Astrid Rothe-Beinlich
a) Gesetz zur Überprüfung der Abgeordneten des Thüringer Landtags auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit oder dem Amt für Nationale Sicherheit
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, lieber Dr. Peter Wurschi als Beauftragter für die Aufarbeitung der SED-Diktatur! Wir sind jetzt schon mitten in der Debatte und das ist auch gut so, auch wenn ich mir gewünscht hätte – das sage ich ganz offen –, dass das Interesse an dem Thema in diesem Rund vielleicht ein wenig größer wäre, wenn uns doch Aufarbeitung alle eint als Anliegen, was wir gemeinsam tragen wollen. Lieber Herr Montag, unser Gesetzentwurf ist kein Gegenentwurf, sondern das ist Demokratie, wenn unterschiedliche Fraktionen – Sie haben übrigens nichts vorgelegt – unterschiedliche Vorstellungen haben, wie man mit einem bestimmten Thema umgeht.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich habe es vorhin auch schon mal gesagt, aber ich erkläre gern noch einmal, wie wir auf die Daten gekommen sind, nämlich zum Beispiel auf die vor 1970 Geborenen. Das war schlichtweg die geltende Rechtslage bis zum Ende der letzten Legislatur. Die haben wir übernommen. Ich habe selbst gesagt – wenn Sie mir zugehört hätten, hätten Sie das vorhin auch wahrgenommen –, dass man über dieses Datum noch mal diskutieren muss. Aber wir haben gedacht, dass dies vielleicht am ehesten konsensfähig wäre, weil es über sechs Legislaturen in Thüringen geltendes Recht gewesen ist und wir uns über sechs Legislaturen darauf verständigt hatten, alle, die vor dem 1. Januar 1970 geboren sind, zu überprüfen. An der Stelle, wie gesagt, sind wir sehr offen, auch darüber zu sprechen, dass wir alle berücksichtigen, die 18 Jahre gewesen sind, weil – auch das habe ich vorhin in der Einbringung schon ausgeführt – der Jugendschutz für uns hier ganz entscheidend ist. Noch eine Anmerkung zu Ihnen, Herr Montag: Es gab tatsächlich die bewusste, die wissentliche Zusammenarbeit. Manche haben sich ganz bewusst dafür entschieden, weil sie der Meinung waren, damit – warum auch immer – etwas Gutes zu tun, oder weil sie sich der SED und auch der Stasi verpflichtet fühlten, für diese zu arbeiten. Es gab aber auch die unwissentliche Zusammenarbeit. Lesen Sie sich einfach mal ein Stück weit ein. Es gab nicht nur diejenigen, die gezwungen wurden. Auch das hat es gegeben, ja. Es sind viele damit unter Druck gesetzt worden, beispielsweise wenn sie studieren wollten oder wenn sie bestimmte Kontakte in den Westen hatten und dafür unter Druck gesetzt wurden und ihnen gesagt wurde, wenn du mit der Stasi zusammenarbeitest, dann geht dieses oder jenes doch. Aber es gab eben nicht nur diejenigen, die gezwungen wurden, sondern es gab auch die anderen; manche auch, weil sie tatsächlich glaubten, vielleicht auf der richtigen Seite zu stehen. Das muss jede und jeder für sich selbst beurteilen. Da geht es eben nicht um das Verurteilen, sondern da geht es um die Vielschichtigkeit von Geschichte, die auch zur DDR mit dazugehört. Und wenn wir uns über die Anzahl derjenigen, die für die Stasi aktiv waren – sei es hauptberuflich oder aber auch als inoffizielle Mitarbeiter –, immer wieder bewusst werden, dann ist allen klar, dass das ganz viele waren. Da geht es leider vielen wie Herrn Kellner, dass sie auch im eigenen sozialen Nahfeld immer wieder feststellen mussten und müssen, dass auch Menschen, mit denen sie vielleicht viel Zeit verbracht haben, sogar befreundet waren, für die Stasi gearbeitet haben. Das ging ja sogar so weit, dass Ehen arrangiert wurden. Wir alle kennen die Beispiele, wo quasi geheiratet wurde – so weit ging es –, um den Partner/die Partnerin besser überwachen zu können, wodurch diese ganz perfide