Thomas Hartung
a) Gesetz zur Überprüfung der Abgeordneten des Thüringer Landtags auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit oder dem Amt für Nationale Sicherheit
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich will das gleich zu Anfang sagen: Uns ist das Gesetz, die Verlängerung der Überprüfung, ausgesprochen sympathisch, wir werden es gern im Ausschuss weiter beraten. Wir glauben auch, dass der Meinungsaustausch dazu sehr wichtig ist. Wir haben gestern dazu vieles gehört, was im Prinzip die einleitenden Worte dieser Rede sein könnten. Ich glaube, wir sind es denen, die heute noch leben und sich an die Ereignisse des 17. Juni damals erinnern, schuldig, dass wir uns selbst auferlegen, uns überprüfen zu lassen. Das vor allem vor dem Hintergrund, dass jeder, der eine Opferentschädigung beantragt, sich überprüfen lassen oder nachweisen muss, ob er mit den Behörden zusammengearbeitet hat – mit der Staatssicherheit und Ähnlichem. Und da müssen wir es uns als Abgeordnete gefallen lassen, dass wir uns selbst auch überprüfen lassen, wenn wir hier über diese Belange entscheiden. Das ist eine Frage der Redlichkeit, der Ehrlichkeit und der Moral.
(Beifall SPD)
Wir finden, dass die ausgelaufene Überprüfung schnellstmöglich wieder aufgenommen werden sollte. Sie soll jetzt nach den Anträgen, die vorliegen, dort verankert werden, wo sie hingehört, im Abgeordnetengesetz. Ich denke, das sollten wir auch zügig über die Bühne bringen, daran müssen wir uns nicht ewig aufhalten. Denn ich glaube, es ist uns allen klar: Je schneller wir uns in diesem Bereich ehrlich machen, umso besser ist das für alle Beteiligten und alle, die uns dabei auf die Finger schauen. Das eine oder andere am CDU-Antrag möchte ich allerdings im Ausschuss auch noch mal hinterfragen. Mir ist nicht ganz klar, was Sie mit politischen Entscheidungsträgern meinen, die den Organen der Staatssicherheit und der K1 weisungsberechtigt sind; das ist mir ein wenig unbestimmt. Darüber hätte ich gern eine Aufklärung. Vielleicht lässt sich das erklären, dann wäre ich froh, dann kann man darüber sicher reden. Diese Aufklärung, denke ich, ist wichtig. Ich glaube allerdings auch, dass wir über solche unbestimmten Begriffe wie „Belastung für das Ansehen des Landtags“ noch mal reden sollten. Wir haben das jetzt alle in mehreren Legislaturen erlebt, dass Abgeordnete ohne weitere Konsequenz als „parlamentsunwürdig“ bezeichnet wurden. Die einzige Konsequenz dieser Bezeichnung war, dass man diese Abgeordneten immer und immer wieder am Nasenring durch das Parlament gezogen hat, ohne dass es tatsächlich Konsequenzen gehabt hätte, außer dass man mit dem Finger auf sie zeigt. Ich glaube, wir sollten feststellen, wenn jemand mit den Organen der Staatssicherheit und der K1 zusammengearbeitet hat, aber die Wertung, was das bedeutet, obliegt dem Souverän.
(Beifall SPD)
Wenn der Souverän sagt, das ist mir egal, was der früher gemacht hat, dann müssen wir das als Parlamentarier genauso respektieren, wie wir respektieren müssen, wenn er andere Entscheidungen trifft, die uns nicht gefallen. Ich glaube, das ist eine Sache, die wir dann auch so respektieren sollten, wie sie abläuft. Und wir sollten die Frage, wer in diesem Parlament würdig sitzen darf oder nicht, nicht einem Hinterzimmergremium überlassen, dafür gibt es freie Wahlen. Danke dafür.
(Beifall SPD)
Frau Rothe-Beinlich hat eben schon angesprochen, dass wir bei der Altersgrenze noch mal reden müssen. Gerade der Brief des Herrn Wurschi hat mich auch da zum Nachdenken gebracht, ob das Jahr 1970 tatsächlich das geeignete Jahr ist, nach dem man so was beurteilen sollte. Ich möchte in diesem Moment vielleicht auch mal in den Raum werfen, dass wir uns darüber Gedanken machen sollten, die Laufzeit so anzupassen, dass wir möglicherweise darum herumkommen, das Gesetz noch zweioder drei- oder viermal zu verlängern, sondern dass wir die Laufzeit vielleicht so wählen, dass wir mit einer gewissen Sicherheit mit dem Auslaufen des Gesetzes tatsächlich keine Täter von damals mehr erstmalig hier im Parlament sitzen haben. Ich glaube, da sollten wir auf jeden Fall das Jahr 2030 anvisieren. Vielleicht ist das Jahr 2035 sogar geeigneter. Aber über all das, wie gesagt, können wir uns gern im Ausschuss unterhalten. Ich freue mich auf die Debatte. Vielen Dank.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
