrenden an, die Erregung bei der Befolgung absurder Abrechnungsvorschriften empfinden.
(Beifall AfD)
Mit diesem Wissen habe ich die Passage zur Verwaltung mit besonderem Interesse gelesen. Aber ach, konkrete Maßnahmen finden sich nicht. Man will den Hochschulen externe Berater ins Haus schicken, um die Geschäftsprozesse zu begutachten.
(Zwischenruf Tiefensee, Minister für Wirt-
schaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft) Das steht in der Rahmenvereinbarung drin, Sie wollen externe Berater einsetzen.
(Zwischenruf Tiefensee, Minister für Wirt-
schaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft) Nein, möchte ich nicht. Und im sprichwörtlichen Beraterkauderwelsch ist auch die Rahmenvereinbarung gehalten. Erlauben sie mir, als Kostprobe ein Zitat zu geben: „Die Hochschulen steigern ihre Serviceorientierung für die relevanten Hauptgeschäftsprozesse hin zu einer umfassend leistungsfähigen Verwaltung.“ Na schönen Dank auch. Klingt modern, gibt inhaltlich nichts Konkretes vor und jeder kann reininterpretieren, was er will oder was die Berater dann vorgeben.
(Beifall AfD)
In diesem Stil liest sich die gesamte Vereinbarung. Ich bin gespannt, wer am Ende die externen Berater zahlen soll. Dazu findet sich in der Rahmenvereinbarung nichts, doch vermutlich breitet sich auch in Thüringen das Phänomen aus, Steuergelder für externe Berater zu verausgaben. Mein Tipp an die Landesregierung: Fragen Sie doch einfach mal die Hochschulbeschäftigten, welche absurden Verwaltungsvorgänge ihnen das meiste Haareraufen bescheren. Ich bin sicher, jeder hat seine persönliche Hitliste. Bürokratieabbau in den Hochschulen ist dringend notwendig,
(Beifall AfD)
die Passagen in der Rahmenvereinbarung wirken nur leider hilflos. Anderes Thema: Qualitätsstandards. Die Hochschulen sollen Strategien entwickeln, mit denen ein vorzeitiger Ausstieg aus dem Studium verhindert und die Studienerfolgsquoten verbessert werden können – Zitat: „auch angesichts einer zunehmenden Heterogenität der Studierenden“. Lassen Sie mich das übersetzen: Qualitätsstandards sollen weiter so abgesenkt werden, bis auch der unfähigste Abiturient, der nie ein Studium hätte aufnehmen sollen, seinen Abschluss bekommt.
(Beifall AfD)
Das Wort „Heterogenität“ deutet darauf hin, welche Klientel man dabei besonders im Blick hat. Leider wird damit nur eine Entwicklung fortgeschrieben, die schon länger zu beobachten ist: Abschlüsse produzieren um jeden Preis, ansonsten werden die Mittel gekürzt. Das ist heute Bestandteil der Zielund Leistungsvereinbarungen mit den Hochschulen. Die Hochschulen sollen ihre Attraktivität für ausländische Studierende erhöhen – schön und gut. Wer in Thüringen studieren will, der soll gern kommen. Aber wie passt die Erhöhung der Attraktivität für ausländische Studenten mit dem Ziel zusammen, Fachkräfte für die Region zu finden? Der Kollege Voigt hat das schon angesprochen. Ich selbst habe sehr viele ausländische Studenten eines englischsprachigen Ingenieur-Masterstudiengangs betreut. Von den mir bekannten Masterabsolventen ist kein einziger nach dem Abschluss in Thüringen geblieben.
(Zwischenruf Ramelow, Ministerpräsident:
Wer will auch bei Ihnen bleiben?) Gerade für diesen englischsprachigen Studiengang spendiert die Landesregierung enorm viel Geld.
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Ist das
Ihre Willkommenskultur?) Ich sehe bei dieser Strategie keinen Nutzen für das Land.
(Beifall AfD)
Statt zusätzliche Studenten aus dem Ausland ins Land zu locken, die nach dem Studium entschwinden, müssen die einheimischen Abiturienten und Absolventen für unsere Hochschulen und unser Land gewonnen werden.
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Sie
müssen sich schon mal entscheiden, ob Sie für oder gegen die Akademisierung sind!) Aus Zeitgründen muss ich die Aufzählung der fragwürdigen Themen im Rahmenvertrag schon hier abbrechen. Die Fraktion der AfD kann der Rahmenvereinbarung in der vorliegenden Form nicht zustimmen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Entwurf der Rahmenvereinbarung V zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kaufmann, auf Sie komme ich am Ende meiner Rede noch mal zurück. Wir wollen heute entscheiden, die fünfte Rahmenvereinbarung mit den Hochschulen auf den Weg zu bringen, und sie nicht etwa heute verabschieden. Von daher: Das steht noch gar nicht an. Die Thüringer Hochschulen brauchen Planungssicherheit. Wir haben aus verschiedenen Kontakten gehört, dass sie sich diese durchaus auch herbeisehnen. Wer kann es ihnen verdenken? Wir nehmen die Empfehlungen des Wissenschaftsrats auf und schreiben einen kontinuierlichen Mittelaufwuchs von 4 Prozent weiter fest. In der Vergangenheit wurden noch unter der Ägide der CDU die Hochschulen mit lediglich 1 Prozent Aufwuchs vergütet, vielleicht auch ein Stückchen weit abgespeist. Das hat die Hochschulen ganz schön an ihre Grenzen gebracht. Durch den geringen Aufwuchs hat sich auf mehreren Ebenen ein Abarbeitungsstau aufgehäuft. Die rot-rot-grüne Koalition hat diesen Missstand beendet und die Hochschulen wieder stark aufgestellt. Die Hochschulen brauchen aber auch in Zukunft Planungssicherheit. Wir setzen weiterhin auf die bewährten Mittel. Die Hochschulen erhalten ein Globalbudget. 90 Prozent des Budgets werden als Grundbudget festgeschrieben, 10 Prozent bekommen die Hochschulen über ein entsprechendes Leistungsbudget. Dabei werden die Ziel- und Leistungsvereinbarungen und die Strukturentwicklungspläne mit jeder Hochschule einzeln ausgehandelt und abgeschlossen, nicht etwa pauschal oder global hier festgeschrieben. So sehen Wertschätzung der Hochschulen und die Stärkung der Hochschulautonomie aus – und wir als Grüne stehen für eine Stärkung der Hochschullandschaft in Thüringen. Die Rahmenvereinbarung V ist dafür ein geeignetes Mittel. Und Herr Kaufmann, es ist eine Rahmenvereinbarung. Nehmen Sie das Bild eines Sandkastens, den wir errichten, und Sie versuchen, die Förmchen darin zu beschreiben. Viel Spaß mit Ihnen im Ausschuss. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Entwurf der Rahmenvereinbarung V zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Zuschauer und -hörer in den Medien! Herr Kaufmann, auch durch Wiederholung wird Unsinn nicht wahrer. Dass Sie immer wieder behaupten, irgendjemand hätte bei Ihnen was abgeschrieben, das entbehrt jeder Grundlage. Nochmals: Das wird nicht wahrer, indem Sie es wiederholen, gleich von wem. Und was Sie zu ausländischen Studenten gesagt haben – darauf wäre ich im Traum nicht gekommen.
(Beifall FDP)
Ich glaube, gerade Universitäten blühen auch gerade dadurch auf, dass verschiedenste Menschen aus verschiedensten Kulturen und Ländern gemeinsam im wissenschaftlichen Diskurs zueinander stehen. Das macht einen Campus lebenswert und sollte in der Thüringer Universitätslandschaft unbedingt erhalten bleiben.
(Beifall FDP)
Wir reden aber eigentlich zum Entwurf der Rahmenvereinbarung V zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes. Hintergrund: Die Hochschulrahmenvereinbarung stellt die Grundlage für die zwischen dem Freistaat und seinen Hochschulen abzuschließenden Zielund Leistungsvereinbarungen dar. Aus der Präambel geht hervor, dass die Leistungsfähigkeit der Hochschulen zu sichern sei und deren Planungssicherheit gewährleistet werden soll. Darüber diskutieren wir.
(Beifall DIE LINKE, FDP)
Auf dem Papier sehen die Zahlen gut aus und sind das Ergebnis einer jährlichen Steigerung von 4 Prozent. Und Herr Müller, das ist genau die Frage: Reicht die lineare Steigerung von 4 Prozent aus? Sind unsere Hochschulen für die Zukunft wirklich adäquat aufgestellt und ist das Budget ausreichend – und so unsere Analyse: Wir sind eben nicht an allen Stellen Spitze. Das haben nicht nur die CoronaEpidemie und -Pandemie und deren Folgen ans Tageslicht gebracht, sondern auch andere Stellen. Deshalb muss gefragt werden: Ist das Budget ausreichend, um die Zukunftsfähigkeit der Universitätslandschaft, der Hochschulen in Thüringen sicherzustellen? Ein paar Aspekte noch für die Diskussion; Lehrerbildung: Der Lehrerbildung an den lehrerbildenden Hochschulen soll künftig ein höherer Stellenwert zukommen. Das ist Konsens bei allen. Gehen wir die richtigen Wege dahin? Die Lehrerbildung muss verschiedene Qualitätsthemen berücksichtigen und von einer Qualitätsoffensive begleitet werden. Über den Inhalt dieser sogenannten Qualitätsoffensive schweigt aber die Rahmenvereinbarung. Wir schlagen vor, dass dazu auch die verpflichtende Einrichtung von eigenständigen Fakultäten für die Lehrerbildung gehören muss. Diese sogenannten Schools of Education führen dann dazu, die bislang an den meisten Hochschulen zerklüfteten Lehrerausbildungen zusammenzuführen.
(Beifall FDP)
Die Landesregierung möchte den Megatrend „Digitalisierung“. Kleiner Einschub: Ich oder wir möchten hier nicht von Trend sprechen, denn Trends haben die Eigenschaft, wieder zu verschwinden, Digitalisierung wird bleiben. Das ist die Megaaufgabe der Zukunft. Die Landesregierung möchte den Megatrend „Digitalisierung“ in der Hochschulbildung und in den Forschungsprozessen erfolgreich und nachhaltig umsetzen. Grundlage dafür bildet die Strategie zur Umsetzung der Digitalisierung im Hochschulbereich aus dem Jahre 2017. Auch im Bereich der Digitalisierung der Hochschulen hat die CoronaKrise das Verbesserungspotenzial an den Hochschulen aufgezeigt. Ob die Strategie aus dem Jahre 2017 geeignet ist, die drängenden Herausforderungen zu bewältigen, bezweifeln wir. Die Hochschulen werden im Zusammenhang der Digitalisierung von Forschung und Lehre die IT-Versorgung und Organisation so ausrichten, dass Mitarbeiter, Wissenschaftler und Studierende bestmöglich durch digitale Angebote bei der Arbeit, der Forschung und beim Studium unterstützt werden. Ich habe zwei Kinder an den Universitäten hier. Ich bezweifle sehr, dass das jetzt Standard ist. Das ist eher manchmal noch Kreidezeit. Wo sind denn genau die digitalen Angebote? Oftmals liegt es am Willen und den Fähigkeiten des Hochschullehrers. Insofern brauchen wir auch Planungssicherheit dafür, womit die Hochschulen rechnen können – neue Gebäude für Informatik in Jena oder Software für das Rechenzentrum an der Universität in Erfurt. Auch trifft die vorliegende Rahmenvereinbarung keine Aussage zum eigentlichen Zukunftsfeld der kommenden Jahre, der künstlichen Intelligenz. Warum nicht die aktuelle KI-Debatte, die auf EUEbene und im Bund geführt wird, aufgreifen, mutig Ressourcen bündeln und einen schlagkräftigen KICampus aller Thüringer Hochschulen schaffen? Durch exzellente Forschung und Lehre, attraktive Rahmenbedingungen und moderne KI sowie Rechnerinfrastruktur können wir die Attraktivität für Spitzenforscher und Nachwuchstalente am Standort Thüringen verbessern. Letzte Anmerkung: Den Ausbau des Wissenschafts- und Technologietransfers begrüßen wir ausdrücklich. Netzwerke und Kooperationen zwischen den Hochschulen und der Wirtschaft bringen für alle Seiten einen Mehrwert. Wie die Kooperation im Detail aussehen soll, wird nicht deutlich. Thüringen befindet sich seit Jahren auf den letzten Plätzen der Gründerquote in Deutschland. Zusammenfassend kann gesagt werden: Ob das im Ergebnis angestrebte Ziel zur Profilierung des Freistaats als Wissenschafts-, Wirtschafts-, Sozial- und Kulturland beiträgt, erscheint zweifelhaft, aber dafür haben wir die Diskussion in den Ausschüssen, auf die wir uns freuen. Vielen Dank.