Opfer einer Diktatur geworden sind, die das genau so getragen hat. Ich will aber auch sagen: Uns ist es immer wichtig, eben nicht den „Krenzsprech“ von der Wende zu verwenden – Krenz mit K wohlgemerkt –, sondern für uns ist es die friedliche Revolution vor 30 Jahren, die genau das möglich gemacht hat. Es waren die mutigen Frauen und Männer, die die Stasizentralen besetzt und die Akten vor der Vernichtung bewahrt haben. Trotzdem gibt es immer noch Hunderte von Säcken mit Papier, die aufgearbeitet werden müssen, weil die Akten geschreddert oder auch verköddelt wurden, und weil immer noch ganz vieles nicht erforscht ist. Deswegen – da bin ich bei Herrn Kellner – gibt es auch Tag für Tag noch neue Erkenntnisse. Darauf zielen wir auch in unserem Gesetz ab, weil tagtäglich neue Erkenntnisse hinzukommen können – auch über diejenigen, die vielleicht schon ein paar Mal überprüft wurden. Genau deshalb haben wir es in unserem Gesetz auch so formuliert, dass diejenigen, über die neue Erkenntnisse vorliegen, auch erneut von dem Gremium überprüft werden sollen. Wenn es allerdings zu einem Ritual verkommt – das will ich auch ganz offen sagen –, dass auf immer der gleichen Aktengrundlage immer die Gleichen wieder und wieder beurteilt werden, dann müssen auch wir sagen: Das hat mit Aufarbeitung dann irgendwann nichts mehr zu tun, sondern das kommt dann leider einer Stigmatisierung sehr nah. Das ist nichts, womit ich in einem Rechtsstaat arbeiten möchte.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Jetzt zur Problematik, wo und wie wir dieses Vorhaben regeln, Abgeordnete zu überprüfen. Wir haben uns daran orientiert, was – wie gesagt – sechs Legislaturen lang die Praxis in Thüringen gewesen ist; es gab ein eigenes Gesetz. Etliche andere Bundesländer regeln das anders, die regeln das in der Tat im Abgeordnetengesetz. Das ist jetzt quasi ein neuer Vorschlag der CDU, das auch im Thüringer Abgeordnetengesetz zu verankern. Auch da bin ich, ehrlich gesagt, mit Blick auf die Debatte völlig offen. Ich weiß allerdings, dass es Interessen gibt, noch viele andere Dinge am Abgeordnetengesetz zu ändern, und ich möchte nicht, dass wir die Abgeordnetenüberprüfung noch lange herausschieben. Aus meiner Sicht sollten wir hier schnellstmöglich zu einer Einigung kommen. Wo und wie wir das regeln, da bin ich, wie gesagt, völlig offen, weil es uns um die Sache gehen sollte. Jetzt zur Problematik, die die CDU in ihrem Gesetzentwurf aufgegriffen hat, tatsächlich alle Wohnanschriften vor dem 3. Oktober 1990 mitzuteilen. Auch das ist, glaube ich, ein Punkt, wo wir uns ganz schnell einig werden. Wie gesagt, auch da hatten wir uns schlichtweg am bisherigen Wortlaut der Gesetzgebung orientiert. Aber das ist etwas, was sicherlich völlig unproblematisch auch in Ihrem Sinne geregelt werden könnte. Was ich in der Tat schwierig finde, das ist die Problematik, die Sie aufgreifen, indem Sie sagen, Sie wollen auch noch andere mit in den Kreis der zu Überprüfenden aufnehmen. Sie wollen das Gesetz ausweiten auf die „faktisch Weisungsberechtigten“, so haben Sie es im Gesetz beschrieben. Da habe ich allerdings einige Fragen, weil das zum einen hinsichtlich des Stasi-Unterlagen-Gesetzes eine völlig neue Tätergruppe definiert, die bislang eben nicht festgelegt ist. Was heißt denn das? Wer war faktisch weisungsberechtigt? Wen wollen Sie tatsächlich in diesen Kreis mit hineinnehmen? Wenn wir zum Beispiel die Kreisleitung oder die Bezirksleitung kennen, dann wissen wir, dass es dort eine Art militärische Befehlsstruktur gab, das heißt, ein Kreis- oder Bezirkssekretär war faktisch weisungsberechtigt. Aber ob das hier tatsächlich alles mitgemeint ist? Das alles macht deutlich, dass wir Aufarbeitung breiter