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Sascha Bilay

Die Linke 18.06.2020 Sitzungen 7/17

Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Ermöglichung degressiver Müllgebührengestaltung

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Walk, ich danke Ihnen ausdrücklich für die Initiative, die die CDU hier vorgelegt hat. Das ist durchaus zu begrüßen. Aber ich will am Anfang noch mal klarstellen, dass Sie hier auf die Gesetzesänderung zur Abänderung eines Einzelfalls abstellen, nämlich die Müllgebührensatzung im Saale-Orla-Kreis. Deshalb wollen Sie das Kommunalabgabengesetz ändern. Das ist insofern erstaunlich, weil es die CDU-Fraktion war, die früher, wenn Die Linke Gesetzentwürfe eingereicht hat, immer erklärt hat, dass man mit Gesetzen keine Einzelfälle klären darf. Aber ich begrüße Ihren Sinneswandel innerhalb der CDU, der sich vielleicht auch da herleitet, dass dieses Mal ein CDU-Landrat davon betroffen ist. (Beifall DIE LINKE) (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Das ist eben gerade kein CDU-Landrat!) (Beifall CDU) Sie haben eben ausgeführt, was der Ausgangspunkt oder die Motivationslage Ihrer Initiative gewesen ist: dass der Rechnungshof die Gebührensatzung des Saale-Orla-Kreises moniert hat, wenn es um die finanzielle Entlastung von Mehrpersonenhaushalten bei den Abfallgebühren geht. Aber entgegen dem, was Sie hier gesagt haben und was Sie auch in die Gesetzesbegründung reingeschrieben haben, ist es eben nicht so, dass der Rechnungshof irgendwie eine Änderung der Gebührensatzung durchsetzen kann. Sie haben auf die kommunale Selbstverwaltung hingewiesen. Wenn der Rechnungshof diese Kompetenzen und diese Macht hätte, dann würde das ja einer Zerstörung der kommunalen Selbstverwaltung gleichkommen. Insofern ist das einfach nicht richtig, was Sie dargestellt haben. (Beifall DIE LINKE) Aber der Landtag nimmt selbstverständlich immer die Hinweise des Rechnungshofs ernst und wir diskutieren das Thema auch sehr intensiv bzw. werden das tun. Das tun wir übrigens nicht zum ersten Mal: 2005 hat die damalige Fraktion Linkspartei.PDS genau zu dieser Frage einen Gesetzentwurf eingebracht. (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Da war ich noch bei der Polizei!) Ja, deswegen sage ich es Ihnen ja, aber Sie hätten es ja recherchieren können. Der Vorwurf der CDU an uns war damals Populismus und es sei nicht zu Ende gedacht, ich zitiere mit Erlaubnis aus der ersten Lesung, damals Frau Stauche, CDU: (Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Das ist lan- ge her!) – Sie denken ja auch noch eine Weile zurück, wenn Sie Vorwürfe haben, aber: (Heiterkeit und Beifall DIE LINKE) (Unruhe CDU) „Die Änderungen für Gebühren der Abfallbeseitigung unter Berücksichtigung sozialer Aspekte wie Einkommen, Kinderzahl, Lebensalter und Behinderung in Form von Gebührenermäßigung oder -befreiung einzuführen, kommt nicht in Betracht. Eine Gebührenstaffelung nach sozialen Gesichtspunkten würde dem Äquivalenzprinzip, [aber] auch dem Gleichheitsgrundsatz widersprechen.“ Und noch mehr ist dazu gesagt worden, ich zitiere auch mit Erlaubnis den damaligen CDU-Innenminister Dr. Gasser, manche kennen ihn noch, es war Ihr Innenminister, nicht unserer: „Einer Staffelung der Gebühren nach sozialen Gesichtspunkten, wie es der Fraktion Die Linkspartei.PDS vorschwebt, steht das aus Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz resultierende Gebot der Abgabengerechtigkeit entgegen.“ (Beifall DIE LINKE) Ich finde, das war damals starker Tobak der CDU, aber ich begrüße Ihren Sinneswandel, weil Sie sich damit ja immerhin mit Verzug von 15 Jahren auf die Position der Linken zubewegen. (Beifall DIE LINKE) (Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Sonst hätten Sie die Redezeit auch nicht vollgekriegt!) Und ich begrüße, dass Sie inzwischen erkannt haben, dass wir schon 2005 einen richtungsweisenden, richtigen Vorschlag unterbreitet haben. Aber Sie bleiben ja mit Ihrem Vorschlag sehr vage und unkonkret, weil Sie nämlich nur formulieren, dass eine degressive Gebührenbemessung möglich ist. (Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Option!) Das ist erst mal ein richtiger Ansatz, aber Sie springen eben zu kurz, weil Sie nicht formulieren, dass mit der degressiven Gebührengestaltung auch Anreize zur Müllvermeidung geschaffen werden müssen. Sie erwähnen nicht mal ansatzweise das Verursacherprinzip. Sie müssen nämlich auch bedenken, dass natürlich jede Gebührengestaltung auch eine ökologische Lenkungswirkung entfalten muss. Das, was Sie eben ausgeführt haben, Herr Walk, das haben Sie ja in den Gesetzestext nicht reingeschrieben. Sie haben es in die Einleitung und den Sachverhalt reingeschrieben und Sie haben es in der Begründung noch mal wiederholt, dass Sie Anreize schaffen wollen, Familien zu entlasten. Aber es steht eben nicht im Gesetzestext. Und ich hatte schon darauf verwiesen, dass die Linken schon 2005 einen Gesetzentwurf eingereicht hatten. Wenn Sie das damals recherchiert hätten, dann würden Sie uns auch weniger Mühe machen. Wir hatten nämlich damals folgenden Vorschlag unterbreitet – und das würde die Konflikte, die ich eben benannt habe, aufheben –, Zitat aus dem damaligen Gesetzentwurf: „Die Gebühr für die Abfallbeseitigung soll Anreize zur Abfallvermeidung schaffen. Die Abfallgebühren sind verursachergerecht auszurichten. Eine degressive Gebührenbemessung, insbesondere aus sozialen Belangen, ist unter Beachtung des Kostendeckungsgrundsatzes zulässig.“ Also all das, was Sie richtigerweise als ersten Punkt durchaus in die Diskussion geworfen haben mit den vielen Punkten, die noch nachzubessern wären, würde sich durchaus in der Formulierung von 2005 wiederfinden. Insofern freue ich mich, dass Sie unseren Ball von vor 15 Jahren noch mal aufgegriffen haben, dass wir den dann im Innenausschuss intensiv diskutieren können. Einen Formulierungsvorschlag, wie Ihr Vorschlag besser gemacht werden kann, habe ich eben unterbreitet. Herzlichen Dank und ich freue mich auf die Debatte. (Beifall DIE LINKE)

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