(Beifall FDP)
Entwurf der Rahmenvereinbarung V zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes
Danke, Herr Abgeordneter. Mir liegen jetzt keine weiteren Redemeldungen aus den Reihen der Abgeordneten vor. Für die Landesregierung: Gibt es Redebedarf? Nein, das kann ich nicht erkennen. Dann frage ich, wird Ausschussüberweisung beantragt? Beantragt wurde Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft. Wir stimmen darüber ab. Wer ist dafür? Das sind – wie ich erkennen kann – alle Fraktionen. Damit ist die Ausschussüberweisung angenommen und über den federführenden Ausschuss müssen wir nicht abstimmen. Damit schließe ich diesen Punkt. Wir kommen zum Aufruf des neuen TagesordAntrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/938 Wünscht jemand aus den Fraktionen Die Linke, der SPD oder Bündnis 90/Die Grünen das Wort zur Begründung? Herr Abgeordneter Wolf.
Weitere Stärkung und Entwicklung der pädagogischen Arbeit an den Thüringer Regel-, Gemeinschafts- und Gesamtschulen
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen legen Ihnen heute einen Antrag vor, der die pädagogische Arbeit an den Thüringer Regelschulen, Gemeinschaftsschulen und Gesamtschulen in den Blick nimmt. Der Antrag benennt einerseits wesentliche Maßnahmen, die die Koalition in der letzten Legislaturperiode zur Stärkung der pädagogischen Arbeit an diesen Schulen auf den Weg gebracht hat. Unter dem Aspekt der besonderen Leistung, die Pädagoginnen und Pädagogen an diesen Schulen vollbringen, wird die Landesregierung zudem um Bericht ersucht. Drittens, geht es schließlich darum, eine Reihe von Maßnahmen voranzutreiben, die das Ziel haben, die pädagogische Arbeit an diesen Schulen speziell zu fördern und voranzubringen. Im Antrag ist ablesbar, dass die Fraktionen von Rot-Rot-Grün den Regelschulen, Gemeinschaftsschulen und Gesamtschulen in Thüringen für die Unterrichtung und Persönlichkeitsentwicklung unserer Kinder eine große, ja, eine entscheidende Bedeutung zumessen. Dass unsere Schulen mit einer Reihe von aktuellen und zum Teil auch langfristigen Herausforderungen konfrontiert sind, dass wir heute neue Antworten brauchen, das wissen wir. Denken wir nur an solche Herausforderungen wie die Digitalisierung. Auch das wird aus dem Antrag deutlich. Wir halten es für eine der wichtigsten Aufgaben innerhalb des Bildungssystems und noch dazu für überaus aktuell, die Fragen der Arbeit dieser Schulen näher zu behandeln und im fachlichen Austausch auch im Bildungsausschuss zu guten Schlussfolgerungen zu kommen, die unsere Pädagoginnen und Pädagogen stärken und am Ende vor allen Dingen den Kindern und Jugendlichen, also den Schülerinnen und Schülern nutzen, denn an denen ist uns allen gelegen. Ich freue mich auf den Austausch hier im Plenum und dann natürlich auch im Ausschuss. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
Weitere Stärkung und Entwicklung der pädagogischen Arbeit an den Thüringer Regel-, Gemeinschafts- und Gesamtschulen
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, Regelschulen, Gemeinschaftsschulen und Gesamtschulen bilden als Schularten der Sekundarstufe I das Herzstück des Thüringer Schulwesens. 60 Prozent aller Schüler besuchen die Klassenstufen 5 bis 10 in diesen Schularten. Regelschulen, Gemeinschaftsschulen und Gesamtschulen leisten aber auch den Löwenanteil an Integrations- und Inklusionsarbeit, sowohl bei Schülern mit und ohne Migrationshintergrund als auch bei Schülern mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf. Wenn wir also die Situation an diesen Schulen analysieren, dürfen wir nicht nur immer auf die Regelschule schauen, wie das gern getan wird, sondern wir müssen auch die Gesamt- und die Gemeinschaftsschulen in den Blick nehmen, denn nur wenn wir sie gemeinsam schulartenübergreifend betrachten, wird uns auch klar, dass alle diese Schularten mit ähnlichen Problemen zu kämpfen haben. Ich möchte das an drei Beispielen hier kurz aufführen. Erstes Beispiel ist der Personalmangel. Auch nachdem wir die Eingangsbesoldung auf die A13 analog zum Gymnasium angehoben haben, bleibt der Run der jungen Lehrer auf die Gymnasialstufe ungebrochen. Es bleibt bei dem großen Problem, Nachwuchs zu gewinnen. Da müssen wir nachschauen, wie wir diesen Strom an jungen Lehrern, wenn er denn mal einsetzt, besser dahin lenken, wo wir ihn brauchen. Das bedeutet, wir müssen uns endlich ernsthaft damit befassen, von der schulartspezifischen Ausbildung zur schulstufenspezifischen Ausbildung zu kommen. Zweites Beispiel: Die Regelschulen, die Gemeinschaftsschulen und die Gesamtschulen haben einen deutlich höheren Stundenausfall als die analogen Gymnasialstufen. Das hat zum einen mit dem eben geschilderten Personalnachwuchsproblem zu tun, zum anderen aber auch damit, dass viele dieser Schulen sehr klein sind, gerade Regelschulen sehr klein sind. Das bedeutet, mit wenigen Schülern ist das Personaltableau auf Kante genäht, und wenn einer der Lehrer mal krank wird – der Lehrkörper ist nun mal relativ überaltert –, fällt im Prinzip ein großer Teil der Unterrichtsstunden aus. Das bekommen wir immer wieder auch von den Lehrern, von den Eltern, von den Schülern zurückgespiegelt. Das bedeutet, hier müssen wir vermehrt auf Kooperation setzen. Dafür haben wir die Weichen in der letzten Legislaturperiode gestellt. Hier muss man vorankommen, wenn wir die kleinen Schulstandorte erhalten wollen und ihnen einen besseren Zugriff auf einen größeren Lehrerpool gewähren wollen. Ein letztes Beispiel ist die Notwendigkeit, die schulische Berufsorientierung und die Berufsvorbereitung zu verbessern. In den Schulen der drei genannten Schularten ist die Abbrecherquote immer noch viel zu hoch. Sie ist deutlich höher als beim Gymnasium. Wir müssen hier schulartübergreifend Lösungsansätze erarbeiten. Wir schlagen vor, dass wir beginnend mit dem Schuljahr 2021/2022 ein Landesprogramm „Erfolgreich zum Abschluss“ implementieren, um genau auf diesen Punkt einzugehen und hier eine geringere Abbrecherquote zu erreichen. Ich denke, an diesen Beispielen ist deutlich geworden, dass wir eine Vielzahl von Problemen schulartübergreifend betrachten und behandeln müssen. Ich freue mich auf die weitere Beratung im Fachausschuss. Vielen Dank.
(Beifall SPD)
Weitere Stärkung und Entwicklung der pädagogischen Arbeit an den Thüringer Regel-, Gemeinschafts- und Gesamtschulen
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauer am Livestream! Zunächst ging ich davon aus, dass Rot-Rot-Grün hier wieder einen inhaltsdünnen Rundumschlag zum Thüringer Schulsystem macht, aber nein, es geht um eine tiefgreifende ideologische Debatte und Verschärfung des bisher eingeschlagenen Wegs.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Langweilig!) Lassen Sie mich den Gedankengang des hier zugrunde liegenden Antrags ein wenig in andere Worte packen. Ich möchte an dieser Stelle zitieren und die Quelle werde ich danach auch sagen, wo es herkommt. Das Zitat ist: „Die deutsche Schule war trotz ihrer beachtlichen Bildungshöhe nie eine Stätte wirklich demokratischer Erziehung der Jugend zu verantwortungsbewussten freien Bürgern. Sie war eine Standesschule. Für die Söhne und Töchter des einfachen Volkes waren die Tore der höheren Schule und der Hochschule in der Regel verschlossen, weil nicht die Fähigkeit der Kinder, sondern die Vermögenslage der Eltern über de[n] Bildungsgang bestimmte.“ Kommt Ihnen wahrscheinlich irgendwie bekannt vor, dies ist der Einleitungstext des Gesetzes zur Demokratisierung der deutschen Schule von 1946 der sowjetischen Besatzungszone.
(Beifall AfD)
Später hat man dann in der DDR diese Rhetorik noch etwas gesteigert.
(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Es war nicht
alles falsch!) Auch heutzutage, wo Hochschulen und Bildungseinrichtungen allen Kindern offenstehen, wird immer wieder die Mär behauptet, dass der Bildungsgang mit der Vermögenslage der Eltern zusammenhinge. Der Grundgedanke des damaligen DDR-Gesetzes lebt also heute in Rot-Rot-Grün noch wunderbar weiter.
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: SBZ!)
Das habe ich vorhin auch gesagt.
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Sie sagten
aber jetzt „DDR-Gesetz“!) Ja, die sowjetische Besatzungszone.
Weitere Stärkung und Entwicklung der pädagogischen Arbeit an den Thüringer Regel-, Gemeinschafts- und Gesamtschulen
Das Gesetz kam aus der sowjetischen Besatzungszone, kam dann aber später auch in die DDR.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Keine Ahnung! Keine Ahnung!) Im eben zitierten Gesetz stand aber auch: „In den Jahren des Neuaufbaus der Einheitsschule werden zur Unterstützung der Schulbehörden Vertreter der demokratischen Parteien und Organisation im weitesten Umfang herangezogen.“ Auch diese Herangehensweise kommt mir irgendwie bekannt vor, dieser Satz könnte heute noch eins zu eins im Programm von Rot-Rot-Grün stehen. Man sieht, wo die Anregungen herkommen.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Sie
könnten die Zeit davor nehmen!) Nein, definitiv nicht.
(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE:
Doch!) Was man in der sowjetischen Besatzungszone 1946 tat, war nichts anderes als ein massiver Eingriff ins Bildungssystem. Das gegliederte Schulsystem, welches über Jahrhunderte gewachsen war, sollte eingeebnet werden, und dies ging nicht von den Schulen, Pädagogen und Wissenschaftlern aus, sondern von der Politik. Es war keine notwendige Bildungsreform zugunsten der Schüler von Lehrern, sondern eine ideologische Zwangsänderung. Und nichts anderes versucht Rot-Rot-Grün heute auch wieder.
(Beifall AfD)
Im Begründungstext des Antrags wird immer das polytechnische Prinzip erwähnt. Und Herr Wolf, Sie betonten ja schon in einer der letzten Plenarsitzungen, dass die polytechnischen Schulen für Sie im Thüringer Bildungssystem eine herausragende Stellung hatten. Ob nun aus Nostalgie oder Ostalgie: Wer sich die Schulform zurückwünscht, verkennt komplett, dass sie sich nicht in die heutige Zeit implementieren lässt, weil die Voraussetzungen dafür einfach nicht mehr gegeben sind. Ich bin ganz bei Ihnen, dass die polytechnischen Schulen ein hohes Bildungsniveau hatten. Wir unterstützen aber nicht, dass das Schulsystem genormt und gleichgeschaltet wird. Die Schullandschaften müssen verschiedene Schularten für die verschieden begabten Schüler bieten. Wir als AfD werden uns deswegen allen Vereinheitlichungswünschen entschieden entgegenstellen.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Gleich-
schaltung ist doch sonst Ihr Ding!)
(Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Ich sage nur
Eisenach!) Jetzt aber dazu, warum das von Ihnen gewünschte Prinzip der Einheitsschulen, so erfolgreich es vielleicht auch in der DDR sein mochte, nicht funktionieren kann. Erstens: Sie behaupten in Ihrer Begründung, dass die individuelle Förderung und gemeinsame Beschulung in den Schulen gelinge, und das ist schon eine falsche Annahme. Die Inklusion körperlich behinderter Menschen unterstützen wir als AfD ausdrücklich. Es ist aber etwas völlig anderes, wenn man von Kindern mit Störungen im sozialen Miteinander oder von Kindern mit Förderbedarf Lernen oder Ähnlichem redet. Da gelingt die Inklusion eben nicht.
(Beifall FDP)
Die Lehrer sind überfordert, die Schüler können im Unterricht teilweise nicht folgen und bleiben zurück. Und für diese Kinder brauchen wir ein starkes Förderschulsystem, damit sie auch ihren bestmöglichen Lernerfolg erzielen können.
(Beifall AfD)
Zweiter Punkt, warum das System der Einheitsschule damals in der DDR vielleicht funktioniert hat: Es gab inhaltsstarke Lehrpläne. Es gab keine nebulösen Kompetenzpläne, von denen keiner weiß, was die Kinder heute am Ende der Schullaufbahn überhaupt können. Bestimmte Inhalte wurden verbindlich vermittelt. Und jetzt können Thüringer Schüler die Schule verlassen, teilweise sogar ohne einmal Goethe und Schiller gelesen zu haben. So gehen wir mit den Wahrzeichen unseres Freistaats um.
