Dr. Thadäus Rudolf König
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Sportsfreunde, heute beraten wir bereits in zweiter Lesung …
(Unruhe und Heiterkeit DIE LINKE)
Bei uns ist der Begriff sehr positiv besetzt, das sage ich voller Stolz. Als Vereinsvorsitzender des größten Sportvereins im Landkreis Eichsfeld, denke ich, darf ich ruhig den Begriff „Sportsfreunde“ verwenden.
(Beifall DIE LINKE, CDU)
(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Genau so!)
Wie gesagt, wir beraten heute bereits die zweite Korrektur des neuen Sportfördergesetzes, im Speziellen § 15, der die unentgeltliche Nutzung der öffentlichen Sport- und Spielanlagen durch anerkannte Sportorganisationen, aber auch durch Schulen und Hochschulen regelt. Allein dieser Umstand zeigt, dass die Regelungen zur unentgeltlichen Nutzung, hinter der wir stehen, in der Praxis zu erheblichen Umsetzungsproblemen führen. Das Gesetz hat somit ein Praxisproblem. Leider – das muss ich an dieser Stelle noch einmal deutlich sagen – waren die Probleme absehbar. Hätte die damalige rot-rot-grüne Landesregierung auf die CDU-Fraktion gehört, die bei der Novellierung des Sportfördergesetzes eindringlich vor der Streichung des Zusatzes „in der Regel“ hinsichtlich der unentgeltlichen Nutzung von Sportstätten gewarnt hatte, hätten wir heute viele Probleme weniger.
(Beifall CDU)
Wie damals vorausgesagt, sind gerade im Zusammenwirken der kommunalen Ebene und im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs neue rechtliche Probleme geschaffen worden. Wie die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände treffend an unsere Fraktion geschrieben hat, sei ohne Not viel Porzellan zerschlagen worden. Sehr geehrte Damen und Herren, es besteht dringender Handlungsbedarf, um rechtliche Klarheit für Landkreise und Gemeinden im Rahmen des Schulsports herzustellen, da die Regelungen des Sportfördergesetzes dem Schulfinanzierungsgesetz widersprechen; das hat meine Vorrednerin gesagt, aber das haben wir auch in der letzten Debatte schon besprochen. Wichtig ist, dass die Landkreise als Schulträger nun wieder die Möglichkeit bekommen, den Gemeinden, die Sportstätten vorhalten, die Kosten dafür zu erstatten, und dass wir den Widerspruch zwischen Schulfinanzierungsgesetz und Sportfördergesetz auflösen. Diese rechtliche Klarheit stellen wir nun heute her, weshalb wir als CDUFraktion den vorliegenden Gesetzentwurf begrüßen. Doch auch dieser Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün – und das gehört auch zur Wahrheit – ist nicht frei von handwerklichen Mängeln,
(Beifall CDU)
weshalb der Thüringische Landkreistag und der Gemeinde- und Städtebund in der Anhörung mit der Begründung, erneute Unklarheiten und Missverständnisse auszuschließen, Änderungsbedarfe angezeigt haben. Wir als CDU-Fraktion haben diese Anmerkungen in einem Änderungsantrag zusammengefasst, der einstimmig im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport angenommen wurde. An dieser Stelle möchte ich kurz auf die wichtigsten Änderungen eingehen: erstens eine Klarstellung der gesetzlichen Regelungen für den Bereich des Übungsbetriebs im Nachwuchsleistungssport, zweitens mehr Spielräume für Landkreise und Gemeinden für den Abschluss vertraglicher Vereinbarungen über die entgeltliche Nutzung von öffentlichen Spiel- und Sportanlagen, drittens die Streichung der Einwilligungsregelung durch das Ministerium, weil sie in der Sache nicht begründet ist und sowohl bei den Kommunen als auch beim Land zu unnötigem Verwaltungsmehraufwand führt. Das ist auch in den Anhörungen deutlich geworden – sowohl beim Gemeinde- und Städtebund als auch beim Landkreistag –, dass sie sehr verwundert waren, weil das eigentlich vorher abgestimmt wurde, dass diese Einwilligungsregelung mit eingeführt würde. Und viertens – darauf ist Frau Klisch schon eingegangen – die rückwirkende Inkraftsetzung des Gesetzes zum 01.01.2020, denn wenn es erst nach Verkündung in Kraft getreten wäre, dann hätte das zu einer großen Finanzierungslücke für zahlreiche Gemeinden geführt, weil Einnahmen für sechs Monate gefehlt hätten. Sehr geehrte Damen und Herren, auch wenn wir heute ein weiteres Praxisproblem des Sportfördergesetzes lösen, wird dies nicht das letzte Mal sein, dass wir uns mit diesem Gesetz beschäftigen. Auch hier möchte ich Aspekte nennen und vielleicht kurz aus der Anhörung des Landkreistags zitieren: „Abschließend appellieren wir an Sie, unsere in mehreren Stellungnahmen immer wieder vorgetragenen zentralen Forderungen und Hinweise auf die Folgen sowie die Umsetzungsprobleme, die sich an das Thüringer Sportfördergesetz über den Inhalt des vorliegenden Gesetzentwurfs hinaus knüpfen, sachgerecht zu prüfen.“ In dem Zusammenhang geht der Thüringische Landkreistag auch darauf ein, dass die Verordnung, die eigentlich schon längst hätte in Kraft sein müssen, bis heute noch nicht in Kraft getreten ist. Als weiteren Aspekt möchte ich noch nennen, dass die im Gesetz festgeschriebene Summe von 5 Millionen Euro – wir hätten uns gewünscht, dass dort mindestens 5 Millionen Euro steht – gerade vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie bei Weitem nicht ausreichen wird. Denn vor Ort werden Sportstätten mehr gereinigt werden müssen, es muss Desinfektion stattfinden, sodass in diesem Bereich auch die Kosten entstehen. Dadurch, dass die Summe im Gesetz festgeschrieben ist, werden wir uns, denke ich, auch damit in kürzester Zeit beschäftigen müssen. Und was sowohl vom Landkreistag, aber auch vom Gemeinde- und Städtebund und von Vereinen gesagt wird: Die Worte „in der Regel“ wären wirklich wünschenswert gewesen, damit man vielleicht Tätigkeiten auf freiwilliger Basis, gerade im Ehrenamt weiter ermöglicht und dort auch Rechtssicherheit schafft. Wie gesagt, das sind alles Punkte, mit denen wir uns beschäftigen werden. Das heißt, um das Sportfördergesetz wird in der nächsten Zeit keine Ruhe sein, sondern wir werden uns weiter damit beschäftigen müssen. Dieser erste Schritt ist ein guter Schritt, gerade um Rechtsklarheit herzustellen. In dem Sinne stimmen wir dem als CDU-Fraktion natürlich zu. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