begreifen müssen als nur mit Blick auf die Stasiüberprüfung. Diese ist wichtig und die ist zu regeln und die wollen wir auch gesetzlich regeln, da sind wir uns, wie gesagt, völlig einig. Aber wenn wir Aufarbeitung in Gänze begreifen wollen, dann heißt das wesentlich mehr. Es waren ganz viele kleine Rädchen, die die SED-Diktatur am Laufen gehalten haben. Da war die Stasi ein ziemlich großes, das ist völlig klar. Aber wir müssen selbstverständlich auch über die Rolle der Kreisleitungen, der Bezirksleitungen, auch der Blockparteien reden. Da haben wir, glaube ich, einiges vor uns und da muss jede und jeder auch bei sich selbst anfangen, das will ich auch in dieser Deutlichkeit sagen. Nun noch zum Zeitpunkt. Wir haben uns in dem Wissen, dass diese Legislatur eine besondere ist, dafür entschieden, das Gesetz nicht nur auf eine Legislatur zu befristen. So war es ja bislang in der Regel, dass es für die nächste Legislatur eine Gesetzgebung gegeben hat, die meistens rechtzeitig vor Beginn der neuen Legislatur auf den Weg gebracht wurde. Jetzt wissen wir alle: Es gab eine Debatte dazu auf Bundesebene, die wir abwarten wollten. Auf Bundesebene ist sich jetzt auf das Jahr 2030 verständigt worden. Auch der Zeitpunkt des Auslaufens, meine ich, ist etwas, worauf wir uns wahrscheinlich unproblematisch und schnell miteinander verständigen können. Was mir ganz wichtig ist, und da bin ich ein wenig zusammengezuckt, als Thomas Hartung vorhin in seiner Zwischenfrage von den Hinterzimmern sprach, weil ich das ein bisschen anders sehe: Ich habe zwei Legislaturen in dem Gremium zur Abgeordnetenüberprüfung mitgearbeitet. Ich glaube, es ist ein ganz wichtiges Gremium, und ich kann Ihnen auch sagen, es ist eine sehr wichtige und schwierige Aufgabe, die dort erfüllt werden muss. Ich bin aber bei Ihnen, wenn es darum geht zu sagen, es kann nicht allein in diesem Gremium diskutiert werden und dann gibt es einen Schlussstrich, sondern – das hatte ich schon bei der Einführung ausgeführt – aus meiner Sicht lebt gerade die parlamentarische Demokratie auch von der öffentlichen Debatte, von der Aufarbeitung und von der Diskussion auch im Parlament. Deswegen hoffe ich, dass sich die CDU auch darauf einlassen kann zu sagen: Ja, wir wollen diese Debatte, wir wollen eben keinen Schlussstrich dank Ergebnis aus einem kleinen Gremium, was diese wichtige Aufgabe übernimmt zu überprüfen, sondern wir wollen selbstverständlich auch, dass sich der Öffentlichkeit gestellt wird und wir wollen auch die Debatte im Parlament. Ich glaube, das müssen auch alle aushalten – sowohl die Betroffenen, die selbst Täter waren, als auch diejenigen, die in der DDR Opfer geworden sind. Und vielleicht auch das noch: Der Schritt vom Opfer zum Täter war manchmal auch nur ein ganz kleiner und umgekehrt ebenso. Auch das steht für die Vielschichtigkeit unserer eigenen Geschichte. Wir stehen hier also heute 30 Jahre nach der friedlichen Revolution. Wir haben zwei Gesetzentwürfe, mit denen wir, denke ich, eine sehr gute Grundlage haben. Ich würde mir auch wünschen, dass wir dazu die Aufarbeitungsinitiativen, Verbände, auch unseren Aufarbeitungsbeauftragten noch einmal anhören und dass wir dann zu einer Einigung kommen. Federführend wäre unser Vorschlag, die Beratung im Ausschuss für Europa, Kultur und Medien durchzuführen. Gern können wir im Justizausschuss mitberaten, weil beide Gesetzentwürfe aus der Mitte des Hauses sind, und dann hoffentlich spätestens im Sommer oder nach dem Sommer zu einer Einigung kommen, damit wir in Thüringen wieder klare Regelungen haben und damit wir uns unserer Aufarbeitung stellen, was eben gleichermaßen auch für uns als Abgeordnete gilt. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