(Beifall AfD)
Der dritte Punkt für den Erfolg war auch, dass damals die DDR-Lehrer eine gewisse Autorität hatten. Die Autorität der Lehrer beruhte allerdings zum größten Teil auf politischer Kontrolle und gesellschaftlichen Sanktionen bei Abweichlern und nicht, wie es eigentlich sein sollte, auf Erfahrung und Wissen.
(Zwischenruf Abg. Dr. Lukin, DIE LINKE: Sie
beleidigen eine ganze Generation!) Zudem gab es einen sehr großen gesellschaftlichen Druck, in den Schulen gut zu sein, um später einen guten Arbeitsplatz zu finden. Das sind teilweise die Gründe für den damaligen Erfolg des Bildungssystems. Wir als AfD sind in der Bildungspolitik für eine Erziehung zu Fleiß und Disziplin. Ja, im Mittelpunkt muss dazu aber die Entwicklung der Kinder stehen. Der Mensch darf nicht dazu gebildet werden, um nur dem Staat zu dienen. Wir bleiben lieber beim Ideal von Humboldt in dieser Frage.
(Beifall AfD)
Sie schlagen in Ihrem Antrag die Einführung einer sozialindexbasierten Ressourcenzuweisung vor. Es geht Ihnen angeblich um den steigenden Förderbedarf und Bildungsgerechtigkeit für arme Kinder. Sie wollen letztlich aber nur umverteilen. Sie erhöhen die Budgets für Problemschulen zulasten anderer Schulen. Problemschulen bedürfen einer besonderen Berücksichtigung, ja. Aber es dürfen nicht die Steuerzahler und deren Kinder dafür bestraft werden, dass sie nicht in sozial schwachen Gebieten leben.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Ach so ist das jetzt!) Ein weiterer Punkt im Antrag ist, dass das Schulbudget zur deutschen Sprachförderung dienen soll. Nein, für das Schulbudget werden Externe engagiert und die stehen gefälligst für alle Kinder zur Verfügung. Und wenn Sie feststellen, was wir ja auch schon seit Jahren sagen, nämlich dass ausländische Kinder Sprachprobleme in der Schule haben, dann führen Sie gefälligst richtige Vorschaltklassen ein.
(Beifall AfD)
Abgesehen von den Vorschaltklassen müssen aber die Eltern der ausländischen Kinder auch verstärkt in die Pflicht genommen werden. Gerade während Corona haben Tausende von Kindern über Wochen kein Wort Deutsch gesprochen, weil ihre Eltern auch nach Jahren nicht genug Deutsch lernen wollten. Und das ist nicht Schuld unseres Landes, sondern das Desinteresse der Eltern am Bildungserfolg ihrer eigenen Kinder.
(Beifall AfD)
Im Antrag gibt es auch gute Forderungen, die wir unterstützen können, wie die Wiedereinführung von Fachleitern oder mehr Karrierewege für Lehrer. Nichtsdestotrotz werden wir aber Ihre Utopie einer Einheitsschule nicht durchwinken. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Weitere Stärkung und Entwicklung der pädagogischen Arbeit an den Thüringer Regel-, Gemeinschafts- und Gesamtschulen
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will mal zurückkommen auf den Antrag und versuchen, auch zum Antrag zu sprechen, nicht irgendwo in der Geschichte herumzuwühlen und das zu erzählen, was einem gerade so durch den Kopf geht.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Der vorliegende Antrag der regierungstragenden Fraktionen lehnt sich ja an eine Thematik an, die wir als CDU-Fraktion bereits seit zwei, drei Jahren sehr intensiv hier begleiten. Wir sind froh, dass die Koalitionsfraktionen jetzt auch einen eigenen Antrag zum Thema „Regelschulen, Gemeinschaftsschulen, Ganztagsschulen, Gesamtschulen“ vorlegen, und freuen uns – das ist ja das Ziel –, dass wir das dann im Ausschuss gemeinsam mit dem Antrag beraten können, den wir bereits vor einigen Monaten vonseiten der CDU-Fraktion hier vorgelegt haben. Deswegen möchte ich auch auf die Debatte verweisen, die wir vor einigen Monaten geführt haben, wo wir uns als CDU-Fraktion noch mal sehr intensiv starkgemacht haben für das Herzstück unseres Schulsystems, nämlich für die Thüringer Regelschule. Die Thüringer Regelschule, aber auch die Gemeinschafts- und Gesamtschulen, die ja zum Großteil eigentlich Regelschulen sind bzw. auf diesen aufbauen, stehen in vielen Bereichen – und das ist schon gesagt worden, interessanterweise auch im Antrag von Rot-Rot-Grün benannt – vor großen Herausforderungen. Genau darauf haben wir jahrelang hingewiesen, dass gerade diese Schulart mit Inklusion, mit Lehrermangel, mit der Integration von Kindern mit Migrationshintergrund, aber auch gerade mit der heterogenen Schülerschaft stark herausgefordert ist. Aus diesem Grund müssen wir ein besonderes Augenmerk auf das Herzstück unseres Schulsystems legen. Das sind aus unserer Sicht die Regelschulen. Ich habe in der letzten Debatte schon gesagt, dass ich das Gefühl habe, wir reden hier manchmal nur über die Begrifflichkeit, die wir „Schule“ nennen, und meinen eigentlich im Kern das Gemeinsame. Vielleicht sollten wir uns einfach darauf verständigen: Wir haben die Thüringer Regelschule. Sie hat das Thüringer Bildungssystem stark gemacht. Aber es sind natürlich mittlerweile auch in unserer Regelschule viele Konzepte drin, die auf Gemeinsames Lernen, die auf Ganztag orientiert sind. Wenn wir in dieser Richtung – glaube ich – auch im Ausschuss argumentieren und trotzdem unsere Regelschule nicht fallen lassen, kommen wir auch sehr schnell zu gemeinsamen Ergebnissen. Der Fokus in den letzten fünf Jahren unter Rot-RotGrün lag klar auf dem weiteren Ausbau der Thüringer Gemeinschaftsschule. Das haben wir öfter kritisiert. Wenn wir jetzt den Blick stärker auf die Regelschulen lenken, unterstützen wir das sehr. In einer vielfältigen Schullandschaft, wie sie sich in Thüringen in den letzten 30 Jahren etabliert hat, hat jede Schulart auch tatsächlich ihre Berechtigung. Der vorliegende Antrag nimmt einige Forderungen der CDU-Fraktion aus den letzten Monaten bzw. Jahren auf wie beispielsweise eine verstärkte Praxisorientierung des Unterrichts und die Einrichtung eines Zentrums für Lehrerbildung an den lehrerbildenden Hochschulen. Das ist vielleicht auch ein Punkt, der sich auf das bezieht, was wir gerade im vorhergehenden Tagesordnungspunkt besprochen haben, nämlich die Lehrerausbildung in der ersten Phase. Wir unterstützen die Forderung, die wir hier auch immer aufgemacht haben: zumindest eine Prüfung hinsichtlich der Schaffung von mehr Funktionsstellen in diesem System. Dass das noch einmal in einem Antrag von dir kommt, Torsten, hätte ich gar nicht so erwartet. Aber Funktionsstellen sind der richtige Weg, genauso wie die Ausweisung von Stellen für Fachleiter. Eine gute Sache – es passt zwar eigentlich nicht ganz so hier hinein mit den Regelschulen, weil es alle Schulen betrifft – ist auch das, was wir in der Enquetekommission letztens intensiv diskutiert haben, nämlich eine Stärkung der politischen Bildung, hier in dem Fall der Sozialkundeunterricht. Gott sei Dank ist der Sozialkundeunterricht in den Regelschulen schon ab der achten Klasse vorhanden. Da haben wir sogar ein noch viel größeres Problem in den Gymnasien. Das sind alles richtige Forderungen. Ich hätte mir aber auch durchaus mehr Mut seitens der regierungstragenden Fraktionen gewünscht. In den entscheidenden Punkten zieht sich der Antrag auf Formulierungen wie „Prüfaufträge“ zurück. Gleichzeitig enthält der Antrag auch Punkte, die nicht ausschließlich auf Regel-, Gemeinschafts- und Gesamtschulen zu beziehen sind, wie die schon genannte Wiedereinführung des Amts der Fachleiter. Das fordern und unterstützen wir durchaus, aber es ist nicht nur für die Regelschulen und für die Gemeinschaftsschulen wichtig. Weitere Vorschläge sind zu begrüßen. Die Stärkung der Studienseminare hatte ich eben schon erwähnt. In der Forderung in Nummer II.2 zur Stärkung des fächerübergreifenden praxisorientierten Unterrichts wiederum werden alle allgemeinbildenden Schulen angeführt. Hier sehen wir den Bedarf jedoch eher im Bereich der Regelschulen als an den Gymnasien. Wir sollten die Profile und Bildungsziele der einzelnen Schularten nicht verwässern. Wir als CDU stehen klar für ein differenziertes Schulsystem, das die einzelnen Schularten kennt und nicht vermischt – auch nicht aus Gründen des Lehrermangels. Das Gymnasium hat das Ziel, die Schüler in acht Schuljahren optimal auf ein Studium vorzubereiten und intellektuelle Begabungen zu fördern. Die Regelschule bereitet auf die berufliche Bildung vor, wenngleich sie natürlich im Weiteren auch den Weg der Hochschulreife ermöglichen soll. Ausdrücklich begrüßen wir dagegen die Forderung nach einem Landesprogramm „Erfolgreich zum Abschluss“. Fakt ist, dass in Thüringen zu viele Schülerinnen und Schüler die Schulen ohne einen Schulabschluss verlassen. Das darf uns nicht zufriedenstellen, denn hier geht es um die Berufsperspektiven und um die Lebenschancen vieler Hunderter junger Menschen. Praxisklassen und auch die individuelle Abschlussphase sind gute Ansätze, die auch wir in unserem Antrag vor einigen Wochen hier thematisiert und vorgeschlagen haben. Wir wollen das gern weiter diskutieren. Wir stimmen der Überweisung an den Ausschuss zu und würden uns sehr über eine mündliche Anhörung mit vielen Praktikern im Ausschuss freuen, um für die Sekundarstufe I gemeinsam tatsächlich etwas Zukunftsfähiges auch im Sinne eines Thüringer Schulfriedens auf den Weg zu bringen. Vielen Dank.
(Beifall CDU, FDP)
Weitere Stärkung und Entwicklung der pädagogischen Arbeit an den Thüringer Regel-, Gemeinschafts- und Gesamtschulen
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich möchte die Sitzung fortsetzen. Hinter mir haben Frau Dr. Bergner von der Fraktion der FDP und Herr Reinhardt von der Fraktion Die Linke Platz genommen. Ich setze fort mit dem Tagesordnungspunkt 23a. Als Nächste hat Abgeordnete Baum von der Fraktion der FDP das Wort.
Weitere Stärkung und Entwicklung der pädagogischen Arbeit an den Thüringer Regel-, Gemeinschafts- und Gesamtschulen
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der vorliegende Antrag beinhaltet eine ganze Reihe interessanter Vorschläge, Schule zu verbessern: Berufsorientierung, Karriereoption für Lehrkräfte, Digitalisierung, Lehrerausbildung. Wir sind jetzt nicht von allen Vorschlägen überzeugt, zum Beispiel ob die schulstufenbezogene Ausbildung für ein Mehr an Lehrkräften in den Regelschulen, Gesamtschulen und Gemeinschaftsschulen sorgen wird, da lasse ich mich dann gern von den Leuten aus der Praxis eines Besseren belehren. Wovon ich aber überzeugt bin, ist, dass erkennbare Profile in den Regelschulen, den Gemeinschaftsschulen und Gesamtschulen dafür sorgen, dass sie für Lehrkräfte wieder interessant werden. Und Berufsorientierung und die Förderung von Berufsorientierung gehört aus meiner Sicht genau zu solch einer Art Profilbildung. Die Verzahnung von Schule und Praxis, die Kooperation mit der Thüringer Wirtschaft ist ein Thema, das uns freien Demokraten schon immer besonders am Herzen liegt und gelegen hat. Wir schaffen mit dieser Verbindung eine Grundlage für die Zukunft der Wirtschaft in Thüringen und wir schaffen vor allem auch Perspektiven für die jungen Menschen, die hier in der Heimat ein Berufsleben aufbauen wollen und nun dadurch auch erfahren, welche Möglichkeiten ihnen in Thüringen da zur Verfügung stehen. Insofern unterstützen wir es sehr, dass hier über den Fokus der Berufsorientierung weiter nachgedacht und dieser gestärkt wird. Aktuell lebt Berufsorientierung wie auch viele andere Sachen, die nicht direkt zum Lehrplan gehören, vom persönlichen Engagement der Lehrkräfte – einem Engagement, das nicht selbstverständlich ist. Wir wollen aber gerade in diesen Schulen engagierte Lehrerinnen und Lehrer und deswegen ist es uns wichtig, die Attraktivität des Lehrerberufs zu steigern. Das haben wir schon bei dem Antrag der CDU im letzten Plenum besprochen. Auch Lehrkräfte brauchen aus unserer Sicht Karriereoptionen. So wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in allen Bereichen wollen auch Lehrerinnen und Lehrer wachsen und sich weiterentwickeln, vorankommen im eigenen Berufsfeld, ohne sofort in ganz andere administrative Aufgaben rutschen zu müssen.
