thueringer-landtag.de ↗

Jörg Kellner

CDU 18.06.2020 Sitzungen 7/17

a) Gesetz zur Überprüfung der Abgeordneten des Thüringer Landtags auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit oder dem Amt für Nationale Sicherheit

Wir beziehen uns hier letztendlich auf die Akten, die ausgewertet werden. Wenn es da Verbindungen gibt, dass ein Abgeordneter eine führende Aufgabe in der SED-Regierung oder dem SED-Apparat hatte, und sich in der Aktenlage feststellen lässt, dass es hier Weisungen an die Staatssicherheit gegeben hat, dann müssen wir diesem natürlich auch nachkommen. Er muss ja deswegen nicht Mitglied der Stasi oder inoffizieller Mitarbeiter gewesen sein, da reicht es schon, dass er die Weisungsbefugnis hatte, letztendlich anzuordnen, was die Staatssicherheit zu tun hat. Das steckt dahinter und ich denke, das ist auch unserer Ansicht nach wichtig. Diese Regelung hat man übrigens auch in MecklenburgVorpommern, auch in Brandenburg im Gesetz stehen, weil man auch festgestellt hat, dass es weit darüber hinausgeht, was die Staatssicherheit anbelangt. Dann haben wir noch die Feststellung, dass das betroffene Mitglied das Ansehen des Landtags belastet. Das war der Streitpunkt, wo gesagt wurde: „Parlamentsunwürdig“ ist eine Feststellung, die man so nicht treffen kann. Wir haben dem auch ein Stück weit Rechnung getragen. Aber wir sehen trotzdem, dass es für diesen Landtag eine Belastung ist, wenn Abgeordnete hier in diesem Hohen Haus sitzen, die früher in der Staatssicherheit eine aktive Rolle gespielt haben. Ich denke, da stehen wir auch im Einklang mit anderen Bundesländern wie zum Beispiel Sachsen-Anhalt, die eine ähnliche Formulierung gewählt haben. Ich denke, wir müssen deutlich machen, dass es schon einen Unterschied gibt zwischen Abgeordneten, die sich nicht in dieses System einbinden ließen, und denen, die damals mitgemacht haben. Ansonsten haben wir weitestgehend die Regelungen zur Verfahrensüberprüfung aus dem alten Gesetz übernommen. Die Verfahrensregelungen haben wir nicht geändert. Ich denke, die haben sich auch in den letzten Jahren bewährt. Ein Wort noch zu dem Gesetz von Rot-Rot-Grün. Was wir natürlich bedauern, ist, dass man es letztendlich schon wieder auf die 8. Legislaturperiode begrenzen will. (Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Da sind wir völlig offen!) Es ist schön, das zu hören. Das werden wir im Ausschuss noch mal diskutieren. Ich denke, wir sollten uns an die Regelung bis 2030 halten. Das wäre unser Vorschlag. Ansonsten bedanke ich mich dafür, dass auch die anderen drei Fraktionen von RotRot-Grün dieses Thema aufgegriffen haben. Ich freue mich auf die Diskussion im Europa-, Kulturund Medienausschuss sowie im Justizausschuss und bitte um Überweisung. Vielen Dank. (Beifall CDU)

Alle Reden von Jörg Kellner Protokoll ↗