(Beifall FDP)
Wenn auch nur ganz knapp, sprechen Sie das Thema „Digitalisierung“ an, ein Thema, das uns – das wissen wir seit der Corona-Krise – schon viel eher und viel intensiver hätte beschäftigen müssen. Wir haben dazu auch in diesem Plenum einen Antrag eingebracht, den wir als ersten Aufschlag verstehen, wie das digitale Unterrichten im Anschluss an die Erfahrungen aus den Schulschließungen in einen Rahmen gepackt werden können. Aus unserer Sicht ist aber für die Entwicklung dieser Digitalisierung in den Schulen besonders wichtig, die Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern anzustreben.
(Beifall FDP)
Ich habe mit Freude gehört, dass das Ministerium die Eltern und Schüler befragt hat, wie sie denn das Distanzlernen erlebt haben. Ich weiß es nicht, aber ich hoffe, dass auch die Lehrer dazu befragt worden sind, denn deren Erfahrungen und Erkenntnisse brauchen wir unbedingt. Was unsere Bildungslandschaft braucht, ist in der Tat außerdem eine Einrichtung, ein Institut, ein Netzwerk, in dem die Innovation des Schulsystems vorangebracht werden kann. Ich freue mich, dass die Rahmenverbindungen aus dem vorigen Tagesordnungspunkt den Aufschlag bringen, um die Zusammenarbeit zwischen ThILLM und den Thüringer Hochschulen einen Schritt voranzubringen. In einem vorigen Gespräch dazu habe ich leider erfahren müssen, dass sich das ThILLM zwar mit Innovationen in der Schule beschäftigt, aber nur in Zusammenarbeit mit Hochschulen aus anderen Bundesländern und nicht mit denen aus Thüringen. Ich fände es schade, wenn das so bleibt. Sie wissen es, wir Freie Demokraten stehen für das Konzept der selbstverantwortlichen Schule, eine Schule, die weitgehend pädagogische, finanzielle und personelle Freiräume hat, eine Schule, die ihr eigenes Profil gestaltet. Und wir stehen für ein vielfältiges Schulsystem, das sicherstellt, dass jedes Kind eine Schule findet, die wirklich gut zu ihm oder ihr passt. Eine solche Schule hat den Freiraum, selbst über Fragen wie jahrgangsübergreifenden Unterricht oder Schaffung von multiprofessionellen Teams zu entscheiden. Das Schulbudget ist dazu im Prinzip ein Schritt in die richtige Richtung, also in Richtung Selbstverantwortlichkeit, aber auch da sehen wir in der Praxis noch einige Schwächen. Dadurch dass zum Beispiel Lehrkräfte selbst nicht berücksichtigt werden können, ist die Frage, ob das nicht ihr Engagement im Zusammenhang mit Arbeitsgemeinschaften zumindest etwas dämpfen kann. Darüber hinaus kritisieren wir deutlich – das wird Sie jetzt nicht wundern – den bürokratischen Aufwand, der im Zusammenhang mit dem Schulbudget steht. Damit meine ich jetzt gar nicht mal die grundlegende Frage, warum die Schule das Geld nicht selbst verwalten kann, sondern erstens den Aufwand im Zusammenhang mit Honorarverträgen und den damit verbundenen Ausschreibungen für den Nähzirkel und zweitens auch die Tatsache, dass die Gelder zum Beispiel nach Haushaltsjahren abgerechnet werden und nicht nach Schuljahren. Mir ist klar, irgendeiner muss das umrechnen, die Frage ist: Muss das die Schule sein oder nicht vielleicht die Verwaltung? Ja, wir müssen Schule neu denken, Schule insgesamt, Regelschule, Gesamtschule, Gemeinschaftsschule, aber auch Gymnasium – nicht, das einer denkt, die gäbe es nicht mehr. Alle unsere Schulen brauchen Flexibilität und Freiraum, um Innovationen vorantreiben zu können, sei es im Bereich der Schulentwicklung oder auch in meinem Lieblingsbereich, in der Digitalisierung. Danke schön.
(Beifall FDP)
Weitere Stärkung und Entwicklung der pädagogischen Arbeit an den Thüringer Regel-, Gemeinschafts- und Gesamtschulen
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, immerhin wurde gelüftet nach einem Redebeitrag, auf den mancher vielleicht gern verzichtet hätte.
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Ich
schon!)
(Beifall DIE LINKE)
Mir ging es jedenfalls so, denn er ging sehr wenig um die Sache, deswegen war ich froh, dass Herr Tischner danach tatsächlich auf den Antrag eingegangen ist. Ja, die Situation an den Regelschulen ist ein Thema, das die CDU-Fraktion immer wieder vorangestellt hat. Das will ich durchaus anerkennen. Vielleicht für alle, damit man sich noch mal vorstellen kann, über wie viele Schulen wir eigentlich sprechen: In Thüringen gibt es 189 Regelschulen, 12 Gesamtschulen und 69 Gemeinschaftsschulen, in denen insgesamt 72.400 Schülerinnen und Schüler lernen und etwa 11.000 Pädagoginnen und Pädagogen arbeiten. Mit unserem Antrag machen wir also einmal mehr deutlich, dass die Regel-, Gemeinschafts- und Gesamtschulen – denn wir denken sie tatsächlich alle zusammen – bei der Inklusion ganz besonders gefordert sind. Einen Punkt aus der Rede von Herrn Jankowski muss ich doch ansprechen, mal jenseits von der Lautstärke und Sonstigem: Sie haben hier davon gesprochen, dass Kinder mit körperlichen Beeinträchtigungen sehr wohl auch dort beschult werden können, es aber Kindern abgesprochen, die mit anderen Beeinträchtigungen leben. Ich sage ganz deutlich: Wir müssen für jedes Kind den besten Weg finden. Es gibt ein Recht auf Bildung für jedes Kind. Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet uns auch, diesen Rechtsanspruch zu erfüllen. Deswegen muss für jedes Kind neu entschieden werden, welche die beste Schule für das Kind ist. Aber jedes Kind hat das Recht, bestmöglich gefördert zu werden. Wir jedenfalls setzen nicht auf Ausgrenzung, sondern darauf, alle Kinder ganz besonders zu unterstützen. Während übrigens an den Gymnasien gerade mal knapp 300 Schülerinnen und Schüler mit diagnostizierten Förderbedarfen lernen, sind es an den Regel-, Gemeinschafts- und Gesamtschulen mehr als 6.735. Wenn wir also über Gemeinsamen Unterricht sprechen, dann sprechen wir in ganz besonderer Weise über Regel-, Gemeinschafts- und Gesamtschulen. Es ist sehr entscheidend, dass wir an allen Schulen mehr sonderpädagogische Förderungen ermöglichen, indem wir beispielsweise die Ausbildung der Lehrerinnen an Inklusion ausrichten, gleichberechtigte multiprofessionelle Teams an allen Schulen einsetzen und auch den Entwicklungsplan Inklusion fortschreiben und ihn entsprechend umsetzen. Für uns jedenfalls ist auch klar, dass Inklusion niemals an der Kassenlage des Landes scheitern darf, weil es sich um ein Menschenrecht handelt.
(Beifall DIE LINKE)
Weiterhin betonen wir auch die Bedeutung der Praxisklassen und der individuellen Abschlussphase, die mehr Freiräume für die praxisbezogene Förderung ermöglichen. Uns geht es zudem um die gesellschaftliche Anerkennung aller Lehrkräfte. Für gute Schule braucht es außerdem Schulentwicklung, daher geht unser Antrag auch auf ganz wichtige Aspekte der Schulentwicklung ein: Das ist zum Ersten die Berufsorientierungsarbeit – die ist hier auch schon benannt worden –, zum Zweiten auch die Beschulung von geflüchteten Schülerinnen und Schülern, zum Dritten das große Thema „Stundenausfall“, zum Vierten aber auch die Zukunft der Lehrerinnen- und Lehrerbildung, die wir gern schulstufenorientiert gestalten wollen; das haben wir hier auch schon häufiger diskutiert, dazu gibt es unterschiedliche Auffassungen, aber auch das können wir im Ausschuss noch vertiefen. Außerdem geben wir einige Prüfaufträge mit – das stimmt –, um den Einstieg in den Lehrerinnenberuf zu verbessern, wie zum Beispiel die Wiedereinführung des Amts des Fachleiters oder Ideen für die Stärkung der Studienseminare. Wichtig ist für uns auch, dass es Karriereperspektiven jenseits der Gymnasien und Berufsschulen gibt. Deshalb reden wir auch wieder über die Schaffung von Funktionsstellen – das hatte Herr Tischner ja auch begrüßt. Jetzt ist er weg, na gut.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Bin wieder
da!) Ach da sind Sie, okay, Entschuldigung. – Auf besondere Problemlagen, in denen sich Schulen befinden, soll zukünftig auch mit besonderen Personalressourcen geantwortet werden können – so wie in anderen Bundesländern auch. Hier geht es uns um eine sozialindexbasierte Ressourcenzuweisung. Weitere Vorschläge betreffen auch das Schulbudget – das war hier schon Thema –, damit sich Schulen noch sehr viel freier entscheiden können, das auch für die Sprachförderung geöffnet werden soll, die Stärkung der Demokratie- und Menschenrechtsbildung, beispielsweise auch durch die Stärkung des Fachs Sozialkunde – aber auch diese verorten wir nicht nur da, sondern insgesamt in Schule –, sowie die digitale Bildung, auf die Frau Baum schon eingegangen ist. Das ist ein Thema, das uns natürlich immer häufiger beschäftigt. Wir hatten da auch vor einigen Jahren schon mal eine große Fachtagung unter dem Motto „Raus aus dem Kreidezeitalter“. Ich glaube, Corona hat uns tatsächlich vor Augen geführt, wie wichtig es ist, dass digitales Lernen zur Selbstverständlichkeit wird, und das gehört dann auch bei den Lehrerinnen und Lehrern mit dazu.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Der Antrag ist also kein Sammelsurium von rot-rotgrünem Allerlei, sondern ein Katalog von Herausforderungen, vor denen die Regel-, Gesamt- und Gemeinschaftsschulen stehen. Wir von Rot-RotGrün wollen die Schulen jedenfalls nicht mit ihren Problemen allein lassen. Die Schülerinnen und Beschäftigten sollen wissen, dass wir gemeinsam mit ihnen an den Herausforderungen arbeiten. Wir freuen uns auf die weiteren Beratungen dazu im zuständigen Fachausschuss für Bildung, Jugend und Sport. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Weitere Stärkung und Entwicklung der pädagogischen Arbeit an den Thüringer Regel-, Gemeinschafts- und Gesamtschulen
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen aus den demokratischen Fraktionen, wenn man lange genug dabei ist, denkt man, man hat schon alles erlebt, man hat schon jeden Höhepunkt und jeden Tiefpunkt in der Debattenkultur erlebt. Aber das, was uns Herr Jankowski vorhin abgeliefert hat, würde ich mal als neuen Tiefpunkt bezeichnen. Es ist hier eine Diskussion geführt worden anhand eines Antrags, infolge auch eines Antrags der CDU mit unterschiedlichen Nuancen – ich beziehe mich jetzt mal auf alle fünf Rednerinnen und Redner, denen es aber vor allen Dingen um eines geht: Wie entwickeln wir unser Schulsystem im Sinne einer guten Bildung für alle Kinder, für alle Schülerinnen und Schüler weiter? Das, was vonseiten dieser Fraktion abgeliefert worden ist – und ich sage das in tiefem Bedauern für dieses Haus – war menschenverachtend und rassistisch. Es war nicht dem entsprechend, wie wir hier miteinander umgehen wollen.
(Beifall DIE LINKE)
Ich will auch ein Beispiel liefern: Wenn von dem Redner dieser Fraktion unterstellt wird, dass Menschen mit Migrationshintergrund kein Interesse hätten, dass ihre Kinder Deutsch lernen, um im Schulsystem, in den Schulen tatsächlich Bildung genießen zu können: Was denken Sie denn eigentlich, warum viele hierhergekommen sind? Weil viele tatsächlich gar keine Möglichkeit hatten, ihren Kindern in Flüchtlingslagern Bildung zuteilwerden zu lassen. Das ist eine bodenlose Unverschämtheit, was Sie hier abgeliefert haben.
(Beifall DIE LINKE)
Schämen Sie sich! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, was haben Regelschulen, Gemeinschaftsschulen, Gesamtschulen in Thüringen gemeinsam? Sie stehen vor besonderen pädagogischen Herausforderungen, vor allem in der Sekundarstufe I, also den Jahrgangsstufen 5 bis 10. Diese gestalten den Übergang von der Primarstufe in der vierten Klasse zur Sekundarstufe I, natürlich auch die Gymnasien, und geben Orientierung auf die fünfte Klasse, in der alle Schüler/-innen gemeinsam weiterlernen. Es sind nicht alle Kinder dann dabei, denn ein Teil wechselt ab der Jahrgangsstufe 5 in das Gymnasium. Hier kommt es zu einer Trennung. Dabei gehen die wenigsten Kinder mit Förderbedarfen in einer sonderpädagogischen Fachrichtung oder mit DaZ-Förderbedarf an ein Gymnasium. Die Herausforderungen der individuellen Förderung, des differenzierten Unterrichts und der Förderung von Kindern mit unterschiedlichen Bedarfen liegen bei den Regel-, Gemeinschafts- und Gesamtschulen – überwiegend. Denn 75 Prozent der Kinder mit Migrationshintergrund besuchen ab der Klassenstufe 5 eine der zwei Schularten im allgemeinbildenden Bereich. Dabei leisten die Lehrerinnen und Lehrer an diesen Schulen eine wichtige Aufgabe. Ich sage ihnen an dieser Stelle hierfür meinen herzlichen Dank. Die gesellschaftliche Anerkennung Ihrer Arbeit ist uns wichtig, doch klatschen allein reicht hier nicht. Deshalb haben wir als Koalition in der letzten Legislatur in zwei Schritten das Gehalt von Regelschullehrkräften und damit in der Sek I an das der Gymnasiallehrer angepasst, ab 01.01. dieses Jahres voll wirksam. Seit diesem Jahr erhalten sowohl die Tarifbeschäftigten die gleiche Entgeltgruppe wie auch die Beamten, die in der Besoldungsgruppe A13/E13 entlohnt werden. Bei ihrer pädagogischen Arbeit haben wir ihnen in der letzten Legislatur mit dem neuen Schulgesetz, welches Wirkung ab 01.08. dieses Jahres entfaltet, weitere Instrumente an die Hand gegeben, um den gestiegenen Herausforderungen gerecht werden zu können. So sollen Schulkooperationen und das jahrgangsübergreifende Arbeiten ermöglicht und auch an kleinen Schulen, vor allem im ländlichen Raum weiterhin individuell gefördert werden und es soll differenziert unterrichtet werden. Es geht darum, das Angebot von verschiedenen Anforderungsebenen aufrechtzuerhalten. Auch die Bildung einer Praxisklasse oder von integrierten Praxiskursen in den Klassen 7 und 8 soll ermöglicht werden. Am Ende der Sekundarstufe I muss es die Förderung der individuellen Abschlussphase geben – zumindest das Angebot. Mit der Stärkung der beruflichen und arbeitsweltlichen Orientierung wollen wir ein starkes Zeichen setzen. Für all das brauchen wir aber auch Fachlehrer. Durch Schulkooperationen soll hier Verlässlichkeit entstehen, sowohl für die Kolleginnen/Kollegen als auch für die Schüler/-innen und die kooperierenden Schulen. Viele Schulträger machen sich jetzt auf den Weg, in ihrer Schulnetzplanung genau das abzusichern. Dabei birgt Digitalisierung, zunehmende Heterogenität in der Gesellschaft und auch bei der Schüler/-innenschaft, aber auch eine sich immer weiter ausdifferenzierende Arbeitsweise zusätzliche gesundheitliche Gefahren. Wir wollen sie als Landtag, auch als rot-rot-grüne Landesregierung weiterhin unterstützen und weitere Maßnahmen ergreifen. Dabei wollen wir Schulentwicklungsprozesse begleiten, allem voran die Berufsorientierungsarbeit, die aus den ESF-Mitteln mitfinanziert wird. Wie wir weiter vorankommen bei der Verbesserung der Beschulung von zugewanderten und geflüchteten Kindern und ob unser Maßnahmenkatalog aus der letzten Legislatur greift, ist uns ein weiteres wichtiges Anliegen in diesem Antrag. Uns beschäftigt weiterhin der Stundenausfall. Wo stehen wir und welche spezifischen Ursachen lassen sich feststellen? Zu guter Letzt wagen wir den Blick in die Lehrer/-innen-Bildung. Fragen der Berufsorientierung, -beratung hin zum Lernen für die Sekundarstufe I und damit auch die Orientierung an Alters- und Entwicklungsstufen in der Ausbildung von künftigen Lehrkräften interessiert uns. Auch hier besteht das Potenzial, durch die Anpassung der Inhalte und die Angleichung der Ausbildungsdauer auf zehn Semester der Praxisorientierung, der individuellen Förderung und dem Umgang mit Heterogenität mehr Zeit und Raum zu geben. Doch schon jetzt können und wollen wir wichtige Impulse setzen. Das polytechnische Prinzip ist ein anwendungsorientiertes und verbindendes Element zwischen Theorie und Praxis. Es soll den Fächerkanon von Gesellschafts- und Naturwissenschaften ergänzen und die berufliche und arbeitsweltliche Orientierung stärken, aber auch den späteren Zugang in die Berufsausbildung oder das Studium erleichtern. Die Schüler sollen als Teil der Allgemeinbildung vielseitige Techniken für verschiedene Lebensperspektiven in privaten, öffentlichen und beruflichen Situationen erleben. Die Entwicklung von polytechnischen Konzepten ist uns wichtig. Sie ermöglicht es, inhaltliche Momente der technischen Kultur in ihrem gesellschaftlichen Kontext zu erfassen. Technisch geprägte Lebenssituationen müssen analysiert und bewertet werden. Schülerinnen und Schüler müssen Fähigkeiten und handwerklich praktische Kenntnisse entwickeln. Viele Schulabgänger bringen das am Anfang einer Ausbildung oder eines Studiums nicht mehr mit. In aufwendigen und quälenden Brücken- und Anpassungskursen wird versucht, diese Defizite auszugleichen. Das muss nicht sein, wenn wir in der Schule die Praxisorientierung fächerübergreifend wieder stärken. Und wer hier meint, das ist ein linkes Lieblingsprojekt, der sollte sich mal Schulentwicklung konkret in Jena ansehen. Dort haben wir seit zwei Jahren eine Werkstattschule, die genau das beinhaltet.
(Beifall DIE LINKE)
Bereits im Studium müssen Studierende für das Lehramt der Sekundarstufe I gewonnen und so gehalten werden. Um sie bei der Bewältigung der fachlichen Anforderungen zu unterstützen und den Lehramtsbezug dabei zu schärfen, schlagen wir vor, unterstützend, interdisziplinär und perspektivisch phasenübergreifend arbeitende Einrichtungen zu schaffen. Sie sollen zudem den Wandel hin zur stufenbezogenen Ausbildung und die Anpassung der Studieninhalte unterstützend begleiten. Auch in den Studienseminaren wird eine wichtige Arbeit geleistet. Um mehr Lehramtsanwärterinnen und -anwärter ausbilden zu können, brauchen wir genügend Fachleiterinnen und Fachleiter. Dazu braucht es die Wiedereinführung des Amts – wie Sie wissen, Herr Kollege Tischner – und die entsprechende Besoldung. Nur so können wir genug Nachwuchs für die Ausbildung unseres Lehrernachwuchses gewinnen. Ebenso müssen wir gleichberechtigt an allen Schularten weitere besoldungsrechtliche Möglichkeiten und Anreizsysteme schaffen – durch die Einführung von Funktionsstellen und weiteren Karrierewegen –, denn bisher gibt es diese nur an Gymnasien und Berufsschulen. Jugendliche haben ein Recht auf berufliche Perspektive. Dazu brauchen wir einen erforderlichen Schulabschluss. Um mehr Schulabgängern diesen Abschluss und eine abschließende Ausbildung zu ermöglichen, sollen unter dem Schirm eines neuen Landesprogramms neue Wege der Netzwerkarbeit gegangen werden. Dabei gilt es, die berufliche und arbeitsweltliche Orientierung weiter zu stärken und auszugestalten. Dazu müssen personelle Ressourcen geschaffen und noch besser auf die Bedarfe orientiert werden. Wichtige Teile bilden hierbei die Anbahnung und Durchführung der Kooperation und die Schaffung der Schwerpunktschulen zur Koordinierung und Unterstützung der Instrumente der individuellen Ausgestaltung und Praxisorientierung. Das Schulbudget soll durch Ergänzung externer Expertisen weitere Professionen zusätzlich bereichern und entlasten. Dabei wollen wir den Schulen die Freiheit geben, ergänzende Angebote zu schaffen.
Weitere Stärkung und Entwicklung der pädagogischen Arbeit an den Thüringer Regel-, Gemeinschafts- und Gesamtschulen
Natürlich, Herr Präsident. Mit diesem Paket möchte Rot-Rot-Grün die Regelschulen, Gemeinschafts- und Gesamtschulen zukunftsfest machen, denn sie liegen uns alle drei am Herzen. Ich bitte Sie daher, diesen Antrag an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zu überweisen und freue mich auf die Diskussion in diesem Ausschuss. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Weitere Stärkung und Entwicklung der pädagogischen Arbeit an den Thüringer Regel-, Gemeinschafts- und Gesamtschulen
Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, im Mittelpunkt der Arbeit meines Hauses steht die beste Bildung für alle, für alle Schülerinnen und Schüler in allen in Thüringen vorhandenen Schularten. Dazu zählen selbstverständlich die Regelschulen, die Gemeinschafts- und die Gesamtschulen. Wir wollen im Rahmen der schulischen Bildung jede Schülerin, jeden Schüler optimal und individuell auf das Leben nach dem Schulabschluss, auf die berufliche Ausbildung oder das Studium vorbereiten. Aus diesem Grund freuen wir uns auf die intensiven Beratungen im Bildungsausschuss über die Grundsätze und Schwerpunkte der Schulpolitik. Bereits heute möchte ich kurz auf verschiedene Punkte des Antrags eingehen. Ich hatte allerdings dazu aus meinem Haus 59 Seiten Redemanuskript, die werde ich nicht vollständig vortragen.
(Beifall DIE LINKE)
Sie verzeihen, dass ich nur zu einzelnen Punkten Stellung nehme.
(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Alter Trick!)
Ich beginne also mit Punkt 2 des Antrags, dem fächerübergreifenden, praxisorientierten Unterricht. Wir fördern und unterstützen das individuelle praxisorientierte Lernen und kooperieren dazu auch mit außerschulischen Partnern. Zurzeit gibt es insbesondere einen handlungs- und projektorientierten Praxisunterricht in den Klassenstufen 7 und 8 sowie in der individuellen Abschlussphase in den Klassenstufen 9 oder im zusätzlichen 10. Schuljahr. Gern prüfen wir, ob und wo genau eine weitere Stärkung dieses praxisorientierten Unterrichts sinnvoll wäre. Zu der Nummer 4 des Antrags, den Fachleitern: Dazu als Hintergrund, es gibt derzeit zwei Arten von Fachleitern, die sich von ihren Aufgaben her unterscheiden. Das sind einerseits die Fachleiter für die Ausbildung in den Ausbildungsfächern und andererseits die Fachleiter für Pädagogik. Die Fachleiter für Ausbildungsfächer sind im dreistelligen Bereich. Das halten wir für ausreichend. Allerdings ist die Anzahl der Fachleiter für Pädagogik kleiner. Und wenn wir uns – was wir begrüßen – auf die Agenda setzen, die Studienseminare zu stärken, müssten wir den Fachleitern für Pädagogik Stellen an den Studienseminaren schaffen. Dazu sind eine Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes und die Ausbringung entsprechender Stellen im Haushaltsplan und im Stellenplan bei den Studienseminaren unabweisbare Grundvoraussetzung. Das bitte ich, in den anstehenden Haushaltsberatungen zu beachten. Ich komme zu Ziffer 6, Vorschlag für ein Landesprogramm „Erfolgreich zum Abschluss“ und die Problematik der beruflichen Orientierung. Dazu möchte ich kurz sagen: Derzeit arbeiten wir nach der „Landesstrategie zur praxisnahen Berufsorientierung“ mit verschiedenen Bausteinen. Klar ist auch für unsere Arbeit: Die berufliche Orientierung erzielt dann die größten Erfolge, wenn alle Angebote aufeinander abgestimmt sind. Die Ziele, die im Antrag genannt werden – zusätzliches Personal für Praxisklassen bzw. -kurse, Schwerpunktbildung und Vernetzung und Zusammenarbeit der Schulen –, teilen wir und prüfen gern, ob sie sich im Rahmen eines Landesprogramms besser als heute verfolgen lassen. Wozu ich hier auch noch kurz etwas sagen möchte, ist die Nummer 7 des Antrags, die Sozialindexbasierte Ressourcenzuweisung: Wir haben das Thema „Sozialindex“ bereits im Dialog Schule 2030 bearbeitet und sehen, dass die Einführung einer sozialindexbasierten Ressourcenzuweisung neben den für die Kommunen vorliegenden Faktoren – Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf Lernen und Deutsch als Zweitsprache – Berücksichtigung finden soll. Welche konkreten Faktoren dabei berücksichtigt werden müssen, ist noch genauer zu analysieren. Wir würden das gern auch mit den Entwicklungen der einzelnen Schulen verknüpfen. Zu Ziffer 9 – das wurde hier auch angesprochen –, früheres Einsetzen des Fachs Sozialkunde: Herr Minister Holter hat bereits im Jahr 2018 einen Prüfauftrag ins Haus gegeben, ob und in welcher Ausprägung die Unterrichtszeiten für die Fächer Sozialkunde und Geschichte in den Regelschulen, Gemeinschaftsschulen und Gesamtschulen ausgeweitet werden sollten. Wir sehen, dass es dafür wissenschaftlich fundierte Befunde braucht, und deshalb untersucht der Lehrstuhl für Didaktik der Politik an der Friedrich-Schiller-Universität Jena, Herr Prof. Michael May, derzeit an 20 allgemeinbildenden und weiterführenden Thüringer Schulen folgende Frage: Gibt es empirische Indizien dafür, dass eine Erhöhung der Unterrichtszeit des Fachs Sozialkunde zu einem besseren Lernerfolg führt? Diese Untersuchung läuft. Wir rechnen im Herbst mit Ergebnissen und werden daraus weitere Maßnahmen zur wirksamen Stärkung der Demokratie- und Menschenrechtsbildung ableiten. Wir sind ja aufgefordert, einen Bericht zum Ende des Jahres zu erstatten, den wir natürlich auch gern erstatten und in dem wir dann die Untersuchungsergebnisse und unsere Schlussfolgerungen hoffentlich vorstellen können. Letzter Punkt und gerade in den letzten Monaten auch von besonderer Dringlichkeit – Sie haben dazu im Haus auch noch einen eigenen Antrag zu besprechen, zu dem wir auch reden werden: Digitalisierung. Unabhängig von Corona ist der Stellenwert der Medienbildung gewachsen. Wir haben das Ziel, Schülerinnen und Schülern im Unterricht die erforderlichen Kompetenzen zu verschaffen, um im digitalen Zeitalter erfolgreich teilzuhaben und das auf fachlich hohem Niveau. Deshalb werden derzeit die allgemeinen Grundsätze moderner Medienbildung überarbeitet und angepasst. Das ThILLM hat dazu bereits Leitgedanken entwickelt. Allerdings hat sich die Veröffentlichung dieser Leitgedanken verzögert und ist nun für das III. Quartal 2020 geplant. Diese neuen Leitgedanken orientieren sich an den Zielen der KMK-Strategie „Bildung in der digitalen Welt“. Die Leitgedanken werden die Kompetenzen beschreiben, die die Schülerinnen und Schüler in einer digitalen Welt brauchen. Parallel dazu erarbeitet das ThILLM ein Konzept und auch schon die Eckpunkte für den Lehrplan für ein neues Fach mit dem Arbeitstitel Medienkunde/Informatik. Auch da sind Ergebnisse bis Ende des Jahres 2020 zu erwarten und können auch Teil des von uns geforderten Berichts sein. Das sind Schritte für die Zukunft. Ich möchte nicht unerwähnt lassen, dass bereits heute in allen Schularten das Fach Medienkunde Pflichtfach ist und das Fach Informatik Wahlpflichtfach und dass außerdem digitale Kompetenzen im Fachunterricht vermittelt werden. Allgemein werden wir die Inhalte der Digitalstrategie Thüringer Schulen fortführen und evaluieren und daraus Schlüsse für die weitere Entwicklung aller Schulen ziehen. Ein weiterer wichtiger Baustein ist das Angebot einer Bildungsplattform. Hierzu werden wir noch bei dem gezielten Antrag zum digitalen Lernen sprechen. Dieses Angebot ist durch die aktuellen Ereignisse bereits jetzt über den zunächst angedachten Projektstatus weit hinausgeschritten und steht allen Thüringer Schulen zur Verfügung. Jetzt bleibe ich sogar unter der Redezeit. Wie gesagt, ich könnte zu allen Punkten noch deutlich mehr sagen, aber ich komme jetzt zum Schluss. Wir werden das im Ausschuss auch alles ausführlich beraten und mit Experten und Expertinnen sprechen. Ich freue mich auf diese Diskussion und versichere Ihnen, dass alle Punkte, die im Antrag genannt werden, von uns ernst genommen und bearbeitet werden und Sie werden das Ende des Jahres unserem Bericht hoffentlich entnehmen können. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Weitere Stärkung und Entwicklung der pädagogischen Arbeit an den Thüringer Regel-, Gemeinschafts- und Gesamtschulen
Danke, Frau Staatssekretärin Heesen. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur Abstimmung. Wird Ausschussüberweisung beantragt? An den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. Weitere Ausschüsse? Das sehe ich nicht. Dann bitte ich um das Handzeichen, wer der Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zustimmt. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der FDP und der CDU. Gibt es Gegenstimmen? Das ist die Fraktion der AfD. Gibt es Enthaltungen? Das sehe ich nicht. Damit ist die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport angenommen. Ich schließe damit diesen Tagesordnungspunkt. Nach meinem Rollenplan wird der Tagesordnungspunkt 23 b am Freitag behandelt. Demzufolge komme ich jetzt zum Tagesordnungspunkt 6 Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/935 ERSTE BERATUNG Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Einbringung? Nein. Dann rufe ich zum ersten Debattenbeitrag den Abgeordneten Walk von der Fraktion der CDU auf.
Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Ermöglichung degressiver Müllgebührengestaltung
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, in einer ersten Gesetzesberatung sollten meines Erachtens zunächst Intention und Zielstellung, aber auch die vorgesehenen Lösungsvorschläge im Mittelpunkt stehen. Das will ich gern machen. Die Details werden wir dann im zuständigen Ausschuss ausführlich erörtern. Punkt 1 – die Zielstellung unseres Gesetzes: Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir eine Regelungslücke im Thüringer Kommunalabgabengesetz schließen und konkret den § 12 Abs. 2 ändern, den wir neu fassen wollen. Punkt 2 – die bisherige Praxis: Warum wollen wir das Gesetz ändern? Der Zweckverband Abfallwirtschaft Saale-Orla hat über viele Jahre hin Satzungen verabschiedet, in denen sich die Grundgebühren für die Abfall- und Müllentsorgung privater Haushalte mit zunehmender Anzahl der in den Haushalten lebenden Personen lediglich degressiv erhöhte. Das hat folgenden Vorteil: Es kam nämlich insbesondere Familien mit Kindern zugute. Punkt 3 – Problem und Regelungsbedarf: Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat diese Satzungen bis einschließlich 2016 regelmäßig genehmigt, aber in einer überörtlichen Prüfung hat der Thüringer Rechnungshof am 15. Mai 2018 diese Praxis beanstandet. Der Rechnungshof bestand dann darauf, dass die Grundgebühren linear ausgestaltet werden müssen. Als Begründung fügte er an, dass das Thüringer Kommunalabgabengesetz lediglich progressive oder degressive Gebührenbemessungen für die Bereiche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung gestattet, aber eben nicht für den Bereich der Abfall- und Müllentsorgung, worum es uns heute geht. Punkt 4 – Einschränkung kommunalpolitischer Gestaltungsmöglichkeiten: Klar ist auch, dass mit der alten Regelung gleichfalls die Gestaltungsmöglichkeiten der Kommunen beschränkt wurden, da eine Regelungsmöglichkeit der Kommunen in diesem Bereich gerade gesetzlich nicht eingeräumt wurde. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Tatsache ist, dass unabhängig von der Personenzahl in einem Haushalt die den Grundgebühren zugrunde liegenden Vorhaltekosten im Wesentlichen gleich sind. Das ist von Bedeutung, das sind nämlich zum einen die Anfahrkosten bzw. die Abfahrkosten eines Hausmüllsammelfahrzeugs, das sind die Lohnkosten der Beschäftigten auf dem Müllsammelfahrzeug des Sammelunternehmens, das ist die Ausfertigung eines Gebührenbescheids für einen Haushalt und das ist auch die Veröffentlichung der amtlichen Mitteilung des Abfallwirtschaftszweckverbands. Kurzum: Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung wollen wir auch dem Grundsatz von § 12 Abs. 2 Satz 1 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes Rechnung tragen, demzufolge durch das Gebührenaufkommen die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten gedeckt werden sollen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, man muss es eigentlich nicht gesondert betonen, aber ich tue es hier gern: Der Fortbestand unserer Gesellschaft wäre ohne steuerzahlende Familien nicht denkbar. Trotzdem, auch das ist Teil der Realität, bedeuten Kinder für viele Familien leider ein Armutsrisiko und hemmen die finanzielle Prosperität einer Familie eher, als dass Kinder durch das Steuersystem oder andere Erleichterungen zu einer Entlastung oder zumindest gleichbleibenden Lasten für Familien führen. Ganz im Gegenteil, weite Teile sogar des Bildungssystems bedeuten für Familien zusätzliche Kosten. Ich spreche nur die Kita-Kosten, die Mittagsverpflegung oder die Schulmaterialien an. Vor diesem Hintergrund ist der Blick auf zusätzliche Belastungen für Familien für uns entscheidend, speziell aber auch für Familien mit mehreren Kindern. Denn steigen die Müllgebühren – und ich meine hier die Grundgebühren – mit zunehmender, in einem Haushalt lebender Personenanzahl gleichmäßig an, dann verteilt sich natürlich die Grundgebühr zwangsläufig vorrangig zulasten größerer Familienmodelle. Da bei Familien, die gar keine Steuern zahlen, die Müllgebühren zudem entfallen, zahlen letzten Endes allein die steuerzahlenden Familien höhere Beiträge und – das wissen wir auch – die fallen an, ganz gleich, ob eine, zwei oder acht Personen in einem Haushalt leben. Die höheren Grundgebühren werden zudem erhoben, ohne auf den tatsächlichen Verbrauch der Familien Rücksicht zu nehmen, was insbesondere deshalb angemessen wäre, weil Kinder oftmals – natürlich abhängig vom Alter – weniger Müll verursachen als Erwachsene. Damit wird die Familienfreundlichkeit, die wir ja alle immer gern in den Fokus rücken, ins Gegenteil verkehrt. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, genau aus diesem Grund wollen wir mit unserem vorliegenden Gesetzentwurf dazu beitragen, dass insbesondere kinderreiche Familien entlastet werden. Ich will noch einen Punkt ansprechen, und zwar betrifft der die kommunale Selbstverwaltung. Mit unserem Gesetzentwurf und der Option – es ist eine Option, man muss es ja nicht machen – zur degressiven Müllgebührengestaltung wollen wir auch die kommunale Selbstverwaltung stärken. Wir wollen, dass die Kommunen selbst entscheiden können, ob sie sich für diese Gebührengestaltung entscheiden, und ihnen diese Option nicht von vornherein verwehrt bleibt. Auch hier steht für uns das Prinzip der Subsidiarität im Vordergrund. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, daher komme ich zum Schluss. Unsere christdemokratische Politik war es immer, Familie als Keimzelle der Gesellschaft zu schützen und die Leistungsträger unserer Gesellschaft auch zu entlasten. Deshalb wollen wir unseren Gesetzentwurf heute gemeinsam mit Ihnen – denke ich – an den zuständigen Innen- und Kommunalausschuss überweisen. Dort werden wir dann eine umfassende Anhörung durchführen. Wir denken dabei daran, den Verband kinderreicher Familien ebenso einzuladen wie die kommunalen Spitzenverbände und unseren Vorschlag dort gemeinsam zu diskutieren. Ich freue mich auf die dortige Erörterung und bedanke mich bis dahin für Ihre Aufmerksamkeit. Danke.
(Beifall CDU)
Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Ermöglichung degressiver Müllgebührengestaltung
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Walk, ich danke Ihnen ausdrücklich für die Initiative, die die CDU hier vorgelegt hat. Das ist durchaus zu begrüßen. Aber ich will am Anfang noch mal klarstellen, dass Sie hier auf die Gesetzesänderung zur Abänderung eines Einzelfalls abstellen, nämlich die Müllgebührensatzung im Saale-Orla-Kreis. Deshalb wollen Sie das Kommunalabgabengesetz ändern. Das ist insofern erstaunlich, weil es die CDU-Fraktion war, die früher, wenn Die Linke Gesetzentwürfe eingereicht hat, immer erklärt hat, dass man mit Gesetzen keine Einzelfälle klären darf. Aber ich begrüße Ihren Sinneswandel innerhalb der CDU, der sich vielleicht auch da herleitet, dass dieses Mal ein CDU-Landrat davon betroffen ist.
(Beifall DIE LINKE)(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Das ist eben
gerade kein CDU-Landrat!)
(Beifall CDU)
Sie haben eben ausgeführt, was der Ausgangspunkt oder die Motivationslage Ihrer Initiative gewesen ist: dass der Rechnungshof die Gebührensatzung des Saale-Orla-Kreises moniert hat, wenn es um die finanzielle Entlastung von Mehrpersonenhaushalten bei den Abfallgebühren geht. Aber entgegen dem, was Sie hier gesagt haben und was Sie auch in die Gesetzesbegründung reingeschrieben haben, ist es eben nicht so, dass der Rechnungshof irgendwie eine Änderung der Gebührensatzung durchsetzen kann. Sie haben auf die kommunale Selbstverwaltung hingewiesen. Wenn der Rechnungshof diese Kompetenzen und diese Macht hätte, dann würde das ja einer Zerstörung der kommunalen Selbstverwaltung gleichkommen. Insofern ist das einfach nicht richtig, was Sie dargestellt haben.
(Beifall DIE LINKE)
Aber der Landtag nimmt selbstverständlich immer die Hinweise des Rechnungshofs ernst und wir diskutieren das Thema auch sehr intensiv bzw. werden das tun. Das tun wir übrigens nicht zum ersten Mal: 2005 hat die damalige Fraktion Linkspartei.PDS genau zu dieser Frage einen Gesetzentwurf eingebracht.
(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Da war ich
noch bei der Polizei!) Ja, deswegen sage ich es Ihnen ja, aber Sie hätten es ja recherchieren können. Der Vorwurf der CDU an uns war damals Populismus und es sei nicht zu Ende gedacht, ich zitiere mit Erlaubnis aus der ersten Lesung, damals Frau Stauche, CDU:
(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Das ist lan-
ge her!) – Sie denken ja auch noch eine Weile zurück, wenn Sie Vorwürfe haben, aber:
(Heiterkeit und Beifall DIE LINKE)(Unruhe CDU)
„Die Änderungen für Gebühren der Abfallbeseitigung unter Berücksichtigung sozialer Aspekte wie Einkommen, Kinderzahl, Lebensalter und Behinderung in Form von Gebührenermäßigung oder -befreiung einzuführen, kommt nicht in Betracht. Eine Gebührenstaffelung nach sozialen Gesichtspunkten würde dem Äquivalenzprinzip, [aber] auch dem Gleichheitsgrundsatz widersprechen.“ Und noch mehr ist dazu gesagt worden, ich zitiere auch mit Erlaubnis den damaligen CDU-Innenminister Dr. Gasser, manche kennen ihn noch, es war Ihr Innenminister, nicht unserer: „Einer Staffelung der Gebühren nach sozialen Gesichtspunkten, wie es der Fraktion Die Linkspartei.PDS vorschwebt, steht das aus Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz resultierende Gebot der Abgabengerechtigkeit entgegen.“
(Beifall DIE LINKE)
Ich finde, das war damals starker Tobak der CDU, aber ich begrüße Ihren Sinneswandel, weil Sie sich damit ja immerhin mit Verzug von 15 Jahren auf die Position der Linken zubewegen.
(Beifall DIE LINKE)(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Sonst hätten
Sie die Redezeit auch nicht vollgekriegt!) Und ich begrüße, dass Sie inzwischen erkannt haben, dass wir schon 2005 einen richtungsweisenden, richtigen Vorschlag unterbreitet haben. Aber Sie bleiben ja mit Ihrem Vorschlag sehr vage und unkonkret, weil Sie nämlich nur formulieren, dass eine degressive Gebührenbemessung möglich ist.
(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Option!)
Das ist erst mal ein richtiger Ansatz, aber Sie springen eben zu kurz, weil Sie nicht formulieren, dass mit der degressiven Gebührengestaltung auch Anreize zur Müllvermeidung geschaffen werden müssen. Sie erwähnen nicht mal ansatzweise das Verursacherprinzip. Sie müssen nämlich auch bedenken, dass natürlich jede Gebührengestaltung auch eine ökologische Lenkungswirkung entfalten muss. Das, was Sie eben ausgeführt haben, Herr Walk, das haben Sie ja in den Gesetzestext nicht reingeschrieben. Sie haben es in die Einleitung und den Sachverhalt reingeschrieben und Sie haben es in der Begründung noch mal wiederholt, dass Sie Anreize schaffen wollen, Familien zu entlasten. Aber es steht eben nicht im Gesetzestext. Und ich hatte schon darauf verwiesen, dass die Linken schon 2005 einen Gesetzentwurf eingereicht hatten. Wenn Sie das damals recherchiert hätten, dann würden Sie uns auch weniger Mühe machen. Wir hatten nämlich damals folgenden Vorschlag unterbreitet – und das würde die Konflikte, die ich eben benannt habe, aufheben –, Zitat aus dem damaligen Gesetzentwurf: „Die Gebühr für die Abfallbeseitigung soll Anreize zur Abfallvermeidung schaffen. Die Abfallgebühren sind verursachergerecht auszurichten. Eine degressive Gebührenbemessung, insbesondere aus sozialen Belangen, ist unter Beachtung des Kostendeckungsgrundsatzes zulässig.“ Also all das, was Sie richtigerweise als ersten Punkt durchaus in die Diskussion geworfen haben mit den vielen Punkten, die noch nachzubessern wären, würde sich durchaus in der Formulierung von 2005 wiederfinden. Insofern freue ich mich, dass Sie unseren Ball von vor 15 Jahren noch mal aufgegriffen haben, dass wir den dann im Innenausschuss intensiv diskutieren können. Einen Formulierungsvorschlag, wie Ihr Vorschlag besser gemacht werden kann, habe ich eben unterbreitet. Herzlichen Dank und ich freue mich auf die Debatte.
(Beifall DIE LINKE)
Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Ermöglichung degressiver Müllgebührengestaltung
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema „Abfall“ würde mich ja jetzt fast provozieren, als Kommunalpolitiker über kommunale Abfallwirtschaft zu referieren, auch als Mitglied eines Aufsichtsrats eines kommunalen Abfallunternehmens oder eben auch als Bauingenieur, der im Deponiebau schon einiges gemacht hat. Aber Eines will ich vorwegschicken, Herr Walk: Es ist vor allem erst einmal Bürokratie, die Abfallkosten hochtreibt. Ich denke dabei beispielsweise an die Lager, ich denke dabei beispielsweise an die neue Mantelverordnung. Das sind die Punkte, die zunächst erst mal die Kosten in Gänze nach oben treiben und an die wir dabei auch mit denken müssen.
(Beifall CDU, FDP)
Wenn ich an Bürokratie denke, erinnere ich mich im Zusammenhang mit Abfallwirtschaft auch an die Geburt meiner Tochter. Als die nämlich geboren wurde, war der Bescheid des Abfallwirtschaftszweckverbands schneller zu Hause als meine Tochter. Das hat auch etwas mit Familienfreundlichkeit zu tun. Das ist auch etwas, worüber wir uns durchaus als Politiker Gedanken machen sollten. Und so meine ich, es wird kein Antrag, es wird kein Gesetzentwurf zu mehr Familienfreundlichkeit helfen, wenn die positiven Effekte, die er hat und die er zweifelsohne hat, am Ende durch mehr Bürokratie wieder aufgefressen werden und am Ende dort wieder zu mehr Kosten führen werden. Das ist kein Angriff auf Ihren Entwurf, sondern schlicht eine Ergänzung der Gedanken, die wir uns dabei machen sollten. Der Gesetzentwurf, den Sie vorgelegt haben, Herr Walk, hat auf jeden Fall Sinn, denn es ist natürlich so, dass nicht fünf Personen fünfmal so viel Aufwand erzeugen wie vielleicht ein Haushalt, in dem eine Person ist. Insofern ist es auf jeden Fall wichtig, eine degressive Preisentwicklung zu ermöglichen und dafür zu sorgen, dass man tatsächlich an der Stelle auch familienfreundlich denkt.
(Beifall FDP)
Aber ich möchte auch davor warnen, das Kind mit dem Bade auszuschütten, denn wir sollten bei der ganzen Diskussion über eine degressive Preisentwicklung und über die Grundkosten eines Haushalts auch an die alleinstehende Oma denken, die im ländlichen Raum im Vierseithof alleine lebt und damit auch schon sehr viele und sehr hohe Grundkosten hat. Das heißt, die Debatte muss nach unserer festen Auffassung zu einem ausgewogenen Ergebnis führen, das auf der einen Seite die alleinstehenden alten Menschen nicht im Regen stehen lässt und das auf der anderen Seite natürlich zu mehr Familienfreundlichkeit führt. Insofern sind wir sehr aufgeschlossen für diese Diskussion und freuen uns auf eine – nicht über eine, sondern auf eine – sehr sachliche Fachdiskussion im Innenausschuss, wohin ich auch namens meiner Fraktion die Überweisung beantrage. Vielen Dank, meine Damen und Herren.
(Beifall CDU, FDP)
Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Ermöglichung degressiver Müllgebührengestaltung
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, als neues Mitglied hier im Haus bin ich fast begeistert, wie emotional solche Debatten selbst über Müllgebühren geführt werden können, und das schon in der ersten Beratung – aber gut. Die CDU-Fraktion greift mit ihrem Gesetzentwurf ein wichtiges Thema auf. Die Bemessung von Grundgebühren für die Abfallentsorgung pro Kopf stellt tatsächlich für große Haushalte, für Familien mit vielen Mitgliedern, also insbesondere für Familien mit vielen Kindern, eine Belastung dar. Der Rechnungshofbericht aus dem Jahr 2018, auf den Sie in Ihrem Gesetzentwurf Bezug nehmen, hat in vielen Zweckverbänden dazu geführt, dass diese von einer degressiven Gestaltung der Müllgebühren Abstand nehmen. In der Tat könnte eine Klarstellung im Thüringer Kommunalabgabengesetz, wie sie 1998 für Wasser und Abwasser vorgenommen wurde, hier helfen. Die SPD-Fraktion wird deshalb der Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss zustimmen, um den Antrag dort weiterhin zu beraten. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Ermöglichung degressiver Müllgebührengestaltung
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, ich kann mich des Eindrucks hier leider nicht erwehren, dass es bei der CDU einer Krise wie der aktuellen Corona-Pandemie bedarf, damit sie aktiv wird, und dann soll alles sehr schnell gehen. Meine Damen und Herren, ob jedoch ein solches Gestolper als ergebnisorientierte Politik Früchte tragen wird, darf hier ernsthaft bezweifelt werden, wurde doch unter Ihrer Regierungsverantwortung von 1990 bis 2014 der zu ändernde § 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes so ausgestaltet, wie er sich bis heute darin befindet. Herr Bilay, lassen Sie doch der CDU auch mal den kleinen Erfolg mit den sozialen Müllgebühren. Wenn sie sich schon die Arbeit macht, nach mittlerweile fast 30 Jahren hier eine Gesetzesänderung zu vollziehen, ist es doch alle Mühe wert. Wir unterstützen das natürlich auch.
(Beifall AfD)
Es mag sein, dass im Mantelgesetz über soziale Müllgebühren gesprochen worden ist. Das ist ein Pluspunkt für die CDU. Anzukreiden ist, dass die CDU diesen Aspekt jetzt erst einführt. Wir können uns alle erinnern: Es gibt eine Entscheidung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts Weimar vom 16. Februar 2011. Darin ist bereits bekannt geworden, dass die Heranziehung unterschiedlicher Gebührenmaßstäbe bei unterschiedlichen Benutzergruppen aus sachlichen Gründen gerechtfertigt ist. Jetzt haben viele Redner, unter anderem auch Herr Bergner, viele Positionen hier schon benannt. Sie führen sozusagen jetzt eine Ermessensvorschrift ein. Wir müssen darauf achten, dass diese Ermessensvorschrift auch als solche nicht durch Gerichte gegen Null ausgelegt wird. Das heißt, Sie haben im Ergebnis möglicherweise keinen Erfolg damit, wenn Sie eine Kann-Bestimmung formulieren. Da müssen wir auf jeden Fall nachbessern. Da besteht aus unserer Sicht erheblicher Verbesserungsbedarf, um das kurz vorwegzunehmen. Herr Walk, Sie haben es benannt. Wir werden auch zustimmen, die Angelegenheit in die Ausschüsse zu überweisen, einfach deshalb, weil es ein wichtiges Thema anspricht, nämlich die Entlastung der Familien. Die AfD ist eine Familienpartei.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Gilt
das auch bei der Rente?) Wichtig ist für uns, dass es gemacht wird; Herr Bergner hat es auch angesprochen. Es ist auch wichtig, Folgendes zu beachten. Wenn Sie auf der einen Seite die Familien entlasten, dann müssen Sie auch dafür sorgen, dass die Kosten nicht bei den älteren Leuten hängen bleiben oder bei den Alleinstehenden oder aber auch bei den Gewerbetreibenden, die auch Müll entsorgen müssen. Wenn wir einmal dabei sind, dann ist auch die Frage, Herr Walk, was uns und die Bürger interessiert: Kommt im nächsten Plenum dann vielleicht auch endlich die Abwasser- und Straßenreinigungsgebührenerhebung auf den Prüfstand? Es ist einiges auf den Prüfstand zu stellen. Es ist ein guter Anfang gemacht worden und wir werden das selbstverständlich als AfD-Fraktion hier unterstützen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Ermöglichung degressiver Müllgebührengestaltung
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream, viele Dinge sind hier richtigerweise schon gesagt worden. Ich möchte mich einigen Sachen anschließen bzw. vielleicht auch dem einen oder anderen widersprechen. Grundsätzlich finde ich es sehr gut, über Müll und Müllgebühren zu sprechen. Ich habe das im Kreistag des Ilm-Kreises in den letzten zehn Jahren schon sehr ausführlich getan. Unter anderem haben wir uns genau auch über solche Sachen dort sehr auseinandergesetzt. Auch wir hatten eine sehr interessante Diskussion zu der Frage, inwieweit man Müllgebühren tatsächlich sozial verträglich gestalten kann für Menschen, die aus unterschiedlichen Situationen heraus vielleicht wenig Geld haben, aber zum Beispiel auch mehr Müll produzieren, weil sie in einer besonderen Lage sind. Mit einem Baby zu Hause produziert man deutlich mehr Müll als mit einem Jugendlichen. Es kommt natürlich immer auf den Einzelfall an. Im Großen und Ganzen produziert man aber übrigens auch mit zu pflegenden Angehörigen zu Hause mehr Müll und kann das nicht wirklich ändern, insbesondere dann, wenn die auf Pflegeprodukte, auf Inkontinenzmaterial angewiesen sind. Von daher auch schon meine erste Kritik. Ich finde es grundsätzlich gut, dass Sie sagen: Wir wollen dafür sorgen, dass Müllgebühren familienfreundlich gestaltet werden. Sie haben da sehr auf die Kinder abgestellt. Ich glaube tatsächlich, dass das ein bisschen zu kurz gesprungen ist, insbesondere weil es nicht unbedingt sein muss, dass es sozial verträglich ist. Es gibt auch Familien, die viele Kinder haben, die aber zum Beispiel finanziell gut genug gestellt sind, dass sie auch höhere Gebühren leisten können, und es gibt Familien, die vielleicht nur ein Kind haben und trotz alledem vielleicht finanziell schlechter gestellt sind. Von daher springt das an der Stelle – finde ich – von der Begründung her deutlich zu kurz. Aber nichtsdestotrotz finde ich, ist es ein guter Ansatz, um im Ausschuss noch einmal ausführlich darüber zu sprechen. Ich glaube aber, der Punkt, den der Kollege Bilay angebracht hat, nämlich Anreize zu schaffen, die vor allen Dingen dahin zielen, Müll zu vermeiden, sind auch sehr wichtig. Der Ilm-Kreis beispielsweise hat das in Teilen getan, indem zum Beispiel natürlich eine Pro-Kopf-Grundgebühr da ist, dann aber in der zweiten Gebühr, die dann angesetzt wird, mit Volumen gerechnet wird und da sozusagen ein Müllvermeidungsanreiz dahintersteht. Ich glaube, das ist besonders wichtig, denn ich glaube, wir produzieren nach wie vor viel zu viel Müll.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich weiß, dass es nicht immer an den Verbraucherinnen und Verbrauchern liegt. Leider haben wir auch das Problem, dass insbesondere die Verpackungsindustrie hier dem Ganzen in Bezug auf die Müllvermeidung einen Strich durch die Rechnung macht und dass natürlich auch der zunehmende Versandhandel dazu führt, dass wir mehr Müll produzieren. Aber nichtsdestotrotz glaube ich, dass wir auch bei den Gebühren auf so etwas achten sollten. Wenn Sie sich das Gesetz dazu anschauen, sehen Sie, dass zum Beispiel bei der Frage Wasser- und Abwasserbehandlung in § 12 Abs. 5 ThürKAG der sparsame Umgang mit dem Wasser dort schon in den Absatz eingearbeitet wurde, das heißt, dort gilt es als Grundsatz, dass man sparsam damit umgehen sollte. Ich glaube, ähnlich sollte man das auch in diesem Bereich gestalten. Lassen Sie uns aber bitte auf jeden Fall etwas breiter über die Frage von sozialer Gerechtigkeit bei Müllgebühren diskutieren und das nicht nur auf kinderreiche oder Familien mit Kindern reduzieren. Ich glaube, das ist wirklich zu kurz gesprungen. Da würde ich mir wünschen, dass wir uns da vielleicht etwas den Blick weiten und uns vielleicht noch andere Personengruppen anschauen, die eventuell von so was profitieren könnten. Ansonsten freue ich mich auf die Beratung im Innen- und Kommunalausschuss dazu und sicherlich dann auch auf die Anhörung, die wir dort beschließen werden. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Ermöglichung degressiver Müllgebührengestaltung
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr verehrter Herr Präsident!
(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE:
Sie können den Mundschutz abnehmen!) Ah ja, stimmt. Danke. Macht der Gewohnheit. Das werde ich als Servicetweet unterbringen. Danke. Ich komme jetzt zum Wesentlichen, nämlich zu dem hier schon ausführlich – und ich muss mich Frau Abgeordneter Merz anschließen – und sehr emotional diskutierten Thema. Zuerst – Herr Abgeordneter Bergner, gestatten Sie mir die Bemerkung – geht der Preis an die beste Pointe des Tages auf jeden Fall an Sie. Zumindest war ich wirklich sehr überrascht über den Schluss von der Geburt Ihrer Tochter auf das Thema „Müll“. Ich dachte, ah, jetzt kommen die Windeln. Nein, Sie kamen mit dem Gebührenbescheid. Das war wirklich unterhaltsam. Ich habe das auch eher wie die Abgeordnete Henfling immer mit der Produktion von Windeln in Verbindung gebracht, aber nichtsdestotrotz verspricht das eine spannende Ausschussdebatte zu werden. Nun zur Sache. Sehr geehrte Damen und Herren, die Fraktion der CDU hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes vorgelegt. Sie möchte eine ausdrückliche Regelung ins Gesetz aufnehmen, nach deren Bereich der Abfallentsorgung eine degressive Gestaltung der erhobenen Grundgebühren möglich ist. Anlass für diesen Regelungsvorschlag ist – das wurde hier schon mehrfach dargestellt –, dass ein Abfallzweckverband seine Gebührensätze geändert und hierfür Kritik eines Teils seiner Gebührenschuldner geerntet hat. Konkret hat der Zweckverband eine Regelung geändert, die eine Degression, also ein Absenken der Festgebühr, für Haushalte mit mehreren Personen vorsah. Hier war zunächst eine Festgebühr festgesetzt, die sich für jede weitere Person im Haushalt gleichmäßig verringerte. Seit 1. Januar 2019 bringt der Zweckverband für die Festgebühr eine andere Regelung zur Anwendung. Ein Abschlag auf die Festgebühren ab einer bestimmten Personenanzahl ist nicht mehr vorgesehen. Diese Änderung geht unter anderem darauf zurück, dass der Zweckverband vom Thüringer Rechnungshof für die bisherige Abstufung kritisiert und in der Folge eine Anpassung angeregt wurde. Der Verband wollte mit der Änderung zum einen rechtlichen Risiken aus dem Weg gehen. Er wollte aber darüber hinaus einem erheblichen Verwaltungsaufwand begegnen, der mit dieser alten Regelung verbunden war. Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei den Einrichtungen der Wasserver- und Abwasserentsorgung, aber auch bei Einrichtungen der Abfallentsorgung handelt es sich um sogenannte kostendeckende Einrichtungen, bei denen die betriebswirtschaftlichen ansatzfähigen Kosten über geeignete Gebührenmaßstäbe auf die Benutzer umzulegen sind. Dabei sind gemäß § 12 Abs. 4 der Thüringer Kommunalabgabenordnung die Gebühren nach dem Ausmaß zu bemessen, in dem die Gebührenschuldner die öffentliche Einrichtung auch tatsächlich benutzen. Die Gebühren werden also nach dem sogenannten Äquivalenzprinzip erhoben. Daraus folgt jedoch nicht, dass der Satzungsgeber für die Gebührenerhebung nur einen bestimmten Maßstab zugrunde legen darf. Nach der Rechtsprechung ist der Aufgabenträger sowohl nach den allgemeinen kommunalrechtlichen Vorschriften der Thüringer Kommunalordnung als auch nach der speziellen Ermächtigungsgrundlage des Thüringer Kommunalabgabengesetzes frei, einen geeigneten Gebührenmaßstab nach seinem Satzungsermessen zu wählen. Dabei muss ihm nach der Rechtsprechung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts ein Spielraum zugestanden werden, der ihm dies dann auch ermöglicht. Dieser Spielraum umfasst die folgenden Punkte: die besonderen örtlichen Verhältnisse, die Anforderungen einer ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung und Gesichtspunkte der Verwaltungspraktikabilität, also zum Beispiel der Aufwand und die Wirtschaftlichkeit des jeweiligen Gebührenmodells. Diesen Punkten ist insgesamt Rechnung zu tragen. Dies ist ein Ausfluss des Selbstverwaltungsrechts, das den Kommunen durch die Verfassung eingeräumt ist. Das Thüringer Kommunalabgabengesetz schließt dabei auch eine degressive oder aber auch progressive Gebührenstaffelung nicht aus. Für den Bereich der Wasserver- und Abwasserentsorgung wurde insbesondere mit Blick auf die Voraussetzungen für eine Degression bereits eine Regelung in das Thüringer Kommunalabgabengesetz aufgenommen. Für den Bereich der Abfallentsorgung kann der Rechtsprechung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts nichts Gegenteiliges entnommen werden. Das Gericht hat jedenfalls bislang keinen Anlass gesehen, in einem konkreten Fall die vorgenommene degressive Staffelung bei einer Abfallgebühr grundsätzlich in Zweifel zu ziehen. Bei der Ausgestaltung der Gebührenerhebung hat der Satzungsgeber neben den Regelungen des kommunalen Abgabengesetzes aber auch das Fachrecht zu berücksichtigen. Besondere Anforderungen an den Maßstab ergeben sich im Bereich der Abfallentsorgung aus bundes- und landesrechtlichen Regelungen. Auf die möchte ich nun kurz eingehen. So regelt § 6 Abs. 5 des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Kreislaufwirtschaftsgesetz, dass die Gebührenbemessung so zu gestalten ist, dass die Rangfolge der Maßnahmen der Abfallbewirtschaftung nach § 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz als Merkmal im Sinne von § 12 Abs. 4 ThürKAG berücksichtigt wird. § 6 des eben angesprochenen Kreislaufwirtschaftsgesetzes beschreibt die fünfstufige Abfallhierarchie, und bei dieser steht das Ziel der Abfallvermeidung an oberster Stelle. Eine ausdrückliche Regelung zur Zulässigkeit einer degressiven Ausgestaltung der Abfallgebühren könnte das Risiko in sich bergen, diese abfallrechtlichen Ziele eben nun gerade zu unterlaufen. Insoweit wird auch die einzig in Sachsen-Anhalt formulierte Regelung zur Gebührendegression im Abfallbereich im dortigen Kommunalabgabengesetz sehr kritisch gesehen. Sie sehen also: Es gibt eine Vielzahl an Punkten, die uns eine intensive Ausschussdebatte ermöglichen wird, und diese Debatte kann sicherlich auch einen Beitrag leisten, die dargestellten und eben ausformulierten Herausforderungen angemessen zu bewerten. Ich freue mich auf eine emotionale Debatte im Ausschuss. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Ermöglichung degressiver Müllgebührengestaltung
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin Schenk. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Beratung zu diesem Punkt und wir kommen zur Abstimmung. Ich habe schon gehört, dass der Innen- und Kommunalausschuss vorgeschlagen wurde. Dazu gebe ich noch einen Hinweis: Gesetzentwürfe aus der Mitte des Landtags werden im Regelfall zumindest auch an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen.
(Zwischenruf Abg. Lukasch, DIE LINKE: Nur
in der Regel, nicht immer!) Es hat keiner beantragt. Gut, wir müssen nicht darüber abstimmen. Ich wollte nur darauf hinweisen. Dann bitte ich alle um ihr Handzeichen, die für die Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss stimmen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der FDP, der CDU und der AfD. Das ist also einstimmig angenommen. Der Gesetzentwurf ist einstimmig an den …
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Stimmenthaltungen?) Ja, natürlich. Gegenstimmen? Ich sehe keine Gegenstimmen. Gibt es Enthaltungen? Nein, auch keine Enthaltungen. Also ist doch einstimmig die Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss angenommen. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt. Ich bitte kurz die Parlamentarischen Geschäftsführer zu mir. Dann darf ich verkünden, dass wir jetzt kurz vor Schließung der Sitzung stehen. Aber ich möchte vorher noch einen Hinweis geben. Anschließend, das heißt 30 Minuten nach Ende der Plenarsitzung, findet eine außerplanmäßige Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport statt, und zwar im Funktionsgebäude Raum F 101. Vielen Dank. Ich schließe damit die Sitzung für heute. Morgen wird die Sitzung um 9.00 Uhr fortgesetzt.